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V/0413/2009

Neubau der Schulstraße zwischen der ehem. Eichendorffschule und Altumstraße

Vorlagen 28.05.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 16.06.2009, TOP 4.7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4065 Zeichen

V/0413/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubau der Schulstraße zwischen der ehem. Eichendorffschule und Altumstraße 
- Baubeschluss - 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem Neubau der Schulstraße zwischen der ehem. Eichendorffschule und Altumstraße wird ent-
sprechend dem Lageplan Nr. 9881 Blatt 1(1) vom 07.04.2009 zugestimmt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es werden keine Mittel benötigt. 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Der Neubau der Schulstraße zwischen der ehem. Eichendorffschule und Altumstraße er-
folgt auf der Grundlage des am 04.05.2009 unterzeichneten Durchführungsvertrages mit 
der Wohn- und Stadtbau. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Das Gebiet zwischen der Schulstraße, Grevener Straße, Altumstraße und der Uppen-
bergstraße soll neu bebaut werden. Durch einen Landeswettbewerb wurde der jetzt umzu-
setzende Entwurf ermittelt.  Diese Wettbewerbsarbeit wurde inzwischen zu einer städte-
baulichen Rahmenplanung weiterentwickelt, auf deren Grundlage jetzt die Ausbauplanung 
für die Verlängerung der Schulstraße erstellt wurde. 
  
Dabei ist unmittelbar an der Grevener Straße ein Gebäude vorgesehen. Durch den Neubau 
dieses Gebäudes, wird die vorhandene bituminöse Befestigung der „alten Schulstraße“ 
überplant. Die neue Trasse der Schulstraße wird weiter Richtung Osten verschoben. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0413/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Borgwardt 
Ruf: 
492 66 50 
E-Mail: 
Borgwardt@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.05.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0413/2009 
Der Neubau der Straße erfolgt in bituminöser Bauweise. Die Fahrbahn hat eine Breite von 
3,45 m - 5,00 m. Entlang der neuen Fahrbahn sind beidseitig Längsparkstände mit einer 
Breite von 1,80 m – 2,00 m vorgesehen. Der Gehweg wird mit Betonsteinplatten mit einer 
Breite von 1,90 m - 2,00 m befestigt. 
 
In der vorhandenen Schulstraße und in der Uppenbergstraße sind Flächen mit Naturstein-
großpflaster bereits vorhanden. Um den Gebietscharakter zu erhalten, ist auch in dem 
Neubau der Schulstraße eine Pflasterfläche mit Natursteingroßpflaster vorgesehen.  
 
Die neben der ehem. Eichendorffschule bestehenden Senkrechtparkplätze werden eben-
falls zurückgebaut und Teile der Parkstände werden durch neue Längsparkstände ersetzt. 
 
Als Ersatz für die im Bestand dort angelagerten Stellplätze werden in den 4 Tiefgaragen 30 
öffentliche Stellplätze zur Anmietung durch die Bewohner außerhalb des Grundstückes zur 
Verfügung gestellt. Weitere 25 öffentliche Stellplätze befinden sich entlang der Schulstraße. 
 
Unter dem Gebäude an der Grevener Straße ist eine Tiefgarage vorgesehen. Die Zufahrt 
zu dieser Tiefgarage soll von der Grevener St raße aus erfolgen. Eine Durchfahrt von der 
Grevener Straße zur Altumstraße ist zurzeit nicht vorgesehen und wird daher durch die An-
ordnung von Pollern verhindert. Auch diese Fläche wird mit Natursteingroßpflaster befes-
tigt. Ein vorhandener Baumstandort am Ende der Altumstraße kann im Zuge der Baumaß-
nahme nicht erhalten werden. Als Ersatz für den einen Baum pflanzt der Investor 11 neue 
Bäume entlang der Schulstraße.  
 
Weiterhin wird für die Entwässerung der Straße und der Gebäude entlang der „neuen“ 
Schulstraße ein ca. 600 m langer Mischwasserkanal DN 300 STZ verlegt. 
  
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden nach der Fertigstellung von der Stadt Münster 
kostenneutral übernommen. 
 
3. Ausschreibung und Bau: 
       
Die Wohn- & Stadtbau hat bereits mit den Hochbauarbeiten begonnen. 
  
4. Beiträge / Zuschüsse: 
             
Beiträge fallen nicht an. 
 
5.  Genehmigungen / Vereinbarungen: 
     
Für die Maßnahme sind keine weiteren Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen : 
             
Liegenschaftliche Regelungen sind erforderlich und bereits abgewickelt. 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
 
 
Anlagen:

Beratungsverlauf (1)

16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Schulstraße
  • Grevener Straße
  • Altumstraße
  • Uppenbergstraße
  • Bergstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0413/2009
Typ
Vorlagen
Datum
28.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37