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AN/0240/2022

Schutz von Straßenbäumen

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 26.01.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 17.02.2022, TOP 2.3

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

3008 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die  
Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün 
Frau Denise Abé 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.01.2022 
 
AN/0240/2022 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 17.02.2022 
 
Schutz von Straßenbäumen 
Sehr geehrte Frau Abé, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit-
zung des Ausschusses zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
(1) Die Verwaltung wird beauftragt, den Bestand an Straßenbäumen, ggf. durch Ersatz-
pflanzungen, dauerhaft mindestens zu e rhalten. Dies beinhaltet die Nachpflanzung 
aktueller Fehlstellen (leere Baumscheiben).  
(2) Dazu erstellt die Verwaltung auf Basis des Baumkatasters einen jährlichen Bericht für 
den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün über die abgängigen und nachgepflanzten 
Straßenbäume. Zudem soll hier auch die Entwicklung der potenziellen neuen Pflanz-
stellen dargestellt werden. 
(3) Für das Jahr 2022 pflanzt die Verwaltung entsprechend des politischen VN zusätzli-
che neue Bäume als Ersatz für die Fehlstellen (1301 VIII Ersatzpflanzung Straßen-
bäume 330.000 €) 
(4) Die Verwaltung ergreift wirksame Maßnahmen gegen Schäden durch rechtswidriges 
Parken auf Baumscheiben, wie z.B. Baumschutzbügel, schmale Bänke als Sitzgele-
genheit, Holzpflöcke, Findlinge, etc. 
(5) Die Verwaltung verstärkt die Kontrollen der Baumschutzmaßnahmen bei neu einge-
richteten Baustellen. 
(6) Die Verwaltung fördert Bürgerschaftliches Engagement zur Pflege von Bäumen z. B. 
durch: 
● Gießaktionen (1301 VIII Bürgerschaftliches Engagement Baum 50.000 €)

- 2 - 
 
● Baumpatenschaften als niederschwelligen Schutz 
 
 
Begründung: 
 
Straßenbäume sind großen Belastungen ausgesetzt und benötigen besonderen Schutz. Zum 
einen sind sie durch Baustellen gefährdet, wenn bei der Einrichtung der Baustelle keine aus-
reichenden Schutzmaßnahmen vor Beschädigung ergriffen werden. Zum anderen ist es häu-
fig gelebte Praxis, dass auf Baumscheiben regelwidrig geparkt wird, sowohl am Straßenrand 
als auch auf Mittel-Alleen, wodurch es zur Beschädigung des Stammes kommen kann. Wei-
terhin kann auf den durch die parkenden Kfz verdichteten Böden Regenwasser nur unzu-
reichend versickern. 
 
An etlichen Stellen in der Stadt wurden seitens der Verwaltung bereits entsprechende Maß-
nahmen zum Schutz der Bäume ergriffen (aktuelles Beispiel: Bergisch Gladbacher Straße in 
Dellbrück, zwischen Hagedornstraße und Mauspfad). Diese Schutzmaßnahmen sollen durch 
den vorliegenden Prüfauftrag systematisch auf das gesamte Stadtgebiet angewandt werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne-
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU-
Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller 
Volt-
Fraktionsgeschäftsführer

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3937 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0240/2022
Stand: 04.12.2025 
Sachstandsbericht  
Schutz von Straßenbäumen 
Beschluss: 
 
(1) Die Verwaltung wird beauftragt, den Bestand an Straßenbäumen, ggf. durch Ersatzpflan-
zungen, dauerhaft mindestens zu erhalten. Dies beinhaltet die Nachpflanzung aktueller 
Fehlstellen (leere Baumscheiben).  
(2) Dazu erstellt die Verwaltung auf Basis des Baumkatasters einen jährlichen Bericht für den 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün über die abgängigen und nachgepflanzten Straßen-
bäume. Zudem soll hier auch die Entwicklung der potenziellen neuen Pflanzstellen darge-
stellt werden. 
(3) Für das Jahr 2022 pflanzt die Verwaltung entsprechend des politischen VN zusätzliche neue 
Bäume als Ersatz für die Fehlstellen (1301 VIII Ersatzpflanzung Straßenbäume 330.000 
€) 
(4) Die Verwaltung ergreift wirksame Maßnahmen gegen Schäden durch rechtswidriges Par-
ken auf Baumscheiben, wie z.B. Baumschutzbügel, schmale Bänke als Sitzgelegenheit, 
Holzpflöcke, Findlinge, etc. 
(5) Die Verwaltung verstärkt die Kontrollen der Baumschutzmaßnahmen bei neu eingerichteten 
Baustellen. 
(6) Die Verwaltung fördert Bürgerschaftliches Engagement zur Pflege von Bäumen z. B. durch: 
● Gießaktionen (1301 VIII Bürgerschaftliches Engagement Baum 50.000 €) 
● Baumpatenschaften als niederschwelligen Schutz 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu Punkt 1: 
Die Verpflichtung zum Erhalt des Baumbestands ergibt sich bereits aus der EU-Verordnung 
zur Wiederherstellung der Natur. Der Klimawandel und vor allem die stetige Mehrung von 
Baumaßnahmen setzen den Straßenbaumbestand zunehmend unter Druck. Die jährlich für 
Ersatzpflanzungen zu Verfügung stehenden Mittel werden kontinuierlich in Gänze zu diesem 
Zweck verwendet. 
 
Zu Punkt 2: 
Die Verwaltung wird künftig zum Frühjahr eines jeden Jahres einen Bericht vorlegen, um zum 
Ende der Pflanzzeit einen aktuellen Überblick zu Baumfällungen und -pflanzungen zu geben.

2 
 
Zu Punkt 3: 
Mit den zusätzlichen Mitteln des politischen Veränderungsnachweises (VN) wurden: 
- In der Pflanzzeit November - März 2020/21 wurden im Bezirk Fünf 24 neue Straßen-
bäume gepflanzt. 
- In der Pflanzzeit November - März 2021/22 wurden im Bezirk Fünf 28 neue Straßen-
bäume gepflanzt. 
- In der Pflanzzeit November - März 2022/23 wurden im Bezirk Fünf 35 neue Straßen-
bäume gepflanzt. 
- In der Pflanzzeit November - März 2023/24 wurden im Bezirk Fünf 22 neue Straßen-
bäume gepflanzt. 
- Elf weitere Standorte aus vorangegangener Beauftragung wurden in der Straße Am 
Botanischen Garten, sowie die regulär geplanten Neu- und Ersatzpflanzungen in der 
Pflanzzeit November – März 2024/25 gepflanzt. 
Die Anzahl gepflanzter Bäume variiert von Jahr zu Jahr, abhängig von der unterschiedlichen 
Angebotsgestaltung der Garten- und Landschaftsbau – Firmen. 
 
Zu Punkt 4: 
Wenn vor Ort notwendig, werden Poller oder Baumschutzbügel bei der Ersatzpflanzung direkt 
gesetzt. Größere Schutzmaßnahmen ganzer Straßenzüge bedürfen der Einbindung des Am-
tes für Straßen und Radwegebau. Hierfür müssen entsprechende personelle und finanzielle 
Ressourcen vorhanden sein.  
 
Zu Punkt 5:  
Zur Überwachung der Einhaltung der erteilten Auflagen zum Baumschutz bei Baumaßnahmen 
und zur Verfolgung und Ahndung bei Nichteinhaltung stehen der Verwaltung keine personel-
len Ressourcen zur Verfügung. 
 
Zu Punkt 6: 
In der Fertigstellungspflege (ein Jahr) und in der Entwicklungspflege (zwei Jahre) werden die 
Neupflanzungen durch den Unternehmer gegossen. Ebenso wird in dieser Zeit die Pflege der 
Bäume und Baumscheiben vom Unternehmer übernommen. 
Im vierten und fünften Jahr nach der Pflanzung erfolgt die Bewässerung der Bäume durch die 
bezirkszuständigen Kolonnen.  
Gießsäcke sind für Bürgerinnen und Bürger kostenlos erhältlich. 
Die Bürgerinnen und Bürger haben zudem die Möglichkeit, Baumpatenschaften zu überneh-
men.

Beratungsverlauf (1)

17.02.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0240/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
26.01.2022
Erstellt
26.01.2022 15:58