0569/2017
Partizipation - Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklungen im Amt für Kinder, Jugend und Familie (Stand Februar 2017)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
14979 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 07.03.2017 Vorlagen-Nummer 0569/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.03.2017 Partizipation - Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklungen im Amt für Kinder, Jugend und Familie (Stand Februar 2017) Die Verwaltung stellt nachfolgend aktuelle Konzepte, Standards und Entwicklungen zur Partizipation im Amt für Kinder, Jugend und Familie dar sowie in der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrich- tung (KidS). „Partizipation – Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklungen im Amt für Kinder, Ju- gend und Familie“ (Stand Februar 2017) liegt dieser Mitteilung an. Es handelt sich hierbei um einen Ausschnitt hinsichtlich der städtischen Arbeitsfelder und ihrer struk- turellen Merkmale zur Beteiligung in Kindertagesstätten, der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung, im Allgemeinen Sozialen Dienst und in der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung. Das vorliegende Papier kann und soll ausdrücklich weiter entwickelt werden. Es bildet lediglich einen kleinen Ausschnitt der Vielfalt von Maßnahmen zur Partizipation in der Jugendhilfe ab. Im laufenden Prozess wird es erweitert durch Konzepte und Maßnahmen in Weiterbildung und Schule, im Sport sowie in anderen Ämtern und Arbeitsfeldern der Stadt. Es erfasst beispielsweise zurzeit noch nicht die vielfältigen Strategien und Projekte der Träger der freien Jugendhilfe. Die aktuell selektive Betrachtung ist einerseits der Tatsache geschuldet, dass sich die Auftragslage zunächst auf die Aktivitäten in der Jugendhilfe bezogen und der Ist-Stand in der Jugendverwaltung abgebildet werden sollte. Andererseits bedarf es bei einem Konzept zusätzlicher Ressourcen, um einen Soll-Stand zu entwi- ckeln. Die „Jugendförderung und die Kinderinteressen“ sieht neben der strukturell verankerten Beteiligung auch auf der operativen Ebene eine Reihe von Angeboten zur Partizipation vor. Daher liegt bei der Betrachtung der aktuellen Konzepte hier ein besonderer Schwerpunkt. Im Nachgang der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.03.2017 wurde mit den Jugendpoliti- schen Sprecherinnen und Sprechern und der LIGA mündlich vereinbart, • eine Priorität zunächst auf die Entwicklung der Jugendforen zu legen. • „Geld in die Hand von Jugendlichen“ soll in 2017 erstmalig erprobt werden. Zwar wurden bereits in 2016 die Mittel erhöht, aber aufgrund der Genehmigung des Haushal- tes durch die Bezirksregierung im Dezember war die Verausgabung dieser Mittel nicht erlaubt. • In den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit soll Partizipation als Querschnittsaufgabe voran gebracht werden. 2 Die Vertreterinnen und Vertreter des AK § 80, Integrative Jugendarbeit, teilten diese Vereinbarung in ihrer letzten Sitzung am 31.01.2017 mit dem Hinweis, dass es einen diesbezüglichen Auftrag im ak- tuellen Kinder- und Jugendförderplan gibt. Zwei weitere Aspekte der Auftragslage aus dem Ratsbeschluss vom 14.11.2014 standen bislang noch aus. Die Fortführung des „Tages der Jugend im Rathaus“ sollte überprüft werden und zum „Tanz der Ju- gend im Rathaus“ war ebenfalls ein Prüfauftrag zu erledigen (AN/1519/2014 und AN/1580/2014). Nachfolgend sind die Ergebnisse beider Prüfaufträge beschrieben. Außerdem ist, vorbehaltlich der Ressourcenfrage, die Planung der Jugendforen skizziert, Ideen zur Forderung „Geld in die Hand von Jugendlichen“ verfasst und die zielgerichtete Förderung von Partizipation in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Aussicht gestellt. Prüfauftrag zum Tag der Jugend im Rathaus Mit der Entstehung des Amtes für Kinderinteressen 1992 wurde das Projekt Rathausschule aus der Taufe gehoben. Hier wird Kindern und Jugendlichen das Rathaus mit seinen Zuständigkeiten und Aufgaben nahegebracht und das politische Geschehen erlebbar gemacht. Dies geschieht durch Rat- hauserkundungen. Die Schülerinnen und Schüler gehen auf „Entdeckungsreise“ durch das Rathaus und erfahren nicht nur etwas über dessen historische und aktuelle Bedeutung. An Originalschauplät- zen schlüpfen sie in die Rollen von Ratsmitgliedern, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeis- tern, debattieren und fassen Beschlüsse in einer „Ratssitzung“ zu einem Thema ihrer Wahl. Die The- men der Ratserkundung werden im Unterricht nachbehandelt. Ein weiterer Schwerpunkt der Rathausschule sind die Stadtteilerkundungen, die das Ziel haben, die Partizipation von jungen Menschen zu stärken. Im Rahmen dieser Projekte haben Kinder und Ju- gendliche Gelegenheit ihr kommunales Umfeld zu erforschen und etwas über die Institutionen und Personen zu erfahren, die an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes beteiligt sind. Weiterhin stellt die Rathausschule Unterrichtsmaterialien und Informationen zur Kommunalpolitik und Kinderrechten zur Verfügung und unterstützt einzelne Partizipationsprojekte Innerhalb der Rathausschule wird auch der Tag der Jugend durchgeführt und kooperiert in der Vor- bereitung des Tages eng mit den Fraktionen des Rates und will: über die Aufgaben des demokratischen gewählten Rates und die Funktion seiner Ausschüsse sowie über die Strukturen der Kommunalverwaltung informieren. Begegnung und gegenseitiges Verständnis zwischen Personen des Rates und Verwaltungs- mitarbeitern und den jungen Menschen fördern. politische Entscheidungsprozesse nachvollziehbar machen und somit Transparenz schaffen. die Kinder und Jugendlichen für die Zusammenhänge von Lebensalltag und Politik, insbeson- dere Kommunalpolitik, interessieren. sie ermutigen, eigene Interessen zu artikulieren. sie motivieren, Aktivitäten und Initiativen zu entwickeln. junge Menschen aus allen Bevölkerungsgruppen ansprechen. Entwicklungsmöglichkeiten Der Tag der Jugend findet bei allen Beteiligten ein sehr positives Echo. Analog zu der qualifizierten Vorbereitung wäre eine Nachbereitung nach der fiktiven Ratssitzung denkbar. Beispielsweise könnten sich die Fraktionen verpflichten, in einer der nächsten Ratssitzungen über einen Antrag weiter zu be- raten, oder es könnten von Anfang an finanzielle Ressourcen zur Umsetzung eines Antrags bereitge- stellt werden. Vor dem Hintergrund, dass verhältnismäßig wenige Jugendliche erreicht werden, ist eine Erweiterung 3 auf die Bezirksebene denkbar. Diese kann nur in enger Absprache und Kooperation mit der Politik geschehen. Die Rathausschule könnte dafür lediglich die Koordinationsaufgaben übernehmen. Den Tag der Jugend im Rathaus unterstützen Jugendpolitikerinnen und Jugendpolitiker seit vielen Jahren mit ihrer Expertise und Zeitressourcen. Diese und Vertreterinnen aus dem Amt für Kinder, Jugend und Familie trafen sich im Herbst 2016 zu einer Einschätzung dieses Projektes. Sie sprachen sich mehrheitlich für die Fortführung des Tages der Jugend im Rathaus aus. Ergebnis der Diskussion war auch der Wunsch, darüber hinaus Partizipation an Kölner Schulen voran zu bringen. Prüfauftrag: „Köln liebt dich – Politik und Tanz im Kölner Rathaus“ Das Kölner Rathaus wird Fachkräften und Bürgerinnen und Bürgern für zahlreiche interessante Ver- anstaltungen und Tagungen geöffnet. Dazu gehören auch alle jugendrelevanten Aktivitäten, wie Rat- hauserkundigungen und Einzelveranstaltungen. Alle Veranstaltungen sind mit dem Protokoll abgesprochen und die Finanzierung ist jeweils sicher gestellt. Die Veranstaltungen passen sich der Rathausatmosphäre an. Für ein Veranstaltungsformat, wie „Tanz der Jugend im Rathaus“ müsste ein gezieltes Eventma- nagement eingekauft werden, das neben der Bewerbung, Programmgestaltung auch Sicherheitsauf- lagen erfüllen müsste. So hatte die Stadt München in 2016 Probleme wegen sexueller Übergriffe. Die Zielsetzung hinsichtlich des Tanzes der Jugend im Rathaus läge darin, den Ort Rathaus, der in der Bevölkerung mit politischem Engagement verbunden wird und durch die Feierlichkeit von Ehe- schließungen bekannt ist, Jugendlichen als interessanten Ort einer Tanzveranstaltung einzuladen. Jugendlichen soll durch die positive gedankliche Besetzung auch ein Zugang zu kommunalpolitischen Dimensionen eröffnet werden. Die Jugendverwaltung befürwortet die Durchführung dieser Veranstaltung nicht, da die Kosten, insbe- sondere für die zu erfüllenden Auflagen, vergleichsweise höher anzunehmen sind als der nachhaltige Nutzen. Wirkungsvoller ist die Entwicklung und Umsetzung von Standards zur politischen Beteiligung. „Geld in die Hand von Kindern und Jugendlichen!“ neue Kriterien für die Mittelverwendung der bisherigen Partizipationsgelder „Geld in die Hand von Kindern und Jugendlichen!“ ist hier die konsequente Weiterentwicklung der seit 2008 bestehenden Förderung von Partizipationskonzepten hin zur Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen. Ein überschaubarer Bereich und zugleich ein klares Signal des Vertrauens in Kinder und Jugendliche sind kleine Budgets, die diese eigenständig verwalten. Geplant ist mit den vorhandenen finanziellen Mitteln Mikroprojekte zu fördern, die Kinder und Jugendliche eigenständig entwickelt haben. Es ist eines der wenigen Felder, in dem man den Kindern und Jugendlichen die alleinige Verantwortung für „Ihr“ Projekt übertragen kann, da bisher in vielen Prozessen der z.B. Stadtraumplanung nur die Mit- sprache und Mitwirkung ohne Entscheidungsmacht möglich ist. Durch das Erlernen von Prozessen der Planung und Durchführung eigener Projekte wird die Selbstbestimmung gefördert und gelernt Kinder und Jugendliche, die sich selbst gestaltend erleben und Demokratie positiv erfahren, werden sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Formuliertes Handlungsziel Eine Auszahlung erster Gelder an Kinder und Jugendliche soll bereits 2017 stattfinden. Als Verteilung ist hier geplant, einen Sockelbetrag an die Jugendpflege in den Bezirken auszuzahlen. Schon 2015 wurden im Stadtbezirk Mülheim gute Erfahrungen mit der konkreten Umsetzung von Mikroprojekten gesammelt. Hier hat die Bezirksjugendpflege einen beispielhaften Prozess angestoßen, der eine gute Grundlage für die Bereitstellung von Geldern für Jugendliche möglich machte. 4 Darüber hinaus ist die Auszahlung an Kinder und Jugendliche geplant, die sich in den Kinder- und Jugendforen, in der Freiflächenplanung, in Spielplatzpaten-Kindergruppen o.ä. engagieren. Auch Ideen von Kindern und Jugendlichen, die nicht in vorhandene Strukturen eingebunden sind, sollen gefördert werden. Der wichtigste Baustein ist, dass ein niederschwelliger Zugang zu diesem Geld ermöglicht wird. Die Kriterien für die Mittelvergabe sollten nur dem kleinsten gemeinsamen Nenner entsprechen: Altersbe- schränkung, Budgetierung und Förderfähigkeit des Projektes im Sinne sozialer und dem Gemeinwohl dienender Projekte. Zukünftig soll in einem lebendigen Prozess unter Einbeziehung der Jugendlichen ein stetig sich weiter entwickelndes Konzept entstehen, dass das Bewerbungsverfahren und die Vergabe von Geld regeln. Hierzu gehört es auch Fehler zuzulassen. Die Einübung des Umganges mit öffentlichen Mitteln bein- haltet auch die Option, dass es nicht in allen Bereichen auf Anhieb gelingt. Es hat sich aber gezeigt, dass Jugendliche in der Regel sehr umsichtig mit öffentlichen Geldern umgehen und zur Umsetzung ihrer kreativen Ideen meist nur geringe finanzielle Mittel benötigen. Perspektivisch könnte gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ein Projekt installiert werden, dass unabhängige Plattformen im Internet oder anderen Orten entwickelt, die durch gute Öffentlichkeitsar- beit das Projekt für Alle zugänglich macht. Voraussetzungen und Abrechnungsmodalitäten werden in einer kurz gehaltenen Richtlinie geregelt. Kinder- und Jugendforen in Köln sollen ausgebaut werden. Formuliertes Handlungsziel Das Format der Kinder und Jugendforen hat sich in vielen Jahren bewährt und zeichnet sich im Be- sonderen dadurch aus, das hier durch den niederschwelligen Ansatz in den Stadtvierteln vor allem Kinder und Jugendliche, die sonst Partizipationsangebote nicht nutzen, angesprochen und zur Teil- habe motiviert werden. Ein Ausbau der Kinder- und Jugendforen auf weitere Standorte in den Stadt- bezirken wäre sinnvoll, bedarf aber der entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen. Darüber hinaus steht der Wunsch nach einer Intensivierung der Arbeit der Kinder- und Jugendforen als Forderung im Raum. Hier ist es sinnvoll mit ersten interessierten Foren als Pilotprojekte zu beginnen und deren Arbeit und Aufgabengebiete schwerpunktmäßig zu erweitern. Vorstellbar wäre z.B.: „Geld in die Hand von Kindern und Jugendlichen“ für die in den Kinder- und Jugendforen en- gagierten Jugendlichen zur Verfügung stellen, Enge Zusammenarbeit mit bestehenden Arbeitskreisen in den Bezirken und Sozialräumen Engere Anbindung an die jeweiligen Bezirksvertretungen Forumsmitglieder begleiten einzelne Kommunalpolitiker (Patenschaften?) zu deren Terminen, erhalten Einblicke in die Arbeitsfelder der Politik und haben die Möglichkeit, ihre eigenen Sichtweisen einzubringen. Erste Gespräche mit Mitgliedern von Bezirksvertretungen sind bereits geplant. Vorstellbar ist auch eine Anbindung an politische Ausschüsse, beginnend mit dem Jugendhil- feausschuss z. B. durch eine Teilnahme mit beratender Funktion im Ausschuss oder zumin- dest Einladung zu einzelnen Themenstellungen. Weitere Ideen zu der Intensivierung sollen in den Arbeitssitzungen der Kinder- und Jugendforen ent- wickelt und zusammengetragen werden. Das bestehende Konzept der Kinder- und Jugendforen wird entsprechend aktualisiert. Partizipation in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Mit Verabschiedung der neuen Richtlinie zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit 2016 gingen zur bes- seren Darstellung dieses Feldes die Einführung des Leistungskataloges und damit dialogische Fach- gespräche einher. Partizipation als Querschnittsaufgabe ist Teil des Leistungskataloges. 5 In 2016 vereinbarten Fachverwaltung und Träger der Jugendeinrichtungen im Rahmen der Fachge- spräche 14 mal Partizipation als Schwerpunktthema in 2017. Es ist geplant, in einer Qualifizierungsoffensive das sehr häufig genannte Thema „Partizipation“ auf- zugreifen und bedarfsgerechte Unterstützung anzubieten. Ziel ist es, in den nächsten Jahren Partizipation als Querschnitt und strukturelles Merkmal in der Of- fenen Kinder- und Jugendarbeit voran zu bringen. Kinder und Jugendliche besuchen eine Freizeiteinrichtung vor dem Hintergrund, dass sie sich dort wohl fühlen, sich beim Ausloten von Rahmenbedingungen, wie Öffnungszeiten, und hinsichtlich der Inhalte einbringen können und Wertschätzung erfahren. Partizipation in Jugendeinrichtungen wird so zu einem zu einem zukunftsweisenden Standard und Qualitätsmerkmal. Sie ist die Voraussetzung für die Befähigung politischen Handelns. Gez. Dr. Klein
01-03-2017 Konzept
104466 Zeichen
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
1 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Partizipation
Darstellung aktueller Konzepte, Standards
und Entwicklungen
im
Amt für Kinder, Jugend und Familie
(Stand Februar 2017)
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
2 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Inhaltsverzeichnis
1 Entwicklung eines Gesamtkonzepts
zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln ..................................................................... 4
2 Zugrundeliegende Standards ................................................................................................ 6
2.1 Eine gemeinsame Definition finden: Was bedeutet Partizipation? ............................ 6
2.2 Qualitätsstandards, die den Partizipationsprozessen zugrunde liegen ................... 7
2.2.1 Projekt „Stadt mit Zukunft“ ................................................................................................................. 8
2.2.2 Kinderbefragung des Vereins „Kinderfreundliche Kommune e.V.“ .................................... 8
2.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendbeteiligung .................... 9
3 Partizipation von Kindern und Jugendlichen als Strukturmerkmal in
unterschiedlichen Handlungsfeldern ................................................................................ 9
3.1 Partizipation in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendkultur- und
Medienarbeit .................................................................................................................................. 9
3.2 Partizipation in der Spielplatzbedarfsplanung.: ............................................................ 10
3.2.1 Spielraumplanung ................................................................................................................................. 10
3.2.2 Planung öffentlichen Stadtraumes . Projekt "Stadt mit Zukunft" ...........................................
3.3. Partizipation und politische Bildung ............................................................................. 11
3.3.1 Rathausschule
3.3.2. Gelder zur Förderung von Partiziüationsprojekten ...............................................................
3.4 Partizipation in der Freizeit- und Spielpädagogik ......................................................... 12
3.4.1 Mobiler Treff „ Juppi ............................................................................................................................. 12
3.4.2 Kinder und Jugendforen ..................................................................................................................... 12
3.5 Partizipation und Beschwerdemanagement am Beispiel der Kinder- und
Jugendpädagogischen Einrichtung der Stadt Köln (Ki d S)......................................... 13
3.6 Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen Sozialen
Dienst/Gefährdungs-, Meldungs- und Sofortdienst des Amtes für Kinder, Jugend
und Familie der Stadt Köln ..................................................................................................... 14
3.7 Partizipation in Kindertagesstätten ................................................................................... 15
3.8 Partizipation in der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe ...................................... 15
3.9 Partizipation in der Jugendverbandsarbeit ..................................................................... 16
4 Ergebnisse, Bausteine und erste Handlungsschritte ................................................. 17
4.1 Haltung: Grundlage jeder Partizipationsbestrebungen ist das Schaffen einer
Anerkennungskultur .............................................................................................................................. 17
4.2 Zentrale Forderungen aus dem Fachtag im Juni 2016 ................................................. 18
4.3 Vorschläge und erste Handlungsschritte .......................................................................... 18
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
3 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
4.3.1 (A) Kinder- und Jugendforen in Köln sollen ausgebaut werden. ....................................... 20
4.3.2 (B) Partizipationsgelder im Bereich der freizeitpädagogischen Angebote für Kinder
und Jugendliche: es sollen transparente Kriterien für die Mittelverwendung
formuliert werden ................................................................................................................................ 20
4.3.3 (C) Fachliche Fortbildungsangebote für Verwaltung und Politik ..................................... 20
4.3.4 (E) Erweiterung bestehender Netzwerke ................................................................................... 21
4.3.5 (F) Jugendbefragung ............................................................................................................................ 21
5 Exkurs: Grundlagen für erfolgreiche Beteiligungsstrukturen ............................... 22
5.1 Einmischende, eigenständige Jugendpolitik .................................................................... 24
6 Anhang ........................................................................................................................................ 28
6.1 Workshop zu Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln .................................................. 28
6.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
6.2 „mitwirken-einmischen“: Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln .......................... 39
6.3 Auswertung eines Kinderfragebogens, Stand 15.09.2015 .......................................... 42
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
4 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Amt für Kinder, Jugend, Familie in Köln/ Abt. Kinderinteressen und Jugendförderung
„Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist kein Luxus, sondern für unsere
Demokratie und das Leben in einem demokratischen Staat unerlässlich. Ohne En-
gagement der Menschen in unserer Gesellschaft gibt es keine Demokratie.“
(Dr. Prof. Waldemar Stange, Bildungsforscher an der Leuphana Universität Lüneburg, zum Auftakt des Jahres der Partizipation in
München am 16. März 2010 in der Pasinger Fabrik).
1 Entwicklung eines Gesamtkonzepts
zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln
Das Amt für Kinder, Jugend, Familie in Köln hat einen Prozess angestoßen, der das Ziel
verfolgt, ein Kölner Gesamtkonzept für Kinder- und Jugendbeteiligung zu entwickeln. Es
soll ein verbindliches und praxisnahes Handlungskonzept für die strukturelle Förderung
und Ausweitung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in allen relevanten
Themenbereichen erarbeitet werden.
In den Abteilungen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sowie in der Kinder- und
Jugendpädagogischen Einrichtung (KidS) der Stadt Köln gehört die Entwicklung von
Strategien zur Partizipation zum Alltag. Die Handlungsfelder sind im vorliegenden Ent-
wurf eines Gesamtkonzeptes zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Bereich
der Jugendhilfe aufgrund politischer Aufträge zur Kinder- und Jugendbeteiligung darge-
stellt. Sie reichen von der Spielplatzgestaltung und Partizipation in Kindertagesstätten
über den Allgemeinen Sozialen Dienst hin zu Angeboten der Freizeitgestaltung, explizit
in der Jugendverbandsarbeit.
Abgebildet werden darüber hinaus Maßnahmen der beruflichen Bildung und das Be-
schwerdemanagement bei KidS.
Im Anschluss an die konkretisierte jugendpolitische Auftragslage im März 2016 folgte
der Fachtag „Mitwirken und Einmischen“ am 03.06.2016, den die Abteilung Kinderinte-
ressen und Jugendförderung im Schulterschluss mit den beiden Landschaftsverbänden
Rheinland und Westfalen Lippe organisierte. Teilgenommen haben über 80 Vertreterin-
nen und Vertreter aus Jugendpolitik, Trägern der freien Jugendhilfe, Jugendverwaltung
und Jugendliche, die in der Jugendverbandsarbeit engagiert sind.
Im Rahmen dieser Fachveranstaltung wurde beispielsweise die Forderung „Geld in die
Hand von Jugendlichen für Partizipationsanliegen“ formuliert sowie strukturelle Ver-
besserungen durch das Schaffen einer Fachstelle für Partizipation. Aus dem Stoff der
Diskussionsforen bieten sich Ableitungen für weitere Strategien an.
Beim vorliegenden Entwurf handelt es sich um ein „lebendes“ Konzept, das den vorhan-
denen Ressourcen Rechnung trägt. Es ist kein fertig gestelltes und schlussgezeichnetes
Konzept.
Die Akteure der Konzeptgruppe (Abteilungen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie,
KidS, Kölner Jugendring und LVR Rheinland) haben hier den Status Quo für die Jugend-
hilfe zusammen getragen. Aber auch die Schullandschaft müsste in weiteren Prozessen
eingebunden werden. Der Entwurf des Gesamtkonzeptes entstand zunächst aus dem
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
5 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Blickwinkel der Jugendverwaltung und im weiteren Verlauf werden über den AK § 80,
Integrative Jugendarbeit, nicht nur die Maßnahmen der Trägerlandschaft sondern auch
die zukünftigen Planungen diskutiert und verabredet werden.
Im Rahmen des Leitlinienprozesses Bürgerbeteiligung wird erarbeitet, wie in Köln Bür-
gerbeteiligung verstanden wird und welche Verfahren und Strukturen für eine frühzei-
tige, transparente, sach- und zielorientierte Beteiligung einzurichten sind. Dis auch im
Hinblick auf die Einbindung der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen in Köln. Au-
ßerdem ist zu regeln, wie die Ergebnisse von Bürgerbeteiligung in das Verwaltungshan-
deln und die politische Entscheidungsfindung einbezogen wird.
Wichtig ist es, ein gemeinsames Verständnis für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bür-
gern zu entwickeln. Dabei ist zu definieren, was geregelt werden muss und wie Kompeten-
zen verteilt werden. Dem Rat als demokratisch gewähltem Souverän dürfen einerseits
durch die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern keine Kompetenzen entzogen werden.
Andererseits müssen für die Bürgerinnen und Bürger ausreichende Handlungsspielräume
sowie die zu berücksichtigenden Grenzen definiert werden. (vgl. Ratsauftrag vom
12.05.2015 – 1157/2015)
An der Entwicklung des vorliegenden Eckpunktepapiers waren unterschiedliche Berei-
che der Jugendverwaltung, Vertreterinnen und Vertreter des Kölner Jugendrings (insbe-
sondere der Jugendverbände), der BezirksschülerInnenvertretung, des Jugendhilfeaus-
schusses, des Landschaftsverbands Rheinland und unterschiedlichste Facheinrichtun-
gen wie z.B. Verbände der Kinder- und Jugendarbeit beteiligt. Erste Ergebnisse sollen
mit diesem Konzeptentwurf dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss zur Diskussion vor-
gelegt werden. Die Konzeptgruppe beschreibt den Status Quo, Standards und Good-
Practice-Beispiele und gibt Anregungen zur Weiterentwicklung. Es handelt sich um ein
offenes Gesamtkonzept, das durch weitere Ideen und Beiträge angereichert werden soll
und für weitere Entwicklungen offen ist.
Im Mittelpunkt der Debatte stehen u.a. folgende Fragen:
Wie kann mehr Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Kommune er-
reicht werden?
Wie können Partizipationsprozesse verbindlich und nachhaltig gestaltet werden?
Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit diese nicht nur ge-
hört und motiviert, sondern ihre Positionen in Planungs- und Entscheidungspro-
zesse auch einbezogen werden?
Welche Anforderungen ergeben sich für die kommunale Verwaltung?
Was brauchen Kinder und Jugendliche?
Wie schafft man Zugänge für ALLE Kinder und Jugendlichen?
Welche Qualitätsstandards werden zugrunde gelegt?
Was sind geeignete Qualifizierungsformate sowohl für Politik, Verwaltung, Päda-
goginnen und Pädagogen als auch für Kinder und Jugendliche?
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
6 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
In Köln findet Partizipation von Kindern und Jugendlichen bereits an vielen Stellen statt:
in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
in der Spielraumplanung
in der Jugendverbandsarbeit
in der Jugendberufshilfe
in den Kindertageseinrichtungen
in den Kinderheimen
im Allgemeinen Sozialen Dienst
in Vereinen
in der Schule
im Bereich der Stadtentwicklungsplanung
Häufig hängt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den genannten Bereichen
jedoch vom Engagement einzelner ab. Daher wird ein hoher Bedarf gesehen, die Beteili-
gungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen auszubauen und das Recht auf Betei-
ligung, das in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben ist, strukturell zu veran-
kern und nach rechtlichen Vorgaben umzusetzen.
Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden vom Dezernat für Bildung, Jugend
und Sport in den aktuellen Prozess zur Entwicklung von Leitlinien und Regeln für die
Bürgerbeteiligung in Köln transportiert. Das Dezernat wird in diesem Prozess auf aktu-
elle Entwicklungen hinweisen und zur Diskussion anregen.
Durch eine enge Begleitung bei der Umsetzung des Konzepts auch durch die Kölner Poli-
tik, soll diese Weiterentwicklung eine stärkere Verankerung in Verwaltung und Kom-
munalpolitik finden. Transferprozesse zwischen Kindern, Jugendlichen, Entscheidungs-
trägerinnen und Entscheidungsträgern sollen erleichtert werden. Ziel ist es, Partizipati-
on von Kindern und Jugendlichen als ein Baustein von Bürgerbeteiligung als Quer-
schnittsaufgabe aller Ämter in Köln wahrzunehmen und zu gestalten.
Um die Einhaltung von Qualitätsstandards zu sichern und Nachhaltigkeit zu schaffen,
nimmt auch die Evaluation der Prozesse eine wichtige Rolle ein.
2 Zugrundeliegende Standards
Innerhalb mehrerer Arbeitstreffen im Amt für Kinder, Jugend, Familie in Köln wurde seit
Herbst 2015 die Weiterentwicklung der bestehenden Partizipationsansätze zu einem
Gesamtkonzept diskutiert und eine Vorgehensweise abgestimmt. So konnte die Diskus-
sionsplattform der beteiligten Akteure über einen abteilungsinternen Workshop (Feb-
ruar 2016) und einen Fachtag in Kooperation mit dem LVR (Juni 2016) zum Thema er-
weitert und konkrete weitere Handlungsschritte beschlossen werden.
2.1 Eine gemeinsame Definition finden: Was bedeutet Partizipation?
Im Rahmen des Workshops zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Februar 2016 haben
sich die Mitarbeitenden am Konzept für Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln im Rah-
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
7 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
men von Angeboten der Jugendarbeit hat sich auf folgende Definition des Begriffes Par-
tizipation verständigt:
Partizipation ist das Recht, sich als freies und gleichberechtigtes Individuum an kol-
lektiven, öffentlichen Diskussionsprozessen und Entscheidungen in Institutionen, Poli-
tik, Staat und Gesellschaft zu beteiligen und dabei eigene Interessen zu erkennen, öffent-
lich einzubringen, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, sie zu begründen, zu prüfen, zu
entscheiden, zu verantworten und zu revidieren ..... Partizipation ist die Praxis von
Demokratie. (Definition: Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker)
(Workshop zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Februar 2016)
Eine eindeutige Definition von Partizipation oder Bürgerbeteiligung für den gesamtstäd-
tischen Prozess der Bürgerbeteiligung wurde noch nicht abgestimmt.. Stattdessen gibt
es eine Vielzahl unterschiedlicher Erklärungsversuche je nachdem mit welcher Zielrich-
tung oder gegenüber welchen Adressaten das Thema kommuniziert wird. Im Rahmen
der Entwicklung von Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Köln ist deshalb ein für Köln
gültiges gemeinsames Verständnis von Bürgerbeteiligung zu definieren. Hierbei sollte
insbesondere die Zielgruppe von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden.
2.2 Qualitätsstandards, die den Partizipationsprozessen zugrunde liegen
Als ein weiteres Ergebnis des Workshops zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Februar
2016 wurden Qualitätsstandards und konkrete Handlungsschritte für die Umsetzung
von guter Partizipation vor Ort abgestimmt:
Qualitätsstandards:
Beteiligung ist gewollt und wird unterstützt.
Beteiligung ist für alle Kinder und Jugendlichen möglich.
Ziele und Entscheidungen sind transparent.
Ressourcen zur Stärkung der Selbstorganisationsfähigkeit werden ausreichend
zur Verfügung gestellt.
Es besteht Klarheit über Entscheidungsprozesse.
Informationen sind verständlich formuliert.
Kommunikation erfolgt auf Augenhöhe.
Kinder und Jugendliche wählen für sie relevante Themen aus.
Attraktive und zielgruppengerechte Methoden werden ausgewählt.
Ergebnisse werden zeitnah umgesetzt.
Netzwerke für Beteiligung werden zeitnah aufgebaut.
Die Beteiligten werden für Partizipation qualifiziert.
Partizipationsprozesse ermöglichen positiven Zugewinn.
Das Engagement wird durch Anerkennung gestärkt.
Partizipation wird evaluiert und dokumentiert.
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
8 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
(Workshop zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Februar 2016)
2.2.1 Projekt „Stadt mit Zukunft“
Eine vorliegende Zusammenstellung von Materialien bereits vorhandener Maßnahmen,
Ansätze und Erfahrungen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen macht deutlich,
wie viele wertvolle Erkenntnisse in den letzten Jahren in Köln bereits diskutiert, festge-
halten oder auch veröffentlicht wurden.
Als besonders gelungenes Partizipationsprojekt wurde das Projekt „Stadt mit Zukunft –
Gestalten mit Kindern und Jugendlichen“ benannt, das 2009 durch das Amt für Kinderin-
teressen und das Stadtplanungsamt durchgeführt wurde.
Die in der Broschüre „Stadt mit Zukunft“ von Kölner Kinder und Jugendlichen formulier-
ten Forderungen wie auch die von beteiligten Kölner Ämtern entwickelten Qualitätskri-
terien werden als gelungene Basis und Diskussionsgrundlage gesehen. Forderungen und
Qualitätskriterien aus der Broschüre wurden im Rahmen des Workshops von den Teil-
nehmenden bewertet und ergänzt.
Als herausragender Faktor wurde aufgeführt, dass im Rahmen des Projekt zum ersten
Mal viele Ämter gemeinsam zentrale Forderungen für eine kinder- und jugendgerechte
Stadt diskutiert und erarbeitet haben. (Stadt Köln (2011): Stadt mit Zukunft – Gestalten
mit Kindern und Jugendlichen)/ siehe auch Konzept/Anhang, S. 29-33)
2.2.2 Kinderbefragung des Vereins „Kinderfreundliche Kommune e.V.“
Die Ergebnisse der Kinderbefragung durch den Verein „Kinderfreundliche Kommune
e.V.“ ergaben, dass das erprobte Recht auf Mitbestimmung noch nicht flächendeckende,
gelebte Realität ist, zumindest nicht im Kindesalter.
2014 befragte der Kinderfreundliche Kommune e.V. in Köln insgesamt 1.669 Schülerin-
nen und Schüler, überwiegend im Alter zwischen 10 und 13 Jahren aus Gesamtschulen,
Realschulen und Gymnasien. 1.520 Fragebögen konnten ausgewertet werden, wobei die
Anzahl der Mädchen und Jungen fast gleich war. Knapp 64% der befragten Kinder wei-
sen einen Migrationshintergrund auf, d. h. mindestens ein Elternteil oder die Kinder
selbst wurden im Ausland geboren.
Der Fragebogen umfasst die Themenkomplexe Kinderrechte, das Recht auf Mitbestim-
mung und Beteiligung, das Recht auf Freizeit, Erholung und Ruhe, das Recht gesund auf-
zuwachsen und das Recht ohne Gewalt aufzuwachsen.
Zitat zum Recht auf Mitbestimmung aus dem Fazit der Befragung: „Das „Recht auf Mit-
bestimmung“ ist den Befragten nur untergeordnet wichtig. Dennoch muss aus anderen
Antworten des Kinderfragebogens der Schluss gezogen werden, dass „Mitbestimmung
und Beteiligung“ den meisten Kindern ein Anliegen ist.
Für fast alle Kinder ist es normal, zu Hause „häufig oder manchmal“ mitreden und mit-
gestalten zu dürfen, aber es ist noch nicht im Kinderbewusstsein verankert, dass es für
sie ebenfalls Rechte auf Mitbestimmung und Beteiligung in der Schule und in der Stadt
gibt, die sie, wie auch in der Familie, selbstverständlich wahrnehmen können sollten.
Am wenigstens sind die Kölner Kinder mit der Möglichkeit vertraut, in ihrer Stadt mit-
bestimmen zu können. Über die Hälfte der Kinder kennen keine Beteiligungsmöglichkei-
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
9 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
ten für Kinder in ihrer Stadt. Kinder- und Jugendforen, oder -parlamente sind ihnen ge-
nauso unbekannt wie die Möglichkeit, sich mit Vorschlägen oder Sorgen an die Politik zu
wenden.
(Vgl. Anhang 6.6 Auswertung eines Kinderfragebogens, Stand 15.09.2015)
2.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendbeteiligung
und
Gesetzliche Rahmenbedingungen siehe Anhang
(Workshop zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Februar 2016)
3 Partizipation von Kindern und Jugendlichen als Strukturmerkmal
in unterschiedlichen Handlungsfeldern
3.1 Partizipation in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendkultur-
und Medienarbeit
Kinder- und Jugendarbeit bietet geeignete Settings fu r das Lernfeld Partizipation:
Freiwilligkeit
Selbstorganisation
Lebensweltorientierung
Alltagsorientierung
Subjektorientierung
Bedeutung und freie Wahl der Peer Group
Partizipation wird hier definiert als mitverantwortliche Selbstbestimmung, mit dem
Wirkungsziel der Befähigung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der
Einübung von Fähigkeiten demokratischer Selbstbestimmung und Mitverantwortung.
(Sturzenhecker 2005).
Dem pädagogischen Handeln liegen Handlungsregeln, Arbeitsprinzipien und Haltungen
zu Grunde: Das Recht auf Partizipation hat „Ernstcharakter“, vorhandene Partizipations-
strukturen und prinzipielle Zugänge zur Beteiligung sind für alle Jugendlichen klar, ein-
sehbar und verständlich. Die Bereitstellung von Ressourcen (Raum, Zeit, Information,
Geld, Unterstützung) ist selbstverständlich
Das pädagogische Handeln wird geleitet von:
Solidarität mit den Jugendlichen
Gleichheit und Differenz: Wertschätzung und Akzeptanz von Unterschiedlichkeit
in Bezug auf Alter, Geschlecht, sozialer und ethnischer Herkunft, Bildung, Milieu
sowie unterschiedlichster Förderbedarfe
Offenheit und Konfliktfreudigkeit: Jugendliche bringen ihre Themen, Wünsche
und Interessen ein, konflikthafte Auseinandersetzungen und Aushandlungspro-
zesse werden als Chance verstanden
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
10 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Artikulation von Interessen: Jugendliche erhalten die notwendige Unterstützung
Sicherstellen von Vielfalt: Polarisierungen werden aufgebrochen, Kompromiss-
und Zwischenlösungen sind immer möglich
Fehlerfreundlichkeit: Entscheidungen können revidiert werden
reale Verantwortungsübernahme: Prozessorientierte Klärung des Umfangs an
Unterstützung und Verantwortungsübernahme durch die Jugendlichen, Risiko-
freude
Partizipation ist im Feld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit als Querschnittsaufgabe
pädagogischen Handelns durch die Richtlinie und den dazugehörigen Leistungskatalog
festgelegt. Der Leistungskatalog ist Grundlage für die jährlichen Fachgespräche in den
Einrichtungen zur Reflexion der Jugendarbeit. Er beschreibt die Produkte der Jugendar-
beit und überprüft deren Wirkung.
3.2 Partizipation in der Spielplatzbedarfsplanung.
In der vom Jugendhilfeausschuss beauftragten und 2011 beschlossenen Spielplatzbe-
darfsplanung der Stadt Köln sind Eckpfeiler zur Herrichtung und zum Erhalt von öffent-
lichen Spielräumen für Kinder und Jugendliche festgeschrieben. Eine der Handlungsleit-
linien ist das Prinzip der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Spielraum-
planung und der Planung des öffentlichen Stadtraumes:
3.2.1 Spielraumplanung
Bereits seit 25 Jahren werden in Köln Kinder und Jugendliche an der Gestaltung ihrer
Spielräume beteiligt. Einige Spielplätze werden nun schon in der 2. Generation mit Kin-
dern und Jugendlichen geplant.
Kinder und Jugendliche sind Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebenswelt, Inte-
ressen und Bedürfnisse. Daher werden sie als diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die
zukünftig und langfristig in und mit den neu geschaffenen Strukturen leben, in Köln
grundsätzlich an allen Spielraumplanungen beteiligt.
Kindern und Jugendlichen wird hier ein Raum gegeben, eigene Ideen und Wünsche zu
entwickelt und alles zu äußern, was für sie von Relevanz ist und dann in Form von Bil-
dern, Collagen, Modellen oder ähnlichem umzusetzen. Es werden alle Meinungen und
Ideen zugelassen.
Die Ideen der Kinder und Jugendlichen bilden die Grundlage für den Entwurf des Archi-
tekten, der vor Ort vorgestellt wird. Änderungsvorschläge der Kinder und Jugendlichen
werden nach Möglichkeit eingearbeitet.
Nur wenn auch die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer Gelegenheit erhalten, im Rah-
men einer aktiven Teilhabe ihre Wünsche und Vorstellungen am Planungsprozess ein-
zubringen, kann eine bedarfsgerechte Gestaltung erreicht werden. Die Effizienz der Pla-
nungsvorhaben wird enorm gesteigert, wenn die Wünsche und Vorstellungen der Nut-
zerinnen und Nutzer durch ihre aktive Teilnahme zu einem festen Bestandteil im Pla-
nungsprozess werden.
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
11 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Die Kinder und Jugendlichen erhalten während des Beteiligungsprozesses einen unmit-
telbaren Einblick in die kommunalpolitischen Zusammenhänge. Durch ihre Mitarbeit
und das gemeinsame Entwickeln und Ringen um faire Kompromisse und einen Interes-
sensausgleich wird Demokratie für sie praktisch und nachhaltig erlebbar. Das Vertrauen
in die Demokratie wird gestärkt.
Im Zuge der Partizipation wird darüber hinaus auch die Identifikation der Kinder und
Jugendlichen mit dem Spielplatz als Teil ihres Wohnumfeldes gestärkt. Als positiver Ne-
beneffekt der höheren Akzeptanz eines Spielplatzes ist auch ein Rückgang an Vandalis-
mus-Schäden zu verzeichnen.
3.2.2 Planung öffentlichen Stadtraumes – Projekt „Stadt mit Zukunft“
Kinder und Jugendliche verbringen einen nicht unerheblichen Teil ihrer Freizeit im öf-
fentlichen Raum. Dabei bewegen sie sich nicht nur auf offiziell ausgewiesenen Flächen,
sondern im gesamten Stadtgebiet. Aus der Erkenntnis heraus, dass Kindern und insbe-
sondere Jugendlichen in Köln immer weniger Orte mit Aufenthaltsqualität zur Verfü-
gung stehen, ist die Bereitstellung geeigneter Räume zum Spielen und Kommunizieren
und deren Vernetzung erforderlich. Damit Kinder und Jugendliche zu aktiven Mitglie-
dern der Stadtgesellschaft heranwachsen können, ist es erforderlich, sie stärker als bis-
her in die Verfahren und Prozesse der Stadtplanung und –entwicklung einzubeziehen.
Das 2009 gestartete Projekt zeigte, dass Kinder und Jugendliche hier ein großes Interes-
se und die Bereitschaft zur Initiative entwickelten. Die erarbeiteten Qualitätskriterien
finden sich im Anhang.
Zur zukünftigen Entwicklung siehe 4.4.7
3.3. Partizipation und politische Bildung
Das Ziel ist, bei Kindern und Jugendlichen Interesse für politische Zusammenhänge zu
wecken, kommunalpolitische Entscheidungsprozesse transparent zu machen und
Handwerkszeug für demokratisches Handeln zu vermitteln. Hierzu wurden bisher fol-
gende Methoden entwickelt:
3.3.1 Rathausschule
Mit der Entstehung des Amtes für Kinderinteressen 1992 wurde das Projekt Rathaus-
schule aus der Taufe gehoben. Hier wird Kindern und Jugendlichen das Rathaus mit sei-
nen Zuständigkeiten und Aufgaben nahegebracht und das politische Geschehen erlebbar
gemacht. Dies geschieht durch Rathauserkundungen. Die Schülerinnen und Schüler ge-
hen auf „Entdeckungsreise“ durch das Rathaus und erfahren nicht nur etwas über des-
sen historische und aktuelle Bedeutung. An Originalschauplätzen schlüpfen sie in die
Rollen von Ratsmitgliedern, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern, debat-
tieren und fassen Beschlüsse in einer „Ratssitzung“ zu einem Thema ihrer Wahl. Die
Themen der Ratserkundung werden im Unterricht nachbehandelt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Rathausschule sind die Stadtteilerkundungen, die das Ziel
haben, die Partizipation von jungen Menschen zu stärken. Im Rahmen dieser Projekte
haben Kinder und Jugendliche Gelegenheit ihr kommunales Umfeld zu erforschen und
etwas über die Institutionen und Personen zu erfahren, die an der Gestaltung ihres Le-
bensumfeldes beteiligt sind.
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
12 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Weiterhin stellt die Rathausschule Unterrichtsmaterialien und Informationen zur Kom-
munalpolitik und Kinderrechten zur Verfügung und unterstützt einzelne Partizipations-
projekte.
3.3.2 Gelder zur Förderung von Partizipationsprojekten
Kinder und Jugendliche sind fast immer von politischen Entscheidungen betroffen. Sel-
ten jedoch haben sie die Möglichkeit, diese Entscheidungen auch selbst zu beeinflussen.
Partizipation von jungen Menschen an gesellschaftlichen Entscheidungs- und Gestal-
tungsprozessen ist aber unverzichtbar für die Zukunftsfähigkeit des demokratischen
Gemeinwesens. Mitreden, Mitmachen, Mitplanen und Mitbestimmen sind Stufen eines
demokratischen Lernprozesses. Kinder und Jugendliche, die sich selbst gestaltend erle-
ben und Demokratie positiv erfahren, werden sich auch als Erwachsene eher an der Ge-
staltung des Gemeinwesens beteiligen.
Seit 2008 stehen im städtischen Haushalt Mittel zur Förderung von Partizipationspro-
jekten zur Verfügung. Im Rahmen der alltäglichen Arbeit und der zur Verfügung stehen-
den Gelder können seither Projekte der Partizipation gefördert werden. Das ist prakti-
zierte Alltagsdemokratie.
3.4 Partizipation in der Freizeit- und Spielpädagogik
Im Rahmen der Spiel- und Freizeitpädagogik gibt es eine lange Tradition in der Partizi-
pation von Kindern und Jugendlichen. Hier bietet sich täglich die Gelegenheit partizipa-
torische Angebote im direkten Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen umzusetzen
und Maßnahmen zu den Kinderrechten zu initiieren. Die Projekte sind kleinräumig und
sozialraumorientiert und knüpfen an die Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen an.
Partizipation findet so besonders niederschwellig statt und erreicht auch sogenannte
„partizipationsferne“ junge Menschen.
3.4.1 Mobiler Treff „ Juppi
Die Spielmobile der Stadt Köln, genannt Mobiler Treff „ Juppi“, fahren im Kölner Stadt-
gebiet verschiedene Standorte an, um Kindern und Jugendlichen vor Ort neue Erlebnis-
und Spielräume zu erschließen sowie die Bedürfnisse und Anregungen von Kindern und
Jugendlichen aufzunehmen und umzusetzen.
3.4.2 Kinder und Jugendforen
Seit den 90er Jahren gibt es Kinder- und Jugendforen in Köln. Sie verfolgen als offene
Beteiligungsform die Initiierung und Unterstützung partizipatorischer Projekte für Kin-
der und Jugendliche und unterstützen diese im Transfer von Anregungen und Vorschlä-
gen an Politik und Verwaltung.
Ausgehend von der These, dass Kinder und Jugendliche Experten in eigener Sache sind,
werden sie in politische, planerische und zukunftsorientierte Gestaltungs- und Entwick-
lungsprozesse einbezogen. Dies geschieht in zielgruppenorientierter Arbeitsweise.
Jedes Forum zeichnet sich durch seine besondere Struktur und Arbeitsweise aus. Trä-
gerorganisationen vor Ort gewährleisten einen Einsatz im direkten Lebensumfeld der
Kinder und Jugendlichen. Eine intensive Betreuung und Begleitung durch erwachsene
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
13 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Unterstützerinnen und Unterstützer (Honorarkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Träger, ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer) garantiert die Kontinui-
tät der Foren.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abt. Kinderinteressen und Jugendförderung,
koordiniert und unterstützt die Arbeit der einzelnen Foren und wirkt als Bindeglied
zwischen Politik und Verwaltung.
Grundsätzlich stehen die Foren allen Kindern und Jugendlichen offen. Die Zielgruppe
sind junge Menschen im Alter von 6 bis 17 Jahren.
1999 wurden die Kinder- und Jugendforen auf 11 Foren in 9 Bezirken erweitert. Seit-
dem gibt es sie in Deutz, Agnesviertel, Meschenich, Weiden, Ehrenfeld/Bickendorf, Nip-
pes, Chorweiler/Lindweiler, Porz, Kalk, Mülheim und der Südstadt.
Jedes Forum wird zur Zeit mit einem jährlichen Beitrag von ca. 7.600,00 Euro unter-
stützt.
3.5 Partizipation und Beschwerdemanagement am Beispiel der Kinder- und Ju-
gendpädagogischen Einrichtung der Stadt Köln (Ki d S)
Partizipation gehört in der Kinder-und Jugendpädagogischen Einrichtung zum pädago-
gischen Auftrag. Ziel ist die Entwicklung eines Demokratieverständnisses und die Fähig-
keit zu fördern, Teilhabe einzufordern.
Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen ist eine grundlegende und wesentliche
Aufgabe für alle Mitarbeitende. Die Kinder und Jugendlichen sollen schon früh Erfahrun-
gen mit Beteiligungsformen und -möglichkeiten erleben können. Die Erfahrung der
Selbstwirksamkeit fördert ihr Selbstwertgefühl und ihre Ressourcen.
Die unterschiedlichen Hilfeangebote gestalten die Formen und Möglichkeiten der Betei-
ligung nach Alter und Angebotsform. Ki d S hat eine Struktur geschaffen, die unter-
schiedliche Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche vorsieht.
Neben der Struktur ist es aber auch notwendig den Kindern und Jugendlichen Informa-
tion und Wissen zu ihren Rechten, der Einrichtung und deren Auftrag zu vermitteln.
Seit 2012 sind die Träger der stationären Jugendhilfe außerdem verpflichtet ein Be-
schwerdemanagement für Kinder- und Jugendliche aufzubauen, bei dem die Beteili-
gungsmöglichkeiten immanenter Bestandteil sind. Bei Ki d S ist dieser Prozess in der
Umsetzung und hat bisher zu folgenden Ergebnissen geführt.
Die Kinder werden an der Erziehungsplanung beteiligt.
Die Teilnahme an Hilfeplangesprächen wird gefördert und unterstützt
Es gibt regelmäßige Kinder- / Jugendteams in den Gruppen, mindestens 1 x mo-
natlich
Es gibt Kinderkonferenzen an den unterschiedlichen Standorten.
Es gibt in den Gruppen einen Gruppensprecher/ eine Gruppensprecherin.
Es gibt 2 x jährlich ein Gruppenparlament/Gruppenrat der Gruppensprecherin-
nen/der Gruppensprecher mit der Einrichtungsleitung.
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
14 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Das Thema Kinderrechte und Beteiligung ist fester Bestandteil in Teams und
Konferenzen bei Ki d S.
Bei aktuellen Planungen /Entscheidungen werden die Kinder/Jugendlichen nach
Möglichkeit mit einbezogen.
Es gibt Gesamtkonferenzen bei Ki d S, bei denen das Thema Kinderrechte und Be-
teiligung im Mittelpunkt stand und auch in Zukunft immer wieder stehen wird.
Es gab die Erarbeitung und Einführung von zwei Varianten eines Kinderrechte-
Kataloges, einer für Kinder bis 11 Jahren und ein anderer für Jugendliche von 12 -
17 Jahren. Alle Kinder und Jugendlichen, die bei Ki d S aufgenommen werden, be-
kommen einen solchen Katalog ausgehändigt.
Es gibt einen kleinen Flyer für jedes Kind und jeden Jugendlichen mit wichtigen
Telefonnummer und Namen, wo Beschwerden vorgetragen werden können.
Es gibt eine den Kindern und Jugendlichen bekannte „Verhaltensampel“, an der
die Kinder und Jugendlichen sich in Bezug zum Verhalten der Pädagoginnen und
Pädagogen und der anderen Kinder und Jugendlichen orientieren und deren Ein-
haltung sie einfordern können.
Die unterschiedlichen Beschwerdeinstanzen, die den Kindern und Jugendlichen
zur Verfügung stehen, sind systematisch erfasst und mit den entsprechenden
Verfahrenswegen adressatengerecht beschrieben.
3.6 Partizipation von Kindern und Jugendlichen
im Allgemeinen Sozialen Dienst/Gefährdungs-, Meldungs- und Sofortdienst
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln
Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Beratungs,-, Unterstützungs- und Hilfe-
prozess ist ein fester Bestandteil der Arbeit im ASD und GSD des Amtes für Kinder, Ju-
gend und Familie der Stadt Köln.
Zunächst verpflichtet schon das SGB VIII in § 8 „Kinder und Jugendliche entsprechend
ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Ju-
gendhilfe zu beteiligen“.
Daneben findet Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auch im Rahmen der Abklä-
rung von Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII eine gesetzliche Verpflichtung.
Und schließlich fordert § 36 SGB VIII die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an
der Hilfeplanung und damit deren Partizipation im Laufe des Hilfeprozesses ein.
Die gesetzlichen Vorgaben finden sich differenzierter in internen Richtlinien und Hand-
lungsanweisungen wieder. Besondere Schwerpunkte bilden hier insbesondere die Richt-
linien zum Minderjährigen-Schutz und zum Hilfeplanverfahren.
Beide betrachten die altersadäquate Einbeziehung von Minderjährigen sowohl im Be-
reich der Kindeswohlgefährdung als auch im Bereich der Leistungserbringung als un-
verzichtbares Instrument für einen gelingenden Hilfeprozess. In diesem Zusammenhang
wurden und werden Materialien entwickelt, die Minderjährigen im Rahmen der Hilfe-
planung ihre Rechte und Möglichkeiten erklären und damit die Basis für eine gelungene
Beteiligung legen.
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
15 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Neben der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung hat sich das Amt für Kinder, Jugend und
Familie der Stadt Köln 2006 entschieden nach dem Fachkonzept “Sozialraumorientierte
Jugendhilfe“ zu arbeiten, das die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als selbst-
verständlichen Ansatz vorsieht. Insbesondere sind Kinder, soweit sie entwicklungsmä-
ßig dazu in der Lage sind, hiernach aufgefordert ihre Wünsche, ihren Willen und eigene
Ziele zu benennen, die es mit Hilfe der HzE zu erreichen gilt.
Partizipation ist dann gelungen, wenn Kindern und Jugendlichen damit eine echte Betei-
ligung an ihrer eigenen Lebensgestaltung und Entwicklung ermöglicht wird.
Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen an Maßnahmen der Jugendhilfe und in
familienrechtlichen Verfahren im ASD und GSD ist damit schon heute ein wesentlicher
Bestandteil der methodischen Standards in der Arbeit des ASD und GSD der Stadt Köln.
Jugendhilfe oder eine familienrechtliche Konfliktlösung ohne Beteiligung der betroffe-
nen Kinder entspricht den heutigen Standards Sozialer Arbeit nicht mehr.
3.7 Partizipation in Kindertagesstätten
Partizipation ist im „Grundlagenkonzept für städtische Kindergärten“ festgeschrieben.
Das Bildungsverständnis in Kindergärten betont die Notwendigkeit Kindern (und auch
Eltern) in der „Bildungseinrichtung Kindergarten“ eine großmöglichste Partizipation zu
gewähren. Bildungsprozesse setzen voraus, dass Kinder aktiv gestalten und mitent-
scheiden können. Dies gewährleisten städtische Kindergärten.
Aus diesem Grund sind Fortbildungen zum Thema Partizipation und Kindeswohl bereits
seit Jahren ein fester Bestandteil im Fortbildungsprogramm der städtischen Kinderta-
geseinrichtungen.
Eine optimale und nachhaltige Verankerung gewährleistet das Qualitätssicherungs-
instrument „Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten“ (siehe dazu den Nationalen
Kriterienkatalog), Systematische Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in Kin-
dertageseinrichtungen, das in allen städtischen Kindertageseinrichtungen Anwendung
findet. Alle Qualitätsbereiche werden im Hinblick auf die Beteiligungsstruktur in den
Kindertageseinrichtungen evaluiert.
3.8 Partizipation in der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe
Im Rahmen von Zielvereinbarungen mit den beteiligten Trägern der Jugendwerkeinrich-
tungen wurde im Profilpapier folgendes festgelegt:
Partizipation (Auszug aus dem Profilpapier, Stand Juni 2016):
Angebote zur Förderung der Entwicklung von Jugendlichen sind in der Jugendar-
beit nach § 11 Abs. 1 KJHG so auszurichten, dass sie „an den Interessen junger
Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie
zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und
zu sozialem Engagement anregen und hinführen“.
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
16 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
In den Jugendwerkstätten wird den jungen Menschen nicht nur unbürokratisch
und schnell Hilfe angeboten. Sie beteiligen sich an der Gestaltung der Angebote,
wirken bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen und bei der Lösung von
Problemen mit und bringen Kritik, eigene Lösungsvorschläge, Ideen und Wün-
sche ein. Hierfür haben sich in den Jugendwerkstätten geeignete Kommunikati-
ons- und Beteiligungsformate etabliert.
Neben dieser direkten Interessenwahrnehmung geht es für die jungen Menschen
aber auch darum zu erfahren, dass Partizipationsrechte neben der Teilung von
Macht mit Pflichten - im Sinne von Verantwortungsübernahme und Engagement -
einhergehen. Die Partizipationsangebote in den Jugendwerkstätten sind an den
individuellen Fähigkeiten der Jugendlichen ausgerichtet und entsprechend nie-
derschwellig angelegt, da der Aktivitätsgrad stark mit der Schichtzugehörigkeit
und dem biografischen Hintergrund der jungen Menschen korreliert.
Bezugspunkt der Partizipation ist nicht nur die aktuelle Lebenslage, in der sich
die jungen Menschen befinden, sondern immer auch die Zukunft, die das Leben
der jungen Menschen bestimmt.
Hierüber hinaus gab es in der Vergangenheit in der Jugendwerkstatt des Trägers JHK
e.V. ein inklusives Projekt mit partizipativem Anteil.
Insgesamt ist festzuhalten, dass sich das Thema „Partizipation“ bundes- und landesweit
für den Bereich der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe noch in der Diskussion befin-
det.
3.9 Partizipation in der Jugendverbandsarbeit
In Jugendverbänden organisieren sich junge Menschen selbst. Sie erleben Selbstwirk-
samkeit und lernen, Verantwortung für sich und ihre Gruppe zu übernehmen. Dabei sind
die Formen der Selbstorganisation in der Vielfalt der Jugendverbände unterschiedlich.
In Jugendverbänden wählen junge Menschen ihre Vertreterinnen und Vertreter und
werden als Vertreterinnen und Vertreter ihrer Gruppe gewählt. Sie sind in die wesentli-
chen Entscheidungen ihres Verbandes einbezogen oder treffen sie selbst. Die Jugend-
verbände auf Landesebene haben 2013 zur weiteren Profilierung dieses Selbstver-
ständnisses Qualitätskriterien zur Partizipation in der Jugendverbandsarbeit beschlos-
sen und evaluiert (vgl. Landesjugendring NRW 2013, http://ljr-
nrw.de/themen/partizipation.html).
Gesetzliche Grundlage der Jugendverbandsarbeit ist insbesondere §12 SGB VIII. In §12
SGB VIII (2) heißt es:
"(2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen
selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf
Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich
aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände
und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum
Ausdruck gebracht und vertreten"
Aus dem §12 SGB VIII (1) geht die Förderverpflichtung gegenüber Jugendverbänden als
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
17 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
wesentliche Rahmenbedingung hervor (vgl. Prof. Wiesner, Prof. Bernzen, Kößler: Ju-
gendverbände sind zu fördern. Rechtsgutachten). Das 3. AG KJHG NRW betont in §11
den "besonderen Stellenwert" der Jugendverbandsarbeit aufgrund der "eigenverant-
wortlichen Tätigkeit" und des "ehrenamtlichen Engagements" junger Menschen in den
Jugendverbänden.
Die Richtlinie der Jugendverbandsarbeit wurde im Jugendhilfeausschuss am 13.12.2016
beschlossen. Sie wird in Zukunft noch deutlicher dem Charakter der Partizipation und
Selbstorganisation junger Menschen in den Jugendverbänden gerecht.
Die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände ist in Köln der Kölner Jugendring e.V., in
dem sich neben den Jugendverbänden auch die Vertretung der Bezirksschülerinnen und
-Bezirksschüler, die Vertretungen der Allgemeinen Studierendenschaft und weitere Or-
ganisationen der Jugendarbeit organisieren.
4 Ergebnisse, Bausteine und erste Handlungsschritte
Folgende Eckpunkte sollen erste Handlungsschritte im Hinblick auf die Weiterentwick-
lung eines kommunalen Gesamtkonzepts zur Partizipation von Kindern und Jugendli-
chen verdeutlichen. Ziel ist es, ein strategisches Konzept zu formulieren, das in den
kommunalen Strukturen Verankerung findet und erste konkrete Maßnahmen definiert.
Das Konzept soll als „lernendes Konzept“ immer wieder auch zur Reflexion bestehender
Strukturen und Kommunikationsformen anregen.
4.1 Haltung: Grundlage jeder Partizipationsbestrebungen
ist das Schaffen einer Anerkennungskultur
Die Etablierung von Jugendbeteiligungsstrukturen braucht einen Rahmen und ein Kon-
zept. Sie muss von allen gewollt sein. Bei der Entwicklung einer unterstützenden Hal-
tung geht es um die Auseinandersetzung um Werte und Sichtweisen, um Vertrauen und
Kommunikation auf Augenhöhe. Nur da, wo Kinder und Jugendliche als Experteninnen
und Experten für ihre Lebenswirklichkeit wahr- und mit ihren Ideen auch jenseits klas-
sischer Jugendthemen ernstgenommen werden, wo Partizipationsrechte strukturell
verankert und nicht nur sporadisch gewährt werden und Transparenz und Offenheit
herrscht, kann echte Jugendbeteiligung gelingen. Dazu bedarf es fester und wertschät-
zender Ansprechpersonen, eines Abbaus von Mitwirkungshindernissen und einer konti-
nuierlichen Evaluation und Dokumentation des Vorhabens.
Das Projekt „Stadt mit Zukunft“ (siehe 2.2.1.) hat viele Kinder und Jugendliche in allen
Stadtteilen Kölns befragt und als Ergebnis formuliert:
Kinder und Jugendliche wollen mitmischen. Sie wollen beteiligt werden.
Ein Großteil der Kölner Kinder und Jugendlichen, die an den Workshops teilgenom-
men haben, will sich beteiligen und bei Entscheidungen, die sie selbst und ihre Um-
welt betreffen, mitreden. Sie nutzen die Beteiligungsmöglichkeiten, die es in Köln be-
reits gibt. Sie brauchen aber auch die Erfahrung, dass eingebrachte Wünsche und
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
18 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Ideen in konkrete Ergebnisse münden. Nur dann erleben sie Selbstwirksamkeit.
Für die Entwicklung einer Partizipationskultur bedeutet dies, dass Kinder und Jugendli-
che von Beginn an als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft, als Subjekte mit prinzipi-
eller Handlungsbefähigung sowie eigenständigen Sichtweisen und Bedürfnissen aner-
kannt werden müssen.
4.2 Zentrale Forderungen aus dem Fachtag im Juni 2016
Zentrale Ergebnisse des Fachtags wurden nach intensiver Kleingruppenarbeit festgehal-
ten und über ein Punktesystem bewertet. Eine ausführliche Dokumentation des Fach-
tags befindet sich im Anhang.
Genannt werden sollen nur einige zentrale Punkte, die von der Mehrzahl der Teilneh-
menden für besonders wichtig erachtet wurden:
A. Diese Strukturen brauchen wir
Schnittstelle mit Politik, Schülerinnen- und Schülervertretung, Bezirksjugend-
pflege, Jugendverbandsarbeit, Jugendarbeit
Qualifizierung: Haltung, Rolle
Fachstelle: kontinuierlicher Dialog (auch) zur Praxis
B. Qualitätsstandards in unseren Prozessen
Beteiligung ist gewollt und wird unterstützt
Beteiligung ist für alle Kinder und Jugendliche möglich
Es werden ausreichende Ressourcen zur Stärkung der Selbstorganisationsfähig-
keit zur Verfügung gestellt
C. Zugang für ALLE!
Gemeinsamer Zugang für ALLE: integriertes Handlungskonzept muss zielgrup-
penübergreifend umgesetzt werden
D. Geld in die Hand von Jugendlichen,
Grundsätzlich JA:
Wie und wo? - Wo liegt das Geld? - unbürokratischer Zugang, wenn nötig beglei-
ten – Richtlinien - freier Zugang zum Geld für Jugendliche
Großes Interesse an partizipativen Geldern: 10.000,00 € pro Bezirk, die direkt an
die Jugendlichen gehen (Best Practice vor Ort soll entscheiden)?
(Fachtag „mitwirken-einmischen“: Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln im Juni 2016)
4.3 Vorschläge und erste Handlungsschritte
Die Beantwortung folgender Fragen stellt einen rundlegenden ersten Schritt im Hinblick
auf die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für Kinder- und Jugendpartizipation in Köln
dar:
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
19 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Wie gestaltet sich der verwaltungsinterne Prozess zur Umsetzung der UN Kin-
derrechtskonvention?
Was brauchen Kinder und Jugendliche in Köln, um partizipieren zu können?
Mit welchen Methoden wollen wir arbeiten?
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
20 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
4.3.1 (A) Kinder- und Jugendforen in Köln sollen ausgebaut werden.
Formuliertes Handlungsziel
Das Format der Kinder und Jugendforen hat sich in vielen Jahren bewährt und zeich-
net sich im Besonderen dadurch aus, das hier durch den niederschwelligen Ansatz in
den Stadtvierteln vor allem Kinder und Jugendliche, die sonst Partizipationsangebote
nicht nutzen, angesprochen und zur Teilhabe motiviert werden. Eine konzeptionelle
Weiterentwicklung und ein Ausbau der Kinder- und Jugendforen auf weitere Stand-
orte in den Stadtbezirken sowie eine strukturelle Verankerung wäre sinnvoll, bedarf
aber der entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen.
4.3.2 (B) Partizipationsgelder im Bereich der freizeitpädagogischen Angebote für Kinder
und Jugendliche: es sollen transparente Kriterien
für die Mittelverwendung formuliert werden
Beteiligungsprozesse bedeuten auch, dass es eine Bereitschaft gibt, Verantwortung zu
übernehmen. Ein überschaubarer Bereich und zugleich ein klares Signal des Vertrauens
in Jugendliche sind kleine Budgets, die diese (projektbezogen) eigenständig verwalten.
Es hat sich gezeigt, dass Jugendliche in der Regel sehr umsichtig mit öffentlichen Geldern
umgehen und zur Umsetzung ihrer kreativen Ideen meist nur geringe finanzielle Mittel
benötigen.
Der Kölner Jugendring formuliert in seinem Positionspapier: Die Jugendarbeit braucht
unterstützende Ressourcen. Hierfür könnten Partizipationsgelder eine Möglichkeit sein.
Einen Vorschlag für ihre Vergabe könnte einem Gremium von jungen Menschen und ih-
ren Vertreterinnen und Vertretern anvertraut werden.
Formuliertes Handlungsziel
Es sollen zeitnah (Haushalt 2018/19) Kriterien für die Mittelvergabe der Partizipati-
onsgelder entwickelt werden.
Evtl. könnte Mülheim mit einer Jugendjury, die an die Bezirksjugendpflege angebun-
den ist, hier ein Modell liefern. (Mülheim: 2015 fand ein gemeinsames Plenum statt,
bei dem je 2 junge Vertreterinnen und Vertreter die geplanten Projekte vorstellten.
Eine Jugendjury wählte die förderwürdigsten aus. Alle sieben Projekte wurden als
absolut förderwürdig erachtet. )
4.3.3 (C) Fachliche Fortbildungsangebote für Verwaltung und Politik
Es wird ein hoher Bedarf gesehen, die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Ju-
gendlichen auszubauen und das Recht auf Beteiligung strukturell zu verankern.
Die Verpflichtung der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls (best interest of
the child) im Verwaltungshandeln ist bislang in vielen Arbeitsbereichen der Stadtver-
waltung nicht selbstverständlich.
Mit dem SGB VIII besteht eine rechtlich verbindliche Grundlage zur Wahrung der Rechte
von Kindern und Jugendlichen. Sowohl öffentliche als auch freie Träger der Jugendhilfe
sind gesetzlich verpflichtet die Grundzüge der UN- Kinderrechtskonvention umzusetzen.
Ämter und Behörden sind, anders als Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, oft-
mals nicht mit Fachkräften besetzt, deren Ausbildung die Förderung und Beteiligung
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
21 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
von Kindern und Jugendlichen beinhaltet. Das bedeutet, dass auch in Köln für die Ver-
wirklichung der Kinderrechte im Lebensalltag für jedes Kind und jeden Jugendlichen
noch strukturelle Voraussetzungen zu schaffen sind. Daher ist es ein herausragendes
Ziel des Konzeptes zur Partizipation in der Kinder- und Jugendarbeit, im Rahmen von
Fortbildungen die Mitarbeiter in den unterschiedlichen Dezernaten und Ämtern zu be-
fähigen, die Interessen von Kindern und Jugendlichen im allgemeinen Verwaltungshan-
deln stets mitzudenken und zu berücksichtigen. Wie gestaltet sich der verwaltungsin-
terne Prozess zur Umsetzung der Kinder- und Jugendrechte? ist dabei die zielführende
Fragestellung.
Formuliertes Handlungsziel
Neben Fortbildungen für die Mitarbeitenden in den einzelnen Dezernaten und Ämtern
scheint es sinnvoll, regelmäßig tagende dezernatsübergreifende Arbeitsgruppen zum
Thema „Kinder- und Jugendrechte im Verwaltungshandeln umsetzen“ zu implementie-
ren.
4.3.4 (E) Erweiterung bestehender Netzwerke
Formuliertes Handlungsziel:
Zukünftig sollen auch weitere Organisationen und Partner, innerhalb und außerhalb
der Stadtverwaltung, (Träger der freien Jugendhilfe, Wohlfahrtsverbände, Schulen
und Ausbildungsinstitutionen sowie Institutionen der Stadtgesellschaft) in die Wei-
terentwicklung des Konzepts eingebunden werden.
4.3.5 (F) Jugendbefragung
Die Verwaltung plant gemäß „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2016
2020“ (Session 2191/2016, Maßnahme M7), eine Jugendbefragung durchzuführen.
Angelehnt an vergleichbare Befragungen in beispielsweise München, Stuttgart und Düs-
seldorf könnte die Zielsetzung darin bestehen, Lebenslagen, Einstellungen, Meinungen,
Wünsche und Perspektiven von Jugendlichen zu erheben, um diese in Planungs- und
Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen. Von Interesse sind beispielsweise genauere
Informationen zur Lebenssituation und zu Zukunftsperspektiven der Jugendlichen in
Köln, zu Freizeitverhalten und der Bewertung von entsprechenden Angeboten, zu frei-
willigem Engagement sowie zu Perspektiven auf die Stadt und Verbesserungsvorschläge
für verschiedene Themenbereiche.
Bezüglich des methodischen Konzeptes einer Jugendbefragung in Köln stellt aller
Voraussicht nach ein Methodenmix die sinnvollste Herangehensweise dar. So könn-
te beispielsweise eine repräsentativ angelegte Jugendbefragung auf der Basis einer
Stichprobenziehung aus dem Einwohnermelderegister mit ergänzen-
den/vertiefenden Befragungen von Schülerinnen und Schülern und/oder von Nut-
zerinnen und Nutzern von Jugendeinrichtungen kombiniert werden. Für die Legiti-
mation der Jugendbefragung und ihrer Ergebnisse ist es ein Ziel, auch Jugendlichen
in prekären Lebensverhältnissen eine Stimme zu geben und insgesamt ein breites
Stimmungsbild einzufangen. Im Übrigen müssen nach Einschätzung der Verwaltung
auch zwingend Möglichkeiten zur Online-Beteiligung von Jugendlichen eröffnet
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
22 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
werden. Es ist außerdem angedacht, Jugendliche von Anfang an bei der Konzeption
und Fragebogenentwicklung sowie bei der Auswertung und Ergebnisinterpretation
zu beteiligen.
Die Verwaltung sieht vor, bis spätestens Ende des 2. Quartals 2017 zunächst ein
Durchführungskonzept für die Realisierung einer Jugendbefragung zu entwickeln
und vorzustellen. Dieses Konzept soll – aufbauend auf Analysen von Jugendbefra-
gungen in anderen Städten – klären, wer genau, wie, zu welchen Inhalten befragt
werden sollte, wann dies zeitlich umsetzbar wäre und welche Kosten anfallen.
5 Exkurs: Grundlagen für erfolgreiche Beteiligungsstrukturen
„Die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wertvoller Beitrag zur loka-
len Demokratie und ist für das gesamte Gemeinwesen auf dem Wege zur Bürgergesell-
schaft von großem Nutzen.“( Stange 2008, 304)
Die aktive Teilnehme an gesellschaftlichen Prozessen ermöglicht es Kindern und Jugend-
lichen, Gestaltungskompetenzen zu erwerben, Verantwortung zu übernehmen und die
Fähigkeit zu entwickeln, ihre Standpunkte in Aushandlungsprozessen konstruktiv ein-
zubringen. Letztendlich sollen sich junge Menschen zu „mündigen Bürgern“ entfalten,
indem sie Demokratie in der Praxis erleben und mitgestalten.
So zeugen unterschiedlichste Formen und Ansätze von Beteiligung und die Vielzahl an
innovativen Partizipationsprojekten von der Bedeutung, die das Thema in den letzten
Jahrzehnten gewonnen hat und dem großen Engagement der beteiligten Akteure. Dar-
über hinaus sollen folgende Aspekte bei der Entwicklung des kommunalen Konzeptes in
Köln Berücksichtigung finden.
Immer wieder wird deutlich, dass nach wie vor eine Kluft zwischen Anspruch und politi-
schen Absichtserklärungen einerseits und der Partizipationswirklichkeit andererseits
festgestellt werden kann (siehe: Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums von
2001 zur „direkten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ ). „Trotz der Vielzahl von
Projekten und der wachsenden Bedeutung dieses Themas in der Fachdiskussion stellt
das BJK fest, dass eine strukturelle Nachhaltigkeit im Sinne verlässlicher, situations- und
personenunabhängiger Partizipationsangebote für Kinder und Jugendliche bislang nicht
entstehen konnte.
Im Gegenteil: empirische Studien belegen, dass die überwiegende Mehrzahl von Kindern
und Jugendlichen keineswegs über ausreichende Möglichkeiten verfügt, sich an Ent-
scheidungen, die sie selbst betreffen, zu beteiligen. Genau dies aber sichert Artikel 12
der UN-Konvention über die Rechte des Kindes (UN-KRK), die am 05. April 1992 in
Deutschland in Kraft getreten ist, allen Kindern und Jugendlichen zu. Wenn Kinder und
Jugendliche ein Recht auf Partizipation haben, die Eröffnung von entsprechenden Betei-
ligungsmöglichkeiten im öffentlichen Bereich allerdings in den letzten Jahren kaum
Fortschritte gemacht haben, dann ist fachpolitischer Handlungsbedarf gegeben.
Von großer Bedeutung sind die Erfahrungen, die die Kinder und Jugendlichen in realen
Prozessen der Mitwirkung gemacht haben. Sind die jungen Menschen mit den Ergebnis-
sen ihrer Partizipationsaktivitäten zufrieden, wobei Wertschätzung und Anerkennung
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
23 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
eine große Rolle spielen, sind sie auch im höheren Maße motiviert dazu, sich an weite-
ren Partizipationsaktivitäten zu beteiligen. Zudem scheinen die einzelnen Beteiligungs-
formen und -verfahren nicht für alle Kinder und Jugendliche in gleicher Weise attraktiv
zu sein. So erreichen Interessenvertretungsorgane wie z.B. Jugendparlamente häufig die
privilegierten und artikulationsstarken Gruppen von Kindern und Jugendlichen, wäh-
rend andere Organisationsformen wie Kinder- und Jugendforen und Partizipationspro-
jekte in den Stadtbezirken eher einen niederschwelligen Zugang fördern.
Jungen Menschen aus marginalisierten Milieus fehlt häufig das Gefühl der Selbstwirk-
samkeit und Anerkennung ihres Handelns. Hierbei handelt es sich jedoch um zwei we-
sentliche Grunderfahrungen, um teilzuhaben und teilzunehmen. Ihre Äußerungsformen
werden häufig als nicht-politisch missverstanden und es herrscht angesichts von delin-
quentem Verhalten ein defizitärer Blick auf sie vor (vgl. u.a. Bettina Lösch: Partizipation
in der Einwanderungsgesellschaft).
Um jungen Menschen gerade auch aus marginalisierten Milieus die Möglichkeit zur Par-
tizipation zu geben, ist eine eigenständige, einmischende Jugendpolitik, die sich als Lob-
by versteht und sich für bessere Lebens- und Aufwachsens-Bedingungen einsetzt, unbe-
dingt notwendig (siehe 5.1.).
Damit die Jugendlichen jedoch selbst zu Subjekten im politischen Raum werden können,
braucht es auch oder u.a. Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, die sie ermächtigen
und sie darin unterstützen, ihre Bedürfnisse und Ideen als politische zu erkennen und zu
formulieren.
Konkret sind hierbei insbesondere die Empfehlungen von Benedikt Sturzenhecker in
der Reihe "Gesellschaftliches Engagement benachteiligter Jugendlicher fördern" zu be-
rücksichtigen. Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter brauchen hierfür jedoch ausrei-
chende Ressourcen.
Eine gute Beteiligungsstruktur ist mehrschichtig und hält unterschiedliche Partizipa-
tionsebenen und -formate bereit (BBE 2016, 5). Hierzu äußert sich der Kölner Jugend-
ring in einer Diskussionsgrundlage zum Thema Partizipation von jungen Menschen in
Köln:
„Eine besondere Rolle spielt hierbei Partizipation im Sinne von Partizipation im
engen politischen Sinn (Beteiligung, Mitbestimmung, Mitwirkung an politischen
Prozessen, die eng an politische Gremien wie Bezirksvertretungen, Ausschüssen,
den Rat geknüpft sind). Hierbei sind immer wieder unterschiedliche Formen im
Gespräch und existieren auch bereits in Köln (z.B. Jugendforen in den Bezirken,
Tag der Jugend im Rathaus).
Als Kölner Jugendring ist es uns wichtig, zum einen zwischen Elementen der politi-
schen Bildung und der politischen Partizipation zu unterscheiden, zum anderen
kritische politische Bildung (als kritische Aneignung von Welt) als wichtiges Mo-
ment von Partizipation zu verstehen. Dabei ist es wichtig, dass Beteiligung nicht
nur als Einhegung in die bestehenden Strukturen verstanden wird, sondern als
kreatives Moment zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft.“
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
24 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
5.1 Einmischende, eigenständige Jugendpolitik
2013 hat der Landesjugendring NRW mit dem Beschluss „umdenken – jungdenken!
Für eine einmischende Jugendpolitik“ nicht nur seine Vorstellung von einer zukünfti-
gen Jugendpolitik, sondern von einer Veränderung der Politik insgesamt beschlossen.
Der Beschluss wurde seitdem konkretisiert und an vielen Stellen in die politischen Dis-
kussionen eingebracht.
Im Rahmen der jugendpolitischen Initiative des Landesjugendrings haben die Jugend-
verbände, Stadt- und Kreisjugendringe und viele weitere Akteure mit jungen Menschen
selbst über ihre Ideen und Vorstellungen diskutiert. Immer wieder wurde die Forderung
erhoben: Partizipation darf keine Einbahnstraße sein, auf der junge Menschen durch
ihre Beteiligung das Handeln von Politik und Verwaltung legitimieren. Vielmehr muss
eine ernsthafte Auseinandersetzung von Politik und Verwaltung mit den Themen junger
Menschen stattfinden. (http://www.umdenken-
jungdenken.de/jugendpolitik/einmischende-jugendpolitik/vv-beschluss-2015.html)
Aus dem SGB VIII und (noch deutlicher) aus dem §6 3. AG KJHG NRW lässt sich ein kla-
rer Einmischungsauftrag im Sinne von Kindern und Jugendlichen ableiten. Das Ministe-
rium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW stärkt mit seiner
einmischenden Jugendpolitik diesen gesetzlichen Auftrag aktiv (vgl. Christina Kamp-
mann: Rede anlässlich des Fachkongress für eine eigenständige, einmischende Jugend-
politik, in: Landesjugendring NRW 2016: Perspektive Jugend).
Die Idee einer einmischenden Jugendpolitik basierte auf den Grundannahmen, dass Ju-
gendliche
1) politisch sind. Sie diskutieren über alle Belange ihres Alltags und der Gesellschaft:
z.B. über Technik, den Weg zur Schule oder Ausbildung, über Konzerte, Graffiti, Ge-
walt, Gerechtigkeit, Umweltverschmutzung und Klimawandel. Sie sprechen darüber
im Freundeskreis, im Jugendverband oder Internet.
2) betroffen sind. Die Entscheidungen aller Politikfelder beeinflussen ressortübergrei-
fend sowohl ihre Zukunft als auch ihre Gegenwart (vgl. Bundesjugendkuratorium
2009).
Sie haben aber in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Rechte, die ein
gutes Aufwachsen garantieren sollen. Die Jugendhilfe ist im SGB VIII dazu verpflich-
tet, „positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine
kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§1 Abs. 3 Nr.
4 SGB VIII). Hier besteht ein gesetzlicher Auftrag zu einer einmischenden Jugendpoli-
tik, die über den Rahmen der Jugendhilfe weit hinaus reicht und alle Politikfelder
umfasst. (vgl. Landesjugendring NRW 2013: umdenken - jungdenken).
Eine ähnliche Analyse motivierte auch das Bundesjugendministerium zu seiner Stra-
tegie "Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft", die auf den Ergebnisses des Di-
alogs des Zentrum für eine Eigenständige Jugendpolitik basiert (vgl.
www.jugendgerecht.de) und mit der Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik
im europäischen Rahmen verknüpft ist. Die eigenständige Jugendpolitik versteht Ju-
gendliche (ihre Unterschiede und unterschiedlichen Ausgangslagen mitbedenkend)
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
25 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
als besondere Gruppe in einer eigenständigen Lebensphase und rückt sie in den Mit-
telpunkt.
Für die Kommune bedeutet dies aus Perspektive der Landesjugendämter Rheinland und
Westfalen-Lippe eine "Rückbesinnung" und als "Auftrag, die bestehenden Grundlagen
und Instrumente neu zu beleben." Ziel ist es, "Jugendlichen Zugänge zur kommunalen
Öffentlichkeit zu erschließen und ihre Anliegen zum Ausgangspunkt für kommunalpoli-
tisches Handeln zu machen." (LVR-Landesjugendamt Rheinland, LWL-Landesjugendamt
Westfalen 2016: Eigenständige Jugendpolitik aus Sicht der kommunalen Jugendförde-
rung).
Eine eigenständige Jugendpolitik stärkt Demokratiebildung Jugendlicher, bezieht sie mit
ein und handelt anwaltschaftlich im Sinne junger Menschen. Wichtige Instanzen, die ei-
ne Umsetzung dieser Ziele unterstützen, sind in Köln: der Jugendhilfeausschuss als Zent-
rum für eine eigenständige Jugendpolitik, die Arbeitsgemeinschaften nach §78 und §80
SGB VIII als lebendige Orte des Dialoges und der Jugendring als strategischer Partner
des öffentlichen Trägers der Kinder- und Jugendhilfe.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine eigenständige, einmischende Jugendpolitik
notwendig ist, damit Partizipation mit allen ihren Facetten nachhaltig wirksam werden
kann.
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
26 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Literatur
BBE Geschäftsstelle gGmbH u.a. (Hrsg.) (2016)
Leitfaden Jugendbeteiligung in den Kommunen Grundlagen für den Aufbau von Ju-
gendforen für Demokratie. Berlin 2.Auflage
Broschüre: Stadt Köln (2011):
Stadt mit Zukunft – Gestalten mit Kindern und Jugendlichen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (20153)
Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen-Allgemeine Quali-
tätsstandards und Empfehlungen für die Praxisfelder Kindertageseinrichtungen,
Schule, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen
(http://www.kindergerechtes-deutschland.de/publikationen/qualitaetsstandards-
zur-beteiligung/, kann kostenlos heruntergeladen werden)
Lindner, Werner (2012):
Politikberatung und Lobbying für die Kinder- und Jugendarbeit und Positionspapier
AGJ. 2014. (Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung stärken!)
Schäfer, Armin (2010):
Die Folgen sozialer Ungleichheit für die Demokratie in Westeuropa. In: Zeitschrift für
vergleichende Politikwissenschaft, 4. Jg.,131-156. Springer VS.
Stange, Waldemar (2008):
Partizipation von Kindern und Jugendlichen im kommunalen Raum II: Beteiligungs-
modelle implementieren: Sozialraumanalyse, Ziel- und Konzeptentwicklung, Ge-
samtstrategie. Münster
Im Internet
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.)
(2006):
Nationaler Aktionsplan. Für ein kindergerechtes Deutschland 2005–2010. Berlin 2
Vgl. Bundesjugendkuratoriums (BJK) (2001): Direkte Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen. Bonn. Zu finden unter:
www.bundesjugendkuratorium.de/positionen.html (aufgerufen 29.Juli 2016)
Lindner, Werner (2015): „Es muss was gescheh’n – aber es darf nix passier’n.“
Partizipation zwischen politischen und pädagogischen Arrangements- Vortrag im
Rahmen des Fachtags „Kulturelle Bildung in der Schule: Tür auf für mehr Partizipati-
on!“ https://www.kubi-online.de/artikel/muss-was-geschehn-darf-nix-passiern-
partizipation-zwischen-politischen-paedagogischen (aufgerufen 29.Juli 2016)
Selbstevaluation von Partizipationsvorhaben mit Jugendlichen Leitfaden zur Projek-
tanalyse
http://www.jungbewegt.de/fileadmin/media/jungbewegt/Downloads/Methoden
Entwicklung Strukturen Jugendarbeit/Leitfaden Selbstevaluation.pdf (aufgerufen
29.Juli 2016)
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
27 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
www.kijufo-koeln.de
www.ljr-nrw.de/themen/partizipation.html
www.jugendgerecht.de
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
28 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
6 Anhang
Workshop (25.02.2016) zu Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln
Fachtag (03.06.2016) „mitwirken-einmischen“
6.1 Workshop zu Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln
Amt für Kinder, Jugend , Familie in Köln,
Abt. Kinderinteressen und Jugendförderung,
25. Februar 2016, 10.30 – 16.30 daselbst
Moderation: K. Fournier, E. Heeke, (Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung in
NRW), M. Leshwange (LVR-Landesjugendamt Rheinland)
Das Amt für Kinder, Jugend , Familie in Köln/ Abt. Kinderinteressen und Jugendförde-
rung hat es sich zum Ziel gesetzt, ein Gesamtkonzept für Kinder- und Jugendbeteiligung
in Köln zu entwickeln. Der Workshop sollte einen ersten Grundstein zu diesem Prozess
legen. Moderiert wurde die Veranstaltung durch zwei Vertreterinnen der Servicestelle
für Kinder- und Jugendbeteiligung in NRW und Frau Leshwange vom LVR-
Landesjugendamt Rheinland.
Nach einem Input seitens der Moderatorinnen zum Themenbereich: „Ein verlässlicher
Rahmen: Grundlagen der Kinder- und Jugendbeteiligung und gesetzliche Rahmenbedin-
gungen“, wurden in Kleingruppen Eckpunkte für Jugendbeteiligung in Köln erarbeitet.
Im Plenum wurden die Ergebnisse abschließend diskutiert, strukturiert, bewertet und
über eine Weiterführung des Prozesses entschieden.
In der vorliegenden Workshop-Dokumentation sind zum einen Arbeitsmaterialien zu
Qualitätskriterien und rechtlichen Grundlagen zusammengestellt (im Rahmen des
Workshops vorgestellt durch die Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung in NRW).
Zum anderen skizziert die Dokumentation das geplante Vorgehen.
Ergänzungen und Erweiterungen (Workshopergebnisse)
Aspekte, die im Leitbild auftauchen müssen:
Ergänzungen zu Qualitätskriterien aus 1.1.:
Projekt bezieht sich im Schwerpunkt auf den Bereich der „Stadtplanung“ -> ande-
re Bereiche der Jugendhilfe müssen noch diskutiert werden. (Abgleich ist not-
wendig)
Einbeziehung AK 80, Jugend- und die Jugendverbandsarbeit, Kinder-Jugendliche
und weitere Partner
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
29 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Rechtliche Grundlagen müssen Berücksichtigung finden
Vorhandene Richtlinien/Konzepte (kommunal) umsetzen
Transparente Ziele und Entscheidungen
Klarheit über Entscheidungsspielräume
Ohne Ressourcen geht DAS nicht
Qualifizierung:
Haltung und Willen bei Verantwortlichen einfordern
Motivation erzeugen-Interessen nutzen
Ausbildung/Qualifizierung von Fachkräften
Umsetzung des gesetzlichen Auftrags
Diese Struktur brauchen wir:
Partizipation als Querschnittsthema für alle Ämter (roter Faden durch die Ver-
waltung)
Regelmäßige Ämtertreffen (Quartal)
Leistungskatalog
Mitwirkungsbüro (Aufgabe Integration)
Anwaltschaftliche Mitzeichnungspflicht an Vorhaben (Beteiligungsverfahren)
Standards in unseren Prozessen:
Frühzeitige Einbindung der Kinder und Jugendlichen
Beteiligung ist für ALLE Kinder und Jugendlichen möglich
Verständliche Informationen und gleichberechtigte Kommunikation
Lebensweltnahe Beteiligungsmöglichkeiten schaffen
Empowerment
Niedrigschwellige Zugänge
Nächste Schritte/Wie geht es weiter?
08.03. 2016 Gespräch Amt für Kinder, Jugend und Familie und jugendpolitische
Sprecher
Die „Kerngruppe“ entwickelt ein Arbeitspapier
Workshop Konzeptentwicklung im Landschaftsverband am 03.06.2016 (infor-
miert/angefragt werden Frau Krause, Frau Dr. Klein)
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
30 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Konzept Leitlinien soll nach den Sommerferien Jugendhilfeaussschuss vorgelegt
werden.
Literatur
*Broschüre: Stadt Köln (2011): Stadt mit Zukunft – Gestalten mit Kindern und Jugendli-
chen
*Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (20153): Qualitätsstan-
dards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen-Allgemeine Qualitätsstandards und
Empfehlungen für die Praxisfelder Kindertageseinrichtungen, Schule, Kommune, Kin-
der- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen (http://www.kindergerechtes-
deutschland.de/publikationen/qualitaetsstandards-zur-beteiligung/, kann kostenlos
heruntergeladen werden)
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
31 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
6.2 Zum Themenbereich: Grundlagen der Kinder- und Jugendbeteiligung und
gesetzliche Rahmenbedingungen
Gesetzliche Regelungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung
... in der UN-Kinderrechtskonvention
Artikel 12 [Berücksichtigung des Kindeswillens]
1. Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu
bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenhei-
ten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und
entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
2. Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das
Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar
oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den inner-
staatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.
... im Sozialgesetzbuch VIII:
§ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie
betreffenden Kinder und Jugendliche sind ihrem Entwicklungsstand entsprechend an
allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie
sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte hinzuweisen.
Außerdem haben sie das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und
Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.
Kinder und Jugendliche haben im Falle einer Not- und Konfliktlage Anspruch auf
Beratung, ohne dass die Personensorgeberechtigten davon in Kenntnis gesetzt
sind
§ 8a Kindeswohlgefährdung:
Wenn es erforderlich scheint, muss sich das Jugendamt mit dem Familiengericht
in Verbindung setzen, auch wenn Erziehungsberechtigte nicht in der Lage sind,
bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. In Situationen drin-
gender Gefahr, in denen das Jugendamt die Entscheidung des Gerichtes nicht ab-
warten kann, ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in
Obhut zu nehmen.
Wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet und dem örtlichen
Träger bekannt ist, so muss dies dem zuständigen örtlichen Träger im Rahmen
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
32 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger, der Per-
sonensorgeberechtigten und dem Kinder bzw. Jugendlichen mitgeteilt werden.
§ 8b Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Träger von Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche sich aufhalten oder Unter-
kunft erhalten, haben Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fach-
licher Handlungsleitlinien zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
an strukturellen Entscheidungen in der Einrichtung und Beschwerdeverfahren zu per-
sönlichen Angelegenheiten.
§ 11 Abs. 1: „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen
Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger
Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur
Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozia-
lem Engagement anregen und hinführen".
In § 12 Abs. 2 Satz 1 wird die Förderung der Jugendverbände und ihre Verpflichtung
zur Partizipation der Betroffen festgelegt: „In Jugendverbänden und Jugendgruppen
wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestalten
und mitverantwortet".
§ 17 Beratung bei Trennung und Scheidung
Im Falle der Trennung und Scheidung müssen Eltern unter angemessener Beteiligung
des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines Konzepts über el-
terliche Sorge und Verantwortung unterstützt werden.
§45 Abs 2 Satz 3: Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder und Jugendliche ganztätig bzw. einen Teil
des Tages betreut werden, bedarf für den Betrieb dieser Einrichtung eine Erlaubnis. Die
Erlaubnis ist nur dann zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen gewähr-
leistet ist, z. B. durch die Sicherung der Rechte der Kinder und Jugendlichen durch Betei-
ligung und der Möglichkeit Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten einzulegen.
§80 Die Träger der Öffentlichen Jugendhilfe werden aufgefordert, den „Bedarf unter
Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen zu
ermitteln". Darüber hinaus sollten sie „darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung
und andere örtliche und überörtliche Planungen aufeinander abgestimmt werden und
Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen ... Rech-
nung tragen".
... im 3.AG KJHG in Nordrhein-Westfalen
§ 6 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und
Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden Angelegen-
heiten rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet sowie auf
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
33 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
ihre Rechte hingewiesen werden. Zur Förderung der Wahrnehmung ihrer Rechte sollen
bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe geeignete Ansprechpartner zur Verfügung
stehen.
(2) Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Ent-
scheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrspla-
nung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der bauli-
chen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden.
(3) Das Land soll im Rahmen seiner Planungen, soweit Belange von Kindern und Jugend-
lichen berührt sind, insbesondere aber bei der Gestaltung des Kinder- und Jugendför-
derplans, Kinder und Jugendliche im Rahmen seiner Möglichkeiten hören.
(4) Bei der Gestaltung der Angebote nach § 10 Abs. 1 Nrn. 1 bis 9 sollen die öffentlichen
und freien Träger und andere nach diesem Gesetz geförderte Einrichtungen und Ange-
bote die besonderen Belange der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen. Hierzu soll
diesen ein Mitspracherecht eingeräumt werden.
... im Baugesetzbuch : § 3
Beteiligung der Öffentlichkeit
(1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder
Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkun-
gen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörte-
rung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des
Satzes 1. Von der Unterrichtung und Erörterung kann abgesehen werden, wenn
1
.
ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet
und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt oder
2
. die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BauGB/3.html
6.4 Ergebnisse aus dem Projekt:
„Stadt mit Zukunft – Gestalten mit Kindern und Jugendlichen“
Das Projekt „Stadt mit Zukunft – Gestalten mit Kindern und Jugendlichen“ verfolgte das
Ziel, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Stadtplanung nachhaltig zu ver-
ankern. In acht Beteiligungswerksta tten beurteilten mehr als 80 Kinder und Jugendliche
die Situation vor Ort in ihrem Stadtteil (acht Stadtteile waren beteiligt), benannten ihre
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
34 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
konkreten Wu nsche und Bedu rfnisse und entwickelten Verbesserungsvorschla ge. Aus
diesen konkreten Anliegen und Ideen heraus konnten die Qualitätskriterien abgeleitet
werden, die Vertreterinnen und Vertreter der städtischen Fachämter in einem paralle-
len Prozess formulierten. Erste Resultate und Forderungen wurden schließlich bei einer
öffentlichen Veranstaltung im Rathaus vorgestellt und in einem öffentlichen Dialog mit
Politik und Verwaltung diskutiert.
Quelle: Broschüre: Stadt Köln (2011): Stadt mit Zukunft – Gestalten mit Kindern und Jugendlichen
Ergebnisse: Zentrale Forderungen für eine kinder- und jugendgerechtere Stadt
(aus Sicht der beteiligten Kinder und Jugendlichen)
Aus den zahlreichen und oft sehr konkreten Wu nschen und A ußerungen der beteiligten
Kinder und Jugendlichen konnten zentrale Forderungen abgeleitet werden:
Kinder und Jugendliche wollen mitmischen
Ein Großteil der Kölner Kinder und Jugendlichen, die an den Workshops teilgenom-
men haben, will sich beteiligen und bei Entscheidungen, die sie selbst und ihre Um-
welt betreffen, mitreden. Sie nutzen die Beteiligungsmöglichkeiten, die es in Köln be-
reits gibt. Sie brauchen aber auch die Bestätigung, dass sie tatsächlich etwas verän-
dern und mitbestimmen ko nnen, dass eingebrachte Wu nsche und Ideen in konkrete
Ergebnisse mu nden.
Kinder und Jugendliche wollen informiert werden
Viele Entscheidungen von Erwachsenen und der Stadtverwaltung sind fu r Kinder –
aber vor allem fu r Jugendliche – unverständlich. Warum gibt es nicht endlich einen
Raum zum Proben? Warum können wir die Freifläche, die seit Jahren keiner braucht,
nicht als Bolzplatz nutzen? In diesen Äußerungen spiegeln sich fehlende Informatio-
nen seitens der Stadt, aber auch fehlendes Verständnis der jungen Menschen ge-
genu ber kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen.
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
35 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Qualitätskriterien für eine kinder- und jugendgerechte Stadt (formuliert durch
die Stadtverwaltung)
Mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 14 sta dtischen A mtern – vom Amt fu r
Straßen und Verkehrstechnik u ber das Rechts- und Versicherungsamt bis hin zum
Stadtplanungsamt erarbeiteten in einem ganztägigen Planungsworkshop einen Katalog
an Qualitätskriterien für eine kinder- und jugendgerechte Stadtplanung:
Kriterien für eine kinder- und jugendgerechte Stadtplanung
1. Vom Modell zum Standard:
Kinder- und jugendgerechte Stadtplanung ist bereits gesetzlich verankert. Wichtig sind
konkrete Regelungen, die die Stadtverwaltung kennen und anwenden muss, um die
Stadtplanung zukünftig bedarfsgerecht zu gestalten.
2. Strategische Kommunikation:
Für eine nachhaltige Verankerung einer kinder- und jugendgerechten Stadtplanung
spielt eine kontinuierliche und strategische O ffentlichkeitsarbeit eine zentrale Rolle.
Wichtig ist, den Wert von Kindern und Jugendlichen fu r die Gesellschaft zu vermitteln
und mehr Toleranz im Miteinander zu erwirken.
3. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Die konkreten Umsetzungsprozesse beno tigen Beteiligungsstandards, die eine effektive
und zielfu hrende Beteiligung ermo glichen, gleichzeitig aber auch die zeitnahe Umset-
zung von Beteiligungsergebnissen im Blick haben. Die Kinder- und Jugendbeteiligung in
Köln muss dabei nachhaltig verankert werden.
4. Zugang für alle:
Eine ganzheitliche Beteiligung setzt voraus, dass sich alle Kinder und Jugendlichen
gleichermaßen beteiligen können. Hierbei spielen direkte und niedrigschwellige Zu-
gangswege wie das Internet eine wesentliche Rolle. Aber auch u ber Kultur- und Sport-
angebote können Zugänge geschaffen werden.
5. Methodische Standards für Beteiligung:
Eine qualitative Beteiligung setzt die Sensibilisierung und Befähigung aller Akteure vo-
raus. Wichtig ist, methodische Standards fu r die Umsetzung von Beteiligung zu entwi-
ckeln und entsprechende Qualifikationsangebote fu r die Akteure bereit zu halten.
6. Gesamträumliche Planung:
Beteiligung und die Umsetzung der Interessen der Kinder und Jugendlichen ko nnen
nicht nur auf einzelne Orte und Pla tze bezogen werden, sondern mu ssen auf der Ebene
der Stadtentwicklung gesamtstädtisch verankert werden.
7. System:
Eine hohe Qualita t von kinder- und jugendgerechten Stadtteilen und Quartieren entsteht
durch ein gesamtheitlich gesehenes System von unterschiedlich gestalteten Freira umen
(z. B. fu r Bewegung, Begegnung, Naturerfahrung, Klettern, Gestalten mit Wasser,
Ru ckzug) einschließlich ihrer Vernetzung und bedarfsgerechten Kinder- und Jugendein-
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
36 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
richtungen.
8. Neue Flächentypologien:
Spielpla tze und Bolzpla tze reichen nicht aus, um den Bedu rfnissen von Kindern und Ju-
gendlichen gerecht zu werden. Erforderlich sind neue Flächentypologien und Angebots-
formen, die Jugendlichen z. B. Mo glichkeiten fu r informelle Bewegung und Treffpunkte
bieten oder Kindern Naturerfahrungen ermöglichen.
9. Siedlungsneuplanung:
Bei der Siedlungsneuplanung muss Kinder- und Jugendgerechtigkeit sowohl im Prozess
als auch im abschließenden Ergebnis durchgehend beru cksichtigt werden. Wichtig ist,
von Beginn an die entsprechende Infrastruktur einzuplanen.
10. Bessere Gestaltung von Spiel- und Freiräumen:
Fu r die Gestaltung von Spiel- und Freiräumen sind mit Beteiligung von Kindern und Ju-
gendlichen Qualita ten zu entwickeln, die zu hohen Gebrauchswerten fu hren.
11. Verbesserung des Wohnraumangebotes und der Wohnraumqualität:
Deutlich verbessert werden muss das Wohnraumangebot fu r Familien mit Kindern, vor-
zugsweise im eigenen Quartier. Eine Planung mit hoher städtebaulicher und architekto-
nischer Qualita t – bei gleichzeitiger Gewa hrleistung eines optimalen Preis-Leistungs-
Verha ltnisses – kommt den Bedu rfnissen der Bu rgerinnen und Bu rger entgegen und
stärkt die Identifikation aller mit ihrem Wohnumfeld.
12. Mobilität:
Daru ber hinaus spielt der Aspekt der Mobilita t eine wesentliche Rolle. Denn grundsa tz-
lich geht es auch darum, wie die Kinder und Jugendliche die Spiel- und Aktionsräume
erreichen können. Die Vernetzung durch Wege und Gru nzu ge spielt hierbei eine zentrale
Rolle. Gleichzeitig geht es um eine attraktive, bewegungsfördernde Gestaltung von We-
gen. Die Sta rkung des Umweltverbundes ist dafu r maßgeblich.
13. Kontrolle der Nutzung:
Auch die soziale Kontrolle von Gru n- und Spielfla chen ist ein wichtiger Aspekt. Hier
ko nnen z. B. die Spielplatzpaten eine wichtige Rolle u bernehmen. Denkbar ist auch eine
aufsuchende pädagogische Begleitung.
Die Diskussion über die Ergebnisse zeigten auch Handlungsbedarf auf:
Wie können Modellprojekte als standardisiertes Vorgehen bei der Stadtplanung ver-
ankert werden?
Wie können wir die langfristigen Planungsprozesse in der Stadt beschleunigt wer-
den?
Wie können die entwickelten Planungen nachhaltig und ergebnisorientiert umge-
setzt werden?
Wie weckt man bei Kindern und Jugendlichen Versta ndnis fu r komplizierte kommu-
nale Sachverhalte und Prozesse?
Wie kommt man mit ihnen in einen langfristigen besseren Dialog?
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
37 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Welche Ressourcen mu ssen wir bereitgestellt werden, um die notwendige Beteili-
gung dauerhaft zu ermöglichen?
Ausblick, der zu Projektabschluss formuliert wurde:
Das Projekt hat gezeigt, dass sich Kinder und Jugendliche beteiligen wollen und dass „die
Erwachsenen“ aus Politik und Verwaltung auch zuho ren und ein echtes Interesse an den
Meinungen und Vorschla gen der jungen Ko lnerinnen und Ko lner haben. Hier kann eine
positive Wirkung entstehen, die fu r die zuku nftige Entwicklung maßgeblich ist. Es zeigt
aber auch, dass trotz langwieriger und detaillierter Stadtplanungsprozesse schnelle und
fu r die Kinder und Jugendlichen nachvollziehbare Reaktionen der Stadtverwaltung mo g-
lich sein mu ssen. Nichts ist motivierender als kurzfristig realisierte Projekte, die den
Kindern und Jugendlichen signalisieren, dass sie ernst genommen werden. Hier plant die
Stadt Köln, zeitnahe konkrete Maßnahmen umzusetzen.
Den Grundstein auf dem Weg zu einer nachhaltig verankerten kinder- und jugendge-
rechten Stadtplanung in Köln ist durch das Projekt gelegt worden.
Im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung wurde betont, dass es zukünftig darum ge-
hen werde, den eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu verfolgen und die kinder-
und jugendgerechte Stadtplanung zu implementieren und praktisch zu erproben.
Für die Zukunft sollten dafür von den Projektpartnern:
Modellprojekte aus den Bereichen Stadtplanung und sozialer Wohnungsbau indi-
ziert, geplant und umgesetzt werden.
Starter-Projekte gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen entwickelt und durchge-
fu hrt werden.
die schon ausgefu hrten Ideen und umgesetzten Modellprojekte im Rahmen eines
Hearings zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln vorgestellt werden.
das konkrete Planungs- und Umsetzungsverfahren vereinbart sowie die notwendi-
gen Ressourcen fu r deren Umsetzung bereitgestellt werden.
Als zukunftsweisend wurde dabei die fachu bergreifende Zusammenarbeit aus verschie-
denen Verwaltungsbereichen und mit den Kindern und Jugendlichen aus den verschie-
denen Kölner Stadtteilen genannt. Auch bei den weiteren Planungen sollten die konse-
quente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie die kontinuierliche Information
der Öffentlichkeit integrale Bestandteile bleiben. So solle nach der Umsetzung der ver-
schiedenen Modellprojekte die Übertragbarkeit des Vorgehens auf die gesamtstädtische
Stadtentwicklungsplanung diskutiert, gepru ft und vereinbart werden.
Folgende Ämter und Dienststellen der Stadt Köln waren am Projekt beteiligt:
Amt fu r Kinder, Jugend und Familie
Stadtplanungsamt
Amt fu r Stadtentwicklung und Statistik,
Amt fu r Straßen und Verkehrstechnik
Amt fu r Landschaftspflege und Gru nfla chen
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
38 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Rechts- und Versicherungsamt
Sportamt
Amt fu r o ffentliche Ordnung
Amt fu r Liegenschaften
Vermessung und Kataster
Schulverwaltungsamt
Wohnungsversorgungsbetrieb
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung,
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
39 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
6.5 „mitwirken-einmischen“: Kinder- und Jugendbeteiligung in Köln
Fachtag: 03.06.2016
Flipcharts und Ergebnisse der Arbeitsgruppen
1. Diese Strukturen brauchen wir!
(Online) Plattform: Bekanntmachung (3 P.)
Kampagne (3 P.)
Schnittstelle mit Politik (Unterausschuss): Politik, Schülerinnen- und Schülerver-
tretung, Bezirksjugendpflege, Jugendverbandsarbeit, Jugendarbeit (5 P.)
Qualifizierung: Haltung, Rolle (11 P.)
Fachstelle: kontinuierlicher Dialog (auch) zur Praxis (14 P.)
Evaluation (extern) (4 P.)
Weitere Methoden zur Bedarfsermittlung (2 P.)
Übergeordnete Karten:
*Kinder und Jugendliche haben Interessen und sprechen darüber
*Leitbild Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung (3 P.)
*mitdenken: Widerständigkeit/Einhegung (2 P.)
*mitdenken: Schule (1 P.)
*mitdenken: Zugang für alle
*mitdenken: Lebensweltorientierung
2. Qualitätsstandards in unseren Prozessen
Tafel der Moderatorinnen (bereits vorbereitet): Qualitätskriterien für die Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen. Frage hierzu: Welches Kriterium ist mir im Moment
besonders wichtig?
Beteiligung ist gewollt und wird unterstützt (5 P.)
Beteiligung ist für alle Kinder und Jugendlichen möglich (12 P.)
Transparente Ziele und Entscheidungen (3 P.)
Es werden ausreichende Ressourcen zur Stärkung der Selbstorganisations-
fähigkeit zur Verfügung gestellt (16 P.)
Klarheit über Entscheidungsprozesse (2 P.)
Verständliche Information und gleichberechtigte Kommunikation (1 P.)
Kinder und Jugendliche wählen für sie relevante Themen aus
Auswahl attraktiver, zielgruppengerechter Methoden
Die Ergebnisse werden zeitnah umgesetzt (1 P.)
Aufbau von Netzwerken für Beteiligung
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
40 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Die Beteiligten werden für Partizipation qualifiziert (4 P.)
Partizipationsprozesse ermöglichen positiven Zugewinn (1 P.)
Das Engagement wird durch Anerkennung gestärkt (2 P.)
Partizipation wird evaluiert und dokumentiert (1 P.)
Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Frage: Womit sollten wir anfangen?
Gemeinsamer Verständigungsprozess (2 P.)
Aktionsplan/Evaluation: Zusammenarbeit mit Studentinnen und Studenten im
Praxissemester
Weiterentwicklung des stadtweiten Netzwerks: Verwaltung Querschnittsaufgabe
(1 P.)
Wir brauchen stadtweite Qualifizierung: Jugendliche qualifizieren Erwachsene (1
P.)
Ergebnisse werden zeitnah umgesetzt (1 P.): der Prozess muss transparent sein
(2 P.), „Verwaltung sollte ein Beschleuniger sein“, „scheibchenweise“
Beteiligungskultur (2 P.): Jugendliche übernehmen Verantwortung, Jugendliche
sind Expertinnen und Experten für ihre Themen (6 P.), Mut ehrlich Rückmel-
dung zu geben, Fehlerfreundlichkeit
Mitwirkende am Tisch: Trägerverein AGOT (offene Tür), Schülervertreter, Amt für
Schule/Schulsozialarbeit, Jugendzentren gGmbH, Büro der Oberbürgermeisterin, Ju-
gendhilfe & Schule e.V., AWO Trägerverband, Landesjugendamt/LVR, Jugendverband
3. Zugang für ALLE!
„gemeinsamer Zugang für ALLE: integriertes Handlungskonzept muss umgesetzt
werden! zielgruppenübergreifend
Haltung (2 P.): auch Scheitern zulassen (8 P.), Stärkung von Benachteiligten, wie
kann eine positive Haltung für Verwaltung geschaffen werden?, sozioökonomi-
sche Komponenten berücksichtigen, Zugang für 99% (8 P.), es muss nicht alles
gelingen (Nein-Sagen erlaubt), mehr Augenmerk auf Kinder und Jugendliche, Ein-
lassen auf andere Lebenswelten, wie sind die Lebensbedingungen, Wün-
sche/Ideen äußern können, Selbstwertgefühl berücksichtigen, Fragen zum fami-
liären Hintergrund berücksichtigen
Struktur (was braucht es?) (5 P.): Ansprechpartner direkt bei OB Büro (10 P.),
Ansprechpartner vor Ort, der direkt mit K.+J. spricht, alle Bereiche der Verwal-
tung sollen sich öffnen für Beteiligung, Wo ist der ständige Ansprechpartner zu
finden, übergreifende Kompetenz des Ansprechpartners, Partizipation = Chefsa-
che (aber wo?), Geh-hin Struktur (5 P.), Komm-zu mir- Struktur schaffen, vor-
handene Strukturen stärken und nutzen, Aufgabenbereich der Jugendhilfe mit
anderen verzahnen (1 P.)
Wege: Was bewegt Jugendliche (3 P.), Dialog (Befragung) (1 P.), wie können Le-
benswelten erfahren werden?, unterschiedliche Formate an Jugendliche heranzu-
treten (5 P.), Kommunikation mit Verwaltung u. Politik muss verbessert werden
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
41 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
(1 P.), Tipps und Hilfen untereinander austauschen, Transparenz (was geschieht
mit Wünschen?), Prozess von Anfang bis Ende begleiten, Internet/Interview
(niedrigschwelliger Einstieg)
Ressourcen: soll auch der Schritt „Finanzierung“ beteiligt werden? (1 P.), Trans-
parenz der Mittel, Mitbestimmung beim Budgeteinsatz?
4. „Geld in die Hand von Jugendlichen!“
Grundsätzlich JA! (19 P.): Schülerinnen- und Schülervertretung, offene Kinder-
und Jugendarbeit (6 P.), Verbindung zur Kinder- und Jugendarbeit
Wofür?: Verantwortungsübernahme (2 P.), Diskussionskultur, Selbstorganisati-
on, pol. Bewusstsein schaffen, Mehrwert für andere, Ausprobieren, Projektent-
wicklung, Veedelsentwicklung, Freizeitgestaltung (Sport, Kultur)
Wie und wo?: Wo liegt das Geld?, unbürokratischer Zugang (1 P.), wenn nötig be-
gleiten, Richtlinien, freier Zugang zum Geld für Jugendliche
Wer?: BSV (15 P.), Jugendverbandsarbeit (11 P.), offene Kinder- und Jugendar-
beit, niedrigschwellig, Zugang für alle Kinder und Jugendlichen (13 P.), sollte un-
ter möglichst großer Jugendbeteiligung entschieden werden, 50 % ++ Jugendli-
che
5. Ideen und Visionen
Allgemein: 2020 in jedem Stadtbezirk ein selbstverwaltetes Jugendzentrum, Ver-
antwortung übergeben (1 P.), Macht neu verteilen
Voraussetzung für Zugang für alle: Meinungswand im Rathaus, SV-Beraterinnen
und -Berater, um Haupt- und Realschulen mehr einzubinden (7 P.), Peer-Scout-
System in der Jugendarbeit (10 P.), festes Budget für Peer-Scouts, Jugendverbän-
de in die Schulen, Strukturen offen legen
Eigener Etat (5 P.): Transparenz über Geldmittel, Planungssicherheit über selbst-
verwaltetes Geld (1 P.), Räume und Geld (1 P.), Gelder, die für Jugendprojekte
vorhanden sind, selbstverwaltetes Geld (3 P.)
Strukturen öffnen (7 P.): Jugendimpulse sensibel aufnehmen, Ressourcen schaf-
fen, auch für nichtorganisierte Jugendliche, offene Plattformen für Medien, Sport,
Kultur u.s.w (2 P.)
Gremien umgestalten (20 P.): allgemeines politisches Mandat für Jugendvertre-
ter und Schülervertreter, Gremien jugendgerecht umbauen, Thementische, Open-
Space Formen/Konsens WS/Methoden, Beteiligung zu ehrenamtsfreundlichen
Zeiten, JHA: andere Uhrzeit (ab 17 Uhr), entsprechende Methoden, gute Erfah-
rung mit Zukunftswerkstätten, JHA Mitglieder 51% unter 27 Jahren (4 P.)
Umsetzung KJHG: Beteiligung lebensnah gestalten, KHJG umsetzen, Kinder- und
Jugendförderplan mit K. u. J. erstellen (7 P.), Jugendliche in allen sie betreffenden
Gremien beteiligen (Beirat)
6. Stolpersteine
Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklu n-
gen im Amt für Kinder, Jugend und Familie
42 / 42
.............
Stand: Februar 2017
................................................
Institution/Träger: Partizipation ist gewollt (2 P.). Haltung (Konsequenz im Pro-
zess), Mitarbeiterschulung, Prozesssupervision, mangelnde Bereitschaft der Mit-
arbeiter, Verantwortung zu übernehmen (z.B.: Datenschutzbeauftrager) -> sach-
liche, fachliche Gründe, keine Teamsolidarität
Mitarbeiter/Pädagogen (2 P.): Partizipation ist gewollt, Haltung hat Konsequen-
zen auf Prozess, Flexibilität, fehlendes Vertrauen der Mitarbeiter in die Jugendli-
chen, hochausgebildete MA lähmen, Risikobereitschaft braucht Sicherheit, Souve-
ränität, gefestigte Persönlichkeit -> Abgabe, berufl. Selbstverständnis wird er-
schüttert -> wenn Jugendliche das Zepter übernehmen, Durchlässigkeit bei Re-
geln -> Sorge und Angst, dass Jugendliche machen, was sie wollen
Allgemein: welchen Mehrwert bringt Partizipation?, Defizit als Chance?, nied-
rigschwellige Ressourcen fehlen (1 P.), es darf auch was daneben gehen!, P: wer
bestimmt die Regeln?, Alibiveranstaltungen und Scheinpartizipation, Jugendliche
wollen ihren eigenen Weg suchen -> zu viel Freiheit?, Grenzen der P.?, fremdbe-
stimmt <-> selbstbestimmt
Im Anschluss an die Thementische
wurden im Plenum u.a. noch folgende Dinge diskutiert:
Großes Interesse an partizipativen Geldern: 10.000,00 € pro Bezirk, die direkt an
die Jugendlichen gehen (Best Practice vor Ort soll entscheiden)?
Partizipation soll Spaß machen (soll nicht vergessen werden)
Veranstaltung geplant mit allen Kölner Jugendlichen zum Thema Beteiligung (in
die Sozialräume gehen) -> Kölner Jugendring und OB Büro organisieren bereits
P-Konzept als lernendes Konzept gestalten und konstant weiterentwickeln
Wichtig, dass Termine nicht zu früh legen, sondern auf späten Nachmittag, wenn
Jugendliche beteiligt werden sollen(z.B.: JHA nicht um 14.00 Uhr)
6.6 Auswertung eines Kinderfragebogens, Stand 15.09.2015
Die Auswertung des Fragebogens wird als pdf beigefügt
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0569/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27