2640/2018
Prüfung der Istkostenerhebung der tatsächlich in den Kommunen anfallenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen in Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
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Anlage 2 - Auszug aus RPA 18.09.2018
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Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Frau Riemer Telefon: (0221) 221-23124 Fax : (0221) 221-25501 E-Mail: dagmar.riemer@stadt-koeln.de Datum: 19.09.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 18.09.2018 öffentlich 6.2 Prüfung der Istkostenerhebung der tatsächlich in den Kommunen an- fallenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen in Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW 2640/2018 Herr Detjen macht darauf aufmerksam, dass die Stadt Köln 144 Millionen Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen zahle, da sich Land und Bund nur zu 27 % an den entsprechenden Kosten beteiligten. Eine höhere Refinanzierung durch Land und Bund müsse erreicht werden. Entsprechende Forderungen, die nicht nur die Stadt Köln betreffen, würden nach Ausführungen von Frau Dr. Klein durch die kommunalen Spitzenverbände vertreten. Zu überlegen sei, wie auf der politischen Ebene eine Veränderung mit dem Ziel einer höheren Refinanzierung erreicht werden könne. Frau Nehmeyer-Srocke weist auf die Sitzung des Städtetages NRW am 12.09.2018 hin. Dort sei beschlossen worden, die Forderungen zu unterstützen. Die Erstattungs- pauschalen seien zu erhöhen und zu dynamisieren. Für die Personengruppe mit dem Status einer „Duldung“ sei eine Finanzierung vorzusehen. Diese Forderungen wür- den durch den Städtetag an das Land herangetragen werden. Frau Hoyer bittet darum, die nicht erstattungsfähigen Kosten abrechenbarer Perso- nen sowie die Kosten der Personengruppe der „Geduldeten“ differenziert darzustel- len. Herr Detjen regt eine entsprechende ergänzende Mitteilung für den Finanzausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss im nicht öffentlichen Teil an. Er erinnert daran, dass bereits in der Vergangenheit die Anrechnung der Personen mit dem Status „Duldung“ auf die Quote erreicht worden sei. Die Thematik insgesamt sollte im Finanzausschuss diskutiert werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/3 Vorlagen-Nummer 2640/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 17.09.2018 Rechnungsprüfungsausschuss 18.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 Prüfung der Istkostenerhebung der tatsächlich in den Kommunen anfallenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen in Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW Im Jahr 2017 sind der Stadt Köln im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Ge- flüchteten Aufwendungen i.H.v. rund 196,3 Mio. € entstanden, denen rund 2,2 Mio. € Erträge (oh- ne FlüAG-Pauschale) gegenüberstehen. Im Jahresdurchschnitt standen rund 10.080 Personen im Leistungsbezug nach dem AsylbLG. Dies ist das Kölner Ergebnis bei der Erhebung tatsächlicher Unterbringungskosten nach AsylbLG in Kommunen. Die Erkenntnisse aus der landesweiten Erhebung sollen bei der Bemessung des Erstat- tungssatzes nach dem FlüAG ab dem Jahr 2018 berücksichtigt werden. Für die Erhebung hat die Stadt Köln vier Quartalsmeldungen abgegeben. Auf Basis des vorläufigen Jahresergebnisses 2017 wurden im Mai 2018 die nach Abgabe der Quartalsmeldungen zur Kenntnis gelangten Sachverhalte in den sogenannten Korrekturmeldungen verarbeitet und übermittelt. Zur Ermittlung der jeweiligen Meldedaten wurde zunächst auf das im Jahr 2016 entwickelte Auswer- tungstool zur Kostenrechnung im Flüchtlingsmanagement zurückgegriffen. Die Auswertungen muss- ten anschließend anhand einer komplexen kostenrechnerischen Struktur weiterverarbeitet werden, um die mit der Erhebung verbunden Anforderungen zu erfüllen und der vorgegeben Meldesystematik zu folgen. An dem durch die Kämmerei koordinierten Erhebungsprozess haben das Amt für Schul- entwicklung, das Amt für Soziales und Senioren, das Gesundheitsamt sowie das Amt für Wohnungs- wesen mitgewirkt. Die Landeserhebung wurde begleitet durch eine stichprobenartige Prüfung durch die gpaNRW, wel- che die Einheitlichkeit und Richtigkeit der Datenmeldungen gewährleisten soll. Vom 18. Juni bis zum 26. Juni 2018 wurden die Korrekturmeldungen der Stadt Köln im Rahmen der Stichprobe durch die gpaNRW geprüft. Die gpaNRW kommt zu dem Ergebnis, dass die Kölner Daten methodisch korrekt erhoben wurden, sie nachvollziehbar und plausibel sind und sie damit die tatsächlich für die Unterbrin- gung entstandenen Kosten wiedergeben. Das Prüfergebnis gibt den Hinweis auf lediglich eine Abweichung, welche die Erträge aus der Auflö- sung von Sonderposten betrifft. Diese Erträge resultieren im Wesentlichen aus der allgemeinen In- vestitionspauschale. Sie wurden im vorgenannten Prozess erhoben, aber im Rahmen der Istkosten- 2 erhebung nicht gemeldet, da sie hier keinen Bezug zur Leistungserstellung aufweisen. Für diese be- steht daher auch kein Zusammenhang mit den bei der Flüchtlingsunterbringung angefallenen Kosten. In den eingangs genannten Erträgen nicht enthalten ist die pauschale FlüAG-Erstattung, die auf der Grundlage der Erhebung neu berechnet wird und rückwirkend ab dem 01.01.2018 zu einer auskömm- lichen Finanzierung der Kommunen führen soll. Der Erstattungsbetrag aus der FlüAG-Pauschale belief sich im Jahr 2017 auf lediglich rund 50,2 Mio. €. Nun ist das Land NRW in der Pflicht, aus den gewonnen Erkenntnissen eine sachgerechte Regelung zu einer auskömmlichen Kostenerstattung für die Kommunen abzuleiten. Diese darf sich allerdings nicht nur auf die Erstattung der Pauschale für die bislang abrechnungsfähi- gen Personen beziehen. Die Diskrepanz zwischen entstandenen Kosten und Erstattung ist nicht nur auf einen bei weitem nicht auskömmlichen Erstattungssatz pro Kopf zurückzuführen. Darüber hinaus belasten die aus der Leistungsgewährung an Personen mit dem Status „Duldung“ resultierenden Kos- ten den städtischen Haushalt erheblich. Zum Stand Juli 2018 erhalten in Köln 8.065 Personen Leis- tungen nach dem AsylbLG, von denen rund 65 % nicht nach den FlüAG erstattungsfähig sind, mit steigender Tendenz. Vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Belastung durch diese Personen sowie angesichts des Umstands, dass ein großer Teil des Personenkreises faktisch dauerhaft in Deutschland verbleibt, ist ein finanzieller Ausgleich durch Land und/oder Bund dringend erforderlich. Es besteht Reformbedarf über die finanzielle Dimension hinaus auch hinsichtlich einer Ausweitung der aktiven Unterstützung der Integration, insbesondere durch Zugang zum Arbeitsmarkt. Auch zur Auflösung des Missverhältnisses in Bezug auf geduldete Personen bedarf es einer umfang- reicheren Finanzbeteiligung durch Land und/oder Bund. Entsprechende Forderungen werden bereits durch die kommunalen Spitzenverbände vertreten.
Anlage 1 - Prüfbericht gpaNRW zur Istkostenerhebung
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Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 1 von 24 PRÜFUNGSDO- KUMENTATION Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen der Stadt Köln im Jahr 2017 Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 2 von 24 INHALTSVERZEICHNIS Inhalte, Ziele und Methodik 3 Prüfung der Stadt Köln 4 Prüfungsablauf 4 Risikobeurteilung und Prüfungsstrategie 4 Prüfungsergebnis 4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 5 Personalaufwendungen 6 Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) und Analogleistungen (§ 2 AsylbLG) 8 Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften 8 Unterbringung in Wohnungen 13 Bedarfe für Bildung und Teilhabe 13 Leistungen bei Krankheit für Analogleistungsbezieher (§ 2 AsylbLG) 16 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG) 16 Ergänzende Bestimmungen (§ 11 AsylbLG) 17 Leistungen für Menschen mit Sonderbedarfen gesamt 1 7 Verwaltungsleistungen und Overhead-Aufwand 18 Sonstige Aufwendungen 18 Erträge 21 Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 3 von 24 Inhalte, Ziele und Methodik Im Dezember 2015 vereinbarten die regierungstragenden Fraktionen der 16. Legislaturperiode des NRW-Landtags mit den kommunalen Spitzenverbänden NRW die gemeinsame Durchfüh- rung einer Istkostenerhebung der tatsächlich in den Kommunen anfallenden Kosten für die Un- terbringung von Flüchtlingen. Ferner vereinbarten sie anschließend, über die Höhe der monats- und personenscharfen FlüAG-Pauschale für das Jahr 2018 zu verhandeln. Die Istkostenerhe- bung wurde seitens der gpaNRW durch eine Stichprobenprüfung begleitet. Nach Abschluss der Istkostenerhebung wurde den Kommunen eine Korrekturmöglichkeit der bereits gemeldeten Daten eingeräumt. Die Korrekturen sind von den Kommunen vom 09. April 2018 bis zum 27. April 2018 zu melden. Die Meldung der Korrekturen wird seitens der gpaNRW ebenfalls durch eine Stichprobenprüfung begleitet. Ziel der Stichprobenprüfung ist es zu gewährleisten, dass die Daten einheitlich und richtig ge- meldet werden. Hierbei ist insbesondere die Frage zu klären, aus welchem Grund die Kommu- ne die Korrekturen durchgeführt hat und mit welcher Methode die Daten für die Korrekturen ermittelt worden sind. Dabei beurteilt die gpaNRW nicht, ob die Kosten angemessen sind. Die Prüfung wird risikoorientiert durchgeführt. Das bedeutet, dass zunächst die Vorgehenswei- se bei der Feststellung der notwendigen Korrekturen bei den Kommunen auf Fehleranfälligkeit überprüft wird. Hierbei erfolgt eine Risikobeurteilung. Die Risikobeurteilung wird durch analyti- sche Prüfungshandlungen ergänzt. Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 4 von 24 Prüfung der Stadt Köln Prüfungsablauf Die Prüfung der Korrekturmeldungen in der Stadt Köln hat die gpaNRW vom 18. Juni 2018 bis zum 26. Juni 2018 durchgeführt. Gegenstand der Prüfung sind die korrigierten Ist-Kosten der Stadt für das 1., 2., 3. und 4. Quartal 2017. Geprüft haben: Leitung der Prüfung Sandra Diebel Prüfer/in Eva Woltery Risikobeurteilung und Prüfungsstrategie Die von der Stadt Köln gemeldeten Korrekturen konnten nachvollzogen werden. Im Rahmen der Prüfung wurden sämtliche korrigierten Aufwendungen und Erträge in der von der Stadt Köln erstellten kontenscharfen Auswertungsdatei auf Übereinstimmung geprüft. Hieraus ergaben sich keine Anhaltspunkte, die dazu führten eine Vollprüfung der gesamten gemeldeten Istkosten bzw. eine Belegprüfung durchzuführen. Prüfungsergebnis Die von der Stadt Köln an IT.NRW korrigierten Daten der Ist-Kosten für die Unterbringung nach AsylbLG des 1., 2., 3. und 4. Quartals 2017 sind plausibel und entsprechen nunmehr in der Höhe den tatsächlich entstandenen Kosten. Lediglich folgende Abweichung wurde während der Prüfung festgestellt: Die Stadt Köln hat die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten nicht gemeldet. Laut der Auswertungsdatei belaufen sich diese für den Bereich AsylbLG – zum Teil geschlüsselt – auf 2,1 Mio. Euro für das Jahr 2017 (da die Stadt Köln diesen Betrag nicht gemeldet hat, hat sie ihn nach der Auswertung nicht – wie die gemeldeten Beträge – auf Plausibilität überprüft). Diese Erträge beziehen sich hauptsächlich auf die allgemeine Investitionspauschale. Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 5 von 24 Prüfungsergebnisse im Einzelnen Die ursprünglich gemeldeten Flüchtlingszahlen hat die Stadt Köln bei der Korrekturmeldung nicht geändert. Die Aufwendungen und Erträge wurden im Wesentlichen aufgrund folgender Gründe korrigiert: • Es wurden Aufwendungen und Erträge einbezogen, die nach der ursprünglichen Istkos- tenerhebung auf die einzelnen Quartale gebucht worden sind. • Die Stadt Köln hat bessere Erkenntnisse zu den Schlüsseln zur Aufteilung der Gemein- kosten erhalten und konnte so eine genauere Zuordnung vornehmen. • Aufzuteilende Rechnungen konnten aufgrund einer nachträglichen spitzen Abrechnung genauer zugeteilt werden (zuvor anhand qualifizierter Schätzungen). Die Aufwendungen und Erträge für die Istkostenerhebung hat die Stadt Köln mithilfe ihrer in dem SAP-Modul Controlling (CO) implementierten Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ermit- telt. Die aus SAP stammenden Daten wurden im Sinne einer kostenrechnerischen Struktur auf- bereitet. Durch eine Steuerungstabelle wurden zunächst Schlüssel implementiert, die die Ge- meinkosten für alle Geflüchteten (unabhängig vom Status) darstellen. Im Ergebnis stand die Erkenntnis über die Gesamtkosten für Flüchtlinge (Einzel- und Gemeinkosten). Auf die so aufbereiteten Daten wurden quartalsscharfe Schlüssel angewendet, die die einzel- nen Personengruppen unter den Geflüchteten weiter differenzieren. Das Amt für Wohnungswesen (56) hat hierzu folgende Zahlen ermittelt: Anzahl untergebrachter Flüchtlinge im Jahr 2017 Monat Insgesamt untergebrachte Flücht- linge davon Flüchtlinge nach AsylbLG Januar 10.398 7.278 Februar 10.044 7.031 März 9.723 6.807 April 9.544 6.681 Mai 9.344 6.541 Juni 9.066 6.347 Juli 8.778 6.145 August 8.551 5.986 September 8.342 5.840 Oktober 8.120 5.684 November 7.917 5.542 Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 6 von 24 Monat Insgesamt untergebrachte Flücht- linge davon Flüchtlinge nach AsylbLG Dezember 7.776 5.444 Für die Anzahl der Personen wurden der Mittelwert der Anzahl zu den Stichtagen „letzter Tag des Vormonats“ und „letzter Tag des aktuellen Monats“ zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich ein Anteil der AsylbLG-Leistungsempfänger an den insgesamt durch das Amt für Wohnungswesen (56) untergebrachten Flüchtlingen von 70 Prozent (gerundet): • 1. Quartal: 70,0006630420 Prozent • 2. Quartal: 70,0019675533 Prozent • 3. Quartal: 70,0025320894 Prozent • 4. Quartal: 70,0046195196 Prozent Diese „Schlüssel AsylbLG-Leistungsempfänger“ wurden mit den ausgewerteten Aufwendungen und Erträge des Amtes für Wohnungswesen (56) multipliziert. Auch bei einigen Aufwandspositi- onen des Gesundheitsamtes (53) wurden diese Schlüssel angewendet. War dies nicht möglich oder zielführend, wurden die Stellenanteile bei den Personalkosten anhand von Fallzahlen ge- schätzt. Auch die Sachkosten wurden dann analog dazu anteilig gemeldet (in solchen Fällen anhand der KGSt-Sachkostenpauschale, ansonsten tatsächliche Werte). Bei den Aufwendungen und Erträgen des Sozialamtes (50) wurden die Schlüssel nicht ange- wendet, da eine Filterung des korrekten Personenkreises bereits über das entsprechende Vor- verfahren (AKDN) erfolgte. Die betroffenen Ämter haben in Zusammenarbeit mit der Kämmerei die einzelnen Kontierungs- objekte mit den Sachkonten den verschiedenen Positionen im Erhebungsbogen zugeordnet. Die Auswertungen mit Informationen über Zuordnungen, Kontierungsobjekte, Sachkonten, be- troffenen Dienststellen, angewandten Schlüsseln sowie Erträgen und Aufwendungen wurde der gpaNRW zur Verfügung gestellt, so dass die gemeldeten Daten nachvollzogen werden konnten („kontenscharfe Auswertungsdatei“). Personalaufwendungen Die Stadt Köln hat bei der Korrekturmeldung folgende korrigierten Personalaufwendungen ge- meldet: Korrigierte Personalaufwendungen in Euro nach Kategorien Kategorie Betrag im 1. Quar- tal 2017 Betrag im 2. Quar- tal 2017 Betrag im 3. Quar- tal 2017 Betrag im 4. Quar- tal 2017 Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 7 von 24 Kategorie Betrag im 1. Quar- tal 2017 Betrag im 2. Quar- tal 2017 Betrag im 3. Quar- tal 2017 Betrag im 4. Quar- tal 2017 Unterkunft: Neubau von Gemeinschaftsunterkünften 1.299.485 1.301.216 1.302.245 1.987.745 Sicherheit, Ordnung, Be- treuung 500.866 508.297 496.330 671.050 Bedarfe für Bildung und Teilhabe Leistungen entsprechend §§ 34, 34a und 34b SGB XII 33.922 35.803 36.620 63.288 Leistungen für Menschen mit Sonderbedarfen Leistungen für Menschen mit Behinderung ./. 32.400 ./. ./. Sonstige Aufwendungen 1.061.057 952.517 895.643 1.366.540 Als Grundlage für die in der Istkostenerhebung angegebenen Personalaufwendungen hat die Stadt Köln die tatsächlich entstandenen Aufwendungen genommen. Eine Angabe zu den be- rücksichtigten vollzeitverrechneten Stellen kann nicht getroffen werden, da die notwendigen Informationen dazu nicht im System hinterlegt sind. Berücksichtigt wurden die Aufwendungen der Sachkonten • 501100 Regelbezüge der Beamten, • 501110 Mehrarbeitsvergütung Beamte, • 501200 Regelentgelt der tariflich Beschäftigten, • 501210 Überstundenvergütung tariflich Beschäftigte, • 502100 Versorgungskasse, ZVK tariflich Beschäftigte, • 503100 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, • 504100 Beihilfen und Unterstützungsleistungen, • 504200 Beihilfe Unterstützung tariflich Beschäftigte, • 505100 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen, • 505110 Zuführung Beihilferückstellung für Pensionen, • 506100 Zuführung zu Rückstellungen für Urlaub/Überstunden/ATZ/Beihilfe usw. und • 503500 Unfallversicherung. Die Personalkosten der unterschiedlichen Ämter wurden wie folgt auf die einzelnen Kategorien verteilt: • Unterkunft: Neubau von Gemeinschaftsunterkünften: Amt für Wohnungswesen (56) • Sicherheit, Ordnung, Betreuung: Amt für Wohnungswesen (56) Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 8 von 24 • Bedarfe für Bildung und Teilhabe: Amt für Soziales und Senioren (50) • Leistungen für Menschen mit Sonderbedarfen: Gesundheitsamt (53) • Sonstige Aufwendungen: Amt für Soziales und Senioren (50) und Gesundheitsamt (53) Die o.g. „Schlüssel AsylbLG-Leistungsempfänger“ wurden auf die Personalkosten des Amtes für Wohnungswesen (56) und zum Teil auf die Personalkosten des Gesundheitsamtes (53) angewendet. In der Kategorie „Leistungen für Menschen mit Sonderbedarfen“ wurden auch im 1., 3. und 4. Quartal Personalaufwendungen von 32.400 Euro gemeldet (bereits in der ursprünglichen Mel- dung). Im 4. Quartal sind die Personalaufwendungen höher als in den übrigen Quartalen, da hier die höchsten Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen gebucht wurden. Die gemelde- ten Aufwendungen der Sachkonten • 505100 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen und • 505110 Zuführung Beihilferückstellung für Pensionen belaufen sich auf folgende Werte: • 1. Quartal: 116.117 Euro. • 2. Quartal: 119.105 Euro. • 3. Quartal: 105.330 Euro. • 4. Quartal: 781.369 Euro. Die von der Stadt Köln korrigierten Aufwendungen wurden anhand der oben genannten Daten- grundlagen nachgewiesen. Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) und Analogleistungen (§ 2 AsylbLG) Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften Die Stadt Köln hat die Aufwendungen für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften kor- rigiert. Im Einzelnen wurden folgende korrigierte Daten gemeldet: Korrigierte Aufwendungen für Gemeinschaftsunterkünfte Aufwendungen (Sachkonto) Betrag im 1. Quartal 2017 Betrag im 2. Quartal 2017 Betrag im 3. Quartal 2017 Betrag im 4. Quartal 2017 Personal (50) 1.800.351 1.809.513 1.798.575 2.658.795 Instandhaltung (521) 623.709 1.227.138 1.218.504 3.391.380 Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 9 von 24 Aufwendungen (Sachkonto) Betrag im 1. Quartal 2017 Betrag im 2. Quartal 2017 Betrag im 3. Quartal 2017 Betrag im 4. Quartal 2017 Erstattungen für Aufwendungen von Dritten (523) 3.880.311 4.903.465 ./. 3.600.287 Unterhaltung u. Bewirtschaftung (524+525) 8.554.904 8.054.429 7.560.009 6.770.401 Sonstige Dienst- leistungen (529) 213.527 119.092 ./. ./. Sozialtrans- feraufwendungen (533) 25.150.751 16.693.224 20.571.644 15.380.980 Sonst. Personal- und Versor- gungsaufwen- dungen (541) 11.062 21.317 ./. 27.177 Mieten und Pachten (5422) 3.095.818 3.430.504 3.098.363 3.509.125 Geschäftsauf- wendungen (543) 71.388 160.832 143.187 159.318 Steuern, Versi- cherungen, Schadensfälle (544) 491 ./. 23 ./. Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensge- genstände (571) 962.993 ./. ./. 823.710 Interne Leis- tungsbeziehun- gen (581) 168.245 169.160 205.136 178.078 Sonstige Auf- wendungen ./. 24.296 ./. ./. Die von der Stadt Köln korrigierten Aufwendungen wurden anhand der oben genannten Daten- grundlagen nachgewiesen. Personal: Siehe Ausführungen bei den Personalaufwendungen gesamt. Instandhaltung: Bei den Instandhaltungsaufwendungen wurden die Aufwendungen der Sachkonten • 521200 Unterhaltung der Gebäude und • 521800 Unterhaltung sonstiger baulicher Anlagen Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 10 von 24 verschiedener Kontierungsobjekte gemeldet. Die Aufwendungen stammen vom Amt für Woh- nungswesen (56). Die „Schlüssel AsylbLG-Leistungsempfänger“ wurden angewendet. Erstattungen für Aufwendungen von Dritten: Hier hat die Stadt Köln die Aufwendungen des Sachkontos 525800 Erstattungen an übrige Be- reiche gemeldet. Im 3. Quartal wurden – wie bei der ursprünglichen Meldung – Aufwendungen von 3.727.849 Euro gemeldet. Inhaltlich handelt es sich Aufwendungen für freie Träger für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften. Unterhaltung und Bewirtschaftung: Die Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung beinhalten Aufwendungen der Sach- konten • 523100 Unterhaltung Maschinen, technische Anlagen, • 523200 Unterhaltung Fahrzeuge (Treibstoffe/Reparatur usw.), • 523400 Unterhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung und immaterielle Vermögens- gegenstände, • 524100 Aufwendungen für Energie/Abwasser/Wasser, • 524200 Aufwendungen für Reinigung, Winterdienst und Abfallentsorgung und • 524900 Sonstige Bewirtschaftungskosten (z.B. Bewachung). Es handelt sich um Aufwendungen des Amtes für Wohnungswesen (56). Sie wurden anhand der „Schlüssel AsylbLG-Leistungsempfänger“ anteilig gemeldet. Sonstige Dienstleistungen: Bei den Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen handelt es sich um die Aufwendungen der Sachkonten • 529200 Proben/Untersuchungen/Gutachten/Prüfungen/Rechtsberatung, • 529210 Gerichts- und Notarkosten, • 529300 Aufwendungen für Honorare aufgrund Werkverträge und ähnlicher Vertragsfor- men und • 529900 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Auch diese Aufwendungen stammen vom Amt für Wohnungswesen (56) und wurden geschlüs- selt für die AsylbLG-Leistungsempfänger gemeldet. Sozialtransferaufwendungen: Die gemeldeten Sozialtransferaufwendungen beziehen sich auf das Sachkonto 533100 Leis- tungen außerhalb von Einrichtungen in Verbindung mit den Kontierungsobjekten Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 11 von 24 • P040001014200 Leistungen nach § 3 AsylbLG und • P040001014300 Leistungen nach § 2 AsylbLG. Diese Aufwendungen des Amtes für Soziales und Senioren (50) wurden anhand des Haus- haltsschlüssels HAS der Software AKDN auf die unterschiedlichen Kategorien des Erhebungs- bogens aufgeteilt. Die Benutzungsgebühren für die Unterkünfte, die das Amt für Soziales und Senioren (50) an das Amt für Wohnungswesen (56) zahlt, werden ebenfalls bei den Sozialtransferaufwendungen gebucht. Diese hat die Stadt Köln allerdings nicht gemeldet, da bereits die Kosten des Amtes für Wohnungswesen (56) gemeldet wurden. So wurde eine Doppelmeldung von Aufwendungen vermieden. Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen: Die sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen beinhalten die Aufwendungen folgen- der Sachkonten: • 540200 Aus- und Fortbildungen, Umschulungen, • 540300 Reisekosten, Trennungsentschädigung, • 540600 Dienst-/Schutzkleidung/persönliche Ausrüstungsgegenstände und • 540700 Personalnebenaufwendungen. Es handelt sich um Aufwendungen des Amtes für Wohnungswesen (56). Sie wurden anhand der „Schlüssel AsylbLG-Leistungsempfänger“ anteilig gemeldet. Mieten und Pachten: Die Aufwendungen für Mieten und Pachten beziehen sich auf die Sachkonten • 541200 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen und • 541210 Büroraummieten 11. Auch diese Aufwendungen stammen vom Amt für Wohnungswesen (56) und wurden geschlüs- selt für die AsylbLG-Leistungsempfänger gemeldet. Geschäftsaufwendungen: Die Stadt Köln hat die Aufwendungen der Sachkonten • 542100 Büromaterial, • 542200 Druck und Vervielfältigung, • 542400 Zeitungen und Fachliteratur, • 542520 Telefon, • 542521 Telefon (Amt 12), Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 12 von 24 • 542620 Werbung, Öffentlichkeits- und Pressearbeit und • 542900 Sonstige Geschäftsaufwendungen des Amtes für Wohnungswesen (56) anteilig für die AsylbLG-Leistungsempfänger gemeldet. Steuern, Versicherungen, Schadensfälle: Es handelt sich um die Aufwendungen des Sachkontos 546200 Kraftfahrzeugsteuer. Sie stam- men vom Amt für Wohnungswesen (56) und wurden geschlüsselt für die AsylbLG- Leistungsempfänger gemeldet. Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände: Die Stadt Köln bucht die Abschreibungen unterjährig (monatlich). Hier wurden die Abschreibun- gen folgender Sachkonten berücksichtigt: • 572110 planmäßige AfA auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermö- gens, • 573300 planmäßige Abschreibungen auf Aufbauten und Aufwuchs, • 575100 planmäßige AfA auf Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge, • 576100 planmäßige AfA Betriebs- und Geschäftsausstattung und • 576200 AfA Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Sie stammen vom Amt für Wohnungswesen (56) und wurden geschlüsselt für die AsylbLG- Leistungsempfänger gemeldet. Interne Leistungsbeziehungen: Berücksichtigt wurden die Aufwendungen der Sachkonten • 940010 Reinigung, • 940020 Porto, • 940030 IT-Leistungen und • 942012 Grundsteuer B. Die Leistungen werden vom Amt für Wohnungswesen (56) in Anspruch genommen und wurden geschlüsselt für die AsylbLG-Leistungsempfänger gem eldet. Sonstige Aufwendungen: Die sonstigen Aufwendungen beziehen sich auf die Sachkonten • 549200 Aufwendungen für Schadensfälle, • 549500 Ordnungsrechtliche Aufwendungen, Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 13 von 24 • 549700 Inanspruchnahme aus Bürgschaften/Gewährverträgen und • 549900 Sonstige ordentliche Aufwendungen. Auch sie stammen vom Amt für Wohnungswesen (56) und wurden geschlüsselt für die AsylbLG-Leistungsempfänger gemeldet. Unterbringung in Wohnungen In der Kategorie „Unterbringung in Wohnungen“ hat die Stadt Köln keine Aufwendungen gemel- det, da eine Differenzierung der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen derzeit nicht möglich ist. Eine Schätzung der Differenzierung wurde als nicht sachgerecht be- wertet und daher für die Istkostenerhebung nicht vorgenommen. Sämtliche Aufwendungen der Unterbringung sind daher bei den Gemeinschaftsunterkünften dargestellt. Bedarfe für Bildung und Teilhabe Die Stadt Köln hat die gemeldeten Aufwendungen für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe für das 1., 2., 3. und 4. Quartal 2017 korrigiert. Im Einzelnen hat sie folgende korrigierten Daten gemeldet: Korrigierte Aufwendungen für Bedarfe für Bildung und Teilhabe Aufwendungen (Sachkonto) Betrag im 1. Quartal 2017 Betrag im 2. Quartal 2017 Betrag im 3. Quartal 2017 Betrag im 4. Quartal 2017 Personal (50) 33.922 35.803 36.620 63.288 Unterhaltung u. Bewirtschaftung (524+525) 5 9 90 58 Sonstige Dienst- leistungen (529) ./. 71 1.919 104 Sozialtrans- feraufwendungen (533) 315.215 261.836 ./. ./. Sonst. Personal- und Versor- gungsaufwen- dungen (541) 30 ./. 38 106 Mieten und Pachten (5422) 3.091 3.166 5.665 7.617 Geschäftsauf- wendungen (543) 164 497 630 529 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensge- genstände (571) ./. ./. ./. ./. Interne Leis- 846 1.888 15.297 79.357 Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 14 von 24 Aufwendungen (Sachkonto) Betrag im 1. Quartal 2017 Betrag im 2. Quartal 2017 Betrag im 3. Quartal 2017 Betrag im 4. Quartal 2017 tungsbeziehun- gen (581) Die von der Stadt Köln korrigierten Aufwendungen wurden anhand der oben genannten Daten- grundlagen nachgewiesen. Sämtliche Aufwendungen stammen vom Amt für Soziales und Seni- oren (50). Die korrigierten Aufwendungen entsprechend den Vorschriften der §§ 34, 34a und 34b des SGB XII. Integrationskosten sind nicht enthalten. Personal: Siehe Ausführungen bei den Personalaufwendungen gesamt. Unterhaltung und Bewirtschaftung: Es handelt sich um die Aufwendungen der Sachkonten • 523400 Unterhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung und • 524200 Aufwendungen für Reinigung, Winterdienst und Abfallentsorgung. Sonstige Dienstleistungen: Berücksichtigt wurden die Aufwendungen des Sachkontos 529900 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Sozialtransferaufwendungen: Bei den Sozialtransferaufwendungen hat die Stadt Köln das Kontierungsobjekt P20010000500 BuT-Leistungen Asyl analog SGB XII mit folgenden Sachkonten zugrunde gelegt: • 533800 Persönlicher Schulbedarf, • 533810 Ausflüge oder Klassenfahrten, • 533820 Lernförderung, • 533830 Schulspeisung, • 533831 Kindergartenspeisung, • 533840 Soziale und kulturelle Teilhabe und • 533850 Schülerbeförderung BuT. Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen: Hier hat die Stadt Köln Aufwendungen des Kontos 540700 Personalnebenaufwendungen ge- meldet. Mieten und Pachten: Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 15 von 24 Es handelt sich um die Aufwendungen der Sachkonten • 541200 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen und • 541210 Büroraummieten 11. Bei den „Büroraummieten 11“ handelt es sich um Mieten für Büroräume, die von zentraler Stelle (Amt 11 Personal- und Verwaltungsmanagement) gesteuert werden. Geschäftsaufwendungen: Die Stadt Köln hat hier die Aufwendungen der Sachkonten • 542100 Büromaterial, • 542200 Druck und Vervielfältigung, • 542521 Telefon (Amt 12) und • 542610 Gästebewirtungen und Repräsentationen berücksichtigt. Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände: Es wurden die Abschreibungen der Sachkonten • 576100 planmäßige AfA Betriebs- und Geschäftsausstattung und • 576200 AfA Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gemeldet. Das Kontierungsobjekt lautet S200100010 Sachkosten BuT. Interne Leistungsbeziehungen: Bei den Internen Leistungsbeziehungen wurden die Aufwendungen der Sachkonten • 943320 Lernförderung, • 943331 Kindergartenspeisung, • 940010 Reinigung, • 940020 Porto und • 940030 IT-Leistungen gemeldet. Der Anstieg der Aufwendungen vom 1. bis zum 4. Quartal bezieht sich auf das Sachkonto 943331 Kindergartenspeisung. Hier erfolgt u.a. die Verrechnung mit dem Amt für Kinder, Ju- gend und Familie (51). Auch Transferleistungen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie (51) an Dritte (z.B. Kindertageseinrichtungen) werden hier verrechnet. Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 16 von 24 Leistungen bei Krankheit für Analogleistungsbezieher (§ 2 AsylbLG) Die gemeldeten Aufwendungen für Leistungen bei Krankheit für Analogleistungsbezieher (§ 2 AsylbLG) für das 4. Quartal 2017 wurden von der Stadt Köln korrigiert. Die von der Stadt Köln korrigierten Aufwendungen wurden anhand der oben genannten Daten- grundlagen nachgewiesen. Die Stadt Köln hat die Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsvorsorge für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung abgeschlossen. Dementsprechend erhalten die Leistungsempfänger die elektronische Gesundheitskarte. Die Erträge aus der Kostenerstattung des Landes nach § 4b FlüAG wurden im Oktober 2017 gebucht und bereits bei der ursprünglichen Istkostenerhebung gemeldet. Sie belaufen sich auf 616.983 Euro. Es handelt sich um die 2017 verbuchten Erträge, die auch Erstattungen für das Jahr 2016 enthalten (können). Der zeitliche Verzug zwischen der Leistung der Aufwendungen und der Erstattung ist mitunter recht groß. Korrigierte Aufwendungen für Leistungen bei Krankheit für Analogleistungsbezieher Aufwendungen (Sachkonto) Betrag im 1. Quartal 2017 Betrag im 2. Quartal 2017 Betrag im 3. Quartal 2017 Betrag im 4. Quartal 2017 Sozialtrans- feraufwendungen (533) ./. ./. ./. 5.503.155 Sozialtransferaufwendungen: Es handelt sich um die Aufwendungen des Sachkontos 533100 Leistungen außerhalb von Ein- richtungen in Verbindung mit dem Kontierungsobjekt P40001014300 Leistungen nach § 2 AsylbLG. Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG) Die Stadt Köln hat die gemeldeten Aufwendungen für Leistungen bei Krankheit, Schwanger- schaft und Geburt (§ 4 AsylbLG) für das 2. und 4. Quartal 2017 korrigiert. Die von der Stadt Köln korrigierten Aufwendungen wurden anhand der oben genannten Daten- grundlagen nachgewiesen. Korrigierte Aufwendungen für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt Aufwendungen (Sachkonto) Betrag im 1. Quartal 2017 Betrag im 2. Quartal 2017 Betrag im 3. Quartal 2017 Betrag im 4. Quartal 2017 Sozialtrans- feraufwendungen (533) ./. 772.436 ./. 2.915.737 Sozialtransferaufwendungen: Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 17 von 24 Gemeldet wurden die Aufwendungen des Sachkontos 533100 Leistungen außerhalb von Ein- richtungen in Verbindung mit dem Kontierungsobjekt P40001014200 Leistungen nach § 3 AsylbLG. Ergänzende Bestimmungen (§ 11 AsylbLG) Die Stadt Köln hat die gemeldeten Aufwendungen für Ergänzende Bestimmungen (§ 11 AsylbLG) für das 4. Quartal korrigiert. Die korrigierten Aufwendungen wurden anhand der oben genannten Datengrundlagen nachge- wiesen. Korrigierte Aufwendungen für ergänzende Bestimmungen Aufwendungen (Sachkonto) Betrag im 1. Quartal 2017 Betrag im 2. Quartal 2017 Betrag im 3. Quartal 2017 Betrag im 4. Quartal 2017 Sozialtrans- feraufwendungen (533) ./. ./. ./. 21.850 Sozialtransferaufwendungen: Gemeldet wurden die Aufwendungen des Sachkontos 533100 Leistungen außerhalb von Ein- richtungen in Verbindung mit dem Kontierungsobjekt P40001014200 Leistungen nach § 3 AsylbLG. Inhaltlich handelt es sich um Reisebeihilfen. Leistungen für Menschen mit Sonderbedarfen gesamt Die Stadt Köln hat die gemeldeten Aufwendungen für Leistungen für Menschen mit Sonderbe- darfen korrigiert. Im Einzelnen hat sie folgende korrigierte Daten gemeldet: Korrigierte Aufwendungen für Leistungen für Menschen mit Sonderbedarfen gesamt Aufwendungen (Sachkonto) Betrag im 1. Quartal 2017 Betrag im 2. Quartal 2017 Betrag im 3. Quartal 2017 Betrag im 4. Quartal 2017 Personal (50) ./. 32.400 ./. ./. Sozialtrans- feraufwendungen (533) ./. ./. ./. 10.798 Die von der Stadt Köln korrigierten Aufwendungen wurden anhand der oben genannten Daten- grundlagen nachgewiesen. Personal: Siehe Ausführungen bei den Personalaufwendungen gesamt. Sozialtransferaufwendungen: Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 18 von 24 Die Stadt Köln hat die Aufwendungen des Sachkontos 533100 Leistungen außerhalb von Ein- richtungen in Verbindung mit dem Kontierungsobjekt P40001014300 Leistungen nach § 2 AsylbLG gemeldet. Verwaltungsleistungen und Overhead-Aufwand Die Stadt Köln hat die gemeldeten Aufwendungen für Verwaltungsleistungen und Overhead- Aufwand für das 1., 2., 3. und 4. Quartal 2017 korrigiert. Die von der Stadt Köln korrigierten Aufwendungen wurden anhand der oben genannten Daten- grundlagen nachgewiesen. Die unter dieser Position angegebenen Aufwendungen wurden nicht unter anderen Positionen doppelt erfasst. Korrigierte Aufwendungen für Verwaltungsleistungen und Overhead-Aufwand Aufwendungen (Sachkonto) Betrag im 1. Quartal 2017 Betrag im 2. Quartal 2017 Betrag im 3. Quartal 2017 Betrag im 4. Quartal 2017 Sonstige Auf- wendungen 585.546 566.046 552.648 824.204 Sonstige Aufwendungen: Hier hat die Stadt Köln die Overhead-Leistungen gemäß KGSt mit 20 Prozent der entstandenen Personalaufwendungen angesetzt, da die Leistungen im Wesentlichen durch städtische Be- dienstete erbracht werden, die über einen Büroarbeitsplatz verfügen. • 1. Quartal: 20 Prozent * 2.927.730 Euro = 585.546 Euro. • 2. Quartal: 20 Prozent * 2.830.233 Euro = 566.046 Euro. • 3. Quartal: 20 Prozent * 2.763.238 Euro = 552.648 Euro. • 4. Quartal: 20 Prozent * 4.121.023 Euro = 824.204 Euro. Sonstige Aufwendungen Die Stadt Köln hat folgende korrigierte Sonstige Aufwendungen gemeldet: Korrigierte sonstige Aufwendungen Aufwendungen (Sachkonto) Betrag im 1. Quartal 2017 Betrag im 2. Quartal 2017 Betrag im 3. Quartal 2017 Betrag im 4. Quartal 2017 Personal (50) 1.061.057 952.517 895.643 1.366.540 Unterhaltung u. Bewirtschaftung (524+525) ./. 652 ./. ./. Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 19 von 24 Aufwendungen (Sachkonto) Betrag im 1. Quartal 2017 Betrag im 2. Quartal 2017 Betrag im 3. Quartal 2017 Betrag im 4. Quartal 2017 Sonstige Dienst- leistungen (529) 4.347 ./. 6.005 ./. Sozialtrans- feraufwendungen (533) ./. ./. ./. 64.124 Sonstige Perso- nal- und Versor- gungsaufwen- dungen (541) 554 662 668 911 Mieten und Pachten (5422) 227.960 215.917 212.821 253.108 Geschäftsauf- wendungen (543) 6.770 5.326 4.751 5.603 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensge- genstände (571) 7.783 8.687 6.869 6.123 Interne Leis- tungsbeziehun- gen (581) 61.353 53.679 51.130 47.107 Die von der Stadt Köln korrigierten Aufwendungen wurden anhand der oben genannten Daten- grundlagen nachgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Personal- und Sachaufwen- dungen des Amtes für Soziales und Senioren (50) und des Gesundheitsamtes (53). Die Stadt Köln kann diese nicht auf die einzelnen Leistungen bzw. Personenkreise aufteilen. Eine Aus- nahme bildet dabei der Bereich „Bildung und Teilhabe“. Hier erfolgt – auch aufgrund der Ab- rechnung von Drittmitteln – eine getrennte Verbuchung und Ausweisung in SAP. Die unter dieser Position angegebenen Aufwendungen wurden nicht unter anderen Positionen doppelt erfasst. Personal: Siehe Ausführungen bei den Personalaufwendungen gesamt. Unterhaltung und Bewirtschaftung: Bei den Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung wurde das Sachkonto 523400 Unterhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung und immaterielle Vermögensgegenstände einbezogen. Die Aufwendungen stammen vom Amt für Soziales und Senioren (50). Sonstige Dienstleistungen: Die Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen beinhalten zum einen Aufwendungen folgen- der Sachkonten des Amtes für Soziales und Senioren (50): • 529210 Gerichts- und Notarkosten und • 5229900 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 20 von 24 Zum anderen wurden hier Aufwendungen des Gesundheitsamtes (53) gemeldet. Dabei wurden die Aufwendungen der Sachkonten • 529200 Proben/Untersuchungen/Gutachten/Prüfungen/Rechtsberatung, • 529210 Gerichts- und Notarkosten und • 529300 Aufwendungen für Honorare aufgrund Werkverträge und ähnlicher Vertragsfor- men berücksichtigt. Sozialtransferaufwendungen: Hier hat die Stadt Köln Aufwendungen des Sachkontos 533100 Leistungen außerhalb von Ein- richtungen (Kontierungsobjekt P40001014300 Leistungen nach § 2 AsylbLG) gemeldet. Inhaltlich handelt es sich um Hilfen zur Pflege und Versicherungsbeiträge für Analogleistungs- bezieher. Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen: Es handelt sich um Aufwendungen der Sachkonten • 540200 Aus- und Fortbildungen, Umschulungen, • 540300 Reisekosten, Trennungsentschädigung, • 540600 Dienst-/Schutzkleidung/persönliche Ausrüstungsgegenstände und • 540700 Personalnebenaufwendungen des Amtes für Soziales und Senioren (50) und des Gesundheitsamtes (53). Mieten und Pachten: Die Stadt Köln hat bei den Mieten und Pachten die Aufwendungen der Sachkonten • 541200 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen und • 541210 Büroraummieten 11 angesetzt. Sie sind beim Amt für Soziales und Senioren (50) sowie beim Gesundheitsamt (53) entstanden. Bei den Aufwendungen des Gesundheitsamtes (53) wurde zum Teil der „Schlüssel AsylbLG-Leistungsempfänger“ angewendet. Geschäftsaufwendungen: Die gemeldeten Geschäftsaufwendungen beinhalten Aufwendungen der Sachkonten • 542100 Büromaterial, • 542200 Druck und Vervielfältigung, Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 21 von 24 • 542400 Zeitungen und Fachliteratur, • 542520 Telefon, • 542521 Telefon (Amt 12), • 542620 Werbung, Öffentlichkeits- und Pressearbeit und • 542900 Sonstige Geschäftsaufwendungen. Sie stammen vom Amt für Soziales und Senioren (50) und vom Gesundheitsamt (53). Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände: Auch die Aufwendungen für Abschreibungen stammen vom Amt für Soziales und Senioren (50) und vom Gesundheitsamt (53). Berücksichtigt wurden folgende Sachkonten: • 572110 planmäßige AfA auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermö- gens, • 575100 planmäßige AfA auf Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge, • 576100 planmäßige AfA Betriebs- und Geschäftsausstattung und • 576200 AfA Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Interne Leistungsbeziehungen: Die Internen Leistungsbeziehungen beziehen sich ebenfalls auf Leistungen, die das Amt für Soziales und Senioren (50) sowie das Gesundheitsamt (53) wahrgenommen haben. Konkret handelt es sich um die Aufwendungen der Sachkonten • 940010 Reinigung, • 940020 Porto und • 940030 IT-Leistungen. Erträge Die Stadt Köln hat die ursprünglich gemeldeten Erträge zum Teil korrigiert. Es wurden folgende korrigierte Werte gemeldet: Korrigierte sonstige Erträge Erträge (Sach- konto) Betrag im 1. Quartal 2017 Betrag im 2. Quartal 2017 Betrag im 3. Quartal 2017 Betrag im 4. Quartal 2017 Sonstige Erträge Sonstige Trans- fererträge (42) 351.092 546.475 600.309 390.666 Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 22 von 24 Erträge (Sach- konto) Betrag im 1. Quartal 2017 Betrag im 2. Quartal 2017 Betrag im 3. Quartal 2017 Betrag im 4. Quartal 2017 Öffentlich- rechtliche Leis- tungsentgelte (43) 42 ./. 11 ./. Privatrechtliche Leistungsentgel- te (44) 21.200 24.934 11.112 103.983 Sonstige ordent- liche Erträge 126 -1.842 126.774 6.438 Bei der Daten- und der Korrekturmeldung erfolgte insgesamt keine Nettobetrachtung, so dass sowohl die Aufwendungen als auch die Erträge in ihrer tatsächlichen Höhe von der Stadt Köln gemeldet wurden. Die von der Stadt Köln korrigierten Erträge wurden dabei anhand der oben genannten Daten- grundlagen nachgewiesen. Nicht gemeldet hat die Stadt Köln Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Laut der Aus- wertungsdatei belaufen sich diese für den Bereich AsylbLG – zum Teil geschlüsselt – auf 2,1 Mio. Euro für das Jahr 2017 (da die Stadt Köln diesen Betrag nicht gemeldet hat, hat sie ihn nach der Auswertung nicht – wie die gemeldeten Beträge – auf Plausibilität überprüft). Diese Erträge beziehen sich hauptsächlich auf die allgemeine Investitionspauschale. Sonstige Transfererträge: Gemeldet wurden die Erträge folgender Sachkonten: • 421300 Leistungen Sozialleistungsträger außerhalb von Einrichtungen, • 421500 Rückzahlungen Hilfe außerhalb von Einrichtungen, • 422100 Kostenbeiträge/ersatz, Aufwandserstattungen in Einrichtungen und • 422300 Leistungen Sozialleistungsträger in Einrichtungen. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte: Hier handelt es sich um Verwaltungsgebühren (Sachkonto 431100) des Gesundheitsamtes (53). Privatrechtliche Leistungsentgelte: Die Stadt Köln hat hier Erträge der Sachkonten • 441100 Mieten und Pachten, • 448400 Erstattungen von gesetzlichen Sozialversicherungen und • 448500 Erstattungen verbundene Unternehmen, Beteiligungen gemeldet. Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 23 von 24 Die Erträge der Sachkonten 441100 und 448500 stammen ausschließlich vom Amt für Woh- nungswesen (56) und wurden anteilig für die AsylbLG-Leistungsempfänger gemeldet („Schlüs- sel AsylbLG-Leistungsempfänger“). Die Erträge des Sachkontos 448400 stammen sowohl vom Amt für Wohnungswesen (56) als auch vom Amt für Soziales und Senioren (50). Die Erträge aus Mieten und Pachten (Sachkonto 441100) in Höhe von insgesamt 48.326 Euro für das Jahr 2017 beziehen sich auf Räumlichkeiten, die die Stadt Köln in den Flüchtlingsobjek- ten an Dritte weitervermietet hat. Die für diese Räume anfallenden anteiligen Aufwendungen wären nur mit hohem Arbeitsaufwand herauszurechnen gewesen, so dass sie bei der Istkos- tenerhebung ebenfalls berücksichtigt wurden. Dadurch stehen den Erträgen entsprechende Aufwendungen gegenüber, so dass diese Position im Ergebnis neutralisiert wird. Benutzungsgebühren der Selbstzahler sind – ebenso wie die entsprechenden Aufwendungen – bei der Istkostenerhebung nicht gemeldet worden. Sonstige ordentliche Erträge: Unter die Sonstigen ordentlichen Erträge fallen die Sachkonten • 458900 weitere nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge, • 459300 Erträge aus Schadensregulierungen und • 459900 weitere sonstige ordentliche Erträge. Die Erträge der Sachkonten 458900 und 459300 stammen vom Amt für Wohnungswesen (56) und wurden anteilig für die AsylbLG-Leistungsempfänger gemeldet („Schlüssel AsylbLG- Leistungsempfänger“). Die Erträge des Sachkontos 459900 stammen sowohl vom Amt für Wohnungswesen (56) als auch vom Amt für Soziales und Senioren (50). Stadt Köln Istkostenerhebung FlüAG Korrekturen 020.050.010_00048 Seite 24 von 24 Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, 44623 Herne Postfach 10 18 79, 44608 Herne t 0 23 23/14 80-0 f 0 23 23/14 80-333 e info@gpa.nrw.de i www.gpa.nrw.de
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2640/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.08.2018
- Erstellt
- 08.08.2018 14:49