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AN/0641/2018

Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Änderung der Vorfahrtsregelung Vogelsangerstr./ Goldammerweg, Vogelsang

Antrag nach § 3 BV4 (CDU) 24.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.05.2018, TOP 8.9

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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Sachstandsbericht BV

2611 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0641/2018 
 Stand: 06.01.2022 
Sachstandsbericht  BV 4 
Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Änderung der Vorfahrtsregelung Vogelsangerstr./ 
Goldammerweg, Vogelsang 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln, zu prüfen, ob die Vor-
fahrtsregelung der Vogelsangerstraße an der Kreuzung Goldammerweg/ Stieglitzweg aufgehoben 
werden und durch eine abknickende Vorfahrt von der Vogelsangerstraße nach rechts auf den Gold-
ammerweg und umgekehrt vom Goldammerweg nach links auf die Vorgelsangersterstraße 
ersetz werden kann. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
   X erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld wurde mit der Mitteilung 0960/2019 in der Sitzung am 18.03.2019 
über die Ergebnisse der Prüfung informiert: 
Die Vogelsanger Straße ist zwischen Wilhelm-Mauser-Straße und Kolkrabenweg mit einer strecken-
bezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer ausgeschildert. Der Streckenab-
schnitt ab Kolkrabenweg ist in einer Tempo 30 Zone integriert. Zudem ist im bezeichneten Strecken-
abschnitt halbseitiges Gehwegparken angeordnet, um die Geschwindigkeit durch Verschmälerung 
der Fahrgasse zu minimieren. Die Hauptverbindungsachse Kolkrabenweg/Vogelsanger Straße ist aus 
Erwägungen der Verkehrsberuhigung in dem Streckenabschnitt nicht mit einer abknickenden Vor-
fahrtsregelung beschildert worden. Derzeit wird in dem Knotenpunkt der Vogelsanger Straße die Vor-
fahrt eingeräumt. Das bedeutet insbesondere, dass Fahrzeuge welche aus dem Kolkrabenweg kom-
men ihre Geschwindigkeit beim Einfahren in die Vogelsanger Straße minimieren müssen. Eine abkni-
ckende Vorfahrt in dem Bereich hätte zur Folge, dass Fahrzeuge hier in der Verkehrsverbindung Vo-
gelsanger Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts/Kolkrabenweg auf Grund der geänderten Vorfahrts-
regel nicht mehr gezwungen wären abzubremsen und ihre Geschwindigkeit zu verringern. Auch ver-
bessert die bestehende Regelung die Querungsbedienungen für zu Fuß Gehende des Kolkraben-
wegs. Eine Änderung der Verkehrsführung zugunsten einer abknickenden Vorfahrt für die Verbindung 
Vogelsanger Straße/Kolkrabenweg würde das Geschwindigkeitsniveau in dem Bereich erhöhen. Von 
einer Veränderung der Verkehrsführung ist zu Gunsten der Verkehrssicherheit in dem Bereich abzu-
sehen. 
Nächste Schritte: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2018 als erledigt betrachtet. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt

Antrag nach § 3 (CDU BV4)

2612 Zeichen

CDU-Fraktion im Stadtbezirk 
Ehrenfeld 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0641/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.05.2018 
 
Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Änderung der Vorfahrtsregelung Vogelsangerstr./ 
Goldammerweg, Vogelsang 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
 
die CDU -  Fraktion in der Bezirksvertretung bittet Sie, folgenden Prüfantrag auf die 
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen:  
 
Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung 
der Stadt Köln, zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung der 
Vogelsangerstraße an der Kreuzung Goldammerweg/ 
Sperlingsweg aufgehoben werden und durch eine abknickende 
Vorfahrt von der Vogelsangerstraße nach rechts auf den 
Goldammerweg und umgekehrt vom Goldammerweg nach links 
auf die Vorgelsangersterstraße ersetz werden kann.  
 
Begründung:  
Die Vogelsangerstraße endet nicht an der Kreuzung Goldammerweg, sondern führt geradeaus 
über die Kreuzung weiter und endet in einer Stichstraße. Bis zu ihrem Ende ist die 
Vogelsangerstraße in diesem Bereich Vorfahrtsstraße.  
 
D.h. die Fahrzeuge, die aus der Ortsmitte von Vogelsang kommen, haben Vorfahrt und können 
ohne anzuhalten die Kreuzung überqueren. 
 
Fahrzeuge, die nach rechts in den Goldammerweg abbiegen, fahren meist zügig um die Ecke in 
der Meinung, die Vorfahrtsberechtigung führt nach rechts weiter.

- 2 - 
 
Die Verkehrsteilnehmer, die vom Goldammerweg kommen, übersehen oftmals die 
Vorfahrtsregelung, zugunsten der geradeaus laufenden Vorfahrt und fahren ohne anzuhalten in 
den Kreuzungsbereich und folgen der Straßenführung nach links. Auch der Gegenverkehr aus 
dem Sperlingsweg wird nicht beachtet.   
  
Begegnen sich Fahrzeuge und Busse zeitgleich, dann kommt es häufig zu gefährlichen 
Situationen, vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, aber auch für Fußgängerinnen 
und Fußgänger.  
Die Regelung der Vorfahrt sollte dem gefühlten Verlauf der Hauptstraße. Im Interesse der 
Verkehrssicherheit, angepasst werden 
 
 Vogelsangerstraße  
Sperlingsweg 
 
Goldammerweg 
 Vogelsangerstraße 
 
 
 
 
                     
   
 
          
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Martin Berg                                                           Gez. Jutta Kaiser 
Fraktionsvorsitzender                                                    2.stellvertr. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf (1)

07.05.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.9 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Wilhelm-Mauser-Straße
  • Vogelsanger Straße
  • Goldammerweg
  • Sperlingsweg
  • Stieglitzweg
  • Kolkrabenweg
  • Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0641/2018
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
Datum
24.04.2018
Erstellt
24.04.2018 09:21