V/0115/2015
Errichtung einer Fahrzeugwaage auf der Hauptkläranlage
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3308 Zeichen
V/0115/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Errichtung einer Fahrzeugwaage auf der Hauptkläranlage -Baubeschluss- Beratungsfolge 03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Errichtung einer Fahrzeugwaage auf der Hauptkläranlage wird gemäß Entwurf des I ngeni- eurbüros Frilling, Vechta, zugestimmt II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 300.000 € entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Absch reibungen von rd. 15.000 € und Unterhaltung s- kosten von rd. 3.000 € an. Die Folgekosten werden durch die Abwassergebühr refinanziert. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaß- nahme 0015 Pumpwerke/Kläranlagen, Neu- bau/Erneuerung Auszahlungen / Saldo 2015 300.000 flexible Haushalts- führung nach § 9 (1) der Haus- haltssatzung Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 bei der o. g. Pr o- duktgruppe veranschlagt. Die über den Haushaltsansatz hinaus erforderlichen Mittel werden aus dem Gesamtbudget der Produktgruppe 1101 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach § 9 (1) der Haushaltssatzung gedeckt. Vorlagen-Nr.: V/0115/2015 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 09.02.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0115/2015 Begründung: Auf der Hauptkläranlage Münster wird der entwässerte Schlamm über die Verladestation in der Durchfahrt des Schlammentwässerungsgebäudes in die Abholfahrzeuge abgeworfen und abgefah- ren. Die Verladung erfolgt im Moment nach Einschätzung der Fahrer. Eine Überladung kann daher nicht ausgeschlossen werden. Das Ingenieurbüro Frilling, Vechta, wurde beauftragt, zur Verwiegung des entwässerten Schla m- mes eine Fahrzeugwaage in der Durchfahrt des Schlammentwässerungsgebäudes unterhalb d er vorhandenen Klärschlammverladung zu integrieren. Bei dieser Variante müssten die vorhandenen Bunker unterhalb der Durchfahrt rückgebaut und eine massive Stahlbetondecke eingebaut werden. Darauf würde die Fahrzeugwaage montiert. Hierzu würde an dem vorh andenen Schlammabwurf nichts verändert. Lediglich während der Ba u- phase würde eine provisorische LKW-Umfahrung mit einem verlegten Schlammabwurf erforderlich. Die gesamten Investitionskosten würden sich bei dieser Variante auf 340.000,00 Euro belaufen. Die Reduktionsvariante sieht den Bau der Fahrzeugwaage neben dem vorhandenen Gebäude vor. Während der Bauphase ergeben sich keine Einschränkungen an der bestehenden Anlage. Für die Montage der Fahrzeugwaage ist lediglich eine Baugrube mit tragfähigem Untergru nd zu erstellen. An der bestehenden Anlage ist der Schlammabwurf zu verlängern. Die Investitionskosten für diese Reduktionsvariante würden sich auf 300.000,00 Euro belaufen. Da keine betrieblichen Nachteile entstehen, soll aufgrund der Kosteneinsparung diese Reduktions- variante umgesetzt werden. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0115/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37