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V/1126/2016

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 15.12.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 19.01.2017, TOP 7.1

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2

2393 Zeichen

Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2017                    Anlage 2    
 
lfd 
Nr 
 
Name/Anschrift des Vereines  
 
Stadtteil 
 
angegebener 
Wirkungskreis 
 
Beantragter Zuschuss für  
 
 
 
Bemerkungen 
 
 
   Pro-
jekt 
Grund vor-
geschlagen 
in 2017  
(Euro) 
 
1.  Haus der Begegnung 
Albachten e. V. 
Hohe Geist 8 
48163 Münster 
Albachten Albachten x Instandsetzung und Ersatzbeschaffung der K üchen- 
und Thekeneinrichtung, sowie Ersatzbeschaffung der 
Bestuhlung,  
Gesamtkosten 14.500 €, Fehlbedarf: 8.500 € 
 
5.000 
 
 
2.  MusikKultur Albachten e. V. 
Am Lindenkamp 18 a 
48163 Münster 
Albachten Albachten x Zuschuss für die künstlerische Gesta ltung von 20 
Stromkästen in Höhe von 2.000 € 
100 je 
Stromkasten 
Wird erst nach Fertigste l-
lung des jeweiligen Stro m-
kastens ausgezahlt 
3.  Mozart-Orchester Münster e. V. 
Holzschuhmacherweg 11 
48161 Münster 
Albachten Albachten und 
Innenstadt 
x Konzert am 02.04.2017 im Haus der Begegnung; 
Fehlbetrag: 500 € 
 
250 
 
4.  Nima’s e. V. 
Kapustaweg 10 
48159 Münster 
Gesamtes 
Stadtge-
biet 
Gievenbeck x Interkulturelle Reise durch Münster für 20 Sch üler 
der Michaelschule  
Gesamtkosten: 486 € Fehlbetrag: 386 € 
 
 
Zuschussantrag ist bei 
allen BVen gestellt worden 
5.  Förderverein der kath. Kinde r-
tagesstätte St. Michael II 
Wickenkamp 1 
48161 Münster 
Gieven-
beck 
Gievenbeck x Die Holzwürmer - Workshop:  
Väter mit Kindern arbeiten mit Holz 
Gesamtkosten: 2.000 €, Fehlbetrag: 600 € 
 
300 
 
6.  Schützenverein Gievenbeck 
Doornbeckeweg 10 
48161 Münster 
Gieven-
beck 
Gievenbeck x Sanierung de r Vogelstange  (5.400 €) und Befe sti-
gung der Zufahrt zum Festplatz 5.450 €) 
Gesamtkosten: 10.850 €,  
 
 
5.400 
 
7.  Musikzug Nienberge e. V. 
Isolde-Kurz-Str. 107 
48161 Münster 
Nienberge Stadtbezirk 
Münster-West 
x Gründung eines Jugendblasorchesters, die Instr u-
mente bleiben bzw. sind im Vereinsbesitz, hier An-
schaffung einer Tuba 1.299 €,  
Zuschusswunsch: 650 € 
 
650 
 
8.  BSV Roxel 
Stellmacherweg 155 
48161 Münster 
Roxel Roxel x Sportmotorische Förderung der Flüchtlingskinder 
Zuschusswunsch: 1.500 € 
 
1.500 
 
9.  Förderverein der Peter-Wust-
Schule e. V. 
Kerkheideweg 2 
48163 Münster 
Mecklen-
beck 
Mecklenbeck x Errichtung eines Zaunes zur Einrichtung des „Gr ü-
nen Klassenzimmers“,  
Kosten: 5.568,72 € 
 
 
Wird zurückgestellt

Anlage 1

2994 Zeichen

Imlage 1
Bezirksvertretung Münster-West STADT u MÜNSTER

Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein-
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Insti-
tutionen.

Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einzelnen Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.

Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden j
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen Im
Stadtbezirk Münster-West

beschlossen.

1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.

2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten,
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh-
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.

3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des $ 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit $ 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse

» für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten
« Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.

Die Anträge müssen begründet werden.

4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.

5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn

+ der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht
+ eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
«e _Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben.

6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden.

7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.

9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.

Die  Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online
(www.muenster.de/stadt/formulare) abgerufen werden kann.

10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.

Beschlussvorlage

2783 Zeichen

V/1126/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-West 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 beigefügten Richtlinien werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. Den in der Anlage 2 aufgeführten Vereinen unter den lfd. Nummern 1 – 3 und 5 – 8  werden für 
den beantragten Zweck die dort ausgewiesenen Zuschüsse gewährt. 
 
3. Über den in der Anlage 2 aufgeführten Antrag unter der lfd. Nummer 9 wird in der 2. Jahreshälfte 
entschieden  
 
4. Der in der Anlage 2 aufgeführte Antrag des Vereins unter der lfd. Nummer 4 wird abgelehnt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2017   
Zeile 15 Transferaufwendungen  24.490 Zuschüsse Vereine (lfd. 
Nr. 1,5,7 der Anlage 2) 
Zeile 15 Transferaufwendungen  5.000 Förderung kultureller 
Veranstaltungen 
(lfd. Nr. 3 der Anlage 2) 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1126/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Vennemann 
Ruf: 
02534/58854-15 
E-Mail: 
Vennemann@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.12.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1126/2016 
Zeile 15 Transferaufwendungen  1.500 Teilhabe von  
Flüchtlingen (lfd. Nr. 8 
der Anlage 2) 
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
 18.000 Sonstige Sach- und 
Dienstleistungen (lfd. Nr. 
2, 6 der Anlage 2) 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1  Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die 
Bezirksverwaltungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). 
 
Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt.  
 
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten Be-
darfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des 
Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 08.12.2016 ausgesprochen. Diese sollen nun 
durch die Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. 
 
Dem Verein Nima’s e. V. wird kein Zuschuss gewährt, da ihm vorrangig Mittel von anderen städti-
schen Stellen zur finanziellen Unterstützung des Projektes gewährt werden können bzw. gewährt 
werden. 
 
 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
 
Anlage 1: Richtlinien über die Vergabe von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-West 
Anlage 2:Übersicht über die vorliegenden Zuschussanträge

Beratungsverlauf (1)

19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Isolde-Kurz-Straße 107
  • Holzschuhmacherweg 11
  • Kapustaweg 10
  • Wickenkamp 1
  • Doornbeckeweg 10
  • Stellmacherweg 155
  • Kerkheideweg 2
  • Am Lindenkamp 18a
  • Hohe Geist 8

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Details

Aktenzeichen
V/1126/2016
Typ
Vorlagen
Datum
15.12.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37