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0809/2019

Breitbandausbau an Schulen in Köln; Beantwortung der Anfrage AN/1135/2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.03.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 18.03.2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5260 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/12 
 
Vorlagen-Nummer  13.03.2019 
 0809/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 
 
Breitbandausbau an Schulen in Köln; Beantwortung der Anfrage AN/1135/2018 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: 
 
 
Frage 1: 
Inwieweit ist der Verwaltung das Breitbandförderprogramm des Bundes und die „Richtlinie zur Ge-
währung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmig-
ten Ersatzschulen“ bekannt? Sind der Verwaltung andere Programme zur Förderung des Breitband-
anschlusses von Schulen bekannt und wurde aus diesen bereits Mittel beantragt? 
 
Antwort: 
Der Verwaltung ist die Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der 
Bundesrepublik Deutschland“, letztmals überarbeitet am 15.11.2018 bezüglich der Glasfaseranbin-
dung von Schulen, ebenso wie die (Landes-)„Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die 
Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen“ vom 12.09.2018 
bekannt. 
 
Zudem ist der Verwaltung das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ bekannt. Daraus wurden erfolg-
reich Mittel beantragt, um 98 von insgesamt rd. 300 Standorten von Schulen in städtischer Träger-
schaft mit Glasfaser anzubinden, bei denen dies noch nicht geschehen war. 
 
 
Frage 2: 
Wie viele und welche Schulen in Köln unterschreiten nach Kenntnis der Verwaltung die in den Leitli-
nien des Breitbandförderprogramms des Bundes definierte Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s je Schul-
klasse und weiteren 30 Mbit/s für die Schulverwaltung und wären somit im Rahmen dieses Förder-
programmes förderfähig? Welchem Anteil an der Gesamtzahl aller Schulen in Köln entspricht dies? 
 
Antwort: 
Die Schulen in städtischer Trägerschaft sind nach Bundesprogramm nicht mehr förderfähig, da sie 
bereits mit Glasfaser erschlossen sind (5 Standorte, die derzeit in Sanierung, Um- oder Neubau sind, 
werden bis Ende 2019 bzw. in einem Fall bis Ende 2020 angeschlossen). Ausnahme ist die Städti-
sche Freiluft- und Gartenarbeitsschule (Freiluga). 
 
Dieser sehr hohe Anschlussgrad ist atypisch mit Blick auf die landesweite Situation, die in der Anfra-
ge ebenso zutreffend wie anschaulich geschildert wird. Die Verwaltung war jedoch schon frühzeitig – 
bevor Förderprogramme aufgesetzt wurden – um die Glasfaseranbindung der städtischen Schulen 
bemüht. Die Landesförderung half dabei, auch verbliebene Standorte zukunftsfähig anzubinden. 
 
Mit dem Bundes- bzw. Landesprogramm zum Breitbandausbau sollen nun auch die Schulen, die nicht 
in städtischer Trägerschaft sind, mit einer Glasfaseranbindung versorgt werden. Auch die Freiluga soll

2 
 
nun eine Glasfaseranbindung erhalten. 
 
Im Rahmen des Bundesförderprogramms wurde vom 21.10.2018 bis 21.12.2018 eine Marktabfrage 
bei den in Köln tätigen Telekommunikationsunternehmen getätigt, welche die Bandbreite auch der 
betroffenen Adressen aufzeigt. 
 
Auf dieser Datenbasis sind die nachfolgend aufgelisteten Schulen ohne Glasfaseranschluss. Bei die-
sen ist Förderfähigkeit gegeben: 
 
Schule Adresse
Berufskolleg des Erzbistums Köln Berrenrather Str. 121
Berufskolleg der Diakonie Michaelshoven Pfarrer-te-Reh-Str. 5
Berufskolleg der Landwirtschaftskammer NRW Fachschule für Agrarwirtschaft Gartenstr. 11
Freie Waldorfschule Weichselring 6
Freie Waldorfschule / Michaeli-Schule Vorgebirgswall 4
LVR - Förderschule Belvedere Belvederestr. 149
Freiluft- und Gartenarbeitsschule (Freiluga) Belvederestr. 159
 
 
 
Frage 3: 
Für welche Schulen in Köln hat der Schulträger bereits 
a) Anträge auf Förderung durch das Breitbandförderprogramm des Bundes gestellt, 
b) Absagen auf oben genannte Anträge erhalten, 
c) vorläufige Förderbescheide im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes erhal-
ten und 
d) endgültige Förderbescheide im Rahmen des Breitbandförderprogrammes des Bundes er-
halten? 
Frage 4: 
Inwieweit plant Köln als Schulträger derzeit den Anschluss von Schulen an das Breitbandnetz? Wenn 
ja, bis wann soll der Ausbau beginnen? Wenn nein, warum nicht? 
Frage 5: 
Inwieweit sollen für den Anschluss der Schulen an das Breitbandnetz künftig Mittel aus dem Breit-
bandförderprogramm des Bundes oder nach der Richtlinie des Landes beantragt werden? Wenn ja, 
wann? Wenn nein, warum nicht? 
 
Antwort: 
Die Bearbeitung der Förderprogramme hat kurz nach der o.g. Veröffentlichung der entsprechenden 
Richtlinien (bzw. Überarbeitung und Novellierung der Bundesrichtlinie) begonnen. Von vorhergehen-
den Breitbandförderprogrammen konnte die Stadt Köln aufgrund deren Ausrichtung auf den ländli-
chen Raum kaum profitieren. Dementsprechend sind noch keine Anträge gestellt oder gar beschie-
den. 
 
Alle vorgenannten Schulen werden in den Breitbandförderantrag der Stadt Köln aufgenommen. Die-
ser ist bereits beim städtischen Breitbandkoordinator in Vorbereitung und wird dem Rat der Stadt Köln 
zur Beschlussfassung voraussichtlich vor der Sommerpause vorgelegt. Mit einem vorläufigen Förder-
bescheid ist insoweit in 2019 zu rechnen, mit einem endgültigen Förderbescheid und Beginn der 
Maßnahme nach Abwicklung der Ausschreibung in 2020. 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

18.03.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Belvederestraße 159
  • Pfarrer-te-Reh-Straße 5
  • Berrenrather Straße 121
  • Gartenstraße 11
  • Vorgebirgswall 4
  • Michaelshoven
  • Weichselring 6
  • Straße 12
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
0809/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.03.2019
Erstellt
06.03.2019 08:37