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2709/2023

AC Mülheim Anfrage Philippi

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 30.08.2023

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Anlage 1 Vorlage 1745_2012 AC Mülheim_KAC

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Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Vorlage 1745_2012 AC Mülheim_KAC

12606 Zeichen

Der Oberbürgermeister 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/520/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1745/2012  
Freigabedatum 30.08.2012 
  
Beschlussvorlage  zur Behandlung in  öffentlicher Sitzung  
Betreff 
1) Gewährung eines langfristigen Mietkostenzuschusses zur dauerhaften Anmietung von 
Sporträumen für den AC Mülheim und Kölner Athleten Club 
 
2) Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen 
Zuschüssen zu Baumaßnahmen 
hier: Zuschuss an den AC Mülheim und den Kölner Athleten Club zur sportgerechten 
Herrichtung von neuen Vereinsräumen 
Beschlussorgan 
Sportausschuss Finanzausschuss 
Gremium  Datum  
 
Beschluss: 
1.) 
Der Sportausschuss erklärt sich mit der Gewährung eines Mietkostenzuschuss in Höhe von derzeit 
jährlich insgesamt 55.000,00 € zur Finanzierung der Mietkosten für die Sportvereine AC Mülheim und 
Kölner Athleten-Club einverstanden.  
Im Hj. 2012 kann der Mietkostenzuschuss über nicht verbrauchte konsumtive Mittel Sportpauschale 
aus Vorjahren finanziert werden. Ab dem Hj. 2013 ff sind Mittel i.H. von 55.000 € aus der Sportpau- 
schale zusätzlich im konsumtiven Bereich zu veranschlagen, was gleichzeitig zu einer Reduzierung 
der investiven Mittel der Sportpauschale führt. 
Der Mietvertrag über 20 Jahre, der zwischen den beiden Vereinen und dem Vermieter geschlossen 
wird, sieht eine jährliche Anpassung des Mietzinses an den Lebenshaltungskostenindex Deutschland 
(VPI) vor, der durch das statistische Bundesamt ermittelt wird.  
 
Ferner erklärt sich der Sportausschuss mit der Gewährung eines gemeinsamen 100 %-igen Baukos- 
tenzuschusses in Höhe von insgesamt 453.152,00 € an den AC Mülheim e. V. und den Kölner Athle- 
tenclub e. V. zur Herrichtung der o. g. Mietsache in sportgerechte Mieträume zur dauerhaften Unter- 
bringung einverstanden. 
 
2.) 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer entsprechenden investiven Auszahlungsermäch- 
tigung in Höhe von 453.152,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 11, Auszahlung von 
aktivierbaren Zuwendungen (Sportpauschale), Hj. 2012 zur Gewährung eines gemeinsamen 100 %-
igen Baukostenzuschusses in Höhe von insgesamt 453.152,00  € an den AC Mülheim e. V. und an 
den Kölner Athletenclub e. V. zur Herrichtung der o. g. Mietsache in sportgerechte Mieträume zur 
Sportausschuss 23.10.2012 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 11.06.2012 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.06.2012 
Finanzausschuss 12.11.2012

2 
dauerhaften Unterbringung. 
 
Die Bestimmungen des § 82 GO NRW werden berücksichtigt, da es sich hier um die Verwendung 
zweckgebundener Einzahlungen der Sportpauschale handelt.

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab H aushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Hausha ltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         €  
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Kölner Athleten-Club 1882 e.V. gilt als einer der ältesten Gewichthebervereine der Welt. Im Laufe 
der Vereinshistorie wurden zahlreiche Titel und Meisterschaften errungen. Heute bietet der Verein 
Kraftsportlern unterschiedliche Trainingsprogramme, hinführend zu Wettkämpfen im Zweikampf mit 
den Disziplinen Reißen und Stossen. Seit 1896 ist Gewichtheben Teil der Olympischen Spiele. Das 
Kraftsportangebot des Kölner Athleten-Clubs richtet sich sowohl an Männer und Frauen (Frauenge- 
wichtheben ist seit dem Jahr 2000 olympisch), sowie an Fitness-Sportler, die das Vereinsangebot nut- 
zen, wie vergleichsweise in einem Fitness-Center. Das Angebot im Jugendbereich für 13 – 20-Jährige 
möchte der Verein zukünftig neu aufstellen. 
Mit der Schließung des Nippesbades verlor der Kölner Athleten-Club seine jahrzehntelang genutzte 
Trainings- und Wettkampfstätte, die sich im Keller des Hallenbades befand. Zur Fortführung seiner 
Sportaktivitäten sucht der Verein dringend neue Räume, die dem Kraftsport bzw. der Sportart Ge- 
wichtheben entsprechen. 
Derzeit ist der Verein provisorisch in Räumlichkeiten im Bereich des Sportparks Müngersdorf unterge- 
bracht. Eine intensive Suche innerhalb der seitens der Stadt verfügbaren Räumlichkeiten ergab keine 
Möglichkeit zur dauerhaften Unterbringung des Kölner Athleten-Clubs, da Gewichtheben und Kraft- 
sport besondere Voraussetzungen in geeigneten Sporträumlichkeiten benötigen, die in städtischen 
Turn- und Sporthallen nicht vorhanden sind. Insbesondere die geräuschintensiven Nutzungen der 
schweren Gewichte und darüber hinaus die regelmäßige Anwendung von Magnesiumkarbonat, zum 
besseren Halten der Hanteln, lässt vielfach den parallelen Sportbetrieb des Gewichthebens mit vielen 
anderen Sportarten in den städtischen Sportanlagen nicht zu. Dazu kommt der notwendige Raumbe- 
darf mit besonderen Bodenkonstruktionen, die überwiegend mit 4 x 4 m großen Plattformen ausgelegt 
werden müssen sowie die Unterstellmöglichkeiten der Hanteln, Hantelscheiben und weiteren Kraft- 
trainingsgeräte. Vor diesem Hintergrund wurden Lösungen zur Unterbringungsproblematik für den 
Verein außerhalb der städtischen Verwaltung gesucht. Dabei ergab sich die Möglichkeit, in dem ehe- 
maligen Spulenhaus der Carlswerke an der Schanzenstraße, Köln-Mülheim, entsprechende Möglich- 
keiten anzumieten.

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Gleichzeitig besteht für den AC Mülheim die Notwendigkeit neue Räumlichkeiten zur Aufrechterhal- 
tung des Sportbetriebs zur Verfügung zu stellen. Die bisher genutzten Räume in der Halle Bergischer 
Ring reichen bei weitem nicht mehr aus, den Bedarf des Vereins, auch zu Zeiten des Schulbetriebs, 
zu decken. Insbesondere die Ausweitung der Ganztagsbetreuung sowie der umfangreiche Raumbe- 
darf zur Lagerung der Sportgeräte sind im Rahmen der aktuell genutzten Räumlichkeiten nicht mehr 
sicherzustellen. Die überaus engagierte Sportnetzwerkarbeit des Vereins in Kooperation mit zahlrei- 
chen Institutionen und sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Jugendeinrichtungen, Schulen etc. in 
Mülheim sowie die intensive Kinder- und Jugendarbeit im Verein selbst – dieser hat in den letzten fünf 
Jahren (2008 – 2012) zwischen 35 % und 43 % Kinder- und Jugendanteil - macht ebenso die Nut- 
zung von ständig verfügbaren Räumlichkeiten notwendig. Der Verein ist zur Sportausübung darauf 
angewiesen, dass jeweils zu Beginn der Nutzungszeit aufwändig die notwendige Sportfläche (Matten- 
aufbau) herzurichten und bei Ende der Nutzungseinheit wieder abzubauen ist. Durch die vielfältige 
Nutzung der Hallenteile durch Schule, offenen Ganztag und Vereine besteht keine Möglichkeit die 
aufgebaute Sportfläche liegen zu lassen. Das führte insbesondere im Kinder- und Jugendbereich zu 
erheblichen Problemen.  
Gerade die Kinder können aufgrund ihrer körperlichen Konstitution nicht effektiv beim Auf- sowie Ab- 
bau unterstützen, sodass viel Zeit des Trainers an die Herstellung der Rahmenbedingung verloren 
geht. Nicht unerheblich schlägt hierbei die erhöhte Abnutzung der 15.000 – 20.000 € teuren Ringer- 
matte zu Buche. Nach intensiver Prüfung und Begehung von städtischen Hallenräumen ist festzuhal- 
ten, dass derzeit keine alternativen Räume zur Verfügung stehen. Darüber hinaus stellt die Nutzung 
eigener Räumlichkeiten die Grundlage zur Anerkennung als Landesleistungszentrum Ringen dar, das 
der Verein beim Verband beantragen will. 
 
Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Synergieeffekte, die bei der gemeinsamen Nutzung einer 
geeigneten Sportfläche durch die beiden kraftsporttreibenden Vereine zu erwarten sind, und der o. g. 
Begebenheiten befürwortet die Verwaltung die Herrichtung der beiden Hallenteile im o. g. ehemaligen 
Spulenhaus der Carlswerke für den laufenden Sportbetrieb. 
 
Dazu liegt den beiden Vereinen ein Mietangebot der BEOS AG vor. Danach können den beiden Ver- 
einen zwei Hallenteile für die Dauer von 20 Jahren zum monatlichen Mietzins von insges. 4.018,63 € 
(brutto) (AC Mülheim 2110,11€/ Kölner Athletenclub 1.908,52€) angemietet werden. Die bauliche Her- 
richtung der Räumlichkeiten für die dauerhafte Nutzung entsprechend der Bedarfsituation der Vereine 
(separate Zugänge, Beleuchtung, Elektroverkabelung, Heizung, Schaffung Umkleide-, Dusch- und 
WC-Räumen, Malerarbeiten usw.) wird durch den Vermieter zum Preis von 453.152,00 € (brutto) an- 
geboten. Der Mietzins wird jährlich an den Lebenshaltungsindex Deutschland (VPI) angepasst. 
 
Da für die beiden Vereine keine anderen Räumlichkeiten in den städtischen Hallen zur Verfügung ste- 
hen und anders die Bedarfssituation nicht gelöst werden kann, schlägt die Verwaltung vor, die Miet- 
kosten für die Unterbringung der beiden Vereine zu übernehmen bzw. zu erstatten. Die Vereine müs- 
sen die laufenden Nebenkosten der Mietfläche grundsätzlich selbst übernehmen. Die Kosten für Ne- 
benkostenvorauszahlung belaufen sich auf 1,99 €/m² (brutto) und stellen bereits eine erhebliche Be- 
lastung für die Vereine dar. Daher wird aus wirtschaftlichen Erwägungen und unter Berücksichtigung 
der Leistungsfähigkeit der Vereine eine weitergehende Beteiligung der Vereine an den Mietkosten als 
unmöglich angesehen. Der Kölner Athleten Club sieht sich aufgrund der fehlenden Finanzmittel zu- 
dem nicht in der Lage, die Nebenkosten in voller Höhe (728,00 €/mtl.) zu tragen. Er kann lediglich ei-
nen Betrag von mtl. 200,00 € tragen, so dass zu Sicherung des laufenden Betrieb eine anteiligen 
Übernahme der Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 528,00 €(mtl.) seitens der Stadt erfolgen 
muss. Somit erhöht sich der durch die Stadt zu finanzierende Anteil auf jährlich rd. 55.000,00 €. 
 
Die Übernahme der Mietkosten wird im Hj. 2012 durch nicht verbrauchte konsumtive Mittel der Sport- 
pauschale finanziert. Ab dem Hj. 2013 ff erfolgt im konsumtiven Bereich der Sportpauschale eine um 
55.000 € erhöhte Veranschlagung, die gleichzeitig zu einem entsprechend reduzierten Ansatz im in- 
vestiven Bereich der Sportpauschale führt. 
 
Daneben müssen die angemieteten Räumlichkeiten auf die Erfordernisse im Rahmen des Sportbe- 
triebs ausgebaut werden. Dazu gehören insbesondere die Schaffung von Umkleideräumen, Duschen, 
Toiletten sowie einer Heizungsanlage. Diese Arbeiten werden den Vereinen durch den Vermieter mit

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Kosten in Höhe von einmalig 453.152,00 € (brutto) angeboten. Grundsätzlich wird seitens der Verwal- 
tung die Notwendigkeit gesehen, über die grundsätzlichen Förderungen im Sportbereich hinaus, ei- 
nen höheren Anteil der anfallenden Umbaukosten unter Berücksichtigung der besonderen Situation, 
die zum Bedarf der beiden Vereine geführt hat, zu übernehmen. 
 
Im Rahmen des durch die Vereine abzuschließenden Mietverträge wird sichergestellt, dass seitens 
der Stadt im Falles des Ausfalls einer der Mieter ein entsprechender Nachmieter benannt werden 
kann, so dass die Investitionen dauerhaft dem Kölner Sport zugute kommen. 
 
Die Mittel für die Gewährung der Beihilfe werden aus der durch das Land gewährten Sportpauschale 
bereit gestellt. Da es sich um eine zweckgebundene Einnahme handelt, schlägt die Verwaltung be- 
reits zu diesem frühen Zeitpunkt die Freigabe der notwendigen Beihilfemittel vor, da nur dann den 
Vereinen im Wege eines Beihilfebescheides die notwendige Rechtssicherheit zur Durchführung der 
Maßnahme gegeben werden kann. Die Vereine beabsichtigen unmittelbar nach der Beihilfegewäh- 
rung und der Übernahme des Mietbetrages die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen zu tref- 
fen.  
 
Die Bestimmungen des § 82 GO NW werden berücksichtigt, da es sich hier um die Verwendung 
zweckgebundene Einzahlungen der Sportpauschale handelt.  
 
Aufgrund der langfristigen Verhandlungen zwischen den beiden Vereinen und dem Vermieter sowie 
der daraus resultierenden Überarbeitung des Mietangebots war eine rechtzeitige fristgerechte Vor- 
lage der vorliegenden Beschlussvorlage nicht möglich. Da der Kölner Athletenclub e. V. nach seinem 
Auszug aus dem Hallenbad Nippes derzeit nur bis Ende Juni provisorisch untergebracht ist und da- 
nach quasi obdachlos ist, bittet die Verwaltung trotz Verfristung um Beratung der vorliegenden Vor- 
lage. Nur dann ist es möglich unter Berücksichtigung der notwendigen Umbauarbeiten die Unterbrin- 
gung des Vereins zeitnah sicherzustellen.

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2319 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 30.08.2023 
 2709/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 31.08.2023 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 18.09.2023 
 
Kölner Athleten Club und Athleten-Club Mülheim 
Anmietung und Herrichtung der Sportanlage Schanzenstraße 
In der Sitzung des Sportausschusses am 04.05.2023 berichtete RM Philippi von den Nöten 
des AC Mülheim, der eine privat betriebene Halle nutzt und aktuell aufgrund einer Mieterhö-
hung in einer finanziellen Schieflage ist. Er fragt nach, ob dieser Sachverhalt der Verwaltung 
bekannt ist. 
 
Dazu teilt die Verwaltung folgendes mit: 
 
Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 23.10.2012 die Gewährung eines Mietkostenzu-
schusses in Höhe von derzeit jährlich insgesamt 55.000,00 € zur Finanzierung der Mietkosten 
für die Sportvereine AC Mülheim und Kölner Athleten-Club beschlossen. Gleichzeitig wurde 
die Gewährung eines Umbauzuschusses in Höhe von 380.800,00 € für die beiden Vereine AC 
Mülheim und Kölner Athleten-Club beschlossen. 
Der Mietvertrag über 20 Jahre, der zwischen den beiden Vereinen und dem Vermieter ge-
schlossen wird, sieht eine jährliche Anpassung des Mietzinses an den Lebenshaltungskosten-
index Deutschland (VPI) vor, der durch das statistische Bundesamt ermittelt wird. 
Die weiteren Erläuterungen zu den Gründen für die Gewährung der Zuschüsse ergeben sich 
aus der Begründung der damaligen Beschlussvorlage (s. Anlage).  
Nachdem die Miete (Kaltmiete) zu Beginn des Vertrages noch bei 1.773,20 € lag, liegt Sie 
derzeit bei 1.769,76 €. Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich die Probleme des Vereins bei 
der Finanzierung der Liegenschaft hauptsächlich aus der Steigerung der Nebenkosten, die 
nicht Gegenstand der städtischen Förderung sind.  
Aus der aktuell durch den Vermieter geltend gemachten Jahresabrechnung für das Jahr 2020 
ergibt sich eine Nachforderung in Höhe von 7.354,14 €. Damit erhöhte sich die Nebenkosten-
vorauszahlung von zuletzt 871,20 € ab 01.05.2023 auf 1.207,22 €.  
Ob für den anderen Mieter von Räumlichkeiten, den Kölner Athleten-Club, eine vergleichbare 
Nebenkostenforderung besteht, ist der Verwaltung nicht bekannt. Der Verein ist diesbezüglich 
nicht mit der Stadt in Kontakt. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

31.08.2023 Sportausschuss
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.09.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2709/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
30.08.2023
Erstellt
22.08.2023 13:34