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Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Änderung der Vorfahrtsregelung Vogelsangerstr./ Goldammerweg, Vogelsang

Antrag nach § 3 BV4 (CDU) AN/0641/2018 vom 24.04.2018

Stand: Am 07.05.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) geändert beschlossen.

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  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0641/2018 Stand: 06.01.2022 Sachstandsbericht BV 4 Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Änderung der Vorfahrtsregelung Vogelsangerstr./ Goldammerweg, Vogelsang Beschluss: Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln, zu prüfen, ob die Vor- fahrtsregelung der Vogelsangerstraße an der Kreuzung Goldammerweg/ Stieglitzweg aufgehoben werden und durch eine abknickende Vorfahrt von der Vogelsangerstraße nach rechts auf den Gold- ammerweg und umgekehrt vom Goldammerweg nach links auf die Vorgelsangersterstraße ersetz werden kann. Status in Bearbeitung X erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld wurde mit der Mitteilung 0960/2019 in der Sitzung am 18.03.2019 über die Ergebnisse der Prüfung informiert: Die Vogelsanger Straße ist zwischen Wilhelm-Mauser-Straße und Kolkrabenweg mit einer strecken- bezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer ausgeschildert. Der Streckenab- schnitt ab Kolkrabenweg ist in einer Tempo 30 Zone integriert. Zudem ist im bezeichneten Strecken- abschnitt halbseitiges Gehwegparken angeordnet, um die Geschwindigkeit durch Verschmälerung der Fahrgasse zu minimieren. Die Hauptverbindungsachse Kolkrabenweg/Vogelsanger Straße ist aus Erwägungen der Verkehrsberuhigung in dem Streckenabschnitt nicht mit einer abknickenden Vor- fahrtsregelung beschildert worden. Derzeit wird in dem Knotenpunkt der Vogelsanger Straße die Vor- fahrt eingeräumt. Das bedeutet insbesondere, dass Fahrzeuge welche aus dem Kolkrabenweg kom- men ihre Geschwindigkeit beim Einfahren in die Vogelsanger Straße minimieren müssen. Eine abkni- ckende Vorfahrt in dem Bereich hätte zur Folge, dass Fahrzeuge hier in der Verkehrsverbindung Vo- gelsanger Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts/Kolkrabenweg auf Grund der geänderten Vorfahrts- regel nicht mehr gezwungen wären abzubremsen und ihre Geschwindigkeit zu verringern. Auch ver- bessert die bestehende Regelung die Querungsbedienungen für zu Fuß Gehende des Kolkraben- wegs. Eine Änderung der Verkehrsführung zugunsten einer abknickenden Vorfahrt für die Verbindung Vogelsanger Straße/Kolkrabenweg würde das Geschwindigkeitsniveau in dem Bereich erhöhen. Von einer Veränderung der Verkehrsführung ist zu Gunsten der Verkehrssicherheit in dem Bereich abzu- sehen. Nächste Schritte: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2018 als erledigt betrachtet. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt
  • Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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    CDU-Fraktion im Stadtbezirk Ehrenfeld Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Im Hause Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0641/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.05.2018 Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Änderung der Vorfahrtsregelung Vogelsangerstr./ Goldammerweg, Vogelsang Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU - Fraktion in der Bezirksvertretung bittet Sie, folgenden Prüfantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln, zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung der Vogelsangerstraße an der Kreuzung Goldammerweg/ Sperlingsweg aufgehoben werden und durch eine abknickende Vorfahrt von der Vogelsangerstraße nach rechts auf den Goldammerweg und umgekehrt vom Goldammerweg nach links auf die Vorgelsangersterstraße ersetz werden kann. Begründung: Die Vogelsangerstraße endet nicht an der Kreuzung Goldammerweg, sondern führt geradeaus über die Kreuzung weiter und endet in einer Stichstraße. Bis zu ihrem Ende ist die Vogelsangerstraße in diesem Bereich Vorfahrtsstraße. D.h. die Fahrzeuge, die aus der Ortsmitte von Vogelsang kommen, haben Vorfahrt und können ohne anzuhalten die Kreuzung überqueren. Fahrzeuge, die nach rechts in den Goldammerweg abbiegen, fahren meist zügig um die Ecke in der Meinung, die Vorfahrtsberechtigung führt nach rechts weiter. - 2 - Die Verkehrsteilnehmer, die vom Goldammerweg kommen, übersehen oftmals die Vorfahrtsregelung, zugunsten der geradeaus laufenden Vorfahrt und fahren ohne anzuhalten in den Kreuzungsbereich und folgen der Straßenführung nach links. Auch der Gegenverkehr aus dem Sperlingsweg wird nicht beachtet. Begegnen sich Fahrzeuge und Busse zeitgleich, dann kommt es häufig zu gefährlichen Situationen, vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, aber auch für Fußgängerinnen und Fußgänger. Die Regelung der Vorfahrt sollte dem gefühlten Verlauf der Hauptstraße. Im Interesse der Verkehrssicherheit, angepasst werden Vogelsangerstraße Sperlingsweg Goldammerweg Vogelsangerstraße Mit freundlichen Grüßen Gez. Martin Berg Gez. Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender 2.stellvertr. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf

  1. 07.05.2018

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 8.9, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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