Schutz von Straßenbäumen
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) AN/0240/2022 vom 26.01.2022
Stand: Am 17.02.2022 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün ungeändert beschlossen.
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün Frau Denise Abé Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.01.2022 AN/0240/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 17.02.2022 Schutz von Straßenbäumen Sehr geehrte Frau Abé, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit- zung des Ausschusses zu setzen: Beschluss: (1) Die Verwaltung wird beauftragt, den Bestand an Straßenbäumen, ggf. durch Ersatz- pflanzungen, dauerhaft mindestens zu e rhalten. Dies beinhaltet die Nachpflanzung aktueller Fehlstellen (leere Baumscheiben). (2) Dazu erstellt die Verwaltung auf Basis des Baumkatasters einen jährlichen Bericht für den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün über die abgängigen und nachgepflanzten Straßenbäume. Zudem soll hier auch die Entwicklung der potenziellen neuen Pflanz- stellen dargestellt werden. (3) Für das Jahr 2022 pflanzt die Verwaltung entsprechend des politischen VN zusätzli- che neue Bäume als Ersatz für die Fehlstellen (1301 VIII Ersatzpflanzung Straßen- bäume 330.000 €) (4) Die Verwaltung ergreift wirksame Maßnahmen gegen Schäden durch rechtswidriges Parken auf Baumscheiben, wie z.B. Baumschutzbügel, schmale Bänke als Sitzgele- genheit, Holzpflöcke, Findlinge, etc. (5) Die Verwaltung verstärkt die Kontrollen der Baumschutzmaßnahmen bei neu einge- richteten Baustellen. (6) Die Verwaltung fördert Bürgerschaftliches Engagement zur Pflege von Bäumen z. B. durch: ● Gießaktionen (1301 VIII Bürgerschaftliches Engagement Baum 50.000 €) - 2 - ● Baumpatenschaften als niederschwelligen Schutz Begründung: Straßenbäume sind großen Belastungen ausgesetzt und benötigen besonderen Schutz. Zum einen sind sie durch Baustellen gefährdet, wenn bei der Einrichtung der Baustelle keine aus- reichenden Schutzmaßnahmen vor Beschädigung ergriffen werden. Zum anderen ist es häu- fig gelebte Praxis, dass auf Baumscheiben regelwidrig geparkt wird, sowohl am Straßenrand als auch auf Mittel-Alleen, wodurch es zur Beschädigung des Stammes kommen kann. Wei- terhin kann auf den durch die parkenden Kfz verdichteten Böden Regenwasser nur unzu- reichend versickern. An etlichen Stellen in der Stadt wurden seitens der Verwaltung bereits entsprechende Maß- nahmen zum Schutz der Bäume ergriffen (aktuelles Beispiel: Bergisch Gladbacher Straße in Dellbrück, zwischen Hagedornstraße und Mauspfad). Diese Schutzmaßnahmen sollen durch den vorliegenden Prüfauftrag systematisch auf das gesamte Stadtgebiet angewandt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer AN/0240/2022 Stand: 04.12.2025 Sachstandsbericht Schutz von Straßenbäumen Beschluss: (1) Die Verwaltung wird beauftragt, den Bestand an Straßenbäumen, ggf. durch Ersatzpflan- zungen, dauerhaft mindestens zu erhalten. Dies beinhaltet die Nachpflanzung aktueller Fehlstellen (leere Baumscheiben). (2) Dazu erstellt die Verwaltung auf Basis des Baumkatasters einen jährlichen Bericht für den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün über die abgängigen und nachgepflanzten Straßen- bäume. Zudem soll hier auch die Entwicklung der potenziellen neuen Pflanzstellen darge- stellt werden. (3) Für das Jahr 2022 pflanzt die Verwaltung entsprechend des politischen VN zusätzliche neue Bäume als Ersatz für die Fehlstellen (1301 VIII Ersatzpflanzung Straßenbäume 330.000 €) (4) Die Verwaltung ergreift wirksame Maßnahmen gegen Schäden durch rechtswidriges Par- ken auf Baumscheiben, wie z.B. Baumschutzbügel, schmale Bänke als Sitzgelegenheit, Holzpflöcke, Findlinge, etc. (5) Die Verwaltung verstärkt die Kontrollen der Baumschutzmaßnahmen bei neu eingerichteten Baustellen. (6) Die Verwaltung fördert Bürgerschaftliches Engagement zur Pflege von Bäumen z. B. durch: ● Gießaktionen (1301 VIII Bürgerschaftliches Engagement Baum 50.000 €) ● Baumpatenschaften als niederschwelligen Schutz Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Zu Punkt 1: Die Verpflichtung zum Erhalt des Baumbestands ergibt sich bereits aus der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Der Klimawandel und vor allem die stetige Mehrung von Baumaßnahmen setzen den Straßenbaumbestand zunehmend unter Druck. Die jährlich für Ersatzpflanzungen zu Verfügung stehenden Mittel werden kontinuierlich in Gänze zu diesem Zweck verwendet. Zu Punkt 2: Die Verwaltung wird künftig zum Frühjahr eines jeden Jahres einen Bericht vorlegen, um zum Ende der Pflanzzeit einen aktuellen Überblick zu Baumfällungen und -pflanzungen zu geben. 2 Zu Punkt 3: Mit den zusätzlichen Mitteln des politischen Veränderungsnachweises (VN) wurden: - In der Pflanzzeit November - März 2020/21 wurden im Bezirk Fünf 24 neue Straßen- bäume gepflanzt. - In der Pflanzzeit November - März 2021/22 wurden im Bezirk Fünf 28 neue Straßen- bäume gepflanzt. - In der Pflanzzeit November - März 2022/23 wurden im Bezirk Fünf 35 neue Straßen- bäume gepflanzt. - In der Pflanzzeit November - März 2023/24 wurden im Bezirk Fünf 22 neue Straßen- bäume gepflanzt. - Elf weitere Standorte aus vorangegangener Beauftragung wurden in der Straße Am Botanischen Garten, sowie die regulär geplanten Neu- und Ersatzpflanzungen in der Pflanzzeit November – März 2024/25 gepflanzt. Die Anzahl gepflanzter Bäume variiert von Jahr zu Jahr, abhängig von der unterschiedlichen Angebotsgestaltung der Garten- und Landschaftsbau – Firmen. Zu Punkt 4: Wenn vor Ort notwendig, werden Poller oder Baumschutzbügel bei der Ersatzpflanzung direkt gesetzt. Größere Schutzmaßnahmen ganzer Straßenzüge bedürfen der Einbindung des Am- tes für Straßen und Radwegebau. Hierfür müssen entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen vorhanden sein. Zu Punkt 5: Zur Überwachung der Einhaltung der erteilten Auflagen zum Baumschutz bei Baumaßnahmen und zur Verfolgung und Ahndung bei Nichteinhaltung stehen der Verwaltung keine personel- len Ressourcen zur Verfügung. Zu Punkt 6: In der Fertigstellungspflege (ein Jahr) und in der Entwicklungspflege (zwei Jahre) werden die Neupflanzungen durch den Unternehmer gegossen. Ebenso wird in dieser Zeit die Pflege der Bäume und Baumscheiben vom Unternehmer übernommen. Im vierten und fünften Jahr nach der Pflanzung erfolgt die Bewässerung der Bäume durch die bezirkszuständigen Kolonnen. Gießsäcke sind für Bürgerinnen und Bürger kostenlos erhältlich. Die Bürgerinnen und Bürger haben zudem die Möglichkeit, Baumpatenschaften zu überneh- men.
Beratungsverlauf
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17.02.2022
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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