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V/0066/2011

Zwischenbericht Winterdienst 2010/2011

Vorlagen 25.01.2011

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Nächste Beratung: Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe, Sitzung am 24.02.2011, TOP 4.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

97366 Zeichen

V/0066/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zwischenbericht Winterdienst 2010/2011 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.02.2011 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit diesem Bericht dokumentieren die AWM den bisherigen Erkenntnisstand aus dem Winter-
dienst 2010/2011. Im Vorfeld dieser Berichtsvorlage sind von den Fraktionen und Parteien im Rat 
der Stadt Münster detaillierte Fragen und Anträge an die Verwaltung bzw. AWM gerichtet wor-
den.  
 
Die vorliegenden Ratsanträge der CDU und der SPD müssen vom Verfahren her anders behan-
delt werden als die Fragenkataloge der Fraktionen FDP / B90/Grüne / Linke. 
Die Ratsanträge werden erst zur Ratssitzung am 16.02.11 eingebracht. Die Verwaltung wird eine 
Direktverweisung an den AWM-Werksausschuss vorschlagen. 
In der Sitzung am 12.05.11 kann sich der Werksausschuss nach der Geschäftsordnung des Ra-
tes dann formal mit diesen Anträgen befassen. 
 
Da die AWM-Werkleitung aufgrund des großen aktuellen aber dennoch unterschiedlich ausge-
richteten Informationsbedarfs bereits in den Fraktionssitzungen von CDU, SPD und Bünd-
nis90/Die Grünen sowie im AUB Zwischenberichte unter Berücksichtigung der gestellten Fragen 
vorgestellt hat, werden die vorliegenden Anträge und Anfragen mit den bisherigen Antworten der 
AWM in der Anlage beigefügt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0066/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Hasenkamp 
Ruf: 
60 52 10 
E-Mail: 
Hasenkamp@awm.stadt-muenster.de 
Datum: 
16.02.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0066/2011 
 
In diesem Zusammenhang muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass der Werksausschuss 
der AWM mit dieser Berichtsvorlage zum Sitzungstermin formal noch keine Ermächtigung hat, 
über diese Ratsanträge (oder Teile daraus) abzustimmen. 
 
Die auf der Basis der Erfahrungen aus dem bisherigen Winter von den AWM in dieser Vorlage 
ausgesprochenen Empfehlungen bedürfen im Einzelfall ebenfalls einer weitergehenden Be-
schlussfassung im Rat der Stadt Münster. 
 
 
1. Ausgangslage:
 
 
Die Pflicht zur Winterwartung ist in NRW im „Gesetz über die Reinigung öffentlicher Straßen - 
Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW)“ normi ert. § 1 Abs. 2 dieses Gesetzes um-
schreibt dabei den Umfang der Winterwartung, und in § 4 ist die Möglichkeit der Übertragung der 
Winterwartung auf die Anlieger durch Satzung geregelt. 
Die Stadt Münster hat von diesem Übertragungsrecht in der Straßenreinigungssatzung insoweit 
Gebrauch gemacht, als sie insbesondere die Wint erwartung der Gehwege auf alle Anlieger über-
tragen hat (§ 2 Abs. 2 der Satzung, siehe aber auch § 2 Abs. 4). 
 
Damit obliegt der Stadt /den AWM grundsätzlich die Winterwartung der öffentlichen Straßen in-
nerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten, der Kreis-, Landes- und 
Bundesstraßen sowie der Gehwege, an denen keine Anlieger vorhanden sind.  
 
Landes- und Bundesstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage, wie z.B. die Umgehungs-
straße, die Weseler Straße zwischen Mecklenbeck und Albachten oder der Schifffahrter Damm 
stadtauswärts werden vom Landesbetrieb Straßen NRW betreut. 
 
Die Streupflicht ist ein Teil der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Als solche umfasst sie die 
Verpflichtung, den Verkehr auf der Straße möglichst gefahrlos zu gestalten und dabei insbeson-
dere den Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaffenheit der Straße sich erge-
benden und bei zweckgerechter Benutzung des Verkehrsweges nicht ohne weiteres erkennba-
ren, Gefahrenstellen zu sichern oder zumindest zu warnen. 
Der Winterdienst kann und muss aber nicht gewährleisten, dass für den Fußgänger, Radfahrer 
oder den Kraftfahrer jegliche Gefahr bei der Benutzung winterlicher Verkehrsflächen ausge-
schlossen ist. Eine völlige Gefahrlosigkeit kann nicht erreicht werden. Es ist hier Sache des Ver-
kehrsteilnehmers, sich durch besondere Vorsicht und Sorgfalt und geeignetes Schuhwerk sowie 
Gehweise auf die winterlichen Straßenverhältnisse einzustellen.

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V/0066/2011 
 
Innerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Streupflicht nur für verkehrswichtige und 
zugleich gefährliche Stellen.  
 
Die AWM leisten für diese Pflichten der Stadt Münster einen sogenannten differenzierten Winter-
dienst, d.h. es werden plangemäß bis zu 428 km Fahrbahnen und 316 km Radwege in Abhän-
gigkeit von den Witterungs- und Straßenverkehrsverhältnissen geräumt und gestreut. 
Priorität haben dabei die Brücken im Stadtgebie t, die Hauptverkehrsstraßen und alle von städti-
schen Buslinien genutzten Straßen. 
Faktisch leistet die Stadt Münster damit bereits einen Winterdienst über die gesetzlichen Anforde-
rungen hinaus. 
 
Die AWM setzen im Rahmen der Winterdienstarbeiten bis zu 250 Personen sowie 19 Großfahr-
zeuge (Schneepflüge und Streuaufsatz) und 14 spezielle Radweggeräte (Pflüge bzw. Vorbaube-
sen und Streuaufsatz) ein. 
Neben dem eigenen Personal (80 Mitarbeiter aus der Straßenreinigung Abfallabfuhr und Deponie 
zzgl. ca. 15 Werkstattmitarbeiter) werden 40 Mitarbeiter des Tiefbauamtes, 90 Mitarbeiter des 
Amtes für Grünflächen und Naturschutz, 6 Mitarbeiter des Vermessungsamtes sowie in den Au-
ßenbereichen der Stadt und auf Gehwegen fünf Privatfirmen eingesetzt. 
 
Der Stadt Münster obliegen darüber hinaus als Anlieger wie jedem anderen Grundstückseigen-
tümer in Münster Räum- und Streupflichten auf insgesamt 183.000 m
2 Eigentumsflächen, die in 
43 Gehwegbezirke aufgeteilt sind. 
24 dieser Gehwegbezirke sind an Fremdfirmen vergeben, 19 Gehwegbezirke werden durch Mit-
arbeiter städtischer Ämter bedient (Amt 67: 90 MA; Amt 66: 40 MA; Amt 62: 6 MA; AWM 6 Mitar-
beiter). Diese 43 Gehwegbezirke sind zu 17 Kontrollbezirken zusammengefasst, in denen die 
Durchführung des Winterdienstes von 17 städtischen Kontrolleuren überwacht wird. 
Ergänzend arbeiten Hausmeister städtischer Einrichtungen (Stadthäuser I, II und III, sowie einige 
größere Schulen) in Eigenregie. 
 
Die Entscheidung über den Personal-, Fahrzeug- und Streumitteleinsatz obliegt den jeweiligen 
Winterdiensteinsatzleitern der AWM, die ihre Entscheidung anhand der aktuellen Straßenwetter-
dienste (geliefert vom Deutschen Wetterdienst), der jeweiligen Straßenzustände und der Ver-
kehrssituation treffen. Zur Berücksichtigung lokaler Einsatzerfordernisse werden Kontakte mit der 
Polizei und dem Nahverkehrseinsatzleitung intensiv genutzt.  
Ob die Einsatzkräfte vor, während oder nach dem Schneefall räumen und streuen, ist im jeden 
Einzelfall eine Frage, die von der AWM-Einsatzleitung immer wieder anhand der aktuellen Witte-
rungsdaten, Wetterprognosen und Straßenlagen neu bewertet werden muss. Wann setzt der

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V/0066/2011 
 
Verkehr ein, und wie viel Schnee kann man vorher von den Straßen schaffen? Sind Nachliefe-
rungen für die Lager verlässlich einzukalkulieren? Alles Faktoren, die den Erfolg eines Winter-
diensteinsatzes bestimmen können. 
Wie, wann und mit welchen Streumitteln der Winterdienst in den Einsatz geht, ist eine komplexe 
Entscheidung. Salz wirkt nicht bei sehr niedrigen Temperaturen und kann große Schneemassen 
nicht bewältigen. Dann kann im Einzelfall Splitt als abstumpfendes Mittel die bessere Wahl sein. 
 
Die Kosten des Winterdienstes in Münster werden mit Ausnahme der Kosten für die Winterwar-
tung an Bushaltestellen, die von den Stadtwerken Münster erstattet werden, vom allgemeinen 
Haushalt der Stadt getragen. 
 
Dem Winterdienst in der Stadt Münster wurde bereits im vergangenen Winter 2009/2010 eine 
überdurchschnittlich große technische und finanzielle Leistung abverlangt. 
Neben einem lang anhaltenden Winter mit immer neuen Schneefällen, wurde die Situation erst-
mals durch mangelnde Nachlieferungen an Streusalz deutlich verschärft. Anfang Januar teilten 
die Salzlieferanten den Winterdienstleistern mit, dass nur noch Autobahnmeistereien bedient 
werden. Für kommunale Winterdienste gab es kein Streusalz mehr. Unseriöse Anbieter versuch-
ten sich diese Situation durch exorbitant erhöhte Preise nützlich zu machen. 
 
Die AWM reagierten als eine der ersten Kommunen im Münsterland auf den Salzmangel und 
beschafften Ersatzstreumittel in Form von Kainit (Rohkali), Brechsalz und abstumpfenden Mitteln 
wie Splitt und setzten diese erfolgreich ein. Durch eine Reduzierung auf die gemäß den gesetzli-
chen Vorgaben zu streuenden Straßen sowie ein geeignetes Streustoffmanagement, konnten die 
AWM trotz der harten Witterungslage und dem mangelnden Streusalznachschub den Winter-
dienst rechtssicher durchführen. Bedingt durch diese organisatorischen Maßnahmen verfügten 
die AWM zudem immer noch über einen Restvorrat an Streusalz, der im Falle extremer Glättesi-
tuationen eingesetzt werden konnte. 
 
Eine bereits für die Winterdienstsaison 2009/2010 vorgesehene Überprüfung des Winterdienst-
straßennetzes konnte bis zum Beginn der Winterdienstsaison 2010/2011 abgeschlossen werden. 
Ergebnis dieser Überprüfung war der Wegfall von 16 % des Straßennetzes, welches nicht mehr 
im Winterdienst bedient wird. Für diese Straßen besteht keine rechtliche Verpflichtung, diese im 
Winterdienst zu bedienen. 
 
Die intensive Analyse und politische Diskussion der Erfahrungen aus diesem sogenannten „Jahr-
hundertwinters“ fand in zwei Sitzungen des Werksausschusses der AWM am 23.02.2010 (vgl. 
Vorlage V/0095/2010) und noch einmal am 23.06.2010 (vgl. Vorlage V/0420/2010) statt .Die vor-

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gestellten Maßnahmen (u.a. Beibehaltung der vorhandenen Lagerkapazität, Kürzung des Winter-
dienstnetzes in den weniger verkehrswichtigen Stadtbereichen um 16%) wurden von allen politi-
schen Parteien für richtig befunden. 
 
 
2. Vorbereitung auf den Winter 2010/2011:
 
 
Da nach den langjährigen Winterwetterentwicklungen nicht zwingend zu erwarten war, dass es 
gleich wieder zu extremen Wetterereignissen verbunden mit drastisch eingeschränkten Liefer-
möglichkeiten kommt, konnten die AWM davon ausgehen, dass die bisherigen Lagerkapazitäten 
und Nachlieferungsvereinbarungen ausreichend waren und wie in den Jahren davor der Winter-
dienst ohne Einschränkungen durchführbar sei. 
.Für den aktuellen Winter waren die AWM daher wie folgt vorbereitet: 
 
Ö Die Streumateriallager der AWM waren zum Start der Winterdienstsaison an der Rösner-
straße mit 1600 to Streusalz, 450 to Lavaasche-Granulat sowie im Entsorgungszentrum in 
Coerde 400 to Kalksteinsplitt vollständig gefüllt. Damit waren die Lagermengen für Streu-
salz und Granulat gegenüber den Vorjahren absolut gleich geblieben und durch die Kür-
zung des Straßennetzes für die Winterwartung in nicht pflichtigen Bereichen sogar relativ 
um rund 10 Prozent erhöht worden. Auch im Vergleich mit anderen Städten war Münster 
für einen durchschnittlich zu erwartenden Winterdienst ausreichend bevorratet (s. nach-
folgende Tabelle zu einer Umfrage des AvD aus Sommer 2010):

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Ö Die Lieferverträge mit der Fa. Esco/DSD wurden aufgrund der Salzlieferungsprobleme im 
Frühjahr 2010 bzgl. der Nachlieferfristen von 72 Stunden auf 48 Stunden verkürzt. 
 
 
3. Fazit aus dem Winter 2010/2011: 
 
Der Winter 2010/2011 hat den Vorjahreswinter landes- und europaweit mit einem erneuten „Jahr-
hundertwinter“ hinsichtlich der Menge der Schneefälle und Winterdiensteinsätze noch einmal 
deutlich übertroffen. 
 
AWM: 
Ab Ende November 2010 hielten immer wieder aufkommende Schneefälle, die sich durch unge-
wöhnlich hohe Schneemengen auszeichneten, den Winterdienst im Dauereinsatz - zwischen 
dem 26.11.2010 und dem 15.12.2010 hatten die AWM bereits an 15 Tagen Winterdienseinsätze 
gefahren und dabei in 10 großen, 9 mittleren und 1 kleinen Einsatz mehr als 1.000 t Streusalz 
ausgebracht. 
 
Am 13.12.2010 verschärfte sich dann die Situation, da der Salzlieferant der AWM seiner Liefer-
verpflichtung erneut nicht nachkam und es waren deutliche Lieferrückstände der Fa. Esco/DSD 
gegenüber den Bestellungen der AWM erkennbar. Erste Kommunen im Münsterland hatten leere 
Salzlager und wurden von den Landesdiensten Straßen NRW nicht mehr mit Salz beliefert. 
Das Außergewöhnliche an dieser Situation war dabei, dass ganz Deutschland und Europa von 
massiven Schnee- und Eisbeeinträchtigungen betroffen wurde. Der dadurch hervorgerufene ex-
treme Salzbedarf konnte (und kann im Bereich der weiterhin anstehenden Lieferrückstände bis 
heute) nicht gedeckt werden. Dabei spielten in diesem Winter erstmals auch umfangreiche witte-
rungsbedingte LKW-Fahrverbote auf Bundesstraßen eine Rolle. 
Dies führte dazu, dass am vierten Adventswochenende überwiegend nur abstumpfende Mittel 
gestreut wurden, um die noch restlichen Salzvorräte für besondere Gefahrensituationen vorzu-
halten. Diese viel kritisierte Entscheidung erwies sich aufgrund weiterer massiver Schneefälle an 
Weihnachten und anschließend folgender Blitzeissituationen als vertretbar. 
 
Um trotz Streusalzmangel weiterhin einen rechtssicheren Winterdienst aufrecht zu erhalten, wur-
de wie bereits im vergangenen Winter als Ersatz für das übliche Streusalz Brechsalz geordert. 
Ergänzend konnten über die Fa. Eurovia mehr als ausreichende Mengen an Splitt bezogen wer-
den, um ausreichend abstumpfende Streumittel ausbringen zu können.

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Aufgrund der sehr großen Schneemengen wurde zusätzlich punktuell zwischen dem 4. Advent 
und Silvester erstmalig nach über 30 Jahren Schnee auch verladen und abgefahren. 
In mehreren nächtlichen Räumaktionen haben die AWM gemeinsam mit beauftragten Lohnunter-
nehmen (Feldmann, Wichmann, Hemker Transporte, Lackmann und Voskuhl) die Bereiche der 
Haupteinkaufsstraßen, des Domplatzes, der Bahnhofsbereich sowie die Hammer Straße und die 
Hörsterstraße geräumt. Ebenso wurden die Kreuzungsbereiche des Rings und der Haupteinfalls-
straßen geräumt. Die Räumung von Parkplätzen wurde ergänzend durch das Tiefbauamt beauf-
tragt. 
 
Ergänzt wurden diese Abräumaktionen durch ein freiwilliges Engagement der Landwirte, welche 
an drei Tagen in den Ortsteilen in Nebenstraßen Schnee geräumt und abgefahren haben. 
Der abgefahrene Schnee wurde auf verschiedenen Schneekippstellen in Münster abgelagert. 
 
Feuerwehr: 
Die Leitstelle der Feuerwehr Münster registrierte im Bereich des Rettungsdienstes am 17. und 
18.12.2010 einen signifikanten Anstieg der chirurgischen Notfälle (60 statt durchschnittlich 30 pro 
Tag). 
Eine weitergehende Analyse der witterungsbedingten Unfälle, die Rückschlüsse auf die Verursa-
chung bzw. Verantwortung zulassen, erfolgt jedoch nicht. 
Während der gesamten, extremen Winterlage war die Zahl der schweren Verkehrsunfälle deut-
lich reduziert. Gestiegen ist die Zahl leichter Unfälle, insbesondere von Fußgängern. 
Eine Aufschlüsselung der Unfallstellen unter dem Aspekt privater oder öffentlicher Räumpflichten 
hat nicht stattgefunden und ist nachträglich auch nicht mehr möglich. Es ist davon auszugehen, 
dass eine Vielzahl der witterungsbedingten Unfälle außerhalb der Bereiche, z.B. auf Gehwegen 
und Privatgrundstücken erfolgte, für die die Stadt Münster verkehrssicherungspflichtig ist.  
 
Die Feuerwehr Münster bestätigte im Hinblick auf die Befahrbarkeit des Straßennetzes, dass die 
Einsatzkräfte sich verhältnismäßig gut auf den Straßen bewegen konnten. Natürlich konnten sie 
aufgrund des witterungsangepasst langsameren Verkehrs nicht immer so schnell wie sonst un-
terwegs sein, aber insgesamt wurde die Lage als ausreichend bezeichnet. 
 
Nahverkehr: 
Die Stadtwerke Münster konnten trotz aller Behinderungen und Einschränkungen in den Tagen 
mit den größten Schneebeeinträchtigungen immer noch 90 % ihrer Fahrleistungen absolvieren, 
anders als in anderen Städten in NRW musste der Nahverkehr nicht temporär völlig eingestellt 
werden. Da viele Menschen auf den Bus umstiegen,  waren die Busse allerdings sehr voll, und 
die Kapazitätsgrenzen wurden fast erreicht.

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V/0066/2011 
 
 
Polizei: 
Die Polizei verzeichnete in dieser schwierigen Winterzeit mehr Unfälle als normalerweise, aber 
glücklicherweise handelt es sich meist um leichte Sachschäden: 
 
Vekehrsunfälle Monat November
(jeweils 2. Säule Personenschaden)
807
107
1025
139
942
128
0
200
400
600
800
1000
1200
November 2008/2009/2010
Nov  08
Nov  08
Nov  09
Nov  09
Nov  10
Nov  10
 
 
Verkehrsunfälle Monat Dezmber
(jeweils  2. Säule Pers onens chaden)
866
95
894
95
1094
50
0
200
400
600
800
1000
1200
1
Dezember 2008/2009/2010
Dez  08
Dez  08
Dez  09
Dez  09
Dez  10
Dez  10
 
 
Außerhalb der Polizei werden Unfälle nicht statistisch erfasst. 
 
Kommunikation und Organisation: 
Durch den Oberbürgermeister der Stadt Münster wurde ein Stab einberufen, der im weiteren Ver-
lauf der Sitzungen als „Arbeitsgruppe Winterdienst“ bezeichnet wurde. Der Arbeitsgruppe gehör-
ten Herr Stadtdirektor Schultheiß, Herr Beigeordneter Dr. Heinrichs (in Vertretung von Frau

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Stadtkämmerin Bickeböller) sowie Vertreter der Polizei, des Ordnungsamtes, der Feuerwehr, des 
Tiefbauamtes, der Nahverkehrsbetriebe der Stadtw erke Münster sowie des Presse- und Informa-
tionsamtes der Stadt Münster an. 
 
Ab dem 24.12.2010 wurde parallel der „Stab Schneelasten“ einberufen, welcher ebenfalls unter 
der Leitung von Stadtdirektor Schultheiß tagte und an dem Herr Beigeordneter Dr. Heinrichs, 
sowie Vertreter des Amtes für Immobilienmanagement, des Bauaufsichtsamtes, des Sportamtes 
(zeitweise) sowie der Feuerwehr teilgenommen haben. 
 
Die Arbeitsgruppe Winterdienst tagte am 18., 20., 21., 23., 25., 27. und 30. Dezember 2010 so-
wie im Jahr 2011 am 04. Januar. Der „Stab Schneelasten“ tagte erstmalig am 24.12.2010 und 
nachfolgend jeweils im Anschluss an die Sitzungen der „Arbeitsgruppe Winterdienst“. 
 
Aufgabe der Arbeitsgruppe Winterdienst war es, die Bereiche zu vernetzen, die aufgrund der 
außergewöhnlichen Wetterlage besonders gefordert waren oder bei denen aufgrund der Kon-
taktaufnahme aus dem Bereich der Bevölkerung Hinweise, Wünsche, Bedarfe oder auch Notla-
gen gemeldet wurden. Neben den AWM waren dies insbesondere die Leitstellen der Polizei so-
wie der Feuerwehr. Ferner konnten im direkten Kontakt zwischen den beteiligten städt. Ämtern 
und Einrichtungen in der Arbeitsgruppe Maßnahmen und gegenseitige Hilfestellungen abge-
stimmt werden. 
 
Die Einberufung der „Arbeitsgruppe Winterdienst“ hat sich nach Einschätzung aller Beteiligten 
außerordentlich bewährt und wird bei vergleichbaren Lagen wieder zusammentreten.

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Trotz aller Anstrengungen der Winterdienstbeteiligten sind aufgrund der großen Schneemengen 
und der lang anhaltenden Winterperiode bereits im Dezember Probleme im Stadtgebiet deutlich 
geworden: 
 
Ö Aufgrund der großen Schneemengen, die Anlieger und (auf Hauptstraßen) auch die 
Räumfahrzeuge der AWM an die Fahrbahnränder geschoben hatten, wurde der nutzbare 
Fahrbahnraum auf die Fahrbahnen durch parkende Kraftfahrzeuge so stark verengt, dass 
eine Befahrung teilweise nicht mehr möglich war (s. Räumungsaktion Hammer Straße, 
Hörster Straße, u.a.). Daraus resultierten u.a. Beeinträchtigungen des Busverkehrs und 
auch zahlreiche Ausfälle in der Abfallabfuhr. 
 
Ö Gehwege vor Grundstücken institutioneller oder privater Eigentümer waren teilweise über 
viele Tage nur mangelhaft geräumt bzw. gestreut. 
 
Ö Weniger verkehrswichtige Straßen, Neben- und Wohnstraßen werden in Münster plan-
gemäß nicht geräumt (hier besteht keine rechtliche Notwendigkeit). Dort waren die Er-
reichbarkeit von Anliegern und die Befahrbarkeit mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern auf-
grund des Fahrbahnbelages und der vereisenden Fahrspuren von Kraftfahrzeugen ex-
trem eingeschränkt. 
 
Ö Obwohl die AWM-Einsatzleitung wie schon seit vielen Jahren regelmäßige Informationen 
der über Winterdiensteinsätze per Fax bzw. Mail an die örtlichen Medien gegeben hatte, 
bestand ein Kommunikationsdefizit in weiten Teilen der Bevölkerung über die Möglichkei-
ten, aber auch die Grenzen des städtischen Winterdienstes. 
 
Ö Sowohl die eigenen Personalkapazitäten als auch die Personalressourcen der beauftrag-
ten Unternehmen, die sowohl eigene, als auch in Spitzenbelastungszeiten AWM-
Fahrzeuge gefahren hatten, haben bezüglich der Verfügbarkeit geeigneter LKW-Fahrer 
der Führerscheinklassen C1 und C Grenzen erkennen lassen, da auch die kommunalen 
Sonderdienste wie der Winterdienst entsprechende Arbeits- und Einsatzzeitgrenzen 
zwingend berücksichtigen müssen.

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Insgesamt haben die AWM im Verlauf des bisherigen Winters – der jedoch noch nicht vorbei ist – 
47 Winterdiensteinsätze, davon 19 Großeinsätze geleistet. 
 
Anhand der nachfolgenden Tabelle über die Einsätze der vergangenen 15 Jahre lässt sich er-
kennen, wie weit die Einsatzleistungen des Wint ers 2010 hinsichtlich Streumittelverbrauch und 
großen Fahrzeugeinsätzen vom langjährigen Durchschnitt abweichen. 
 
Auswertung der Winterdiensteinsätze 1995 – 2011   
      
  Anzahl Einsätze 
davon 
Großein-
sätze 
mit Geh-
wegen 
Verbrauch 
Streusalz [t]
Verbrauch 
Granulat [t]  
Winter 1995/1996 26 13 950 600  
Winter 1996/1997 9 4 630 700  
Winter 1997/1998 11 2 270 120  
Winter 1998/1999 24 9 1.140 780  
Winter 1999/2000 24 6 690 350  
Winter 2000/2001 23 7 1.805 440  
Winter 2001/2002 26 3 1.400 200  
Winter 2002/2003 29 3 1.780 435  
Winter 2003/2004 36 2 1.450 430  
Winter 2004/2005 18 5 1.657 453  
Winter 2005/2006 53 12 3.830 810  
Winter 2006/2007 10 1 402 206  
Winter 2007/2008 18 1 619 262  
Winter 2008/2009 54 4 1.843 242  
Winter 2009/2010 67 25 3.300 2.100  
Winter 2010/2011 
(bis 11.02.2011) 53 21 2.200 2.000 
noch 
laufend 
 
Durchschnitt ohne Winter  
2009/2010 und 2010/2011 26 5 1.319 431 
       
Durchschnitt mit Winter 
2009/2010 und 2010/2011 30 7 1.498 633 
 
Stand: 11.02.2011

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Analog stellt sich die Entwicklung der Winterdienstkosten in den vergangenen 10 Jahren dar: 
 
Jahr     Gesamt      davon gem. Satzung davon Stadtwerke/Stadt MS (als Anlieger)  
2000 1.000.383,98 €              826.668,98 €    173.715,00 € 
2001 1.422.711,00 €           1.040.536,00 €    382.175,00 € 
2002 1.000.305,00 €      761.306,00 €    238.999,00 € 
2003 1.186.646,00 €         894.903,00 €    291.743,00 € 
2004 1.156.802,30 €          848.584,30 €    308.218,00 € 
2005 1.799.403,00 €        1.148.523,00 €    650.880,00 € 
2006 1.396.540,13 €              913.538,52 €    483.001,61 € 
2007    977.913,87 €              684.244,86 €    293.669,01 € 
2008 1.029.105,85 €              787.011,86 €    242.093,99 € 
2009 1.779.994,60 €           1.118.763,60 €    661.231,00 € 
 
Durchschnitt:  
           1.274.980,57 €              902.408,01 €    372.572,56 €
 
 
Allein im Dezember 2010 verursachten die Winterdiensteinsätze gemäß den entsprechenden 
Räum- und Streuplänen Kosten in Höhe von 1.530.000 Euro. Hinzu kommen die Aufwendungen 
für die Räumung der Parkplätze durch das Tiefbauamt mit 30.000 Euro und die Sondereinsätze 
der Innenstadt mit 330.000 Euro. 
Damit lagen allein die Winterdienstkosten für den Monat Dezember bei 1.890.000 Euro. Zum 
Vergleich: der Winterdienst von Januar bis November erforderte trotz der erheblichen Winter-
diensteinsätze zum Jahresbeginn insgesamt 1.540.000 Euro. 
 
Die haushaltsrelevanten Gesamtkosten für das Jahr 2010 betragen damit 3.430.000 Euro. 
 
 
 
4. Empfehlungen zur zukünftigen Bevorratung und Lagerung von Streumaterial
 
 
Bis zur Winterdienstsaison 2008/2009 gab es bei den AWM keine Probleme hinsichtlich der Be-
vorratung und Lagerung von Streumaterial. Sowohl Streusalz als auch abstumpfende Mittel (z.B. 
Lavaasche-Granulat) waren immer in ausreichender Menge vorhanden und die Nachlieferungen 
erfolgten problemlos.  
 
In der Winterdienstsaison 2009/2010 traten erstmals Probleme bei der Nachlieferung an Streu-
stoffen auf. Anfang 2010 trafen die bestellten Lieferungen an Streusalz nicht mehr bei den AWM

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ein. Dass dieses kein lokales Problem war, zeigte sich schnell, denn auch andere Kommunen 
wurden nicht beliefert und auch der Landesbetrieb Straßen NRW erhielt nur noch rationierte Lie-
ferungen. 
Im Bereich der Nachlieferung an Lavaasche-Granulat gab es ebenfalls Probleme, da der Liefe-
rant, die Fa. Lavaunion, aufgrund des anhaltenden Winters und den tiefen Temperaturen nicht 
mehr produzieren konnte. 
Die AWM setzen aufgrund der beschriebenen Problematik Ersatzstoffe ein. Aufgrund des Streu-
salzmangels wurden die auftauenden Stoffe Kainit und Brechsalz sowie das abstumpfende Mittel 
Splitt gestreut. Lavagranulat wurde durch Blähtonschiefer und Splitt ersetzt. 
 
Basierend auf diesen Erfahrungen sicherte der Streusalzlieferant der AWM, die Fa. Esco zu, 
dass für die Winterdienstsaison 2010/2011 Vorkehrungen getroffen worden seien, die einen 
Nachschubmangel verhindern sollten. 
 
Der bereits Ende November 2010 einsetzende Winter mit vielen Schneefällen zeigte jedoch das 
Gegenteil auf. Während Anfang bis Mitte Dezember die nachbestellten Mengen noch eintrafen, 
verschärfte sich ab Mitte Dezember die Situation. Wie bereits im Vorwinter konnte die Fa. Esco 
nicht mehr liefern. Auch bei der Lieferung von Lavagranulat ergab sich das gleiche Bild wie im 
letzten Winter. 
 
Wiederum sahen sich die AWM gezwungen, nach Ersatzstoffen Ausschau zu halten. Dank guter 
Geschäftsbeziehungen konnte kurzfristig erneut Brechsalz beschafft werden. 
 
Im Bereich der abstumpfenden Mittel wurde eine Kooperation mit der Fa. Eurovia eingegangen, 
die ausreichend Splitt zur Verfügung stellte. Auch Blähtonschiefer konnte wieder kurzfristig be-
schafft werden. 
 
Aufgrund der ausgefallenen Nachlieferungen an Streusalz waren die AWM gezwungen, u.a. ab-
stumpfende Mittel statt Streusalz einzusetzen. Im Zuge der anhaltenden Liefersituation an Streu-
salz wurden zur Abdeckung weiterer Einsätze bereits 3.000 Tonnen Streusalz in der 51. Kalen-
derwoche 2010 bestellt. Diese sollten in einer bereits von den AWM als Vorratszwischenlager 
angemieteten geeigneten Schüttgutbox in einer Halle in Nottuln-Appelhülsen eingelagert werden. 
Diese bestellten Streusalzlieferungen sind von der Fa. Esco bis heute nicht geliefert worden.

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Ausblick und zukünftiges Streustoffmanagement 
 
Streusalz: 
Bezüglich des maximal benötigen Streusalzbedarfs sowohl für die Winterdienstsaison 2009/2010 
als auch für die laufende Winterdienstsaison 2010/2011 haben die AWM Hochrechnungen er-
stellt, wie viel Streusalz auch bei großem Schneefall maximal ausgebracht worden wäre, wenn 
genügend Streusalz vorhanden gewesen wäre. 
Für die noch laufende Winterdienstsaison 2010/2011 ergibt sich danach ein hochgerechneter 
Streusalzbedarf für den Zeitraum Ende November bis Mitte Januar von ca. 6.000 Tonnen. 
 
Da die Winterdienstsaison 2010/2011 noch läuft, empfiehlt es sich, den Bedarf aus dem Mittel-
wert aus den Prognosen der letzten Monate und des laufenden Winters zu bilden, so dass sich 
ein Bedarf in Höhe von 8.000 Tonnen Streusalz ergibt. 
 
Da das in Nottuln-Appelhülsen angemietete Lager eine Kapazität von bis zu 10.000 Tonnen hat, 
können in Ergänzung zu den bei den AWM gelagerten 1.600 Tonnen Streusalz bzw. bei Lage-
rung der abstumpfenden Streumittel bei der Fa. Eurovia (s.u.) 2.000 Tonnen Streusalz zusätzlich 
6.400 bzw. 6.000 Tonnen Streusalz in Nottuln-Appelhülsen eingelagert werden. 
Es empfiehlt sich, zum Betrieb dieses Vorratszwischenlagers einen langfristigen Mietvertrag ab-
zuschließen. 
 
Bei sinkendem Salzvorrat im Verbrauchslager Rösnerstraße werden dann die benötigten Mengen 
mittels Sattelzug aus dem Vorratszwischenlager Nottuln-Appelhülsen nach Münster gefahren. 
Zusätzlich zu den beschriebenen Vorräten an Streusalz steht als weiteres auftauendes Mittel 
dann auch immer noch weiterhin Brechsalz zur Verfügung. Hier hat es in den beiden letzten Win-
tern kaum Nachschubprobleme gegeben. 
Allerdings ergeben sich aus dem logistischen Schritt eines Umschlages in diesem Vorratszwi-
schenlager Mehrkosten für Verladung und Transport zwischen Nottuln-Appelhülsen und Münster 
gegenüber dem bisherigen Direktanlieferungsverfahren der Fa. Esco. 
Diese Kosten können erst nach Vorliegen konkreter Erfahrungen mit dem Betrieb dieses Sys-
tems von den AWM spezifiziert werden.  
Die reinen Mietkosten für das angemietete Vorratszwischenlager betragen voraussichtlich rund 
40.000 € pro Jahr. 
 
Abstumpfende Mittel: 
Die in der Winterdienstsaison 2010/2011 eingegangene Kooperation mit der Fa. Eurovia sollte 
fortgeführt werden.

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Hierbei ist es vorgesehen bei der Fa. Eurovia eine Lagerkapazität in Höhe 1.200 Tonnen anzu-
mieten um Splitt und ggf. auch anderen abstumpfende Mittel zu lagern. 
 
Die Kooperation mit der Fa. Eurovia bietet für die AWM Vorteile: 
 
Ö bedingt durch die Auslagerung des Streugutlagers für abstumpfende Mittel zu der Fa. Eu-
rovia ist es möglich, in der vorhandenen Salzhalle der AWM weitere 400 Tonnen Salz zu 
lagern. 
Ö aufgrund der räumlichen Nähe von Eurovia an der Eulerstraße zum bisherigen Streugut-
lager an der Rösnerstraße können die Einsatzfahrzeuge dort direkt beladen werden. 
Ö das eingesetzte Streumittel ist getrocknet und es können auch Materialmischungen wie 
z.B. Splitt-Salz-Gemische in der Anlage der Eurovia hergestellt werden. 
 
Die Verfügbarkeit des Lagers Eurovia ist 24 Stunden am Tag gegeben und aufgrund der Kon-
zerngröße der Fa. Eurovia ist der Splittnachschub sichergestellt. Ein weiterer Vorteil bietet sich 
dadurch, dass die Fa. Eurovia mit dem Material Granodiorit 2/5 ein Streumittel vorrätig ist, wel-
ches mit guten Erfahrungen im Gehwegbereich eingesetzt werden kann. Hierdurch werden die 
AWM unabhängig vom Streumaterial Lavaasche-Granulat, welches wie v.g. durch Produktions-
schwierigkeiten gerade in den höchsten Bedarfsphasen nicht immer unbegrenzt verfügbar ist. 
 
Preisliche Unterschiede zwischen Lavaasche-Granulat und Granodiorit bestehen nicht. Separate 
Mietkosten werden von Eurovia bislang nicht in Rechnung gestellt, sondern über den Material-
einkaufspreis abgedeckt. 
 
 
5. Empfehlungen zum zukünftigen Personal- und Fahrzeugeinsatz
 
 
Die nachfolgenden Empfehlungen stehen unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschluss-
fassung zum Wirtschaftsplan der AWM für das Jahr 2012, da die erforderlichen Kosten weder im 
Erfolgs- noch im Vermögensplan des laufenden Jahres berücksichtigt worden sind. 
 
Ö Für die Optimierung des bestehenden Winterdienstes auf Radwegen empfehlen die AWM 
die Ausweisung von 4 zusätzlichen Radwegebetreuungsplänen. 
Die Kosten für 4 Personen Einsatzpersonal sowie 4 zusätzliche Radwegebetreuungsgerä-
te können außerhalb der Winterdiensteinsatzzeiten in der Stadtreinigung angesetzt wer-
den:

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o Investitionsaufwand:      340.000,- € 
o Jahresabschreibungskosten:       42.500,- € 
o Zusätzliche jährliche Personalkosten:   140.000,- € 
 
Ö Im Bereich der Fahrbahnbetreuung sollen zur vollständigen Abdeckung des Busliniennet-
zes auch in den Endhaltestellenbereichen sowie zur Verstärkung der Staffelräumpläne 3 
zusätzliche Räumbezirke eingeplant werden. Für die Nachrüstung vorhandener AWM-
Containerfahrzeuge mit Räumschilden und Streuauf sätzen sind Investitionskosten von 
180.000,-€ bzw. Jahresabschreibungskosten von 22.500,-€ einzuplanen. 
 
Ö Für die Innenstadträumung kann auf rechtlich freiwilliger Basis ein Plan für den Fall sehr 
großer Schneefallmengen erarbeitet werden, der auf der Basis der Erfahrung aus dem 
Einsatz mit Lohnunternehmen bei der Innenstadträumung im Dezember 2010 die vertrag-
liche Bindung dieser Unternehmen analog der Verträge für die privat beauftragten Geh-
wegbezirke beinhaltet. D.H. es müssen Jahresverträge ausgeschrieben werden, die so-
wohl einen Bereitschaftspauschale zur Absicherung des Verfügbarkeit von Personal- und 
Fahrzeugkapazitäten als auch ein entsprechendes Leistungsentgelt beinhalten. Die Kos-
ten hierfür können noch nicht spezifiziert werden. 
 
Es wird darauf verwiesen, dass allein der Innenstadt-Einsatz von Unternehmen im De-
zember 2010 mehr als 300.000,-€ verursacht hat. 
 
Ö Für den Bereich der Hauptstraßen verbindenden Nebenstraßen empfehlen die AWM die 
Prüfung, inwieweit mit fünf zusätzlichen Räum- und Streuplänen auf rechtlich freiwilliger 
Basis versuchsweise
 ein effektiver Einsatz von 5 schmaleren Fahrzeugen realisiert wer-
den kann. 
o Investitionsaufwand:      600.000,- € 
o Jahresabschreibungskosten:       75.000,- € 
o Zusätzliche jährliche Personalkosten:   175.000,- € 
Hierzu müssen die AWM einerseits eine Analyse verfügbarer Fahrzeugtechnik durchfüh-
ren und andererseits auch alternativ den Einsat z von zeitlich eng befristetem zusätzlichen 
Fahrerpersonal (Werkverträge oder Zeitarbeitsunternehmen) prüfen. 
 
Ö Reine Wohn- und Anliegerstraßen sollen auch zukünftig von der Winterwartung durch den 
kommunalen Winterdienst ausgeschlossen bleiben.

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6. Empfehlungen zur Finanzierung des zukünftigen Winterdienstes 
 
Nachdem die Stadt Münster 2004 nach einem Urteil des OVG Münster im Juli 2003 zur Unzuläs-
sigkeit der Finanzierung des kommunalen Winterdienstes über die Straßenreinigungsgebühren, 
wie sie in den Jahren davor in Münster praktiziert worden war, die Finanzierung über den allge-
meinen Haushalt der Stadt vorgenommen hat, stellt sich angesichts der potenziellen hohen Kos-
ten des Winterdienstes bei sehr strengen Winterbedingungen bei gleichzeitigen Konsolidierungs-
erfordernissen die Fragen alternativer Finanzierungsmöglichkeiten. 
 
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Ausblick auf die z.Z. in Deutschland gängige Finanzierungs-
praxis:  
 
2010 Streustufe 1 Streustufe 2 Streustufe 3 Streustufe 4 
Dortmund 1,10 EUR 0,89 EUR 0,13 EUR   
Essen 0,60 EUR 0,40 EUR     
Gelsenkirchen 0,92 EUR 0,83 EUR 0,65 EUR 0,23 EUR 
Wuppertal 1,92 EUR 1,35 EUR     
Duisburg 0,84 EUR 0,40 EUR 0,12 EUR   
Mönchengladbach 0,59 EUR 0,21 EUR     
Mülheim an der Ruhr 0,88 EUR 0,71 EUR     
Düsseldorf Gebühr in der Straßenreinigung 
Köln Gebühr in der Straßenreinigung 
Leverkusen  Gebühr in der Straßenreinigung 
Münster Keine Gebühren – Finanzierung über städtischen Haushalt 
Osnabrück  Gebühr in der Straßenreinigung 
Hannover Gebühr in der Straßenreinigung 
Braunschweig Gebühr in der Straßenreinigung 
Oberhausen Gebühr in der Straßenreinigung 
 
In einigen Städten (z. B. Recklinghausen, Datteln, Freiburg) wird der Winterdienst über eine zu 
diesem Zweck erhöhte Grundsteuer finanziert. 
 
Eine Gebührenerhebung ist grundsätzlich rechtlich nicht unproblematisch, da einerseits die Stadt 
Münster ihren originären Pflichten als Winterdienstpflichtiger prioritär nachkommen muss, ande-
rerseits der Gebührenzahler in den weniger verkehrswichtigen Straßen einen gebührenrechtli-
chen Anspruch auf Leistungserbringung hat. Das führt in extremen Witterungslagen, wie sie in 
diesem Winter aufgetreten sind, zu einem organisatorisch und praktisch nicht auflösbaren Kon-
flikt.

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In der Praxis tritt zudem aufgrund der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes eine überpro-
portionale Belastung der Anlieger an Hauptverkehrsstraßen/Buslinien auf und die Inanspruch-
nahme von Anliegern in reinen Wohnstraßenbereichen (deren Anwohner gleichwohl geräum-
te/gestreute Straßen benutzen) ist nicht gegeben. 
Eine Winterdienstgebühr ist darüber hinaus aufgrund der witterungsbedingt stark schwankenden 
Aufwendungen sowohl jährlich starken Steigerungen als auch starken Senkungen der Gebühren-
sätze unterworfen. 
Im Übrigen ist angesichts der durchschnittlichen Gesamtaufwendungen für den Winterdienst der 
Verwaltungsaufwand für eine Gebührenerhebung überproportional hoch. 
 
Daher schlagen die AWM vor, mit den Ratsfraktionen und –gruppierungen zu diskutieren, ob der 
Winterdienst zukünftig über eine zu diesem Zweck erhöhte Grundsteuer finanziert werden soll. 
 
 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: Fragen und Anträge an die Verwaltung bzw. an die AWM

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Anlagen: 
 
Erläuterung: die Antworten der AWM auf die vorliegenden Fragen sind kursiv gehalten. 
 
1. Antrag der CDU 
Winterdienst: Auch bei extremen Wetterbedingungen Sicherheit und Verkehrsfluss ge-
währleisten 
Zweifellos bedeutet der Wintereinbruch mit erheblichem Schneefall Erschwernisse für den Ver-
kehr, die unvermeidbar sind, aber durch Vorausschau und Tatkraft gemindert werden können. In 
einer volkswirtschaftlichen Betrachtung müssen die Kosten in Folge von Unfällen und wirtschaftli-
che Verluste durch nicht geräumte Straßen für den Handel etc. gegenübergestellt werden.  
Der Winter 2010/2011 hat gezeigt, dass die Stadt Münster auf für unsere Region extremere 
Wetterbedingungen nach der Wahrnehmung vieler Bürgerinnen und Bürgern nicht ausreichend 
vorbereitet ist und der Winterdienst im öffentlichen Straßenraum nicht ausreicht.  Gleichzeitig 
zeigt sich, dass auch die privaten Räumpflichten nicht flächendeckend und gleichmäßig erfüllt 
werden.  
Vor diesem Hintergrund wird die Stadtverwaltung mit folgenden Maßnahmen bzw. Aktivitäten für 
beide Handlungsfelder beauftragt: 
A. Öffentlicher Straßenraum
 
1. Es werden Maßnahmen ergriffen, die einen ausreichenden Vorrat an Streumaterial ent-
sprechend den Empfehlungen der Verkehrsministerkonferenz auch für extreme Wetter-
bedingungen sicherstellen. Dabei ist auch die Bildung einer Einkaufsgemeinschaft zu prü-
fen. 
Aufgrund der Empfehlungen der Verkehrsministerkonferenz sind in Münster 1.655 Tonnen 
Streusalz vorzuhalten. Die AWM halten bisher 1.600 Tonnen vor, so dass die Empfehlungen 
der Verkehrsministerkonferenz erfüllt werden. Dennoch werden die AWM vorschlagen die 
Salzvorräte zu erhöhen. Hinsichtlich der Bildung einer Einkaufsgemeinschaft werden die Mög-
lichkeiten mit anderen Kommunen erörtert. 
2. Es wird eine transparente Prioritätenplanung für die Räumung und den Einsatz von 
Streumaterial vorgelegt, die mit der Bürgerschaft zu diskutieren ist. Dabei soll ggf. in ver-
schiedenen Varianten deutlich gemacht werden, welche Standards zu welchen Konditio-
nen (Gebühren) erfüllt werden können. Auf diese Varianten (Wege/Zeit) abgestimmte 
personelle und sonstige Räumkapazitäten sind darzustellen  
Aufgrund höchstrichterlicher Rechtssprechung sind innerorts nur gefährliche Stellen bzw. au-
ßerorts nur besonders gefährliche Stellen auf verkehrsbedeutenden Straßen im Winterdienst 
zu bedienen. Dementsprechend sind die Räum- und Streupläne aufgestellt worden, so dass 
die Stadt Münster ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Diese Bereiche sind im Win-
terdienst zu leisten und nicht diskutabel. 
Darüber hinaus finden sich in den Winterdienstplänen Straßen, die die o.g. Kriterien nicht er-
füllen, auf denen aber Linienbusse fahren. Da diese Bereiche keiner rechtlichen Notwendigkeit 
unterliegen, kann hierüber diskutiert werden. 
Ferner kann über eine freiwillige Ausweitung des Winterdienstes diskutiert werden. Die AWM 
werden diesbezüglich Varianten erarbeiten und deren finanzielle Auswirkungen darstellen. 
3. Es wird geprüft, ob bei besonders schwerem Wintereinbruch die städtischen Räumkapazi-
täten durch Externe (z.B. Landwirte, Lohnunternehmer usw.) und durch  die im Gesamt-
konzern der Stadt mit bei solchen Bedingungen entbehrlichen bzw. zu reduzierenden Auf-
gaben betrauten Mitarbeiter (Service- und Ordnungsdienst, Tiefbauamt, Stadtwerke,

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V/0066/2011 
 
Grünflächenunterhaltung)  etc. verstärkt werden können. Innerhalb der AWM werden 
Maßnahmen geprüft, in solchen Situationen kurzfristig Personal anderweitig einzusetzen, 
indem z.B. die Recyclinghöfe tage- oder stundenweise geschlossen werden. 
Eine Kooperation mit Lohnunternehmen und Drittfirmen hat bereits in der laufenden Winter-
dienstsaison stattgefunden. Hierbei wurden Maßnahmen durchgeführt, die das rechtlich not-
wendige Maß überstiegen. Aus den Erfahrungen heraus ist es möglich bei einem erneuten ex-
tremen Wintereinbruch diese Maßnahmen durchzuführen. Es soll jedoch nicht unerwähnt blei-
ben, dass diese Maßnahmen weit über das rechtlich notwendige Maß hinausgingen. Sollte in 
der politischen Diskussion die beschriebene Anhebung der Standards dauerhaft gewünscht 
sein und die Bereitstellung der dafür notwendigen Mittel gesichert sein, werden die AWM die-
sem Wunsch nachkommen. 
Hinsichtlich der Einbindung der Landwirte hat es im laufenden Winter eine freiwillige, für die 
Stadt kostenneutrale Initiative der Landwirte gegeben. Inwieweit eine dauerhafte Einbindung 
der Landwirte in den Winterdienst möglich is t, müssen Abstimmungsgespräche mit dem Kreis-
verband der Landwirte ergeben. Vorausschauend kann allerdings jetzt schon gesagt werden, 
dass eine verpflichtende Einbindung von Landwirten weitere Kosten nach sich ziehen wird. 
Bezüglich der Einbindung weiterer städtischer Mitarbeiter in den Winterdienst ist zu bemerken, 
dass Kräfte der Ämter 62, 66 und 67 bereits im Gehwegwinterdienst eingebunden sind. Die 
Kapazitäten sind hier erschöpft. Der Einsatz von Kräften des Ordnungsamtes scheitert daran, 
dass die Mitarbeiter zur Kontrolle und zur Durchsetzung der Räum- und Streupflicht eingesetzt 
werden müssen. Die zeitweise Schließung von Recyclinghöfen, um die dort tätigen Mitarbeiter 
im Winterdienst einzusetzen, ist kaum durchführbar, da neben den ausgebildeten Ver- und 
Entsorgern auch leistungseingeschränkte Mitarbeiter auf den Recyclinghöfen eingesetzt wer-
den, die aufgrund ihrer Leistungseinschränkung nicht in der Lage sind, Winterdienst zu leisten. 
Sollten Ver- und Entsorger im Winterdienst eingesetzt werden, beträfe dies insgesamt acht 
Personen, von denen bereits jetzt zwei aktiv im Winterdienst beschäftigt sind. Inwieweit Kräfte 
der Stadtwerke eingebunden werden können, muss erörtert werden. 
4. Die städtische Kommunikation wird optimiert. Dazu zählt beispielhaft, bei entsprechenden 
Wettervorhersagen die Räumbereitschaft zu signalisieren, aber auch an Prioritäten und 
Grenzen erinnern oder das "Krisenzentrum" vorzustellen. 
Es ist die organisatorische Pflicht des kommunalen Winterdienstes, dass sich die Einsatzlei-
tung der AWM bei entsprechenden Wettervorhersagen auf mögliche Einsatzszenarien vorbe-
reitet. Über die aktuellen Einsätze besteht bereits eine Kommunikation bezüglich der laufen-
den Winterdienstmaßnahmen an die örtlichen Medien per Fax bzw. mail. Daher sendet z.B. 
Radio AM häufig zum Tagesbeginn aktuelle Hinweise. 
Ein sog. „Krisenzentrum“ gibt es bisher noch nicht, da Winterdienst eine der originären Aufga-
ben der AWM ist und es zumindest bis jetzt noch nie eine echte winterliche Krise gegeben hat, 
die z.B. ein Zusammenttreffen des Stabes außergewöhlicher Ereignisse, den die Stadt unter 
Federführung der Feuerwehr organisiert, erfordert hätte. 
Allerdings prüfen die AWM, inwieweit die Bürgerinnen und Bürger zukünftig über eine geeig-
nete Internetinformation schneller und direkter Informationen zum Winterdienst erhalten kön-
nen. 
 
B. Private Räumpflichten
 
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, über die Erfüllung der privaten Räumpflichten zu be-
richten. 
Dieser Bericht kann nur vom Ordnungsamt der Stadt Münster erstellt werden, da dieses die 
Räum- und Streupflicht überwacht. 
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das sich mit Blick auf die 
privaten Räumpflichten von Hauseigentümern mit den Konsequenzen der demografi-

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schen Entwicklung und der absehbaren (Über)Alterung von Straßenzügen, Vierteln oder 
Stadtteilen befasst. 
Wie bereits unter Punkt A2 erläutert, gibt es hinsichtlich des zu streuenden Straßennetzes 
entsprechende rechtlich bindende Kriterien. Eine bereits unter Punkt A2 angesprochene Aus-
weitung des Winterdienstes über die rechtlichen Standards hinaus, würde sicherlich auch die 
hier angesprochenen Bereich umfassen. Insofern korrespondiert die hier genannte Fragestel-
lung B2 mit der Fragestellung unter Punkt A2. 
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in diesem Zusammenhang Maßnahmen zu prüfen, 
die geeignet sind, Hauseigentümer bei der Erfüllung ihrer privaten Räumpflichten zu un-
terstützen. Dabei ist zu prüfen, ob ggf. die vorhandenen Serviceeinrichtungen der AWM 
genutzt werden können. 
Die Räum- und Streupflichten sind auf den Grundstückseigentümer übertragen. Sieht er sich 
selbst nicht mehr in der Lage diesen Räum- und Streupflichten nachzukommen, besteht jeder-
zeit die Möglichkeit diese Mieterinnen oder Mietern zu übertragen oder private Hausmeister-
dienste einzusetzen. Aus Gründen de Gleichbehandlung aller privaten Firmen ist es beden-
kenswert im Rahmen der Serviceeinrichtungen der AWM Empfehlungen auszusprechen. Hier 
kann lediglich ein allgemeiner Hinweis auf die privaten Hausmeisterdienste erfolgen. 
4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Räumverpflichtung der großen Wohnungsgesell-
schaften und sonstigen öffentlichen Einrichtungen zu kontrollieren. 
Dies ist eine Aufgabe des Ordnungsamtes der Stadt Münster.

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V/0066/2011 
 
2. Antrag SPD: 
 
Dem Winter gelassen die Stirn bieten: Den Winterdienst in Münster verbessern 
 
Die im zweiten Jahr in Folge kritische Situation des Winterdienstes und deren Auswirkungen auf 
die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern, Kraftfahrzeugverkehr, aber auch auf Münsters Wirt-
schaft, Postzustellung, Abfallabfuhr usw. machen ein Überdenken der bisherigen Vorgehenswei-
se notwendig. 
 
Der Rat der Stadt möge daher beschließen: 
 
1. Die AWM prüft und berichtet, inwieweit sie für ihren Winterdienst den Standard des Ver-
bands kommunaler Unternehmen (VKU) und des Strategiepapiers der Verkehrsminister-
konferenz "Maßnahmen zur Vermeidung eines Salznotstandes" aus 2010 bzw. deren 
Nachfolgerichtlinien berücksichtigt hat. 
Aufgrund der Empfehlungen der Verkehrsministerkonferenz sind in Münster 1.655 Tonnen 
Streusalz vorzuhalten. Die AWM halten bisher 1.600 Tonnen vor, so dass die Empfehlungen 
der Verkehrsministerkonferenz erfüllt werden. Dennoch werden die AWM vorschlagen die 
Salzvorräte zu erhöhen.  
 
2. Die AWM prüft und berichtet, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um für einen Winter 
wie in 2009/2010 und 2010/2011 ausreichend vorbereitet zu sein, insbesondere in Bezug 
auf eine Erhöhung der Lagerkapazitäten für Streusalz und Streugut bis zum Herbst 2011. 
Insgesamt bereiten sich die AWM auf veränderte Anforderungen an den Winterdienst in 
Münster vor. 
Wie bereits zu Frage 1 berichtet, werden die AWM eine Erhöhung der Salzkapazitäten vor-
schlagen. 
Hinsichtlich abstumpfender Mittel werden die AWM vorschlagen, die in der Winterdienstsaison 
2010/2011 eingegangene Kooperation mit der Fa. Eurovia fortzuführen. Hierbei ist es vorge-
sehen bei der Fa. Eurovia eine Lagerkapazität in Höhe 1.200 Tonnen anzumieten und hier 
Splitt und ggf. auch anderen abstumpfende Mittel zu lagern. Die Kooperation mit der Fa. Euro-
via bietet für die AWM nur Vorteile. Bedingt durch die Auslagerung des Streugutlagers für ab-
stumpfende Mittel bei der Fa. Eurovia ist es möglich in der Salzhalle der AWM weitere 400 
Tonnen Salz zu lagern. Die Verfügbarkeit des Lagers Eurovia ist 24 Stunden am Tag gegeben 
und aufgrund der Konzerngröße der Fa. Eurovia ist der Splittnachschub auch kein Problem. 
Ein weiterer Vorteil bietet sich dadurch, dass die Fa. Eurovia mit dem Material Granodiorit 2/5 
ein Streumittel vorrätig ist, welches problemlos im Gehwegbereich eingesetzt werden kann. 
Hierdurch werden die AWM unabhängig vom Streumaterial Lavagranulat, welches –wie be-
reits oben beschrieben- durch Produktionsschwierigkeiten gerade in den höchsten Bedarfs-
phasen nicht immer unbegrenzt verfügbar ist. 
 
3. Es wird geprüft, welche alternativen Finanzierungsmodelle für den Winterdienst denkbar 
sind. 
Siehe Berichtsvorlage WA 0066-2011 
 
4. Der notwendige Umfang des Fuhrparks der AWM wird ermittelt. Die mittelfristige Anschaf-
fung von weiteren Räum-/Streufahrzeugen für Rad- und Fußwege und die Umsetzung 
sonstiger Maßnahmen wird geprüft, um den Winterdienst insbesondere für Radfahrerin-
nen und Radfahrer bzw. Fußgängerinnen und Fußgänger spürbar zu verbessern und die 
Räumung auch der Gehwege zu optimieren. Es wird außerdem geprüft, ob eine ausrei-
chende Kapazität an Serviceunternehmen zur Unterstützung der AWM vertraglich sicher-
gestellt ist. 
Der derzeitige Umfang des Fuhrparks der AWM hinsichtlich der Fahrbahnen entspricht zu-
nächst einmal den zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben notwendigen Kapazitäten, ggf.

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V/0066/2011 
 
könnte noch eine leichte Erhöhung des Fuhrparks im Bereich der Fahrbahnen Verbesserun-
gen mit sich bringen. Die AWM werden diesbezüglich Konzepte vorlegen. 
Im Bereich der Radwege ist eine Erhöhung des Fuhrparks anzustreben. Auch hierzu werden 
die AWM ein Konzept vorlegen. 
Hinsichtlich der Gehwege ist zu berichten, dass bereits jetzt schon über die Hälfte der im 
Gehwegwinterdienst zu bearbeitenden Gehwegflächen an städtischen Grundstücken durch 
Serviceunternehmen geräumt und gestreut. werden. Dies hat in diesem Winter, trotz anders-
lautender Berichte aus Sicht der AWM funktioniert. Hinsichtlich der Gehwege ist jedoch auch 
zu bemerken, dass Grundstückseigentümer ihrer Räumpflicht nicht nachgekommen sind und 
dieses dann aufgrund von Unkenntnis der Zuständigkeiten den AWM angelastet wurde. 
Sowohl im Gehwegbereich als auch im Fahrbahnbereich stehen genügend Serviceunterneh-
men zur Verfügung und diese sind auch vertraglich verpflichtet. Hinsichtlich der Radwege 
können die AWM nur selbst tätig werden, da Serviceunternehmen nicht über die entsprechen-
den Radwegebetreuungsgeräte verfügen. 
 
5. Die Rückführung des Winterdienstumfanges aus 2010 wird überprüft. Für das Straßen-
netz wird bis zum Winter 2011/2012 eine klare Definition von Dringlichkeitsstufen vorge-
legt. 
Die zur Winterdienstsaison 2010/2011 nicht mehr im Winterdienst bedienten Straßen wiesen al-
les das Merkmal auf, dass für diese Straßen keine Räum- und Streupflicht bestand. Teilweise 
wurden hier Wirtschaftswege im Winterdienst betreut. Eine Rückführung der entfallenen Straßen 
in den Winterdienst würde allen rechtlichen Anforderungen widersprechen. 
Hinsichtlich der angesprochenen Dringlichkeitsstufen ist zu bemerken, dass aufgrund höchstrich-
terlicher Rechtssprechung innerorts nur gefährliche Stellen bzw. außerorts nur besonders gefähr-
liche Stellen auf verkehrsbedeutenden Straßen im Winterdienst zu bedienen sind. Dementspre-
chend sind die Räum- und Streupläne aufgestellt worden, so dass die Stadt Münster ihren recht-
lichen Verpflichtungen nachkommt. Diese Bereiche sind im Winterdienst zu leisten. und entspre-
chen der Dringlichkeitsstufe 1. Darüber hinaus finden sich in den Winterdienstplänen Straßen, die 
die o.g. Kriterien nicht erfüllen, auf denen aber Linienbusse fahren. Diese Bereiche sind im Win-
terdienst –aus rechtlicher Sicht- nicht unbedingt zu bedienen. Dennoch empfehlen die AWM die-
se Straßen in der Dringlichkeitsstufe 1 zu belassen. 
In der Dringlichkeitsstufe 2 finden sich Nebenstraßen, in der Dringlichkeitsstufe 3 finden sich 
Wohnstraßen, wobei diese Dringlichkeitsstufen immer erst dann im Winterdienst zu bedienen 
sind, wenn dies die Abarbeitung der Dringlichkeitsstufe 1 nicht gefährdet oder einschränkt.  
 
6. Die mangelhafte Räumung der Fußgängerzonen in der Innenstadt darf sich nicht wieder-
holen. Insbesondere durch die hohe Besucherfrequenz ist es hier nötig, die Wege schnel-
ler vom Schnee zu befreien und für Fußgängerinnen und Fußgänger nutzbar zu machen. 
Die Räumung von Fußgängerzonen unterliegt keiner rechtlichen Notwendigkeit. Es sind lediglich 
Wege und Furten frei zu halten, die von den Fußgängern –ggf. auch durch Inkaufnahme von 
Umwegen- begangen werden können. Sollte der Rat Stadt Münster eine Anhebung dieser Stan-
dards wünschen und die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, werden 
die AWM selbstverständlich die Fußgängerzonen großflächig räumen. 
 
7. Das Berichtswesen zum Winterdienst im Werksausschuss der AWM wird angepasst. In 
Zukunft wird sowohl rechtzeitig vor, als auch unmittelbar nach dem jeweiligen Winter be-
richtet. Dabei werden Probleme, Konsequenzen, Lagermengen, Leistungsumfang, Gerä-
tepark, Unterstützungsvereinbarungen, ggf. Hilfe durch die Berufsfeuerwehr usw. darge-
stellt. 
Die AWM werden derartige Berichte vorlegen. 
 
8. An Bushaltestellen wird per Aushang deutlich gemacht, ob die jeweilige Haltestelle im 
Rahmen eines "Notfahrplanes" angefahren wird oder nicht. Falls nicht, wird auf die nächs-
te Haltestelle hingewiesen, die angefahren wird.

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Hinsichtlich dieses Punktes teilen die Stadtwerke mit, dass es aufgrund der Verschiedenartigkeit 
an Notsituationen kaum zu leisten ist, alle Halltestellen, die nicht bedient werden, aktuell mit neu-
en Aushängen zu bestücken. Aufgrund verschiedenster Notfallszenarien ist es leider auch nicht 
möglich allgemeingültige Notfallliniennetzpläne zu erstellen und diese ganzjährig auszuhängen. 
Um die Kunden auf Notsituationen besser vorzubereiten, wird in Erwägung gezogen auf den 
Aushangfahrplänen verstärkt auf die entsprechenden Informationsquellen hinzuweisen, die auch 
im Notfall über die aktuellen Zustände im Liniennetz Auskunft geben können. Diese Informati-
onsquellen sind die Internetseite der Stadtwerke sowie die „schlaue Nummer“. Darüber hinaus 
wird selbstverständlich Radio Antenne Münster informiert. 
 
9. Zur Verbesserung der Kommunikation wird zum Winter 2011/2012 eine "Hotline Winter-
dienst" eingerichtet, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allen Anliegen rund um den 
Winterdienst (z.B. die Straßenreinigung, die Reinigung von Gehwegen, der Winterdienst 
auf städtischen Liegenschaften, etc.) wenden können. Aktuelle Informationen sollen auch 
jeweils auf den Homepages der Stadt, der AWM und der Stadtwerke bereitgestellt wer-
den. Die Zusammenarbeit mit den lokalen Medien, insbesondere Antenne Münster, wird 
verbessert. 
Bereits heute wenden sich viele Bürgerinnen und Bürger an das Servicecenter der AWM, wenn 
sie Fragen zum Winterdienst haben. Ob hierzu die Einrichtung einer weiteren Hotline einen Zu-
satznutzen bringt, wird seitens der AWM kritisch gesehen. 
Informationen zum Winterdienst wurden und werden auch weiterhin auf den Homepages der 
AWM und der Stadtwerke zur Verfügung stehen. 
Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den lokalen Medien ist zu berichten, dass diese alle ange-
fragten Informationen erhalten haben. Darüber hinaus werden die Medien direkt zu Beginn eines 
Winterdiensteinsatzes per Fax oder Mail über den beginnenden Einsatz informiert.

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3. Anfrage Bündnis 90/Die Grünen:  
 
Winterwartung gemäß § 1,2 Straßenreinigungssatzung 
 
 
1. Über welche personellen Mittel (Arbeiter der AWM, Beschäftigte anderer Ämter) und 
sachlichen Ressourcen (Maschinen, Geräte etc.) verfügt die Stadt für die satzungsgemä-
ße Winterwartung? Wie haben sich die personellen und sachlichen Ressourcen in den 
letzten Jahren verändert? 
 
Ö Prinzip:
 differenzierter Winterdienst, d.h. es werden plangemäß bis zu 428 km Fahr-
bahnen und 316 km Radwege in Abhängigkeit von den Witterungs- und Straßenver-
kehrsverhältnissen geräumt und gestreut. 
Prioritäten: Brücken im Stadtgebiet, die Hauptverkehrsstraßen und alle von städti-
schen Buslinien genutzten Straßen.  
 
Ö Einsatzfahrzeuge:
 
19 Großfahrzeugen  (Schneepflüge und Streuaufsatz) 
14 speziellen Radweggeräte (Pflüge bzw. Vorbaubesen und Streuaufsatz) 
 
Ö Die AWM setzen im Rahmen der Winterdienstarbeiten bis zu 250 Personen  ein, ne-
ben dem eigenen Personal (überwiegend aus der Straßenreinigung) Mitarbeiter des 
Tiefbauamtes, des Amtes für Grünflächen und Naturschutz, des Vermessungsamtes 
sowie in den Außenbereichen der Stadt und auf Gehwegen mehrere Privatfirmen.  
 
Ö Die personellen und sachlichen Ressourcen sind in den vergangenen 10 Jahren un-
verändert geblieben. 
 
Personelle Mittel:: 
AWM: ca: 80 MA (70 Straßenreinigung; 10 Abfallabfuhr und Deponie) zzgl. ca. 15 
Werkstattmitarbeiter 
Amt 67: ca: 90 MA 
Amt 66: ca. 40 MA 
Amt 62: ca. 6 MA 
20 Großstreuer/bzw. Streuanhänger; 18 Radwegebetreuungsgeräte (jeweils inkl. Re-
serve) 
 
Es erfolgte keine Veränderung der personellen Ressourcen; aufgrund der Reduzie-
rung der Räum- und Streupläne von 19 auf 16 erfolgte eine geringe Reduktion des 
Großstreuerbestandes von 22 auf 20 
 
 
 
2. Welche zusätzlichen Dienstleistungen für die Winterwartung kauft die Stadt bei privaten 
Anbietern ein? Wie haben sich diese Aufträge in den letzten Jahren entwickelt? 
 
ƒ 2 Fahrbahnpläne der AWM und 24 von 43 Gehwegbezirken werden durch fünf Subun-
ternehmer bearbeitet. 
ƒ bis Winterdienstsaison 2009/2010 3 Fahrbahnpläne durch Subunternehmer 
ƒ bis Winterdienstsaison 2008/2009 23 Gehwegbezirke durch Subunternehmer 
 
Ö Die AWM haben aufgrund der außergewöhnlichen Schneemengen erstmals im De-
zember 2010 weitere private Unternehmen beauftragt, Schnee in den Bereichen der 
Innenstadt, des Bahnhofs, den Kreuzungsbereichen der Ringe und der Hauptausfall-
straßen zu räumen, zu verladen und auf Zwischenlagerplätze abzufahren.

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V/0066/2011 
 
Ö Sondereinsätze der Innenstadt:  330.000 Euro. (Lohnunternehmen Feldmann, Wich-
mann, Hemker Transporte, Lackmann, Voskuhl und Liebherr (Geräteausleihe) sowie 
AWM  
Ö Räumung der Parkplätze durch das Tiefbauamt: 30.000 Euro. 
 
 
3. Welche Vorräte an Auftau- und Streumittel stehen den AWM zur Verfügung? Wurden die 
Vorräte in den letzten Jahren aufgestockt? 
 
Ö Mit Start der Winterdienstsaison 2010/2011 waren an der Rösnerstraße 1.600 t Salz 
und 450 t Lavaasche-Granulat und im Entsorgungszentrum 400 t Splitt eingelagert. 
 
Ö Damit war die Lagermenge für Streusalz und Granulat gegenüber den Vorjahren ab-
solut unverändert geblieben, durch die Kürzung des Straßennetzes in den Außenbe-
reichen für die Winterwartung relativ jedoch um rund 10% erhöht worden. 
 
Ö Die Lieferverträge mit der Fa. Esco/DSD wurden aufgrund der Salzlieferungsprobleme 
im Frühjahr 2010 bzgl. der Nachlieferfristen von 72 Stunden auf 48 Stunden verkürzt. 
 
Ö Die erhöhten Splittmengen wurden erstmals im Frühjahr 2010 eingelagert. 
 
Ö Ergänzend wurde in 2010 die benachbarte Fa. Eurovia an der Eulerstraße beauftragt, 
Abrufmengen an Splitt für die AWM zu trocknen und zu bevorraten. 
 
 
4. Welche Kosten verursachte die satzungsgemäße Winterwartung in den letzten Jahren? 
Welche Kosten erwartet die Verwaltung für den Winter 2010/2011? 
 
Winterdienstkosten der Jahre 2000 bis 2009  
    
Jahr Gesamt  davon gem. Satzung
davon für Stadtwerke und 
Stadt MS (als Anlieger) 
2000   1.000.383,98 €               826.668,98 € 173.715,00 € 
2001   1.422.711,00 €             1.040.536,00 € 382.175,00 € 
2002   1.000.305,00 €               761.306,00 € 238.999,00 € 
2003   1.186.646,00 €               894.903,00 € 291.743,00 € 
2004   1.156.802,30 €               848.584,30 € 308.218,00 € 
2005   1.799.403,00 €             1.148.523,00 € 650.880,00 € 
2006   1.396.540,13 €               913.538,52 € 483.001,61 € 
2007      977.913,87 €               684.244,86 € 293.669,01 € 
2008   1.029.105,85 €               787.011,86 € 242.093,99 € 
2009   1.779.994,60 €             1.118.763,60 € 661.231,00 € 
    
Durchschnitt:   1.274.980,57 €               902.408,01 € 372.572,56 € 
 
 
Ö Dezember 2010: Winterdiensteinsätze gemäss den entsprechenden Räum- und 
Streuplänen: 1.530.000 Euro 
Ö Räumung der Parkplätze durch das Tiefbauamt: 30.000 Euro. 
Ö Sondereinsätze der Innenstadt:  330.000 Euro. (Lohnunternehmen Feldmann, Wich-
mann, Hemker Transporte, Lackmann, Voskuhl und Liebherr (Geräteausleihe) sowie 
AWM) 
Ö Summe Dezember: 1.890.000 Euro. 
 
Ö Januar 2010: 1.240.000 Euro 
Ö Februar 2010: 250.000 Euro

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Ö November 2010: 50.000 Euro 
Ö Summe Januar bis November: 1.540.000 Euro. 
 
Ö Summe für 2010 gesamt: 3.430.000 Euro. 
 
 
5. Wie werden die Kosten der Winterwartung finanziert? Wie hoch liegt die Zahl der Unfälle 
mit Personenschaden, die auf Schnee und Eis zurückzuführen sind? Wie hat sich die Zahl 
der Unfälle in den letzten Jahren entwickelt? 
 
Ö Die Kosten des Winterdienstes werden in Münster vom allgemeinen Haushalt der 
Stadt getragen. 
Ö Ausnahme: Die Kosten der Winterwartung an Bushaltestellen werden von den Stadt-
werken Münster getragen. 
 
Ö Da der erste Schneefall am 26.11.2010 einsetzte wurde beim Polizeipräsidium der 
Zeitraum 26.11.2010 bis 16.01.2011 abgefragt. Hier gab es insgesamt 1895 Unfälle, 
von denen 568 glättebedingt waren. Bei den 1895 Unfällen gab es 109 Verletzte, was 
nach Aussage des Präsidiums ein normaler Wert und nicht außergewöhnlich hoch 
sei. Von den 109 Verletzten waren 22 Verletzte aufgrund von Glätteunfällen zurück-
zuführen, was bei 568 Glättebedingten Unfällen einem Anteil von 3,9 % entspricht 
und somit im Vergleich zu 2009 um ca. 60 % niedriger liegt.  
 
 
 
6. Sind vornehmlich Fußgänger und Radfahrer betroffen oder Autofahrer?  
Eine Differenzierung der Verletzten nach Fußgängern, Radfahrer und Autofahrern nimmt 
die Polizei nicht vor. 
 
 
7. Welche Kosten entstehen der Stadt durch Verpflichtung zu Schadenersatz?  
 
Ö die Anzahl der Schadenfälle im Winterdienst ist gering. 
 
Ö Für das Jahr 2008 kann leider nicht unterscheiden werden zwischen Straßenreinigung 
und Winterdienst. Für beide Bereiche sind im Zeitraum Januar, November und De-
zember insgesamt nur 7 Schadenfälle - davon 2 mit Personenschaden verzeichnet. 
 
Ö Für das Jahr 2009 sind 3 Sachschadenfälle dem Winterdienst zugeordnet. 
 
 
Zur Winterwartung der Stadt als Anlieger stellen wir folgende Fragen:   
 
8. Welche Pflichten obliegen  der Stadt als Anlieger? Wie viele Grundstücke sind zu warten? 
Der Stadt Münster obliegen als Anlieger wie jedem anderen Grundstückseigentümer in 
Münster. Insgesamt beträgt die zu wartende Fläche im Gehwegbereich ca. 183.000 m².  
 
9. Mit welchen personellen und sachlichen Mitteln wird die Winterwartung der Stadt als An-
lieger/Grundstückseigentümer bewerkstelligt? Wie hat sich der sachliche und finanzielle 
Aufwand für die grundstücksbezogene Winterwartung in den letzten Jahren entwickelt?  
Die genannten 183.000 m² sind in 43 Gehwegbezirke aufgeteilt. Diese 43 Gehwegbezirke 
sind zu 17 Kontrollbezirken zusammengefasst. 24 Gehwegbezirke sind an Fremdfirmen 
vergeben, 19 Gehwegbezirke werden durch Mitarbeiter städtischer Ämter bedient. (Amt 
67: ca: 90 MA; Amt 66: ca. 40 MA; Amt 62: ca. 6 MA; AWM 6 Mitarbeiter). Die Durchfüh-
rung des Winterdienstes wird von 17 Kontrolleuren überwacht.

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V/0066/2011 
 
Insgesamt sind ca. 200 Mitarbeiter im Gehwegwinterdienst eingesetzt. Hinsichtlich des 
sachlichen und finanziellen Aufwandes hat es insofern nur Steigerungen gegeben, die auf 
die in den letzten beiden Wintern wachsende Anzahl an Einsätzen zurück zu führen sind. 
Darüber hinaus arbeiten Hausmeister städtischer Einrichtungen in Eigenregie. 
10. Wie ist die organisatorische Verzahnung der Winterwartung als Anlieger mit der Winter-
wartung gemäß Satzung? 
Ein Einsatz im Gehwegwinterdienst der o.g. 183.000 m² wird vom diensthabenden 
Einsatzleiter der AWM angestoßen. Die Hausmeister der anderen städtischen Einrichtun-
gen entscheiden eigenständig über einen Einsatz. 
 
11. Wie werden die Kosten der Winterwartung als Anlieger finanziert? 
Über den städtischen Haushalt. 
 
12. Wie oft ist die Stadt als Anlieger in letzter Zeit aus Gründen der Winterwartung schaden-
ersatzpflichtig geworden?   
 
Zu den Perspektiven der künftigen Winterwartung stellen wir folgende Fragen 
 
13. Welcher sachliche und personelle Mehraufwand  ist zu erwarten, wenn die satzungsge-
mäßen Pflichten zum Schneeräumen und Bestreuen der Fahrbahnen wesentlich ausge-
dehnt werden? Zum Beispiel auf alle Fahrbahnen der klassifizierten Straßen und der 
Straßen des Vorbehaltsnetzes? 
Die genannten Straßen sind bereits in den Winterdienstplänen enthalten, dementspre-
chend gibt es hier keinen Mehraufwand. 
 
14. Welcher Aufwand ist zu erwarten, wenn die Pflicht zum Räumen und Bestreuen auf alle 
Fußwege und Radwege entlang der klassifizierten Straßen und der Straßen des Vorbe-
haltsnetzes ausgedehnt wird?   
Die innerörtlichen Radwege sind bereits in den Winterdienstplänen enthalten. Außerorts 
besteht keine Räum- und Streupflicht für Radwege. 
Die Fußwege sind im Rahmen der Anliegerübertragung durch die Grundstückseigentümer 
zu bedienen. Eine Änderung dieser Praxis bedarf eine Satzungsänderung, wobei es dann 
eine Zwei-Klassen-Gesellschaft hinsichtlich des Gehwegwinterdienstes gebe. Kurzfristig 
ist der Aufwand für ein solches Szenario nicht ermittelbar. 
 
 
15. Können die Prioritäten für Schneeräumen und für Bestreuen zugunsten der Rad- und 
Fußwege sowie der Haltestellen des ÖPNV verändert werden? 
Nein, da die in den Winterdienstplänen enthaltenen Fahrbahnen bereits der Priorität 1 zu-
zuordnen sind. Ebenso werden die Radwege und auch die Haltestellen des ÖPNV in Prio-
rität 1 bedient. 
 
 
Ö Die Pflicht zur Winterwartung ist in NRW im „Gesetz über die Reinigung öffentlicher 
Straßen - Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW)“ normiert. § 1 Abs. 2 die-
ses Gesetzes umschreibt dabei den Umfang der Winterwartung, und in § 4 ist die 
Möglichkeit der Übertragung der Winterwartung auf die Anlieger durch Satzung gere-
gelt. 
Ö Die Stadt Münster hat von diesem Übertragungsrecht in der Straßenreinigungssat-
zung insoweit Gebrauch gemacht, als sie insbesondere die Winterwartung der Geh-
wege auf alle Anlieger übertragen hat (§ 2 Abs. 2 der Satzung, siehe aber auch § 2 
Abs. 4). 
 
Ö Damit obliegt der Stadt /den AWM grundsätzlich die Winterwartung der öffentlichen 
Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten der

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V/0066/2011 
 
Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie der Gehwege, an denen keine Anlieger vor-
handen sind.  
 
Ö Die Streupflicht ist ein Teil der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Als solche um-
fasst sie die Verpflichtung, den Verkehr auf der Straße  möglichst gefahrlos zu gestal-
ten und dabei insbesondere den Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Be-
schaffenheit der Straße sich ergebenden und bei zweckgerechter Benutzung des Ver-
kehrsweges nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahrenstellen zu sichern oder zumin-
dest zu warnen. 
 
Ö Der Winterdienst kann und muss aber nicht gewährleisten, dass für den Fuß-
gänger, Radfahrer oder den Kraftfahrer j egliche Gefahr bei der Benutzung win-
terlicher Verkehrsflächen ausgeschlossen ist.  Eine völlige Gefahrlosigkeit kann 
nicht erreicht werden. Es ist hier Sache des Verkehrsteilnehmers, sich durch besonde-
re Vorsicht und Sorgfalt und geeignetes Schuhwerk sowie Gehweise auf die winterli-
chen Straßenverhältnisse einzustellen. 
 
Ö Innerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Streupflicht nur für verkehrswich-
tige und zugleich gefährliche Stellen. Die Streupflicht setzt immer das Vorliegen ei-
ner konkreten Gefahrenlage voraus. Vorbeugendes Streuen ist in der Regel nicht er-
forderlich 
 
Ö Wie bei der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht werden auch bei der  Räum- und 
Streupflicht nur Maßnahmen geschuldet, di e bei Berücksichtigung der gesamten Ver-
hältnisse nicht über das objektiv zumutbare Maß hinausgehen. Grund dafür ist, dass 
die Streupflicht die Gemeinden wirtschaftlich stark belastet und die witterungsbeding-
ten Risiken auch das allgemeine Lebensrisiko des Verkehrsteilnehmers betreffen.   
 
Ö Vor diesem Hintergrund besteht die Streupflicht für den Fahrzeugverkehr konkret 
unter folgenden Voraussetzungen: 
 
o Es muss eine allgemeine Straßenglätte vorliegen.  
o Vereinzelte Glatteisstellen verpflichten nicht zur Durchführung des Streu-
dienstes. 
o Es muss sich um eine gefährliche Stelle handeln. 
 
Ö Das sind solche Stellen, an denen Kraftfahrer erfahrungsgemäß bremsen, auswei-
chen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern müssen, weil gerade 
diese Umstände bei Glätte zum Schleudern oder Rutschen und damit zu Unfällen füh-
ren können. Es handelt sich mithin um Stellen, bei denen der Verkehrsteilnehmer 
trotzt Beachtung der im Winter allgemein erforderlichen Sorgfalt eine vorhandene Ge-
fahr  nicht oder nicht rechtzeitig erkennen  und sich deshalb nicht ohne weiteres auf 
sie einstellen kann. 
 
Ö Des Weiteren setzt die Rechtsprechung voraus, dass die gefährliche Stelle auch ver-
kehrswichtig ist. Ist die Verkehrsbedeutung zu verneinen, kommt es nicht mehr darauf 
an, ob die fragliche Stelle für den Fahrzeugverkehr gefährlich ist.  
Eine Straße kann z.B. dann nicht als verkehrswichtig angesehen werden, wenn sie 
keine Durchgangsstraße ist, sich in einem Wohngebiet befindet, keinen Verkehrsmit-
telpunkt bildet und ihre Bedeutung lediglich darin besteht, Parkmöglichkeit zu bieten.  
 
Ö Zu diesen Voraussetzungen der Streupflicht hat sich in der Rechtsprechung im Zu-
sammenhang mit Haftpflichtansprüchen eine umfangreiche Kasuistik gebildet, z.B. zu

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V/0066/2011 
 
Einmündungen, Nebenstraßen, Gefälle, beampelte Einmündungsbereiche, so dass 
jeweils im einzelnen Haftpflichtfall das Vorliegen einer Streupflicht  geprüft werden 
muss.  
 
Ö Soweit Winterdienstpflicht der AWM hinsichtlich des Fußgängerverkehrs neben den 
Anliegerverpflichtungen verbleibt, gilt auch für Gehwege, dass es unmöglich ist, sie 
bei winterlichen Witterungsverhältnissen in ihrer Gesamtheit ständig gefahrlos  zu 
gestalten und zu erhalten.  Auch die Streupflicht für den Fußgängerverkehr besteht 
nur im Rahmen des Notwendigen und Zumutbaren, und Fußgängerwege sind nur für 
den normalen Tagesverkehr zu sichern.  
Ö So sind innerhalb geschlossener Ortslagen alle diejenigen Gehwege, Fußgänger-
überwege und Verbindungswege bzw. Zugänge  zu sichern, auf denen ein nicht un-
bedeutender Verkehr stattfindet. Solche wichtigen Wege sind unentbehrliche Gehwe-
ge etc. mit einer notwendigen Erschließungsfunktion. Hier ist ebenfalls allgemeine 
Glättebildung vorausgesetzt und nicht nur das Vorhandensein vereinzelter Glättestel-
len. Zumutbare Umwege muss der Fußgänger ggf. in Kauf nehmen, denn die Streu-
pflicht soll nur wirkliche Gefahren und keine bloßen Unbequemlichkeiten beseitigen. 
Auch zu diesem Thema, insbesondere zu den erhöhten Anforderungen der Streu-
pflicht in Fußgängerzonen und an Haltestellen existiert eine Vielzahl von Einzelfallent-
scheidungen in der Rechtsprechung.  
 
Ö Hinsichtlich der Streupflicht für den Radverkehr  gelten dieselben Voraussetzungen 
wie für den übrigen Fahrverkehr. Auf Radwegen besteht eine Streupflicht also nur an 
gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen. Die Gemeinde genügt insoweit ihrer 
Räum- und Streupflicht, wenn sie bei Schneefall einen Streifen des Radweges von 
Schnee räumt. Im Winter muss nicht jede Straße mit einem Fahrrad befahrbar sein 
können. Witterungsbedingte Beeinträchtigungen sind hinzunehmen.  
 
Ö Bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen bestimmt sich Inhalt und Umfang der Räum- 
und Streupflicht nur nach den Belangen der Fußgänger. 
 
Ö Aus den v.g. rechtlichen Grundlagen ist eine Priorisierung bestimmter Verkehrsteil-
nehmer also nicht abzuleiten. 
 
 
16. Welche sachlichen und finanziellen Konsequenzen hätte es, wenn die Pflicht zum Räu-
men und Bestreuen auf alle Fußgängerbereiche im Stadtzentrum/Bahnhofsviertel sowie 
entsprechende Bereiche in den Stadtteilzentren ausgedehnt würde?  
Die Fußgängerbereiche sind in den Räum- und Streuplänen enthalten. Die Rechtslage 
sieht vor, dass ein entsprechender Streifen bzw. eine Furt, nicht aber der gesamte Fuß-
gängerbereich, geräumt werden muss. 
 
 
17. Welche Konsequenzen würde es nach sich ziehen, wenn in diesen Bereichen zum Räu-
men und Bestreuen zusätzlich eine Leistung „Abfahren“ (von Schnee und Eis) hinzuträte?  
Diese freiwillige und zusätzliche Leistung wird mit erheblichen Kosten verbunden sein. Al-
lein die im Dezember durchgeführten Räumungs- und Abfuhraktionen in Münster haben 
mehr als 300.000,-€ gekostet.. 
 
18. Welche sachlichen und personellen Mittel könnte die Stadt durch Beauftragung privater 
Dienstleister hinzugewinnen? Mit welchen Kosten wäre zu rechnen?  
s. Antwort zu Frage 17

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V/0066/2011 
 
19. Können zusätzliche personelle Ressourcen für die Winterwartung aus anderen Bereichen 
der Verwaltung gewonnen werden? 
Nein..s. auch Antwort Frage 1 
 
20. Bestehen Absichten, die Pflichten der Anlieger für die Winterwartung auszudehnen, und 
bestehen Absichten, die Einhaltung der Winterwartungspflichten stärker zu kontrollieren? 
21. Besteht die Absicht, die Kosten der satzungsgemäßen Winterwartung künftig in die 
Grundsteuer zu integrieren? 
Siehe Vorlage WA 0066-2011 
 
Sofern Sie bereits Konzepte für die Verbesserung der Winterwartung entwickelt haben, wären wir 
für eine frühzeitige Übersendung dankbar. Wir schlagen vor, dass die Konzepte auch Gegens-
tand der Beratungen im AUB sowie im Finanzausschuss sein sollten, bevor der Rat der Stadt 
abschließende Entscheidungen trifft.

32 
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4. Anfrage der FDP zum Winterdienst   
 
• Wie und mit welchen Mitteln kann sichergestellt werden, dass auch bei größerem Schneefall 
die Hauptverkehrsstraßen sowie das Busnetz, die wichtigsten Teile des Radwegenetzes und 
die zentralen Fußgängerüberwege relativ kurzfristig so geräumt werden können und geräumt 
sind, dass der Verkehr störungsarm fließen kann? 
Im Zuge der Winterdienstdiskussionen ist den AWM immer wieder vorgeworfen worden, im 
Zeitraum 16.12.2010 bis 20.12.2010 seien die Fahrbahnen, die Radwege und auch die Geh-
wege nicht geräumt worden. Diese Aussage ist nicht korrekt. 
Wie aus der GPS-gesteuerten Streudatenaufzeichnung sowie aus den Räum- und Streube-
richten hervorgeht sind in dem angegebenen Zeitraum die Fahrbahnen, die Radwege und 
auch die Gehwege mehrfach geräumt worden. Im Bereich der Fahrbahnen haben sich auf-
grund der tiefen Temperaturen im Anschluss des Schneefalls, einhergehend mit einer hohen 
Verkehrsdichte und rationierten Streusalzeinsatz Vereisungen gebildet, die bei vielen den Ein-
druck entstehen ließen es sei nicht geräumt worden. 
Tiefe Temperaturen und hohe Schneemengen ließen diesen Eindruck auch auf den Radwe-
gen und Fußgängerüberwegen entstehen, obwohl die Einsatzkräfte im Dauereinsatz waren. 
Hinsichtlich der Gehwege ist zu bemerken, dass Grundstückseigentümer ihrer Räumpflicht 
nicht nachgekommen sind und dieses dann aufgrund von Unkenntnis der Zuständigkeiten den 
AWM angelastet wurde. 
Um eingehend auf die o.g. Fragestellung die Situation zu verbessern, ist es notwendig, einen 
durch ausbleibende Nachlieferungen entstandene Streusalzmangel verhindern. Diesbezüglich 
ist es vorgesehen, die Streusalzvorräte drastisch zu erhöhen. Ferner sollen im Fahrbahnbe-
reich als auch im Radwegenetz mehr Fahrzeuge zum Räumen eingesetzt werden. Hinsichtlich 
der Fußgängerüberwege ist eine personelle Verstärkung angedacht. 
 
• Nach welchen objektiven Kriterien wird bisher entschieden, wann eine Strecke nur geräumt, 
nur gestreut oder geräumt und gestreut wird? 
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass aufgrund höchstrichterlicher Rechtssprechung innerorts 
nur gefährliche Stellen bzw. außerorts nur besonders gefährliche Stellen auf verkehrsbedeu-
tenden Straßen im Winterdienst zu bedienen sind. Die Winterdienstpläne der AWM umfassen 
diese Straßen. Darüber hinaus finden sich in den Winterdienstplänen Straßen, die die o.g. Kri-
terien nicht erfüllen, auf denen aber Linienbusse fahren. 
Weiteres Kriterium bei der Beurteilung, ob eine Strecke nur gestreut oder geräumt und ge-
streut wird, ist das entsprechende Glätteszenario. In Raureifsituationen bei überfrierende Näs-
se oder bei leichten Schneefall werden die Straßen der Winterdienstpläne gleichrangig be-
dient. Bei starken Schneefall werden zunächst die wichtigsten Straßen (der Ring, alle großen 
Einfallstraßen (z.B. Warendorfer Straße) etc) geräumt und gestreut und dann die restlichen 
Straßen der Winterdienstpläne. 
• Plant die Verwaltung die Prüfung von Regressansprüchen gegen die Firma, die 
vertragsgebunden eine kontinuierliche Belieferung mit Streusalz sicherstellen sollte? Plant die 
Verwaltung eine Vertragsanpassung für den Fall, dass eine Regressprüfung negativ ausfällt? 
Im Zuge der Verhandlungen mit dem Streusalzlieferanten teilte dieser mit, dass ein Vertrag 
nicht zustande komme, falls die AWM Regressklauseln in dem Vertrag vereinbaren wollen. 
• Warum sind erst Tage nach den schweren Schneefällen private Unternehmen zur 
Unterstützung der AWM beim Winterdienst / Straßenräumung hinzugezogen worden, obwohl 
schwere Verkehrsbehinderungen auch an den Advents-/Einkaufswochenenden schnell 
absehbar waren? 
Das Hinzuziehen privater Unternehmen bei der Schneeräumung wurde nach den Schneefäl-
len am genannten Wochenende veranlaßt, um die Situation im Innenstadtbereich und an den

33 
V/0066/2011 
 
Hauptkreuzungen angenehmer zu gestalten. Eine rechtliche Notwendigkeit hat hierfür nicht 
bestanden. Daher wurden die Unternehmen auch nicht umgehend hinzugezogen. 
• Ist aus den Erfahrungen des letzten und diesen Winters heraus die Aufstellung eines 
Notfallplans für Tage mit besonders schwerem Schneefall geplant, der auch die rechtzeitige 
Einbindung privater Unternehmen vorsieht? 
Die AWM beabsichtigen einen Plan zur Einbindung privater Unternehmen bei starken Schnee-
falllagen vorzulegen und dies durch die Politik beschließen zu lassen, da es sich hier um eine 
Ausweitung der Winterdienstleistungen handelt, für die es aus rechtlicher Sicht keine unbe-
dingte rechtliche Notwendigkeit gibt. Sollte in der politischen Diskussion eine Anhebung der 
Standards gewünscht sein, werden die AWM diesem Wunsch nachkommen und demnächst 
eher, basierend auf dem vorgelegtem Plan, private Unternehmen einbinden.

34 
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5. Anfrage Die Linke  Winterdienst 
  
Im Dezember 2010 war auch die Stadt Münster von einem massiven Wintereinbruch betroffen; 
eine kritische Verkehrslage, massive Busausfälle, zahlreiche glättebedingte Unfälle und Stürze 
sowie ein Streu- und Räumeinsatz der AWM, der von einer breiten Öffentlichkeit als zögerlich 
und mangelhaft empfunden wurde, sorgten für eine große öffentliche Diskussion. Angesichts 
zahlreicher Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern stellt die Ratsfraktion DIE LINKE deshalb 
folgende Anfrage: 
 
Verkehrsunfälle: 
 
Wie viel Unfälle auf öffentlichen Straßen hat es in der Zeit vom 06. Dezember 2010 bis zum 09. 
Januar 2011 gegeben? Wie hoch war der Anteil an Personenschäden in diesem Zeitraum? Wie 
hoch war bei den Unfällen bzw. Personenschäden der Anteil unter den Pkw-FahrerInnen, 
FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen? Dabei sollten auch die Knochenbrüche berücksichtigt 
werden, die in den Krankenhäusern, aber nicht bei der Polizei, bekannt geworden sind. Für 
Vergleichszahlen, die sich auf einen ähnlichen Zeitraum beziehen, verwenden Sie bitte nicht den 
ähnlich schneereichen Winter 2009/10 sondern den Winter 2008/09 oder geben Sie den 
Durchschnitt der letzten fünf Winter vor 2009/10 an. 
 
Verkehrsunfälle Zeitraum jeweils 06.01. bis 09.01. 
    
Zeitraum von Zeitraum bis Vekehrs- 
unfälle 
mit Personen-
schaden 
06.12.2006 09.01.2007 901 104 
glättebedingt noch nicht erfasst 
    
06.12.2007 09.01.2008 955 105 
glättebedingt   17 0 
    
06.12.2008 09.01.2009 950 78 
glättebedingt   44 2 
    
06.12.2009 09.01.2010 967 88 
glättebedingt   173 15 
    
06.12.2010 09.01.2011 1369 51 
glättebedingt   533 20 
 
 
Ergänzend sei bemerkt, dass eine Vergleichbarkeit der einzelnen Zahlen nicht unbedingt gege-
ben ist, da in den einzelnen Wintern die Wintertage vom abgefragten Zeitraum abweichen. 
In den genannten Zahlen sind die Anzahl der Knochenbrüche, die die in den Krankenhäusern, 
aber nicht bei der Polizei, bekannt geworden sind, nicht enthalten. 
Außerhalb der Polizei werden Unfälle in der von Ihnen gewünschten Aufschlüsselung nicht statis-
tisch erfasst. Die Leitstelle der Feuerwehr registrierte im Bereich des Rettungsdienstes am 17. 
und 18.12.2010 einen signifikanten Anstieg der chirurgischen Notfälle (60 statt durchschnittlich 
30 pro Tag). Eine weitergehende Aufschlüsselung nach Verletzungsmustern erfolgt nur im indivi-
duellen Rettungsdienst- bzw. Notarzt-Protokoll. Mit Blick auf den Hintergrund Ihrer Anfrage weise

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ich darauf hin, dass auch eine weitergehende Analyse der witterungsbedingten Unfälle keine 
Rückschlüsse auf die Verursachung bzw. Verantwortung zulassen werden. Während der gesam-
ten, extremen Winterlage war die Zahl der schweren Verkehrsunfälle deutlich reduziert. Gestie-
gen ist die Zahl leichter Unfälle, insbesondere von Fußgängern. Eine Aufschlüsselung der Unfall-
stellen unter dem Aspekt privater oder öffentlicher Räumpflichten hat nicht stattgefunden und ist 
nachträglich auch nicht mehr möglich. Es ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl der witte-
rungsbedingten Unfälle außerhalb der Bereiche erfolgte, für die die Stadt Münster verkehrssiche-
rungspflichtig ist.  
 
 
Streudienst / Salzvorräte: 
 
1. Wie ist die Tatsache zu bewerten, dass Nebenstraßen, insbesondere in reinen 
Wohngebieten, grundsätzlich nicht geräumt werden sind? Ist angedacht in Zukunft 
weitere Straßen von der städtischen Streupflicht auszunehmen? Ist daran gedacht in 
Zukunft in den Nebenstraßen zu schieben? 
Aufgrund höchstrichterlicher Rechtssprechung sind innererorts nur gefährliche Stellen bzw. au-
ßerorts nur besonders gefährliche Stellen auf verkehrsbedeutenden Straßen im Winterdienst zu 
bedienen. Dementsprechend sind die Räum- und Streupläne aufgestellt worden, so dass die 
Stadt Münster ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Eine Räumung von Nebenstraße 
und in Wohngebieten ist in den genannten rechtlichen Verpflichtungen nicht enthalten. 
Hinsichtlich der Fragestellung, ob angedacht ist, in Zukunft weitere Straßen von der städtischen 
Streupflicht auszunehmen, ist zu berichten, dass Räum- und Streupläne das rechtlich zu bedie-
nende Straßennetz umfassen. Darüber hinaus finden sich in den Räum- und Streuplänen Stra-
ßen, die die o.g. rechtlichen Kriterien nicht erfüllen, auf denen aber Linienbusse fahren. Obwohl 
die letztgenannten Straßen nicht der rechtlichen Räum- und Streupflicht unterliegen ist vorgese-
hen, diese auch in Zukunft weiter im Winterdienst zu bedienen. Dies bedeutet, dass in Zukunft 
keine weiteren Straßen von der Räum- und Streupflicht ausgenommen werden sollen. 
Bezüglich der Nebenstraßen ist auch in Zukunft nicht beabsichtigt diese zu räumen. Die weit ver-
breitete Auffassung es bestehe eine umfassende Räum- und Streupflicht der Kommune ist nicht 
richtig. Vielmehr richtet sich die Räum- und Streupflicht der Kommune nach den o.g. rechtlichen 
Kriterien sowie der Zumutbarkeit und Leistungsfähigkeit der Kommune. Eine Räumung der Ne-
benstraßen würde diese Grundsätze verletzen. 
 
 
2. Einige ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sollen verzweifelt bei der AWM angerufen 
haben, da sie aufgrund der nicht geräumten Schneeberge tagelang ihr Haus nicht 
verlassen konnten und Versorgungsprobleme bekamen. Die AWM soll diese Personen 
empfohlen haben, sich an die Kirchen und die Caritas zu wenden. Ist dies so richtig? 
Wenn ja, ist dem nachgegangen worden, ob die Personen dieser Empfehlung gefolgt 
sind? Sollte dies der Fall und haben sich diese Personen oder einige dieser Personen an 
die Kirchen und die Caritas gewandt, konnte ihnen dort geholfen werden? 
 
Seitens der AWM wurde die Empfehlung sich an die Kirchen und die Caritas zu wenden nicht 
pauschal herausgegeben. In einzelnen Gesprächen wurde seitens der AWM Mitarbeiter hierauf 
verwiesen und auch immer vorgeschlagen, sich an Nachbarn zu wenden. 
Ob diese Personen tatsächlich dieser Empfehlung gefolgt sind und ob diesen Personen geholfen 
werden konnte, entzieht sich der Kenntnis der AWM. 
 
 
1. Gibt es städtische Stellen bzw. Organisationen, die eine solche Aufgabe in einer 
solchen Notlage übernehmen könnten? Wenn nicht, könnten solche Stellen bzw. 
Organisationen eingerichtet werden? 
Derartige städtische Stellen gibt es in Münster nicht.  
Eine Kompensation der familiären bzw. nachbarschaftlichen Hilfestellung für ältere oder mobili-
tätseingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger kann durch offizielle Stellen grundsätzlich nicht

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erfolgen. Sofern sich aus der Situation einer eingeschränkten Versorgung ein Notfall ergibt, kann 
Hilfe über die Rettungsleitstelle der Feuerwehr angefordert werden. In Zusammenarbeit mit dem 
Betreuungsdienst der Hilfsorganisationen kann hier bei konkreten, erheblichen Notlagen im Ein-
zelfall Hilfe angeboten werden.  Es ist hierbei zu beachten, dass in diesem Bereich fast aus-
schließlich ehrenamtliche Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen eingesetzt werden. Der Aufbau 
eines länger andauernden Leistungsangebotes der Stadt Münster kann sich darauf somit nicht 
abstützen. In vielen Fällen erhalten ältere Menschen aber auch Hilfe von Nachbarn oder Haus-
gemeinschaften. 
 
 
2. Wie viel Anrufe dieser Art gab es? Gab es Tage, an denen diese Anrufe gehäuft 
auftraten oder waren sie über den Zeitraum des Schneechaoses verteilt? Kann gesagt 
werden, ob diese Anrufe regional gleichmäßig verteilt waren oder kamen sie gehäuft 
aus einem oder mehrere Stadtteile? 
Die AWM halten zwar im Rahmen Ihres Beschwerdemanagements die Anzahl der einzelnen An-
rufe fest und ordnen sie Themengebieten zu (z.B. Winterdienst, Sperrgut etc.), führen aber keine 
detaillierte Liste über spezifische Anliegen. Dementsprechend kann nicht gesagt werden, wie 
viele Anrufe dieser Art es gab. Eine Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-
centers hat aber ergeben, dass es nur  ganz vereinzelt Anrufe dieser Art gab. 
Hinsichtlich einer zeitlichen und/oder regionalen Verteilung der Anrufe der o.g. Art können leider 
keine Aussagen getroffen werden. 
 
 
3. In Münster sind unserer Kenntnis nach die Straßen nach dem ersten Schneefall nicht 
geräumt worden. Wäre dies geschehen, hätte man auch mit weniger Salz bzw. Streugut 
auskommen können. Wieso ist dieses frühzeitige Räumen unterblieben? 
Im Zuge der Winterdienstdiskussionen ist den AWM immer wieder vorgeworfen worden, es sei 
nicht oder nicht rechtzeitig geräumt worden. 
Wie aus der GPS-gesteuerten Streudatenaufzeichnung sowie aus den Räum- und Streuberichten 
hervorgeht ist rechzeitig und auch mehrfach geräumt worden. Im Bereich der Fahrbahnen haben 
sich aufgrund der tiefen Temperaturen im Anschluss des Schneefalls, einhergehend mit einer 
hohen Verkehrsdichte und rationierten Streusalzeinsatz Vereisungen gebildet, die bei vielen den 
Eindruck entstehen ließen es sei nicht geräumt worden. Tiefe Temperaturen und hohe Schnee-
mengen ließen diesen Eindruck auch auf den Radwegen entstehen, obwohl die Einsatzkräfte im 
Dauereinsatz waren. Hinsichtlich der Gehwege ist zu bemerken, dass Grundstückseigentümer 
ihrer Räumpflicht nicht nachgekommen sind und dieses dann aufgrund von Unkenntnis der Zu-
ständigkeiten den AWM angelastet wurde. 
 
 
4. Gibt es durch das zu geringe Räumen der Straßen höhere Straßenschäden als ansonsten 
zu erwarten gewesen wäre? 
Da rechtzeitig und mehrfach geräumt wurde, kann diese Frage nicht beantwortet werden. 
 
 
5. Wie hoch waren die zugesagten Liefermengen im Fall eines Winterbruchs für die Stadt 
Münster?  Wie hoch war der Anteil der Liefermengen, die nicht eingehalten worden sind 
bzw. die verspätet in Münster angekommen sind? Im Fall der verspäteten Anlieferung: um 
wie viel Tage sind die bestellten Salzmengen in Münster angekommen? 
Mit dem Salzlieferanten wurde vereinbart, dass dieser innerhalb von 48 Stunden die bestellten 
Salzmengen liefert. Zu Beginn des Winters waren 1.600 Tonnen Streusalz eingelagert worden. 
Die nachstehende Tabelle zeigt die Bestellungen und Lieferungen an Streusalz bis zum 
27.01.2011. Hieraus sind auch die Lieferverzögerungen zu erkennen.

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Salzbestellungen und Salzlieferungen 01.11.2010 - 31.12.2010 
    
Eingelagerte Menge zum 01.11.2010 1.600,00 t 
    
Datum Bestellmenge Lieferdatum Salz 
03.12.2010 250,00 t 06.12.2010 228,18 t 
  07.12.2010 58,18 t 
  Summe 286,36 t 
  Mengendifferenz 36,36 t 
      
05.12.2010 100,00 t 07.12.2010 117,16 t 
  Mengendifferenz 17,16 t 
      
09.12.2010 50,00 t 14.12.2010 55,32 t 
  Mengendifferenz 5,32 t 
      
10.12.2010 200,00 t 15.12.2010 110,89 t 
  28.12.2010 26,84 t 
  05.01.2011 26,30 t 
  06.01.2011 26,58 t 
  10.01.2011 27,20 t 
  Summe 217,81 t 
  Mengendifferenz 17,81 t 
    
14.12.2010 800,00 t 20.12.2010 59,40 t 
  21.12.2010 53,44 t 
  22.12.2010 52,40 t 
  14.01.2011 88,40 t 
  19.01.2011 198,22 t 
  26.01.2011 27,62 
  27.01.2011 26,22 
  Summe 505,70 t 
  Mengendifferenz -294,30 t 
    
23.12.2010 4.000,00 t Mengendifferenz -4.000,00 t 
 
 
1. Regressforderungen sollen angeblich nicht gestellt werden, weil diese bislang noch 
nie erfolgreich waren. Ist dies so richtig? Wenn ja, gibt es Möglichkeiten die Verträge 
so auszugestalten, dass zukünftige Regressforderungen erfolgreicher gestellt werden 
können? Sollte dies der Fall sein, wird bei zukünftigen Verträgen darauf geachtet? 
Im Zuge der Verhandlungen mit dem Streusalzlieferanten teilte dieser mit, dass ein Vertrag nicht 
zustande komme, falls die AWM Regressklauseln in dem Vertrag vereinbaren wollen. 
 
 
2. Gibt es Initiativen von Kommunen, Ländern und/oder dem Bund, wie der Markt 
gestaltet werden kann, dass Regressforderungen nicht an einer Monopolstruktur 
scheitern? Wenn es solche Initiativen nicht gibt, könnte die Stadt Münster eine solche 
Initiative anregen? 
Eine solche Initiative ist bisher noch nicht absehbar.

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6. Es gibt angeblich Überlegungen die Salzlagerkapazitäten auszuweiten. Sollte dies der 
Fall sein, um wieviel sollen die Kapazitäten aufgestockt werden? Welche Kosten würden 
hierfür anfallen? 
Seitens der AWM wird vorgeschlagen werden, die Salzlagerkapazitäten zu erhöhen. Da noch 
interne Berechnungen laufen, kann diesbezüglich noch keine konkrete Aussage getroffen wer-
den. 
Die Kosten für eine Tonne Salz liegen bei 76,16 € (inkl. MwSt.). Hinzu kommen die Mietkosten 
für eine zusätzliche Lagerhalle Nottuln-Appelhülsen, deren endgültige Höhe derzeit noch nicht 
abschließend genannt werden kann, da erst nach Festlegung der zusätzlichen Salzvorräte die 
Lagerfläche ermittelt werden kann. Pro m² sind hier 2,75 €/Monat zu zahlen. Zudem ist das in 
Nottuln-Appelhülsen eingelagerte Salz bei sinkendem Salzvorrat in Münster dann mittels Sattel-
zug in die Salzhalle nach Münster zu transportieren. Hier entstehen Kosten in Höhe von ca. 
100,00 €/Transport, wobei ein Transport die Menge von ca. 25 Tonnen entspricht. 
 
 
7. Wie haben sich die Salzlagerkapazitäten von Münster in den letzten 20 Jahren verändert? 
Was waren die Gründe für diese Veränderungen: Einschätzung eines geringeren Bedarfs 
für Salz im Winter, Kosteneinsparung,...? Ging diesen Veränderungen jeweils ein 
Beschluss des Rates voraus oder waren dies autonome Entscheidungen der AWM? Falls 
ein Ratsbeschluss hierfür vorliegt, bitten wir die Verwaltung, dass dieser uns zugeschickt 
wird. 
Bis zum Jahre 2003 wurden zum Beginn eines Winters immer 1.400 Tonnen Streusalz eingela-
gert. Im Jahre 2003 wurde dann ein zusätzliches Silo gebaut, welches die Lagerkapazität um 200 
Tonnen auf 1.600 Tonnen erhöhte. Diese 1.600 Tonnen wurden seit dem vor jedem Winter ein-
gelagert. 
Einen Ratsbeschluss zu Erhöhung der Lagerkapazität gibt es nicht. 
 
 
8. Laut Pressebericht (Münstersche Zeitung vom 18. Januar 2011) will das Land für den 
nächsten Winter eine „nationale Streusalzreserve“ aufbauen, bei der die Reserven 
dezentral gelagert werden soll. Ist bekannt, wie hoch der Anteil für Münster an dieser 
nationalen Streusalzreserve sein wird? Gibt es Bestrebungen, dass das regionale Lager 
für Münster sich auch im Bereich der Stadt Münster befinden wird? 
Die AWM haben wir bereits oben erwähnt eine Lagerhalle in Nottuln-Appelhülsen zur weiteren 
Lagerhaltung an Streusalz angemietet. Es ist beabsichtigt, mit der in Münster ansässigen Nieder-
lassung von StraßenNRW Gespräche zu führen, um so eine Kooperation zu erreichen, die ein 
gemeinsames Bewirtschaften dieses Lagers gewährleistet, um so Kosten und Risiken zu teilen. 
Hinsichtlich einer „nationalen Streusalzreserve“ und wie hoch der Anteil der Stadt Münster an 
dieser Reserve sein wird, liegen der AWM derzeit keine Informationen vor. 
 
 
Personalausstattung der AWM: 
 
Wie hat sich die Personalausstattung der AWM bezüglich des Winterdienstes in den letzten 20 
Jahren verändert? Was waren die Gründe für diese Veränderungen: Einschätzung eines geringe-
ren Bedarfs an Mitarbeitern für den Winterdienst, Kosteneinsparung,...? Ging diesen Verände-
rungen jeweils ein Beschluss des Rates voraus oder waren dies autonome Entscheidungen der 
AWM? Falls ein Ratsbeschluss hierfür vorliegt, bitten wir die Verwaltung, dass dieser uns zuge-
schickt wird. 
 
Die Personalausstattung der AWM im Winterdienst hat sich in den letzten 20 Jahren nicht verän-
dert.

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Krisenstab: 
 
1. Oberbürgermeister Lewe hatte laut Presseberichte einen Krisenstab eingerichtet. Wer war 
Mitglied dieses Krisenstabes? Was waren die Aufgaben des Krisenstabes? 
Mitglieder der „Arbeitsgruppe Winterdienst“ (es hat keinen „Krisenstab“ gegeben) waren Herr 
Oberbürgermeister Lewe, die Dezernentin Frau Bickeböller. der Dezernent Herr Schultheiß, der 
Dezernent Herr Dr. Heinrichs, der Leiter des Büro OBm Herr Uetz, der Leiter der Feuerwehr Herr 
Fritzen, der Leiter des Presseamtes Herr Schiek , der Leiter des Tiefbauamtes Herr Grimm, der 
Leiter des Ordnungsamtes Herr Schulze Werner, der Werkleiter der AWM Herr Hasenkamp, Herr 
Vogel (Polizei Münster) sowie Herr Schlaefke (Busbetriebe der Stadtwerke Münster). Zudem 
nahmen einzelne Sachbearbeiter an den Sitzungen teil. 
Ab dem 24.12.2010 wurde parallel der „Stab Schneelasten“ einberufen, welcher ebenfalls unter 
der Leitung von Stadtdirektor Schultheiß tagte und an dem Herr Beigeordneter Dr. Heinrichs, 
sowie Vertreter des Amtes für Immobilienmanagement, des Bauaufsichtsamtes, des Sportamtes 
(zeitweise) sowie der Feuerwehr teilgenommen haben. 
 
 
 
2. Hat der Krisenstab Beschlüsse gefasst und Aufgaben übernommen, die eigentlich 
Aufgaben der AWM gewesen wären? 
Die „Arbeitsgruppe Winterdienst“ hat in Abstimmung mit den AWM die Aufgaben koordiniert. Er 
hat keine Aufgaben übernommen, die eigentliche Aufgaben der AWM gewesen wären. 
 
 
 
3. Wie oft und wann hat sich der Krisenstab getroffen? 
Die „Arbeitsgruppe Winterdienst“ hat sich am 18.12.2010, am 21.12.2010, am 23.12.2010, am 
25.12.2010, am 30.12.2010 und am 04.01.2010 getroffen. 
 
Der „Stab Schneelasten“ tagte erstmalig am 24.12.2010 und nachfolgend jeweils im Anschluss 
an die Sitzungen der „Arbeitsgruppe Winterdienst“. 
 
 
4. Ist angedacht, dass es in ähnlichen Fällen erneut ein solcher Krisenstab eingesetzt wird? 
Aufgabe der „Arbeitsgruppe Winterdienst“ war es, die Bereiche zu vernetzen, die aufgrund der 
außergewöhnlichen Wetterlage besonders gefordert waren oder bei denen aufgrund der Kon-
taktaufnahme aus dem Bereich der Bevölkerung  Hinweise, Wünsche, Bedarfe oder auch Notla-
gen gemeldet wurden. Neben den AWM waren dies insbesondere die Leitstellen der Polizei so-
wie der Feuerwehr. Ferner konnten im direkten Kontakt zwischen den beteiligten städt. Ämtern 
und Einrichtungen in der Arbeitsgruppe Maßnahmen und gegenseitige Hilfestellungen abge-
stimmt werden. 
 
Die Einberufung der „Arbeitsgruppe Winterdienst“ hat sich nach Einschätzung aller Beteiligten 
außerordentlich bewährt und wird bei vergleichbaren Lagen wieder zusammentreten. 
 
 
Kurzfristiges Konzept: 
 
Gibt es ein überarbeitetes Konzept für den Fall, dass wir in den nächsten Tagen bzw. Wochen 
einen ähnlichen Wintereinbruch erleben? Wenn nicht, wann soll ein solches Konzept vorgelegt 
werden? Wer in der Verwaltung arbeitet derzeit an einem solchen Konzept? 
Ein überarbeitetes Konzept ist derzeit in Bearbeitung und wird rechtzeitig zur nächsten Winter-
dienstsaison vorgelegt. Sollte es in den nächsten Tage bzw. Wochen einen ähnlichen Winterein-
bruch geben, wird aus den Erfahrungen des Monats Dezember 2010 heraus ähnlich gehandelt 
werden.

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V/0066/2011 
 
In der Verwaltung arbeiten Mitarbeiter der AWM, namentlich der Werkleiter der AWM Herr Ha-
senkamp sowie die Herrn Tork und Walterbusch an dem Konzept. 
 
 
Müllabfuhr: 
 
Welche Fahrten der Müllabfuhr sind in dem oben genannten Zeitraum ausgefallen? Welche die-
ser Fahrten wurden nachgeholt bzw. welche sind ganz ausgefallen? Wären diese Fahrten mit 
schmaleren Müllfahrzeugen zu bewerkstelligen gewesen? Welche Überlegungen gibt es, mit de-
nen ähnliche Probleme in einer vergleichbaren zukünftigen Situation verhindert werden können? 
 
Im Bereich der Abfallabfuhr sind ausgefallene Teilbereiche der Reviere nachgeholt worden. Dar-
über hinaus wurde den Bürgerinnen und Bürgen die Möglichkeit eingeräumt kostenlos ihre Abfäl-
le an den Recyclinghöfen anzuliefern oder zusätzliche Abfallsäcke zur nächsten Abfuhr neben 
die Abfallgefäße bereit zu stellen. Der Einsatz schmalerer Abfallsammelfahrzeuge hätte die Prob-
lematik nicht beseitigen können, da viele Straßen aufgrund der Verparkung und der Schneemen-
gen nicht befahrbar waren. Zudem waren Wege zu den Abfallgefäßen von den Grundstückeigen-
tümern nicht geräumt und gestreut, so dass auch hier schon faktisch keine Möglichkeit bestand 
die Abfallgefäße zum Fahrzeug zu transportieren. 
Um in Zukunft für solche außergewöhnlichen Wettersituationen gewappnet zu sein, ist beabsich-
tigt, Abfallsammelfahrzeuge mit Schneeketten auszurüsten.

Beratungsverlauf (1)

24.02.2011 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Weseler Straße
  • Hammer Straße
  • Hörsterstraße
  • Eulerstraße
  • Rösnerstraße 1
  • Warendorfer Straße
  • Schifffahrter Damm

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0066/2011
Typ
Vorlagen
Datum
25.01.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37