Unisex-Toiletten in Schulen und anderen städtischen Gebäuden in Köln - Nachfragen zu 2243/2020 (TOP 3.1 der Sitzung vom 21.04.2021)
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1660/2021 vom 07.06.2021
Stand: Am 22.06.2021 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 25.05.2021 1660/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 22.06.2021 Unisex-Toiletten in Schulen und anderen städtischen Gebäuden in Köln - Nachfragen zu 2243/2020 (TOP 3.1 der Sitzung vom 21.04.2021) Text der Nachfragen 1. Befürwortet die Stadtverwaltung, zusätzlich zu den geschlechtergetrennten sowie den barrierefrei- en Toiletten für Menschen mit Behinderung, „Unisex-Toiletten“ in den Schulen und sonstigen städti- schen Gebäuden einzurichten? 2. Welche Kosten würden dafür anfallen und wie hoch wären diese? Antwort der Verwaltung 1. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln setzt grundsätzlich das um, was die gebäudenutzenden Dienststellen (Amt für Schulentwicklung, KiTas, sonstige Verwaltung) nach einer gesicherten Finanzierung beauftragen. Im Falle einer politischen Grundsatzentscheidung mit Bereitstellung der benötigten Mittel würden zusätzlich neben geschlechtergetrennten und barrierefreien Toi- letten für Menschen mit Behinderung auch Unisex-Toiletten in den städtischen Gebäuden ein- gebaut. In Bestandsgebäuden ist das jedoch nur möglich, sofern die benötigten Flächen zur Verfügung stehen. 2. Die Kosten einer Unisex-Toilette unterscheiden sich nicht zu den Kosten einer geschlechter- getrennten Toilette. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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22.06.2021
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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