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2490/2021

Rodungen auf dem Kitagelände Venloer Wall 13b - zur Anfrage der Fraktion Die Linke AN/1528/2021

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 02.09.2021, TOP 6.2.4.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3135 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2490/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 
 
Rodungen auf dem Kitagelände Venloer Wall 13b - zur Anfrage der Fraktion Die Linke 
AN/1528/2021 
Text der Anfrage 
 
1. Im Beschluss 1121/2020 wird der Standort Kreutzerstraße 11 (Brachfläche) für die Errichtung 
eines Interimsschulgebäudes identifiziert. Warum wurde für das zweite Interimsgebäude nicht ein 
ähnlich unkritischer Standort gewählt, sondern stattdessen eine Planung mit massiven Eingriffen in 
den Inneren Grüngürtel vorgelegt? Welche Alternativstandorte sind geprüft worden, warum sind diese 
nicht in die Planungen eingeflossen? 
 
2. Gut zwei Jahre nachdem die Stadt offiziell den Klimanotstand ausgerufen hat, sind Rodungen 
im Grünbestand äußerst kritisch zu bewerten. Mit welcher Rechtfertigung sind die geplanten  
Maßnahmen ausreichend zu begründen? Warum sollen hier ohne Not Teile des Baumbestands im 
Grüngürtel gefällt werden? 
 
3. Warum liegt kein Bebauungsplan vor, welche Umweltverträglichkeitsprüfungen sind mit  
welchem Ergebnis durchgeführt worden (bitte dokumentieren)? 
 
4. Welche städtischen Dienststellen sind mit dem Bauvorhaben verantwortlich und federführend 
befasst und ansprechbar? Wie stellt sich der geplante zeitliche Ablauf des Bauvorhabens dar? 
 
5. Warum sind weder Anlieger*innen noch Vertreter*innen berechtigter Interessen in den  
Planungsprozess eingebunden, bzw. überhaupt in Kenntnis gesetzt worden (AWO, Rom e.V., Kölner 
Naturfreunde, Elternbeiräte)? 
 
 
Antwort der Verwaltung  
 
Zu 1) 
Insgesamt wurden 11 Standorte geprüft. Nach Abwägung und Prüfung aller Voraussetzungen wurde 
der Standort auf Grund seiner Größe ausgewählt. Der Standort erfüllt alle Rahmenbedingungen zur 
Errichtung einer 3-zügigen Grundschule. 
 
Zu 2)  
Die Maßnahme ist erforderlich, um den Schulnotstand der Stadt Köln zu beseitigen. In der Innenstadt 
müssen zahlreiche Grundschulen generalsaniert werden.  
 
Zu 3) 
Die Baumaßnahme wird auf Grund der gesetzlichen Grundlage nach § 34 Landesbauordnung NRW 
erstellt.

2 
 
Zu 4) 
Das Bauvorhaben wird von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Amt für Schulentwicklung 
durchgeführt. 
Auf Grund der modularen Bauweise können die Module im Werk gefertigt werden. Die Module  
werden dann auf die Baustelle transportiert und das Gebäude wird innerhalb kürzester Zeit errichtet. 
Die Arbeit auf der Baustelle besteht vor allem in der Montage der Module und dauert nur eine kurze 
Zeit. Der Bauantrag wird voraussichtlich Ende August diesen Jahres eingereicht. Nach Erhalt der 
Baugenehmigung wird mit dem Bau begonnen. 
 
Zu 5) 
Die Anlieger*innen werden rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten über die Einrichtung einer Baustelle in 
Kenntnis gesetzt.  
Unmittelbar betroffene Interessengruppen wie die Elternbeiräte, werden über den Bauprozess  
informiert.  
Informationen zum Planungsprozess erfolgten mit der Beschlussvorlage 1121/2020 zur Ratssitzung 
am 10.09.2020 und der Pressemitteilung vom 06.07.2020.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.2.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kreutzerstraße 11
  • Venloer Wall 13b

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Details

Aktenzeichen
2490/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.08.2021
Erstellt
05.07.2021 15:07