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V/0715/2013/1

Handorfer Straße zwischen Warendorfer Straße und Hobbeltstraße,

Vorlagen 15.01.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 13.03.2014, TOP 3.7.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage zur Vorlage V_0715_2013_1

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Ansehen

Beschlussvorlage

16792 Zeichen

V/0715/2013/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handorfer Straße zwischen Warendorfer Straße und Hobbeltstraße, 
Instandsetzung der Fahrbahn und Nebenanlagen,  
barrierefreier Umbau der Haltestellen "Handorf Gartenzentrum", 
Erneuerung der Regenwasserkanalisation. 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
18.02.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
I. Sachentscheidung 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt  der vom Tiefbauamt  der Stadt Münster 
aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 10373 Blatt 1-3 und Lageplan + Längsschnitt Nr. 
H 160 Blatt 1+2) und der baulichen Ausführung zu. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die Instandsetzung der Fahrbahn und 
der Nebenanlagen sowie den barri erefreien Umbau der Haltestell en Baukosten in Höhe von ca. 
585.000 € und für die Erneuerung der Regenwasserkanalisation Baukosten in Höhe von 440.000 € 
entstehen.  
 
Dem gegenüber stehen Zuwendungen a us Landesmitteln in Höhe von 300.000 €.  
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0715/2013/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.01.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0715/2013/1 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnahme 4194 Handorfer Str.,  
Warendorfer Str. bis 
Hobbeltstr. 
   
Auszahlungen   2015 440.000 
 
Erneuerung Regenwa s-
serkanalisation 
Produktgruppe 1201 
 
Bereitstellung von 
Verkehrsflächen und 
-anlagen 
  
 
 
Investitionsmaßnahme 4194 Handorfer Str.,  
Warendorfer Str. bis 
Hobbeltstr. 
   
Auszahlungen   2015 585.000 
 
Instandsetzung Fahrbahn 
und Nebenanlagen, Um-
bau Haltestellen 
Einzahlungen   2015 300.000 Zuwendungen für den 
Straßenbau 
Saldo 725.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind bereits im Haushaltsplan 2014 bei den 
o. g. Produktgruppen veranschlagt. Die Mittel werden im Haushaltsplan -Entwurf 2015 nach 
2015 verschoben und angepasst. Aufgrund der geänderten Ve rkehrsführung während der 
Bauphase erhöhen sich die Kosten um jeweils 90.000 € b ei den Pr oduktgruppen 1101 und 
1201. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vo rbehalt steht, 
dass der Rat im  Rahmen der Haushaltssatzung 2015 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und F i-
nanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen: 
 
An der  Fahrbahn der  Handorfer Straße  wurden in dem  Bereich zwischen Warendorfer 
Straße und Hobbeltstraße alters - und verschleißbedingte Schäden festgestellt. Diese ken n-
zeichnen sich durch Spurrillen sowie Rissbildung en in den oberen Asphaltschichten. Daher 
ist eine Fahrbahnerneuerung erforderlich. 
 
Die Fahrbahnerneuerung erfolgt in Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtpl a-
nung, Verkehrsplanung. 
 
Die Kanalisation muss aus baulichen Gründen dringend erneuert  werden. Es wurden u.  a. 
Rohrbrüche, fehlende Rohrteile und Scherbenbildung durch die Untersuchung im Dezember 
2011 festgestellt. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Die Kanaltrasse befindet sich derzeit in den östlich gelegenen Nebenanlagen der Handorfer 
Straße in einer Sohltiefe zwischen 60 -90 cm im unmittelbaren Kronentraufbereich der Bä u-
me. Aufgrund der ungünstigen Höhenlage und der Nähe zu den Bäumen ist eine Erneuerung 
im Bereich der vorhandenen Kanaltrasse nicht möglich und es wird ein neuer Regenwasse r-
kanal in der Fahrbahn, in Richtung Gildenstraße gebaut.

- 3 - 
V/0715/2013/1 
In Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung wird die 
Fahrbahnbreite von 7,00 Meter auf 6,50 Meter reduziert. So kann der östliche Fahrbahnrand 
um 0,50 Meter von den B äumen abgerückt werden, welche derzeit im unmittelbaren Bereich 
der Bordführung stehen, und die Aufstellfläche der östlichen Haltestelle auf 2,50 m verbre i-
tert werden.  
 
Im Zuge der Maßnahme werden die Haltestellen „Handorf Gartenzentrum“ barrierefrei au s-
gebaut. Hierzu werden Niederflurbusbordsteine mit 16 cm Höhe gesetzt und Aufmerk -
samkeitsfelder aus weißen Noppen - und Rippenplatten sowie anthrazitfarbenen Platten an -
gelegt. 
 
Die Fahrbahnerneuerung im Vollausbau, wird auf der Ostseite oberhalb der Kanaltr asse 
durchgeführt. Die Sanierung des westlichen Fahrstreifens erfolgt in Form einer Deckensanie-
rung im Hocheinbauverfahren. Lediglich der östliche Fahrstreifen wird im Bereich der Kana lt-
rasse komplett erneuert. So können zudem Synergieeffekte zwischen dem Kanal- und Stra-
ßenbau erreicht werden. Das Abrücken der Borde und der Hocheinbau begünstigen zudem 
den Erhalt der Bäume.  Verglichen mit einem Vollausbau über die gesamte Straßenbreite 
stellt diese Konzeption die Reduktionsvariante dar. Bei den Kanalbauarbe iten werden die 
technischen und gesetzlichen Mindeststandards umgesetzt. Weitere Reduzierungen sind 
nicht möglich.  
 
3. Verkehrsführung während der Bauzeit 
 
Die im Folgenden dargelegten komplexen Sachverhalte zur Verkehrsführung werden 
in den jeweiligen Sitzu ngen der parlamentarischen Gremien anhand einer umfangre i-
chen PowerPoint-Präsentation erläutert. 
 
Bei der Verkehrsführung während der Bauzeit müssen vier unterschiedliche Abschnit-
te betrachtet werden: 
 
Abschnitt 1 „Gildenstraße“ 
Abschnitt 2 Handorfer Straße von Gildenstraße bis südlich „Partydampfer“ 
Abschnitt 3 Handorfer Straße südlich Partydampfer, Bereich der „Allee“ 
Abschnitt 4 Handorfer Straße von der Zufahrt zum „Gartencenter“ bis zur Ware n-
dorfer Straße 
 
Während die Abschnitte „Gildenstraße“ und“ Gart encenter“ verkehrstechnisch u n-
problematisch zu sehen sind, da der Verkehr zweispurig an der Baustelle vorbei g e-
führt werden kann, kommt es in den Abschnitten „Partydampfer“ und „Allee“ zu teils 
massiven Einschränkungen.  
 
In den Abschnitten 2 „Partydampfer “ und 3 „Allee“ sind drei Bauphasen zu unte r-
scheiden: 
 
 Phase 1:  „Kanalbau“ 
 Phase 2:  Straßenerneuerung (Vollausbau) östliche Straßenhälfte 
 Phase 3:  Straßenerneuerung (Deckensanierung) westliche Straßenhälfte 
 
Grundsätzlich ist für die verschiedenen Absch nitte und Bauphasen zu prüfen, welche 
Auswirkungen bestehen. Dabei sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksicht i-
gen: 
 
 Verkehrssicherheit 
Unterliegt u. a. den Anforderungen der Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen 
an Straßen (RSA) 
 Sicherheit auf der Baustelle

- 4 - 
V/0715/2013/1 
Unterliegt den Anforderungen der Technischen Regeln für Arbeitstätten an Straßen 
(ASR) 
 Liegenschaftliche Regelungen 
Zustimmung der Eigentümer ist Voraussetzung für die Nutzung privater Flächen 
 Schutz der Bäume 
Ziel ist der vollständige Erhalt der ortsteilprägenden Allee 
 Verkehrsbehinderungen / -fluss 
Ziel ist eine weitgehende Reduzierung der Behinderungen  
 Dauer der Baumaßnahme 
Ziel ist eine möglichst kurze Bauzeit 
 Kosten der Baumaßnahme 
Ziel sind möglichst geringe Baukosten 
 
Abschnitt 1 „Gildenstraße“ 
 
Nördlich der vorhandenen Fahrbahn wird für die Bauzeit eine Baustraße angelegt, so 
dass der Verkehr während der ca. 5 -wöchigen Bauzeit zweispurig an der Baustelle 
vorbei geführt werden kann.  
 
Abschnitte 2 „Partydampfer“ und 3 „Allee“ 
 
Während der genannten Bauphasen kommt es zu unterschiedlichen Verkehrsei n-
schränkungen.  
 
 In der Phase 1 (Kanalbau) bleibt im Bereich der westlichen Straßenhälfte und des 
westlichen Geh - und Radweges eine Fahrspur in der Breite von 2,75 m erhalten. 
Damit ist eine einseitige Verkehrsführung möglich. 
 Beim Vollausbau in der östlichen Straßenhälfte (Phase 2) bleibt im Bereich der 
westlichen Straßenhälfte und des westlichen Geh - und Radweges eine Fahrspur in 
der Breite von nur 2,50 m erhalten. Damit ist eine einseitig e Verkehrsführung nur 
noch für Pkw, nicht mehr für Lkw möglich. 
 In der Phase des Teilausbaus in der westlichen Fahrbahnhälfte (inkl. Geh - und 
Radweg) (Phase 3) verbleibt im östlichen Bereich ein Fahrstreifen von maximal 1,75 
m. Dies reicht nicht aus, um den Verkehr an der Baustelle vorbeizuführen. Daher ist 
in dieser Phase eine Vollsperrung unausweichlich. 
 
Auf dieser Grundlage wurde zunächst für beide Abschnitte geprüft, ob eine Umfa h-
rung der Baustelle im angrenzenden Baustellenbereich möglich ist.  
 
Für den Abschnitt 2 „Partydampfer“ wurden dazu drei Varianten geprüft: 
 
 westliche Umfahrung  
 östliche Umfahrung 
 Anbindung einer westlichen Umfahrung des Abschnittes 3 an die Gildenstraße in 
Höhe der Kita 
 
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse und/oder der feh lenden liegenschaftlichen 
Voraussetzungen ist keine der Varianten umsetzbar. 
 
Für den Abschnitt 3 „Allee“ ist es möglich, über eine private Fläche eine Umfahrung 
östlich der Handorfer Straße für die Bauzeit einzurichten.  
 
Da für die Bauphase 3 „Straßenern euerung westlich“ im Abschnitt 2 „Partydampfer“ 
keine baustellennahe Umfahrung möglich ist, bleibt für diesen Zeitraum nur die L ö-
sung einer gro ßräumigen Umleitung über Warendorfer Straße, Lützowstraße, Bor g-

- 5 - 
V/0715/2013/1 
greveweg, Hobbeltstraße übrig. Gleiches gilt für d en Lkw -Verkehr bei Bauphase 2 
„Straßenerneuerung östlich“ in diesem Abschnitt. Eine Verkehrsführung über die Kö t-
terstraße ist aufgrund des geringen Que rschnittes der Kötterstraße nicht möglich. Mit 
dieser Teillösung ist dann auch zwingend die Einrichtung e iner Vollsignalisierung des 
Knotenpunktes Warendorfer Straße/Lützowstraße erforderlich (Vorgabe der Straße n-
verkehrsbehörde und von StraßenNRW als Baulastträger der WAF-Straße). 
 
Betrachtet man eine mögliche halbseitige Sperrung (Bauphase 1: Lkw und Pkw, Ba u-
phase 2: nur Pkw) stellt sich die Frage der Führung des Verkehrs in beide Richtungen 
über eine Baustellenampelsteuerung oder eine Verkehrsführung in Einbahnrichtung in 
Richtung Handorf oder in Richtung Warendorfer Straße. Die Lösung mit einer Bauste l-
lenampelsteuerung erzeugt hohe Behinderungen, insbesondere da durch die Anbi n-
dung der Gildenstraße dort drei Richtungen zu berücksichtigen sind. 
 
Abschnitt 4 „Gartencenter“ 
 
Im Bereich zwischen der Warendorfer Straße und der Zufahrt zum Gartencenter ist n e-
ben der Vollsperrung alternativ auch eine zweispurige Verkehrsführung möglich, was 
jedoch die Bauzeit in etwa verdoppeln und damit entsprechende Mehrkosten erzeugen 
würde. 
 
Bewertung der Lösungsvarianten 
 
Die verschiedenen wurden zur besseren Übersicht in einer  Tabelle dargestellt (Anl a-
ge). 
 
Die Variante der kompletten Vollsperrung und großräumigen Umleitung wurde dabei 
als Grundlage genommen, da es sich hierbei um die Variante mit den geringsten Ko s-
ten und der geringsten Bauzeit handelt.  
 
Die Mehrkosten der untersuchten Varianten wurden in der Spalte 8 der Tabelle darg e-
stellt. 
 
Es können sich folgende Mehrkosten ergeben: 
 
 pro Woche verlängerter Bauzeit:   30.000 €  
 Baustellen-LSA:       5.000 € 
 Baustellensicherung entlang der Baustelle:   5.000 € 
 Zweispurige Umfahrung im Abschnitt 3:  60.000 € 
 
Sollte die Maßnahme über den Jahreswechsel erfolgen, entstehen für das zusätzliche 
Räumen und Wiedereinrichten der Baustelle Zusatzkosten in Höhe von ca. 10.000 € 
 
Bei der Festlegung der Verkehrsführung ist zu beachten, dass möglichst wenige 
Wechsel der grundsätzlichen Verkehrsführung erfolgen sollen, um für die Ve rkehrs-
teilnehmer klare Verhältnisse zu schaff en. Häufige Wechsel erzeugen Unsiche rheit 
und führen zu Fehlverhalten, was wiederum Unfälle zur Folge hat. 
 
Ein genauer Vergleich der Bauzeiten in den einzelnen Abschnitten und Bauphasen ist 
nicht möglich, da bei den Vollsperrungsvarianten Arbeiten in verschiedenen Abschnit-
ten und Ba uphasen parallel ausgeführt werden können, was bei einer halbseitigen 
Sperrung nicht oder nur sehr bedingt möglich ist. Vergleiche können daher nur auf die 
gesamte Baumaßnahme bezogen erfolgen.  
 
Des Weiteren wurden Entlastungsmöglichkeiten aus dem GG Gildenstraße auf die Wa-
rendorfer Straße geprüft. Für zusätzliche Zu - und/oder Ausfahrten aus dem GG, auch

- 6 - 
V/0715/2013/1 
in der Minimallösung „rechts rein / rechts raus“, erteilt StraßenNRW als Straßenba u-
lastträger für die Warendorfer Straße aber keine Zustimmung. Für den Abschnitt 2 
„Partydampfer“ wird die Variante „Lichtsignalanlage“ nicht weiter verfolgt, da hierbei 
die höchsten Kosten und die größten Einschränkungen für den Verkehrsfluss entst e-
hen. 
 
Für den Abschnitt 2 „Partydampfer“ wird die Variante „Lichtsignalanlage“ nicht weiter 
verfolgt, da hierbei die höchsten Kosten und die größten Einschränkungen für den 
Verkehrsfluss entstehen. 
 
Die Verwaltung kommt somit zusammenfassend zu folgendem Ergebnis: 
 
Abschnitt 1 „Gildenstraße“ 
Vorschlag Zweispurige Verkehrsführung durch Anlegen einer Baustraße n e-
ben der Fahrbahn für eine Dauer von ca. 5 Wochen 
 
Abschnitt 2 „Partydampfer“ 
Vorschlag Komplette Vollsperrung für eine Dauer von ca. 4 Wochen 
 
Alternative Kombination aus Vollsperrung und Einbahns traßenregelung (Dau-
er ca. 9 Wochen) 
 2 Wochen Vollsperrung für alle 
 3 Wochen Vollsperrung für Lkw und Einbahnstraßenregelung 
für Pkw 
 4 Wochen Einbahnstraßenregelung für alle 
 Mehrkosten ca. 150.000 € 
 
Abschnitt 3 „Allee“ 
Vorschlag Seitliche Umfahrung   
 Dauer 6 Wochen 
 Mehrkosten ca. 90.000 € 
 2 Bäume müssen gefällt werden 
 
Alternative 1 Vollsperrung mit großräumiger Umfahrung (Dauer 5 Wochen)  
 
Alternative 2 Kombination aus Vollsperrung und Einbahnstraßenregelung (Da u-
er ca. 12 Wochen) 
 2 Wochen Vollsperrung für alle 
 4 Wochen Vollsperrung für Lkw und Einbahnstraßenregelung 
für Pkw 
 6 Wochen Einbahnstraßenregelung für alle 
 Mehrkosten ca. 210.000 € (bei ortsnaher Umfahrung + 60.000 €) 
 
Abschnitt 4 „Gartencenter“ 
Vorschlag Zweispurige Verkehrsführung  
 Dauer 6 Wochen 
 Mehrkosten ca. 90.000 € 
 
Alternative  Vollsperrung mit großräumiger Umfahrung (Dauer 3 Wochen)

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V/0715/2013/1 
 
 
Die Dauer der gesamten Maßnahme beläuft sich somit auf ca. 21 Wochen = 5 Monate 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich gegenüber der kompletten Vo llsper-
rung mit großräumiger Umfahrung um ca. 180.000 €. 
 
Es müssen in der vorhandenen Allee 2 Bäume gefällt werden. 
 
Sämtliche Verkehrsführungen erfolgen in enger Absprache mit dem Ordnungsamt. 
 
Die Busse der Stadtwerke fahren während der gesamten Bauzeit über die großräumige 
Umfahrung, da hier ein ständiger Wechsel der Fahrtrouten nicht sinnvoll ist und auch 
von den Stadtwerken abgelehnt wird.   
 
Für die Durchführung der Maßnahme werden verlängerte Bauzeiten vorgegeben. Ggf. 
wird auch an Samstagen gearbeit et. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Übe r-
schreiten der Baufristen und/oder einer  Beschleunigungsvergütung bei schnellerer 
Fertigstellung wird geprüft. 
 
Ebenso wird geprüft, ob an den arbeitsfreien Wochenendzeiten während der Vollspe r-
rung eine Öff nung der Baustelle mit einer Einbahnregelung in Richtung Warendorfer 
Straße ermöglicht werden kann. 
 
Im Bereich der Bäume ist erhöhter Baumschutz erforderlich.  
 
Instandhaltungsmaßnahmen der Stadtwerke Münster sind nicht vorgesehen.  
 
4. Abstimmung mit den Anliegern 
 
Die hier beschriebene Verkehrsführung während der Bauzeit wurde in einer Anliege r-
versammlung am 14.01.2014 mit den Anliegern der Gildenstraße und mit Vertretern 
der Kau fmannsgilde Handorf unter Beteiligung einiger BV -Mitglieder diskutiert. Die 
Teilnehmer stimmten mit großer Mehrheit dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Tabel-
le Seite 6 dieser Vorlage) zu. Weitere Detailvorschläge aus der Versammlung, die für 
die Grundsatzentscheidung aber nicht ausschlaggebend sind (weiträumige Beschilde-
rung, Nachtar beit, Richtung der Einbahnstraße), werden in nächster Zeit auf Umse t-
zung geprüft. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden darüber hinaus dem Serviceversprechen des 
Tiefbauamtes entsprechend informiert. 
 
5. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung erfolgt im 2. Halbjahr 2014. Die Ausführung der Arbeiten ist für die 
verkehrsarmen Frühlings-/Sommermonate 2015 geplant.  
 
6. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
 Für den Straßenbau ist mit Zuwendungen in Höhe von 300.000 € zu rechnen. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
       Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6.      Liegenschaftliche Regelungen:

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V/0715/2013/1 
 
 Es sind liegenschaftliche Regelungen (Gestattungen) für die ortsnahe Umfahrung e r-
forderlich. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
Bewertung der Varianten

Anlage zur Vorlage V_0715_2013_1

6667 Zeichen

Bewertungsmatrix zur Verkehrsführung 
 
Kriterium Randbedingungen / Ziel 
Verkehrssicherheit (RSA) Richtlinien zur Sicherung von Arbeiststellen an Straßen 
Sicherheit auf der Baustelle (ASR) Techn. Regeln fü r Arbeitstätten an Straßen 
Umfahrung auf Privatgrund Zustimmung der Eigentümer  / Beteiligten muss vorliegen 
Schutz der Bäume Sicherheitsabstände sind einzuhalt en ; die Fällung von Bäumen wirkt sich nachteilig a uf die Bewertung aus ; nachteilig bewertet wird 
auch das Befahren der Wurzelbereiche in Stammnähe.  
Verkehrsbehinderungen / -fluss Verkehrsfluss aufrec ht halten bzw. –behinderungen weitgehend reduzieren 
Dauer Mehraufwand (Zeit) gegenüber der Variante 0 ( Vollsperrung) ; Bauzeit möglichst gering halten 
Kosten Mehrkosten gegenüber der Variante Vollsperru ng (pro Woche ca. 30.000 € aufgrund verlängerter Bauzeit) ; Baukosten möglichst 
gering halten 
 
Aufgrund der vorgenannten gesetzlichen Vorgaben unt er Einbeziehung der liegenschaftlichen Gegebenheite n und Zusagen der Eigentümer ergeben sich für die B au- 
maßnahme folgende vier Abschnitte: 
 
Abschnitt 1 Gildenstraße 
Abschnitt 2 Handorfer Straße von Gildenstraße bis s üdlich Partydampfer 
Abschnitt 3 Handorfer Straße südlich Partydampfer b is vor die Zufahrt zum Gartencenter 
Abschnitt 4 Handorfer Straße von der Zufahrt zum Ga rtencenter bis zur Warendorfer Straße 
 
Handorfer Straße 
komplett 
Sicher- 
heit  
Verkehr 
Sicher- 
heit  
Baustelle 
Zustim- 
mung 
Eigentü- 
mer 
Schutz 
der  
Bäume 
Verkehrs- 
fluss 
Längere 
Bauzeit 
[Wochen] 
Mehr- 
kosten 
[€] 
Beschreibung 
Variante 0 
Vollsperrung  + ++  nicht erf. +  0 0 
Gesamte Baumaßnahme unter Vollsperrung. Umleitung 
über Lützowstraße / Borggreveweg 
Ausgangsvariante aus der Vorlage V/0715/2013

Abschnitt 1  
Gildenstraße 
Sicher- 
heit  
Verkehr 
Sicher- 
heit  
Baustelle 
Zustim- 
mung 
Eigentü- 
mer 
Schutz 
der  
Bäume 
Verkehrs- 
fluss 
Längere 
Bauzeit 
[Wochen] 
Mehr- 
kosten 
[€] 
Beschreibung 
2.1.1  
zweispurige Verkehrsfüh- 
rung  + ++  nicht erf. entf.  0 0,00 Ausweichstrecke über Lützowstraße  
 
Abschnitt 2  
Handorfer Straße 
Gildenstr. bis südlich 
Partydampfer  
Sicher- 
heit  
Verkehr 
Sicher- 
heit  
Baustelle 
Zustim- 
mung 
Eigentü- 
mer 
Schutz 
der  
Bäume 
Verkehrs- 
fluss 
Längere 
Bauzeit 
[Wochen] 
Mehr- 
kosten 
[€] 
Beschreibung 
Bauphase 1        Kanalbau  
2.1.1  
Vollsperrung  + ++  nicht erf. +  0 0,00 Ausweichstrecke über Lützowstraße  
Bauphase 1        Kanalbau - Bauzeit bei Vollsperrung  .... Wochen 
2.1.2 
Lichtsignalanlage  -  nicht erf.  - 3 90.000 
+ 5.000   
2.1.3.1 
Einbahnstraße Fahrtrich- 
tung Handorf 
 + nicht erf.  - 3 90.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung 
2.1.3.2.  
Einbahnstraße Fahrtrich- 
tung  WAF-Str.   + nicht erf.   3 90.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung 
 
Bauphase 2        Erneuerung östliche Straßenhälfte 
2.2.1  
Vollsperrung  + ++  nicht erf. +  0 0,00 Für Lkw zwingend erforderlich 
Ausweichstrecke über Lützowstraße  
2.2.2 
Lichtsignalanlage  -  nicht erf.  - 2 60.000

2.2.3.1 
Einbahnstraße Fahrtrich- 
tung Handorf   + nicht erf.  - 2 60.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung 
2.2.3.2.  
Einbahnstraße Fahrtrich- 
tung  WAF-Str.   + nicht erf.   2 60.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung 
 
Bauphase 3        Erneuerung westliche Straßenhälfte 
2.3.1  
Vollsperrung  + ++  nicht erf. +  0 0,00 Für Lkw und Pkw zwingend erforderlich 
Ausweichstrecke über Lützowstraße  
2.3.2 
Lichtsignalanlage         Nicht möglich 
2.3.3  
Einbahnstraße         Nicht möglich 
 
 
Abschnitt 3  
Handorfer Straße 
südlich P
artydampfer 
bis Gartencenter  
Sicher- 
heit  
Verkehr 
Sicher- 
heit  
Baustelle 
Zustim- 
mung 
Eigentü- 
mer 
Schutz 
der  
Bäume 
Verkehrs- 
fluss 
Längere 
Bauzeit 
[Wochen] 
Mehr- 
kosten 
[€] 
Beschreibung 
Bauphase 1        Kanalbau  
3.1.1.1  
Vollsperrung – „große“ 
Umfahrung  + ++  nicht erf. +  0 0,00  
3.1.1.2  
Vollsperrung – ortsnahe 
Umfahrung  + ++  ja - + 1 30.000 
+ 60.000 
Errichtung einer prov. Umfahrungsstraße auf den Flächen 
zwischen Zufahrt Gartencenter und Partydampfer. 2 Bäume 
müssen fallen.  
3.1.2 
Lichtsignalanlage         Nicht möglich 
3.1.3.1 
Einbahnstraße Fahrtrich- 
tung Handorf 
 +  nicht erf.  -  4 120.000 
Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gegenrichtung

Abschnitt 3  
Handorfer Straße 
südlich Partydampfer 
bis Gartencenter  
Sicher- 
heit  
Verkehr 
Sicher- 
heit  
Baustelle 
Zustim- 
mung 
Eigentü- 
mer 
Schutz 
der  
Bäume 
Verkehrs- 
fluss 
Längere 
Bauzeit 
[Wochen] 
Mehr- 
kosten 
[€] 
Beschreibung 
Bauphase 1        Kanalbau  
3.1.1.1  
Vollsperrung – „große“ 
Umfahrung  + ++  nicht erf. +  0 0,00  
3.1.1.2  
Vollsperrung – ortsnahe 
Umfahrung  + ++  ja - + 1 30.000 
+ 60.000 
Errichtung einer prov. Umfahrungsstraße auf den Flächen 
zwischen Zufahrt Gartencenter und Partydampfer. 2 Bäume 
müssen fallen.  
3.1.3.2.  
Einbahnstraße Fahrtrich- 
tung  WAF-Str.  
 +  nicht erf.   4 120.000 
Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gegenrichtung 
 
Bauphase 2        Erneuerung östliche Straßenhälfte 
3.2.1.1  
Vollsperrung  + ++  nicht erf. +  0 0,00 Für Lkw zwingend erforderlich 
Ausweichstrecke über Lützowstraße  
3.2.1.2  
Vollsperrung – ortsnahe 
Umfahrung  + ++  ja - + 1 60.000 
+ 30.000 
Errichtung einer prov. Umfahrungsstraße auf den Flächen 
zwischen Zufahrt Gartencenter und Partydampfer. 2 Bäume 
müssen fallen.  
3.2.2 
Lichtsignalanlage         Nicht möglich 
3.2.3.1 
Einbahnstraße Fahrtrich- 
tung Handorf   + nicht erf.  - 3 90.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung 
3.2.3.2.  
Einbahnstraße Fahrtrich- 
tung  WAF-Str.   + nicht erf.   3 90.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung

Bauphase 3        Erneuerung westliche Straßenhälfte 
3.3.1.1 
Vollsperrung  + ++  nicht erf. +  0 0,00 Für Lkw und Pkw zwingend erforderlich 
Ausweichstrecke über Lützowstraße  
3.3.1.2  
Vollsperrung – ortsnahe 
Umfahrung  + ++  ja - + 1 60.000 
+ 30.000 
Errichtung einer prov. Umfahrungsstraße auf den Flächen 
zwischen Zufahrt Gartencenter und Partydampfer. 2 Bäume 
müssen fallen.  
3.3.2 
Lichtsignalanlage         Nicht möglich 
3.3.3  
Einbahnstraße         Nicht möglich 
 
 
Abschnitt 4  
Handorfer Straße 
 
Gartencenter bis WAF-
Str.  
Sicher- 
heit  
Verkehr 
Sicher- 
heit  
Baustelle 
Zustim- 
mung 
Eigentü- 
mer 
Schutz 
der  
Bäume 
Verkehrs- 
fluss 
Längere 
Bauzeit 
[Wochen] 
Mehr- 
kosten 
[€] 
Beschreibung 
4.1  
Vollsperrung  + ++  nicht erf. entf.  0 0,00 Ausweichstrecke über Lützowstraße  
4.2  
zweispurige Verkehrsfüh- 
rung  + ++  nicht erf. entf.  3 90.000

Beratungsverlauf (2)

18.02.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: entfällt

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Handorfer Straße
  • Warendorfer Straße
  • Hobbeltstraße
  • Gildenstraße
  • Lützowstraße 2
  • Kötterstraße
  • Borggreveweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0715/2013/1
Typ
Vorlagen
Datum
15.01.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37