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1992/2017

Neuer Einzelhändler an der Otto-Hahn-Straße im Gewerbegebiet Köln-Godorf

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 26.06.2017, TOP 7.1.11

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2494 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/63/632/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1992/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)  
 
Neuer Einzelhändler an der Otto-Hahn-Straße im Gewerbegebiet Köln-Godorf 
 
 
Die Fraktion FDP Köln in der Bezirksvertretung Rodenkirchen stellt folgende Anfrage gem. § 4 der 
Geschäftsordnung des Rates zum Grundstück Otto-Hahn-Straße 1-3 in Köln-Godorf: 
An der Kreuzung Godorfer Hauptstraße/Otto-Hahn-Straße im Gewerbegebiet Köln-Godorf hat sich 
der Einzelhändler „Deiters“ mit seinem großen Angebot an Karnevalsartikeln neu angesiedelt. Vor 
den Geschäftsräumen steht nur ein begrenzter Kundenparkplatz zur Verfügung – neben den dort be-
reits ansässigen Einzelhandelsunternehmen mit Parkplätzen für deren Kundschaft.  
 
Da es sich bei der Ein- und Ausfahrt der Otto-Hahn-Straße auf die Godorfer Hauptstraße um eine 
stark frequentierte Straßenkreuzung handelt, die möglichst ohne Verkehrsstaus funktionieren muss, 
stellt die FDP-Fraktion  folgende Fragen an die Verwaltung.  
 
Frage 1:---- 
 
Gibt es ein Parkplatzkonzept für das neue Einzelhandelsgeschäft „Deiters“ an diesem Standort und 
wie sieht das im Einzelnen aus? 
 
Antwort zu Frage 1: 
 
Die notwendigen PKW-Stellplätze gemäß § 51 BauO NRW für die Firma Deiters wurden im Bauge-
nehmigungsverfahren nachgewiesen. Eine Bauzustandsbesichtigung nach abschließender Fertigstel-
lung ist nach Abschluss der derzeit stattfinden Umbauarbeiten der Parkplatzflächen vorzunehmen.  
 
Die notwendigen Stellplätze gemäß § 51 BauO NRW für die weiteren Mieter der Halle (Schuhe Sie-
mes und Matratzenhandel) wurden ebenfalls im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen. Eine 
Bauzustandsbesichtigung nach abschließender Fertigstellung ist nach Abschluss der derzeit stattfin-
denden Umbauarbeiten der Parkplatzflächen vorzunehmen. 
 
Frage 2: 
 
Bleibt gewährleistet, dass das hohe Verkehrsaufkommen auf der Otto-Hahn-Straße mit der vorhan-
denen Lichtsignalanlage trotz der zusätzlichen KfZs aus der Neuansiedlung zufriedenstellend abge-
wickelt werden kann? 
 
Antwort zu Frage 2: 
 
Im Rahmen des planungsrechtlichen Vorbescheidverfahrens für die Firma Deiters 
(63/V22/0447/2014) wurde ein Verkehrsgutachten zum Vorhaben Otto-Hahn-Straße 1-3 vorgelegt. 
Der Kreuzungspunkt Otto-Hahn-Straße/Godorfer Hauptstraße kann nach Optimierung der dortigen

2 
 
Lichtzeichenanlage den Fahrzeugverkehr störungsfrei aufnehmen.

Beratungsverlauf (1)

26.06.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Otto-Hahn-Straße 1
  • Godorfer Hauptstraße
  • Straße 1 3

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Details

Aktenzeichen
1992/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27