V/0126/2015
Grevener Straße - Reduktionsvariante zur Umgestaltung des Straßenraumes zwischen Steinfurter Straße und Yorkring
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Anlage 6_Lageplan Planung 2014
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Beschlussvorlage
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V/0126/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Grevener Straße - Reduktionsvariante zur Umgestaltung des Straßenraumes zwischen Steinfurter Straße und Yorkring Beratungsfolge 14.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 30.04.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Planung von September 2014 (Anlage 6) zum Ausbau der Grevener Straße zwischen Steinfurter Straße und Yorkring wird zugestimmt. 2. Der Planung von Januar 2015 (Anlage 7) zur Sofortmaßnahme - Radfahrstreifen zwischen Steinfurter Straße und Melchersstraße - wird zugestimmt. 3. Der Anregung nach § 24 GO NRW (lfd. Nr. 2013 -0089) zur Anlegung einer Radwegeve r- bindung zwischen Grevener Straße und Kanonierstraße über den Kanonierplatz kann nicht gefolgt werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä- chen und -anlagen Investitions- maßnahme 4023 Grevener Straße, Steinf. Str. bis Yorkring Auszahlungen 2017 2018 1.000.000,00 1.000.000,00 Einzahlungen 2017 2018 2019 400.000,00 400.000,00 400.000,00 Summe aller Auszahlungen/Saldo 800.000,00 Vorlagen-Nr.: V/0126/2015 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 11.03.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0126/2015 Begründung: Anträge Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) hat in seiner Sitzung vom 30.08.2012 der Planung zum Ausbau der Grevener Straße zwischen Steinfurter Str a- ße und Ring entsprechend der Vorlage V/0047/2012 zugestimmt. In seiner Sitzung am 08.05.2013 hat der ASSVW bei der Beratung der Vorlage V/0077/201 3 („Grevener Straße: sicherer UND ko s- tengünstiger“ – Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 22.11.2012) folgende Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorliegenden Variante 2 (hier gemeint: Variante 2 „Planung Radfahrstreifen im Bestand 1999“ der Vorlage V/0077/2013) eine nicht als Übergangs- lösung sondern als dauerhafte Erneuerungsmaßnahme konzipierte Umbauplanung und eine detail- lierte Kostenaufstellung vorzulegen (Anlage 1). Des Weiteren liegen noch folgende Anträge vor: (Änderungs-)Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 04.07.2013 (Anlage 3) „Grevener Straße: Bus- und Radverkehr stärken – Wohnviertel verbinden“ Antrag der SPD-Fraktion an den AUB (Anlage 2) „Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung für den Straßen bau Grevener Str a- ße/Yorkring vorzulegen, die ein Gesamtkostenvolumen in Höhe von max. 2,5 Mio € bei n- haltet. Die Planung der Maßnahme soll in 2016, die Realisierung an 2017 erfolgen.“ Der Verwaltung liegt ergänzend eine Anregung nach § 24 GO NRW (lfd. Nr. 2013 -0089) zur Ein- richtung einer Radwegverbindung zwischen der Grevener Straße und der Kanonierstraße im B e- reich der Grünfläche vor, deren Umsetzung im Rahmen der Alternativplanung zur Grevener Straße geprüft werden sollte (Anlage 4). 1. Umbauvariante der beschlossenen Planung aus 2012 (Anlage 5) Die Grevener Straße (B 219) hat als Hauptverkehrsstraße die Funktion sowohl den überörtlichen, den ortsteilverbindenden Verkehr, die Erschließungsfunktion für angrenzende Wohnquarti ere und den reinen Anliegerverkehr aufzunehmen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 379 sind die Voraussetzungen für einen, den verkehrlichen und städtebaulichen Anforderungen dieses Straßenabschnitts, entsprechenden Ausbau geschaffen worden. Auf dieser Grundlage wurden in den vergangenen Jahren bereits Flächen für den späteren Ausbau durch die Stadt Münster erwo r- ben, Gebäude abgerissen und entsprechend den festgesetzten Baugrenzen neue Gebäude in z u- rückgesetzter Bauflucht erstellt. Die mit der Vorlage V/0047/2012 beschlossene Planung sieht einen Ausbau auf der Grundlage und unter Be ibehaltung der Baugrenzen/Baulinien des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 379 vor. Dabei sind beidseitige Hochbordradwege und Parkstreifen, der barrierefreie Ausbau der Haltestellen, eine verbesserte Anbindung der Catharina-Müller-Straße und des York -Centers, so- wie eine optische Aufwertung des Straßenraumes durch Baumpflanzungen in den Seiten- und Mit- telstreifen, vorgesehen. Der Schmutzwasserkanal ist sanierungsbedürftig und die Fahrbahn ist in Teilbereichen ebenfalls in einem schlechten Zustand und muss instandgesetzt werden. Mit dem geplanten mehrstreifigen Fahrbahnausbau wird der Ausbau eines zusätzlichen Regenwasserkanals erforderlich. Die Kosten für den Ausbau (Straßenbau und Regenwasserkanal) betragen ca. 3 .780.000€. Die Maßnahme ist nach KAG beitragsauslösend und vom Grunde her förderfähig. Zur Refinanzierung der Maßnahme soll ein Förderantrag gestellt werden. 2. Reduktionsvariante 2014 (Anlage 6) Bereits 1999 wurde von der Verkehrsplanung die Einrichtung von Radfahrstreifen im Bestand, als Provisorium bis zum endgültigen Ausbau der Grevener Straße, untersucht. Diese Planung en t- - 3 - V/0126/2015 spricht allerdings nicht den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen und den Empfe h- lungen für Radverkehrsanlagen. Auf der Grundlage dieser Planung ist entsprechend den o.a. politischen Anträgen eine Redukt i- onsvariante erarbeitet worden, die die Anlegung von Radverkehrsanlagen und einen Ausbau wei t- gehend im Bestand mit reduzierten baulichen Maßnahmen unter Einhaltung d er aktuellen Sta n- dards vorsieht. Die Hochbordführung auf der Ostseite bleibt, bis auf den Abschnitt zwischen Melchersstraße und Catharina-Müller-Straße erhalten. Im Bereich der Bushaltestelle und der neuen Querungsstelle muss der Hochbord entsprechend angepasst werden. Für den Radverkehr wird ein Radfahrstreifen in einer Breite von 2,00m markiert. Der stadtauswärtige Kfz -Verkehr wird bis zur Catharina-Müller- Straße einstreifig geführt, mit zusätzlichen Abbiegestreifen an den Knotenpunkten. Zwischen Catharina-Müller-Straße und Yorkring wird eine Zweistreifigkeit erforderlich. In stadteinwärtiger Fahrtrichtung wird der Radverkehr zwischen Yorkring und Catharina -Müller- Straße als Hochbordradweg geführt. Um den Eingriff im Bereich des Naturdenkmals und einer vitalen Kastanie so gering wie möglich zu halten, werden die Nebenanlagen an die westliche Grundstücksgrenze verschoben. Damit kann mit dem neuen Gehweg an den bereits vorhandenen Gehweg vor den Häusern 63/65 angeschlossen werden. Der Radweg verschwenkt süd lich der Bäumen und der Grundstückszufahrt wieder zurück an die Fahrbahn. Damit rückt der Radfahrer wieder ins Sichtfeld der Kraftfahrer und kann an der Einmündung Catharina -Müller-Straße parallel zum Kfz-Verkehr über die Einmündung geführt werden. Die Bushaltestellen werden mit einem 16cm Busbordstein und einem Blindenleitsystem ausgestat- tet. Die Querungsstellen werden als gesicherte Querungen und mit Blindensignalgebern ausg e- baut. Die Einmündung Catharina-Müller-Straße wird signalisiert. Der Straßenquer schnitt muss aufgrund der zusätzlichen Abbiegestreifen, Radfahrstreifen und Fußgängeraufstellflächen im Abschnitt zw i- schen Catharina -Müller-Straße und Melchersstraße nach Westen verbreitert werden. Hierdurch entfallen 6 Bäume vor den Häusern 61c und 63. Ne ue Bäume sind im Bereich der Bushaltestellen „Dreifaltigkeitskirche“ und „Kanonierplatz“ vorgesehen. Das York -Center wird bei dieser Variante allerdings weiterhin nur durch Blockumfahrung rechts rein/rechts raus erreichbar bleiben. Bei Umsetzung der Redu ktionsvariante sind der Ausbau eines zusätzlichen Regenwasserk anals sowie Lärmschutzmaßnahmen nicht erforderlich. Kosten/Finanzierung/Realisierung Die Kosten für die Reduktionsvariante (Straßenbau) betragen ca. 2.000.000€. Die Maßnahme ist förderfähig. Zur Refinanzierung der Maßnahme soll ein Förderantrag gestellt werden. Eine Auss a- ge, wann und in welcher Höhe Förde rmittel durch das Land zur Verfügung gestellt werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht werden. In wie weit KAG für den Ausbau der Neben- anlagen anfällt, muss noch geprüft werden. Die Umsetzung soll im Anschluss an die beiden Bauabschnitte nördlich des Rings ab 2017 erfo l- gen. Variantenvergleich (Anlage 8) In der Anlage sind ergänzend die verschiedenen Ausbaustandards, Kosten und Refi nanzierungs- möglichkeiten der beiden Varianten gegenüber gestellt und bewertet worden. 3. Sofortmaßnahme zwischen Steinfurter Straße und Melchersstraße (Anlage 7) Auf dem Abschnitt der Grevener Straße zwischen Gasselstiege und Melchersstraße werden g e- genwärtig noch Hochbauarbeiten durchgeführt. Des Weiteren soll noch eine Fernwärmeleitung verlegt werden. Im Anschluss an diese Arbeiten sollen auf di esem Abschnitt als Sofortmaßnahme beidseitig Radfahrstreifen eingerichtet werden. - 4 - V/0126/2015 Die Radfahrstreifen können weitgehend durch Neuaufteilung der Fahrbahn und entsprechender Neumarkierung geschaffen werden. Lediglich auf der Nordseite kann der Radfahrstre ifen nicht in voller Länge markiert werden. Zwischen der Anbindung der Gasselstiege und Haus Nr. 53 soll d a- her provisorisch auf dem vorhandenen Gehweg ein Radweg markiert und ein 2,00m breiter Ge h- weg parallel neu angelegt werden. Mit dieser Maßnahme kann insbesondere für die mit der B e- bauung des Eckgrundstücks Steinfurter Straße/Grevener Straße weggefallene Radwegve rbindung Gasselstiege zeitnah ein alternatives Angebot geschaffen werden. Die Kosten für die provisorische Maßnahme betragen ca. 15.000€. Die Umsetzung erfolgt im A n- schluss an die Verlegung der Fernwärmeleitung im II. Quartal 2015. 4. Prüfergebnis zur Anregung nach § 24 GO NRW, lfd. Nr. 0089/201 (Anlage 4) Mit der Anregung wurde der Ausbau einer Radwegverbindung zwischen der Grevener Straße und der Kanonierstraße (in Verlängerung der Gasselstiege) vorgeschlagen. Der Radfahrer, der von der Gasselstiege kommend in Richtung Kanonierstraße/Uppenbergstraße fahren möchte, muss im Bestand über die Melchersstraße fahren. Eine direkte Wegeverbindung zur Kanonierstraße b e- steht nur für Fußgänger. Dieser Gehweg wird häufig widerrechtlich von Radfahrern genutzt. Die Prüfung der Anregung hat ergeben, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Radwe g- führung über die Grünfläche Kanonierplatz nicht umsetzbar ist. Die Wegeverbindung würde von Radfahrern in beiden Fahrtrichtungen genutzt werden. Im Bereich des Knotenpunktes an der Gr e- vener Straße würden sich dann aber die unterschiedlichen Ströme aus Richtung Kanonierplatz, Melchersstraße, Gasselstiege überlagern. Insbesondere auf der Westseite der Grevener Straße würden sich Radfahrer regelmäßig kreuzen, z.B. wenn Radfahrer aus der Melchersstraße ko m- mend, weiter in Richtung Innenstadt auf den Radfahrstreifen der Grevener Straße abbiegen und Radfahrer von der Kanonierstraße kommend geradeaus in die Gasselstiege fahren möchten. Zei t- gleich würde auch der Radfahrer von der Gasselstiege kommend die Grevener Straße sowo hl in Richtung Kanonierstraße, als auch in Richtung Melchersstraße queren. Eine verkehrssichere Lösung zur Abwicklung dieser unte rschiedlichen Fahrtbeziehungen kann auch signaltechnisch nicht hergestellt werden. Das hohe Konfliktpotential lässt daher eine zusätzli- che diagonale Wegeführung leider nicht zu. Der Radverkehr in Richtung Kanonierstr a- ße/Uppenbergstraße muss wie im Bestand über die Melchersstraße und die Platzfläche am Schloßtheater, die als Bestandteil der geplanten Fahrradstraße vom Radverkehr b efahren werden darf, fahren. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Antragsteller erhält ein abschließendes Antwortschreiben. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1 – Auszug Niederschrift ASSVW vom 08.05.2013 Anlage 2 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 04.07.2013 Anlage 3 - Antrag der SPD-Fraktion an den AUB Anlage 4 - Anregung §24 GO NRW (0089/2013) Anlage 5 - Lageplan (Umbauvariante 2012) Anlage 6 - Lageplan (Reduktionsvariante 2014) Anlage 7 - Lageplan (Sofortmaßnahme 2015) Anlage 8 - Variantenvergleich
Anlage 5_Lageplan Planung 2012
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Anlage 7_Lageplan Sofortmaßnahme
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Anlage 8_Variantenvergleich
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Ausbau Grevener Straße - Variantenvergleich 1 1.02.2015 o neutral + positiv - negativ 1 1. Umbauvariante 2012 (Planung im Querschnitt lt. B-Plan 379) Bewertung 2. Reduktionsvariante 2014 ( Planung im Bestand) Bewertung Gehwege beidseitige Gehwege in einer Breite von 2,00 bis 3,25m, o Beidseitige Gehwege in einer Breite von 2,00m bis 3,00m, o Radwege beidseitige Radwege in einer Breite von 1,60m zzgl. 0,50/0,75m Sicherheitstrenn- streifen, Abbiegemöglichkeiten an allen Einmündungen + gepl. Radwege/Radfahrstreifen in einer Breite von 2,00m breit + Parken abschnittsweise beidseitige Parkstreifen in einer Breite von 2,00m und Sicherheits- trennstreifen (sh. Radwege) + keine Parkstreifen möglich - Haltestellen barrierefreier Ausbau der Haltestellen mit 16 cm Hochbord, Wartehallen an drei Halte- stellen + barrierefreier Ausbau der Haltestellen mit 16 cm Hochbord, Wartehallen an zwei Halte- stellen o Fahrstreifen zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung, Abbiege- streifen und Wendefahrbahnen, alle Fahrt- beziehungen berücksichtigt + stadteinwärts zwei Fahrstreifen, stadtaus- wärts überwiegend einstreifig, in den Kno- tenpunkten Fahrstreifenaufweitungen, alle Fahrstreifen nur in 3,00m Breite - Erschließung York-Center Erschließung von Süden und nach Norden durch Wendefahrbahnen möglich + rechts rein/rechts raus - Regelung bleibt erhalten - Anbindung Catharina- Müller-Straße Signalisierung der Einmündung, Anbindung von Süden und nach Norden möglich, neue Querungsstelle für Fußgänger u. Radfahrer + Signalisierung der Einmündung, Anbindung von Süden und nach Norden möglich, neue Querungsstelle für Fußgänger u. Radfahrer + Kanalbau Erneuerung Schmutzwasserkanal (SW), Verlegung eines zusätzlichen Regenwas- serkanals (RW) o Erneuerung Schmutzwasserkanal (SW) o Anlage 8 zur Vorlage V/0126/2015 Ausbau Grevener Straße - Variantenvergleich 11.02.2015 o neutral + positiv - negativ 2 1. Umbauvariante 2012 (Planung im Querschnitt lt. B-Plan 379) Bewertung 2. Reduktionsvariante 2014 (Planung im Bestand) Bewertung Bebauung neue Bebauung wurde an den Grenzen des B-Plan 379 ausgerichtet + durch die Ausrichtung der neuen Bebauung an den im B-Plan ausgewiesenen Baugren- zen entstehen große, nicht nutzbare Freiflä- chen zwischen Bebauung und Verkehrsflä- che die als Verkehrsgrün unterhalten oder veräußert werden müssen - Baumstandorte (vorhanden) ein Naturdenkmal bleibt erhalten, alle übri- gen Bäume entfallen, ein Stieleiche (Naturdenkmal) muss auf- grund ihres Zustandes gefällt werden - ein Naturdenkmal bleibt erhalten, ein Stieleiche (Naturdenkmal) muss auf- grund ihres Zustandes gefällt werden, Baumbestand östlich der Häuser 61b,c muss entfallen o Baumstandorte (neu) Neuanpflanzung von 41 Bäumen + einige Neuanpflanzungen (ca. 10 Bäume) möglich o Umsetzung B-Plan Umsetzung entsprechend B-Plan (ausgenommen im Straßenabschnitt Höhe Hs.Nr.31) o Planung bleibt hinter den Ausweisungen des B-Plans zurück o Kosten Straßenbau 3.780.000,00€ - 2.000.000,00€ + Kosten Kanalbau (SW) 900.000,00€ o 900.000,00€ o Kosten Kanalbau (RW) 650.000,00€ - 0,00€ + Refinanzierung Förderung KAG + Förderung (allerdings keine erneute Förde- rung bei möglichem späteren Ausbau von Hoch-bordradwegen) KAG für den Ausbau der Nebenanlagen muss noch geprüft werden -
Anlage 4_Anregung §24 GO NRW, 0089-2013
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Anlage 4 zur Vorlage V/0126/2015
Anlage 3_Antrag Bündnis 90,Die Grünen,GAL
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Anlage 3 zur Vorlage V/0126/2015
Anlage 2_Antrag SPD-Fraktion an AUB
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Anlage 2 zur Vorlage V/0126/2015
Anlage 1_Auszug Niederschrift
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12 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 08.05.2013 öffentlich D as Plangebiet befindet sich überwiegend in Eigentum der Stadt Münster. Durch die Veräuße- rung der Baugrundstücke sind Einnahmen zu erwarten. Punkt 7 der Tagesordnung Verkehr Punkt 7.1 der Tagesordnung V/0077/2013 "Grevener Straße: sicherer UND kostengünstiger "- Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 22.11.2012 Mit dem Änderungsantrag bekräftigte die SPD Fraktion den Wunsch nach einer kostengünsti- gen Ausbauvariante. Zudem sollte auf den 4-spurigen Ausbau der Grevener Straße in diesem Bereich verzichtet werden. Inhaltlich soll damit die Bestandsvariante des Jahres 1999 gem. Vor- lage zur Grundlage für den dauerhaften Ausbau gemacht werden. Herr Reuter stimmte dem Änderungsantrag im Grundsatz zu, erbat jedoch für die FDP Fraktion ergänzend eine getrennte Ausweisung der Tief- und Straßenbaukosten. Die Verwaltung verwies darauf, dass bei Zugrundelegung der Ausbauvariante 2 verbleibende funktionale Mängel, ein erhöhtes Unfallrisiko und der Verzicht auf einen Rad- und Gehweg auf der Ostseite die Folge seien. Dem Ausschuss lag ein Änderungsantrag der SPD Fraktion mit folgendem Wortlaut vor: Der Planungsausschuss möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der vorliegenden Variante 2 eine nicht als Übergangslösung sondern als dauerhafte Erneuerungsmaßnahme konzipierte Umbauplanung vorzulegen. Auf Anregung der FDP Fraktion wurde der vorliegende Antrag mit dem Hinweis auf eine getrennte Kostenaufstellung für Tief- und Strassenbau präzisiert und sodann vom Aus- schuss einstimmig angenommen. Danach stimmte der Ausschuss der so geänderten Vorlage einstimmig zu. Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der vorliegenden Variante 2 eine nicht als Übergangslösung sondern als dauerhafte Erneuerungsmaßnahme konzipierte Umbauplanung vorzulegen. Die Kosten für den Tief- und Straßenbau sind dabei ge- trennt auszuweisen. Punkt 7.2 der Tagesordnung V/0180/2013 Beantragung und Bewilligung von Zuschussma ß- nahmen nach den Richtlinien zur Förderung des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi- kom-Stra) ab 2014 Anlage 1 zur Vorlage V/0126/2015
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Grevener Straße
- Steinfurter Straße
- Kanonierstraße
- Catharina-Müller-Straße 25
- Melchersstraße
- York-Ring
- Uppenbergstraße
- Gasselstiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0126/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37