A-N/0021/2015
Zufahrt für Rettungsfahrzeuge zur Breslauer Straße 1-17
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A-N-0021-2015-Zufahrt für Rettungsfahrtzeuge Breslauer Str. 1-17
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A-N/00021/2015 Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord CDU-Kreisverband Münster e.V. CDU-Fraktion in der BV Nord Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch Telefon (02 51) 4 18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster Telefax (02 51) 4 18 42-44 Telefon (0251) 212183 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de olaf.bloch@drv-westfalen.de Münster, 29.05.2015 A n t r a g : Zufahrt für Rettungsfahrzeuge Die BV Nord möge beschließen: die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie für die Häuser Breslauer Straße 1 – 17 eine regelmäßig zur Verfügung stehende Zufahrt für Rettungsfahrzeuge zu schaffen ist. Begründung: Die genannten Häuser werden von der Breslauer Straße verkehrlich erschlossen. Durch den Rückbau der Straße ist der zur Verfügung stehende Parkraum im Bereich der Straße sehr begrenzt. Dieses führt dazu, dass Zufahrtmöglichkeiten für Rettungsfahrzeuge regelmäßig zugeparkt werden. Zumindest eine der drei Zufahrtsmöglichkeiten sollte so gestaltet werden, dass diese immer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung steht. Weitere Begründung ggf. mündlich. Bloch Abbing Tebbe und Fraktion
A-N-0021-2015
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61.42.0011 21.08.2015 Oliver Drubel 6158 Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksvertretung Münster-Nord Bezirksverwaltung Nord - Breslauer Str. 1-17 - Zufahrt für Rettungsfahrzeuge Antrag Ifd. Nr. A N/0021/2015 der CDU-Fraktion vom 29.05.2015 Mit dem o. g. Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie für die Häuser Breslauer Str. 1 - 17 eine regelmäßig zur Verfügung stehende Zufahrt für Rettungsfahrzeuge zu schaffen ist. Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung den Sachverhalt geprüft. Der Prüfung liegt fol- gender Sachverhalt zugrunde: Die Gebäude Breslauer Str. 1 - 17 bestehen alle aus drei oberirdischen Vollgeschossen mit nicht ausgebautem Dachgeschoss. Die für die Sicherstellung des zweiten Rettungs- wegs maßgebliche Fußbodenhöhe des 2. Obergeschosses beträgt 6,5 m. Somit kann der zweite Rettungsweg mit tragbaren Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden. Der Ein- satz der Drehleiter ist nicht notwendig. Vor diesem Hintergrund ist eine Zufahrt nicht erfor- derlich. Gleiches gilt für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes. Die Einsatz- fahrzeuge führen genügend Material mit, um die Entfernungen vom Fahrzeug bis zu den in zweiter Reihe angeordneten Gebäuden zu überbrücken. Die in zweiter Reihe angeordne- ten Gebäude Nr. 5, 11 und 17 befinden sich hierbei knapp 50 m von der öffentlichen Ver- kehrsfläche entfernt. Gemäß 8 5 (4) BauO NRW kann zu Gebäuden, die ganz oder in Tei- len mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegen, Zufahrten zu den Flächen vor oder hinter den Gebäuden gefordert werden. Bei vergleichbaren Bauvorha- ben, die ähnliche Entfernungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen aufweisen und die Drehleiter nicht zur Sicherstellung der Rettungswege angesetzt wird, werden regelmäßig keine Zufahrten gefordert: im Zuge der Gleichbehandlung der Bürger wird somit aus brandschutztechnischer Sicht keine Notwendigkeit gesehen, eine oder sogar alle drei Zu- fahrten herzustellen. i Mor Christian Schowe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Breslauer Straße 1
- Mauritzstraße 4
- Guerickeweg 25
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0021/2015
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 01.06.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37