Neuer Einzelhändler an der Otto-Hahn-Straße im Gewerbegebiet Köln-Godorf
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1992/2017 vom 23.06.2017
Stand: Am 26.06.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632/2 Vorlagen-Nummer 1992/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Neuer Einzelhändler an der Otto-Hahn-Straße im Gewerbegebiet Köln-Godorf Die Fraktion FDP Köln in der Bezirksvertretung Rodenkirchen stellt folgende Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zum Grundstück Otto-Hahn-Straße 1-3 in Köln-Godorf: An der Kreuzung Godorfer Hauptstraße/Otto-Hahn-Straße im Gewerbegebiet Köln-Godorf hat sich der Einzelhändler „Deiters“ mit seinem großen Angebot an Karnevalsartikeln neu angesiedelt. Vor den Geschäftsräumen steht nur ein begrenzter Kundenparkplatz zur Verfügung – neben den dort be- reits ansässigen Einzelhandelsunternehmen mit Parkplätzen für deren Kundschaft. Da es sich bei der Ein- und Ausfahrt der Otto-Hahn-Straße auf die Godorfer Hauptstraße um eine stark frequentierte Straßenkreuzung handelt, die möglichst ohne Verkehrsstaus funktionieren muss, stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen an die Verwaltung. Frage 1:---- Gibt es ein Parkplatzkonzept für das neue Einzelhandelsgeschäft „Deiters“ an diesem Standort und wie sieht das im Einzelnen aus? Antwort zu Frage 1: Die notwendigen PKW-Stellplätze gemäß § 51 BauO NRW für die Firma Deiters wurden im Bauge- nehmigungsverfahren nachgewiesen. Eine Bauzustandsbesichtigung nach abschließender Fertigstel- lung ist nach Abschluss der derzeit stattfinden Umbauarbeiten der Parkplatzflächen vorzunehmen. Die notwendigen Stellplätze gemäß § 51 BauO NRW für die weiteren Mieter der Halle (Schuhe Sie- mes und Matratzenhandel) wurden ebenfalls im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen. Eine Bauzustandsbesichtigung nach abschließender Fertigstellung ist nach Abschluss der derzeit stattfin- denden Umbauarbeiten der Parkplatzflächen vorzunehmen. Frage 2: Bleibt gewährleistet, dass das hohe Verkehrsaufkommen auf der Otto-Hahn-Straße mit der vorhan- denen Lichtsignalanlage trotz der zusätzlichen KfZs aus der Neuansiedlung zufriedenstellend abge- wickelt werden kann? Antwort zu Frage 2: Im Rahmen des planungsrechtlichen Vorbescheidverfahrens für die Firma Deiters (63/V22/0447/2014) wurde ein Verkehrsgutachten zum Vorhaben Otto-Hahn-Straße 1-3 vorgelegt. Der Kreuzungspunkt Otto-Hahn-Straße/Godorfer Hauptstraße kann nach Optimierung der dortigen 2 Lichtzeichenanlage den Fahrzeugverkehr störungsfrei aufnehmen.
Beratungsverlauf
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