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2767/2019

Einsatzentwicklung in der Luftrettung in Abhängigkeit zu bodengebundenen NEF-Vorhaltung

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 12.09.2019

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 17.09.2019, TOP 3.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

5063 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/37/374/1 
 
Vorlagen-Nummer  12.09.2019 
 2767/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 17.09.2019 
 
Einsatzentwicklung in der Luftrettung in Abhängigkeit zu bodengebundenen NEF-Vorhaltung 
Ergänzend zur Beantwortung der mündlichen Anfrage vom 19.03.2019 im Gesundheitsausschuss 
(beantwortet am 02.07.2019, Session -Nr. 1654/2019) möchte der Ausschussvorsitzende Dr. Unna 
hinsichtlich des Anteils an Luftrettungseinsätzen im Kölner Stadtgebiet „ … wissen, ob bereits Zahlen 
für 2019 vorliegen würden, weil diese unter 50 Prozent liegen würden.“ 
 
Antwort 
Die Einsatzzahlen der Luftrettung für das erste Halbjahr 2019 wurden von der Verwaltung mit Stichtag 
01.07.2019 ausgewertet:  
 Der Einsatzanteil des Rettungshubschraubers - Christoph 3 auf Kölner Stadtgebiet ist gegen-
über dem 10 -jährigen-Mittel von 58,8% in den ersten 6 Monaten 2019 auf 38,8% zurückg e-
gangen. 
 Der Einsatzanteil des Intensivtransporthubschraubers Christoph Rheinland auf Kölner Stadt-
gebiet ist ebenfalls von 57,2% im 10 -jährigen-Mittel in den ersten 6 Monaten 2019 auf 40,2% 
zurückgegangen. 
 
Allgemeines 
Zunächst ist die Stadt Köln als Trägerin des Rettungsdienstes verpflichtet, d ie bedarfsgerechte und 
flächendeckende Versorgung der Kölner Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich 
der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst sicherzustellen (§ 6 (1) RettG NRW). 
Darüber hinaus ist die Stadt Köln Kernträgerin der  Luftrettung. Die Rettungshubschrauber sind Ret-
tungsmittel mit regionalem Einsatzbereich („Spitzenbedarf“), die sowohl Versorgungs - als auch 
Transportfunktionen übernehmen (§ 10 (1) RettG NRW). In seiner Rolle als Versorgungsfunktion 
dient ein Rettungshubschrauber der Beförderung der Notärztin oder des Notarztes und soll eingesetzt 
werden, wenn 
1. der bodengebundene Rettungsdienst nicht ausreicht oder nicht verfügbar ist, 
2. sein Einsatz einen medizinisch relevanten Zeitvorteil gegenüber dem verfügbaren bodeng e-
bundenen Rettungsmittel bringt oder 
3. auf Anforderung.  
 
Gründe für den Rückgang 
Die Einsatzschwerpunkte der beiden Rettungshubschrauber unterlagen in den letzten 10 Jahren im-
mer wieder starken Schwankungen. Gründe dafür sind das Inkrafttreten neuer Rettungsdienstbedarf-
spläne, in denen der Notarztdienst am Boden aufgestockt werden musste, sowie weitere natürliche 
Einsatzschwankungen. So waren im Januar 2018 auf dem Kölner Stadtgebiet insgesamt neun b o-

2 
 
dengebundene Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) tätig. Im Februar 2018 wurde das NEF 7.2 (Porz) ein-
gerichtet, im August 2018 folgte das NEF 10.2 (Deutz) und im Februar 2019 wurde das NEF 3.1 (Lin-
denthal) als Teilzeit-NEF in Dienst gestellt, so dass am 30. Juni 2019 insgesamt 12 bodengebundene 
Grundbedarfs-NEF im Kölner Stadtgebiet tätig waren. 
 
Trotz Zusetzung dieser Teilzeit-NEF stiegen die Alarmierungen der NEF weiter an – siehe Abbildung 
1.  
3101
2854
3168
2690
2899
2807
3388
3303
3302
3216
3153
3008
2000
2200
2400
2600
2800
3000
3200
3400
3600
JAN FEB MRZ APR MAI JUN
NEF-Alarmierungen (Grundbedarf) absolut pro Monat im 1.Halbjahr 2018 und 2019
Quelle: ELR BFK; Dr. Wesolowski, 8-2019
Jahr 
2019
Jahr 
2018
 
Abbildung 1 Absolute NEF-Alarmierungen (Grundbedarf) im 1. Halbjahr 2018 und 2019. Die Einsatz-
zahlen der NEF sind im Vergleich 2018 und 2019 weiter um mehr als 4 % angestiegen. 
 
Die Auswertung der täglichen NEF-Alarmierungszahl zeigt jedoch, dass die Alarmierungen vom J a-
nuar 2018 mit täglich 11,1 NEF -Alarmierungen auf 8,4 NEF-Alarmierungen pro Einsatzmittel im Juni 
2019 zurückgegangen sind, siehe auch Abbildung 2. 
Vergleicht man die jeweils ersten sechs Monate der beiden Bezugsjahre, so zeigt sich, dass die tägli-
che Alarmierungszahl stets unterhalb der des Vorjahresmonats liegt - bei einer maximalen Differenz 
von 1,2 Alarmierungen pro Tag.

3 
 
11,1
10,2 10,2
9,0
9,4 9,4 9,3
8,6
9,2 9,1
9,3 9,2
9,9 9,8
8,9 8,9
8,5 8,4
6
7
8
9
10
11
12
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6
NEF-Alarmierungen pro Einsatzmittel (Grundbedarf) und Tag
Quelle: ELR BFK; Dr. Wesolowski, 8-2019
Jahr 2018 Jahr 2019
 
Abbildung 2 Tägliche NEF-Alarmierungen pro Einsatzmittel des Grundbedarfs von Januar 2018 bis 
Juni 2019. Hier wurde das einzelne NEF aufgrund der Zusetzung weniger alarmiert. 
 
Dies bedeutet gerundet, dass pro NEF-Einsatzmittel und Tag die Alarmierungszahl um eine Alarmie-
rung im Kölner Stadtgebiet zurückgegangen ist. Überträgt man diesen Rückgang auch auf die luftge-
bundenen Einsatzmittel, wird nachvollziehbar, dass der Einsatzanteil der Luftrettung im Kölner Stadt-
gebiet auch durch die Zusetzung von bodengebundenen NEF zurückgegangen ist.  
 
Gleichwohl bleibt bei allen Schwankungen der Einsatzschwerpunkte das Stadtgebiet Köln nach wie 
vor der größte Einsatzschwerpunkt der Rettungshubschrauber. Ein verlässlicher Trend der Einsat z-
schwerpunkte lässt sich aber erst über einen längeren Zeitraum bewerten. 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

17.09.2019 Gesundheitsausschuss
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2767/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
12.09.2019
Erstellt
13.08.2019 10:54