Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2020, Teil 1
Beschlussvorlage Ausschuss 0276/2020 vom 03.03.2020
Stand: Am 11.05.2020 im Finanzausschuss endgültig abgelehnt.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
0276-2020_Anlage3_Konzept Lärmschutzfonds_Volksbühne
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage 3 zu BV 0276/2020 Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs, hier: Volksbühne am Rudolfplatz gGmbH (Antragsteller) / Volksbühne am Rudolfplatz (Kulturinstitution) Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen Eigentümer der Immobilie privat (Standard) Kurzbeschreibung der Maßnahme Erweiterung der Beschallungsanlage Zuordnung der Maßnahme (Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen Antragsberechtigung Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, Projektentwicklerinnen / - entwickler) Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene. Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen Zusammenhängen gefördert. Künstlerische Qualität Professionelle Umsetzung Formale Voraussetzungen Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen vorliegen. Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen. Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). Unterlagen Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten - Prognosen etc. liegen vor Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 84.543,23 EUR förderfähige Gesamtkosten / NETTO 16.908,64 EUR Eigenmittel / Drittmittel 67.634,59 EUR Förderung durch die Stadt Köln, (gerundet: 67.600,00 EUR ca. 80 % der förderf. Gesamtkosten) Fazit: Die in 2019 über Bauunterhaltung bezuschussten Maßnahmen waren zwar zielführend, aber leider (gem. aktueller Stellungnahme eines Schallgutachters vom 03.02.2020) nicht ausreichend, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und den vorliegenden Nachbarschaftsstreit zu beseitigen. Die nun geplante Installation von Lautsprechersystemen soll – unter Beachtung aller Vorgaben des Gutachters – zur Einhaltung der Schallimmissionsgrenzwerte führen. -
0276-2020_Anlage6_Konzept Lärmschutzfonds_Ergänzende Informationen zum Antrag des Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V.
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
0276-2020_Ergänzende Informationen zum Antrag des Bürgerzentrums Ehrenfeld e.V. Formale Vergabekriterien des Lärmschutzfonds Bewertung: Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V. (gemäß Beschluss 1675/2019 vom 08.07.2019) Antragsberechtigt: Betreiber von bestehenden freien Kulturinstitutionen / Musikclubs, die eine re- gelmäßige Programmarbeit / Nutzung von mindestens 1 Jahr nachweisen können und deren Nut- zung emissionsintensiv ist. Die Förderung erfolgt unabhängig von der Organisations- und Rechtsform. Das BÜZE bietet seit weit mehr als einem Jahr regelmäßige Veranstaltungen mit Live Musik und DJ Darbietungen an, die emissionsintensiv sind. Beispiele hierfür sind die Konzertreihe für Nachwuchsbands „Panic Room“ (2017 vom Kulturamt gefördert), die Konzertreihe „Zukunftsmusik“ für Indie-Pop aus Köln und regelmäßige Kooperationen mit c/o pop und relevanten Kölner Veranstaltern aus der Szene. Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. Anschrift: Venloer Str. 429, 50825 Köln Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesserung der Situation / Gefährdungslage führen. Aktuell liegen mehrere Beschwerden aus der Nachbarschaft vor, wonach die „langwelligen Frequenzen“ über mehrere Etagen in der Nachbarschaft spürbar sind. Die nun geplanten Maßnahmen sind das Ergebnis einer Untersuchung eines Akustik-Büros zur „Simulation der Schallausbreitung“; ein Vorher- / Nachher-Vergleich liegt dem Kulturamt vor. Demnach werden durch die geplante Maßnahme erhebliche Verbesserungen bei der Schallstreuung erreicht, so dass die obigen negativen Effekte in der Nachbarschaft entfallen werden. Künstlerische Qualität und professionelle Umsetzung. Künstlerische Qualität und professionelle Umsetzung sind für die genannten Veranstaltungsformate gegeben. Dies bezieht sich auf die Bewerbung der Veranstaltungen, die Künstlerauswahl und die Durchführung am Abend. Dies konnte bei mehreren Veranstaltungsbesuchen durch den Fachreferenten des Kulturamts nachvollzogen werden. Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der kultu- rellen Nutzung gesichert sein, abweichende Bindungsfristen können vereinbart werden. Bindungsfrist: aufgrund der Höhe werden voraussichtlich 10 Jahre gefordert werden. Die Maßnahmen werden bis zu max. 80% (der förderfähigen Gesamtkosten) und max. Förder- höhe von 100.000 Euro bezuschusst. 46.000 Euro – förderfähige Gesamtkosten 36.800 Euro – max. Förderung / 80 % der vg. Gesamtkosten Inhaltliche Vergabekriterien Bewertung: Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V. Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, Lärmemissionen der freien Kulturinstitutionen / Musikclubs zu reduzieren und somit Konflikte zu entschärfen oder direkt zu vermeiden. Dies kann sowohl die Förderung von (baulichen / technischen) lärmmindernden Ertüchtigungen der freien Kulturinstitutionen / Musikclubs als auch die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten (Konfliktvorbeugung, Lärmschutz) umfassen. Die neuen Subwoofer (inkl. TOPs) sollen zu erheblichen Verbesserungen im Bassbereich sowie im Mittel- / Hochton- bereich führen. Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwie- weit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen Maßnahmen besteht. Der Trägerschaftsvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Bürgerzentrum sieht nur die bauliche Unterhaltung des überlassenen Gebäudes vor. Ersatz- / Neubeschaffungen von Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen (hier: Technische Ausstattung) obliegen dem Verein. Sonstige Vergabekriterien Bewertung: Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V. Bei Privateigentum: die Genehmigung der Eigentümerin oder des Eigentümers für den Einbau be- ziehungsweise die Veränderung am Gebäude ist einzuholen. Nicht notwendig, da nur technische Änderungen erfolgen, die keiner Zustimmung bedürfen. Es muss durch Mietvertrag oder anderweitige verbindliche Erklärung nachgewiesen werden, dass die mit der Förderung verbundenen Maßnahmen und Anschaffungen mind. 5 Jahre für den nut- zungsspezifischen kulturellen Zweck eingesetzt werden. Sofern andere Bindungsfristen durch das Kulturamt festgelegt werden, sind diese von der Eigentümerin / dem Eigentümer zu bestätigen. Der „Mietvertrag“ aus dem Jahre 1984 liegt dem Kulturamt vor. Der Vertrag verlängert sich automatisch. Eine Kündigung ist aktuell nicht absehbar. Der Kosten-und Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein; alle geplanten Ausgaben müssen durch die geplanten Einnahmen (inkl. des beantragten Zuschusses) gedeckt werden. Der notwendige Eigenanteil i.H.v. 20 % / 9.200 Euro wird vom Verein übernommen. Der Kosten-/Finanzplan ist damit ausgeglichen. -
0276-2020_Anlage2_Konzept Lärmschutzfonds_Daniel Fernandez_Sternhagel
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage 2 zu BV 0276/2020 Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs, hier: Daniel Fernandez (Antragsteller) / Sternhagel Punk Rock Bar (Club) Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen Eigentümer der Immobilie privat (Standard) Kurzbeschreibung der Maßnahme Schalltechnische Untersuchung eines Veranstaltungsraumes / Musikgaststätte Zuordnung der Maßnahme Konzeptionell-organisatorische Maßnahmen Antragsberechtigung Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, Projektentwicklerinnen / -entwickler) Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene. Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen Zusammenhängen gefördert. Künstlerische Qualität Professionelle Umsetzung Formale Voraussetzungen Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen vorliegen. Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen. Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). Unterlagen Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten - Prognosen etc. liegen vor Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 716,98 EUR förderfähige Gesamtkosten / BRUTTO 143,40 EUR Eigenmittel / Drittmittel 573,58 EUR Förderung durch die Stadt Köln, (gerundet: 600,00 EUR ca. 80 % der förderf. Gesamtkosten) Fazit: Aufgrund vorliegender Beschwerden, die glücklicherweise bisher im bilateralen Kontakt geklärt werden konnten, soll eine Schallmessung vorgenommen werden, um über mögliche nachhaltige Verbesserungsmaßnahmen informiert zu werden. Durch die Ergebnisse und die damit einhergehenden Handlungsempfehlungen soll der „soziale Frieden im Haus / in der Nachbarschaft“ fortwährend verbessert werden. Dies trägt entscheidend zu einer Sicherung des Standortes bei. -
0276-2020_Anlage4_Konzept Lärmschutzfonds_Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage 4 zu BV 0276/2020 Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs, hier: Bürgerzentrum Ehrenfeld – sozialkulturelles Zentrum – e.V. (Antragsteller) / Bürgerzentrum Ehrenfeld (freie Kulturinstitution) Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen Eigentümer der Immobilie Stadt Köln Hinweis: Trägerschaftsvertrag liegt vor Kurzbeschreibung der Maßnahme Ertüchtigung der Sound-Anlage Zuordnung der Maßnahme (Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen Antragsberechtigung Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, Projektentwicklerinnen / -entwickler) Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene. Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen Zusammenhängen gefördert. Künstlerische Qualität Professionelle Umsetzung Formale Voraussetzungen Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen vorliegen. Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen. Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). Unterlagen Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten - Prognosen etc. liegen vor Hinweis: weitere Vergleichsangebote werden nachgereicht Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 46.000 EUR förderfähige Gesamtkosten / BRUTTO 9.200 EUR Eigenmittel / Drittmittel 36.800 EUR Förderung durch die Stadt Köln, (ca. 80 % der förderf. Gesamtkosten) Fazit: Aufgrund vorliegender Beschwerden soll die aus den 80er Jahren stammende Sound-Anlage erneuert werden; bis dato sind „langwellige Frequenzen“ in der Nachbarschaft über mehrere Etagen spürbar, so liegen bspw. Mail-Beschwerden aus 01/2020 vor. Durch ein Akustik-Büro wurde bereits eine Simulation der Schallausbreitung (Vergleich: vorher / nachher) am 21.01.2020 vorgenommen. Laut dieser Analyse sollen durch neue Subwoofer (mit passenden TOPs) erhebliche Verbesserungen im Mittel- und Hochtonbereich erreicht werden. Hinweis: Der Trägerschaftsvertrag zwischen Stadt Köln und Bürgerzentrum Ehrenfeld e. V. sieht nur die bauliche Unterhaltung des überlassenen Gebäudes vor. Ersatz- bzw. Neubeschaffungen von Einrichtungs- und Gebrauchsgegen- ständen obliegen dem Verein. -
0276-2020_Anlage1_Konzept Lärmschutzfonds_LuxorMusikveranstaltungsbetriebe_Luxor
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage 1 zu BV 0276/2020 Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs, hier: Luxor Musikveranstaltungsbetriebe GmbH (Antragsteller) / Luxor (Club) Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen Eigentümer der Immobilie privat (Standard) Kurzbeschreibung der Maßnahme Einbau einer Wärmepumpenheizung (Umluft Split-Klima-Anlage mit 4 Wand- und 2 Außen-Geräten) Zuordnung der Maßnahme (Baulich/technische) Lärmmindernde Ertüchtigungen Antragsberechtigung Regelmäßige Programmarbeit von mind. einem Jahr Ausschließlich professionell tätige Künstlerinnen und Künstler Kulturschaffende (bspw. Veranstalterinnen / Veranstalter, Projektentwicklerinnen / -entwickler) Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene. Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen Zusammenhängen gefördert. Künstlerische Qualität Professionelle Umsetzung Formale Voraussetzungen Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen vorliegen. Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesserung der Situation führen; durch Lärmprognose / fachtechnische Bewertung die zu erwartenden lärmmindernden Effekte darstellen. Die Verwaltung behält sich vor, bei größeren Maßnahmen diese Effekte gutachterlich darstellen zu lassen (Vorher/Nachher-Vergleich oder ähnliches). Unterlagen Alle notwendigen Nachweise / Belege / Gutachten - Prognosen etc. liegen vor Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 19.897 EUR förderfähige Gesamtkosten / NETTO 3.979 EUR Eigenmittel / Drittmittel 15.918 EUR Förderung durch die Stadt Köln, (abgerundet: 15.900 EUR ca. 80 % der förderf. Gesamtkosten) Fazit: Die aktuelle Klimaanlage ist defekt und führte daher immer wieder zu mündlichen Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft; aufgrund der hohen Fluktuation bei den hauptsächlich studentischen Mietern kam es bis dato noch zu keinen Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen. Eine Reparatur der Anlage darf aufgrund der verwendeten (mittlerweile verbotenen) Kühlmittel nicht vorgenommen werden. Die Außengeräte der neuen Klimaanlage werden zukünftig in Schallschutzhauben montiert, so dass - gem. vorliegendem Angebot - eine zusätzliche Schallreduktion erzeugt wird, die mindestens zu einer „Halbierung“ des Geräuschpegels auf dem Dach führen wird. -
Beschlussvorlage Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 0276/2020 Freigabedatum 03.03.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs" 2020, Teil 1 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen aus „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs“ bis zu der maximal genannten Förder- summe (Einzelheiten - siehe Anlagen): AntragstellerIn Club/freie Kulturinstitution max. Fördersumme 1. Luxor Musikveranstaltungsbetriebe Luxor 15.900 Euro GmbH 2. Daniel Fernandez Sternhagel Punk Rock Bar 600 Euro 3. Volksbühne am Rudolfplatz Volksbühne am Rudolfplatz 67.600 Euro gGmbH 4. Bürgerzentrum Ehrenfeld – sozial- Bürgerzentrum Ehrenfeld 36.800 Euro kulturelles Zentrum – e.V. ---------------------- 120.900 Euro Die Mittel in Höhe von bis zu 120.900 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplan- zeile 15 – Transferaufwendungen – auf Basis der Zustimmung zur Beschlussvorlage 1675/2019 / Einrichtung eines „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs" zur Verfügung. Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge- führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. Für die verbleibenden Mittel in Höhe von 179.100 Euro wird eine gesonderte Beschlussvorlage ein- gebracht. Ausschuss Kunst und Kultur 10.03.2020 Finanzausschuss 23.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 120.900 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 300.000 Euro für „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs“ dauerhaft zur Verfügung gestellt. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis: Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss auf Basis eines Konzeptes, Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“. Mit Beschlussvorlage 1675/2019 wurde das Konzept für die Vergabe der Mittel vorgelegt und die for- malen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschussung vom Finanzausschuss beschlossen. Mit Pressemeldung vom 26.06.2019 wurde über die am 01.08.2019 beginnende Ausschreibung für den Lärmschutzfonds informiert. Formale Kriterien Antragsberechtigt sind Betreiber von bestehenden freien Kulturinstitutionen / Musikclubs, die eine regelmäßige Programmarbeit bzw. Nutzung von mindestens einem Jahr nachweisen kön- nen und deren Nutzung emissionsintensiv ist. 3 Die Förderung erfolgt unabhängig von der Organisations- und Rechtsform. Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. Bauliche/technische Maßnahmen müssen zu einer nachweisbaren/messbaren Verbesse- rung der Situation / Gefährdungslage führen. Weitere Kriterien der Förderung sind hier - wie in allen bereits geförderten Sparten - die künstle- rische Qualität und professionelle Umsetzung. Jede Förderung muss nachweislich für mindestens fünf Jahre für den Zuwendungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Abweichende Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme, zum Beispiel für Zwischennutzungen, vereinbart werden. Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bezuschusst. Inhaltliche Kriterien Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, Lärmemissionen der freien Kulturinstitutio- nen / Musikclubs zu reduzieren und somit Konflikte zu entschärfen oder direkt zu vermeiden. Dies kann sowohl die Förderung von (baulichen / technischen) lärmmindernden Ertüchtigungen der freien Kulturinstitutionen / Musikclubs als auch die Entwicklung und Umsetzung von Kon- zepten (Konfliktvorbeugung, Lärmschutz) umfassen. Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, in- wieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen bau- lichen Maßnahmen besteht. Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des Beschlusses 4290/2018 zur Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene. Entsprechend dem Vorgehen schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschussung von 4 Projekten bis maximal 120.900 Euro und damit 40,30 % des Gesamtbudgets vor. Die vorgeschlagenen Projekte entsprechen grundsätzlich den Kriterien und haben eine nachvollzieh- bare Kostenschätzung, Preisspiegel der eingeholten Vergleichsangebote sowie eine ausgeglichene Finanzierungsplanung nachgewiesen. Bisher wurden keine Projekte abgelehnt. Die Entscheidung zur Bezuschussung weiterer Projekte in Höhe der verbleibenden 179.100 Euro wird mit gesonderter Beschlussvorlage erfolgen. Aktuell liegen bereits 5 weitere – zum Teil nur rudimentär bezifferte - Anfragen zur Förderung vor, die jedoch noch nicht abschließend geprüft sind. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden, kann eine gesonderte Beschlussvorlage zur Entscheidung eingebracht werden. Von den nun aufgeführten Maßnahmen hat zumindest der Einbau der Wärmepumpenheizung / Klima- Split-Anlage (im LUXOR) einen positiven Effekt auf den Klimaschutz, da die zu verbauende Technik als äußerst umweltschonend dargestellt wird und einer hohen Energieeffizienz (Kühlen und Heizen jeweils A ++) entspricht. Anlagen -
0276-2020_Anlage5_Konzept Lärmschutzfonds_Auszug aus Niederschrift_Finanzausschuss_23032020
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 14.04.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 23.03.2020 öffentlich 10.22 Bezuschussung von Maßnahmen aus "Lärmschutzfonds für freie Kul- turinstitutionen / Musikclubs" 2020, Teil 1 0276/2020 RM Frank bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der unter Ziffer 4 genannte Zuschuss an den Bürgerzentrum Ehrenfeld – sozialkulturelles Zentrum - e.V. den Vergabekrite- rien entspricht. Die Entscheidung über diesen Zuschuss solle zurückgestellt werden. Geänderter Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen aus „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs“ bis zu der maximal genannten Fördersumme (Einzelheiten - siehe Anlagen): AntragstellerIn Club/freie Kulturinstitution max. Fördersumme 1. Luxor Musikveranstaltungsbetriebe Luxor 15.900 Euro GmbH 2. Daniel Fernandez Sternhagel Punk Rock Bar 600 Euro 3. Volksbühne am Rudolfplatz Volksbühne am Rudolfplatz 67.600 Euro gGmbH 84.100 Euro Die Mittel in Höhe von bis zu 84.100 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen – auf Basis der Zustimmung zur Be- schlussvorlage 1675/2019 / Einrichtung eines „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Musikclubs" zur Verfügung. Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschuss- höhe für die aufgeführten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschluss- fassung durch den Finanzausschuss. Der unter Ziffer 4 von der Verwaltung vorgeschlagene Zuschuss wird zurück- gestellt und die Verwaltung gebeten, die Vereinbarkeit mit den Vergabekriterien zu überprüfen: 4. Bürgerzentrum Ehrenfeld – sozial- Bürgerzentrum Ehrenfeld 36.800 Euro kulturelles Zentrum – e.V. Für die verbleibenden Mittel in Höhe von 179.100 Euro wird eine gesonderte Be- schlussvorlage eingebracht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf
-
10.03.2020
TOP 4.16, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz