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0629/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion von Herrn Görtz und Herrn Heinzlmeier aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.09.2023 zu Mitteilung 2810/2023 betreffend RadPendlerRouten-Netz Köln

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 20.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.03.2024, TOP 7.1.3

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

9489 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0629/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion von Herrn Görtz und Herrn 
Heinzlmeier aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.09.2023 zu 
Mitteilung 2810/2023 betreffend RadPendlerRouten-Netz Köln 
 
 
Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
Herr Görtz: 
 
1. Die Radschnellwege nach Meschenich / Brühl (Korridor 10) und nach Rondorf / 
Godorf / Wesseling (Korridor 11) sollen in Zollstock über die Vorgebirgsstraße 
(Vorzugsvariante 1) geführt werden (Anlage 1.1, S. 10 u. 11). 
Korridor 10 wird gem. Anlage 1 (Konzeptstudie, S. 30) im Weiteren nicht als 
RadPendlerRoute weiterverfolgt (Realisierung im Zuge Stadtbahnverlängerung 
bzw. RNW). Korridor 11 wird bei der Umsetzungspriorisierung (S. 57) nur mit 
„Mittel“ eingestuft. Warum muss dann – bei bestehender Radverbindung in 
Zollstock durch den Vorgebirgspark (Var. 2/3 Konzeptstudie) – bereits jetzt die 
Einrichtung von Radspuren auf der Vorgebirgsstraße forciert werden, zumal 7 
Radschnellweg-Trassen mit Priorität „Hoch“ eingestuft werden? 
 
2. Variantenbewertung zu Korridor 10/11 (Anlage 1.2, S. 10/11): Wie fällt der Ver-
gleich nur für den Abschnitt in Zollstock aus, der – s.o. - ja auch maßgeblich für 
den Korridor 11 ist (Hinweis: In der Gesamtbetrachtung für 11 fällt Var. 1 
schlecht aus)?  
 
3. Warum ist der aufgezeigte Handlungsbedarf auf der Vorgebirgsstraße (Anlage 
1.4, Korridor, S. 5; Ampeln, Kreuzungen, Höninger Platz, Herstellen Radweg 
südlich Höninger Platz) ggü. der vorhandenen Strecke so unterbewertet? 
 
4.  Warum ist die hoch gewichtete Erschließungswirkung bei Var. 1 so viel höher 
als bei Var. 2/3? 
 
Herr Heinzlmeier:

2 
 
5. Die Vorzugstrasse sieht eine Überquerung der Militärringstraße mittels einer 
vorhandenen Fußgänger- und Fahrradbrücke vom Vorgebirgspark in den äuße-
ren Grüngürtel vor. Weshalb wird die Radschnellverbindung bis zur BAB 4-
Querung (auf Höhe der Straße „am Höfchen“) westlich und ostwärts der Brühler 
Landstraße bis zum Robinienweg im äußeren Grüngürtel mutmaßlich versie-
gelt, obwohl ein neu angelegter kombinierter Fuß- und Fahrradweg parallel zu 
Militärring verläuft und eine Versiegelung der Radschnellverbindung entbehrlich 
macht? 
 
6.  Die Vorzugstrasse wird in Rondorf ab dem zukünftigen Stadtbahnübergang als 
Fahrradstrasse über die Rondorfer Hauptstraße und die Giesdorfer Straße ost-
wärts geführt und verschwenkt am Ende des Rondorfer Friedhofs nach Süden. 
Die Trasse führt weiter auf der Allee bis zur Straße „vor dem Dorf“. Weshalb 
wird diese Allee als Radschnellweg versiegelt, obwohl auf der Immendorfer 
Hauptstraße (seitens der RE soll dort die Straßenbeleuchtung wiedererrichtet 
werden) ein beleuchteter Fahrradweg besteht? 
 
7. Die weitere Trassenführung sieht vor, dass der Radschnellweg auf der Straße 
„vor dem Dorf“ geführt wird. Wie seitens der Verwaltung in Aussicht gestellt, 
wird die Straße vor dem Dorf mit dem Neubau der Entflechtungsstraße (Brühler 
Straße / am Kiesgrubenweg) entsiegelt. Welche alternative Führung ist aus die-
sem Grund für die Trasse vorgesehen? 
 
8. Es ist vorgesehen, die Trassenführung durch Immendorf zunächst auf der 
Claudiusstraße und danach auf der Godorfer Straße, der zentralen Ausfahrts-
straße aus Immendorf zu führen. Es wird gebeten zu erläutern, weshalb aus 
Gründen der Verkehrssicherheit die Trasse nicht durch das Gewerbegebiet in 
Immendorf geführt wird und erst am Ende der Lambertstraße auf Höhe der 
Euskirchener Straße auf die Godorfer Straße einzuschwenken. 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Zu 1. – 4. 
 
Vorbemerkung zur Vorgebirgstraße: 
Die Vorgebirgstraße ist Bestandteil des bezirklichen Radhauptnetzes und des 
RadPendlerRouten-Netzes Köln.  
Im interkommunalen RadPendlerRouten-Netz bündelt die Vorgebirgstraße Radver-
kehre aus Korridor 10 (Köln – Brühl) und Korridor 11 (Köln – Wesseling). Weil die 
Radverkehrsverbindung im Korridor 10 mit der StadtBahn Süd für Rondorf und 
Meschenich entlang der Stadtbahntrasse mitbetrachtet wird, wurde die Vorgebirg-
straße im Konzept dem Korridor 11 zugeordnet. Die Umgestaltung der Vorgebirg-
straße für den Radverkehr wird zum jetzigen Zeitpunkt jedoch auf Grundlage des be-
zirklichen Radhauptnetzes geplant (Zuordnung „gelbes Netz“). Maßgeblich sind unter 
anderem die Verbesserung der Erschließungsqualität für den Stadtteil Zollstock sowie 
die Zieldirektheit für die Bewohner*innen aus dem Stadtbezirk Rodenkirchen. Die 
Route über die Vorgebirgstraße stellt als südliche Verlängerung der Achse Neuköllner 
Straße / Tel-Aviv-Straße / Ulrichgasse die kürzeste Verbindung zwischen Zollstock 
und der Innenstadt dar. 
 
Antwort der Verwaltung zur Vorgebirgstraße, 1. – 4.: 
 
Priorität: Die Begründung für die prioritäre Betrachtung von Korridor 11 im RadPend-
lerRouten-Netz wird in der Mitteilung 2810/2023 auf Seite 6 erläutert: […] „Dennoch 
wird der Korridor „Wesseling (Brühl) – Köln“ zur prioritären Bearbeitung empfohlen, da

3 
 
innerhalb dieses Korridors das Verkehrsnetz in der nächsten Dekade stark angepasst 
wird (z.B. Stadtbahnverlängerung mit begleitendem Radschnellweg Rondorf, Ortsum-
gehung Meschenich, Entflechtungsstraße). Entsprechend sollte diese Chance genutzt 
werden, die regionale Verknüpfung des Radverkehrsnetzes aktiv zu gestalten. 
Die vorgelegte Planung zur Einrichtung von Schutzstreifen auf der Vorgebi rgstraße er-
folgt wie oben dargelegt auf Grundlage der Erfordernisse aus dem bezirklichen Rad-
hauptnetz. 
Variantenbewertung: In der Mitteilung 2810/2023 wird auf Seite 3 darauf hingewiesen, 
dass mit der Einstufung als RadPendlerRoute u.a. höhere Standards hinsichtlich der 
Breite zu berücksichtigen sind. Beim Handlungsbedarf werden die hierfür erforderli-
chen Anpassungen an der Vorgebirgstraße deutlich geringer eingeschätzt als beim 
Wegeausbau im Vorgebirgspark. Darüber hinaus ist die Genehmigungsfähigkeit eines 
Wegeausbaus im Vorgebirgspark (Landschaftsplan) fraglich, da u.a. mit der Vorge-
birgstraße eine gute Alternative auf bereits versiegelter Fläche besteht. Statt durch die 
Integration in eine RadPendlerRoute zusätzlichen Radverkehr auf die Route durch 
den Vorgebirgspark zu erhalten, sollte die Route durch den Park vom Alltagsradver-
kehr entlastet werden. 
Die Erschließungswirkung der Vorgebirgstraße ist zudem höher gewertet, da die Be-
völkerungszahl im Radius um die Variante 1 ca. 109.000 Menschen beträgt. Im Ver-
gleich dazu können mit den Varianten 2 und 3 ca. 70.000 Menschen erreicht werden. 
Auch die Zahl der Industrie- und Gewerbeflächen im Korridor rund um die Variante 1 
ist im Vergleich höher, da die Industrieflächen östlich der Bahnstrecke mit angeschlos-
sen werden. Die Gewichtung der Kriterien „Erschließungswirkung“ wurde mit dem pro-
jektbegleitenden Facharbeitskreis abgestimmt. Dies soll sicherstellen, dass möglichst 
viele Wohn- und Arbeitsstandorte im Einzugsgebiet der Trassen liegen und mit einer 
akzeptablen Zuwegung zur RadPendlerRoute erreichbar sind. 
 
Zu 5. – 8. 
 
Vorbemerkung zur Vorzugstrasse der RadPendlerRoute 
Die dargestellte Trasse ist Vorzugstrasse des Amts für nachhaltige Mobilitätsentwick-
lung auf Grundlage der Gutachterempfehlung. Die Festlegung der Trasse erfolgt ab-
schließend durch politischen Beschluss. Hierfür wird derzeit eine Vorlage erarbeitet, 
welche dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Rodenkirchen gesondert 
vorgelegt werden wird.  
 
Antwort der Verwaltung zu 5.  
 
Die Vorzugstrasse zwischen den beschriebenen Brücken (Brücke über Militärring; 
Brücke über BAB4) ist deutlich kürzer als die von Herrn Heinzlmeier beschriebene al-
ternative Führung entlang der Militärringstraße (Umwegfaktor > 1,2). 
 
Antwort der Verwaltung zu 6. 
 
Die Führung der RadPendlerRoute berücksichtigt die Planungen für den Neubau der 
„Entflechtungsstraße Rondorf“ einschließlich einer planfreien Querung der Entflech-
tungsstraße auf Höhe „Am Moosberg“. Mit der Führung der RadPendlerRoute auf der 
Vorzugstrasse über Giesdorfer Straße und „Vor dem Dorf“ wird eine Netzentflechtung 
von Radverkehr und Kfz-Verkehr erreicht.  
Die von Herrn Heinzlmeier genannte Immendorfer Hauptstraße verfügt über keine ei-
gene Radverkehrsinfrastruktur. 
 
Antwort der Verwaltung zu 7. 
 
Die Führung der RadPendlerRoute über die Straße „Vor dem Dorf“ macht erforderlich,

4 
 
dass der Straßenkörper der Straße „Vor dem Dorf“ im Teilabschnitt bis Giesdorfer Alle 
lediglich teilentsiegelt wird. Eine Alternative Führung über die Erschließungsstraße 
„Am Moosberg“ in der Ortslage Immendorf kommt aufgrund der Breite und Funktion 
des Straßenraums (verkehrsberuhigter Bereich) nicht in Betracht. Als Alternative Füh-
rung kommt kleinräumig lediglich die Immendorfer Hauptstraße in Betracht, welche - 
wie in Punkt 2 beschrieben – nicht über eine Radinfrastruktur verfügt. 
 
Antwort der Verwaltung zu 8. 
 
Im Konzept für die RadPendlerRouten ist der Ausbau des ehemaligen Wirtschafts-
wegs in Verlängerung der Claudiusstraße vorgesehen. Ob eine Führung über diese 
Trasse realisierbar ist, wird in weiteren Planungsphasen zu prüfen sein. Die von Herrn 
Heinzlmeier beschriebene Führung durch das Gewerbegebiet stellt eine plausible Al-
ternative dar, falls die zieldirektere Führung über eine verlängerte Claudiusstraße 
nicht realisierbar ist.

Beratungsverlauf (1)

11.03.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0629/2024
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
20.02.2024
Erstellt
16.02.2024 08:55