2490/2021
Rodungen auf dem Kitagelände Venloer Wall 13b - zur Anfrage der Fraktion Die Linke AN/1528/2021
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3135 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2490/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 Rodungen auf dem Kitagelände Venloer Wall 13b - zur Anfrage der Fraktion Die Linke AN/1528/2021 Text der Anfrage 1. Im Beschluss 1121/2020 wird der Standort Kreutzerstraße 11 (Brachfläche) für die Errichtung eines Interimsschulgebäudes identifiziert. Warum wurde für das zweite Interimsgebäude nicht ein ähnlich unkritischer Standort gewählt, sondern stattdessen eine Planung mit massiven Eingriffen in den Inneren Grüngürtel vorgelegt? Welche Alternativstandorte sind geprüft worden, warum sind diese nicht in die Planungen eingeflossen? 2. Gut zwei Jahre nachdem die Stadt offiziell den Klimanotstand ausgerufen hat, sind Rodungen im Grünbestand äußerst kritisch zu bewerten. Mit welcher Rechtfertigung sind die geplanten Maßnahmen ausreichend zu begründen? Warum sollen hier ohne Not Teile des Baumbestands im Grüngürtel gefällt werden? 3. Warum liegt kein Bebauungsplan vor, welche Umweltverträglichkeitsprüfungen sind mit welchem Ergebnis durchgeführt worden (bitte dokumentieren)? 4. Welche städtischen Dienststellen sind mit dem Bauvorhaben verantwortlich und federführend befasst und ansprechbar? Wie stellt sich der geplante zeitliche Ablauf des Bauvorhabens dar? 5. Warum sind weder Anlieger*innen noch Vertreter*innen berechtigter Interessen in den Planungsprozess eingebunden, bzw. überhaupt in Kenntnis gesetzt worden (AWO, Rom e.V., Kölner Naturfreunde, Elternbeiräte)? Antwort der Verwaltung Zu 1) Insgesamt wurden 11 Standorte geprüft. Nach Abwägung und Prüfung aller Voraussetzungen wurde der Standort auf Grund seiner Größe ausgewählt. Der Standort erfüllt alle Rahmenbedingungen zur Errichtung einer 3-zügigen Grundschule. Zu 2) Die Maßnahme ist erforderlich, um den Schulnotstand der Stadt Köln zu beseitigen. In der Innenstadt müssen zahlreiche Grundschulen generalsaniert werden. Zu 3) Die Baumaßnahme wird auf Grund der gesetzlichen Grundlage nach § 34 Landesbauordnung NRW erstellt. 2 Zu 4) Das Bauvorhaben wird von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Amt für Schulentwicklung durchgeführt. Auf Grund der modularen Bauweise können die Module im Werk gefertigt werden. Die Module werden dann auf die Baustelle transportiert und das Gebäude wird innerhalb kürzester Zeit errichtet. Die Arbeit auf der Baustelle besteht vor allem in der Montage der Module und dauert nur eine kurze Zeit. Der Bauantrag wird voraussichtlich Ende August diesen Jahres eingereicht. Nach Erhalt der Baugenehmigung wird mit dem Bau begonnen. Zu 5) Die Anlieger*innen werden rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten über die Einrichtung einer Baustelle in Kenntnis gesetzt. Unmittelbar betroffene Interessengruppen wie die Elternbeiräte, werden über den Bauprozess informiert. Informationen zum Planungsprozess erfolgten mit der Beschlussvorlage 1121/2020 zur Ratssitzung am 10.09.2020 und der Pressemitteilung vom 06.07.2020.
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Kreutzerstraße 11
- Venloer Wall 13b
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Details
- Aktenzeichen
- 2490/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.08.2021
- Erstellt
- 05.07.2021 15:07