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V/0678/2015

Basisinformationen Jobcenter Münster

Vorlagen 15.10.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 28.10.2015, TOP 16

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

13268 Zeichen

V/0678/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Basisinformationen Jobcenter Münster 
Analyse Berichtsmonat April 2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.10.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Zielerreichung 
 
a. Integrationen 
 
Seit Jahresbeginn sind bis zum Berichtsmonat April  2015 insgesamt 1.009 Integrationen zu ve r-
zeichnen. Im Jahresfortschritt ergibt sich eine Integrationsquote von 6,9 %. Der unterjährige Zie l-
wert zur Integrationsquote liegt bei 7,2 %, die Abweichung beträgt 0,3 Prozentpunkte (vgl. Abbi l-
dung 1 und 2). Seit Jahresbeginn wurde der hinsichtlich der Integrationsquote zu erreichende 
jeweilige Sollwert monatlich geringfügig unterschritten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht ausz u-
schließen, dass die Summe der Integrationen im Jahresverlauf insgesamt gesteigert und das Ziel 
am Jahresende erreicht werden kann. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0678/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Bierstedt 
Ruf: 
60918-300 
E-Mail: 
Bierstedt@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.10.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0678/2015 
 
 
1,7
3,3
4,9
6,9
2,1
3,5
5,2
7,2
9,0
10,6
12,3
15,2
17,8
20,1
22,1 23,6
-0,4 
-0,2 
-0,3 
-0,3 
-0,5
-0,4
-0,3
-0,2
-0,1
0,0
0,1
0,2
-
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
Zielerreichung K2 -
Integrationsquote
Integrationsquote  (JFW*) Solllinie Abweichung (in Prozentpunkten)
 
Abbildung 1 - Integrationsquote 
* Hinweis: JFW = Jahresfortschrittswert seit Jahresbeginn  
 
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
Jan 15 Feb 15 Mrz 15 Apr 15 Mai 15 Jun 15 Jul 15 Aug 15 Sep 15 Okt 15 Nov 15 Dez 15
Integrationen 2014 295 494 736 1.013 1.274 1.498 1.736 2.152 2.533 2.863 3.145 3.352
Integrationen 2015 244 477 707 1.009
Solllinie 2015 306 512 760 1.045 1.312 1.543 1.788 2.213 2.605 2.942 3.229 3.443
Ergänzend: Anzahl der Integrationen 
 
Abbildung 2 - Anzahl der Integrationen 
Hinweise: Bei der Anzahl der Integrationen handelt es sich jeweils um die Jahresfortschrittswerte (JFW) seit Jahresbeginn. Be i der 
Berechnung der Solllinie 2015 wurde eine Erhöhung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtig ten (eLb) um 1 % zu Grunde 
gelegt. 
 
b. Langzeitleistungsbeziehende (LZB) 
 
Im Durchschnitt werden seit Jahresbeginn 9.178 LZB betreut (vgl. Abbildung 3). Der Sollwert für 
den Berichtsmonat April 2015 liegt bei 9.210 LZB, wird somit auch in diesem Monat um rund  30 
LZB unterschritten. Das Ziel am Jahresende wird nach aktuellem Datenstand erreicht.

3 
V/0678/2015 
 
-33 -34 -34 -32
9.193
9.190
9.179 9.178
9.226 9.224
9.213 9.210
9.204
9.208
9.217 9.216
9.213
9.205
9.199
9.196
9.150
9.160
9.170
9.180
9.190
9.200
9.210
9.220
9.230
9.240
9.250
-50
-40
-30
-20
-10
0
10
20
30
40
50
Zielerreichung K3 -
Bestand Langzeitleistungsbeziehende (LZB)
Abweichung (in absoluten Zahlen) Bestand LZB (JDW*) Solllinie
 
Abbildung 3 - Bestand Langzeitleistungsbeziehende (LZB) 
* Hinweis: JDW = Jahresdurchschnittswert seit Jahresbeginn 
 
 
Abbildung 4 - Aktivierungsquote Langzeitleistungsbeziehende 
* Hinweis: JDW = Jahresdurchschnittswert seit Jahresbeginn 
 
Die Aktivierungsquote der LZB beträgt im aktuellen Berichtsmonat 9,3 % (Durch schnitt seit Jah-
resbeginn), der unterjährige Sollwert wird erneut um 2,3 Prozentpunkte übertroffen (vgl. Abbi l-
dung 4). Auch an dieser Stelle ist von der Zielerreichung am Jahresende auszugehen.

4 
V/0678/2015 
 
c. Jugendarbeitslosigkeit 
 
Die durchschnittliche Jugendarbeitslosenquote für den Rechtskreis SGB II seit Jahresbeginn b e-
trägt im Berichtsmonat Juli 20151 2,5 %, der Sollwert wird abermals exakt erreicht (vgl. Abbildung 
5).Von einer Zielerreichung am Jahresende ist zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls auszugehen. 
 
 
Abbildung 5 - Jugendarbeitslosenquote SGB II (15-24 Jahre) 
* Hinweis: JDW = Jahresdurchschnittswert seit Jahresbeginn 
 
d. Aktivierung ausländischer Arbeitsloser 
 
Hinsichtlich des Anteils der Aktivierung von ausländischen Arbeitslosen (bezogen auf die Aktivie-
rung von Arbeitslosen insgesamt) kann der unterjährige Sollwert von 22 % nicht erreicht werden. 
Erreicht wird ein Anteil von 18,4 %, die Abweichung beträgt 3,6 Prozentpunkte.  
 
 
                                                
1 In der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Daten von der Bundesagentur für Arbeit nach einer zusätzlichen Wartezeit von drei 
Monaten veröffentlicht (Berichtsmonat aktuell: April 2015). Dieses Messkonzept gilt für Daten der Arbeitsmarktstatistik nicht (Be-
richtsmonat aktuell: Juli 2015). Zur Arbeitsmarktstatistik gehören u. a. die Arbeitslosenquote und Daten zum Bestand von Arbeitslo-
sen.

5 
V/0678/2015 
 
 
Abbildung 6 - Anteil der Aktivierungen von ausländischen Arbeitslosen an den Aktivierungen von Arbeitslosen gesamt 
* Hinweis: JDW = Jahresdurchschnittswert seit Jahresbeginn 
 
 
2. Kennzahlen, weitere Ergänzungsgrößen und Strukturdaten  
 
Sowohl die Summe der Ausgaben für Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU) als auch die Su m-
me der Ausgaben für Leistungen für die Unterkunft (LfU) sind im Vergleich zum Vormonat leicht 
gesunken. Ursache für diese Entwicklung ist der Rückgang der Zahl der leist ungsberechtigten 
Personen (vgl. Abbildung 7 und 8). Insgesamt befinden sich im April 2015 21.191 Personen im 
Leistungsbezug nach dem SGB II, dies sind 25 Personen bzw. 0,1 % weniger als im Vormonat. 
14.744 von diesem Personenstand sind erwerb sfähige Leistu ngsberechtigte (eLb), die Anzahl 
der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nEf) beträgt 6.447. In beiden Personengruppen 
sind gleichermaßen verringerte Bestandszahlen festzustellen. 
Hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Integrationen setzt sich die positive Entwicklung fort: Die Quo-
te beträgt im Januar 2015 63,3 %. Dies bedeutet erneut einen Anstieg sowohl im Vergleich zum 
Vormonat (+ 0,7 %) als auch im Vergleich zum Vorjahresmonat (+ 3,9 %). 
Weitere Kennzahlen und Ergänzungsgrößen Berichtsmonat: April 15
Ist Vormonat Abweichung
Vorjahres-
monat Abweichung
Durchschnitt 
Vorjahr
 K1 - Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt 
(Monatswert) 4.064.927    4.086.707    -0,5% 3.949.179    2,9% 3.934.445    
 Jahresfortschritt der Leistungen zum Lebenunterhalt
(kumulierte Werte Januar bis April) 16.241.323  12.176.396  15.756.462  3,1%
 K1E1 - Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung
(Monatswert) 4.567.509    4.579.689    -0,3% 4.482.094    1,9% 4.475.769    
 Jahresfortschritt der Leistungen für Unterkunft und Heizung
(kumulierte Werte Januar bis April) 18.217.504  13.649.995  17.825.071  2,2%
 K1E2 - Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(Monatswert) 14.744        14.755        -0,1% 14.478        1,8% 14.447        
 K2E3 - Nachhaltigkeit der Integrationen* 
(Durchschnittswert der vergangenen zwölf Monate) 63,3            62,9            0,7% 60,9            3,9% 61,6            
 K3E1 - Anzahl Integrationen Langzeitleistungsbezieher 
(Monatswert) 97              88              10,2% 101             -4,0% 119             
 * Berichtsmonat Januar 2015 
 
Abbildung 7 - weitere Kennzahlen und Ergänzungsgrößen

6 
V/0678/2015 
 
 
Strukturdaten Berichtsmonat: April 15
Ist Vormonat Abweichung Vorjahresmonat Abweichung 
Durchschnitt 
Vorjahr
Leistungsberechtigte 21.191            21.216            -0,1% 20.795            1,9% 20.781            
Leistungsberechtigte männlich 10.589            10.616            -0,3% 10.392            1,9% 10.386            
Leistungsberechtigte weiblich 10.602            10.600            0,0% 10.403            1,9% 10.395            
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 14.744            14.755            -0,1% 14.478            1,8% 14.447            
eLb männlich 7.306             7.324             -0,2% 7.168              1,9% 7.154             
eLb weiblich 7.438             7.431             0,1% 7.310              1,8% 7.293             
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (nEf) 6.447             6.461             -0,2% 6.317              2,1% 6.334             
nEf männlich 3.283             3.292             -0,3% 3.224              1,8% 3.231             
nEf weiblich 3.164             3.169             -0,2% 3.093              2,3% 3.103             
Erwerbstätige Leistungsbezieher* 4.512             4.525             -0,3% 4.549              -0,8% 4.563             
abhängig erwerbstätig 4.193             4.205             -0,3% 4.177              0,4% 4.203             
mit Einkommen bis zu 450 € 2.197             2.210             -0,6% 2.270              -3,2% 2.255             
mit Einkommen zwischen 450 € bis 850 € 856                836                2,4% 848                 0,9% 846                
mit Einkommen ab 850 € 1.140             1.159             -1,6% 1.059              7,6% 1.102             
selbständig erwerbstätig 380                378                0,5% 423                 -10,2% 414                
* Berichtsmonat März 2015
 
Abbildung 8 – Strukturdaten 
 
 
3. Arbeitslose 
 
Die Arbeitslosenquote für die Stadt Münster (Rechtskreise SGB II und SGB III) beträgt im Juli 
2015 6,0 %, sie ist im Vergleich zum Vormonat um 0,3 Prozentpunkte  angestiegen (vgl. Abbi l-
dung 9). Der einhergehende Zuwachs im Bestand der Arbeitslosen im SGB II liegt bei 49 Pers o-
nen bzw. 0,8 %. Der festgestellte Anstieg entfällt somit überwiegend auf den Rechtskreis SGB III. 
Die Arbeitslosenquote im Rechtskreis II liegt in Folge unverändert bei 4,0 %. 
 
Arbeitslose Berichtsmonat: Juli 15
Ist Vormonat Abweichung Vorjahresmonat Abweichung Durchschnitt Vorjahr
 Arbeitslosenquote Münster (in %) 6,0                5,7                      5,3% 6,2                      -3,2% 6,0                      
 Anteil ALG II-Bezieher an Arbeitslosenquote (in %) 67,1                 69,0                    -2,8% 69,4                    -3,4% 68,3                    
 Bestand Arbeitslose SGB II 6.434                   6.385                   0,8% 6.692                   -3,9% 6.430                   
    Männer 3.628                   3.575                   1,5% 3.702                   -2,0% 3.572                   
    Frauen 2.806                   2.810                   -0,1% 2.990                   -6,2% 2.858                   
    15 bis unter 25 Jahre 532                     526                     1,1% 540                     -1,5% 509                     
    dar. 15 bis unter 20 Jahre 93                       91                       2,2% 84                       10,7% 93                       
    50 Jahre und älter 1.882                   1.877                   0,3% 1.973                   -4,6% 1.915                   
    dar. 55 Jahre und älter 1.072                   1.072                   0,0% 1.088                   -1,5% 1.057                   
    Langzeitarbeitslose 3.541                   3.521                   0,6% 3.461                   2,3% 3.313                   
    dar. 25 bis unter 55 Jahre 2.637                   2.607                   1,2% 2.589                   1,9% 2.464                   
    dar. 55 Jahre und älter 798                     805                     -0,9% 764                     4,5% 741                     
    Schwerbehinderte 393                     381                     3,1% 384                     2,3% 378                     
    Ausländer 1.558                   1.572                   -0,9% 1.430                   9,0% 1.365                   
 
Abbildung 9 – Arbeitslose

7 
V/0678/2015 
 
4. Sanktionen 
 
Im Berichtsmonat April sind 467 Sanktionen wirksam, dies sind 6,0 % bzw. 30 Sanktionen wen i-
ger als im Vormonat (vgl. Abbildung 10). Die Sanktionsquot e ist in Münster entgegen der En t-
wicklung auf Bundes - und Landesebene gesunken und liegt bei 2,5 %. Auch für die Höhe des 
Kürzungsbetrages gilt, dass im Gegensatz zu Bund und Land eine Verri ngerung zu verzeichnen 
ist. Der Betrag liegt in Münster zudem weiterhin deutlich unter dem Vergleichsniveau.  
 
 
Sanktionen Berichtsmonat: April 15
Ist Vormonat Abweichung Vorjahresmonat Abweichung Durchschnitt Vorjahr
 Anzahl der wirksamen Sanktionen 467                            497                            -6,0% 570                            -18,1% 508                            
 Sanktionsquote 
 Münster 2,5                              2,6                              -5,4% 3,0                              -19,0% 2,7                              
 Nordrhein-Westfalen 2,8                              2,6                              4,1% 3,1                              -11,9% 3,0                              
 Deutschland 3,0                              2,9                              3,7% 3,3                              -10,9% 3,2                              
 Durchschnittliche Höhe der Kürzung 
 Münster 89,64 €                        92,57 €                        -3,2% 96,15 €                        -6,8% 94,18 €                        
 Nordrhein-Westfalen 103,72 €                      103,67 €                      0,1% 102,64 €                      1,1% 101,75 €                      
 Deutschland 108,79 €                      107,76 €                      1,0% 108,06 €                      0,7% 106,96 €                      
 
Abbildung 10 – Sanktionen 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlage: 
Glossar

Basisinformation_ASSGVAf_Anlage_Glossar

7114 Zeichen

Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik  (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) 
- Anlage zur Basisinformation des Jobcenter Münster – 
 
 
 
Aktivierung  Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsfö rderung zur beruflichen Eingliederung/ 
Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleistungsbe- 
ziehenden (K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehen den in einer Maßnahme der aktiven Arbeits- 
förderung im Berichtsmonat (Zähler) und der Zahl der  Langzeitleistungsbeziehenden gesamt im 
Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des J obcenters wird die Aktivierungsquote der 
Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurc hschnittswert abgebildet (entsprechend der 
mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
Alo  = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis  stehen, eine versicherungspflichtige zu- 
mutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsb emühungen zur Verfügung stehen und 
sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote  Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der 
zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich 
zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mit- 
helfenden Familienangehörigen.  
Asu  = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist 
weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen Arbeit- 
suchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftig ung suchen, auch wenn sie bereits eine 
Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen 
Maßnahme befinden. 
BG  = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer so genannten Verantwortungs- und Einstehensge- 
meinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen 
(Ehegatten/ Partner und Kinder), nicht aber Großeltern oder Verschwägerte.  
BM  = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem sta- 
tistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statisti- 
schen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
eLb  = erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die 
erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE  = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise 
zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommuna- 
len Trägers.  
Integration  Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Mo- 
naten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im 
Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcen- 
ters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem 
Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).

JDW  = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
JFW  = Jahresfortschrittswert  
Kumulierte Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosenquote  Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und 
der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisin- 
formation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurchschnittswert 
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
Leistungsberechtigte  Personen, die im Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für 
Arbeitsuchende (SGB II) stehen. 
LfU  = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- 
und Heizkosten).  
LLU  = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie) 
und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA  = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB  = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate 
hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebens- 
jahres) mit einzubeziehen, werden Langzeitleistungsbeziehende ab Vollendung des 17. Lebens- 
jahres ausgewiesen.  
Nachhaltigkeit  Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Beschäfti- 
gungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote 
(K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten 
(Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den 
vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
nEf  = nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft 
leben, selbst aber noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren), oder aufgrund ihrer 
gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, 
mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmark- 
tes zu arbeiten. 
Sanktionen  Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen durch den erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten. Im Falle wiederholter Pflichtverletzungen können Sanktionen von bis zu 
100% des Arbeitslosengeldes II (Regelbedarf und Kosten der Unterkunft) verhängt werden. 
Sanktionsquote  Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen 
Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum Stichtag 
(Nenner).  
Verän derungsrate des 
Bestands der Langzeit- 
leistungsbeziehenden 
(K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der 
Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Ba- 
sisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnittswert 
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
zkT  = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Optionskom- 
mune) – z. B. Jobcenter Münster

Beratungsverlauf (1)

28.10.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 16 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0678/2015
Typ
Vorlagen
Datum
15.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37