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2011/0059

Bebauungsplan N 8.3.5 - Büdinger Straße - (Satzungsbeschluss)

Magistratsvorlage 10.02.2011

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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 10.02.2 011 
Der Magistrat  
 
 
 
Begründung 
gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) 
 
zum Bebauungsplan N 8.3.5 
– Büdinger Straße – 
 
zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 8.3 
 
für ein Teilgebiet des ehemaligen Schlachthofgeländes Büdinger Straße 
mit den Flurstücken Gemarkung Darmstadt, Flur 13, Flst.-Nr.: 
166/44, 166/45, 166/46, 166/47, 166/48, 166/49, 192/6, 192/7, 192/8, 
192/9 tlw., 224 tlw. und 235/2 tlw. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausschnitt aus der Stadtkarte  ohne Maßstab 
Geltungsbereich des Bebauungsplans N 8.3.5 
Anlage 2

Inhalt  Seite 2 
  
INHALT 
 
1. 
 Erfordernis und Ziel der Planaufstellung ................................................... ................. 3 
2.  Rechtsgrundlagen ................................................... ................................................... ..... 4 
3.  Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB ................................................... .......... 4 
4.  Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich .......................................... 4 
5.  Planungsrechtliche Situation / Schutzausweisungen ................................................ 4  
5.1  Regionalplan ................................................... ................................................... .............. 4 
5.2  Flächennutzungsplan ................................................... ................................................... 4 
5.3  Bebauungsplan ................................................... ................................................... .......... 5 
5.4  Schutzausweisungen ................................................... ................................................... . 5 
6.  Emissionen – Immissionen ................................................... ......................................... 5 
6.1  Unfallrisiko durch Emissionen ................................................... .................................... 5 
7.  Wasserwirtschaftliche Belange ................................................... .................................. 5 
7.1  Schutz- und Sicherungsgebiete nach dem Hessischen Wassergesetz ........................ 5 
7.2  Bodenversiegelung / Versickerung von Niederschlagswasser ..................................... 5 
7.3  Abwasser ................................................... ................................................... .................... 6 
7.4  Oberirdische Gewässer ................................................... ................................................ 6  
7.5  Altflächen/Altlasten/Altstandorte ................................................... ............................... 6 
8.  Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................... ....................... 6 
8.1  Vegetation und Fauna ................................................... .................................................. 6  
8.2  Voraussichtliche Umweltauswirkungen ................................................... ...................... 6 
9.  Inhalt und Begründung der Festsetzungen im Bebauungsplan ................................. 6 
9.1  Art der baulichen Nutzung ................................................... .......................................... 6 
9.2  Stellplätze ................................................... ................................................... .................. 6 
10.  Begründung zur Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen ............................ 6 
10.1  Oberflächengestaltung ................................................... ................................................. 6  
11.  Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung ................................................... ....................... 7

Begründung zum Bebauungsplan N 8.3.5  Seite 3 
  
1.  Erfordernis und Ziel der Planaufstellung 
Durch die Sanierung und Aufstockung der Gebäude auf den Grundstücken 
166/50, 166/51 und 166/52 ist der Nachweis von zusätzlichen Stellplatzflächen 
erforderlich geworden.  
Im Rahmen der Bebauung des ehemaligen Schlachthofgeländes und dem damit 
einhergehenden Umbau der Büdinger Straße hat die Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt ursprünglich öffentliche Verkehrsflächen (Gehweg) gegen private Flächen 
der Bauverein AG (Vorgartenbereich) getauscht. Dadurch konnte eine Überfah- 
rung des Gehweges durch PKWs zur Nutzung privater Stellplatzflächen im ehema- 
ligen Vorgartenbereich verhindert und somit einer Personengefährdung vorge- 
beugt werden. Der Verlauf des öffentlichen Gehweges wurde geändert, so dass die 
privaten Stellplätze direkt von der Büdinger Straße angefahren werden können. 
Die bestehenden Grünflächen vor den Wohngebäuden konnten teilweise erhalten 
werden.  
Die in der unten stehenden Zeichnung gekennzeichneten Flächen A sollen als pri- 
vate Stellplatzflächen und die gekennzeichneten Flächen B als öffentliche Ver- 
kehrsflächen (Bürgersteig) genutzt werden. Um den bereits durchgeführten Stra- 
ßenumbau rechtlich zu sichern, sind planungsrechtliche Festsetzungen zu einer 
entsprechenden Nutzung der Grundstücke erforderlich. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Flächen A sind im rechtskräftigen Bebauungsplan N 8.3 als öffentliche Ver- 
kehrsfläche ausgewiesen. Die Flächen B wurden als private Freifläche genutzt und 
wären planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans N 8.3.5 wird die vorgesehene Umwid- 
mung der Flächen öffentlich-rechtlich gesichert.

Begründung zum Bebauungsplan N 8.3.5  Seite 4 
  
2.  Rechtsgrundlagen 
Dem Bebauungsplan N 8.3.5 liegen die Vorschriften des Baugesetzbuches 
(BauGB) und die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen, sowie die planungs- 
rechtlichen Fachgesetze zugrunde. 
3.  Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB 
Für den Bebauungsplan N 8.3.5, zur tlw. Änderung des Bebauungsplans N 8.3, 
wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet. Die Vorausset- 
zungen hierfür liegen vor, da 
• es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung mit einer geringen Grund- 
fläche (< 2 ha) handelt, 
• keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die eine Pflicht zur Umwelt- 
verträglichkeitsprüfung nach UVPG oder Landesrecht auslöst 
• und auch keine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogel- 
schutzgebieten im Sinne des BNatschG zu erwarten ist.  
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 
BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 
2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, 
sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen. 
Ein Eingriffsausgleich entfällt. 
4.  Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich 
Das Plangebiet liegt im Norden der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Büdin- 
ger Straße. Es umfasst in der Gemarkung Darmstadt, Flur 13, folgende Flurstü- 
cke: 166/44, 166/45, 166/46, 166/47, 166/48, 166/49, 192/6, 192/7, 192/8 
192/9 tlw., 224 
 tlw . und 235/2 tlw. 
Im unmittelbaren Umfeld befinden sich mehrgeschossige Wohngebäude, Arztpra- 
xen, kleinere Einzelhandelsbetriebe sowie ein Lebensmitteldiscountmarkt.  
Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.400 m². 
5.  Planungsrechtliche Situation / Schutzausweisungen 
5.1  Regionalplan 
Im Regionalplan Südhessen 2000, neu bekannt gemacht am 13.09.2004 (St. 
Anz. 37/04), ist das Plangebiet als „Siedlungsbereich“ dargestellt.  
5.2  Flächennutzungsplan  
Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt weist das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ aus.  
Die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist somit 
gewährleistet.

Begründung zum Bebauungsplan N 8.3.5  Seite 5 
  
5.3  Bebauungsplan 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes N 8.3.5 zur teilweisen Änderung des 
rechtskräftigen Bebauungsplanes N 8.3 liegt in dessen südlichen Bereich. Die 
Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans N 8.3 gelten, soweit nicht in 
diesem Bebauungsplan geändert, unverändert weiter. 
 
5.4  Schutzausweisungen 
Landschaftsschutz und Naturschutz 
Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete werden von der Planung 
nicht tangiert. 
Baumschutzsatzung 
In Darmstadt sind alle Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortstei- 
le und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch eine Baumschutzsatzung 
geschützt. Geschützt sind Bäume, die – gemessen in einem Meter Höhe – bei 
Laubbäumen einen Stammumfang von mehr als 60 cm haben, bei Nadelbäumen 
von mehr als 90 cm. 
6.  Emissionen – Immissionen 
6.1  Unfallrisiko durch Emissionen 
Das Plangebiet tangiert die Achtungsgrenze (Seveso-II-Richtlinie) des Betriebsge- 
ländes der Fa. Merck. Die Richtlinien 2003/105/EG des Europäischen Parlaments 
und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Beherrschung der Gefahren bei 
schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie) und ihre Umset- 
zung durch § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz sind daher zu berücksichtigen. 
Da dieser Bebauungsplan jedoch keine Maßnahmen mit raumbedeutsamer Wir- 
kung ermöglicht und keine publikumswirksame Nutzung entsteht, sondern ledig- 
lich Parkplätze zulässig sind, kann insgesamt davon ausgegangen werden, dass 
durch das Vorhaben weder die Rechte des Betriebes berührt werden, noch mit 
besonderen Unfallrisiken oder einer zusätzlichen Gefährdung der Bevölkerung zu 
rechnen ist. 
7.  Wasserwirtschaftliche Belange 
7.1  Schutz- und Sicherungsgebiete nach dem Hessischen Wassergesetz 
Das Plangebiet liegt in keinem Schutz- oder Sicherungsgebiet nach dem Hessi- 
schen Wassergesetz. 
7.2  Bodenversiegelung / Versickerung von Niederschlagswasser 
Regelungen zum Maß der Bodenversiegelung und zur Versickerung von Nieder- 
schlagswasser werden in den textlichen Festsetzungen wie folgt getroffen: 
„Parkplatz- und Stellplatzflächen sind mit versickerungsfähigem Pflaster auszubilden.“

Begründung zum Bebauungsplan N 8.3.5  Seite 6 
  
7.3  Abwasser 
Das Plangebiet ist an vorhandene Abwasseranlagen (Kanal, Rückhaltebecken und 
Kläranlage) angeschlossen. 
7.4  Oberirdische Gewässer 
Oberirdische Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. 
7.5  Altflächen/Altlasten/Altstandorte 
Im Plangebiet sind weder Altlasten noch Altstandorte bekannt. 
Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist jedoch 
auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden diese festgestellt, ist umgehend 
das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Darm- 
stadt (Dez. IV/Da 41.5) zu informieren. 
8.  Bewertung der Umweltauswirkungen 
8.1  Vegetation und Fauna  
Das Plangebiet besitzt keine Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz.  
Es bestehen keine Hinweise auf das Vorkommen streng geschützter Tier- oder 
Pflanzenarten im Plangebiet. 
8.2  Voraussichtliche Umweltauswirkungen 
Durch die Umsetzung der Planung kommt es nicht zu Beeinträchtigungen der 
Schutzgüter. Es ist nicht mit Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, 
Luft und Klima, Mensch, Flora und Fauna sowie Mensch und Kultur- und Sachgü- 
ter zu rechnen, da der Bebauungsplan keine Neubebauung und keine zusätzliche 
Versiegelung ermöglicht. 
9.  Inhalt und Begründung der Festsetzungen im Bebauungsplan  
9.1  Art der baulichen Nutzung 
Der Planungsbereich wird als öffentliche und private Verkehrsfläche festgesetzt. 
Durch den Flächentausch zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der 
Bauverein AG wurde die Möglichkeit von zusätzlichen privaten Stellplätzen ge- 
schaffen und gleichzeitig die öffentliche Gehwegfläche sichergestellt. 
9.2  Stellplätze 
Stellplätze sind nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen zulässig. 
10.  Begründung zur Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 
10.1  Oberflächengestaltung 
Um den Anteil an versiegelten Flächen möglichst gering zu halten, werden Vorga- 
ben zur Oberflächenbefestigung gemacht. Vollständige Versiegelung führt zum

Begründung zum Bebauungsplan N 8.3.5  Seite 7 
  
Aufheizen der Flächen im Sommer, Erwärmung der Umgebung durch Rückstrah- 
lung, erhöhtem Staubanfall und schnellem Abfluss des Niederschlagswassers. 
Die dezentrale Versickerung von Regenwasser dient der Anreicherung des Grund- 
wassers und der Vermeidung eines beschleunigten Oberflächenabflusses mit da- 
mit verbundenen Abflussspitzen in Vorflutern nach Niederschlägen von befestig- 
ten und überbauten Flächen. Der mit der Bebauung und der Versiegelung einher- 
gehende Eingriff in den Grund- und Oberflächenwasserhaushalt wird so zumindest 
teilweise wieder ausgeglichen. 
11.  Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung 
Bei Bauleitplänen für die Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach 
§ 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung 
des Bebauungsplanes gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 zu erwarten sind, als erfolgt oder 
zulässig im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB. 
Aus diesem Grund ist ein naturschutzrechtlicher Ausgleich für die Bebauungs- 
planänderung nicht erforderlich. 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

2011/0059

3699 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
23.02.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0059 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bebauungsplan N 8.3.5 - Büdinger Straße - (Satzungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 10. 2.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Zum offen gelegten Entwurf des Bebauungsplans N 8.3.5  – Büdinger Straße – für ein Teilgebiet des 
ehemaligen Schlachthofgeländes Büdinger Straße, Gemarkung Darmstadt, Flur 13 mit den 
Flurstücken 166/44, 166/45, 166/46, 166/47, 166/48, 166/49, 192/6, 192/7, 192/8, 192/9 tlw., 224 tlw. 
und 235/2 tlw., gingen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 (2) BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) 
entschieden. 
 
2. Der vorliegende Bebauungsplan N 8.3.5 mit seiner Begründung ( Anlage 2) und der in den 
Bebauungsplan aufgenommenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen wird zur Satzung 
beschlossen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und TÖB zum Entwurf 
Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplan N 8.3.5 
Bebauungsplan N 8.3.5 (wird zu den Sitzungen ausgelegt/aufgehängt)

2 
... 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2011/0059 vom 10.02.2011: 
 
Ziel des Bebauungsplans N 8.3.5 ist den bereits durchgeführten Straßenumbau planungsrechtlich zu 
sichern, indem die entsprechenden Nutzungen der Grundstücke festgesetzt werden. 
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB durchgeführt. Im beschl eunigten Verfahren 
wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a und von der Angabe 
nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie 
von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen. 
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit der zugehörigen Begründung erfolgte nach Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom 04.11.2010 in der Zeit vom 17.11.2010 bis einschließlich 
17.12.2010. 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Abstimmung mit 
den Nachbargemeinden, wurden mit Schreiben vom 10.11.2010 durchgeführt. 
 
 
Zu 1:
 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf N 8.3.5 
– Büdinger Straße – zusammengefasst und entsprechend geprüft. 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zu dem Bebauungsplanentwurf N 
8.3.5 gingen keine Stellungnahmen ein. 
 
 
Zu 2:
 
Der Bebauungsplan N 8.3.5 ist mit seiner Begründung (Anlage 2) und der im Plan enthaltenen 
Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen. 
Der Bebauungsplan wird anschließend durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt. 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:
 
• 11 Exemplare des Bebauungsplans N 8.3.5 für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung 
• Akten z. Hd. des Berichterstatters 
 
 
Darmstadt, den  10.02.2011 
VI/61.2 ha Nst. 2112

anlage 1

8952 Zeichen

Bebauungsplan N 8.3.5 - Büdinger Straße - 
10.02.2011 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 1 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: 
 Prüfung der Stellungnahme: 
1.1 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 
Darmstadt (Schreiben vom 18.11.2010): 
  
  
Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG 
wie folgt aufzunehmen: 
 
„Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies 
dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abteilung Archäologische 
Denkmalpflege, oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich 
anzuzeigen.“ 
 
  
Dem Hinweis wurde entsprochen. Er wurde im Bebauungsplan un- 
ter III. Hinweise aufgenommen. 
1.2 Regierungspräsidium Darmstadt,  Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darm- 
stadt (Schreiben vom 08.12.2010): 
  
  
Von Seiten des Kampfmittelräumdienstes  wird ausgeführt, dass über die 
Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbil- 
der ergeben hat, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände 
in einem Bombenabwurfgebiet befindet. 
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grund- 
sätzlich ausgegangen werden. 
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits boden- 
eingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 4 Metern 
durchgeführt wurden sowie bei Abbrucharbeiten sind keine Kampfmittel- 
räummaßnahmen notwendig. 
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondie- 
ren auf Kampfmittel, ggfs. nach Abtrag des Oberbodens) vor Beginn der 
geplanten Bauarbeiten auf den Grundstücksflächen erforderlich, auf de- 
nen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätz- 
lich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen. 
Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, 
Versiegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalien), sind aus Si- 
cherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodenein- 
greifenden Bauarbeiten erforderlich.  
  
Mit dem Bebauungsplan wird lediglich die Umwidmung von Ver- 
kehrsflächen öffentlich-rechtlich gesichert. Der Bebauungsplan er- 
möglicht keine Neubebauung. Bodeneingreifende Maßnahmen fin- 
den nicht statt. Die Büdinger Straße wurde bereits im Zuge der 
Neubebauung des ehemaligen Schlachthofgeländes neu gestaltet 
und ausgebaut. Daher wird kein Hinweis in den Bebauungsplan 
aufgenommen.   
Anlage 1

Bebauungsplan N 8.3.5 - Büdinger Straße - 
10.02.2011 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 2 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: 
 Prüfung der Stellungnahme: 
Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Baugrubenverbau 
(Spundwand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungsbohrungen in der 
Verbauachse abzusichern.  
Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, sollen die Erdaushubar- 
beiten mit einer Flächensondierung begleitet werden. 
Zu eigenen Sicherheit sollten bescheinigen werden, dass die Kampfmit- 
telräumungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchge- 
führt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem 
die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwende- 
te Detektionsverfahren anzugeben.  
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst 
des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Es wird 
darum gebeten, bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Verwen- 
dung des Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen. 
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flächen 
örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Nach 
Abschluss der Arbeiten wird um Übersendung des Lageplans und der 
KMIS-R-Datei gebeten. Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der 
nachstehenden Internetseite des Kampfmittelräumdienstes herunter 
geladen werden: 
http://www.rp-darmstadt.hessen.de  (Sicherheit und Ordnung, Gefahren- 
abwehr, KMRD) 
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischen- 
lagern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessenten/ Interes- 
sentin oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Eigentümerin, In- 
vestor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten sind daher von die- 
sen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen.  
Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden 
die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. 
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma wird 
immer darum gebeten, das Aktenzeichen I 18 KMRD – 6b 06/05- DA 
713-2010 anzugeben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen.

Bebauungsplan N 8.3.5 - Büdinger Straße - 
10.02.2011 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 3 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: 
 Prüfung der Stellungnahme: 
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird 
die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unum- 
gänglich gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive 
Rechnungsprüfung zum Zwecke der  Kostenerstattung durch den Bund 
gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräu- 
mung. 
Eine Kopie des Auftrages ist dem RP zur Kenntnisnahme zuzusenden. 
Den Abtransport -ggfs. auch die Entschärfung- und die Vernichtung der 
gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfmittelräumdienst-
  
weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. 
 
1.3 HSE Technik GmbH  Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt 
(Schreiben vom 26.11.2010): 
  
  
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel des VNB 
bzw. der HSE AG. Bei einer Entwidmung der Wegeparzellen sind die Be- 
triebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. Notwendige Leitungsum- 
legungen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach geltenden 
Verträgen geregelt und sind rechtzeitig mit der HSE abzusprechen. 
 
  
Dies ist nicht Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens. Im 
Tauschvertrag werden diese Rechte unter Dienstbarkeiten geregelt. 
1.4 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Technische Infrastruktur 
Niederlassung Mitte, Fachreferent, PuB L 1-2, PTI 21 Darmstadt , E- 
schollbrücker Straße 12, 64283 Darmstadt 29.11.2010): 
  
  
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deut- 
schen Telekom AG, die zu sichern sind. 
Im Gehwegbereich befindet sich ein Kabelkanal mit 16 Leerrohren. 
Bei Aufgrabungen ist darauf zu achten, dass Beschädigungen hieran 
vermieden werden. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausfüh- 
renden über die vorhandenen Anlagen und über deren Lage bei der 
Deutschen Telekom AG informieren und die Kabelschutzanweisung be- 
achten. 
 
  
Der Hinweis wurde berücksichtigt. 
Im Bebauungsplan wurde unter III. Hinweise, Nr. 4 (Leitungs- 
schutzmaßnahmen), ein entsprechender Hinweis ergänzt.

Bebauungsplan N 8.3.5 - Büdinger Straße - 
10.02.2011 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 4 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: 
 Prüfung der Stellungnahme: 
Bei der Durchführung von Baumpflanzungen ist darauf zu achten, dass 
die Bäume in mindestens 2,5 m Entfernungen von den Anlagen der 
Deutschen Telekom AG gepflanzt werden. Sollte dieser Abstand unter- 
schritten werden, sind Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Baum- 
wurzeln von den Telekommunikationsanlagen fernzuhalten. 
Die Kosten der Schutzmaßnahme sind vom Veranlasser zu tragen. 
 
1.5 Polizeipräsidium Südhessen,  Klappacher Straße 145, 64285 Darmstadt 
(Schreiben vom 09.12.2010: 
  
  
Der Bebauungsplanänderung wird aus folgenden Gründen verkehrspoli- 
zeilich nicht zugestimmt: 
 
Stellplätze und Gehweg sind schon längere Zeit hergestellt und stehen 
der Öffentlichkeit zu Verfügung. Die bestehenden Eigentumsverhältnisse 
sind für die Allgemeinheit grundsätzlich uninteressant. 
Wird ein Neubau errichtet, ist die Stellplatzsatzung einzuhalten. Ver- 
kehrspolizeilich wird immer darauf hingewiesen, dass einem Ablösen von 
Stellplätzen nicht zugestimmt wird bzw. dies als äußerst kritisch erach- 
tet wird. 
In der Büdinger Straße ist nun beabsichtigt, öffentliche Parkplätze zu 
privatisieren. Damit soll offensichtlich ein Mangel, nach Fertigstellung 
der Bebauung und damit abgeschlossenem Verfahren, beseitigt werden. 
 
Die geplante Bebauungsplanänderung hat zur Folge, dass der Mangel an 
öffentlichen Stellplätzen vergrößert wird. Dies ist aus verkehrspolizeili- 
cher Sicht eine nicht hinnehmbare Folge, so dass der Bebauungsplanän- 
derung nicht zugestimmt werden kann. 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Bebauungsplan dient lediglich der Anpassung an die bereits 
vorhandene Situation. 
Die Büdinger Straße wurde im Zuge der Neubebauung des ehema- 
ligen Schlachthofgeländes neu gestaltet und ausgebaut. Somit 
kann man in diesem Falle nicht von einer Vernichtung öffentlicher 
Stellplatzflächen sprechen, da es diese vor der Umgestaltung in 
dieser Form nicht gegeben hat.

anlage 3

4943 Zeichen

| a

Beschleunigtes Verfahren nach $ 13a BauGB:

Aufstellungsbeschluss:

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.11.2010

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. & 2 (1) und nach $ 13a BauGB im „Darmstädter
Echo“ am 08.11.2010

Öffentliche Auslegung:

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.11.2010.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 08.11.2010

Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung gem. 8 3 (2) BauGB im
Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 17.11.2010 bis einschließlich 17.12.2010

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. & 4 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. & 2 (2) BauGB mit Schreiben
vom 10.11.2010

Satzungsbeschluss:

Dieser Bebauungsplan wurde mit den textlichen Festsetzungen, dem zeichnerischen Teil und der im
Plan enthaltenen Satzung gem. 8 10 (1) BauGB von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung
beschlossen am

Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Der Dezernent

WISSENSCHAFTSSTADT
Gemarkung Darmstadt, Flur 13

DARMSTADT
Maßstab 1 : 500

Bebauungsplan N 8.3.5
- Büdinger Straße -

zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 8.3

l. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Aufgrund des $ 9 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit der Bau-
nutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. 01. 1990 (BGBl. | S. 132) und der Planzeichen-
verordnung (PlanzV) vom 18. 12. 1990 (BGBi. | 1991 S. 58) werden festgesetzt:

1. Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs EEE EEE

2. Öffentliche Verkehrsflächen

2.1  Straßenverkehrsflächen

2.2 _ Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung;

2.2.1 Gehweg

2.2.2 öffentliche Parkplatzfläche [PP]
3. Private Verkehrsflächen

3.1 private Stellplatzfläche (P)

Il. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen

Aufgrund $ 81 Abs. 1 und Abs. 3 Hessische Bauordnung (HBO) i.V.m. 8& 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:

Oberflächengestaltung:
Parkplatz- und Stellplatzflächen sind mit versickerungsfähigem Pflaster auszubilden.

Il. Hinweise

1. Bebauungsplan N 8.3
Die nicht geänderten und außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans N 8.3.1 getroffenen
Festsetzungen des Bebauungsplans N 8.3 gelten unverändert weiter.

2. Bodendenkmale
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege
(Archäologische Denkmalpflege) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.

3. Stellplätze
Bei der Herstellung von Stellplätzen ist die Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom
04.05.2009 - insbesondere & 4 - zu beachten.

4. Leitungsschutzmaßnahmen

Tiefwurzelnde Bäume müssen It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen
Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufweisen. Wird dieser Abstand unterschritten, so
sind die Ver- und Entsorgungsleitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der
Bäume entsprechend zu verschieben.

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des
Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. | S. 2585)

Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. | S.132), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. | S. 466)

Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 | S. 58)

Hess. Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002 (GVBl. | S. 274), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes
vom 25.11.2010 (GVBi. | S. 429)

Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. | S. 259), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 29.06.2010 (GVBl. IS. 233)

Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. | S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Gesetzes vom 24.03.2010 (GVBl. IS. 119)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. | S. 2542)

Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010
(GVBI. IS. 629)

Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. IS. 584),

Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. | S. 262, 270), zuletzt geändert
durch Art. 2 des Gesetzes vom 04.03.2010 (GVBl. | S. 72)

Bekanntmachung:

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans gem. & 10 (3) BauGB und der öffentlichen
Auslegung im „Darmstädter Echo“ am

Öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplans mit Begründung gem. 8 7 Hess. Gemeindeordnung
(HGO ) i.V. m. 8 7 (3) der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen
Stadthaus, Block D, in der Zeit vom bis einschließlich .

Inkrafttreten:

Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am
Darmstadt, den
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Der Dezernent

WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT

Bebauungsplan N 38.3.5

- Büdinger Straße -

zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 8.3

Beratungsverlauf (7)

TOP 5
TOP 35
TOP 6
TOP 4
TOP 107
TOP 6
TOP 43

Orte (4)

  • Büdinger Straße 10
  • Wilhelminenstraße 1
  • Klappacher Straße 145
  • Dornheimer Weg 24

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0059
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.02.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00