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2299/2017

Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 11.09.2017, TOP 9.1.6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

14724 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/Stab 
 
Vorlagen-Nummer 
 2299/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich 
hier: Umsetzung des Werbenutzungsvertrages und Änderung in der Anzahl von FGU-Einheiten 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände und 
dem von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu.  
 
 
Alternative: 
 
keine 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 11.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde die Prioritätenliste Fah r-
gastunterstände (FGU) auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretu ngen 
als eine Grundlage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getr e-
ten ist, beschlossen (Session -Nr. 1556/2013). Inzwischen erfolgte die Umsetzung von 505 
Fahrgastunterständen im Stadtbahnbereich und 116 Fahrgastunterständen im Busbereich. 
 
Die Beschlussvorlage 1556/2013 enthält auf Seite 3 den Hinweis, dass “…die Prioritätenliste 
als Anhaltspunkt für die von der Stadt Köln und KVB AG grundsätzlich favorisierten Stando r-
te von Fahrgastunterständen zu verstehen“ ist. Basis der beschlo ssenen Haltestellenstand-
orte waren dabei die werktäglichen Einsteigerzahlen. Demnach ist an Bushaltestellen, die 
eine Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteiger/Tag vorweisen, ein Fahrgastunterstand vorg e-
sehen.  
 
Bei Beschlussfassung stand eine Detailprüfung bezüglich der konkreten Umsetzbarkeit noch 
aus und erfolgte vertragsgemäß im Zuge der konkreten Planungen. Entgegen der ursprün g-
lichen Zeitplanung konnte die Standortfestlegung und Detailprüfung im Busbereich erst ab 
dem dritten Quartal 2015 durchgeführt w erden, da zunächst in den beteiligten Stellen die 
Personalkapazitäten geschaffen werden mussten. Nach Abschluss der Detailprüfungen der 
vorgesehenen Standorte für die Fahrgastunterstände ergeben sich für den Stadtbezirk Mü l-
heim im Busbereich an 36 Halteste llenstandorten Umgestaltungsprobleme, die zu Abwe i-
chungen hinsichtlich der ursprünglich beschlossenen Prioritätenliste führen. Die vertraglich 
vereinbarte Anzahl an Neuaufstellungen mit den von den Stadtbezirken und dem Verkehr s-
ausschuss beschlossenen Standorten kann damit nicht erreicht werden.  
Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrech t-
licher Anforderungen können nach derzeitigem Stand 18 Fahrgastunterstände im Stadtbezirk 
Mülheim nicht eingerichtet werden.  
 
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: 
 
Stadtbezirk Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenna-
me 
Richtung1 vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, (ins-
gesamt 
inkl. Be-
stand) 
Austauschart Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
9 19232 Montanusstraße 2 0 2 Neuaufstellung Örtliche Ge-
ge-benheiten 
9 19101 Buchforst, S-
Bahn 
2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
ge-benheiten 
9 19675 Mutzbach 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
ge-benheiten 
9 19101 Buchforst, S-
Bahn 
1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
ge-benheiten 
                                                 
1 Richtung 1 entspricht der Richtung laut Strecken- und Linienverzeichnis im Fahrplanbuch; Richtung 2 entspricht der 
Gegenrichtung

3 
Stadtbezirk Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenna-
me 
Richtung1 vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, (ins-
gesamt 
inkl. Be-
stand) 
Austauschart Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
9 19973 Leopold-Gmelin-
Straße 
2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
ge-benheiten 
9 19652 Am Springborn 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
ge-benheiten 
9 19634 Dünnwald Wald-
bad 
1+2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
ge-benheiten 
9 19850 Moses-Hess-
Straße 
1+2 1 2 Zusätzliche 
FGU 
Aufbau auf 
Privatgrund-  
stück 
9 19763 Von-Galen-
Straße 
2 1 1 Austausch Aufbau auf 
Privatgrund-  
stück  
9 19992 Chempark Tor 
10 (rrh.) 
2 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf 
Privatgrund-  
stück 
9 19751 Dünnwalder 
Straße 
2 1 2 Zusätzliche 
FGU 
Ablehnung 
durch das 
Amt für Stra-
ßen und Ver-
kehrstechnik 
und das Amt 
für Land-
schaftspflege 
und Grünflä-
chen 
9 19614 Leuchterstraße 1 1 2 Zusätzliche 
FGU 
Ablehnung 
durch das 
Amt für Land-
schaftspflege 
und Grünflä-
chen 
9 19252 Graf-Adolf-
Straße 
2 1 2 Zusätzliche 
FGU 
Ablehnung 
durch das 
Amt für Land-
schaftspflege 
und Grünflä-
chen 
9 19232 Montanusstraße 1 0 1 Neuaufstellung Ablehnung 
durch das 
Amt für Land-
schaftspflege 
und Grünflä-
chen 
9 19255 Schanzenstraße 
Nord 
1+2 0 1 Neuaufstellung Ablehnung 
durch das 
Amt für Stra-
ßen und Ver-
kehrstechnik 
9 19663 Imbacher Weg 2 0 1 Neuaufstellung Ablehnung 
durch das 
Amt für Land-
schaftspflege 
und Grünflä-
chen 
9 19663 Imbacher Weg 1 0 1 Neuaufstellung Ablehnung 
durch das 
Amt für Stra-
ßen und Ver-

4 
Stadtbezirk Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenna-
me 
Richtung1 vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, (ins-
gesamt 
inkl. Be-
stand) 
Austauschart Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
kehrstechnik 
9 19801 Stammheim, S-
Bahn 
1 1 2 Zusätzliche 
FGU 
Ablehnung 
durch Stadt-
werke Köln 
GmbH 
 
Zudem sind 15 Standorte ermittelt worden, welche den nach § 6 Bauordnung NW (BauO 
NW) notwendigen Abstand von mindestens 3,0 m nicht nachweisen können. Die Abstandfl ä-
chen liegen auf angrenzenden Privatgrundstücken. Da abstandsrechtliche Vorschriften 
grundsätzlich dem Nachbarschutz dienen, ist entsprechend den Anforderungen der BauO 
NW (hier §§ 73 i. V. m. 74 BauO NW) der jeweilige Betroffene zu beteiligen und im A n-
schluss die Interessenlagen gegen einander abzuwägen. In einigen Fällen konnten Nachba r-
zustimmungen erzielt werden, einige Fälle stellen sich bereits deshalb besonders problem a-
tisch dar, weil bei Eigentümergemeinschaften eine Vielzahl von Eigentümern zu erreichen 
ist, was oft bereits prakt isch nicht gelingt, da die Anhörungen als unzustellbar an die G e-
nehmigungsbehörde zurückgelangen.  
 
Die folgende Tabelle führt die derzeit noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend en t-
schiedenen betroffenen Bushaltestellen auf: 
Stadt
be-
zirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestel-
lenname 
Richtung Vorhan-
dene FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-
tauschart 
Begrün-
dung für 
die Nicht-
Aufstellung 
Bemer-
kung 
9 19211 Mülheim, 
Wiener 
Platz (Bus-
steig B) 
2 0 3 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
9 19235 Elisabeth-
Breuer-Str 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
9 19201 Bf Mülheim 1 1 2 Zusätzli-
che FGU 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
9 19111 Buchforst, 
Waldecker 
Straße 
2 1 2 Zusätzli-
che FGU 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt

5 
Stadt
be-
zirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestel-
lenname 
Richtung Vorhan-
dene FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-
tauschart 
Begrün-
dung für 
die Nicht-
Aufstellung 
Bemer-
kung 
9 19111 Buchforst, 
Waldecker 
Straße 
1 0 2 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
9 19951 Flittard Süd 2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
9 19666 Amselstra-
ße 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
9 19453 Kühzäller-
weg 
1+2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
9 19851 Stammhei-
mer Ring 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
9 19655 Birkenweg 2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
9 19580 Anemo-
nenweg 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
9 19354 Gauweg 2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
9 19951 Flittard Süd 1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt

6 
Stadt
be-
zirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestel-
lenname 
Richtung Vorhan-
dene FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-
tauschart 
Begrün-
dung für 
die Nicht-
Aufstellung 
Bemer-
kung 
9 19675 Mutzbach 2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
9 19551 Strundener 
Straße 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
 
Darüber hinaus können drei vorgesehene Standorte wegen derzeit laufender Baumaßnahmen bzw. 
Umplanungen seitens der Verwaltung und noch ausstehender Entscheidungen der Ämter nicht in die 
Planung aufgenommen werden. 
 
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: 
Stadt-
bezirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellen-
name 
Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt inkl. 
Bestand) 
Austausch-
art 
Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
9 19801 Stammheim, 
S-Bahn 
2 1 2 Zusätzliche 
FGU 
Antwort vom 
Bauverwaltungs-
amt steht aus 
9 19650 Birkenweg 
(Schleife) 
1+2 0 1 Neuaufstel-
lung 
Antwort vom 
Umwelt und 
Verbraucher-
schutzamt steht 
aus 
9 19464 Lacher Broch 2 0 1 Neuaufstel-
lung 
Antwort vom 
Umwelt und 
Verbraucher-
schutzamt steht 
aus 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Durch die hier aufgeführten Änderungen würde sich die Gesamtanzahl der neuaufgestellten Fah r-
gastunterstände an den Bushaltestellen im  Stadtgebiet nach derzeitigem Stand von insgesamt 382 
auf ca. 150 Einheiten verringern. Um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU dennoch zu erre i-
chen, werden im Folgenden das weitere Vorgehen erläutert und Ersatzstandorte vorgeschlagen: 
 
Die seit Mitte 2015 laufenden Detailprüfungen im Busbereich haben ergeben, dass der Vertrag nicht, 
wie ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden kann. Dies hat zu wiederholten Vertragsanpassungen 
geführt, um die Interessen von Stadt Köln und KVB AG besser zu inkludieren . Um die vertraglichen 
Vereinbarungen nicht zu gefährden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Ersatzhaltestellen für 
die möglicherweise nicht umsetzbaren Standorte benannt werden. In diesem Fall hat die Firma Wall 
GmbH als Vertragspartner den jeweilige n FGU bis spätestens 30. September 2018 an der Ersatzha l-

7 
testelle zu errichten, sofern die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen. Folglich 
stehen alle Fahrgastunterstände, die bis zum 31. Dezember 2017 nicht bei der Firma Wall GmbH 
gemeldet sind, dem Fahrgast auf Dauer nicht zur Verfügung.  
 
Aufgrund der zeitaufwendigen Vorlaufarbeiten für die Beantragung der Genehmigungen sowie der 
noch andauernden Genehmigungsverfahren ist es empfehlenswert, die Ersatzstandorte bereits so 
schnell wie mögli ch bzw. spätestens bis zum 30. September 2017 zu benennen. Die Projektgruppe 
empfiehlt dieses Vorgehen aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte aus den genehmigungsrechtl i-
chen Anforderungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand. 
 
Aufgrund des oben dargelegt en Sachstandes werden für die Haltestellenstandorte – die bedingt 
durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Anford e-
rungen nicht umgesetzt werden können – folgende Alternativen vorgeschlagen.  
Die hier aufgeführte Tabelle zeigt Haltestellenstandorte, bei denen der Abbau des Fahrgastuntersta n-
des durch die Beschlussvorlage 1556/2013 beschlossen wurde. Die Verwaltung empfiehlt, um die 
vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU zu erreichen, diese nicht abzubauen, sondern zu erhalten.  
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag 2 
neu geplan-
te FGU 
9 19676 Am weißen Mönch 2 1 0 1 
9 19580 Anemonenweg 1 1 0 1 
9 19901 Leverkusen Chempark 1+2 2 1 2 
9 19682 Goldregenweg 1 1 0 1 
9 19682 Goldregenweg 2 1 0 1 
9 19671 Kalkweg 1 1 0 1 
9 19671 Kalkweg 2 1 0 1 
9 19973 Leopold-Gmelin-Straße 1 1 0 1 
9 19657 Lippeweg 2 1 0 1 
9 19576 Möhlstraße 1 1 0 1 
9 19576 Möhlstraße 2 1 0 1 
9 19571 Ostfriedhof 2 1 0 1 
9 19573 Thurner Kamp 2 1 0 1 
9 19681 Torringer Weg 1 1 0 1 
9 19681 Torringer Weg 2 1 0 1 
9 19672 Wildpark 1 1 0 1 
9 19672 Wildpark 2 1 0 1 
Zusätzlich werden weitere potenzielle Ersatzhaltestellen vorgeschlagen, die anhand der Einsteige r-
zahlen ausgewählt wurden. Die genannten Standorte wurden gemeinsam durch Verwaltung und KVB 
AG im Vorhinein auf eine positive Umsetzbarkeit geprüft.  
Stadtbezirk Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag3 
neu ge-
plante 
FGU 
9 19355 Mülheimer Ring 2 1 1 2 
9 19761 Neuer Mülheimer Friedhof 1 0 0 1 
                                                 
2 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 
3 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015

8 
Stadtbezirk Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag3 
neu ge-
plante 
FGU 
9 19352 Schanzenstraße/Schauspielhaus 1+2 0 0 1 
 
Zusätzlich zu den hier bereits genannten Haltestellenstandorten werden vorsorglich für die Standorte, 
für die keine Abweichung von den Vorschriften des § 6 BauO NW erteilt werden kann, weitere E r-
satzhaltestellen empfohlen. Die verwaltungsinterne Vorprüfung  für diese Standorte hat allerdings e r-
geben, dass die Umsetzbarkeit aufgrund der genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu diesem 
Zeitpunkt nicht garantiert und ggf. der Fahrgastunterstand nicht realisiert werden kann.  
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag4 
neu geplante 
FGU 
9 19351 Beuthener Straße 2 1 1 2 
9 19750 Schützenhofstr. 2 0 0 1 
9 19712 Von-Sparr-Str. 1 0 0 1 
9 19873 Egonstr. 1 0 0 1 
9 19569 Heinz-Kühn-Str. 2 0 0 1 
9 19663 Imbacher Weg 1 0 0 1 
9 19663 Imbacher Weg 2 0 0 1 
9 19673 Auf der Aue 1 0 0 1 
9 19130 Klaprothstr. 1 0 0 1 
9 19130 Klaprothstr. 2 0 0 1 
 
Zusammenfassung 
Die Regelungen der BauO NW und technische Restriktionen an den vorgesehenen Haltestelle n-
standorten schränken die Umsetzung des Werbenutzungsvertrages für die Aufstellung der Fahrgas t-
unterstände voraussichtlich nicht unerheblich ein. Zur Aufrechterhaltung eines attraktiven öffentlichen 
Personennahverkehrs sollten aus Sicht von Verwaltung und KVB AG jedoch möglichst viele Haltestel-
len mit einem FGU ausgestattet werden, insbesondere die mit hohen Einsteigerzahlen. Sollte dies 
aufgrund der dargelegten Restriktionen jedoch nicht möglich sein, sind die vorgeschlagenen Ersat z-
standorte zu prüfen. Darüber hinaus  sollte von dem bereits beschlossenen Abbau der vorhandenen 
Fahrgastunterstände abgesehen werden, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU im Stadtg e-
biet anbieten zu können. 
 
 
 
 
                                                 
4 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (34)

  • Montanusstraße 2
  • Leuchterstraße 1
  • Schanzenstraße
  • Leopold-Gmelin-Straße 1
  • Möhlstraße 1
  • Beuthener Straße 2
  • Schützenhofstraße 2
  • Von-Sparr-Straße 1
  • Egonstraße 1
  • Heinz-Kühn-Straße 2
  • Klaprothstraße 1
  • Imbacher Weg 2
  • Birkenweg 2
  • Anemonenweg 1
  • Goldregenweg 1
  • Kalkweg 1
  • Lippeweg 2
  • Thurner Kamp 2
  • Torringer Weg 1
  • Mülheimer Ring 2
  • Am Springborn 2
  • Auf der Aue 1
  • Moses-Heß-Straße 1
  • Dünnwalder Straße 2
  • Graf-Adolf-Straße 2
  • Strundener Straße 1
  • Von-Galen-Straße 2
  • Waldecker Straße 2
  • Am Weißen Mönch 2
  • Wiener Platz
  • Lacher Broch 2
  • Straße 2 0
  • Straße 1 0
  • Gauweg 2

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Details

Aktenzeichen
2299/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27