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1110/2024

Direkte Radführung an der rechtsrheinischen Abfahrt der Deutzer Brücke

Mitteilung Ausschuss 17.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.04.2024, TOP 9.10

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1_Plan Abfahrt Deutzer Brücke rechtsrheinisch

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Mitteilung Ausschuss

4813 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer 17.04.2024 
 1110/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.04.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.04.2024 
 
Direkte Radführung an der rechtsrheinischen Abfahrt der Deutzer Brücke 
  
Mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt wurden in 2016 durch den Verkehrsausschuss 166 
Einzelmaßnahmen beschlossen (vgl. Vorlage 1171/2016). Eine dieser Maßnahmen sieht eine 
Fahrradweiche zwecks direkter Anbindung des Radverkehrs von der Deutzer Brücke an die 
Mindener Straße und Deutzer Freiheit vor. So soll es Radfahrenden ermöglicht werden über 
eine Anrampung und einen Radfahrstreifen parallel zum Autoverkehr in Richtung Norden und 
Osten weiterzufahren (Anlage 1). Eine vergleichbare Fahrradweiche, mit der sehr positive Er-
fahrungen gesammelt werden konnten, besteht bereits in der linksrheinischen Abfahrt der 
Deutzer Brücke. Bisher müssen Radfahrende von der Deutzer Brücke kommend in Richtung 
der Deutzer Freiheit und des Radweges an der Mindener Straße eine eher umwegige Füh-
rung mit höheren Wartezeiten und Wegelängen sowie wenig Flächen zum Aufstellen nutzen 
(vgl. Abbildung 1). 
 
 
Abbildung 1: Übersicht Radverkehrsführung

2 
 
Planung Radverkehrsführung 
 
Die Kfz-Rechtsabbiegespur in die Siegburger Straße soll im Rahmen der Maßnahme zuguns-
ten einer ca. 2,30 Meter breiten Radwegerampe um ca. 50 Meter verkürzt werden. Mithilfe von 
Sperrflächen, Sichtzeichen, einem Dauerblinker und Beschilderung soll der Kfz-Verkehr auf 
die veränderte Verkehrsführung aufmerksam gemacht werden (vgl. Anlage 1). Die dortige 
Lichtsignalanlage wird baulich und gerätetechnisch der neuen Situation entsprechend ange-
passt. An die Anrampung anschließend soll eine in Rot eingefärbte Radfurt markiert werden, 
die den rechts abbiegenden Autoverkehr auf geradeaus fahrende Radfahrende aufmerksam 
machen soll. Diese soll in einen Radfahrstreifen auf Höhe der Grünanlage münden. Um genü-
gend Raum für die Radwegeverbindung zu schaffen, sollen einerseits die bestehenden Kfz-
Fahrspuren auf 2,75 m und 3,35 m Breite sowie außerdem die Grünanlage um ca. 35 m² re-
duziert werden.  
 
Nach bereits erfolgten Wurzelsuchgrabungen wurde festgestellt, dass eine Reduzierung der 
Grünfläche auf Höhe des östlicheren der beiden straßenbegleitenden Bäume nicht ohne Fäl-
lung des Baumes möglich ist (vgl. Abbildung 2). Daher wurde sich in diesem Abschnitt für den 
Erhalt des bestehenden Bordsteinverlaufs und somit des Baumbestands entschieden. Die 
Breite des geplanten Radfahrstreifens von knapp 2,20 m resultiert insofern aus den Mindest-
maßen der Kfz-Fahrspuren gemäß Schleppkurvenprüfung und dem für den Erhalt der Bäume 
notwendigen Flächen der Grünanlage. Aus Sicht der Verwaltung ist die aufgezeigte Lösung in 
Abwägung der verkehrlichen und Umweltschutzbelange verträglich. 
 
Zum Schutze des Radverkehrs vor dem Kfz-Verkehr soll über eine Distanz von knapp 45 Me-
tern ein sogenannter Radbordstein zwischen Radfahrstreifen und Kfz-Fahrbahn verbaut wer-
den. Dieser wird vonseiten des Kfz-Verkehrs zusätzlich mit einer Markierung hervorgehoben. 
Für Radfahrende entsteht somit eine geschützte Wegeführung mit einer nutzbaren Breite von 
etwa zwei Metern. Hinter der Grünfläche soll der Radfahrstreifen in die bestehende Kfz-
Rechtsabbiegespur in Richtung Deutzer Freiheit münden und Radverkehr im Mischverkehr zu 
einer neu einzurichtenden Radaufstellfläche geführt werden. 
 
 
Abbildung 2: Foto der Wurzelsuchgrabung aus 2023

3 
 
Bisherige Radverkehrsführung 
 
Mit der in 2022 umgesetzten Maßnahme zur Verbesserung der Radverkehrsführung in der 
Siegburger Straße wurden die Geh- und Fahrbeziehungen in der östlichen Nebenanlage der 
Siegburger Straße zwar bereits deutlich entzerrt, die aufwändige Wegeführung vorbei an der 
KVB-Haltestelle Deutzer Freiheit blieb aber bestehen. Mit Umsetzung der in dieser Mitteilung 
erläuterten Maßnahme soll der Umweg entfallen. 
 
 
Hintergrund der Maßnahme 
 
Als die Beschlussvorlage 1071/2021 zur oben erwähnten Radmaßnahme in der Siegburger 
Straße in die politischen Gremien gegeben wurde, wurde vonseiten der Bezirksvertretung In-
nenstadt am 10.06.2021 über den Beschluss der eigentlichen Maßnahme hinaus beschlos-
sen, dass nicht nachvollziehbar sei, die mit dieser Mitteilung erläuterte „benötigte Einrichtung 
einer Radschleuse erst in den kommenden Jahren zu planen. Diese soll vielmehr priorisiert 
und zeitnah umgesetzt werden.“ Die insofern priorisierte Maßnahme soll somit voraussichtlich 
im zweiten Halbjahr 2024 umgesetzt werden. 
 
Die Planung ist der Bezirksvertretung Innenstadt im Rahmen des regelmäßig tagenden Run-
den Tisches Radverkehr Ende 2023 vorgestellt worden. 
 
 
Gez. Egerer 
 
Anlagen 
Anlage 1: Plan „Abfahrt Deutzer Brücke rechtsrheinisch“

Beratungsverlauf (2)

23.04.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.04.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1110/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.04.2024
Erstellt
26.03.2024 14:34