Mandari Insight

0276/2020

Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2020, Teil 1

Beschlussvorlage Ausschuss 03.03.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.03.2020, TOP 10.22

0276-2020_Anlage2_Konzept Lärmschutzfonds_Daniel Fernandez_Sternhagel

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0276-2020_Anlage1_Konzept Lärmschutzfonds_LuxorMusikveranstaltungsbetriebe_Luxor

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0276-2020_Anlage4_Konzept Lärmschutzfonds_Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V

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Beschlussvorlage Ausschuss

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0276-2020_Anlage5_Konzept Lärmschutzfonds_Auszug aus Niederschrift_Finanzausschuss_23032020

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0276-2020_Anlage3_Konzept Lärmschutzfonds_Volksbühne

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0276-2020_Anlage6_Konzept Lärmschutzfonds_Ergänzende Informationen zum Antrag des Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V.

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0276-2020_Anlage2_Konzept Lärmschutzfonds_Daniel Fernandez_Sternhagel

2268 Zeichen

Anlage 2 zu BV 0276/2020 
 
Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs,  
hier: Daniel Fernandez (Antragsteller) / Sternhagel Punk Rock Bar (Club) 
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen  
Eigentümer der Immobilie   privat (Standard)  
      
Kurzbeschreibung der Maßnahme 
Schalltechnische Untersuchung eines Veranstaltungsraumes / Musikgaststätte 
Zuordnung der Maßnahme 
Konzeptionell-organisatorische Maßnahmen 
Antragsberechtigung 
Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr 
 Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler 
 Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, 
Projektentwicklerinnen / -entwickler) 
 Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene.  
Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen 
Zusammenhängen gefördert.  
 
Künstlerische Qualität 
Professionelle Umsetzung 
Formale Voraussetzungen 
 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet 
befinden. 
 Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen 
vorliegen. 
 Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren 
Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische 
Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen.  
 Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte 
gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). 
Unterlagen 
  Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten -  Prognosen etc. liegen vor 
   
  Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 
            716,98 EUR  förderfähige Gesamtkosten / BRUTTO 
            143,40 EUR  Eigenmittel / Drittmittel 
        573,58 EUR  Förderung durch die Stadt Köln, 
   (gerundet: 600,00 EUR  ca. 80 % der förderf. Gesamtkosten) 
Fazit: Aufgrund vorliegender Beschwerden, die glücklicherweise bisher im bilateralen Kontakt 
geklärt werden konnten, soll eine Schallmessung vorgenommen werden, um über mögliche 
nachhaltige Verbesserungsmaßnahmen informiert zu werden. Durch die Ergebnisse und die damit 
einhergehenden Handlungsempfehlungen soll der „soziale Frieden im Haus / in der Nachbarschaft“ 
fortwährend verbessert werden. Dies trägt entscheidend zu einer Sicherung des Standortes bei.

0276-2020_Anlage1_Konzept Lärmschutzfonds_LuxorMusikveranstaltungsbetriebe_Luxor

2454 Zeichen

Anlage 1 zu BV 0276/2020 
 
Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs,  
hier: Luxor Musikveranstaltungsbetriebe GmbH (Antragsteller) / Luxor (Club) 
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen  
Eigentümer der Immobilie   privat (Standard)  
      
Kurzbeschreibung der Maßnahme 
Einbau einer Wärmepumpenheizung (Umluft Split-Klima-Anlage mit 4 Wand- und 2 Außen-Geräten) 
Zuordnung der Maßnahme 
(Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen 
Antragsberechtigung 
Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr 
 Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler 
 Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, 
Projektentwicklerinnen / -entwickler) 
 Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene.  
Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen 
Zusammenhängen gefördert. 
 
Künstlerische Qualität 
Professionelle Umsetzung 
Formale Voraussetzungen 
 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet 
befinden. 
 Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen 
vorliegen. 
 Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren 
Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische 
Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen.  
 Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte 
gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). 
Unterlagen 
  Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten -  Prognosen etc. liegen vor 
   
  Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 
    19.897 EUR  förderfähige Gesamtkosten / NETTO 
      3.979 EUR  Eigenmittel / Drittmittel 
15.918 EUR  Förderung durch die Stadt Köln,  
 (abgerundet: 15.900 EUR  ca. 80 % der förderf. Gesamtkosten) 
Fazit: Die aktuelle Klimaanlage ist defekt und führte daher immer wieder zu mündlichen 
Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft; aufgrund der hohen Fluktuation bei den hauptsächlich 
studentischen Mietern kam es bis dato noch zu keinen Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen. Eine 
Reparatur der Anlage darf aufgrund der verwendeten (mittlerweile verbotenen) Kühlmittel nicht 
vorgenommen werden.  
Die Außengeräte der neuen Klimaanlage werden zukünftig in Schallschutzhauben montiert, so dass 
- gem. vorliegendem Angebot - eine zusätzliche Schallreduktion erzeugt wird, die mindestens zu 
einer „Halbierung“ des Geräuschpegels auf dem Dach führen wird.

0276-2020_Anlage4_Konzept Lärmschutzfonds_Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V

2680 Zeichen

Anlage 4 zu BV 0276/2020 
 
Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs,  
hier: Bürgerzentrum Ehrenfeld – sozialkulturelles Zentrum – e.V. (Antragsteller) / Bürgerzentrum 
Ehrenfeld (freie Kulturinstitution) 
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen  
Eigentümer der Immobilie   Stadt Köln      Hinweis: Trägerschaftsvertrag liegt vor  
Kurzbeschreibung der Maßnahme 
Ertüchtigung der Sound-Anlage 
Zuordnung der Maßnahme 
(Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen 
Antragsberechtigung 
Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr 
 Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler 
 Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, Projektentwicklerinnen / 
-entwickler) 
 Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene.  
 Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen 
Zusammenhängen gefördert.  
Künstlerische Qualität 
Professionelle Umsetzung 
Formale Voraussetzungen 
 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet 
befinden. 
 Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen 
vorliegen. 
 Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren 
Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische 
Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen.  
 Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte 
gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). 
Unterlagen 
  Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten -  Prognosen etc. liegen vor   Hinweis: weitere Vergleichsangebote werden nachgereicht 
  Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 
            46.000 EUR  förderfähige Gesamtkosten / BRUTTO 
              9.200 EUR  Eigenmittel / Drittmittel 
        36.800 EUR  Förderung durch die Stadt Köln, 
      (ca. 80 % der förderf. Gesamtkosten) 
Fazit: Aufgrund vorliegender Beschwerden soll die aus den 80er Jahren stammende Sound-Anlage 
erneuert werden; bis dato sind „langwellige Frequenzen“ in der Nachbarschaft über mehrere Etagen 
spürbar, so liegen bspw. Mail-Beschwerden aus 01/2020 vor. Durch ein Akustik-Büro wurde bereits 
eine Simulation der Schallausbreitung (Vergleich: vorher / nachher) am 21.01.2020 vorgenommen. 
Laut dieser Analyse sollen durch neue Subwoofer (mit passenden TOPs) erhebliche Verbesserungen 
im Mittel- und Hochtonbereich erreicht werden.  
Hinweis: Der Trägerschaftsvertrag zwischen Stadt Köln und Bürgerzentrum Ehrenfeld e. V. sieht nur die bauliche 
Unterhaltung des überlassenen Gebäudes vor. Ersatz- bzw. Neubeschaffungen von Einrichtungs- und Gebrauchsgegen-
ständen obliegen dem Verein.

Beschlussvorlage Ausschuss

6740 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 0276/2020 
Freigabedatum 
03.03.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / 
Musikclubs" 2020, Teil 1 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen aus 
„Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs“ bis zu der maximal genannten Förder-
summe (Einzelheiten - siehe Anlagen):  
 
AntragstellerIn    Club/freie Kulturinstitution max. Fördersumme 
1. Luxor Musikveranstaltungsbetriebe Luxor         15.900 Euro 
GmbH 
2. Daniel Fernandez    Sternhagel Punk Rock Bar          600 Euro 
3. Volksbühne am Rudolfplatz  Volksbühne am Rudolfplatz     67.600 Euro 
gGmbH 
4. Bürgerzentrum Ehrenfeld – sozial- Bürgerzentrum Ehrenfeld     36.800 Euro 
kulturelles Zentrum – e.V.                                  ---------------------- 
                                                                                                                      120.900 Euro 
 
Die Mittel in Höhe von bis zu 120.900 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen – auf Basis der Zustimmung zur Beschlussvorlage 1675/2019 / 
Einrichtung eines „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs"  
zur Verfügung. 
 
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge-
führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung 
beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. 
 
Für die verbleibenden Mittel in Höhe von 179.100 Euro wird eine gesonderte Beschlussvorlage ein-
gebracht. 
 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 10.03.2020 
Finanzausschuss 23.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  120.900    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 wurden in 
dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 
300.000 Euro für „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs“ dauerhaft zur Verfügung 
gestellt. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis: Freigabe 
durch Fach- und Finanzausschuss auf Basis eines Konzeptes, Fortschreibung in der mittelfristigen 
Finanzplanung“.  
 
Mit Beschlussvorlage 1675/2019 wurde das Konzept für die Vergabe der Mittel vorgelegt und die for-
malen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschussung vom Finanzausschuss beschlossen.  
 
Mit Pressemeldung vom 26.06.2019 wurde über die am 01.08.2019 beginnende Ausschreibung für 
den Lärmschutzfonds informiert. 
Formale Kriterien 
 Antragsberechtigt sind Betreiber von bestehenden freien Kulturinstitutionen / Musikclubs, die 
eine regelmäßige Programmarbeit bzw. Nutzung von mindestens einem Jahr nachweisen kön-
nen und deren Nutzung emissionsintensiv ist.

3 
Die Förderung erfolgt unabhängig von der Organisations- und Rechtsform. 
 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. 
 Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesse-
rung der Situation / Gefährdungslage führen.  
 Weitere Kriterien der Förderung sind hier - wie in allen bereits geförderten Sparten - die künstle-
rische Qualität und professionelle Umsetzung. 
 Jede Förderung muss nachweislich für mindestens fünf Jahre für den Zuwendungszweck der 
kulturellen Nutzung gesichert sein. Abweichende Bindungsfristen können abhängig von Höhe 
und Art der Maßnahme, zum Beispiel für Zwischennutzungen, vereinbart werden. 
 Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 
Euro bezuschusst. 
Inhaltliche Kriterien 
 Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, Lärmemissionen der freien Kulturinstitutio-
nen / Musikclubs zu reduzieren und somit Konflikte zu entschärfen oder direkt zu vermeiden. 
Dies kann sowohl die Förderung von (baulichen / technischen) lärmmindernden Ertüchtigungen 
der freien Kulturinstitutionen / Musikclubs als auch die Entwicklung und Umsetzung von Kon-
zepten (Konfliktvorbeugung, Lärmschutz) umfassen.  
 Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, in-
wieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen bau-
lichen Maßnahmen besteht. 
 
Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des Beschlusses 4290/2018 zur 
Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene.  
 
Entsprechend dem Vorgehen schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschussung 
von 4 Projekten bis maximal 120.900 Euro und damit 40,30 % des Gesamtbudgets vor.  
 
Die vorgeschlagenen Projekte entsprechen grundsätzlich den Kriterien und haben eine nachvollzieh-
bare Kostenschätzung, Preisspiegel der eingeholten Vergleichsangebote sowie eine ausgeglichene 
Finanzierungsplanung nachgewiesen.  
 
Bisher wurden keine Projekte abgelehnt. 
 
Die Entscheidung zur Bezuschussung weiterer Projekte in Höhe der verbleibenden 179.100 Euro wird 
mit gesonderter Beschlussvorlage erfolgen.  
 
Aktuell liegen bereits 5 weitere – zum Teil nur rudimentär bezifferte - Anfragen zur Förderung vor, die 
jedoch noch nicht abschließend geprüft sind. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden, kann eine 
gesonderte Beschlussvorlage zur Entscheidung eingebracht werden.  
 
Von den nun aufgeführten Maßnahmen hat zumindest der Einbau der Wärmepumpenheizung / Klima-
Split-Anlage (im LUXOR) einen positiven Effekt auf den Klimaschutz, da die zu verbauende Technik 
als äußerst umweltschonend dargestellt wird und einer hohen Energieeffizienz (Kühlen und Heizen 
jeweils A ++) entspricht.  
 
Anlagen

0276-2020_Anlage5_Konzept Lärmschutzfonds_Auszug aus Niederschrift_Finanzausschuss_23032020

2374 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 14.04.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses  vom 23.03.2020  
öffentlich 
10.22 Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kul-
turinstitutionen / Musikclubs" 2020, Teil 1 
0276/2020 
RM Frank bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der unter Ziffer 4 genannte Zuschuss 
an den Bürgerzentrum Ehrenfeld – sozialkulturelles Zentrum - e.V. den Vergabekrite-
rien entspricht. Die Entscheidung über diesen Zuschuss solle zurückgestellt werden. 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung der nachfolgend aufgeführten 
Maßnahmen aus „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs“ bis 
zu der maximal genannten Fördersumme (Einzelheiten - siehe Anlagen):  
 
AntragstellerIn   Club/freie Kulturinstitution max. Fördersumme 
1. Luxor Musikveranstaltungsbetriebe Luxor         15.900 Euro  
GmbH 
2. Daniel Fernandez    Sternhagel Punk Rock Bar    600 Euro 
3. Volksbühne am Rudolfplatz  Volksbühne am Rudolfplatz 67.600 Euro  
gGmbH 
                                                                                                               84.100 Euro 
 
Die Mittel in Höhe von bis zu 84.100 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung 
in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen – auf Basis der Zustimmung zur Be-
schlussvorlage 1675/2019 / Einrichtung eines „Lärmschutzfonds für freie 
Kulturinstitutionen und Musikclubs"  
zur Verfügung. 
 
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschuss-
höhe für die aufgeführten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags

übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschluss-
fassung durch den Finanzausschuss. 
 
Der unter Ziffer 4 von der Verwaltung vorgeschlagene Zuschuss wird zurück-
gestellt und die Verwaltung gebeten, die Vereinbarkeit mit den Vergabekriterien 
zu überprüfen: 
 
4. Bürgerzentrum Ehrenfeld – sozial- Bürgerzentrum Ehrenfeld     36.800 Euro  
kulturelles Zentrum – e.V.                                  
 
 
Für die verbleibenden Mittel in Höhe von 179.100 Euro wird eine gesonderte Be-
schlussvorlage eingebracht. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

0276-2020_Anlage3_Konzept Lärmschutzfonds_Volksbühne

2242 Zeichen

Anlage 3 zu BV 0276/2020 
 
Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs,  
hier: Volksbühne am Rudolfplatz gGmbH (Antragsteller) / Volksbühne am Rudolfplatz (Kulturinstitution) 
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen  
Eigentümer der Immobilie   privat (Standard) 
   
Kurzbeschreibung der Maßnahme 
Erweiterung der Beschallungsanlage 
Zuordnung der Maßnahme 
(Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen 
Antragsberechtigung 
Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr 
 Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler 
 Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, Projektentwicklerinnen / -
entwickler) 
 Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene.  
Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen Zusammenhängen 
gefördert. 
 
Künstlerische Qualität 
Professionelle Umsetzung 
Formale Voraussetzungen 
 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet 
befinden. 
 Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen vorliegen. 
 Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren 
Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische Bewertung 
die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen.  
 Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte gutachterlich 
darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). 
Unterlagen 
  Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten -  Prognosen etc. liegen vor 
   
  Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 
    84.543,23 EUR  förderfähige Gesamtkosten / NETTO 
    16.908,64 EUR  Eigenmittel / Drittmittel 
67.634,59 EUR  Förderung durch die Stadt Köln, 
 (gerundet: 67.600,00 EUR  ca. 80 % der förderf. Gesamtkosten) 
Fazit: Die in 2019 über Bauunterhaltung bezuschussten Maßnahmen waren zwar zielführend, aber leider 
(gem. aktueller Stellungnahme eines Schallgutachters vom 03.02.2020) nicht ausreichend, um den 
gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und den vorliegenden Nachbarschaftsstreit zu beseitigen. Die 
nun geplante Installation von Lautsprechersystemen soll – unter Beachtung aller Vorgaben des Gutachters 
– zur Einhaltung der Schallimmissionsgrenzwerte führen.

0276-2020_Anlage6_Konzept Lärmschutzfonds_Ergänzende Informationen zum Antrag des Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V.

4838 Zeichen

0276-2020_Ergänzende Informationen zum Antrag des Bürgerzentrums Ehrenfeld e.V. 
Formale Vergabekriterien des Lärmschutzfonds           Bewertung: Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V. 
(gemäß Beschluss 1675/2019 vom 08.07.2019)       
Antragsberechtigt: Betreiber von bestehenden freien Kulturinstitutionen / Musikclubs, die eine re-
gelmäßige Programmarbeit / Nutzung von mindestens 1 Jahr nachweisen können und deren Nut-
zung emissionsintensiv ist.  
Die Förderung erfolgt unabhängig von der Organisations- und Rechtsform. 
Das BÜZE bietet seit weit mehr als einem Jahr regelmäßige Veranstaltungen mit Live Musik und DJ Darbietungen 
an, die emissionsintensiv sind. Beispiele hierfür sind die Konzertreihe für Nachwuchsbands „Panic Room“ (2017 vom 
Kulturamt gefördert), die Konzertreihe „Zukunftsmusik“ für Indie-Pop aus Köln und regelmäßige Kooperationen mit 
c/o pop und relevanten Kölner Veranstaltern aus der Szene. 
 
Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. 
 
Anschrift: Venloer Str. 429, 50825 Köln 
Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesserung 
der Situation / Gefährdungslage führen.  
 
Aktuell liegen mehrere Beschwerden aus der Nachbarschaft vor, wonach die „langwelligen Frequenzen“ über 
mehrere Etagen in der Nachbarschaft spürbar sind.  
Die nun geplanten Maßnahmen sind das Ergebnis einer Untersuchung eines Akustik-Büros zur „Simulation der 
Schallausbreitung“; ein Vorher- / Nachher-Vergleich liegt dem Kulturamt vor. Demnach werden durch die geplante 
Maßnahme erhebliche Verbesserungen bei der Schallstreuung erreicht, so dass die obigen negativen Effekte in 
der Nachbarschaft entfallen werden.  
 
Künstlerische Qualität und professionelle Umsetzung. Künstlerische Qualität und professionelle Umsetzung sind für die genannten Veranstaltungsformate gegeben. Dies 
bezieht sich auf die Bewerbung der Veranstaltungen, die Künstlerauswahl und die Durchführung am Abend. Dies 
konnte bei mehreren Veranstaltungsbesuchen durch den Fachreferenten des Kulturamts nachvollzogen werden. 
 
Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der kultu-
rellen Nutzung gesichert sein, abweichende Bindungsfristen können vereinbart werden. 
 
Bindungsfrist: aufgrund der Höhe werden voraussichtlich 10 Jahre gefordert werden.  
Die Maßnahmen werden bis zu max. 80% (der förderfähigen Gesamtkosten) und max. Förder-
höhe von 100.000 Euro bezuschusst. 
  46.000 Euro – förderfähige Gesamtkosten 
  36.800 Euro – max. Förderung / 80 % der vg. Gesamtkosten 
 
Inhaltliche Vergabekriterien              Bewertung: Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V. 
Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, Lärmemissionen der freien Kulturinstitutionen 
/ Musikclubs zu reduzieren und somit Konflikte zu entschärfen oder direkt zu vermeiden. Dies 
kann sowohl die Förderung von (baulichen / technischen) lärmmindernden Ertüchtigungen der 
freien Kulturinstitutionen / Musikclubs als auch die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten 
(Konfliktvorbeugung, Lärmschutz) umfassen. 
 
Die neuen Subwoofer (inkl. TOPs) sollen zu erheblichen Verbesserungen im Bassbereich sowie im Mittel- / Hochton-
bereich führen. 
Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwie-
weit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen 
Maßnahmen besteht. 
 
Der Trägerschaftsvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Bürgerzentrum sieht nur die bauliche Unterhaltung des 
überlassenen Gebäudes vor. Ersatz- / Neubeschaffungen von Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen (hier: 
Technische Ausstattung) obliegen dem Verein. 
Sonstige Vergabekriterien              Bewertung: Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V. 
Bei Privateigentum: die Genehmigung der Eigentümerin oder des Eigentümers für den Einbau be-
ziehungsweise die Veränderung am Gebäude ist einzuholen. 
 
Nicht notwendig, da nur technische Änderungen erfolgen, die keiner Zustimmung bedürfen. 
Es muss durch Mietvertrag oder anderweitige verbindliche Erklärung nachgewiesen werden, dass 
die mit der Förderung verbundenen Maßnahmen und Anschaffungen mind. 5 Jahre für den nut-
zungsspezifischen kulturellen Zweck eingesetzt werden. Sofern andere Bindungsfristen durch das 
Kulturamt festgelegt werden, sind diese von der Eigentümerin / dem Eigentümer zu bestätigen. 
 
Der „Mietvertrag“ aus dem Jahre 1984 liegt dem Kulturamt vor.  
Der Vertrag verlängert sich automatisch. Eine Kündigung ist aktuell nicht absehbar. 
Der Kosten-und Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein; alle geplanten Ausgaben müssen 
durch die geplanten Einnahmen (inkl. des beantragten Zuschusses) gedeckt werden.  
 
Der notwendige Eigenanteil i.H.v. 20 % / 9.200 Euro wird vom Verein übernommen. Der Kosten-/Finanzplan ist damit 
ausgeglichen.

Beratungsverlauf (2)

10.03.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

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Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
0276/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.03.2020
Erstellt
27.01.2020 08:51