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4029/2025

Bau einer Unterkunft für Geflüchtete am Kuckucksweg in Godorf

Mitteilung BV 22.01.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.01.2025, TOP 10.2.5

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3728 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562 
 
Vorlagen-Nummer 
 4029/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 
 
Bau einer Unterkunft für Geflüchtete am Kuckucksweg in Godorf 
Am Kuckucksweg 8 / 10 in 50997 Köln-Godorf standen ursprünglich zwei Unterkünfte, welche 
von der Stadt Köln seit dem 1. April 2015 (Hausnummer 8) beziehungsweise 1. Juli 2016 
(Hausnummern 10/12) zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt wurden. 
 
Hausnummer 8 war eine zweigeschossige Leichtbaukonstruktion mit Fertigteilwänden und 
Gemeinschaftssanitäranlagen, die in der Zeit erhöhten Aufkommens von Geflüchteten 2015 
errichtet wurde. Die Bauweise und Ausstattung entsprachen jedoch nicht dem gewünschten 
Standard für eine längere Unterbringung Geflüchteter. Die Unterkunft wurde daher im Jahr 
2020 abgerissen, um gemäß Beschluss des Rates vom 8. Dezember 2022 (1335/2022) durch 
einen konventionellen Neubau ersetzt zu werden, der aktuellen energetischen Anforderungen 
entspricht. 
 
Die Unterkunft mit den Hausnummern 10/12 ist dagegen ein Mehrfamilienhaus und wird nach 
wie vor zur städtischen Unterbringung Geflüchteter genutzt. Dort leben derzeit in 12 Wohnein-
heiten insgesamt 59 Geflüchtete. 
 
Der Baubeginn am Kuckucksweg 8 verzögert sich wegen der Priorisierung anderer Bauvorha-
ben. Dieser wird jedoch nunmehr im März 2025 erfolgen. Die Fertigstellung des Bauvorha-
bens ist für Mai 2027 geplant. Es wird an gleicher Stelle der ursprünglichen Unterkunft ein 
Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten, in denen 44 Geflüchtete untergebracht werden 
können, errichtet. Die Stadt Köln ist gesetzlich zur Unterbringung von Geflüchteten verpflichtet 
und bringt derzeit rund 9.300 Geflüchtete unter. 
 
Das Bauvorhaben erfordert die Verkehrsnutzung der Anliegerstraßen Kuckucksweg und Dom-
pfaffenweg durch Baufahrzeuge. Insbesondere in der Anfangsphase Anfang März bis April 
2025 ist die Anlieferung von Baumaterialien sowie von Baumaschinen einschließlich eines 
Lastkrans erforderlich. Eine damit einhergehende Verkehrs-, Lärm- und Staubbelastung der 
Anwohner*innen ist wie bei allen Bauvorhaben nicht zu vermeiden, wird jedoch auf das Erfor-
derliche beschränkt. Die Anwohner*innen der betroffenen Straßen werden durch ein Schrei-
ben der Verwaltung unmittelbar informiert. Dies gilt auch für die Anwohner*innen, deren 
Grundstück künftig im Schwenkbereich des Baukrans liegt. 
 
Da die Zulieferstraßen des Wohngebietes relativ eng sind, werden an neuralgischen Punkten, 
insbesondere an der Einmündung des Dompfaffenwegs in den Kuckucksweg und im Buchfin-
kenweg, längerfristige Parkverbotszonen eingerichtet, um das Abbiegen der größeren Bau-
fahrzeuge zu ermöglichen. Die Parkverbotsschilder werden im Laufe des Februars 2025 auf-
gestellt und die betroffenen Anwohner*innen gesondert durch Anschreiben der Verwaltung auf 
die kommenden Parkverbote hingewiesen. Da die meisten Anwohner*innen über Stellplätze

2 
 
neben dem Haus und/oder eine Garage verfügen, dürfte die Beeinträchtigung sehr begrenzt 
sein. Die Parkverbotszonen werden etwa bis Juli 2026 bestehen.  
 
Der Direktor der am Kuckucksweg 4 liegenden Johannes-Gutenberg-Realschule wurde ge-
sondert von der Verwaltung kontaktiert und informiert. Es geht darum, die Schüler*innen auf 
den künftig verstärkten Verkehr mit Baufahrzeugen in der angrenzenden Wohnsiedlung hinzu-
weisen, sofern dieser ein Teil des Schulweges ist. Zum anderen kann eine eventuelle Lärmbe-
lastung am Bauflügel zum Kuckucksweg in die schulischen Planungen einbezogen werden. 
 
Anfragen und Beschwerden zu der Baustelle und zum Baulastverkehr können während der 
gesamten Bauzeit an das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln gerichtet werden.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kuckucksweg 8

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Details

Aktenzeichen
4029/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.01.2025
Erstellt
02.01.2025 08:17