V/0252/2020
Von-Walsen-Weg - Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung
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Beschlussvorlage
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V/0252/2020 V/0252/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Von-Walsen-Weg - Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung Planungs- und Baubeschluss Beratungsfolge 28.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung und der Aufstellung eines Freiburger Kegels auf der Straße Von-Walsen-Weg in Höhe Haus Nr. 51/53 wird auf Grundlage des Lageplans vom Februar 2020 zugestimmt (Anlage 1). II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Abmarkierung und Aufstellung des Kegels entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.600 €. Die Kosten werden aus dem Budget der Straßenunterhaltung ( Produktgruppe 1201- Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen) bestritten. Begründung: Anlass Anwohner der Straße Von-Walsen-Weg haben die Verwaltung auf die zu hohe Geschwindigkeit in der o.g. Straße aufmerksam gemacht. Im Zeitraum vom 07.01. – 15.01.2020 wurden mit Hilfe radarg e- stützter Verkehrserfassungsgeräte Messungen auf dem Von-Walsen-Weg in Höhe Von-Krekenbeck- Weg mit dem Resultat durchgeführt, dass 85% aller gemessenen Fahrzeuge mit einer Geschwindig- keit von bis zu 37 km/h fuhren. Auf Grund der zu hohen Geschwindigkeit und der Tatsache, dass der Einmündungsbereich der Straße noch nicht fertigg estellt ist, soll eine Maßnahme zur Geschwindi g- keitsreduzierung realisiert werden. Planung Im Einmündungsb ereich Von -Walsen-Weg ist nach Fertigstellung des kompletten Baugebietes ein Minikreisverkehr geplant. Dieser wird einen erheblichen Beitrag zur Verkehrssicherheit beitragen. In der Zwischenzeit wird in Höhe Haus Nr. 51/53 provisorisch ein Freiburger Kegel aufgestellt und a b- markiert. Die Einengung wird den Verkehr abbremsen und auf d ie vorhandene T empo 30 Zone au f- merksam machen. Amt für Mobilität und Tiefbau 08.04.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6156 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/0252/2020 Da der nördliche Teil des Von -Walsen-Weges zurzeit bebaut und die Straße vermehrt vom Fremd- verkehr befahren wird, ist dieser Kegel auch für Grundschüler, die zur neuen Grundschule an der Midderlerstraße unterwegs sind, eine erhebliche Verbesserung in Punkto Sicherheit. Kosten Die Umsetzung der Maßnahme verursacht Kosten in Höhe von ca. 1.600 €. Finanzmittel stehen unter der Produktgruppe 1201 zur Verfügung. i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage: Lageplan
Anlage A
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Anlage A zur V/0252/2020 Kurzüberblick Anwohner der Straße Von-Walsen-Weg haben die Verwaltung auf die zu hohe Geschwindigkeit in der o.g. Straße aufmerksam gemacht. Daraufhin wurde vom Ordnungsamt eine SR4-Messung durchgeführt. Auf Grund der zu hohen Geschwindigkeit und der Tatsache, dass der Einmün- dungsbereich der Straße noch nicht fertig gestellt ist, wird in der Zwischenzeit in Höhe Haus Nr. 51/53 provisorisch ein Freiburger Kegel aufgestellt und abmarkiert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Verkehrssicherheitsprogramm“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen“. Zielerreichung: Die Maßnahme soll kurzfristig 2020 umgesetzt werden. Für die Maßnahme ent- stehen Kosten in Höhe von ca. 1.600 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Anlage 1
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IFI 2I WII WII51 57FI 53 WII WII55WII WII F Von-Walsen-Weg 746 773 867 563 795796 Freiburger KegelSVZ 136vorhanden3,50 m 2,00 m2,70 m 1,00 m Plotdatum: Feb. 2020MaßstabBearbeitetGezeichnetBlatt Nr.1 : 250 DatumJan. 2020Kuhn1 (1) Name Von-Walsen-WegEntwurf - Geschwindigkeitsreduzierungdurch Freiburger Kegel Jan. 2020Winter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Von-Walsen-Weg 746
- Von-Krekenbeck-Weg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0252/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37