AN/0641/2018
Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Änderung der Vorfahrtsregelung Vogelsangerstr./ Goldammerweg, Vogelsang
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0641/2018 Stand: 06.01.2022 Sachstandsbericht BV 4 Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Änderung der Vorfahrtsregelung Vogelsangerstr./ Goldammerweg, Vogelsang Beschluss: Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln, zu prüfen, ob die Vor- fahrtsregelung der Vogelsangerstraße an der Kreuzung Goldammerweg/ Stieglitzweg aufgehoben werden und durch eine abknickende Vorfahrt von der Vogelsangerstraße nach rechts auf den Gold- ammerweg und umgekehrt vom Goldammerweg nach links auf die Vorgelsangersterstraße ersetz werden kann. Status in Bearbeitung X erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld wurde mit der Mitteilung 0960/2019 in der Sitzung am 18.03.2019 über die Ergebnisse der Prüfung informiert: Die Vogelsanger Straße ist zwischen Wilhelm-Mauser-Straße und Kolkrabenweg mit einer strecken- bezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer ausgeschildert. Der Streckenab- schnitt ab Kolkrabenweg ist in einer Tempo 30 Zone integriert. Zudem ist im bezeichneten Strecken- abschnitt halbseitiges Gehwegparken angeordnet, um die Geschwindigkeit durch Verschmälerung der Fahrgasse zu minimieren. Die Hauptverbindungsachse Kolkrabenweg/Vogelsanger Straße ist aus Erwägungen der Verkehrsberuhigung in dem Streckenabschnitt nicht mit einer abknickenden Vor- fahrtsregelung beschildert worden. Derzeit wird in dem Knotenpunkt der Vogelsanger Straße die Vor- fahrt eingeräumt. Das bedeutet insbesondere, dass Fahrzeuge welche aus dem Kolkrabenweg kom- men ihre Geschwindigkeit beim Einfahren in die Vogelsanger Straße minimieren müssen. Eine abkni- ckende Vorfahrt in dem Bereich hätte zur Folge, dass Fahrzeuge hier in der Verkehrsverbindung Vo- gelsanger Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts/Kolkrabenweg auf Grund der geänderten Vorfahrts- regel nicht mehr gezwungen wären abzubremsen und ihre Geschwindigkeit zu verringern. Auch ver- bessert die bestehende Regelung die Querungsbedienungen für zu Fuß Gehende des Kolkraben- wegs. Eine Änderung der Verkehrsführung zugunsten einer abknickenden Vorfahrt für die Verbindung Vogelsanger Straße/Kolkrabenweg würde das Geschwindigkeitsniveau in dem Bereich erhöhen. Von einer Veränderung der Verkehrsführung ist zu Gunsten der Verkehrssicherheit in dem Bereich abzu- sehen. Nächste Schritte: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2018 als erledigt betrachtet. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt
Antrag nach § 3 (CDU BV4)
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CDU-Fraktion im Stadtbezirk
Ehrenfeld
Herrn Bezirksbürgermeister
Josef Wirges
Im Hause
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus
50667 Köln
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/0641/2018
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.05.2018
Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Änderung der Vorfahrtsregelung Vogelsangerstr./
Goldammerweg, Vogelsang
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
die CDU - Fraktion in der Bezirksvertretung bittet Sie, folgenden Prüfantrag auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen:
Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung
der Stadt Köln, zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung der
Vogelsangerstraße an der Kreuzung Goldammerweg/
Sperlingsweg aufgehoben werden und durch eine abknickende
Vorfahrt von der Vogelsangerstraße nach rechts auf den
Goldammerweg und umgekehrt vom Goldammerweg nach links
auf die Vorgelsangersterstraße ersetz werden kann.
Begründung:
Die Vogelsangerstraße endet nicht an der Kreuzung Goldammerweg, sondern führt geradeaus
über die Kreuzung weiter und endet in einer Stichstraße. Bis zu ihrem Ende ist die
Vogelsangerstraße in diesem Bereich Vorfahrtsstraße.
D.h. die Fahrzeuge, die aus der Ortsmitte von Vogelsang kommen, haben Vorfahrt und können
ohne anzuhalten die Kreuzung überqueren.
Fahrzeuge, die nach rechts in den Goldammerweg abbiegen, fahren meist zügig um die Ecke in
der Meinung, die Vorfahrtsberechtigung führt nach rechts weiter.
- 2 -
Die Verkehrsteilnehmer, die vom Goldammerweg kommen, übersehen oftmals die
Vorfahrtsregelung, zugunsten der geradeaus laufenden Vorfahrt und fahren ohne anzuhalten in
den Kreuzungsbereich und folgen der Straßenführung nach links. Auch der Gegenverkehr aus
dem Sperlingsweg wird nicht beachtet.
Begegnen sich Fahrzeuge und Busse zeitgleich, dann kommt es häufig zu gefährlichen
Situationen, vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, aber auch für Fußgängerinnen
und Fußgänger.
Die Regelung der Vorfahrt sollte dem gefühlten Verlauf der Hauptstraße. Im Interesse der
Verkehrssicherheit, angepasst werden
Vogelsangerstraße
Sperlingsweg
Goldammerweg
Vogelsangerstraße
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Martin Berg Gez. Jutta Kaiser
Fraktionsvorsitzender 2.stellvertr. Bezirksbürgermeisterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Wilhelm-Mauser-Straße
- Vogelsanger Straße
- Goldammerweg
- Sperlingsweg
- Stieglitzweg
- Kolkrabenweg
- Hauptstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0641/2018
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
- Datum
- 24.04.2018
- Erstellt
- 24.04.2018 09:21