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2705/2017

Bürgereingabe gem. § 24 GO, Erhalt des Ulrich-Haberland-Hauses

Mitteilung Ausschuss 01.09.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 19.09.2017, TOP 2.3

Auszug aus der Niederschrift des Liegenschaftsausschusses vom 09.05.2017

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Mitteilung Ausschuss

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Schreiben der Bürgervereine von Stammheim & Flittard

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Auszug aus der Niederschrift des Liegenschaftsausschusses vom 09.05.2017

22491 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin

Geschäftsführung
Liegenschaftsausschuss

Frau Lesser

Telefon: (0221) 221-23074
Fx : (0221) 221-24500
"E-Mail: gerhild.lesser@stadt-koeln.de
Datum: 10.05.2017

Auszug

aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des
Liegenschaftsausschusses vom 09.05.2017

öffentlich

1.1.1.1. Ulrich-Haberland-Haus / Stammheimer Schlosspark
AN/0741/2017

Bei Enthaltung der SPD-Fraktion wurde einstimmig der Dringlichkeitsantrag der
CDU- und GRÜNE-Fraktion (AN/0741/2017) mit der Übernahme des Zusatz- und
Änderungsantrags der FDP-Fraktion (AN/0754/2017) beschlossen.

Beschluss:

Vor dem Hintergrund der Beantwortung der Anfrage AN/1538/2016 der CDU- und
GRÜNE-Fraktion (3358/2016) und der darauf bezugnehmenden Stellungnahme der
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) vom 07.10.2016 beschließt der Lie-
genschaftsausschuss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. den uneingeschränkten Fortbestand und Pflege des unter Denkmalschutz ste-
henden Stammheimer Schlosspark einschließlich der dort befindlichen Natur-
denkmäler als vorrangiges öffentliches Interesse weiterhin zu sichern.

2. Planungen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB), das bestehen-
de Klärwerk in südlicher Richtung durch Nutzung des Grundstücks des Ulrich-
Haberland-Hauses bzw. Teile des Stammheimer Schlossparks sowie Planun-
gen für ein Heranrücken des Klärwerkbetriebs an den Schlosspark, eine Ab-
sage zu erteilen.

3. ein Verfahren zur Denkmalschutz-Entwidmung und Niederlegung des Ulrich-
Haberland-Hauses, wie es die Verwaltung vorschlägt, wird nicht weiterverfolgt.
Stattdessen ist zu prüfen, das Gebäude ganz oder teilweise für sozial- oder
kulturwirtschaftliche Nutzungen vorzusehen und an einen Privatinvestor zu

veräußern. Solche Nutzungen können insbesondere Ateliers und/oder eine Al-
testagenstätte/Cafel/Bistro-Betrieb auf privatwirtschaftlicher Basis sein. Ein
entsprechend öffentliches Verfahren zur Einholung von Interessensbekundun-
gen privater Investoren für eine Übereignung soll vorbereitet werden. Die da-
für notwendigen Voraussetzungen — Prüfung der baurechtlichen Genehmi-
gungsfähigkeit, Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts — sind kurzfristig dar-
zustellen.

4. Über die Umsetzung des Beschlusses ist der Liegenschaftsausschuss, der
Stadtentwicklungsausschuss, der Ausschuss Umwelt und Grün sowie die Be-
zirksvertretung 9 zu unterrichten.

5. Der Betrieb der Abwasser-Druckleitung entlang der Straße „Am Stammheimer
Schlosspark“ ist weiter sicherzustellen.

6. Den Hinweisen, dass ein Grundstück in der Nähe verkäuflich sei, ist nachzu-
gehen, um dort ggf. notwendige Infrastruktur anzusiedeln.

Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen

Die Oberbürgermeisterin 35 stac

Geschäftsführung
Liegenschaftsausschuss

Frau Lesser
Telefon: (0221) 221-23074
Fx : (0221) 221-24500
E-Mail: gerhild.lesser@stadt-koeln.de
Datum: 14.06.2017
Auszug

aus der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses
vom 09.05.2017

öffentlich

1.1.1 Ulrich-Haberland-Haus
230/1
3358/2016

Beantwortung einer Anfrage:

Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen baten darum, die folgen-
de Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Liegenschaftsausschusses aufzu-
nehmen und sie auch dem Ausschuss Umwelt und Grün sowie dem Stadtentwick-
lungsausschuss mitzuteilen:

„Seit geraumer Zeit wird für das städtische Baudenkmal „Ulrich-Hab erland-Haus“,
das unmittelbar am ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden Stammheimer
Schlosspark liegt und gemäß Landschaftsplan ein geschützter Landschaftsbestand-
teil ist, nach einer angemessenen Nutzung durch einen Investor gesucht. Derzeit in-
teressieren sich unseres Wissens zwei Investoren für dieses Objekt, die jeweils von
in Köln bekannten und renommierten Architekten begleitet werden. Im Wesentlichen
beinhalten ihre Konzepte eine Wohnnutzung für altengerechtes und betreutes Woh-
nen. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender

Fragen:

1. Führt die Verwaltung mit diesen Interessenten Gespräche und wie ist der
Sachstand dieser Gespräche?

2, Welche konkreten Nutzungsvorstellungen wurden seitens der Interessenten
dargestellt?

8; Welche denkmalschutz-, planungs- und genehmigungsrechtlichen Erforder-

nisse sind bei einer Wohnnutzung des Ulrich-Haberland-Hauses zu berück-
sichtigen und unter welchen Rahmenbedingungen ist eine Wohnnutzung rea-
lisierbar?

4. Treffen Informationen zu, wonach die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AÖR
(StEB) Planungen betreibt, das Großklärwerk Stammheim in südliche Rich-
tung zu erweitern und zu diesem Zweck sogar den Abriss des denkmalge-
schützten Ulrich-Haberland-Hauses in Erwägung ziehen zu wollen?

5. Welche Motive veranlassen die Verwaltung -sofern dies zutreffen sollte- einen
solch gravierenden Sachverhalt nicht den zuständigen Ratsgremien darzule-
gen?“ .

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu Frage 1:

Die Verwaltung hat bei Anfragen zu einer möglichen Nutzung des Ulrich-Haberland-
Hauses sämtliche Interessenten in persönlichen Gesprächen, Briefen, E-Mails oder
Telefonaten über den Sachstand ausführlich informiert. Sämtliche Gespräche sind
abgeschlossen.

Zu Frage 2:

Sämtlichen Anfragen der letzten Jahre war gemein, dass sie nicht konkret waren
bzw. auch nach Informationsgesprächen nicht konkreter wurden. Ohne eine vertiefte
Auseinandersetzung mit den bestehenden Rahmenbedingungen und unter Verzicht
auf die Entwicklung planungsrechtlicher Lösungsvorschläge wurden zum Teil ledig-
lich anhand Renderings Ideen zu Wohnnutzungen unterschiedlicher Ausprägung
präsentiert.

Zu Frage 3:

Eine Wohnnutzung ist aufgrund der bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten ausge-
schlossen.

Begründung:

Das 1952 von der Bayer AG als Altenheim errichtete Gebäude wurde wegen gerin-
ger Auslastung 1982 geschlossen und an die Stadt verkauft. Zwischen 1983 und
2001 wurde es als Studentenwohnheim genutzt. Seitdem steht es leer. Die denkmal-
rechtliche Unterschutzstellung erfolgte 1989. Der unmittelbar angrenzende Schloss-
park steht bereits seit 1980 unter Denkmalschutz. Das Ulrich-Haberland-Haus hatte
eine Baugenehmigung als Alten- bzw. Studierendenwohnheim und genoss daher
Bestandsschutz. Da seit der Aufgabe der früheren Nutzung bereits 15 Jahre vergan-
gen sind, ist dieser Bestandsschutz jedoch erloschen.

Jede Nutzung würde daher eine neue Baugenehmigung erfordern. Diese kann je-
doch aus folgenden Gründen nicht erteilt werden:

e Es existiert kein Bebauungsplan. Bereits 2013 wurde festgestellt, dass ein Be-
bauungsplan, der eine Wohnnutzung vorsieht, auch nicht aufgestellt werden
kann. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte deshalb am 14.03.2013 in öf-
fentlicher Sitzung einstimmig das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungs-
plans im Kontext des Projekts „;rhein - wohnen am strom“ aufgehoben. Dem
vorangegangen war eine differenzierte Abwägung der Stellungnahmen, der
fachtechnischen Prüfung und der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit des Be-
bauungsplan-Entwurfs. Es muss festgestellt werden, dass das städtebauliche
Konzept nicht mehr umgesetzt werden konnte, da

- die Berücksichtigung des Erhalts des Naturdenkmals (Platane) und der
Wegebeziehung im Nordwesten des Schlossparks den westlichen Bau-
körper in einem Maß reduziert, dass eine wirtschaftliche Umsetzung nicht
mehr gegeben ist,

- die Berücksichtigung der historischen Hochwasserschutzmauer ein Pla-
teau zum Rhein hin als entwurflichen Kerngedanken unmöglich macht,

- die Maßgabe der Erschließung über die Straße Am Stammheimer
Schlosspark die Verschiebung des östlichen Baukörpers nach Süden in
den Schlosspark erfordert, was eine weitere Beeinträchtigung des
Schlossparks nach sich zöge.

Ferner resultierte im o.g. Verfahren aus der frühzeitigen Beteiligung der
Dienststellen und Träger öffentlicher Belange, dass ein umfänglicher Ausbau
der Straße Am Stammheimer Schlosspark für die Erschließung erforderlich
wäre. Demgegenüber wurde der unbedingte Erhalt des wertvollen schützens-
werten Baumbestands im Schlosspark eingefordert. Zu diesem Zweck wurde
eine Baumkartierung angefertigt.

Der Ausbau der Straße Am Stammheimer Schlosspark als öffentliche Er-
schließungsanlage und der Schutz des Stammheimer Schlossparks erschwer-
ten zudem die Anlage der erforderlichen Stellplätze erheblich. Für ebenerdi-
ges Parken im Plangebiet müssten größere Flächen versiegelt werden. Eine
Tiefgarage würde ebenfalls Eingriffe in den Baumbestand des Parks bedeuten
und wäre in der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung (Sanierung des denkmal-
geschützten Ulrich-Haberland-Hauses, Ausbau der Straße Am Stammheimer
Schlosspark) nicht finanzierbar.

Nach Abwägung der Stellungnahmen, der fachtechnischen Prüfung und der
Betrachtung der Wirtschaftlichkeit konnte die planerische Grundlage für den
Bebauungsplan-Entwurf nicht aufrechterhalten werden. Die Verwaltung emp-
fahl daher, das Vorhaben, ergänzende Neubauten planungsrechtlich zu si-
chern, aufzugeben und das Bauleitplanverfahren einzustellen. Mit Verzicht auf
eine ergänzende Bebauung entfiel auch das Planerfordernis nach $ 1 Ab-
satz 3 Satz 1 BauGB.

Rechtsgrundlage für die planungsrechtliche Beurteilung einer Nutzungsände-
rung des Ulrich-Haberland-Hauses ist $ 35 BauGB, Außenbereich. Dort sind
regelmäßig nur sogenannte „privilegierte Nutzungen“ zulässig. Dazu gehören
beispielsweise landwirtschaftliche Betriebe oder auch solche Nutzungen, die
im Bebauungszusammenhang aufgrund ihrer Emissionen selbst zu Beein-
trächtigungen führen würden. Wohnnutzungen gehören nicht dazu.

Bei denkmalgeschützter, also erhaltenswerter Substanz, wie dies hier der Fall
ist (vgl. $ 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB), wären grundsätzlich auch andere Nutzun-
gen zulässig, auch eine Wohnnutzung. Eine entsprechend sensible Nutzung
scheidet jedoch aus Sicht der Verwaltung aufgrund der Unverträglichkeit mit
der in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Abwasserbehandlungsanlage
aus. Das Risiko, dass auch weniger sensible Nutzungen des Ulrich-
Haberland-Hauses zu massiven betrieblichen Einschränkungen der unmittel-
bar benachbarten Abwasserbehandlungsanlage, einer zentralen Infrastruktur-
einrichtung der Stadt Köln, führen könnte, wäre enorm hoch und ist daher un-
bedingt zu vermeiden.

Die Stadtentwässerungsbetriebe haben mit Schreiben vom 10.12.2013 die
Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt. Im Flächennutzungsplan
wird das Areal derzeit als Grünfläche mit dem Signet "Alteneinrichtung" darge-
stellt. Die StEB beantragten eine Änderung des FNP. Aufgrund erforderlicher
Erweiterungen des Großklärwerkes und Anpassungen an den Stand der
Technik (Einbau einer 4. Reinigungsstufe) sollte das Areal des Ulrich-
Haberland-Hauses und weitere Teile des Schlossparks in einer FNP-
Fortschreibung für Klärwerkserweiterungsbedarfe reserviert werden. Einen ak-
tuellen Bedarf für die Erweiterung gibt es nicht, lediglich im Sinne einer Vor-

sorgemaßnahme sollte der FNP angepasst werden. Diesen Antrag hat 61 mit
Schreiben vom 19.02.2014 an die StEB abgelehnt mit dem Hinweis auf die
unter Denkmalschutz stehenden Anlagen Schlosspark und Ulrich-Haberland-
Haus.

+ 23 als Eigentümerin des Ulrich-Haberland-Hauses hatte die Absicht, das Ge-
bäude niederzulegen, weil der bauliche Zustand als desolat zu bezeichnen
und nach Ansicht von 23 aufgrund der unzureichenden Erschließung und der
Restriktionen aus dem Landschafts- und Denkmalschutzschutz eine wirt-
schaftliche Nutzung des Gebäudes nicht darstellbar ist. Diese Haltung fand
auch ihren Niederschlag in der Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion
der BV Mülheim am 26.01.2015 (Session-Nr. 0102/2015). Aufgrund dieser
Beantwortung fasste die BV Mülheim in ihrer Sitzung am 09.03.2015 in einem
gemeinsamen Dringlichkeitsantrag den Beschluss, dass der Abriss des Ulrich-
Haberland-Hauses abgelehnt würde und die Verwaltung beauftragt wird, nach
einem geeigneten Investor zu suchen (AN 0435/2015). Diesen Auftrag bemüht
sich 23 umzusetzen, aufgrund der geschilderten Restriktionen allerdings bis-
lang ohne Erfolg.

Die erneute Betrachtung des Sachverhaltes im März 2017 durch das Stadtplanungs-
amt bestätigte die vorangegangenen Schlussfolgerungen. Die Schaffung von Pla-
nungsrecht für eine neue Nutzung des Ulrich-Haberland-Hauses ist auch bei noch-
maliger Betrachtung nicht möglich. Zusätzlich zu den bereits aufgeführten Rahmen-
bedingungen kommen folgende Aspekte hinzu:

e Auf dem Klärwerksgelände treten tieffrequente Impulsgeräusche auf. Diese
Geräusche lassen sich nicht unterbinden und ein wirksamer Schutz vor diesen
ist aufgrund der Frequenz nicht möglich. Verschärft würde der Konflikt zwi-
schen Wohnnutzung und Kläranlage durch eine aller Voraussicht nach not-
wendige Erweiterung der Kläranlage, wobei dann auch die Frage der Ge-
ruchsbelastung neu bewertet werden müsste.

e Bei der Kläranlage handelt es sich um eine ortsgebundene Einrichtung mit
übergeordnetem öffentlichen Belang. Bei der Abwägung des öffentlichen Inte-
resses nach Erhalt und Nutzung eines Denkmals gegen den Belang des
Schutzes einer Großkläranlage muss der Schutz der Kläranlage mit den ge-
troffenen Investitionen deutlich schwerer wiegen.

Das Stadtplanungsamt sieht auch nach nochmaliger Prüfung des Sachverhalts keine
Möglichkeit, durch ein Bebauungsplanverfahren die Nachnutzung des Ulrich-
Haberland-Hauses mit einer Wohnnutzung zu ermöglichen, ohne dass es zu etwai-
gen Beeinträchtigungen des Klärwerksbetriebes kommen könnte. Die Herstellung
einer gesicherten Erschließung ist aufgrund des Baumbestandes und des Denkmals
„Schlosspark“ faktisch unmöglich.

Die Spielräume für-eine Genehmigung nach $ 35 BauGB sind sehr stark einge-
schränkt. Der Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang enthält für das Areal le-
diglich das Signet „Alteneinrichtung“. Die seinerzeitige Nutzung als Studentenwoh-
nen liegt länger als sieben Jahre zurück, der Bestandsschutz ist damit verwirkt.

Im Weiteren ist zwingend zu bedenken, dass zur Versorgung der Stadt die Sicherung
des Standortes für das Klärwerk mit seinen Ausbauerfordernissen zu gewährleisten
ist in Anbetracht der Prognose zum Wachstum der Stadt.

Zu Fragen 4 und 5:

Die Verwaltung hat hierzu die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) um Stel-
lungnahme gebeten. Diese ist als Anlage beigefügt.

Aktuell erneuerte die StEB ihre Einschätzung: „Die Einschätzung seitens der StEB
ist, dass eine Klärwerkserweiterung aufgrund des prognostizierten Bevölkerungs-
wachstumes und aufgrund von verschärften Reinigungsanforderungen kommen wird.
Zum heutigen Tag kann Umfang und Zeitpunkt allerdings nicht vorhergesagt werden.
Die dem Schlosspark zugewandt Seite wäre bei-einer notwendigen Vergrößerung
der Belebungsbecken zuerst betroffen. Würde man nun ersatzweise neue Bele-
bungsbeckenvolumina auf der Nordseite der Kläranlage errichten, so bestünde der
Mehraufwand im Bau von großvolumigen Umleitungskanälen sowie eines Pumpwer-
kes. So kommt die grobe Einschätzung einer 2-stelligen Kostenmehrung zustande.
Dieser Schätzung liegt heute aber noch keine dezidierte Planung zugrunde. Auch
wäre es nicht sinnvoll, eine solche Planung für ein Szenario aufzustellen, dessen
Auslegungsparameter noch nicht bekannt sind. Diese Zahlen könnten immer in Zwei-
fel gezogen werden.

Unabhängig von diesem Zusammenhang ist bei allen Überlegungen für eine Flä-
chennutzung in der Nachbarschaft zur Kläranlage auf die bestehende Geruchsbelas-
tung hinzuweisen, die in unmittelbarer Nähe nicht zu vermeiden ist.“

Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen

Der Ausschussvorsitzende RM Frank bittet Herrn Brandenburg als Vertreter der
StEB um Darstellung der Begehrlichkeiten der StEB bezüglich einer geplanten Aus-
dehnung des Klärwerks.

Herr Brandenburg erläutert, dass es derzeit keine Planungen bezüglich einer Erwei-
terung außerhalb der Klärwerksgrenzen gibt. Gesetzesänderungen machen aber ggf.
jedoch später eine Erweiterung notwendig. Daher ist es aus Gründen der Daseins-
vorsorge erforderlich, eine mögliche Erweiterung planungsrechtlich zu sichern. Vo-
raussetzung für eine Erweiterung in südlicher Richtung ist jedoch nur eine Änderung
des FNP.

RM Frank fragt, ob auch eine Erweiterung in nördliche Richtung möglich ist.

Herr Brandenburg erläutert, dass Kernstück der Anlage die südlich gelegenen Bele-
bungsbecken sind. Eine Erweiterung des Klärwerks im Norden bedeutet, dass das
Abwasser vom Süden in den Norden und zurück gepumpt werden muss. Damit ver-
bunden wären erhebliche Kosten sowohl für die Investitionen als auch für den dauer-
haften Betrieb, wodurch der Gebührenaufwand zu Lasten der Bürger steigt.

Die Oberbürgermeisterin 35 stadt. K

Geschäftsführung
Liegenschaftsausschuss

Frau Lesser

Telefon: (0221) 221-23074
Fx : (0221) 221-24500
E-Mail: gerhild.lesser@stadt-koeln.de
Datum: 14.06.2017
Auszug

aus der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses
vom 09.05.2017

öffentlich

1.1.1.1. Ulrich-Haberland-Haus / Stammheimer Schlosspark
AN/0741/2017

Bei Enthaltung der SPD-Fraktion wurde einstimmig der Dringlichkeitsantrag der
CDU- und GRÜNE-Fraktion (AN/0741/2017) mit der Übernahme des Zusatz- und
Änderungsantrags der FDP-Fraktion (AN/0754/2017) beschlossen.

Beschluss:

Vor dem Hintergrund der Beantwortung der Anfrage AN/1538/2016 der CDU- und
GRÜNE-Fraktion (3358/2016) und der darauf bezugnehmenden Stellungnahme der
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) vom 07.10.2016 beschließt der Lie-
genschaftsausschuss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. den uneingeschränkten Fortbestand und Pflege des unter Denkmalschutz ste-
henden Stammheimer Schlosspark einschließlich der dort befindlichen Natur-
denkmäler als vorrangiges öffentliches Interesse weiterhin zu sichern.

2. Planungen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB), das bestehen-
de Klärwerk in südlicher Richtung durch Nutzung des Grundstücks des Ulrich-
Haberland-Hauses bzw. Teile des Stammheimer Schlossparks sowie Planun-
gen für ein Heranrücken des Klärwerkbetriebs an den Schlosspark, eine Ab-
sage zu erteilen.

3. ein Verfahren zur Denkmalschutz-Entwidmung und Niederlegung des Ulrich-
Haberland-Hauses, wie es die Verwaltung vorschlägt, wird nicht weiterverfolgt.
Stattdessen ist zu prüfen, das Gebäude ganz oder teilweise für sozial- oder
kulturwirtschaftliche Nutzungen vorzusehen und an einen Privatinvestor zu
veräußern. Solche Nutzungen können insbesondere Ateliers und/oder ein Al-
tentagenstätten- / Cafe-/Bistro-Betrieb auf privatwirtschaftlicher Basis sein. Ein
entsprechend öffentliches Verfahren zur Einholung von Interessensbekundun-
gen privater Investoren für eine Übereignung soll vorbereitet werden. Die da-
für notwendigen Voraussetzungen — Prüfung der baurechtlichen Genehmi-

gungsfähigkeit, Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts — sind kurzfristig dar-
zustellen.

4. Über die Umsetzung des Beschlusses sind der Liegenschaftsausschuss, der
Stadtentwicklungsausschuss, der Ausschuss Umwelt und Grün sowie die Be-
zirksvertretung 9 zu unterrichten.

5. Der Betrieb der Abwasser-Druckleitung entlang der Straße „Am Stammheimer
Schlosspark“ ist weiter sicherzustellen.

6. Den Hinweisen, dass ein Grundstück in der Nähe verkäuflich sei, ist nachzu-
gehen, um dort ggf. notwendige Infrastruktur anzusiedeln.

Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen

Frau BG Blome schlägt vor, zunächst ein interfraktionelles Gespräch mit Beteiligung
der Bauverwaltung zu führen. Da ein verantwortlicher Umgang mit potentiellen Inves-
toren erforderlich ist, soll in diesem Gespräch im Vorfeld geklärt werden, welche Nut-
zung möglich ist.

Der Liegenschaftsausschuss stimmt dem zu und bittet die Beigeordnete über die
Gespräche mit Investoren den Ausschuss fortlaufend zu informieren.

Dem Ausschuss Anregungen und Beschwerden soll das Beschluss-Ergebnis des
Liegenschaftsausschusses mitgeteilt werden.

Niederschrift über die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 09.05.2017

ge zu erteilen.

3. ein Verfahren zur Denkmalschutz-Entwidmung und Niederlegung des Ulrich-
Haberland-Hauses, wie es die Verwaltung vorschlägt, wird nicht weiterverfolgt.
Stattdessen ist zu prüfen, das Gebäude ganz oder teilweise für sozial- oder kul-
turwirtschaftliche Nutzungen vorzusehen und an einen Privatinvestor zu veräu-
ßern. Solche Nutzungen können insbesondere Ateliers und/oder ein Altenta-
genstätten- / Cafe-/Bistro-Betrieb auf privatwirtschaftlicher Basis sein. Ein ent-
sprechend öffentliches Verfahren zur Einholung von Interessensbekundungen
privater Investoren für eine Übereignung soll vorbereitet werden. Die dafür not-
wendigen Voraussetzungen — Prüfung der baurechtlichen Genehmigungsfähig-
keit, Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts — sind kurzfristig darzustellen.

4. Über die Umsetzung des Beschlusses sind der Liegenschaftsausschuss, der
Stadtentwicklungsausschuss, der Ausschuss Umwelt und Grün sowie die Be-
zirksvertretung 9 zu unterrichten.

5. Der Betrieb der Abwasser-Druckleitung entlang der Straße „Am Stammheimer
Schlosspark“ ist weiter sicherzustellen.

6. Den Hinweisen, dass ein Grundstück in der Nähe verkäuflich sei, ist nachzuge-
hen, um dort ggf. notwendige Infrastruktur anzusiedeln.

Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen

Frau BG Blome schlägt vor, zunächst ein interfraktionelles Gespräch mit Beteiligung
der Bauverwaltung zu führen. Da ein verantwortlicher Umgang mit potentiellen Inves-
toren erforderlich ist, soll in diesem Gespräch im Vorfeld geklärt werden, welche Nut-
zung möglich ist.

Der Liegenschaftsausschuss stimmt dem zu und bittet die Beigeordnete über die Ge-
spräche mit Investoren den Ausschuss fortlaufend zu informieren.

Dem Ausschuss Anregungen und Beschwerden soll das Beschluss-Ergebnis des Lie-
genschaftsausschuss mitgeteilt werden.

1.1.2  Bürgereingabe gem. $ 24 GO, betr.: Ulrich-Haberland-Haus
Herr Seifert, 2. Vorsitzender des Bürgervereins erläutert den Antrag
Der Liegenschaftsausschuss nimmt die Bürgereingabe zur Kenntnis

Der Ausschussvorsitzende RM Frank dankt Herrn Seifert für die Darlegung und er-
klärt, dass der Antrag zunächst im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden be-
handelt wird und dieser dann eine Empfehlung an den Fachausschuss abgeben wird.

1.2 Köln nimmt an der Aktion "Stadtradeln vom 17. Juni bis 07. Juli 2017 teil
VIVI7
1237/2017

Mitteilung:
Köln beteiligt sich vom 17. Juni bis 7. Juli 2017 zum zweiten Mal am deutschlandwei-

ten Wettbewerb Stadtradeln des Klima-Bündnisses, dem größten kommunalen Netz-
werk zum Klimaschutz. In diesem Jahr feiert die Kampagne ihr zehnjähriges Jubiläum.

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Eingabe

10699 Zeichen

Bürgerverein Köln-Stammheim e. Y.
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Geschäftsstelle
Jo Jacobi
Geschäfisführer
Geschäftsstelle fü r Anregungen
und Beschwerden an Rat und
Bezirksvertretungen
Ludwigstraße 8
50667 Köln
Arthur-Hantzsch-Str. 4
51061 Köln
Tplefon (0221) 66 36 66
Ernail: jo.jacobi@web.de
i
Eingabe nach $ 24 der Gemeindeordnung NRW
Ulrich-Haberland-Haus - Verschleppung der Vergabe an einen lnvestor
durch die Verwaltung der Stadt Köln
Seit dem Jahr 2002 stehen die Bürgervereine Köln-Stammheim und Köln-Flittard in
anhaltendem Kontakt mit der Verwaltung und den Ratsparteien der Stadt Köln, um das
Ulrich-Haberland-Haus wieder einer Nutzung zuzuführen.
Angedacht sind die Errichtung seniorengemäßer Wohneinheiten (als Altenwohnheim der
Bayer AG ist das Gebäude erstmalig seinerzeit errichtet und genutzt worden) und die
Einrichtung eines Restaurants oder Caf6s, damit die vielen tausend Besucher des
Stammheimer Schlossparks, der nicht nur wegen seiner seit bereits 14 Jahren
stattfindenden Skulpturenausstellung, sondern auch wegen seiner idyllischen Lage
direkt am Rhein, weit über die Grenzen von Köln hinaus bekannt ist, hinreichend
versorgt werden können.
Bereits im Jahr 2006 steht der damalige lnvestor, vertreten durch Herrn Architekt Dr.
Bruno Wasser, mit einem rechtskräftigen Entwurf für den Kauf und die weitere Nutzung
des Gebäudes im Sinne der beiden Bürgervereine kuz vor einer Einigung mit der Stadt
KöIN.
lm Jahr 2007 tritt allerdings die Stadt Köln aus uns nicht näher bekannten Gründen vom
Verkauf der lmmobilie zurück.
Zu diesem Zeitpunkt gibt es bereits eine Liste mit 13! weiteren lnteressenten für das
U lrich-Haberland-Haus.
ln den letzten zehn Jahren scheiterten die Bernühungen der Bürgervereine immer
wieder am Vüiderstand des Liegenschaftsamtes.
Ab2014 verstärken die Vereine die Kontakte zu Verwaltung und Ratsparteien.
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( j{i l i i{-. {- {.ii - 3 i )l;i -i

Doch außer immer wieder geäußerten Vertröstungen wie ..."das muss noch geklärt
werden"... oder ..."die Sache steht zur Beurteilung an"..., sind keine nennenswerten
Reaktionen erfolgt, geschweige denn sogar ein Ergebnis oder zumindest ein
Teilergebn is mitgeteilt worden.
Seit 2015 hat ein neuer, stark interessierter lnvestor, unterstützt durch den Architekten
Herr Schaller, Kontakt zu der Stadt Köln aufgenommen in der Absicht, das Gebäude
nach den vorstellungen der Bürgervereine zu gestalten. umfangreiche
Planungsunterlagen liegen der Stadt Köln vor. Er hat Oktober/November 2016 einen
Kaufantrag an die Stadt gestellt, bis heute aber keine Rückantwort erhalten.
Seit diesem Zeitpunkt plädieren mittlerweile alle Ratsparteien ftir eine Neunutzung des
Gebäudes.
Nachdem auch die zwischenzeitlich aufgetretene Gefahr der Klänruerksenrveiterung in
den Schlosspark vom Tisch ist, dürfte einer Vergabe an einen von mittlerweile zwei
lnvestoren nichts mehr im Wege stehen, zumaldie Denkmalschutzpflege in Kontakt mit
Architekt schaller der geplanten Fassadengestaltung zugestimmt hat.
Alle unsere Bemühungen werden stets von der Stammheimer und Flittarder
Bevölkerung mitgetragen, das beweist nicht zuletzt die Übergabe von über 6000
Unterschriften in dieser Sache an den damaligen Oberbürgermeister Fritz Schramma
vor einigen Jahren.
Umso größer ist das Unverständnis in der Bevölkerung, warum es nicht endlich weiter
geht.
Bisher wurde viel Geld des Steuezahlers zur Absicherung des Gebäudes investiert.
Diese Ausgaben könnten durch einen Verkauf des Objektes leicht wieder erwirtschaftet,
bzw. ein deutlicher Gewinn erzielt werden.
Für uns ist es weiterhin nicht nachvollziehbar, weshalb die Angelegenheit nicht endlich
jetzt, wo doch alle Voraussetzungen gegeben sind, von der Stadt Köln im Sinne der
Bürger und zur Verschönerung der beiden Stadtteile und des historischen Schlossparks
abgeschlossen wird.
Köln, 09. 03 2A17
-j! -/*L_ =*_Z -.-r::=p^ t
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Günter Seiffert
2. Vors. BV K.-Stammheim
1. 1"or':itz*rlc:; ,Ir:it:ilni:; Scl:il]'gcn: l. \rs;t.iiizcrrri*.: {;iillfi. Sciileri
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An:
Cc:
Betreff:
Wichtigkeit:
Bürgerverein Köln-Stam mheim
Geschäftsstelle Jo Jacobi
Arthur-Hantzsch-Straße 4
51051 Köln
geschaeftsstelle-anreg u ngen-beschwerden@stadt-koeln. de
jo.jacobi@web.de
Ergänzung des Schreibens vom Bürgerverein Köln-Stammheim vom 9.3.2017
zum Thema Ulrich-Haberland-Haus
Hoch
Einsans -6Aprit 2017
I Die 0berbürgerm€lsterin
I Bürgeramt lnnenstadt
I Poststelle Ludwigstr. S
Sehr geehrter Herr Schmitz,
mit dieser E-Mail möchte ich lhnen noch eine Ergänzung zu unserem Schreiben vom 9. 3.
Tt7 zum Thema Ulrich-Haberland-Haus
zukommen lassen.
Das Schreiben der Oberbürgermeisterin vom 23. 03. 2Ot7 an die SPD-Ratsfraktion, speziell
an Herrn Börschel, zum Ulrich-Haberland-Haus
macht dies unbedingt erforderlich.
Köln, 2.4.2017 gez. Jo Jacobi
Ergänzung: 
e---f;/oA
Ulrich-Haberland-Haus
Stellungnahme der Bürgervereine aus Stammheim und Flittard zu Vorlagen Nr. 3358/2016 v. 23.03.2017
4@
Die Antwort ist unwahr! Nach Auskunft beider lnteressenten ist es nicht zu persönlichen Gesprächen
gekommen. Alle Terminanfragen sind abgewimmelt worden! Die Aussage, sämtliche Gespräche sind
abgeschlossen, ist eine Frechheit!
ZuFrage2z
Die Anfragen beider lnteressenten waren sogar sehr konkret. Von beiden wurde eine Kaufanfrage
unterbreitet und beide haben detaillierte Unterlagen und Pläne eingereicht. Es gab also keine
,,graphischen Skizzen", wie von Frau Berg behauptet wird, sondern maßstabsgetreue Bauzeichnungen!
Zu Frage 3:
Frau Berg schreibt zu allen Fragen immer von einer geplanten Wohnnutzung! Von einer ausschließlichen
Wohnnutzung spricht aber keiner der beiden lnteressenten.
Der Architekt Christian Schaller plant in Kooperation mit Herrn Kloostermann für einen großen Teil des
Gebäudes ,,Betreutes Wohnen". Dazu ein Caf6 und den Rest als Boardinghaus. lm Übrigen weisen wir

darauf hin, dass Architekt Schaller die Fassadengestaltung bereits mit dem Amt für Denkmalpflege
abgestimmt hat.
Architekt Dr. Bruno Wasser möchte mit einem Aachener lnvestor ein Altenwohnheim ohne Veränderung
des Grundrisses errichten, was ganz dem gültigen Flächennutzungsplan entspricht.
Eine Dreistigkeit sehen wir in der Stellungnahme von Dezernentin Frau Berg, dass seit der Aufgabe der
früheren Nutzung bereits L5 Jahre vergangen sind und daher der Bestandsschutz erloschen ist. Die
Argumente der Bürgervereine, dass die Verwaltung eine bewusste Verschleppung vornimmt um später das
Haus abzureißen, wurden verhöhnt. Genau diese 15 Jahre streiten die Bürgervereine nun schon für eine
Neunutzung des Hauses. Mehrere lnvestoren sind zwischenzeitlich wegen der nicht kooperativen
Verwaltung abgesprungen. Jahrelang wurde von ihr behauptet, es gäbe keine lnteressenten. Eine große
Lüge, denn teilweise gab es bei der Verwaltung eine Liste mit mindestens LL lnteressenten. Selbst Frau
Rekers, kurz vor ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin, sagte bei ihrer Vorstellung, dass es keine
lnteressenten gab.
Die Ausführungen bzgl. des Projektes,,Wohnen am Strom" kommentieren wir hier nicht weiter, denn sie
'-'d heute nicht mehr relevant.
Dagegen erklären beide lnteressenten, dass keine Naturdenkmale dem Bauvorhaben zum Opfer fallen.
Die Erschließung über die Straße,,Am Stammheimer Schlosspark" erfordert natürlich keine Verschiebung
irgendeines Baukörpers in den Schlosspark. Solche Argumente entbehren aller Grundlage! Ein Ausbau der
Straße bedeutet überhaupt keinen Eingriff in den schützenswerten Baumbestand, weil es dort nämlich
keine schützenswerten Bäume gibt.
Die erforderlichen Stellplätze können auf einem privaten Grundstücksstreifen neben der Verkehrsfläche
e;richtet werden. Der Eigentümer ist zur Veräußerung an die lnteressenten bereit. Eine von der
.rwaltung angesprochene Tiefgarage ist gar nicht geplant!
Kommen wir zur aufgeführten Unverträglichkeit mit der in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen
Abwasserbehandlungsanlage. Frau Berg schreibt von einem Risiko, welches bei einer Neunutzung zu
massiven betrieblichen Einschränkungen des Klärwerkes führt. Es ist nicht zu glauben, wie Tatsachen
verdreht werden. Die Bevölkerung geht mit dem Klärwerk ein Risiko ein ! Haben wir nicht Jahrzehntelang
dafür gekämpft und immer wieder Gespräche mit der StEB-Leitung geführt, bis der,,Gestank" auf ein
heutiges geringes Minimum reduziert wurde. Beide lnteressenten gehen sogar soweit, dass sie vertraglich
einen Klageverzicht unterzeichnen.
Die beiden Bürgervereine aus Stammheim und Flittard weisen in diesem Zusammenhang vorsorglich
darauf hin, dass sie einer Ausdehnung der Abwasserbehandlungsanlage in Richtung Schlosspark auf keinen
Fall zustimmen und alle Rechtsmittel ausschöpfen werden!
Das Amt 23 als Eigentümerin hatte die Absicht, das Ulrich-Haberland-Haus niederzulegen, weil es der
Meinung ist, der bauliche Zustand ist desolat. Richtig ist, dass durch die jahrelange Verschleppung der
Verwaltung, die Bausubstanz nicht besser geworden ist. Aber die fachliche Kompetenz der lnteressenten,
die übrigens schon ganz andere,,marode" Gebäude zu neuen Schmuckstücken gemacht haben, steht
-2-
-2-

dagegen. Wenn die lnteressenten vielGeld in die Hand nehmen wollen und in diesem Fall auch noch die
Steuerzahler entlastet werden, dann muss die zuständige Kölner Verwaltung eine positive Entscheidung
für eine Neunutzung treffen. Genauso wie im Jahre 2006, als es bereits eine positive Bauvoranfrage gab.
Alle im Kölner Rat vertretenen Parteien haben sich auf unsere Seite gestellt und befürworten endlich eine
Neunutzung des Ulrich-Haberland-Hauses, genauso wie sie einer Erweiterung des Klärwerkes zum
Schlosspark nicht zustimmen !
Die beiden Bürgervereine fordern deshalb die zuständige Verwaltung mit der Oberbürgermeisterin an der
Spitze auf, umgehend eine Beschlussvorlage zu einer Neunutzung des Haberland-Hauses zu erstellen.
gez. Günter Seiffert
2. Vorsitzender
BV Köln-Stammheim

Mitteilung Ausschuss

605 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer  01.09.2017 
 2705/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 19.09.2017 
 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, Erhalt des Ulrich-Haberland-Hauses 
Gem. der beigefügten Niederschrift des Liegenschaftsausschusses soll der Ausschuss für Anregun-
gen und Beschwerden eine Empfehlung an den Liegenschaftsausschuss abgeben.  
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Eingabe der Bürgervereine Stammheim & Flittard 
Niederschrift des Liegenschaftsausschusses 
Schreiben der Bürgervereine Stammheim & Flittard

Schreiben der Bürgervereine von Stammheim & Flittard

2315 Zeichen

Bürgervereine von rn Ra
Stammheim & Flittard

Geschäftsstelle für Anregung
und Beschwerden an Rat und

onen Geschäftsstelle
"Stadt Köln A|
Jo Jacobi

Bezirksvertretungen . a G j
Eingan, eschäftsführer
Ludwigstraße 8 gang 16. Juni 2017 Arthur-Hantzsch-Str. 4
50667 Köln Die Ob erblirgermeisterin 51061 Köln
Bürgeramt In Telefon (0221) 66 36 66
Poststelie i Email: jo.jacobi@web.de

U-dreshe / oL- 227

dr Köln, den 14.06.2017

Bürgereingabe gemäß $ 24 der Gemeindeordnung
Erhalt des Ulrich-Haberland-Hauses als Alteneinrichtung!
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stellen wir folgenden Antrag für die nächste Sitzung des Ausschusses für Anregun-
gen und Beschwerden:

Beschluss:

Das Ulrich-Haberland-Haus in Stammheim ist entsprechend der Festsetzung im Flächennut-
zungsplan ganz oder überwiegend als Alteneinrichtung zu nutzen, ergänzend dazu mit ei-
nem Restaurant-/Cafe-Betrieb. Mit den vorhandenen Interessenten (privaten Investoren) ist
in diese Richtung zu verhandeln. Eine kulturwirtschaftliche Nutzung wird hingegen definitiv
abgelehnt. Der Beschluss des Liegenschaftsausschusses vom 09.05.2017 wird entspre-
chend geändert.

Begründung:

Wir begrüßen zwar den Beschluss des Liegenschaftsausschusses vom 09.05.2017 dahinge-
hend, dass das Ulrich-Haberland-Haus nicht abgerissen werden, der Stammheimer Schloss-
park erhalten bleiben und das Klärwerk Stammheim nicht nach Süden ausgedehnt werden
sollen. Wir sind aber für eine eindeutige Nutzung des Gebäudes primär als Alteneinrichtung
und bedauern sehr, dass dem entsprechenden Vorschlag der SPD im Liegenschaftsaus-
schuss nicht gefolgt ist. Eine wie auch immer geartete „sozial- oder kulturwirtschaftliche“
Nutzung will vor Ort niemand und wird unsererseits in keiner Weise unterstützt werden! Die
Angebote der Investoren um die Architekten Schaller und Dr. Wasser sind seitens der Ober-
bürgermeisterin endlich ernsthaft zu verhandeln!

Wir erinnern noch einmal an die 6.300 Unterschriften von Stammheimer und Flittarder Bür-
gerinnen und Bürgern, die wir vor über 10 Jahren dem damaligen Oberbürgermeister Fritz

Schramma überreicht haben! Der Bürgerwille muss endlich akzeptiert und umgesetzt wer-

den!

Mit freundlichen Grüßen

ag 2.0
VOR Es Bruno Odenthal

1.Vorsitzender 1. Vorsitzender
Bürgerverein Köln-Stammheim Bürgerverein Köln-Flittard

Beratungsverlauf (1)

19.09.2017 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 2.3 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Ludwigstraße 8
  • Arthur-Hantzsch-Straße 4
  • Am Stammheimer Schloßpark
  • Straße 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2705/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.09.2017
Erstellt
31.08.2017 08:20