V/0449/2018
Nachnutzung der temporären Unterkünfte für Geflüchtete
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Anlage A
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Anlage A zur V/0449/2018 Kurzüberblick Diese Beschlussvorlage befasst sich mit dem SPD-Antrag an den Rat Nr. A-R/0004/2018 und gibt Informationen zur Nachnutzung der temporären Unterkünfte für Geflüchtete. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das folgende Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke- tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität weiterentw i- ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichke it und sozialer Balance in der Stadtgesel l- schaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Finanzierung Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Ein Finanzierungsbedarf ergibt sich aus der Vorlage nicht. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es besteht keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen.
449-2018_A1
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V/0449/2018 - Anlage 1
Auge an den Rat Nr. : A-R/0004/2018
Nachnutzung der temporären Unterkünfte sPD«Fraktien
für Gefl üchtete im Rat der Stadt Münster
Ratsantrag : Bahnhofstraße 9
. 48143 Münster
Tel, (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
' 23.01.2018
\
{ 5 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
\Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang die im Stadtgebiet
errichteten temporären Unterkünfte für Geflüchtete für eine kurzfristige Umnutzung für andere
Bedarfe in Anspruch genommen werden können.
Solche Bedarfe können sein: . : '
« Nutzung als Schulungs-/Unterrichts- und Veranstaltungsräume für die Betreuung von
Geflüchteten und/oder Sozialarbeit
«Nutzung als Unterkünfte für Obdachlose..
* Nutzung als KiTas (s. auch Ratsantrag A-R/0050/2017 „Ausbauoffensive \
Kindertagesbetreuung - Bedarfe jetzt decken”) . ö |
« Nutzung als Unterkünfte während des Deutschen Katholikentages (09.05. — 13.05.2018),
z.B. für Jugendorganisationen, Studierende, Schüler*innengruppen
Die Verwaltung berichtet im Rahmen eirier Ratsvorlage über die Möglichkeiten und
Beschränkungen für eine Nachnutzung, insbesondere im stadtteilspezifischen Kontext.
Begründung:
in den Stadtteilen sind seit 2014 temporäre Unterkünfte für Geflüchtete entstanden, die jetzt
nicht mehr für die Unterbringung von Geflüchteten benötigt werden. Hierfür sind hohe \
finanzielle Mittel aufgewendet worden, Die Gebäude befinden sich in einem guten Zustand und
könnten für andere Bedarfe der Stadtgesellschaft zumindest kurzfristig weiter genutzt werden,
Ebenso ist eine Nutzung als Unterkünfte für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Deutschen
Katholikentages denkbar, besonders für Gruppen und Jugendorganisationen.
Dr. Michael Jung
Philipp Hagemann
Mathias Kersting
Katharina Köhnke
Hedwig Liekefedt
"Ludger Steinmann
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Stephan Brinktrine
Marius Herwig
Michael Kleyboldt
Thomas Kollmann '
. Anne Schulze Wintzler
Beate Vilhjalmsson
Maria Winkel
Doris Feldmann
Dr. Cornelia Jäger
Marianne Koch
Gaby Kubig-Steltig
Petra Seyfferth
Robert von Olberg '
Beschlussvorlage
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V/0449/2018 V/0449/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Nachnutzung der temporären Unterkünfte für Geflüchtete (SPD-Antrag an den Rat Nr. A-R/0004/2018) Beratungsfolge 20.06.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä- chenmanagement Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bericht über die Nachnutzung der temporären Unterkünfte wird zur Kenntnis genommen. Eine Prüfung, ob sie für andere Nutzungszwecke geeignet sind, erfolgt grundsätzlich. 2. Der SPD-Antrag A-R/0004/2018 ist damit aufgegriffen. Begründung: 1. Ausgangslage Der Antrag der SPD -Fraktion an den Rat „Nachnutzung der temporären Unterkünfte für Geflüchtete“ vom 23.01.2018 wurde in der Ratssitzung am 31.01.2018 an den Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement verwiesen. 2. Nachnutzung der temporären Unterkünfte für Geflüchtete Im Zuge der sinkenden Belegungszahlen in den Unterkünften für geflüchtete Menschen wurde in den vergangen Monaten eine Vielzahl von temporären Einrichtungen abgebaut. M it Stand vom 01.04.2018 werden insgesamt noch 26 temporäre Einrichtungen mit 1.920 Plätzen genutzt. Von die- sen befinden sich 12 Unterkünfte mit zusammen 1.050 Plätzen im Eigentum der Stadt (Einrichtungen in Holzrahmenbauweise). 14 Standorte sind mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten angemietet. Die überwiegende Zahl der Mietverträge läuft zum Jahreswechsel 2018/2019 bzw. innerhalb des Jahres 2019 aus. Lediglich zwei Mietverträge wurden langfristig bis zum Jahr 2020 (Nieberdingstraße 23) bzw. 2021 (Mauritzheide 1) abgeschlossen. Amt für Immobilienmanagement 25.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kemper Telefon: 492-2330 KemperJ@stadt- muenster.de - 2 - V/0449/2018 Nur vereinzelte Einrichtungen, für die noch laufende Mietverträge bestehen, stehen aktuell tatsächlich leer. Hierbei handelt es sich um zwei angemietete Gebäude und drei Pavillonanlagen: Die leer st e- henden Gebäude sollen möglichst zeitnah wieder an die Eigentümer übergeben werden. Die drei der- zeit nicht mehr genutzte Pa villonanlagen haben eine Vertragsbindungen bis Juni 2018 (Pienersallee 60) bzw. Anfang 2019 (Deermannstraße 26, Osttor 85b). Im Falle leerstehender BImA -Immobilien (mietzinsfreie Überlassung gemäß Haushaltsnachtragsgesetz 2015) erfolgt an größeren Standort en, die noch nicht komplett aufgegeben werden können oder sollen, in einzelnen Häusern eine Zw i- schennutzung durch sogenannte Hauswächter. Mit der Vorlage V/1046/2017 wurde beschlossen, an zwei bislang zur Flüchtlingsunterbringung g e- nutzten Standorten zukü nftig wohnungslose Familien unterzubringen (Hoher Heckenweg, Sandfort s- kamp). Die Möglichkeit zur Umnutzung weiterer Standorte wird derzeit geprüft. Grundsätzlich erfolgt für alle Standorte, die absehbar aufgegeben werden können, eine ämterübe r- greifende Pr üfung, inwieweit diese für andere Nutzungszwecke geeignet sind. Dies schließt neben der Geeignetheit der Räumlichkeiten auch eine rechtliche Bewertung der örtlichen Situation ein. So war beispielsweise an Standorten in Außenbereichen die Genehmigung einer Flüchtlingseinrichtung möglich, eine Unterbringung wohnungsloser Haushalte oder eine Kita -Nutzung sind dort jedoch au s- geschlossen. So ist beispielsweise eine Nutzung der Grundstücke Havixbecker Straße 72 und Ma u- ritzheide 1 für Zwecke einer Kindertagesstätte planungsrechtlich nicht zulässig. In allen Einrichtungen stehen Gemeinschaftsräumlichkeiten zur Verfügung, die für Unterrichtszwecke oder Veranstaltungen genutzt werden können. Des Weiteren sind Büroräume für den Sozialdienst vorhanden, in denen Beratungsgespräche geführt werden können. Sofern darüber hinaus vor Ort ein Bedarf an Räumlichkeiten, z. B. für ehrenamtliches Engagement besteht, wird dies wohlwollend g e- prüft. I.V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: 1) Anlage A 2) A-R/0004/2018 vom 23.01.2018
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Nieberdingstraße 23
- Deermannstraße 26
- Bahnhofstraße 9
- Hoher Heckenweg
- Havixbecker Straße 72
- Mauritzheide 1
- Pienersallee 60
- Osttor 85b
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Details
- Aktenzeichen
- V/0449/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37