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Maßnahmen gegen den Bauüberhang im Stadtbezirk Ehrenfeld

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3761/2018 vom 29.11.2018

Stand: Am 03.12.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632/2 63/S44/0751/2018 Vorlagen-Nummer 3761/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018 Maßnahmen gegen den Bauüberhang im Stadtbezirk Ehrenfeld Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Ehrenfeld nimmt Bezug auf die aktuellen Zahlen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik zum Bauüberhang im Stadtbezirk Ehrenfeld und fragt mit AN/1087/2018 an: Frage 1: Was unternimmt die Verwaltung gegen die offensichtlich ausufernde Spekulation mit Baugenehmi- gungen im Bezirk? Antwort zu Frage 1: Die Verwaltung hat keinen Einfluss auf die Ausnutzung einer Baugenehmigung. Die Baugenehmigung muss dem Antragsteller erteilt werden, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschrif- ten entgegenstehen. Frage 2: Welche (gestuften) Sanktionsmöglichkeiten hat die Verwaltung bei Bauuntätigkeit? Antwort zu Frage 2: Es gibt keine Sanktionsmöglichkeiten bei Bauuntätigkeit. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit dem Bau begonnen wird. Frage 3: Ist es insbesondere möglich, Unternehmen in Zukunft Bauanträge zu verwehren, die sich aktuell an anderer Stelle unfähig/untätig zeigen eine bereits erteilte Baugenehmigung auch zeitnah umzuset- zen? Antwort zu Frage 3: Eine solche Vorgehensweise wäre rechtswidrig (siehe hierzu auch Antwort zur Frage 1).

Beratungsverlauf

  1. 03.12.2018

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 6.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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