2374/2019
Bauvorhaben Kolibriweg in Köln-Vogelsang
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3057 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632/2 63/S44/0299/2019 Vorlagen-Nummer 2374/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 Bauvorhaben Kolibriweg in Köln-Vogelsang AN/0771/2019, Flächennutzungsplan Kolibriweg, Flurstück 1295, in Köln-Vogelsang Die CDU-Fraktion im Stadtbezirk Ehrenfeld fragt gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates am 17.06.2019 an: Frage 1: Wann wurde diese Fläche zur Wohnbaufläche umgewandelt und warum wurde die BV Ehrenfeld nicht einbezogen oder zumindest informiert? Antwort zu Frage 1: Der Flächennutzungsplan für diesen Bereich setzt Wohnbaufläche fest und ist seit dem 27.12.1984 rechtsverbindlich. Es gab seitdem keine Änderung. Frage 2: Welche Wohnbebauung ist geplant und welche Auflagen zur Baugröße, wie beispielsweise Höhen, bebaute Flächen, oder Abstandsflächen zur benachbarten Bestandsbebauung festgelegt? Antwort zu Frage 2: Das Flurstück wird mit insgesamt 3 Einfamilienhäusern bebaut. Die planungsrechtliche Beurteilung ist nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt. Die bebaute Fläche beträgt 1/3 der Grundstücks- fläche. Die Firsthöhe der Gebäude beträgt maximal 9,47 m. Die Bauanträge wurden der üblichen bauordnungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen wer- den eingehalten. Frage 3: Wurde eine Artenschutzprüfung (Eulenwiese) angefertigt und daraus resultierende Auflagen erstellt? Wenn ja, bitten wir um die Vorlage des Gutachtens zwecks Einsicht. Antwort zu Frage 3: Es wurde ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt und das Umwelt- und Verbraucherschutz- amt im Rahmen der Ämterbeteiligung um eine Stellungnahme zum gesamten Bauvorhaben gebeten. Die Forderungen des Fachamtes wurden als Nebenbestimmungen in die Baugenehmigungen aufge- nommen. Eine Akteneinsicht durch Bezirksvertreterinnen oder Bezirksvertreter in die Baugenehmi- gungen ist ausschließlich nach Maßgabe des § 40 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirks- vertretungen der Stadt Köln möglich. 2 Frage 4: Wann wurde die Baugenehmigung erteilt und wann ist der Baubeginn? Antwort zu Frage 4: Die Baugenehmigungen wurden am 13.03.2018, 04.05.2018 und 06.05.2018 erteilt. Der Baubeginn für das erste Haus wurde für den 27.05.2019 angezeigt. Frage 5: Wie ist die Erschließung des Geländes vorgesehen und inwieweit werden die Nachbarbauten dadurch beeinträchtigt? Antwort zu Frage 5: Die Erschließung der Gebäude ist über Baulasten öffentlich-rechtlich gesichert. Eine Baulast wird in der Regel von den Eigentümern des begünstigten Grundstücks und des belasteten Grundstücks un- terschrieben. In Ausnahmefällen kann die Eintragung einer Baulast aufgrund eines Gerichtsurteils erfolgen. Eine Beeinträchtigung entsteht regelmäßig bei dem belasteten Grundstück. Diese wird je- doch entweder durch Unterschrift der Eigentümer anerkannt oder aufgrund eines zivilgerichtlichen Urteils legitimiert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2374/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 05.07.2019
- Erstellt
- 02.07.2019 10:28