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2222/2017

Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Hollmann in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 27.04.2017 zur Darstellung der Bundeserstattung für die Transferaufwendungen der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 25.07.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 07.09.2017, TOP 11.1.7

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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2017-07-17_Übersicht Transferausgaben BuT 2014-2016

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3350 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/504 
 
Vorlagen-Nummer  25.07.2017 
 2222/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Hollmann in der Sitzung des Ausschusses für 
Soziales und Senioren vom 27.04.2017 zur Darstellung der Bundeserstattung für die 
Transferaufwendungen der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) 
Frau Hollmann bittet in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 
27.04.2017 die Verwaltung um Darstellung der Bundeserstattung für die Transferaufwendun-
gen des Bildungs- und Teilhabepakets.  
 
 
Bis einschließlich 2014 erhielt jede Kommune zum Ausgleich ihrer Transferausgaben für 
Leistungen zur Bildung und Teilhabe eine pauschale Erstattung des Bundes in Höhe eines 
festen Prozentsatzes an den jeweiligen Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB 
II. Da in Köln die Kosten der Unterkunft überdurchschnittlich hoch ausfallen und gleichzeitig 
Leistungen für Mittagessen in Schulen und Kindergärten wie in den Vorjahren auch zum Teil 
erst im Folgejahr abgerechnet wurden, entstand im Jahr 2014 ein Überschuss, der nach den 
Vorgaben des Haushaltsrechts aber nicht zur Minderung des strukturellen Haushaltsdefizits 
herangezogen, sondern als Verbindlichkeit auf dem Bestandskonto „erhaltene Anzahlungen“ 
verbucht wurde. 
 
Die pauschal vorgenommene Bundeserstattung ohne Berücksichtigung der tatsächlichen 
Ausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen stieß in vielen nordrheinwestfälischen Kom-
munen auf Widerspruch.  Zum 01.01.2015 wurde die Erstattungspraxis für NRW daher 
grundlegend geändert. Jede Kommune erhält seither einen für jedes Jahr neu berechneten 
individuellen Anteil an den insgesamt für das Land NRW zur Verfügung stehenden Erstat-
tungszahlungen des Bundes. Dieser Anteil bestimmt sich nach den Ausgaben für Transfer-
leistungen des jeweiligen Vorjahres. Da die Ausgaben der Stadt Köln im Jahr 2014 wegen 
der damals noch verspätet vorgenommenen Abrechnung von Mittagessen in Schulen und 
Kindertagesstätten niedrig ausgefallen waren, fiel der Kölner Anteil an den auf NRW entfal-
lenden Bundeserstattungen entsprechend geringer aus. Da zugleich im Jahr 2015 die im 
Jahr zuvor offengebliebenen Abrechnungen nachgeholt wurden, entstand eine erhebliche 
Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. Der Fehlbetrag führte jedoch nicht zu einer 
Haushaltsbelastung, sondern konnte durch Entnahmen aus dem hierfür vorgesehenen Be-
standskonto „erhaltene Anzahlungen“ ausgeglichen werden. 
 
Aufgrund der in den Gremien mehrfach vorgestellten deutlich verbesserten Abrechnungspra-
xis, insbesondere im Bereich des Schul- und KiTa-Mittagessens, sowie steigender Inan-
spruchnahme stieg im Jahr 2016 die für Köln festgelegte Quote an den Bundeserstattungen 
für NRW in Anlehnung an den Ausgabenanstieg des Vorjahres deutlich an.

2 
 
Da jedoch gleichzeitig die Zahl der Berechtigten zunahm, die Leistungen zu Bildung und 
Teilhabe n Anspruch nahmen, entstand erneut eine Differenz zwischen Ausgaben und Ein-
nahmen, die wiederum durch Entnahme aus dem Bestandskonto „erhaltene Anzahlungen“ 
ausgeglichen wurde.  Für 2017 wird eine erneute Anhebung der Erstattungsquote für Köln 
erwartet. 
 
 
 
gez. Dr. Rau

2017-07-17_Übersicht Transferausgaben BuT 2014-2016

734 Zeichen

Rechtskreis erstattungsfähig 2014 2015 2016
SGB II ja 7.507.036,00 € 11.532.657,00 € 11.964.197,00 €
Bundeskindergeldgesetz (Wohngeld/Kinderzuschlag) ja 1.489.738,00 € 2.047.386,00 € 2.163.561,00 €
SGB XII nein 93.114,00 € 101.038,00 € 100.138,00 €
Asylbewerberleistungsgesetz nein 92.733,00 € 413.976,00 € 811.380,00 €
Summen 9.182.621,00 € 14.095.057,00 € 15.039.276,00 €
davon erstattungsfähig 8.996.774,00 € 13.580.043,00 € 14.127.758,00 €
Bundeserstattung für Transferleistungen 11.539.391,40 € 9.284.616,98 € 13.606.867,08 €
Zu- / Abführung von/an Bilanzkonto erhaltene Anzahlungen -2.542.617,40 € 4.295.426,02 € 520.890,92 €
Übersicht BuT-Transferaufwendungen (SGB II, BKGG, AsylbLG und SGB XII) 
und Bundeserstattung 2014-2016

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2222/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
25.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27