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3368/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung 8 vom 25.04.2024 betr. „Vietorstraße im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln" (AN/0612/2024)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 28.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 22.01.2026, TOP 9.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2986 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681 
 
Vorlagen-Nummer 
 3368/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.11.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung 8 vom 25.04.2024 betr. „Vietorstraße im Vorbehaltsnetz der Stadt 
Köln" (AN/0612/2024) 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Wann und warum wurde die Vietorstraße in das Vorbehaltsnetz aufgenommen? 
 
2. Sind die damaligen Gründe heute vor dem Wandel im Umfeld noch stichhaltig oder kann 
die Viertorstraße aus dem Vorbehaltsnetz entfernt werden? 
 
3. Wenn der Verbleib im Vorbehaltsnetz unabdingbar ist, wie können trotzdem verkehrsberu-
higende Maßnahmen getroffen werden, so wie dies unter anderem  
auch die Stadt Dortmund plant. (Zur Situation in Dortmund: https://www.nordstadtblog-
ger.de/verkehrswende-neubewertung-des-strassennetzes-macht-tempo-30-beschluesse-in-
dortmund-leichter/)“ 
 
 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Die Fragen werden auf Grund Ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. 
 
Die Vietorstraße wurde 1992 im Vorbehaltsnetz aufgenommen (vgl. 0438/2013). Das Vorbe-
haltsnetz der Stadt Köln, ist ein Netz von Vorfahrtsstraßen, die aufgrund ihrer Merkmale wie 
Verkehrsbedeutung und -funktion für den Individualverkehr und öffentlichen Personennahver-
kehr, Charakter und Ausbau nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen. Das Vorbe-
haltsnetz wurde vom zuständigen Fachausschuss des Rates beschlossen und entspricht den 
Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. In der Regel ist eine Fahrgeschwindigkeit von 50 
Stundenkilometern zugelassen. Die genauen Beweggründe, die zur Aufnahme der Vietor-
straße in das Vorbehaltsnetz geführt haben, lassen sich nicht ohne einen erhöhten Recher-
cheaufwand rekonstruieren. 
 
Davon unbenommen wurde mit dem Ratsbeschluss vom 13.02.2025 das MIV-Grundnetz, vgl. 
Vorlagen-Nr. 0609/2024, beschlossen. Das MIV-Grundnetz zielt primär darauf ab das Ge-
samtverkehrskonzept von 1992 fortzuschreiben bzw. zu ersetzen. Dieses Gesamtverkehrs-
konzept definiert innerhalb der Stadt Köln, welche Straßen welche Funktion einnehmen. Im 
beschlossenen MIV-Grundnetz ist die Vietorstraße nicht als Hauptverkehrszug bzw. Kfz-Vor-
rangroute ausgewiesen. Mit dem Beschluss des MIV-Grundnetzes ergeben sich für die Stadt 
aber auch perspektivisch vielfältige Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des nicht zum MIV-

2 
 
Grundnetz zugehörigen Verkehrs- und Stadtraums. Dadurch können die Verkehrsarten des 
Umweltverbundes nachhaltig gestärkt und ein wichtiger Beitrag zur Klimaneutralität 2035 ge-
leistet werden. 
 
Unabhängig vom MIV-Grundnetz existiert ein Vorbehaltsnetz der Feuerwehr. Änderungen am 
Vorbehaltsnetz der Feuerwehr bedürfen einer Freigabe durch die Feuerwehr. Es ist zu jeder 
Zeit sicherzustellen, dass sämtliche Fahrbeziehungen durch die Feuerwehr passierbar bzw. 
befahrbar bleiben.

Beratungsverlauf (1)

22.01.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3368/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
28.11.2025
Erstellt
25.11.2025 11:33