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3761/2018

Maßnahmen gegen den Bauüberhang im Stadtbezirk Ehrenfeld

Beantwortung einer Anfrage (BV) 29.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 03.12.2018, TOP 6.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1483 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/63/632/2 
63/S44/0751/2018 
Vorlagen-Nummer 
 3761/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018 
 
Maßnahmen gegen den Bauüberhang im Stadtbezirk Ehrenfeld 
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Ehrenfeld nimmt Bezug auf die aktuellen 
Zahlen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik zum Bauüberhang im Stadtbezirk Ehrenfeld und 
fragt mit AN/1087/2018 an: 
 
Frage 1: 
Was unternimmt die Verwaltung gegen die offensichtlich ausufernde Spekulation mit Baugenehmi-
gungen im Bezirk? 
 
Antwort zu Frage 1: 
Die Verwaltung hat keinen Einfluss auf die Ausnutzung einer Baugenehmigung. Die Baugenehmigung 
muss dem Antragsteller erteilt werden, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschrif-
ten entgegenstehen. 
 
Frage 2: 
Welche (gestuften) Sanktionsmöglichkeiten hat die Verwaltung bei Bauuntätigkeit? 
 
Antwort zu Frage 2: 
Es gibt keine Sanktionsmöglichkeiten bei Bauuntätigkeit. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht 
innerhalb von 3 Jahren mit dem Bau begonnen wird. 
 
Frage 3: 
Ist es insbesondere möglich, Unternehmen in Zukunft Bauanträge zu verwehren, die sich aktuell an 
anderer Stelle unfähig/untätig zeigen eine bereits erteilte Baugenehmigung auch zeitnah umzuset-
zen? 
 
Antwort zu Frage 3: 
Eine solche Vorgehensweise wäre rechtswidrig (siehe hierzu auch Antwort zur Frage 1).

Beratungsverlauf (1)

03.12.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3761/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
29.11.2018
Erstellt
14.11.2018 14:53