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Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2299/2017 vom 07.09.2017

Stand: Am 11.09.2017 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/Stab Vorlagen-Nummer 2299/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich hier: Umsetzung des Werbenutzungsvertrages und Änderung in der Anzahl von FGU-Einheiten Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände und dem von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu. Alternative: keine Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 11.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde die Prioritätenliste Fah r- gastunterstände (FGU) auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretu ngen als eine Grundlage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getr e- ten ist, beschlossen (Session -Nr. 1556/2013). Inzwischen erfolgte die Umsetzung von 505 Fahrgastunterständen im Stadtbahnbereich und 116 Fahrgastunterständen im Busbereich. Die Beschlussvorlage 1556/2013 enthält auf Seite 3 den Hinweis, dass “…die Prioritätenliste als Anhaltspunkt für die von der Stadt Köln und KVB AG grundsätzlich favorisierten Stando r- te von Fahrgastunterständen zu verstehen“ ist. Basis der beschlo ssenen Haltestellenstand- orte waren dabei die werktäglichen Einsteigerzahlen. Demnach ist an Bushaltestellen, die eine Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteiger/Tag vorweisen, ein Fahrgastunterstand vorg e- sehen. Bei Beschlussfassung stand eine Detailprüfung bezüglich der konkreten Umsetzbarkeit noch aus und erfolgte vertragsgemäß im Zuge der konkreten Planungen. Entgegen der ursprün g- lichen Zeitplanung konnte die Standortfestlegung und Detailprüfung im Busbereich erst ab dem dritten Quartal 2015 durchgeführt w erden, da zunächst in den beteiligten Stellen die Personalkapazitäten geschaffen werden mussten. Nach Abschluss der Detailprüfungen der vorgesehenen Standorte für die Fahrgastunterstände ergeben sich für den Stadtbezirk Mü l- heim im Busbereich an 36 Halteste llenstandorten Umgestaltungsprobleme, die zu Abwe i- chungen hinsichtlich der ursprünglich beschlossenen Prioritätenliste führen. Die vertraglich vereinbarte Anzahl an Neuaufstellungen mit den von den Stadtbezirken und dem Verkehr s- ausschuss beschlossenen Standorten kann damit nicht erreicht werden. Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrech t- licher Anforderungen können nach derzeitigem Stand 18 Fahrgastunterstände im Stadtbezirk Mülheim nicht eingerichtet werden. Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: Stadtbezirk Hst.- Nr./ (VRS- Nr.) Haltestellenna- me Richtung1 vorhandene FGU geplante FGU, (ins- gesamt inkl. Be- stand) Austauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung 9 19232 Montanusstraße 2 0 2 Neuaufstellung Örtliche Ge- ge-benheiten 9 19101 Buchforst, S- Bahn 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge- ge-benheiten 9 19675 Mutzbach 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge- ge-benheiten 9 19101 Buchforst, S- Bahn 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge- ge-benheiten 1 Richtung 1 entspricht der Richtung laut Strecken- und Linienverzeichnis im Fahrplanbuch; Richtung 2 entspricht der Gegenrichtung 3 Stadtbezirk Hst.- Nr./ (VRS- Nr.) Haltestellenna- me Richtung1 vorhandene FGU geplante FGU, (ins- gesamt inkl. Be- stand) Austauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung 9 19973 Leopold-Gmelin- Straße 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge- ge-benheiten 9 19652 Am Springborn 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge- ge-benheiten 9 19634 Dünnwald Wald- bad 1+2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge- ge-benheiten 9 19850 Moses-Hess- Straße 1+2 1 2 Zusätzliche FGU Aufbau auf Privatgrund- stück 9 19763 Von-Galen- Straße 2 1 1 Austausch Aufbau auf Privatgrund- stück 9 19992 Chempark Tor 10 (rrh.) 2 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf Privatgrund- stück 9 19751 Dünnwalder Straße 2 1 2 Zusätzliche FGU Ablehnung durch das Amt für Stra- ßen und Ver- kehrstechnik und das Amt für Land- schaftspflege und Grünflä- chen 9 19614 Leuchterstraße 1 1 2 Zusätzliche FGU Ablehnung durch das Amt für Land- schaftspflege und Grünflä- chen 9 19252 Graf-Adolf- Straße 2 1 2 Zusätzliche FGU Ablehnung durch das Amt für Land- schaftspflege und Grünflä- chen 9 19232 Montanusstraße 1 0 1 Neuaufstellung Ablehnung durch das Amt für Land- schaftspflege und Grünflä- chen 9 19255 Schanzenstraße Nord 1+2 0 1 Neuaufstellung Ablehnung durch das Amt für Stra- ßen und Ver- kehrstechnik 9 19663 Imbacher Weg 2 0 1 Neuaufstellung Ablehnung durch das Amt für Land- schaftspflege und Grünflä- chen 9 19663 Imbacher Weg 1 0 1 Neuaufstellung Ablehnung durch das Amt für Stra- ßen und Ver- 4 Stadtbezirk Hst.- Nr./ (VRS- Nr.) Haltestellenna- me Richtung1 vorhandene FGU geplante FGU, (ins- gesamt inkl. Be- stand) Austauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung kehrstechnik 9 19801 Stammheim, S- Bahn 1 1 2 Zusätzliche FGU Ablehnung durch Stadt- werke Köln GmbH Zudem sind 15 Standorte ermittelt worden, welche den nach § 6 Bauordnung NW (BauO NW) notwendigen Abstand von mindestens 3,0 m nicht nachweisen können. Die Abstandfl ä- chen liegen auf angrenzenden Privatgrundstücken. Da abstandsrechtliche Vorschriften grundsätzlich dem Nachbarschutz dienen, ist entsprechend den Anforderungen der BauO NW (hier §§ 73 i. V. m. 74 BauO NW) der jeweilige Betroffene zu beteiligen und im A n- schluss die Interessenlagen gegen einander abzuwägen. In einigen Fällen konnten Nachba r- zustimmungen erzielt werden, einige Fälle stellen sich bereits deshalb besonders problem a- tisch dar, weil bei Eigentümergemeinschaften eine Vielzahl von Eigentümern zu erreichen ist, was oft bereits prakt isch nicht gelingt, da die Anhörungen als unzustellbar an die G e- nehmigungsbehörde zurückgelangen. Die folgende Tabelle führt die derzeit noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend en t- schiedenen betroffenen Bushaltestellen auf: Stadt be- zirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestel- lenname Richtung Vorhan- dene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begrün- dung für die Nicht- Aufstellung Bemer- kung 9 19211 Mülheim, Wiener Platz (Bus- steig B) 2 0 3 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 9 19235 Elisabeth- Breuer-Str 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 9 19201 Bf Mülheim 1 1 2 Zusätzli- che FGU §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 9 19111 Buchforst, Waldecker Straße 2 1 2 Zusätzli- che FGU §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 5 Stadt be- zirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestel- lenname Richtung Vorhan- dene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begrün- dung für die Nicht- Aufstellung Bemer- kung 9 19111 Buchforst, Waldecker Straße 1 0 2 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 9 19951 Flittard Süd 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 9 19666 Amselstra- ße 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 9 19453 Kühzäller- weg 1+2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 9 19851 Stammhei- mer Ring 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 9 19655 Birkenweg 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 9 19580 Anemo- nenweg 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 9 19354 Gauweg 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 9 19951 Flittard Süd 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 6 Stadt be- zirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestel- lenname Richtung Vorhan- dene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begrün- dung für die Nicht- Aufstellung Bemer- kung 9 19675 Mutzbach 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt 9 19551 Strundener Straße 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prüfung beim Bauauf- sichts- amt Darüber hinaus können drei vorgesehene Standorte wegen derzeit laufender Baumaßnahmen bzw. Umplanungen seitens der Verwaltung und noch ausstehender Entscheidungen der Ämter nicht in die Planung aufgenommen werden. Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: Stadt- bezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellen- name Richtung vorhandene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Bestand) Austausch- art Begründung für die Nicht- Aufstellung 9 19801 Stammheim, S-Bahn 2 1 2 Zusätzliche FGU Antwort vom Bauverwaltungs- amt steht aus 9 19650 Birkenweg (Schleife) 1+2 0 1 Neuaufstel- lung Antwort vom Umwelt und Verbraucher- schutzamt steht aus 9 19464 Lacher Broch 2 0 1 Neuaufstel- lung Antwort vom Umwelt und Verbraucher- schutzamt steht aus Weiteres Vorgehen Durch die hier aufgeführten Änderungen würde sich die Gesamtanzahl der neuaufgestellten Fah r- gastunterstände an den Bushaltestellen im Stadtgebiet nach derzeitigem Stand von insgesamt 382 auf ca. 150 Einheiten verringern. Um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU dennoch zu erre i- chen, werden im Folgenden das weitere Vorgehen erläutert und Ersatzstandorte vorgeschlagen: Die seit Mitte 2015 laufenden Detailprüfungen im Busbereich haben ergeben, dass der Vertrag nicht, wie ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden kann. Dies hat zu wiederholten Vertragsanpassungen geführt, um die Interessen von Stadt Köln und KVB AG besser zu inkludieren . Um die vertraglichen Vereinbarungen nicht zu gefährden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Ersatzhaltestellen für die möglicherweise nicht umsetzbaren Standorte benannt werden. In diesem Fall hat die Firma Wall GmbH als Vertragspartner den jeweilige n FGU bis spätestens 30. September 2018 an der Ersatzha l- 7 testelle zu errichten, sofern die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen. Folglich stehen alle Fahrgastunterstände, die bis zum 31. Dezember 2017 nicht bei der Firma Wall GmbH gemeldet sind, dem Fahrgast auf Dauer nicht zur Verfügung. Aufgrund der zeitaufwendigen Vorlaufarbeiten für die Beantragung der Genehmigungen sowie der noch andauernden Genehmigungsverfahren ist es empfehlenswert, die Ersatzstandorte bereits so schnell wie mögli ch bzw. spätestens bis zum 30. September 2017 zu benennen. Die Projektgruppe empfiehlt dieses Vorgehen aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte aus den genehmigungsrechtl i- chen Anforderungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand. Aufgrund des oben dargelegt en Sachstandes werden für die Haltestellenstandorte – die bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Anford e- rungen nicht umgesetzt werden können – folgende Alternativen vorgeschlagen. Die hier aufgeführte Tabelle zeigt Haltestellenstandorte, bei denen der Abbau des Fahrgastuntersta n- des durch die Beschlussvorlage 1556/2013 beschlossen wurde. Die Verwaltung empfiehlt, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU zu erreichen, diese nicht abzubauen, sondern zu erhalten. Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag 2 neu geplan- te FGU 9 19676 Am weißen Mönch 2 1 0 1 9 19580 Anemonenweg 1 1 0 1 9 19901 Leverkusen Chempark 1+2 2 1 2 9 19682 Goldregenweg 1 1 0 1 9 19682 Goldregenweg 2 1 0 1 9 19671 Kalkweg 1 1 0 1 9 19671 Kalkweg 2 1 0 1 9 19973 Leopold-Gmelin-Straße 1 1 0 1 9 19657 Lippeweg 2 1 0 1 9 19576 Möhlstraße 1 1 0 1 9 19576 Möhlstraße 2 1 0 1 9 19571 Ostfriedhof 2 1 0 1 9 19573 Thurner Kamp 2 1 0 1 9 19681 Torringer Weg 1 1 0 1 9 19681 Torringer Weg 2 1 0 1 9 19672 Wildpark 1 1 0 1 9 19672 Wildpark 2 1 0 1 Zusätzlich werden weitere potenzielle Ersatzhaltestellen vorgeschlagen, die anhand der Einsteige r- zahlen ausgewählt wurden. Die genannten Standorte wurden gemeinsam durch Verwaltung und KVB AG im Vorhinein auf eine positive Umsetzbarkeit geprüft. Stadtbezirk Hst.- Nr./ (VRS- Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag3 neu ge- plante FGU 9 19355 Mülheimer Ring 2 1 1 2 9 19761 Neuer Mülheimer Friedhof 1 0 0 1 2 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 3 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 8 Stadtbezirk Hst.- Nr./ (VRS- Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag3 neu ge- plante FGU 9 19352 Schanzenstraße/Schauspielhaus 1+2 0 0 1 Zusätzlich zu den hier bereits genannten Haltestellenstandorten werden vorsorglich für die Standorte, für die keine Abweichung von den Vorschriften des § 6 BauO NW erteilt werden kann, weitere E r- satzhaltestellen empfohlen. Die verwaltungsinterne Vorprüfung für diese Standorte hat allerdings e r- geben, dass die Umsetzbarkeit aufgrund der genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu diesem Zeitpunkt nicht garantiert und ggf. der Fahrgastunterstand nicht realisiert werden kann. Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag4 neu geplante FGU 9 19351 Beuthener Straße 2 1 1 2 9 19750 Schützenhofstr. 2 0 0 1 9 19712 Von-Sparr-Str. 1 0 0 1 9 19873 Egonstr. 1 0 0 1 9 19569 Heinz-Kühn-Str. 2 0 0 1 9 19663 Imbacher Weg 1 0 0 1 9 19663 Imbacher Weg 2 0 0 1 9 19673 Auf der Aue 1 0 0 1 9 19130 Klaprothstr. 1 0 0 1 9 19130 Klaprothstr. 2 0 0 1 Zusammenfassung Die Regelungen der BauO NW und technische Restriktionen an den vorgesehenen Haltestelle n- standorten schränken die Umsetzung des Werbenutzungsvertrages für die Aufstellung der Fahrgas t- unterstände voraussichtlich nicht unerheblich ein. Zur Aufrechterhaltung eines attraktiven öffentlichen Personennahverkehrs sollten aus Sicht von Verwaltung und KVB AG jedoch möglichst viele Haltestel- len mit einem FGU ausgestattet werden, insbesondere die mit hohen Einsteigerzahlen. Sollte dies aufgrund der dargelegten Restriktionen jedoch nicht möglich sein, sind die vorgeschlagenen Ersat z- standorte zu prüfen. Darüber hinaus sollte von dem bereits beschlossenen Abbau der vorhandenen Fahrgastunterstände abgesehen werden, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU im Stadtg e- biet anbieten zu können. 4 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015

Beratungsverlauf

  1. 11.09.2017

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.1.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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