2061/2018
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung; hier: Sachstand zum Planungsgebiet Hallen Kalk/Kalk Süd, Gemeinsame Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.04.2018
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
7878 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tuch Az Vorlagen-Nummer 2061/2018 Freigabedatum vom 15.06.2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung; hier: Sachstand zum Planungsgebiet Hallen Kalk/Kalk Süd, Gemeinsame Anfrage der SPD- Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.04.2018 (AN/0653/2018) Anfragetext: Seit dem Werkstattverfahren zum Planungsgebiet Hallen Kalk/Kalk Süd im Jahr 2017 ist viel passiert. Wie aus der Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE. hervorging, hat das Erzbistum Köln Interesse an der Errichtung einer Schule im Plangebiet bekundet. Die Verwaltung selbst hat sicherlich auch schon weitere Planungsschritte für die übrigen Flächen unternommen. Die im Konsens mit den Bürgern erarbeiteten Wünsche, Ideen und Absichten für das Gebiet stehen hierdurch teilweise in Frage. Wir würden daher gerne wissen: 1. Welche Gespräche werden mit wem über die Entwicklung des Geländes geführt? 2. Wie sieht die Realisierungschance für die am Standort dringend benötigte Gesamt- schule aus? Sollte das Bistum der endgültige Träger werden, stellen sich uns folgende weitere Fragen: Welche Schulform bzw. welches pädagogische Konzept wird die Schule haben? Welche Altersstufen sollen unterrichtet werden und zu welchen Abschlüssen wird die Schule führen? Wird die Schule allen Kindern aus den angrenzenden Stadtteilen offenstehen? Werden an der Schule auch Lehrer*innen ohne Anbindung an eine christliche Kirche unterrichten dürfen? Wie gedenkt das Bistum die Schule ins Veedel zu integrieren und soll es eine Zusammenarbeit mit dem bestehenden Gymnasium und den AbenteuerHallen- KALK geben? 3. Sind Bestandseinrichtungen wie die Abenteuerhalle und der Skaterpark in ihrer mo- mentanen Form gefährdet? Ist bei einer möglichen Verlagerung des derzeitigen Au- ßengeländes der Abenteuerhalle dessen Größe, Erreichbarkeit und Bestand dauerhaft gesichert? Wo genau würde die potentielle Alternativfläche sein? 2 4. Inwieweit werden die weiteren Ergebnisse des Werkstattverfahrens noch von der Ver- waltung verfolgt (Belebung des Ottmar-Pohl-Platzes, Verbleib von Vision e.V. und Pflanzstelle,…)? 5. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Wünsche und Ideen der Bürger aus dem Werkstattverfahren auch tatsächlich umgesetzt werden? 6. Gibt es sonstige Entwicklungen bezüglich des Stadtraumes, über die die Verwaltung die Bezirksvertretung informieren möchte? Stellungnahme der Verwaltung: zu 1. Ausgehend von der Aufgabenstellung des Werkstattverfahrens Hallen Kalk und den Empfehlungen zum Ergebnis (Entwurf Team 1 Bernhardt und Leeser Societät für Architektur, Köln et al.) wurden insbesondere zu den Themen Werkstätten der Bühnen Köln und Schulstandort und den daraus resul- tierenden Abhängigkeiten umfassende Gespräche und Abstimmungen geführt. (Sachstand siehe Vor- lage 1423/2018) zu 2. Die als Teil der Aufgabenstellung im Areal zu integrierende weiterführende Schule wurde von Team 1 innerhalb der Hallen 70 und 71, im Kern des Areals – abweichend von den Vorgaben der Aufgaben- stellung (östlich Neuerburgstraße) – vorgesehen. Bereits bei der Verkündung der Empfehlungen des Beratungs- und Begleitgremiums wurde der vorgeschlagene Schulstandort in den Bestandshallen 70 und 71 kritisch von der Verwaltung kommentiert. Die Entwicklung von Bestandsgebäuden für eine Schulnutzung stellte sich aufgrund mangelnder Ressourcen und notwendiger Prioritätensetzung zur Sicherstellung des Versorgungsauftrags durch die Stadt als nicht leistbar heraus. Ein alternativer Schulträger konnte für den Standort nicht gewon- nen werden. Auch das Team 2 Trint + Kreuder d.n.a. hatte im Werkstattverfahren einen von der Aufgabenstellung abweichenden Schulstandort an der Christian-Sünner-Straße, Ecke Heinrich-Bützler-Straße vorge- schlagen, welcher durch das Begleitgremium als sinnvolle Alternative zu einer Umsetzung in den Hal- len 70 und 71 hervorgehoben wurde. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Standort weiter zu verfolgen (s. auch Vorlage 1423/2018). Mit der Entscheidung über den Schulstandort kann eine wesentliche Voraussetzung für die Planung und zeitnahe Umsetzung einer im Werkstattverfahren als Schlüsselbaustein identifizierten Nutzung erreicht werden. Die vorgeschlagene Lage des Schulstandortes wird aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse und Möglichkeiten als vorteilhaft angesehen: Sie lässt eine unabhängige Entwicklung des Projektbausteins innerhalb der städtebaulichen Gesamtkonzeption zu und schafft parallel neue Entwicklungs- und Gestaltungsspielräume im Bereich der Hallen 70/71 zur Umsetzung der weiteren Ziele des Werkstattverfahrens. Der aktuelle Stand der Schulkonzeption des Erzbistums Köln für den Standort Kalk ist Bestandteil der Vorlage 1423/2018 3 Zu 3. Die Abenteuerhallen Kalk sind planungsrechtlich seit 2015 über den Bebauungsplan 70449.09 "Wiersbergstraße" mit Erweiterungsoptionen im Gebäudebestand als Fläche für den Gemeinbedarf – Zweckbestimmung Jugendeinrichtung – gesichert. Für die im empfohlenen Konzept an der Christian-Sünner-Straße, Ecke Heinrich-Bützler-Straße vor- gesehenen Nutzungen (Dirt-Track, Pflanzstelle und Vision e.V.) werden aufgrund der Überlagerung durch die neue Schulplanung neue Standorte innerhalb des Plangebietes ermittelt. Die Zielsetzung des Werkstattverfahrens, diese Nutzungen im Plangebiet zu erhalten, wird weiterverfolgt. Für den Dirt-Track der AbenteuerHallen ist aktuell ein Standort westlich der AbenteuerHallen im Innenhof zwi- schen den Hallen 59 und 70 vorgesehen. Dieser soll im Rahmen der Vertiefung in enger Abstimmung mit den AbenteuerHallen weiter konkretisiert werden. zu 4. Das Ergebnis des Werkstattverfahrens steckt für die Verwaltung den weiteren Handlungsrahmen ab. Die Ergebnisse einer solchen städtebaulichen Ideenwerkstatt lassen sich allerdings nicht 1:1 umset- zen, da der Planungsmaßstab ein sehr großer ist und notwendige Anpassungen der Nutzungskon- zepte die Regel sind. Insbesondere aufgrund der Nutzungsverschiebung des Schulstandortes und die nicht mehr im Plan- gebiet vorzusehende Werkstätten der Bühnen ergibt sich ein Anpassungsbedarf des empfohlenen städtebaulichen Konzeptes. In diese sollen auch die weiteren Empfehlungen des Werkstattverfahrens einfließen. Grundlage für die weitere Bearbeitung ist die in der Mitteilung 2873/2017 dargelegte Vor- gehensweise. Die Verwaltung wird im III. Quartal 2018 den Gremien eine Beschlussvorlage über In- halte und Umfang der zu vergebenden vertiefenden Untersuchung vorlegen. zu 5. Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens und die daraufhin formulierten Empfehlungen sind Maßstab für die weitere Planung. Die städtebauliche Vertiefung erfolgt auf Grundlage dieser Empfehlungen, wobei diese im Zuge der Planung auf anderer Maßstabsebene und bei teilweise veränderten Rah- menbedingungen(z.B. Schulstandort) gegebenenfalls kritisch zu hinterfragen sind. Sobald die Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes vorliegt, wird die Verwaltung dieses der Öffentlichkeit vor Ort vorstellen und zur Diskussion einladen. zu 6. Mit dem Werkstattverfahren wurde das Areal einer breiteren Öffentlichkeit bekannt und die Chancen einer Entwicklung entdeckt. Aktuell bemühen sich unterschiedliche Interessensgruppen mit verschie- denen konzeptionellen Ansätzen um Nutzungsmöglichkeiten. Priorität hat für die Verwaltung zurzeit die Entwicklung einer robusten städtebaulichen Konzeption auf Grundlage der Empfehlungen des Werkstattverfahrens, um auf dieser Grundlage Entscheidungsgrundlagen für die weitere Umsetzung zu erhalten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2061/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.06.2018
- Erstellt
- 15.06.2018 08:01