1110/2024
Direkte Radführung an der rechtsrheinischen Abfahrt der Deutzer Brücke
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 Vorlagen-Nummer 17.04.2024 1110/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.04.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.04.2024 Direkte Radführung an der rechtsrheinischen Abfahrt der Deutzer Brücke Mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt wurden in 2016 durch den Verkehrsausschuss 166 Einzelmaßnahmen beschlossen (vgl. Vorlage 1171/2016). Eine dieser Maßnahmen sieht eine Fahrradweiche zwecks direkter Anbindung des Radverkehrs von der Deutzer Brücke an die Mindener Straße und Deutzer Freiheit vor. So soll es Radfahrenden ermöglicht werden über eine Anrampung und einen Radfahrstreifen parallel zum Autoverkehr in Richtung Norden und Osten weiterzufahren (Anlage 1). Eine vergleichbare Fahrradweiche, mit der sehr positive Er- fahrungen gesammelt werden konnten, besteht bereits in der linksrheinischen Abfahrt der Deutzer Brücke. Bisher müssen Radfahrende von der Deutzer Brücke kommend in Richtung der Deutzer Freiheit und des Radweges an der Mindener Straße eine eher umwegige Füh- rung mit höheren Wartezeiten und Wegelängen sowie wenig Flächen zum Aufstellen nutzen (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1: Übersicht Radverkehrsführung 2 Planung Radverkehrsführung Die Kfz-Rechtsabbiegespur in die Siegburger Straße soll im Rahmen der Maßnahme zuguns- ten einer ca. 2,30 Meter breiten Radwegerampe um ca. 50 Meter verkürzt werden. Mithilfe von Sperrflächen, Sichtzeichen, einem Dauerblinker und Beschilderung soll der Kfz-Verkehr auf die veränderte Verkehrsführung aufmerksam gemacht werden (vgl. Anlage 1). Die dortige Lichtsignalanlage wird baulich und gerätetechnisch der neuen Situation entsprechend ange- passt. An die Anrampung anschließend soll eine in Rot eingefärbte Radfurt markiert werden, die den rechts abbiegenden Autoverkehr auf geradeaus fahrende Radfahrende aufmerksam machen soll. Diese soll in einen Radfahrstreifen auf Höhe der Grünanlage münden. Um genü- gend Raum für die Radwegeverbindung zu schaffen, sollen einerseits die bestehenden Kfz- Fahrspuren auf 2,75 m und 3,35 m Breite sowie außerdem die Grünanlage um ca. 35 m² re- duziert werden. Nach bereits erfolgten Wurzelsuchgrabungen wurde festgestellt, dass eine Reduzierung der Grünfläche auf Höhe des östlicheren der beiden straßenbegleitenden Bäume nicht ohne Fäl- lung des Baumes möglich ist (vgl. Abbildung 2). Daher wurde sich in diesem Abschnitt für den Erhalt des bestehenden Bordsteinverlaufs und somit des Baumbestands entschieden. Die Breite des geplanten Radfahrstreifens von knapp 2,20 m resultiert insofern aus den Mindest- maßen der Kfz-Fahrspuren gemäß Schleppkurvenprüfung und dem für den Erhalt der Bäume notwendigen Flächen der Grünanlage. Aus Sicht der Verwaltung ist die aufgezeigte Lösung in Abwägung der verkehrlichen und Umweltschutzbelange verträglich. Zum Schutze des Radverkehrs vor dem Kfz-Verkehr soll über eine Distanz von knapp 45 Me- tern ein sogenannter Radbordstein zwischen Radfahrstreifen und Kfz-Fahrbahn verbaut wer- den. Dieser wird vonseiten des Kfz-Verkehrs zusätzlich mit einer Markierung hervorgehoben. Für Radfahrende entsteht somit eine geschützte Wegeführung mit einer nutzbaren Breite von etwa zwei Metern. Hinter der Grünfläche soll der Radfahrstreifen in die bestehende Kfz- Rechtsabbiegespur in Richtung Deutzer Freiheit münden und Radverkehr im Mischverkehr zu einer neu einzurichtenden Radaufstellfläche geführt werden. Abbildung 2: Foto der Wurzelsuchgrabung aus 2023 3 Bisherige Radverkehrsführung Mit der in 2022 umgesetzten Maßnahme zur Verbesserung der Radverkehrsführung in der Siegburger Straße wurden die Geh- und Fahrbeziehungen in der östlichen Nebenanlage der Siegburger Straße zwar bereits deutlich entzerrt, die aufwändige Wegeführung vorbei an der KVB-Haltestelle Deutzer Freiheit blieb aber bestehen. Mit Umsetzung der in dieser Mitteilung erläuterten Maßnahme soll der Umweg entfallen. Hintergrund der Maßnahme Als die Beschlussvorlage 1071/2021 zur oben erwähnten Radmaßnahme in der Siegburger Straße in die politischen Gremien gegeben wurde, wurde vonseiten der Bezirksvertretung In- nenstadt am 10.06.2021 über den Beschluss der eigentlichen Maßnahme hinaus beschlos- sen, dass nicht nachvollziehbar sei, die mit dieser Mitteilung erläuterte „benötigte Einrichtung einer Radschleuse erst in den kommenden Jahren zu planen. Diese soll vielmehr priorisiert und zeitnah umgesetzt werden.“ Die insofern priorisierte Maßnahme soll somit voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2024 umgesetzt werden. Die Planung ist der Bezirksvertretung Innenstadt im Rahmen des regelmäßig tagenden Run- den Tisches Radverkehr Ende 2023 vorgestellt worden. Gez. Egerer Anlagen Anlage 1: Plan „Abfahrt Deutzer Brücke rechtsrheinisch“
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1110/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.04.2024
- Erstellt
- 26.03.2024 14:34