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V/0252/2020

Von-Walsen-Weg - Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung

Vorlagen 06.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 06.05.2020, TOP 3.3

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

2446 Zeichen

V/0252/2020 
V/0252/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Von-Walsen-Weg - Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Planung und der Aufstellung eines Freiburger Kegels auf der Straße Von-Walsen-Weg in Höhe 
Haus Nr. 51/53 wird auf Grundlage des Lageplans vom Februar 2020 zugestimmt (Anlage 1). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Für die Abmarkierung und Aufstellung des Kegels entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.600 €.  
Die Kosten werden aus dem Budget der Straßenunterhaltung ( Produktgruppe 1201- Bereitstellung 
von Verkehrsflächen und -anlagen) bestritten. 
 
 
Begründung: 
 
Anlass 
 
Anwohner der Straße Von-Walsen-Weg haben die Verwaltung auf die zu hohe Geschwindigkeit in der 
o.g. Straße aufmerksam gemacht. Im Zeitraum vom 07.01. – 15.01.2020 wurden mit Hilfe radarg e-
stützter Verkehrserfassungsgeräte Messungen auf dem Von-Walsen-Weg in Höhe Von-Krekenbeck-
Weg mit dem Resultat durchgeführt, dass 85% aller gemessenen Fahrzeuge  mit einer Geschwindig-
keit von bis zu 37 km/h fuhren. Auf Grund der zu hohen Geschwindigkeit und der Tatsache, dass der 
Einmündungsbereich der Straße noch nicht fertigg estellt ist, soll eine Maßnahme zur Geschwindi g-
keitsreduzierung realisiert werden. 
 
Planung 
 
Im Einmündungsb ereich Von -Walsen-Weg ist nach Fertigstellung des kompletten Baugebietes ein 
Minikreisverkehr geplant. Dieser wird einen erheblichen Beitrag zur Verkehrssicherheit beitragen. In 
der Zwischenzeit wird in Höhe Haus Nr. 51/53 provisorisch ein Freiburger Kegel aufgestellt und a b-
markiert. Die Einengung wird den Verkehr abbremsen und auf d ie vorhandene T empo 30 Zone au f-
merksam machen. 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
08.04.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koops 
Telefon: 492-6156 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0252/2020 
Da der nördliche Teil des Von -Walsen-Weges zurzeit bebaut und  die Straße vermehrt vom Fremd-
verkehr befahren wird, ist dieser Kegel auch für Grundschüler, die zur neuen Grundschule an der 
Midderlerstraße unterwegs sind, eine erhebliche Verbesserung in Punkto Sicherheit. 
 
Kosten 
 
Die Umsetzung der Maßnahme verursacht Kosten in Höhe von ca. 1.600 €. Finanzmittel stehen unter 
der Produktgruppe 1201 zur Verfügung. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlage: 
Lageplan

Anlage A

1791 Zeichen

Anlage A zur V/0252/2020 
Kurzüberblick 
Anwohner der Straße Von-Walsen-Weg haben die Verwaltung auf die zu hohe Geschwindigkeit in 
der o.g. Straße aufmerksam gemacht. Daraufhin wurde vom Ordnungsamt eine SR4-Messung 
durchgeführt. Auf Grund der zu hohen Geschwindigkeit und der Tatsache, dass der Einmün-
dungsbereich der Straße noch nicht fertig gestellt ist, wird in der Zwischenzeit in Höhe Haus Nr. 
51/53 provisorisch ein Freiburger Kegel aufgestellt und abmarkiert. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Verkehrssicherheitsprogramm“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen“. 
 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll kurzfristig 2020 umgesetzt werden. Für die Maßnahme ent-
stehen Kosten in Höhe von ca. 1.600 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

Anlage 1

324 Zeichen

IFI
2I
WII
WII51
57FI
53
WII
WII55WII
WII
F
Von-Walsen-Weg
746
773
867
563
795796
Freiburger KegelSVZ 136vorhanden3,50 m
2,00 m2,70 m
1,00 m
Plotdatum: Feb. 2020MaßstabBearbeitetGezeichnetBlatt  Nr.1 : 250
DatumJan. 2020Kuhn1 (1)
Name
Von-Walsen-WegEntwurf - Geschwindigkeitsreduzierungdurch Freiburger Kegel
Jan. 2020Winter

Beratungsverlauf (1)

06.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Von-Walsen-Weg 746
  • Von-Krekenbeck-Weg

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Details

Aktenzeichen
V/0252/2020
Typ
Vorlagen
Datum
06.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37