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A-W/0030/2025

Dauerhafte Änderung der Linienführung für die Linie 15

Antrag an die BV West 22.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 28.08.2025, TOP 7.10

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 30.07.2025

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Originalantrag

2448 Zeichen

SP SPD-Fraktion tri der Bezirksvertretung Münster-West 
• Herrn 
Bezirksbürgermeister des 
Stadtbezirks Münster-West 
Stephan Brinktrine 
. Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
A-iJ I 003c f 2025 
STADT MÜNSTER 
1 6. JUU 2025 
Amt für Bürg·er- u. Ratsservloe 
Bezirksverwaltung We~t . 
Dauerhafte Änderung der Linienführung für die Linie 15 
15.07.2025 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen: 
1. die Linienführung der Linie 15 durch das Wohngebiet Rottkamp/Knufenkamp nur noch 
stadteinwärts über die Haltestelle „Wierling" zu führen. Busse Richtung Albachten 
Bahnhofsollen - wie die Nachtbusse - am Kreisverkehr Rottkamp/Lindenallee drehen und dem 
Verlauf der Dülmener Straße und der Osthofstraße folgen. 
2. mittel- bis langfristig das Wohnviertel nicht mehr zu durchfahren (wie Linienführung des 
Nachtbusses) 
Begründung: 
Die Linie 15 führt durch das Tempo-30-W.ohngebiet Rottkamp und über den Wierling zur 
Osthofstraße. An dieser Stecke liegt lediglich die Haltestelle „Wierling", die regelmäßig von 
Schülern des Viertels als Einstieg für den Schulweg genutzt wird. Auf dieser Strecke kommt es 
regelmäßig zu Begegnungsverkehr der Busse stadtein - und auswärts. Die Straßeninfrastruktur 
ist hier nicht ausreichend, um den aktuellen Sicherheitsanforderungen zu entsprechen. Die 
Straßenbreite auf dem gesamten Stück zwischen Kreisverkehr und Einmündung in die 
Osthofstraße ist zu eng und / oder unübersichtlich. 
- An der Strecke stadtauswärts gibt es insgesamt vier vorfahrtsberechtigte Straßen (mit Rechts­ 
vor-Links-Regelung), die zusätzliche Gefahrenpunkte darstellen. 
In dem Wohnviertel leben viele Familien mit Kindern. Zudem liegt an der Strecke der Claudius­ 
Kindergarten und gegenüber-ein Spielplatz. Der Weg ist auch ein wichtiger Schulweg für die 
Schüler der Grundschule an der Hohen Geist. 
Für die derzeitige Linienführung besteht für die Bewohner des Alwine-Lauterbach-Hauses 
(Pflegeheim) kein signifikanter Nutzen, da der-Haupteingang auf die·Rückseite des Gebäudes 
verlegt wurde und somit die Haltestelle „Dülmener Straße" gleich gut erreichbar ist. 
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Linienführung durch ein Wohngebiet (mit 
Gelenkbussen) nicht mehr den heutigen Standards entspricht. . . 
Gez. 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
Alexander Bliefernich 
Stephan Brinktrine 
SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Münster-West 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
Fraktionsvorsitzende 
· Stephan Brinktrine 
Alexander Bliefernich

Stellungnahme der Verwaltung vom 30.07.2025

2079 Zeichen

A--WJoo3oJJ5 
Herr Lammering 
66.21.0005 
30.07.2025 
Bezirksverwaltung Münster-West \ ... 
über Herrn Stadtbaurat Denstorff V' STADT MÜNSTER 
1 8. AUG. 2025 ~ 
Amt für Bürger- u. Ratsse toe 
Bezirksverwaltung Wes 
Antrag lfd.-Nr. A-W/0030/2025 der SPD-Fraktion vom 15.07.2025 
,,Dauerhafte Änderung der Linienführung für die Linie 15" 
Mit dem Antrag der SPD-Fraktion wird eine Anpassung der Linienführung der Buslinie 15 im 
Bereich des Wohngebiets Rottkamp/Knufenkamp angeregt. Konkret wird vorgeschlagen, die 
Linie stadtauswärts nicht mehr durch das Wohnquartier, sondern - analog zur bestehenden 
Linienführung des Nachtbusses - über die Dülmener Straße und Osthofstraße zu führen. 
Mittelfristig solle die vollständige Herausnahme der Linie aus dem Quartier angestrebt werden. 
Die derzeitige Linienführung erfolgt auf Grundlage politischer Beschlüsse und dient der 
wohnortnahen Erschließung des Quartiers, insbesondere über die Haltestelle „Wierling". Aus 
Sicht der Verwaltung und der Stadtwerke stellt diese Erschließung eine sinnvolle Anbindung 
dar. Gleichzeitig sind aus dem Quartier wiederholt Hinweise auf beengte 
Fahrbahnverhältnisse, schwierige Begegnungssituationen sowie auf eine hohe 
Nutzungsfrequenz des Straßenraums durch Kinder und Jugendliche eingegangen. 
Eine kurzfristige Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme ist aus betrieblich­ 
organisatorischen Gründen derzeit nicht realisierbar. Die Verwaltung wird das Anliegen jedoch 
im Rahmen der ~rarbeitung des 4. Nahverkehrsplans (NVP) aufnehmen und einer fachlichen 
Prüfung unterziehen. Dabei werden bestehende Linienführungen unter Berücksichtigung 
betrieblicher, verkehrlicher und städtebaulicher Gesichtspunkte auf Anpassungsbedarf hin 
untersucht. Ebenfalls werden die Erschließungsqualitäten des ÖPNV in diesem Kontext neu 
bewertet und ggf. durch geeignete, d.h. auch im Sinne der vorgenannten Aspekte zielführende 
Mittel und Maßnahmen ergänzt. Dle vorgeschlagene Veränderung wird dabei als Prüfauftrag 
in den entsprechenden Bearbeitungsprozess integriert. 
gez. 
Gerhard Rüller 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.10 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Osthofstraße
  • Dülmener Straße
  • Rottkamp
  • Knufenkamp
  • Lindenallee
  • Wierling

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Details

Aktenzeichen
A-W/0030/2025
Typ
Antrag an die BV West
Datum
22.07.2025
Erstellt
22.07.2025 13:43