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V/0115/2015

Errichtung einer Fahrzeugwaage auf der Hauptkläranlage

Vorlagen 09.02.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 03.03.2015, TOP 5.17

Beschlussvorlage

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Lageplan_Errichtung_Fahrzeugwaage

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Beschlussvorlage

3308 Zeichen

V/0115/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtung einer Fahrzeugwaage auf der Hauptkläranlage 
-Baubeschluss- 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Errichtung einer Fahrzeugwaage auf der Hauptkläranlage wird gemäß Entwurf des I ngeni-
eurbüros Frilling, Vechta, zugestimmt 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 300.000 € 
entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Absch reibungen von rd.  15.000 € und Unterhaltung s-
kosten von rd. 3.000 € an. Die Folgekosten werden durch die Abwassergebühr refinanziert. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaß-
nahme 
0015 Pumpwerke/Kläranlagen, Neu-
bau/Erneuerung 
   
Auszahlungen / 
Saldo 
  2015 300.000 flexible Haushalts-
führung nach 
§ 9 (1) der Haus-
haltssatzung 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 bei der o. g. Pr o-
duktgruppe veranschlagt. Die über den Haushaltsansatz hinaus erforderlichen Mittel werden aus 
dem Gesamtbudget der Produktgruppe 1101 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach 
§ 9 (1) der Haushaltssatzung gedeckt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0115/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.02.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0115/2015 
Begründung: 
Auf der Hauptkläranlage Münster wird der entwässerte Schlamm über die Verladestation in der 
Durchfahrt des Schlammentwässerungsgebäudes in die Abholfahrzeuge abgeworfen und abgefah-
ren. Die Verladung erfolgt im Moment nach Einschätzung der Fahrer. Eine Überladung kann daher 
nicht ausgeschlossen werden. 
 
Das Ingenieurbüro Frilling, Vechta, wurde beauftragt, zur Verwiegung des entwässerten Schla m-
mes eine Fahrzeugwaage in der Durchfahrt des Schlammentwässerungsgebäudes unterhalb d er 
vorhandenen Klärschlammverladung zu integrieren. 
 
Bei dieser Variante müssten die vorhandenen Bunker unterhalb der Durchfahrt rückgebaut und 
eine massive Stahlbetondecke eingebaut werden. Darauf würde die Fahrzeugwaage montiert. 
Hierzu würde an dem vorh andenen Schlammabwurf nichts verändert. Lediglich während der Ba u-
phase würde eine provisorische LKW-Umfahrung mit einem verlegten Schlammabwurf erforderlich. 
Die gesamten Investitionskosten würden sich bei dieser Variante auf 340.000,00 Euro belaufen. 
 
Die Reduktionsvariante sieht den Bau der Fahrzeugwaage neben dem vorhandenen Gebäude vor. 
Während der Bauphase ergeben sich keine Einschränkungen an der bestehenden Anlage. Für die 
Montage der Fahrzeugwaage ist lediglich eine Baugrube mit tragfähigem Untergru nd zu erstellen. 
An der bestehenden Anlage ist der Schlammabwurf zu verlängern. Die Investitionskosten für diese 
Reduktionsvariante würden sich auf 300.000,00 Euro belaufen. 
  
Da keine betrieblichen Nachteile entstehen, soll aufgrund der Kosteneinsparung diese Reduktions-
variante umgesetzt werden. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0115/2015
Typ
Vorlagen
Datum
09.02.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37