4029/2025
Bau einer Unterkunft für Geflüchtete am Kuckucksweg in Godorf
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle V/562 Vorlagen-Nummer 4029/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 Bau einer Unterkunft für Geflüchtete am Kuckucksweg in Godorf Am Kuckucksweg 8 / 10 in 50997 Köln-Godorf standen ursprünglich zwei Unterkünfte, welche von der Stadt Köln seit dem 1. April 2015 (Hausnummer 8) beziehungsweise 1. Juli 2016 (Hausnummern 10/12) zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt wurden. Hausnummer 8 war eine zweigeschossige Leichtbaukonstruktion mit Fertigteilwänden und Gemeinschaftssanitäranlagen, die in der Zeit erhöhten Aufkommens von Geflüchteten 2015 errichtet wurde. Die Bauweise und Ausstattung entsprachen jedoch nicht dem gewünschten Standard für eine längere Unterbringung Geflüchteter. Die Unterkunft wurde daher im Jahr 2020 abgerissen, um gemäß Beschluss des Rates vom 8. Dezember 2022 (1335/2022) durch einen konventionellen Neubau ersetzt zu werden, der aktuellen energetischen Anforderungen entspricht. Die Unterkunft mit den Hausnummern 10/12 ist dagegen ein Mehrfamilienhaus und wird nach wie vor zur städtischen Unterbringung Geflüchteter genutzt. Dort leben derzeit in 12 Wohnein- heiten insgesamt 59 Geflüchtete. Der Baubeginn am Kuckucksweg 8 verzögert sich wegen der Priorisierung anderer Bauvorha- ben. Dieser wird jedoch nunmehr im März 2025 erfolgen. Die Fertigstellung des Bauvorha- bens ist für Mai 2027 geplant. Es wird an gleicher Stelle der ursprünglichen Unterkunft ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten, in denen 44 Geflüchtete untergebracht werden können, errichtet. Die Stadt Köln ist gesetzlich zur Unterbringung von Geflüchteten verpflichtet und bringt derzeit rund 9.300 Geflüchtete unter. Das Bauvorhaben erfordert die Verkehrsnutzung der Anliegerstraßen Kuckucksweg und Dom- pfaffenweg durch Baufahrzeuge. Insbesondere in der Anfangsphase Anfang März bis April 2025 ist die Anlieferung von Baumaterialien sowie von Baumaschinen einschließlich eines Lastkrans erforderlich. Eine damit einhergehende Verkehrs-, Lärm- und Staubbelastung der Anwohner*innen ist wie bei allen Bauvorhaben nicht zu vermeiden, wird jedoch auf das Erfor- derliche beschränkt. Die Anwohner*innen der betroffenen Straßen werden durch ein Schrei- ben der Verwaltung unmittelbar informiert. Dies gilt auch für die Anwohner*innen, deren Grundstück künftig im Schwenkbereich des Baukrans liegt. Da die Zulieferstraßen des Wohngebietes relativ eng sind, werden an neuralgischen Punkten, insbesondere an der Einmündung des Dompfaffenwegs in den Kuckucksweg und im Buchfin- kenweg, längerfristige Parkverbotszonen eingerichtet, um das Abbiegen der größeren Bau- fahrzeuge zu ermöglichen. Die Parkverbotsschilder werden im Laufe des Februars 2025 auf- gestellt und die betroffenen Anwohner*innen gesondert durch Anschreiben der Verwaltung auf die kommenden Parkverbote hingewiesen. Da die meisten Anwohner*innen über Stellplätze 2 neben dem Haus und/oder eine Garage verfügen, dürfte die Beeinträchtigung sehr begrenzt sein. Die Parkverbotszonen werden etwa bis Juli 2026 bestehen. Der Direktor der am Kuckucksweg 4 liegenden Johannes-Gutenberg-Realschule wurde ge- sondert von der Verwaltung kontaktiert und informiert. Es geht darum, die Schüler*innen auf den künftig verstärkten Verkehr mit Baufahrzeugen in der angrenzenden Wohnsiedlung hinzu- weisen, sofern dieser ein Teil des Schulweges ist. Zum anderen kann eine eventuelle Lärmbe- lastung am Bauflügel zum Kuckucksweg in die schulischen Planungen einbezogen werden. Anfragen und Beschwerden zu der Baustelle und zum Baulastverkehr können während der gesamten Bauzeit an das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln gerichtet werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kuckucksweg 8
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Details
- Aktenzeichen
- 4029/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 22.01.2025
- Erstellt
- 02.01.2025 08:17