2299/2017
Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
14724 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/66/Stab
Vorlagen-Nummer
2299/2017
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich
hier: Umsetzung des Werbenutzungsvertrages und Änderung in der Anzahl von FGU-Einheiten
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände und
dem von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu.
Alternative:
keine
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 11.09.2017
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung:
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde die Prioritätenliste Fah r-
gastunterstände (FGU) auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretu ngen
als eine Grundlage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getr e-
ten ist, beschlossen (Session -Nr. 1556/2013). Inzwischen erfolgte die Umsetzung von 505
Fahrgastunterständen im Stadtbahnbereich und 116 Fahrgastunterständen im Busbereich.
Die Beschlussvorlage 1556/2013 enthält auf Seite 3 den Hinweis, dass “…die Prioritätenliste
als Anhaltspunkt für die von der Stadt Köln und KVB AG grundsätzlich favorisierten Stando r-
te von Fahrgastunterständen zu verstehen“ ist. Basis der beschlo ssenen Haltestellenstand-
orte waren dabei die werktäglichen Einsteigerzahlen. Demnach ist an Bushaltestellen, die
eine Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteiger/Tag vorweisen, ein Fahrgastunterstand vorg e-
sehen.
Bei Beschlussfassung stand eine Detailprüfung bezüglich der konkreten Umsetzbarkeit noch
aus und erfolgte vertragsgemäß im Zuge der konkreten Planungen. Entgegen der ursprün g-
lichen Zeitplanung konnte die Standortfestlegung und Detailprüfung im Busbereich erst ab
dem dritten Quartal 2015 durchgeführt w erden, da zunächst in den beteiligten Stellen die
Personalkapazitäten geschaffen werden mussten. Nach Abschluss der Detailprüfungen der
vorgesehenen Standorte für die Fahrgastunterstände ergeben sich für den Stadtbezirk Mü l-
heim im Busbereich an 36 Halteste llenstandorten Umgestaltungsprobleme, die zu Abwe i-
chungen hinsichtlich der ursprünglich beschlossenen Prioritätenliste führen. Die vertraglich
vereinbarte Anzahl an Neuaufstellungen mit den von den Stadtbezirken und dem Verkehr s-
ausschuss beschlossenen Standorten kann damit nicht erreicht werden.
Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrech t-
licher Anforderungen können nach derzeitigem Stand 18 Fahrgastunterstände im Stadtbezirk
Mülheim nicht eingerichtet werden.
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf:
Stadtbezirk Hst.-
Nr./
(VRS-
Nr.)
Haltestellenna-
me
Richtung1 vorhandene
FGU
geplante
FGU, (ins-
gesamt
inkl. Be-
stand)
Austauschart Begründung
für die Nicht-
Aufstellung
9 19232 Montanusstraße 2 0 2 Neuaufstellung Örtliche Ge-
ge-benheiten
9 19101 Buchforst, S-
Bahn
2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
ge-benheiten
9 19675 Mutzbach 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
ge-benheiten
9 19101 Buchforst, S-
Bahn
1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
ge-benheiten
1 Richtung 1 entspricht der Richtung laut Strecken- und Linienverzeichnis im Fahrplanbuch; Richtung 2 entspricht der
Gegenrichtung
3
Stadtbezirk Hst.-
Nr./
(VRS-
Nr.)
Haltestellenna-
me
Richtung1 vorhandene
FGU
geplante
FGU, (ins-
gesamt
inkl. Be-
stand)
Austauschart Begründung
für die Nicht-
Aufstellung
9 19973 Leopold-Gmelin-
Straße
2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
ge-benheiten
9 19652 Am Springborn 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
ge-benheiten
9 19634 Dünnwald Wald-
bad
1+2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
ge-benheiten
9 19850 Moses-Hess-
Straße
1+2 1 2 Zusätzliche
FGU
Aufbau auf
Privatgrund-
stück
9 19763 Von-Galen-
Straße
2 1 1 Austausch Aufbau auf
Privatgrund-
stück
9 19992 Chempark Tor
10 (rrh.)
2 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf
Privatgrund-
stück
9 19751 Dünnwalder
Straße
2 1 2 Zusätzliche
FGU
Ablehnung
durch das
Amt für Stra-
ßen und Ver-
kehrstechnik
und das Amt
für Land-
schaftspflege
und Grünflä-
chen
9 19614 Leuchterstraße 1 1 2 Zusätzliche
FGU
Ablehnung
durch das
Amt für Land-
schaftspflege
und Grünflä-
chen
9 19252 Graf-Adolf-
Straße
2 1 2 Zusätzliche
FGU
Ablehnung
durch das
Amt für Land-
schaftspflege
und Grünflä-
chen
9 19232 Montanusstraße 1 0 1 Neuaufstellung Ablehnung
durch das
Amt für Land-
schaftspflege
und Grünflä-
chen
9 19255 Schanzenstraße
Nord
1+2 0 1 Neuaufstellung Ablehnung
durch das
Amt für Stra-
ßen und Ver-
kehrstechnik
9 19663 Imbacher Weg 2 0 1 Neuaufstellung Ablehnung
durch das
Amt für Land-
schaftspflege
und Grünflä-
chen
9 19663 Imbacher Weg 1 0 1 Neuaufstellung Ablehnung
durch das
Amt für Stra-
ßen und Ver-
4
Stadtbezirk Hst.-
Nr./
(VRS-
Nr.)
Haltestellenna-
me
Richtung1 vorhandene
FGU
geplante
FGU, (ins-
gesamt
inkl. Be-
stand)
Austauschart Begründung
für die Nicht-
Aufstellung
kehrstechnik
9 19801 Stammheim, S-
Bahn
1 1 2 Zusätzliche
FGU
Ablehnung
durch Stadt-
werke Köln
GmbH
Zudem sind 15 Standorte ermittelt worden, welche den nach § 6 Bauordnung NW (BauO
NW) notwendigen Abstand von mindestens 3,0 m nicht nachweisen können. Die Abstandfl ä-
chen liegen auf angrenzenden Privatgrundstücken. Da abstandsrechtliche Vorschriften
grundsätzlich dem Nachbarschutz dienen, ist entsprechend den Anforderungen der BauO
NW (hier §§ 73 i. V. m. 74 BauO NW) der jeweilige Betroffene zu beteiligen und im A n-
schluss die Interessenlagen gegen einander abzuwägen. In einigen Fällen konnten Nachba r-
zustimmungen erzielt werden, einige Fälle stellen sich bereits deshalb besonders problem a-
tisch dar, weil bei Eigentümergemeinschaften eine Vielzahl von Eigentümern zu erreichen
ist, was oft bereits prakt isch nicht gelingt, da die Anhörungen als unzustellbar an die G e-
nehmigungsbehörde zurückgelangen.
Die folgende Tabelle führt die derzeit noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend en t-
schiedenen betroffenen Bushaltestellen auf:
Stadt
be-
zirk
Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestel-
lenname
Richtung Vorhan-
dene FGU
geplante
FGU,
(insge-
samt
inkl. Be-
stand)
Aus-
tauschart
Begrün-
dung für
die Nicht-
Aufstellung
Bemer-
kung
9 19211 Mülheim,
Wiener
Platz (Bus-
steig B)
2 0 3 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
9 19235 Elisabeth-
Breuer-Str
2 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
9 19201 Bf Mülheim 1 1 2 Zusätzli-
che FGU
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
9 19111 Buchforst,
Waldecker
Straße
2 1 2 Zusätzli-
che FGU
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
5
Stadt
be-
zirk
Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestel-
lenname
Richtung Vorhan-
dene FGU
geplante
FGU,
(insge-
samt
inkl. Be-
stand)
Aus-
tauschart
Begrün-
dung für
die Nicht-
Aufstellung
Bemer-
kung
9 19111 Buchforst,
Waldecker
Straße
1 0 2 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
9 19951 Flittard Süd 2 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
9 19666 Amselstra-
ße
2 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
9 19453 Kühzäller-
weg
1+2 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
9 19851 Stammhei-
mer Ring
2 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
9 19655 Birkenweg 2 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
9 19580 Anemo-
nenweg
2 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
9 19354 Gauweg 2 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
9 19951 Flittard Süd 1 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
6
Stadt
be-
zirk
Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestel-
lenname
Richtung Vorhan-
dene FGU
geplante
FGU,
(insge-
samt
inkl. Be-
stand)
Aus-
tauschart
Begrün-
dung für
die Nicht-
Aufstellung
Bemer-
kung
9 19675 Mutzbach 2 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
9 19551 Strundener
Straße
1 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
Darüber hinaus können drei vorgesehene Standorte wegen derzeit laufender Baumaßnahmen bzw.
Umplanungen seitens der Verwaltung und noch ausstehender Entscheidungen der Ämter nicht in die
Planung aufgenommen werden.
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf:
Stadt-
bezirk
Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestellen-
name
Richtung vorhandene
FGU
geplante
FGU,
(insge-
samt inkl.
Bestand)
Austausch-
art
Begründung
für die Nicht-
Aufstellung
9 19801 Stammheim,
S-Bahn
2 1 2 Zusätzliche
FGU
Antwort vom
Bauverwaltungs-
amt steht aus
9 19650 Birkenweg
(Schleife)
1+2 0 1 Neuaufstel-
lung
Antwort vom
Umwelt und
Verbraucher-
schutzamt steht
aus
9 19464 Lacher Broch 2 0 1 Neuaufstel-
lung
Antwort vom
Umwelt und
Verbraucher-
schutzamt steht
aus
Weiteres Vorgehen
Durch die hier aufgeführten Änderungen würde sich die Gesamtanzahl der neuaufgestellten Fah r-
gastunterstände an den Bushaltestellen im Stadtgebiet nach derzeitigem Stand von insgesamt 382
auf ca. 150 Einheiten verringern. Um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU dennoch zu erre i-
chen, werden im Folgenden das weitere Vorgehen erläutert und Ersatzstandorte vorgeschlagen:
Die seit Mitte 2015 laufenden Detailprüfungen im Busbereich haben ergeben, dass der Vertrag nicht,
wie ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden kann. Dies hat zu wiederholten Vertragsanpassungen
geführt, um die Interessen von Stadt Köln und KVB AG besser zu inkludieren . Um die vertraglichen
Vereinbarungen nicht zu gefährden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Ersatzhaltestellen für
die möglicherweise nicht umsetzbaren Standorte benannt werden. In diesem Fall hat die Firma Wall
GmbH als Vertragspartner den jeweilige n FGU bis spätestens 30. September 2018 an der Ersatzha l-
7
testelle zu errichten, sofern die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen. Folglich
stehen alle Fahrgastunterstände, die bis zum 31. Dezember 2017 nicht bei der Firma Wall GmbH
gemeldet sind, dem Fahrgast auf Dauer nicht zur Verfügung.
Aufgrund der zeitaufwendigen Vorlaufarbeiten für die Beantragung der Genehmigungen sowie der
noch andauernden Genehmigungsverfahren ist es empfehlenswert, die Ersatzstandorte bereits so
schnell wie mögli ch bzw. spätestens bis zum 30. September 2017 zu benennen. Die Projektgruppe
empfiehlt dieses Vorgehen aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte aus den genehmigungsrechtl i-
chen Anforderungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand.
Aufgrund des oben dargelegt en Sachstandes werden für die Haltestellenstandorte – die bedingt
durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Anford e-
rungen nicht umgesetzt werden können – folgende Alternativen vorgeschlagen.
Die hier aufgeführte Tabelle zeigt Haltestellenstandorte, bei denen der Abbau des Fahrgastuntersta n-
des durch die Beschlussvorlage 1556/2013 beschlossen wurde. Die Verwaltung empfiehlt, um die
vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU zu erreichen, diese nicht abzubauen, sondern zu erhalten.
Stadtbezirk Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestellenname Richtung vorhandene
FGU
geplante
FGU lt.
Vertrag 2
neu geplan-
te FGU
9 19676 Am weißen Mönch 2 1 0 1
9 19580 Anemonenweg 1 1 0 1
9 19901 Leverkusen Chempark 1+2 2 1 2
9 19682 Goldregenweg 1 1 0 1
9 19682 Goldregenweg 2 1 0 1
9 19671 Kalkweg 1 1 0 1
9 19671 Kalkweg 2 1 0 1
9 19973 Leopold-Gmelin-Straße 1 1 0 1
9 19657 Lippeweg 2 1 0 1
9 19576 Möhlstraße 1 1 0 1
9 19576 Möhlstraße 2 1 0 1
9 19571 Ostfriedhof 2 1 0 1
9 19573 Thurner Kamp 2 1 0 1
9 19681 Torringer Weg 1 1 0 1
9 19681 Torringer Weg 2 1 0 1
9 19672 Wildpark 1 1 0 1
9 19672 Wildpark 2 1 0 1
Zusätzlich werden weitere potenzielle Ersatzhaltestellen vorgeschlagen, die anhand der Einsteige r-
zahlen ausgewählt wurden. Die genannten Standorte wurden gemeinsam durch Verwaltung und KVB
AG im Vorhinein auf eine positive Umsetzbarkeit geprüft.
Stadtbezirk Hst.-
Nr./
(VRS-
Nr.)
Haltestellenname Richtung vorhandene
FGU
geplante
FGU lt.
Vertrag3
neu ge-
plante
FGU
9 19355 Mülheimer Ring 2 1 1 2
9 19761 Neuer Mülheimer Friedhof 1 0 0 1
2 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015
3 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015
8
Stadtbezirk Hst.-
Nr./
(VRS-
Nr.)
Haltestellenname Richtung vorhandene
FGU
geplante
FGU lt.
Vertrag3
neu ge-
plante
FGU
9 19352 Schanzenstraße/Schauspielhaus 1+2 0 0 1
Zusätzlich zu den hier bereits genannten Haltestellenstandorten werden vorsorglich für die Standorte,
für die keine Abweichung von den Vorschriften des § 6 BauO NW erteilt werden kann, weitere E r-
satzhaltestellen empfohlen. Die verwaltungsinterne Vorprüfung für diese Standorte hat allerdings e r-
geben, dass die Umsetzbarkeit aufgrund der genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu diesem
Zeitpunkt nicht garantiert und ggf. der Fahrgastunterstand nicht realisiert werden kann.
Stadtbezirk Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestellenname Richtung vorhandene
FGU
geplante
FGU lt.
Vertrag4
neu geplante
FGU
9 19351 Beuthener Straße 2 1 1 2
9 19750 Schützenhofstr. 2 0 0 1
9 19712 Von-Sparr-Str. 1 0 0 1
9 19873 Egonstr. 1 0 0 1
9 19569 Heinz-Kühn-Str. 2 0 0 1
9 19663 Imbacher Weg 1 0 0 1
9 19663 Imbacher Weg 2 0 0 1
9 19673 Auf der Aue 1 0 0 1
9 19130 Klaprothstr. 1 0 0 1
9 19130 Klaprothstr. 2 0 0 1
Zusammenfassung
Die Regelungen der BauO NW und technische Restriktionen an den vorgesehenen Haltestelle n-
standorten schränken die Umsetzung des Werbenutzungsvertrages für die Aufstellung der Fahrgas t-
unterstände voraussichtlich nicht unerheblich ein. Zur Aufrechterhaltung eines attraktiven öffentlichen
Personennahverkehrs sollten aus Sicht von Verwaltung und KVB AG jedoch möglichst viele Haltestel-
len mit einem FGU ausgestattet werden, insbesondere die mit hohen Einsteigerzahlen. Sollte dies
aufgrund der dargelegten Restriktionen jedoch nicht möglich sein, sind die vorgeschlagenen Ersat z-
standorte zu prüfen. Darüber hinaus sollte von dem bereits beschlossenen Abbau der vorhandenen
Fahrgastunterstände abgesehen werden, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU im Stadtg e-
biet anbieten zu können.
4 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (34)
- Montanusstraße 2
- Leuchterstraße 1
- Schanzenstraße
- Leopold-Gmelin-Straße 1
- Möhlstraße 1
- Beuthener Straße 2
- Schützenhofstraße 2
- Von-Sparr-Straße 1
- Egonstraße 1
- Heinz-Kühn-Straße 2
- Klaprothstraße 1
- Imbacher Weg 2
- Birkenweg 2
- Anemonenweg 1
- Goldregenweg 1
- Kalkweg 1
- Lippeweg 2
- Thurner Kamp 2
- Torringer Weg 1
- Mülheimer Ring 2
- Am Springborn 2
- Auf der Aue 1
- Moses-Heß-Straße 1
- Dünnwalder Straße 2
- Graf-Adolf-Straße 2
- Strundener Straße 1
- Von-Galen-Straße 2
- Waldecker Straße 2
- Am Weißen Mönch 2
- Wiener Platz
- Lacher Broch 2
- Straße 2 0
- Straße 1 0
- Gauweg 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2299/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.09.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27