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A-N/0019/2013

Umwandlung der Sprickmannstraße in eine Einbahnstraße

Antrag an die BV Nord 02.09.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 17.09.2013, TOP 7.1

A-N-0019-2013-Umwandlung der Sprickmannstraße in eine Einbahnstraße.pdf.

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PEOREERETER

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FDP in der BV Nord

Geringhoffstraße 48

48163 Münster

Tel.: 0251 - 987 30 60
Fax: 0251 - 987 30 61
Email: bv-nord@fdp-ms.de

in der BV Nord

FDP in der BV Nord, Geringhoffstraße 48, 48163 Münster

Tim Stuttmann
Fraktionsvorsitzender

Felix Söhlke
Bezirksvertreter

Datum

29.08.2013

nn
Stad! Münster
Amt für Bürgen- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Nord

02. >ep. 2013

Bezirksverwaltung Nord
Idenbrockplatz 8
48159 Münster

Die Bezirksvertretung Nord möge beschließen:

Die Verwaltung wird um Prüfung und Bericht gebeten, ob die Sprickammstraße in eine
Einbahnstraße umgewandelt werden kann. Die Einfahrt soll im Bereich Beginn Josef
Beckmann Straße auf "Höhe der Brüningheide und die Ausfahrt am Ende der Josef
Beckmmann Straße liegen.

Die Verwaltung teilt der Bezirksvertretung die für diese Maßnahme möglicherweise
entsteheden Kosten mit.

Begründung:

Es befinden sich auf der Sprickmannstraße lediglich auf einer Fahrbahnseite Parkbuchten
für die Anwohner. Dies führt, aufgrund des benötigten Parkraums, dazu, dass die
Anwohner auf der Straßenseite auf der keine Parkbuchten sind, seit Jahren ebenfalls ihre
Pkw abstellen. Hierdurch kommt es auf der Sprickmannstraße zu einer starken Verengung
der Fahrbahn. Besonders wenn der Lieferverkehr von und zum Sprickmannplatz diesen
Bereich passiert, gibt es für den Gegenverkehr kaum die Möglichkeit zum Passieren bzw.
Auszuweichen.

An der Engstelle in Höhe des Atriums kommt es, aufgrund der Fahrbahnverengung, in
häufiger Regelmäßigkeit zu Beinahe - Unfällen. Hier sollte die Bezirksvertretung präventiv
tätig werden und Unfällen, bei denen die Gesundheit der Anwohner und Besucher der
Sprickamnnstraße gefährdet werden, vorbeugen.

Darüber hinaus würde durch die Einrichtung einer Einbahnstraße ein weiterer
Gefahrenpunkt entschärft, an dem es ebenfalls des öfteren zu Beinahe - Unfällen
gekommen ist. An der Ecke Sprickmannstraße - Josef Beckmann Straße gilt die
Vorfahrtsregel „Recht vor Links“ für Pkw die aus der Sprickmannstraße ausfahren. Diese
sind somit vorfahrtsberechtigt. Da die Josef Beckmann Straße jedoch baulich breiter als
die vorfahrtsberchtigte Sprickamnnstraße ist, wird diese Rechts vor Links Regelung, und
die damit einhergehende grundsetzliche Vorfahrt aus der Sprickmannstraße, von den
Verkehrsteilnehmer oft visuel nicht wahrgenommen. Somit wäre durch eine
Einbahnstraßenregelung ein weitere potentieller Unfallpunkt beseitigt.

FDP ın DER BV NORD - DIE LIBERALEN
Die FDP in der BV im Internet: http://www.bvnord.fdp-ms.de Email: bv-nord@fdp-ms.de

Da auf der Josef Beckmann Straße vor der dort befindlichen Grundschule West zur
Verkehrsberuhigung und zur Geschwindigkeitsreduzierung ausreichend hohe
Bodenwellen vorhanden sind, wir durch die Einbahnstraßenregelung auch keine weitere
Gefährdung der Schulkinder, die die Grundschule besuchen, deren Eltern und dem
Lehrpersonal hervorgerufen.

Für die FDP Fraktion

Stuttmann
Söhlke

Beratungsverlauf (1)

17.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Geringhoffstraße 48
  • Sprickmannstraße
  • Josef-Beckmann-Straße
  • Sprickmannplatz
  • Idenbrockplatz 8
  • Brüningheide

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Details

Vorlagen-Nr.
A-N/0019/2013
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
02.09.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37