V/0715/2013/1
Handorfer Straße zwischen Warendorfer Straße und Hobbeltstraße,
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Beschlussvorlage
16792 Zeichen
V/0715/2013/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Handorfer Straße zwischen Warendorfer Straße und Hobbeltstraße,
Instandsetzung der Fahrbahn und Nebenanlagen,
barrierefreier Umbau der Haltestellen "Handorf Gartenzentrum",
Erneuerung der Regenwasserkanalisation.
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
18.02.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag
I. Sachentscheidung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt der vom Tiefbauamt der Stadt Münster
aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 10373 Blatt 1-3 und Lageplan + Längsschnitt Nr.
H 160 Blatt 1+2) und der baulichen Ausführung zu.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die Instandsetzung der Fahrbahn und
der Nebenanlagen sowie den barri erefreien Umbau der Haltestell en Baukosten in Höhe von ca.
585.000 € und für die Erneuerung der Regenwasserkanalisation Baukosten in Höhe von 440.000 €
entstehen.
Dem gegenüber stehen Zuwendungen a us Landesmitteln in Höhe von 300.000 €.
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Vorlagen-Nr.:
V/0715/2013/1
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
15.01.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0715/2013/1
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung
Investitionsmaßnahme 4194 Handorfer Str.,
Warendorfer Str. bis
Hobbeltstr.
Auszahlungen 2015 440.000
Erneuerung Regenwa s-
serkanalisation
Produktgruppe 1201
Bereitstellung von
Verkehrsflächen und
-anlagen
Investitionsmaßnahme 4194 Handorfer Str.,
Warendorfer Str. bis
Hobbeltstr.
Auszahlungen 2015 585.000
Instandsetzung Fahrbahn
und Nebenanlagen, Um-
bau Haltestellen
Einzahlungen 2015 300.000 Zuwendungen für den
Straßenbau
Saldo 725.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind bereits im Haushaltsplan 2014 bei den
o. g. Produktgruppen veranschlagt. Die Mittel werden im Haushaltsplan -Entwurf 2015 nach
2015 verschoben und angepasst. Aufgrund der geänderten Ve rkehrsführung während der
Bauphase erhöhen sich die Kosten um jeweils 90.000 € b ei den Pr oduktgruppen 1101 und
1201. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vo rbehalt steht,
dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2015 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und F i-
nanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
1. Voraussetzungen:
An der Fahrbahn der Handorfer Straße wurden in dem Bereich zwischen Warendorfer
Straße und Hobbeltstraße alters - und verschleißbedingte Schäden festgestellt. Diese ken n-
zeichnen sich durch Spurrillen sowie Rissbildung en in den oberen Asphaltschichten. Daher
ist eine Fahrbahnerneuerung erforderlich.
Die Fahrbahnerneuerung erfolgt in Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtpl a-
nung, Verkehrsplanung.
Die Kanalisation muss aus baulichen Gründen dringend erneuert werden. Es wurden u. a.
Rohrbrüche, fehlende Rohrteile und Scherbenbildung durch die Untersuchung im Dezember
2011 festgestellt.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Die Kanaltrasse befindet sich derzeit in den östlich gelegenen Nebenanlagen der Handorfer
Straße in einer Sohltiefe zwischen 60 -90 cm im unmittelbaren Kronentraufbereich der Bä u-
me. Aufgrund der ungünstigen Höhenlage und der Nähe zu den Bäumen ist eine Erneuerung
im Bereich der vorhandenen Kanaltrasse nicht möglich und es wird ein neuer Regenwasse r-
kanal in der Fahrbahn, in Richtung Gildenstraße gebaut.
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In Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung wird die
Fahrbahnbreite von 7,00 Meter auf 6,50 Meter reduziert. So kann der östliche Fahrbahnrand
um 0,50 Meter von den B äumen abgerückt werden, welche derzeit im unmittelbaren Bereich
der Bordführung stehen, und die Aufstellfläche der östlichen Haltestelle auf 2,50 m verbre i-
tert werden.
Im Zuge der Maßnahme werden die Haltestellen „Handorf Gartenzentrum“ barrierefrei au s-
gebaut. Hierzu werden Niederflurbusbordsteine mit 16 cm Höhe gesetzt und Aufmerk -
samkeitsfelder aus weißen Noppen - und Rippenplatten sowie anthrazitfarbenen Platten an -
gelegt.
Die Fahrbahnerneuerung im Vollausbau, wird auf der Ostseite oberhalb der Kanaltr asse
durchgeführt. Die Sanierung des westlichen Fahrstreifens erfolgt in Form einer Deckensanie-
rung im Hocheinbauverfahren. Lediglich der östliche Fahrstreifen wird im Bereich der Kana lt-
rasse komplett erneuert. So können zudem Synergieeffekte zwischen dem Kanal- und Stra-
ßenbau erreicht werden. Das Abrücken der Borde und der Hocheinbau begünstigen zudem
den Erhalt der Bäume. Verglichen mit einem Vollausbau über die gesamte Straßenbreite
stellt diese Konzeption die Reduktionsvariante dar. Bei den Kanalbauarbe iten werden die
technischen und gesetzlichen Mindeststandards umgesetzt. Weitere Reduzierungen sind
nicht möglich.
3. Verkehrsführung während der Bauzeit
Die im Folgenden dargelegten komplexen Sachverhalte zur Verkehrsführung werden
in den jeweiligen Sitzu ngen der parlamentarischen Gremien anhand einer umfangre i-
chen PowerPoint-Präsentation erläutert.
Bei der Verkehrsführung während der Bauzeit müssen vier unterschiedliche Abschnit-
te betrachtet werden:
Abschnitt 1 „Gildenstraße“
Abschnitt 2 Handorfer Straße von Gildenstraße bis südlich „Partydampfer“
Abschnitt 3 Handorfer Straße südlich Partydampfer, Bereich der „Allee“
Abschnitt 4 Handorfer Straße von der Zufahrt zum „Gartencenter“ bis zur Ware n-
dorfer Straße
Während die Abschnitte „Gildenstraße“ und“ Gart encenter“ verkehrstechnisch u n-
problematisch zu sehen sind, da der Verkehr zweispurig an der Baustelle vorbei g e-
führt werden kann, kommt es in den Abschnitten „Partydampfer“ und „Allee“ zu teils
massiven Einschränkungen.
In den Abschnitten 2 „Partydampfer “ und 3 „Allee“ sind drei Bauphasen zu unte r-
scheiden:
Phase 1: „Kanalbau“
Phase 2: Straßenerneuerung (Vollausbau) östliche Straßenhälfte
Phase 3: Straßenerneuerung (Deckensanierung) westliche Straßenhälfte
Grundsätzlich ist für die verschiedenen Absch nitte und Bauphasen zu prüfen, welche
Auswirkungen bestehen. Dabei sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksicht i-
gen:
Verkehrssicherheit
Unterliegt u. a. den Anforderungen der Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen
an Straßen (RSA)
Sicherheit auf der Baustelle
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Unterliegt den Anforderungen der Technischen Regeln für Arbeitstätten an Straßen
(ASR)
Liegenschaftliche Regelungen
Zustimmung der Eigentümer ist Voraussetzung für die Nutzung privater Flächen
Schutz der Bäume
Ziel ist der vollständige Erhalt der ortsteilprägenden Allee
Verkehrsbehinderungen / -fluss
Ziel ist eine weitgehende Reduzierung der Behinderungen
Dauer der Baumaßnahme
Ziel ist eine möglichst kurze Bauzeit
Kosten der Baumaßnahme
Ziel sind möglichst geringe Baukosten
Abschnitt 1 „Gildenstraße“
Nördlich der vorhandenen Fahrbahn wird für die Bauzeit eine Baustraße angelegt, so
dass der Verkehr während der ca. 5 -wöchigen Bauzeit zweispurig an der Baustelle
vorbei geführt werden kann.
Abschnitte 2 „Partydampfer“ und 3 „Allee“
Während der genannten Bauphasen kommt es zu unterschiedlichen Verkehrsei n-
schränkungen.
In der Phase 1 (Kanalbau) bleibt im Bereich der westlichen Straßenhälfte und des
westlichen Geh - und Radweges eine Fahrspur in der Breite von 2,75 m erhalten.
Damit ist eine einseitige Verkehrsführung möglich.
Beim Vollausbau in der östlichen Straßenhälfte (Phase 2) bleibt im Bereich der
westlichen Straßenhälfte und des westlichen Geh - und Radweges eine Fahrspur in
der Breite von nur 2,50 m erhalten. Damit ist eine einseitig e Verkehrsführung nur
noch für Pkw, nicht mehr für Lkw möglich.
In der Phase des Teilausbaus in der westlichen Fahrbahnhälfte (inkl. Geh - und
Radweg) (Phase 3) verbleibt im östlichen Bereich ein Fahrstreifen von maximal 1,75
m. Dies reicht nicht aus, um den Verkehr an der Baustelle vorbeizuführen. Daher ist
in dieser Phase eine Vollsperrung unausweichlich.
Auf dieser Grundlage wurde zunächst für beide Abschnitte geprüft, ob eine Umfa h-
rung der Baustelle im angrenzenden Baustellenbereich möglich ist.
Für den Abschnitt 2 „Partydampfer“ wurden dazu drei Varianten geprüft:
westliche Umfahrung
östliche Umfahrung
Anbindung einer westlichen Umfahrung des Abschnittes 3 an die Gildenstraße in
Höhe der Kita
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse und/oder der feh lenden liegenschaftlichen
Voraussetzungen ist keine der Varianten umsetzbar.
Für den Abschnitt 3 „Allee“ ist es möglich, über eine private Fläche eine Umfahrung
östlich der Handorfer Straße für die Bauzeit einzurichten.
Da für die Bauphase 3 „Straßenern euerung westlich“ im Abschnitt 2 „Partydampfer“
keine baustellennahe Umfahrung möglich ist, bleibt für diesen Zeitraum nur die L ö-
sung einer gro ßräumigen Umleitung über Warendorfer Straße, Lützowstraße, Bor g-
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greveweg, Hobbeltstraße übrig. Gleiches gilt für d en Lkw -Verkehr bei Bauphase 2
„Straßenerneuerung östlich“ in diesem Abschnitt. Eine Verkehrsführung über die Kö t-
terstraße ist aufgrund des geringen Que rschnittes der Kötterstraße nicht möglich. Mit
dieser Teillösung ist dann auch zwingend die Einrichtung e iner Vollsignalisierung des
Knotenpunktes Warendorfer Straße/Lützowstraße erforderlich (Vorgabe der Straße n-
verkehrsbehörde und von StraßenNRW als Baulastträger der WAF-Straße).
Betrachtet man eine mögliche halbseitige Sperrung (Bauphase 1: Lkw und Pkw, Ba u-
phase 2: nur Pkw) stellt sich die Frage der Führung des Verkehrs in beide Richtungen
über eine Baustellenampelsteuerung oder eine Verkehrsführung in Einbahnrichtung in
Richtung Handorf oder in Richtung Warendorfer Straße. Die Lösung mit einer Bauste l-
lenampelsteuerung erzeugt hohe Behinderungen, insbesondere da durch die Anbi n-
dung der Gildenstraße dort drei Richtungen zu berücksichtigen sind.
Abschnitt 4 „Gartencenter“
Im Bereich zwischen der Warendorfer Straße und der Zufahrt zum Gartencenter ist n e-
ben der Vollsperrung alternativ auch eine zweispurige Verkehrsführung möglich, was
jedoch die Bauzeit in etwa verdoppeln und damit entsprechende Mehrkosten erzeugen
würde.
Bewertung der Lösungsvarianten
Die verschiedenen wurden zur besseren Übersicht in einer Tabelle dargestellt (Anl a-
ge).
Die Variante der kompletten Vollsperrung und großräumigen Umleitung wurde dabei
als Grundlage genommen, da es sich hierbei um die Variante mit den geringsten Ko s-
ten und der geringsten Bauzeit handelt.
Die Mehrkosten der untersuchten Varianten wurden in der Spalte 8 der Tabelle darg e-
stellt.
Es können sich folgende Mehrkosten ergeben:
pro Woche verlängerter Bauzeit: 30.000 €
Baustellen-LSA: 5.000 €
Baustellensicherung entlang der Baustelle: 5.000 €
Zweispurige Umfahrung im Abschnitt 3: 60.000 €
Sollte die Maßnahme über den Jahreswechsel erfolgen, entstehen für das zusätzliche
Räumen und Wiedereinrichten der Baustelle Zusatzkosten in Höhe von ca. 10.000 €
Bei der Festlegung der Verkehrsführung ist zu beachten, dass möglichst wenige
Wechsel der grundsätzlichen Verkehrsführung erfolgen sollen, um für die Ve rkehrs-
teilnehmer klare Verhältnisse zu schaff en. Häufige Wechsel erzeugen Unsiche rheit
und führen zu Fehlverhalten, was wiederum Unfälle zur Folge hat.
Ein genauer Vergleich der Bauzeiten in den einzelnen Abschnitten und Bauphasen ist
nicht möglich, da bei den Vollsperrungsvarianten Arbeiten in verschiedenen Abschnit-
ten und Ba uphasen parallel ausgeführt werden können, was bei einer halbseitigen
Sperrung nicht oder nur sehr bedingt möglich ist. Vergleiche können daher nur auf die
gesamte Baumaßnahme bezogen erfolgen.
Des Weiteren wurden Entlastungsmöglichkeiten aus dem GG Gildenstraße auf die Wa-
rendorfer Straße geprüft. Für zusätzliche Zu - und/oder Ausfahrten aus dem GG, auch
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in der Minimallösung „rechts rein / rechts raus“, erteilt StraßenNRW als Straßenba u-
lastträger für die Warendorfer Straße aber keine Zustimmung. Für den Abschnitt 2
„Partydampfer“ wird die Variante „Lichtsignalanlage“ nicht weiter verfolgt, da hierbei
die höchsten Kosten und die größten Einschränkungen für den Verkehrsfluss entst e-
hen.
Für den Abschnitt 2 „Partydampfer“ wird die Variante „Lichtsignalanlage“ nicht weiter
verfolgt, da hierbei die höchsten Kosten und die größten Einschränkungen für den
Verkehrsfluss entstehen.
Die Verwaltung kommt somit zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:
Abschnitt 1 „Gildenstraße“
Vorschlag Zweispurige Verkehrsführung durch Anlegen einer Baustraße n e-
ben der Fahrbahn für eine Dauer von ca. 5 Wochen
Abschnitt 2 „Partydampfer“
Vorschlag Komplette Vollsperrung für eine Dauer von ca. 4 Wochen
Alternative Kombination aus Vollsperrung und Einbahns traßenregelung (Dau-
er ca. 9 Wochen)
2 Wochen Vollsperrung für alle
3 Wochen Vollsperrung für Lkw und Einbahnstraßenregelung
für Pkw
4 Wochen Einbahnstraßenregelung für alle
Mehrkosten ca. 150.000 €
Abschnitt 3 „Allee“
Vorschlag Seitliche Umfahrung
Dauer 6 Wochen
Mehrkosten ca. 90.000 €
2 Bäume müssen gefällt werden
Alternative 1 Vollsperrung mit großräumiger Umfahrung (Dauer 5 Wochen)
Alternative 2 Kombination aus Vollsperrung und Einbahnstraßenregelung (Da u-
er ca. 12 Wochen)
2 Wochen Vollsperrung für alle
4 Wochen Vollsperrung für Lkw und Einbahnstraßenregelung
für Pkw
6 Wochen Einbahnstraßenregelung für alle
Mehrkosten ca. 210.000 € (bei ortsnaher Umfahrung + 60.000 €)
Abschnitt 4 „Gartencenter“
Vorschlag Zweispurige Verkehrsführung
Dauer 6 Wochen
Mehrkosten ca. 90.000 €
Alternative Vollsperrung mit großräumiger Umfahrung (Dauer 3 Wochen)
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Die Dauer der gesamten Maßnahme beläuft sich somit auf ca. 21 Wochen = 5 Monate
Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich gegenüber der kompletten Vo llsper-
rung mit großräumiger Umfahrung um ca. 180.000 €.
Es müssen in der vorhandenen Allee 2 Bäume gefällt werden.
Sämtliche Verkehrsführungen erfolgen in enger Absprache mit dem Ordnungsamt.
Die Busse der Stadtwerke fahren während der gesamten Bauzeit über die großräumige
Umfahrung, da hier ein ständiger Wechsel der Fahrtrouten nicht sinnvoll ist und auch
von den Stadtwerken abgelehnt wird.
Für die Durchführung der Maßnahme werden verlängerte Bauzeiten vorgegeben. Ggf.
wird auch an Samstagen gearbeit et. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Übe r-
schreiten der Baufristen und/oder einer Beschleunigungsvergütung bei schnellerer
Fertigstellung wird geprüft.
Ebenso wird geprüft, ob an den arbeitsfreien Wochenendzeiten während der Vollspe r-
rung eine Öff nung der Baustelle mit einer Einbahnregelung in Richtung Warendorfer
Straße ermöglicht werden kann.
Im Bereich der Bäume ist erhöhter Baumschutz erforderlich.
Instandhaltungsmaßnahmen der Stadtwerke Münster sind nicht vorgesehen.
4. Abstimmung mit den Anliegern
Die hier beschriebene Verkehrsführung während der Bauzeit wurde in einer Anliege r-
versammlung am 14.01.2014 mit den Anliegern der Gildenstraße und mit Vertretern
der Kau fmannsgilde Handorf unter Beteiligung einiger BV -Mitglieder diskutiert. Die
Teilnehmer stimmten mit großer Mehrheit dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Tabel-
le Seite 6 dieser Vorlage) zu. Weitere Detailvorschläge aus der Versammlung, die für
die Grundsatzentscheidung aber nicht ausschlaggebend sind (weiträumige Beschilde-
rung, Nachtar beit, Richtung der Einbahnstraße), werden in nächster Zeit auf Umse t-
zung geprüft.
Die Anwohner und Eigentümer werden darüber hinaus dem Serviceversprechen des
Tiefbauamtes entsprechend informiert.
5. Ausschreibung und Bau
Die Ausschreibung erfolgt im 2. Halbjahr 2014. Die Ausführung der Arbeiten ist für die
verkehrsarmen Frühlings-/Sommermonate 2015 geplant.
6. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Für den Straßenbau ist mit Zuwendungen in Höhe von 300.000 € zu rechnen.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen:
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Es sind liegenschaftliche Regelungen (Gestattungen) für die ortsnahe Umfahrung e r-
forderlich.
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage:
Bewertung der Varianten
Anlage zur Vorlage V_0715_2013_1
6667 Zeichen
Bewertungsmatrix zur Verkehrsführung Kriterium Randbedingungen / Ziel Verkehrssicherheit (RSA) Richtlinien zur Sicherung von Arbeiststellen an Straßen Sicherheit auf der Baustelle (ASR) Techn. Regeln fü r Arbeitstätten an Straßen Umfahrung auf Privatgrund Zustimmung der Eigentümer / Beteiligten muss vorliegen Schutz der Bäume Sicherheitsabstände sind einzuhalt en ; die Fällung von Bäumen wirkt sich nachteilig a uf die Bewertung aus ; nachteilig bewertet wird auch das Befahren der Wurzelbereiche in Stammnähe. Verkehrsbehinderungen / -fluss Verkehrsfluss aufrec ht halten bzw. –behinderungen weitgehend reduzieren Dauer Mehraufwand (Zeit) gegenüber der Variante 0 ( Vollsperrung) ; Bauzeit möglichst gering halten Kosten Mehrkosten gegenüber der Variante Vollsperru ng (pro Woche ca. 30.000 € aufgrund verlängerter Bauzeit) ; Baukosten möglichst gering halten Aufgrund der vorgenannten gesetzlichen Vorgaben unt er Einbeziehung der liegenschaftlichen Gegebenheite n und Zusagen der Eigentümer ergeben sich für die B au- maßnahme folgende vier Abschnitte: Abschnitt 1 Gildenstraße Abschnitt 2 Handorfer Straße von Gildenstraße bis s üdlich Partydampfer Abschnitt 3 Handorfer Straße südlich Partydampfer b is vor die Zufahrt zum Gartencenter Abschnitt 4 Handorfer Straße von der Zufahrt zum Ga rtencenter bis zur Warendorfer Straße Handorfer Straße komplett Sicher- heit Verkehr Sicher- heit Baustelle Zustim- mung Eigentü- mer Schutz der Bäume Verkehrs- fluss Längere Bauzeit [Wochen] Mehr- kosten [€] Beschreibung Variante 0 Vollsperrung + ++ nicht erf. + 0 0 Gesamte Baumaßnahme unter Vollsperrung. Umleitung über Lützowstraße / Borggreveweg Ausgangsvariante aus der Vorlage V/0715/2013 Abschnitt 1 Gildenstraße Sicher- heit Verkehr Sicher- heit Baustelle Zustim- mung Eigentü- mer Schutz der Bäume Verkehrs- fluss Längere Bauzeit [Wochen] Mehr- kosten [€] Beschreibung 2.1.1 zweispurige Verkehrsfüh- rung + ++ nicht erf. entf. 0 0,00 Ausweichstrecke über Lützowstraße Abschnitt 2 Handorfer Straße Gildenstr. bis südlich Partydampfer Sicher- heit Verkehr Sicher- heit Baustelle Zustim- mung Eigentü- mer Schutz der Bäume Verkehrs- fluss Längere Bauzeit [Wochen] Mehr- kosten [€] Beschreibung Bauphase 1 Kanalbau 2.1.1 Vollsperrung + ++ nicht erf. + 0 0,00 Ausweichstrecke über Lützowstraße Bauphase 1 Kanalbau - Bauzeit bei Vollsperrung .... Wochen 2.1.2 Lichtsignalanlage - nicht erf. - 3 90.000 + 5.000 2.1.3.1 Einbahnstraße Fahrtrich- tung Handorf + nicht erf. - 3 90.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung 2.1.3.2. Einbahnstraße Fahrtrich- tung WAF-Str. + nicht erf. 3 90.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung Bauphase 2 Erneuerung östliche Straßenhälfte 2.2.1 Vollsperrung + ++ nicht erf. + 0 0,00 Für Lkw zwingend erforderlich Ausweichstrecke über Lützowstraße 2.2.2 Lichtsignalanlage - nicht erf. - 2 60.000 2.2.3.1 Einbahnstraße Fahrtrich- tung Handorf + nicht erf. - 2 60.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung 2.2.3.2. Einbahnstraße Fahrtrich- tung WAF-Str. + nicht erf. 2 60.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung Bauphase 3 Erneuerung westliche Straßenhälfte 2.3.1 Vollsperrung + ++ nicht erf. + 0 0,00 Für Lkw und Pkw zwingend erforderlich Ausweichstrecke über Lützowstraße 2.3.2 Lichtsignalanlage Nicht möglich 2.3.3 Einbahnstraße Nicht möglich Abschnitt 3 Handorfer Straße südlich P artydampfer bis Gartencenter Sicher- heit Verkehr Sicher- heit Baustelle Zustim- mung Eigentü- mer Schutz der Bäume Verkehrs- fluss Längere Bauzeit [Wochen] Mehr- kosten [€] Beschreibung Bauphase 1 Kanalbau 3.1.1.1 Vollsperrung – „große“ Umfahrung + ++ nicht erf. + 0 0,00 3.1.1.2 Vollsperrung – ortsnahe Umfahrung + ++ ja - + 1 30.000 + 60.000 Errichtung einer prov. Umfahrungsstraße auf den Flächen zwischen Zufahrt Gartencenter und Partydampfer. 2 Bäume müssen fallen. 3.1.2 Lichtsignalanlage Nicht möglich 3.1.3.1 Einbahnstraße Fahrtrich- tung Handorf + nicht erf. - 4 120.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gegenrichtung Abschnitt 3 Handorfer Straße südlich Partydampfer bis Gartencenter Sicher- heit Verkehr Sicher- heit Baustelle Zustim- mung Eigentü- mer Schutz der Bäume Verkehrs- fluss Längere Bauzeit [Wochen] Mehr- kosten [€] Beschreibung Bauphase 1 Kanalbau 3.1.1.1 Vollsperrung – „große“ Umfahrung + ++ nicht erf. + 0 0,00 3.1.1.2 Vollsperrung – ortsnahe Umfahrung + ++ ja - + 1 30.000 + 60.000 Errichtung einer prov. Umfahrungsstraße auf den Flächen zwischen Zufahrt Gartencenter und Partydampfer. 2 Bäume müssen fallen. 3.1.3.2. Einbahnstraße Fahrtrich- tung WAF-Str. + nicht erf. 4 120.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gegenrichtung Bauphase 2 Erneuerung östliche Straßenhälfte 3.2.1.1 Vollsperrung + ++ nicht erf. + 0 0,00 Für Lkw zwingend erforderlich Ausweichstrecke über Lützowstraße 3.2.1.2 Vollsperrung – ortsnahe Umfahrung + ++ ja - + 1 60.000 + 30.000 Errichtung einer prov. Umfahrungsstraße auf den Flächen zwischen Zufahrt Gartencenter und Partydampfer. 2 Bäume müssen fallen. 3.2.2 Lichtsignalanlage Nicht möglich 3.2.3.1 Einbahnstraße Fahrtrich- tung Handorf + nicht erf. - 3 90.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung 3.2.3.2. Einbahnstraße Fahrtrich- tung WAF-Str. + nicht erf. 3 90.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung Bauphase 3 Erneuerung westliche Straßenhälfte 3.3.1.1 Vollsperrung + ++ nicht erf. + 0 0,00 Für Lkw und Pkw zwingend erforderlich Ausweichstrecke über Lützowstraße 3.3.1.2 Vollsperrung – ortsnahe Umfahrung + ++ ja - + 1 60.000 + 30.000 Errichtung einer prov. Umfahrungsstraße auf den Flächen zwischen Zufahrt Gartencenter und Partydampfer. 2 Bäume müssen fallen. 3.3.2 Lichtsignalanlage Nicht möglich 3.3.3 Einbahnstraße Nicht möglich Abschnitt 4 Handorfer Straße Gartencenter bis WAF- Str. Sicher- heit Verkehr Sicher- heit Baustelle Zustim- mung Eigentü- mer Schutz der Bäume Verkehrs- fluss Längere Bauzeit [Wochen] Mehr- kosten [€] Beschreibung 4.1 Vollsperrung + ++ nicht erf. entf. 0 0,00 Ausweichstrecke über Lützowstraße 4.2 zweispurige Verkehrsfüh- rung + ++ nicht erf. entf. 3 90.000
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: entfällt
Zur SitzungOrte (7)
- Handorfer Straße
- Warendorfer Straße
- Hobbeltstraße
- Gildenstraße
- Lützowstraße 2
- Kötterstraße
- Borggreveweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0715/2013/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.01.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37