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Änderungsantrag zu TOP 1.3, 0942/2020, Planungsbeschluss für eine dauerhafte Fuß- und Radwegerampe an der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Rheinufer

FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 AN/0748/2020 vom 03.06.2020

Stand: Am 10.06.2020 im Verkehrsausschuss endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • FDP Änderungsantrag nach § 13

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    www.FDP-Koeln.de An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Bürgermeister Andreas Wolter Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.06.2020 AN/0748/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 10.06.2020 Änderungsantrag zu TOP 1.3, 0942/2020, Planungsbeschluss für eine dauerhafte Fuß- und Radwegerampe an der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Rheinufer Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 1.3 (0942/2020) auf die Ta- gesordnung der Sitzung des kommenden Verkehrsausschusses am 10.06.2020 zu setzen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt folgende Ersetzung: Die Verwaltung wird mit der Errichtung eines dauerhaften gläsernen Aufzugs zur Rheinufer- promenade bzw. -straße an der unterstromigen, linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrü- cke beauftragt. Der Aufzug soll ausreichend groß sein und mit einer Videoüberwachung mit Anschluss an die städtische Verkehrsleitzentrale versehen werden. In enger Abstimmung mit der DB AG soll im Zuge der Gleiserweiterung oder der Bebauung des Breslauer Platzes das erforderliche Rampenbauwerk realisiert werden. Begründung: Die von der Verwaltung geplanten Varianten für eine Fuß- und Radwegerampe auf der un- terstromigen, linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke für eine barrierefreie Anbindung an den Breslauer Platz und die Rheinuferpromenade überzeugen verkehrlich und städtebau- lich nicht. Zusätzlich zu einer mittelfristig zu realisierenden Rampe zum Breslauer Platz soll ein gläser- ner Aufzug errichtet werden. Mit Videoüberwachung und Anschluss an die städtische Ver- FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de kehrsleitzentrale, die auch nachts besetzt ist, kann möglichen Sicherheitsbedenken Rech- nung getragen werden und Vandalismus vorgebeugt werden. Die Errichtung einer dauerhaften Fuß- und Radwegerampe von der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz kann dann mit der Fertigstellung der Gleiserweiterung der S-Bahngleise am Hauptbahnhof oder der Bebauung des Breslauer Platzes realisiert werden. Nachdem der Verkehrsausschuss vor zwei Jahren den FDP-Antrag für einen Aufzug abge- lehnt hat, sind bereits zwei wichtige Jahre ohne barrierefreien Anschluss der Brücke verloren gegangen. Wenn er jetzt beschlossen wird, kann er Jahre vor der Realisierung egal welcher Rampenvariante seinen wichtigen Dienst antreten und auch nach einen bequemen Höhen- ausgleich schaffen. Wer ihn jetzt wieder ablehnt, macht sich mitschuldig, dass es auch ab 2022 – der möglichen Inbetriebnahme des Aufzuges – keinen barrierefreien Zugang zu die- ser Brückenseite gibt. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ralph Sterck Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 10.06.2020

    Verkehrsausschuss

    TOP 1.3.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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