2709/2023
AC Mülheim Anfrage Philippi
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Anlage 1 Vorlage 1745_2012 AC Mülheim_KAC
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Der Oberbürgermeister Dezernat, Dienststelle IV/52/520/3 Vorlagen-Nummer 1745/2012 Freigabedatum 30.08.2012 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 1) Gewährung eines langfristigen Mietkostenzuschusses zur dauerhaften Anmietung von Sporträumen für den AC Mülheim und Kölner Athleten Club 2) Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen hier: Zuschuss an den AC Mülheim und den Kölner Athleten Club zur sportgerechten Herrichtung von neuen Vereinsräumen Beschlussorgan Sportausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1.) Der Sportausschuss erklärt sich mit der Gewährung eines Mietkostenzuschuss in Höhe von derzeit jährlich insgesamt 55.000,00 € zur Finanzierung der Mietkosten für die Sportvereine AC Mülheim und Kölner Athleten-Club einverstanden. Im Hj. 2012 kann der Mietkostenzuschuss über nicht verbrauchte konsumtive Mittel Sportpauschale aus Vorjahren finanziert werden. Ab dem Hj. 2013 ff sind Mittel i.H. von 55.000 € aus der Sportpau- schale zusätzlich im konsumtiven Bereich zu veranschlagen, was gleichzeitig zu einer Reduzierung der investiven Mittel der Sportpauschale führt. Der Mietvertrag über 20 Jahre, der zwischen den beiden Vereinen und dem Vermieter geschlossen wird, sieht eine jährliche Anpassung des Mietzinses an den Lebenshaltungskostenindex Deutschland (VPI) vor, der durch das statistische Bundesamt ermittelt wird. Ferner erklärt sich der Sportausschuss mit der Gewährung eines gemeinsamen 100 %-igen Baukos- tenzuschusses in Höhe von insgesamt 453.152,00 € an den AC Mülheim e. V. und den Kölner Athle- tenclub e. V. zur Herrichtung der o. g. Mietsache in sportgerechte Mieträume zur dauerhaften Unter- bringung einverstanden. 2.) Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer entsprechenden investiven Auszahlungsermäch- tigung in Höhe von 453.152,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 11, Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen (Sportpauschale), Hj. 2012 zur Gewährung eines gemeinsamen 100 %- igen Baukostenzuschusses in Höhe von insgesamt 453.152,00 € an den AC Mülheim e. V. und an den Kölner Athletenclub e. V. zur Herrichtung der o. g. Mietsache in sportgerechte Mieträume zur Sportausschuss 23.10.2012 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 11.06.2012 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.06.2012 Finanzausschuss 12.11.2012 2 dauerhaften Unterbringung. Die Bestimmungen des § 82 GO NRW werden berücksichtigt, da es sich hier um die Verwendung zweckgebundener Einzahlungen der Sportpauschale handelt. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab H aushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Hausha ltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Kölner Athleten-Club 1882 e.V. gilt als einer der ältesten Gewichthebervereine der Welt. Im Laufe der Vereinshistorie wurden zahlreiche Titel und Meisterschaften errungen. Heute bietet der Verein Kraftsportlern unterschiedliche Trainingsprogramme, hinführend zu Wettkämpfen im Zweikampf mit den Disziplinen Reißen und Stossen. Seit 1896 ist Gewichtheben Teil der Olympischen Spiele. Das Kraftsportangebot des Kölner Athleten-Clubs richtet sich sowohl an Männer und Frauen (Frauenge- wichtheben ist seit dem Jahr 2000 olympisch), sowie an Fitness-Sportler, die das Vereinsangebot nut- zen, wie vergleichsweise in einem Fitness-Center. Das Angebot im Jugendbereich für 13 – 20-Jährige möchte der Verein zukünftig neu aufstellen. Mit der Schließung des Nippesbades verlor der Kölner Athleten-Club seine jahrzehntelang genutzte Trainings- und Wettkampfstätte, die sich im Keller des Hallenbades befand. Zur Fortführung seiner Sportaktivitäten sucht der Verein dringend neue Räume, die dem Kraftsport bzw. der Sportart Ge- wichtheben entsprechen. Derzeit ist der Verein provisorisch in Räumlichkeiten im Bereich des Sportparks Müngersdorf unterge- bracht. Eine intensive Suche innerhalb der seitens der Stadt verfügbaren Räumlichkeiten ergab keine Möglichkeit zur dauerhaften Unterbringung des Kölner Athleten-Clubs, da Gewichtheben und Kraft- sport besondere Voraussetzungen in geeigneten Sporträumlichkeiten benötigen, die in städtischen Turn- und Sporthallen nicht vorhanden sind. Insbesondere die geräuschintensiven Nutzungen der schweren Gewichte und darüber hinaus die regelmäßige Anwendung von Magnesiumkarbonat, zum besseren Halten der Hanteln, lässt vielfach den parallelen Sportbetrieb des Gewichthebens mit vielen anderen Sportarten in den städtischen Sportanlagen nicht zu. Dazu kommt der notwendige Raumbe- darf mit besonderen Bodenkonstruktionen, die überwiegend mit 4 x 4 m großen Plattformen ausgelegt werden müssen sowie die Unterstellmöglichkeiten der Hanteln, Hantelscheiben und weiteren Kraft- trainingsgeräte. Vor diesem Hintergrund wurden Lösungen zur Unterbringungsproblematik für den Verein außerhalb der städtischen Verwaltung gesucht. Dabei ergab sich die Möglichkeit, in dem ehe- maligen Spulenhaus der Carlswerke an der Schanzenstraße, Köln-Mülheim, entsprechende Möglich- keiten anzumieten. 4 Gleichzeitig besteht für den AC Mülheim die Notwendigkeit neue Räumlichkeiten zur Aufrechterhal- tung des Sportbetriebs zur Verfügung zu stellen. Die bisher genutzten Räume in der Halle Bergischer Ring reichen bei weitem nicht mehr aus, den Bedarf des Vereins, auch zu Zeiten des Schulbetriebs, zu decken. Insbesondere die Ausweitung der Ganztagsbetreuung sowie der umfangreiche Raumbe- darf zur Lagerung der Sportgeräte sind im Rahmen der aktuell genutzten Räumlichkeiten nicht mehr sicherzustellen. Die überaus engagierte Sportnetzwerkarbeit des Vereins in Kooperation mit zahlrei- chen Institutionen und sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Jugendeinrichtungen, Schulen etc. in Mülheim sowie die intensive Kinder- und Jugendarbeit im Verein selbst – dieser hat in den letzten fünf Jahren (2008 – 2012) zwischen 35 % und 43 % Kinder- und Jugendanteil - macht ebenso die Nut- zung von ständig verfügbaren Räumlichkeiten notwendig. Der Verein ist zur Sportausübung darauf angewiesen, dass jeweils zu Beginn der Nutzungszeit aufwändig die notwendige Sportfläche (Matten- aufbau) herzurichten und bei Ende der Nutzungseinheit wieder abzubauen ist. Durch die vielfältige Nutzung der Hallenteile durch Schule, offenen Ganztag und Vereine besteht keine Möglichkeit die aufgebaute Sportfläche liegen zu lassen. Das führte insbesondere im Kinder- und Jugendbereich zu erheblichen Problemen. Gerade die Kinder können aufgrund ihrer körperlichen Konstitution nicht effektiv beim Auf- sowie Ab- bau unterstützen, sodass viel Zeit des Trainers an die Herstellung der Rahmenbedingung verloren geht. Nicht unerheblich schlägt hierbei die erhöhte Abnutzung der 15.000 – 20.000 € teuren Ringer- matte zu Buche. Nach intensiver Prüfung und Begehung von städtischen Hallenräumen ist festzuhal- ten, dass derzeit keine alternativen Räume zur Verfügung stehen. Darüber hinaus stellt die Nutzung eigener Räumlichkeiten die Grundlage zur Anerkennung als Landesleistungszentrum Ringen dar, das der Verein beim Verband beantragen will. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Synergieeffekte, die bei der gemeinsamen Nutzung einer geeigneten Sportfläche durch die beiden kraftsporttreibenden Vereine zu erwarten sind, und der o. g. Begebenheiten befürwortet die Verwaltung die Herrichtung der beiden Hallenteile im o. g. ehemaligen Spulenhaus der Carlswerke für den laufenden Sportbetrieb. Dazu liegt den beiden Vereinen ein Mietangebot der BEOS AG vor. Danach können den beiden Ver- einen zwei Hallenteile für die Dauer von 20 Jahren zum monatlichen Mietzins von insges. 4.018,63 € (brutto) (AC Mülheim 2110,11€/ Kölner Athletenclub 1.908,52€) angemietet werden. Die bauliche Her- richtung der Räumlichkeiten für die dauerhafte Nutzung entsprechend der Bedarfsituation der Vereine (separate Zugänge, Beleuchtung, Elektroverkabelung, Heizung, Schaffung Umkleide-, Dusch- und WC-Räumen, Malerarbeiten usw.) wird durch den Vermieter zum Preis von 453.152,00 € (brutto) an- geboten. Der Mietzins wird jährlich an den Lebenshaltungsindex Deutschland (VPI) angepasst. Da für die beiden Vereine keine anderen Räumlichkeiten in den städtischen Hallen zur Verfügung ste- hen und anders die Bedarfssituation nicht gelöst werden kann, schlägt die Verwaltung vor, die Miet- kosten für die Unterbringung der beiden Vereine zu übernehmen bzw. zu erstatten. Die Vereine müs- sen die laufenden Nebenkosten der Mietfläche grundsätzlich selbst übernehmen. Die Kosten für Ne- benkostenvorauszahlung belaufen sich auf 1,99 €/m² (brutto) und stellen bereits eine erhebliche Be- lastung für die Vereine dar. Daher wird aus wirtschaftlichen Erwägungen und unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Vereine eine weitergehende Beteiligung der Vereine an den Mietkosten als unmöglich angesehen. Der Kölner Athleten Club sieht sich aufgrund der fehlenden Finanzmittel zu- dem nicht in der Lage, die Nebenkosten in voller Höhe (728,00 €/mtl.) zu tragen. Er kann lediglich ei- nen Betrag von mtl. 200,00 € tragen, so dass zu Sicherung des laufenden Betrieb eine anteiligen Übernahme der Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 528,00 €(mtl.) seitens der Stadt erfolgen muss. Somit erhöht sich der durch die Stadt zu finanzierende Anteil auf jährlich rd. 55.000,00 €. Die Übernahme der Mietkosten wird im Hj. 2012 durch nicht verbrauchte konsumtive Mittel der Sport- pauschale finanziert. Ab dem Hj. 2013 ff erfolgt im konsumtiven Bereich der Sportpauschale eine um 55.000 € erhöhte Veranschlagung, die gleichzeitig zu einem entsprechend reduzierten Ansatz im in- vestiven Bereich der Sportpauschale führt. Daneben müssen die angemieteten Räumlichkeiten auf die Erfordernisse im Rahmen des Sportbe- triebs ausgebaut werden. Dazu gehören insbesondere die Schaffung von Umkleideräumen, Duschen, Toiletten sowie einer Heizungsanlage. Diese Arbeiten werden den Vereinen durch den Vermieter mit 5 Kosten in Höhe von einmalig 453.152,00 € (brutto) angeboten. Grundsätzlich wird seitens der Verwal- tung die Notwendigkeit gesehen, über die grundsätzlichen Förderungen im Sportbereich hinaus, ei- nen höheren Anteil der anfallenden Umbaukosten unter Berücksichtigung der besonderen Situation, die zum Bedarf der beiden Vereine geführt hat, zu übernehmen. Im Rahmen des durch die Vereine abzuschließenden Mietverträge wird sichergestellt, dass seitens der Stadt im Falles des Ausfalls einer der Mieter ein entsprechender Nachmieter benannt werden kann, so dass die Investitionen dauerhaft dem Kölner Sport zugute kommen. Die Mittel für die Gewährung der Beihilfe werden aus der durch das Land gewährten Sportpauschale bereit gestellt. Da es sich um eine zweckgebundene Einnahme handelt, schlägt die Verwaltung be- reits zu diesem frühen Zeitpunkt die Freigabe der notwendigen Beihilfemittel vor, da nur dann den Vereinen im Wege eines Beihilfebescheides die notwendige Rechtssicherheit zur Durchführung der Maßnahme gegeben werden kann. Die Vereine beabsichtigen unmittelbar nach der Beihilfegewäh- rung und der Übernahme des Mietbetrages die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen zu tref- fen. Die Bestimmungen des § 82 GO NW werden berücksichtigt, da es sich hier um die Verwendung zweckgebundene Einzahlungen der Sportpauschale handelt. Aufgrund der langfristigen Verhandlungen zwischen den beiden Vereinen und dem Vermieter sowie der daraus resultierenden Überarbeitung des Mietangebots war eine rechtzeitige fristgerechte Vor- lage der vorliegenden Beschlussvorlage nicht möglich. Da der Kölner Athletenclub e. V. nach seinem Auszug aus dem Hallenbad Nippes derzeit nur bis Ende Juni provisorisch untergebracht ist und da- nach quasi obdachlos ist, bittet die Verwaltung trotz Verfristung um Beratung der vorliegenden Vor- lage. Nur dann ist es möglich unter Berücksichtigung der notwendigen Umbauarbeiten die Unterbrin- gung des Vereins zeitnah sicherzustellen.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 30.08.2023 2709/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 31.08.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 18.09.2023 Kölner Athleten Club und Athleten-Club Mülheim Anmietung und Herrichtung der Sportanlage Schanzenstraße In der Sitzung des Sportausschusses am 04.05.2023 berichtete RM Philippi von den Nöten des AC Mülheim, der eine privat betriebene Halle nutzt und aktuell aufgrund einer Mieterhö- hung in einer finanziellen Schieflage ist. Er fragt nach, ob dieser Sachverhalt der Verwaltung bekannt ist. Dazu teilt die Verwaltung folgendes mit: Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 23.10.2012 die Gewährung eines Mietkostenzu- schusses in Höhe von derzeit jährlich insgesamt 55.000,00 € zur Finanzierung der Mietkosten für die Sportvereine AC Mülheim und Kölner Athleten-Club beschlossen. Gleichzeitig wurde die Gewährung eines Umbauzuschusses in Höhe von 380.800,00 € für die beiden Vereine AC Mülheim und Kölner Athleten-Club beschlossen. Der Mietvertrag über 20 Jahre, der zwischen den beiden Vereinen und dem Vermieter ge- schlossen wird, sieht eine jährliche Anpassung des Mietzinses an den Lebenshaltungskosten- index Deutschland (VPI) vor, der durch das statistische Bundesamt ermittelt wird. Die weiteren Erläuterungen zu den Gründen für die Gewährung der Zuschüsse ergeben sich aus der Begründung der damaligen Beschlussvorlage (s. Anlage). Nachdem die Miete (Kaltmiete) zu Beginn des Vertrages noch bei 1.773,20 € lag, liegt Sie derzeit bei 1.769,76 €. Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich die Probleme des Vereins bei der Finanzierung der Liegenschaft hauptsächlich aus der Steigerung der Nebenkosten, die nicht Gegenstand der städtischen Förderung sind. Aus der aktuell durch den Vermieter geltend gemachten Jahresabrechnung für das Jahr 2020 ergibt sich eine Nachforderung in Höhe von 7.354,14 €. Damit erhöhte sich die Nebenkosten- vorauszahlung von zuletzt 871,20 € ab 01.05.2023 auf 1.207,22 €. Ob für den anderen Mieter von Räumlichkeiten, den Kölner Athleten-Club, eine vergleichbare Nebenkostenforderung besteht, ist der Verwaltung nicht bekannt. Der Verein ist diesbezüglich nicht mit der Stadt in Kontakt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2709/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 30.08.2023
- Erstellt
- 22.08.2023 13:34