AN/0104/2025
Änderungsantrag zu TOP 3.2, Beschlussvorlage 3789/2024 - Erweiterter Planungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße im Stadtbezirk Porz zwischen Berliner Str. / Helenenstr. und Friedrich-Ebert-Ufer
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KLIMA FREUNDE-GUT Änderungsantrag nach § 13
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.01.2025 AN/0104/2025 Änderungs bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 28.01.2025 Änderungsantrag zu TOP 3.2, Beschlussvorlage 3789/2024 - Erweiterter Planungsbeschluss zur Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße im Stadtbezirk Porz zwischen Berliner Str. / Helenenstr. und Friedrich-Ebert-Ufer Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzten Sie folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 3789/202 auf die Tagesordnung des Verkehrsausschusses am 28.01.2025 Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die in der Beschlussvorlage 3789/2024 vorgestellte aktualisierte Planung von Radfahrstreifen auf der Kölner Straße zwischen Berliner Str. / Helenenstraße und dem Friedrich-Ebert-Ufer mit folgenden Änderungen weiter zu planen und umzusetzen. 1. 1A-1 (Durchgehend mind. 2,50m Radfahrstreifen) 1A-1.1 (Berliner Str. / Helenenstr.) 1A-1.2 (Bereich Viktoriastr.) 1A-1.3 (Gilgaustr.) 2. 1B-1 (Friedhof bis Tankstelle) 1B-2 (Tankstelle bis Knotenpunkt Hohe/Gremberghovener Str.) 3. 2-1b (Fußgängerüberweg, Friedrich-Ebert-Ufer/Ortseinfahrt Porz-Mitte) Beschreibung der Änderungen: An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT Karina Syndicus karina.syndicus@stadt -koeln.de Inga Feuser inga.feuser@stadt -koeln.de Unter Goldschmied 6 50667 Köln Telefon: 0221 -221-35604 - 2 - 1A-1: Durchgehend mind. 2,50m Radfahrstreifen Im Planbereich 1A wird der Straßenquerschnitt wie in der ursprünglichen Beschlussvorlage 3835/2021 zugunsten des erwünschten Fuß- und Radverkehrsaufkommens und Reduktion des Kfz-Verkehrs sym- metrisch neu aufgeteilt. Dabei erhalten die Radfahrstreifen in beide Richtungen mind. 2,50m Breite. Abb. 1: 3835/2021 - Anlage 3, S. 1 – Planung Verw altungsvorschlag (Esselbrügge/Bunnick, 05.01.2022) Hierzu werden die vorhandenen Kfz-Fahrspuren durchgängig auf jeweils eine pro Fahrtrichtung reduz- iert. Kfz-Parkplätze werden entlang der Kölner Straße nur ausnahmsweise im Bereich des Ensener Friedho- fes für die Friedhofsbesuchenden eingerichtet. Dabei müssen Mindest-breiten des begleitenden Gehwe- ges und der begleitenden Radverkehrsanlagen von mindestens 2,00 m eingehalten werden. Gemäß Empfehlungen des GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sollten, sowohl bei Rad- als auch bei Schutzstreifen, verbindlich Sicherheitstrenn-streifen mit einer Breite von 0,75 m zum ruhenden Verkehr markiert werden. Zur Gewährleistung eines ausreichenden Sicher- heitsabstands vor vorbeifahrenden Fahrzeugen sollten Radfahrstreifen stets einen Sicherheitstrenn- streifen von 0,75 m Breite zur Kfz-Fahrbahn erhalten. An Stellen ohne Parkmöglichkeiten könnte die- ser als Sperrfläche markiert werden. Derzeit sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO entsprechende Schutzräume zum fließenden Verkehr nur für Straßen mit starkem Kraftfahrzeugaufkom- men vorgesehen. - 3 - Änderung 1A-1.1 (Berliner Str. / Helenenstr.) Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge für den Bereich der Berliner Str. / Helenenstr. (siehe Abb. 2 bis 5). Abb. 2: Kritik- punkte bzgl. Knotenpunkt Berliner Str./Helenenstr Abb. 3: Geän- derte Straßenraumaufteilung mit qualitativ hochw ertigen und mind. 2,50m breiten Radfahrstreifen - 4 - ALT: Planung gemäß Beschlussvorlage 3789/2024 mit Blick Richtung Porz kurz hinter der Berliner Str. (Straßenquerschnitt gemäß Vorentwurf veranschaulicht) Abb. 4: Subopti- male Planung gemäß 3789/2024 (Berliner Str.) NEU: Im Rahmen dieses Änderungsantrags gewünschte Planung mit Blick Richtung Porz kurz hinter der Berliner Str. (Durchfahrtbreite von 3m über Radstreifen für Blaulicht-Fahrzeuge sehr sinnvoll) Abb. 5: Wün- schensw erte Planung (Berliner Str.) - 5 - Änderung 1A-1.2 (Bereich Viktoriastr.) Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge für den Bereich der Viktoriastraße (siehe Abb. 6 bis 8). Abb. 6: Symmetrische Aufteilung, keine 2 Kfz-Spuren in Richtung Poll ALT: Planung gemäß Beschlussvorlage 3789/2024 mit Blick Richtung Porz direkt hinter der Viktori- astraße (Straßenquerschnitt gemäß Vorentwurf veranschaulicht) Abb. 7: Subopti- male Planung gemäß 3789/2024 (Viktoriastr.) - 6 - NEU: Im Rahmen dieses Änderungsantrags gewünschte Planung mit Blick Richtung Porz kurz hinter der Viktoriastr. Abb. 8: Wün- schensw erte Planung (Viktoriastr.) - 7 - Änderung 1A-1.3 (Gilgaustr.) Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge für den Bereich der Gilgaustraße (siehe Abb. 9 bis 14). Abb. 9: Kritik- punkte bzgl. Knotenpunkt Gilgaustraße Abb. 10: Wün- schensw erte Verbesserungen im Knotenpunkt Gilgaustraße - 8 - ALT: Planung gemäß Beschlussvorlage 3789/2024 mit Blick Richtung Porz in Höhe Kölner Straße 161 vor Gilgaustraße (Straßenquerschnitt gemäß Vorentwurf veranschaulicht) Abb. 11: Subop- timale Planung gemäß 3789/2024 (vor Knotenpunkt Gilgaustraße) NEU: Im Rahmen dieses Änderungsantrags gewünschte Planung mit Blick Richtung Porz Höhe Kölner Str. 161 kurz vor Gilgaustraße Abb.12: Wün- schensw erte Planung (vor Knotenpunkt Gilgaustraße) - 9 - ALT: Planung gemäß Beschlussvorlage 3789/2024 mit Blick Richtung Porz in Höhe Kölner Straße 159 hinter Gilgaustraße (Straßenquerschnitt gemäß Vorentwurf veranschaulicht) Abb. 13: Subop- timale Planung gemäß 3789/2024 (hinter Knotenpunkt Gilgaustraße) Gefahr durch fehlenden Seitenabstand zwischen Rad und Kfz, nur illegales Vorbeifahren an Radverkehr möglich. Schmale Kfz-Fahrstreifen führen zu Stress bei Autofahrenden. NEU: Im Rahmen dieses Änderungsantrags gewünschte Planung mit Blick Richtung Porz Höhe Kölner Str. 159 kurz hinter Gilgaustraße. Abb. 14: Wün- schensw erte Planung (hinter Knotenpunkt Gilgaustraße) - 10 - Änderung 1B-1 (Friedhof bis Tankstelle) Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge für den Bereich der Kölner Str. Friedhof bis Tankstelle (siehe Abb. 15 bis 17). Abb. 15: Kritik- punkte bzgl. Kölner Str. Friedhof Es besteht hier eine Gefährdung durch aufgesetztes Gehwegparken. Die Breite der Radfahrstreifen inkl. Sicherheitsabstand zu parkenden Autos ist zu gering. Außerdem fehlt der Schutzraum zwischen Rad- fahrstreifen und Kfz-Fahrspuren. Für den Sicherheitstrennstreifen zwischen Radfahrenden und parken- dem Kfz sind in Anlehnung an die FGSV-Veröffentlichung E Klima mindestens 0,75 m zu berücksichti- gen. Beispiel: Links vom Radfahrenden fährt ein LKW von 2,55m Breite (Maß ohne Außenspiegel) mittig auf der 3,25m Fahrspur. (Hinweis: Bei dieser Kalkulation verbleiben bei einem entgegenkommenden Lkw max. rund 20 cm zwischen den jeweiligen LKW-Außenspiegeln.) Rechts vom Radfahrenden ein parkendes Auto, die Tür voll geöffnet (ca. 0,9m). Bei anzunehmenden nur 10cm Abstand zwischen Kfz-Tür und Fahrradlenker ergibt sich bei 0,8m Lenker-/Lastenrad-/Anhä- ngerbreite ein Abstand zwischen LKW-Karosserie (wie gesagt ohne Spiegel, die kommen also noch hinzu) und Fahrradaußenkante von nur 1,3m, was 13,3% weniger als 1,5m Mindestabstand ist. Bei 50km/h ist der Luftzug eines LKW hier sehr gefährlich. - 11 - Abb. 16: Beispiel für voraussichtlich max. Abstand zw ischen Lkw und Fahrrad Entweder sollten alle aufgesetzten Gehwegparkplätze von Friedhof bis Tankstelle entfallen oder in diesem Bereich zur Verringerung der Gefährdung 30km/h in beiden Richtungen angeordnet werden. In jedem Fall müssen alle Stellplätze entfallen, die Sichtachsen von privaten Stellplatzzufahrten auf den Radstreifen blockieren, siehe Abb. 15. Aus Fußgängersicht müssen auch alle Stellplätze entfallen, die zu weniger als 2,5m Gehwegbreite füh- ren, gemäß VwV-StVO! Die Stellplätze vor den Privathäusern zwischen Friedhof und Tankstelle sollten alle entfallen, da hier pri- vate Stellplätze vorhanden sind und die Gefahrenzone damit zumindest verkürzt werden kann. - 12 - Die Zieldarstellung sollte wie in Abb. 17 aussehen. Abb. 17: Wünschensw erte Verbesserungen im Bereich Kölner Str. Friedhof bis Tankstelle - 13 - Änderung 1B-2 (Tankstelle bis Knotenpunkt Hohe/Gremberghovener Str.) Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge für den Bereich der Kölner Str. Tankstelle bis Hohe Str./Gremberghovener Str. (siehe Abb. 18 bis 22). Abb. 18: Subop- timale Planung gemäß 3789/2024 (Bereich Tankstelle bis Hohe Str./Gremberghovener Str.) Abb. 19: Subop- timale Planung gemäß 3789/2024 (Bereich Knotenpunkt Hohe Str./Gremberghovener Str.) - 14 - Die Zieldarstellung sollte wie in Abb. 20 aussehen. Abb. 20: Wünschensw erte Verbesserungen im Bereich Tankstelle bis Knotenpunkt Hohe Str./Gremberghovener Str. ALT: Planung gemäß Beschlussvorlage 3789/2024 mit Blick Richtung Porz Kölner Straße vor Grem- berghovener Str. (Straßenquerschnitt gemäß Vorentwurf veranschaulicht) Abb. 21: Subop- timale Planung gemäß 3789/2024 (vor Knotenpunkt Gremberghovener Str.) - 15 - NEU: Im Rahmen dieses Änderungsantrags gewünschte Planung mit Blick Richtung Porz Kölner Str. Vor Gremberghovener Str. Abb. 22: Wün- schensw erte Planung (vor Knotenpunkt Gremberghovener Str.) - 16 - Änderung 2-1b (Friedrich-Ebert-Ufer/Ortseinfahrt Porz-Mitte - Fußgängerüberweg) Verbesserung für den Bereich Friedrich-Ebert-Ufer/Ortseinfahrt Porz-Mitte (siehe Abb. 24). Abb. 24: Wün- schensw erte Verbesserungen (Bereich Friedrich-Ebert-Ufer/Ortseinfahrt Porz-Mitte) Veränderungen im Detail: Mittelinsel entfernen und Fußgängerüberweg einrichten. Beschilderung mit Tempo 30 auf beiden Seiten vor dem Fußgängerüberweg. Radverkehr ist auf der Ostseite (Fahrtrichtung Ensen) auf dem Hochbord und auf der Westseite (Fahrtrichtung Porz-Mitte) auf Fahrbahnniveau. Vorschlag: Radverkehr auf der Westseite ausnahmsweise über einen “Hubbel” führen, um ihn gegenüber Fußgängern zu entschleunigen. Dafür den bestehenden Radweg in den Gehweg ein- ziehen, nicht doppelt wie in der Verwaltungsvorlage. Vorteil: Kein Verschwenk und es entstehen auch Radverkehrsanlagen südlich der Einmündung Fried- rich-Ebert-Ufer. Das ist heute nicht gegeben. Ohne die Mittelinsel reicht der Platz. Begründung: Zukünftig sollen alle Verkehrsmittel eine gleich bedeutsame Rolle einnehmen (siehe hierzu FaNaG NRW, Präambel). Somit sollte das Ziel sein, auch dem Rad- und Fußverkehr eine gleichermaßen objek- tiv sowie subjektiv sichere Infrastruktur auf der Kölner Straße bereitzustellen. Die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen müssen sich für zu Fuß Gehende und Radfahrende ge- nauso wie es auch für den Kfz-Verkehr selbstverständlich ist, an geltenden Richtlinien orientieren und dürfen Mindestbreiten sowie Mindest-Sicherheitsabstände nicht unterschreiten. Auf unnötige Ver- schwenkungen von der Fahrbahnebene auf Nebenanlagen und umgekehrt (zum Vorteil der Kfz-Ver- kehrsführung) ist aufgrund der gleich bedeutsamen Rollen der Verkehrsmittel zu verzichten. - 17 - Nur wenn eine durchgehend sichere, qualitativ hochwertige und für den Fuß- & Radverkehr attraktive Infrastruktur entlang der gesamten Kölner Straße geschaffen wird, entsteht dadurch eine echte Wahl- möglichkeit zwischen den Verkehrsmitteln, die unter anderem auch eine Entlastung des Leinpfades vom schnellen Radpendlerverkehr ermöglicht. Gleichzeitig wird der motorisierte Verkehrsfluss bei jeweils ei- ner Spur pro Fahrtrichtung durch die Abnahme von Spurwechselstörungen auch für den Kfz-Verkehr verbessert und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht. Der große Bedarf sicherer Radverkehrsanlagen entlang der Kölner Straße wird durch die im Zeitraum 30.08.-20.09.2023 durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit untermauert. Dabei wünschte sich eine Mehrheit von 52% das Maximum für den Radverkehr (Anlage 5 (Präsentation Fachgespräch Kölner Straße), was im Grundsatz dem hier gestellten Antrag in der Option 1A-1 bzw. der ursprünglichen Be- schlussvorlage 3835/2021 entspricht. Die in der neuen Beschlussvorlage 3789/2024 erneut betonte Wichtigkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung, deren Ergebnis auch detailliert in der beigefügten Präsentation dokumentiert ist, sollte daher auch in geeigneterer Weise Berücksichtigung finden. Verkehrsplanung ist immer auch Angebotsplanung. Die zurzeit beobachtete Asymmetrie der Verkehrs- ströme zur Morgen- und Nachmittagsspitzenzeit zeigt, dass die Kölner Straße sich, auch für den Durch- gangsverkehr aus der Region, morgens deutlich attraktiver darstellt als am Nachmittag und Abend. Dar- aus lässt sich schließen, dass Alternativen vorhanden sind, die im Falle der besseren Eignung auch ge- nutzt werden. Keinesfalls kann aus diesem Tatbestand zwingend die größere Notwendigkeit für eine zweite Fahrspur in Richtung Poll zu Lasten der Sicherheit des Fuß- und Fahrradverkehrs abgeleitet wer- den. Es sei denn, man lässt dem Kfz-Verkehr eine bedeutsamere Rolle als Verkehrsmittel zukommen, was gegen das FaNaG NRW verstoßen würde. Dass angesichts des hohen Rad-Pendleraufkommens auf dem Leinpfad die Kölner Straße nicht genutzt wird, obwohl sie kürzer ist und eine höhere soziale Sicherheit bietet, zeigt, dass das Sicherheitsempfin- den bei den Radpendelnden eine erhebliche Rolle bei der Routenwahl spielt. Dies kam auch bei der Öf- fentlichkeitsbeteiligung zum Ausdruck. Attraktive und sichere Radverkehrsanlagen auf der Kölner Straße sind auch unter dem Aspekt der Nach- haltigkeit eine gute Lösung für Köln. Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die Stärkung des Radverkehrs hilft dabei, motorisierte Fahrten zu verla- gern und zu reduzieren. So weit, so gut. Allerdings bleibt zu befürchten, dass dieses Ziel bei den hier geplanten Maßnahmen nicht erreicht werden kann, da eine durchgängige hohe Qualität der Radinfras- ruktur auf der Gesamtstrecke nicht gegeben ist und Radinfrastrukturen immer nur so attraktiv und sub- jektiv sicher sind wie das schwächste Teilstück auf einer Route von A nach B. Je besser hingegen das Angebot, desto höher die Nachfrage, Nutzung und Verkehrsverlagerung auf nachhaltige Verkehrsmittel wie dem Fahrrad, Scootern, etc. und zu Fuß. Solange die Umsetzung der beschlossenen Vorzugsvariante der RadPendlerRoute 4 zwischen Troisdorf bzw. dem Rhein-Sieg-Kreis und Deutz nicht umgesetzt ist, besteht auf der genannten Relation zudem ein hoher Nutzungsbedarf, dem leistungsfähige und sichere Radverkehrsanlagen auf der Kölner Straße entgegenkommen. In diesem Zuge ist auch mit einer Entlastung des Leinpfades zu rechnen, während die umwegige Interimslösung ein deutlich geringeres Verlagerungspotenzial aufweist. Selbst nach Umsetzung der RadPendlerRoute 4 über die Vorzugstrasse bleibt durch die angebundenen Schulen, Wohngebiete und Ortsteilzentren sowie die geplanten Wohnungs-neubauten entlang der Stre- cke der Bedarf für leistungsfähige Radverkehrsanlagen weiterhin gegeben. Für eine sichere und störungsarme Führung bei gleichmäßigem Verkehrsfluss und maximaler Si- cherheit für alle Verkehrsteilnehmenden ist eine durchgängig einheitliche Infrastruktur nicht nur für den Radverkehr, sondern vor allem für den Kfz-Verkehr erforderlich, deshalb ... überall gleiche Fahrbahnbreite, auf die man sich verlassen kann nicht plötzlich schmaler, dann breiter, mal 2-spurig, dann 1-spurig möglichst wenige Verschwenkungen - 18 - Geradeausfahrt ermöglichen Sicherheit für alle erhöhen Stresslevel senken Ansonsten steht zu befürchten, dass gerade die kurzen zweispurigen Geradeaus-Abschnitte vor und hinter einem Knotenpunkt (in der derzeitigen Planung insb. in Fahrtrichtung Porz-Mitte) zu riskanten Überholmanövern und Geschwindigkeitsübertretungen verleiten, die dort zu fatalen Unfällen mit Perso- nenschäden führen. gez. Karina Syndicus, Ratsgruppenvorsitzende gez. Frank Caris-Taube, Sachkundiger Einwohner
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Kölner Straße 161
- Berliner Straße
- Helenenstraße
- Gilgaustraße 8
- Viktoriastraße
- Hohe Straße
- Friedrich-Ebert-Ufer
- Gremberghovener Straße
- Unter Goldschmied 6
- Straße 16
- Straße 15
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0104/2025
- Typ
- KLIMA-GUT Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 23.01.2025
- Erstellt
- 22.01.2025 11:19