Mandari Insight

2374/2019

Bauvorhaben Kolibriweg in Köln-Vogelsang

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.07.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 08.07.2019, TOP 6.4.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3057 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/63/632/2 
63/S44/0299/2019 
Vorlagen-Nummer 
 2374/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 
 
Bauvorhaben Kolibriweg in Köln-Vogelsang 
AN/0771/2019, Flächennutzungsplan Kolibriweg, Flurstück 1295, in Köln-Vogelsang 
 
 
Die CDU-Fraktion im Stadtbezirk Ehrenfeld fragt gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates am 
17.06.2019 an: 
 
 
Frage 1: 
Wann wurde diese Fläche zur Wohnbaufläche umgewandelt und warum wurde die BV Ehrenfeld nicht 
einbezogen oder zumindest informiert? 
 
Antwort zu Frage 1: 
Der Flächennutzungsplan für diesen Bereich setzt Wohnbaufläche fest und ist seit dem 27.12.1984 
rechtsverbindlich. Es gab seitdem keine Änderung.  
 
 
Frage 2: 
Welche Wohnbebauung ist geplant und welche Auflagen zur Baugröße, wie beispielsweise Höhen, 
bebaute Flächen, oder Abstandsflächen zur benachbarten Bestandsbebauung festgelegt? 
 
Antwort zu Frage 2: 
Das Flurstück wird mit insgesamt 3 Einfamilienhäusern bebaut. Die planungsrechtliche Beurteilung ist 
nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt. Die bebaute Fläche beträgt 1/3 der Grundstücks-
fläche. Die Firsthöhe der Gebäude beträgt maximal 9,47 m. Die Bauanträge wurden der üblichen 
bauordnungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen wer-
den eingehalten. 
 
 
Frage 3: 
Wurde eine Artenschutzprüfung (Eulenwiese) angefertigt und daraus resultierende Auflagen erstellt? 
Wenn ja, bitten wir um die Vorlage des Gutachtens zwecks Einsicht. 
 
Antwort zu Frage 3: 
Es wurde ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt und das Umwelt- und Verbraucherschutz-
amt im Rahmen der Ämterbeteiligung um eine Stellungnahme zum gesamten Bauvorhaben gebeten. 
Die Forderungen des Fachamtes wurden als Nebenbestimmungen in die Baugenehmigungen aufge-
nommen. Eine Akteneinsicht durch Bezirksvertreterinnen oder Bezirksvertreter in die Baugenehmi-
gungen ist ausschließlich nach Maßgabe des § 40 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirks-
vertretungen der Stadt Köln möglich.

2 
 
 
Frage 4: 
Wann wurde die Baugenehmigung erteilt und wann ist der Baubeginn? 
 
Antwort zu Frage 4: 
Die Baugenehmigungen wurden am 13.03.2018, 04.05.2018 und 06.05.2018 erteilt. Der Baubeginn 
für das erste Haus wurde für den 27.05.2019 angezeigt. 
 
 
Frage 5: 
Wie ist die Erschließung des Geländes vorgesehen und inwieweit werden die Nachbarbauten 
dadurch beeinträchtigt? 
 
Antwort zu Frage 5: 
Die Erschließung der Gebäude ist über Baulasten öffentlich-rechtlich gesichert. Eine Baulast wird in 
der Regel von den Eigentümern des begünstigten Grundstücks und des belasteten Grundstücks un-
terschrieben. In Ausnahmefällen kann die Eintragung einer Baulast aufgrund eines Gerichtsurteils 
erfolgen. Eine Beeinträchtigung entsteht regelmäßig bei dem belasteten Grundstück. Diese wird je-
doch entweder durch Unterschrift der Eigentümer anerkannt oder aufgrund eines zivilgerichtlichen 
Urteils legitimiert.

Beratungsverlauf (1)

08.07.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2374/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.07.2019
Erstellt
02.07.2019 10:28