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3008/2025

Beantwortung der mündlichen Frage von Frau Quilling im JHA vom 26.08.2025 zur Wohnungslosigkeit von Jugendlichen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 17.12.2025

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 27.01.2026, TOP 7.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

8419 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 10.12.2025 
 3008/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 27.01.2026 
 
Beantwortung der mündlichen Frage von Frau Quilling im JHA vom 26.08.2025 zur 
Wohnungslosigkeit von Jugendlichen 
Frau Quilling nimmt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26.08.2025 Bezug auf 
eine in der vorangegangenen Sitzung gestellte Anfrage von Frau Schmerbach. Sie möchte 
wissen, ob es richtig sei, dass in Köln mehr als 3.000 Kinder und Jugendliche, teilweise mit 
ihren jeweiligen Familien, wohnungs- bzw. obdachlos seien. Diese Angaben basierten auf 
Zahlen von „Off-Road-Kids“ sowie vom Kölner Stadt-Anzeiger gemäß einer Studie der Univer-
sität Köln. Einzelne würden Unterschlupf suchen, so dass es sich hier um verdeckte Obdach-
losigkeit handeln könnte. Sie fragt, ob es diesbezüglich verschiedene Zuständigkeiten in der 
Stadtverwaltung gebe, wie beispielsweise das Sozialamt, das Wohnungsamt oder das Job-
center, sowie ob die Zahlen aus den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen durch das Amt 
für Kinder, Jugend und Familie zwecks Maßnahmenergreifung zusammengeführt und verifi-
ziert würden. 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
In Bezug auf die Zahlen ist zu präzisieren, dass gemäß der erwähnten Studie am 31.01.2023 
die Zahl der minderjährigen Kinder, die in den Kölner Unterkünften und dem Hilfesystem der 
Notunterbringung lebten, 3.125 betrug. Die Auswertung der erhobenen Informationen im Rah-
men der Studie ergab dabei eine Anzahl von 365 deutschen Staatsangehörigen und 2.760 
Nichtdeutschen. 62 Prozent der Befragten, die nach abgeschlossenem Asylverfahren immer 
noch untergebracht waren, und 61 Prozent der aus der Ukraine geflüchteten Befragten lebten 
in einem Haushalt mit minderjährigem Kind / minderjährigen Kindern. Unter den Wohnungslo-
sen in OBG-Unterbringung und Hotels betrug der Anteil nur 18 Prozent und in den Sozialhäu-
sern 28 Prozent. Die Befragungsdaten geben Auskunft über die Situation von Familien in grö-
ßeren Gemeinschaftsunterkünften, in den für die Unterbringung genutzten Hotels und in den 
Sozialhäusern und bildet somit unterschiedlichste Facetten und Hintergründe von Wohnungs-
losigkeit ab1. 
Die vorliegenden Zahlen beziehen sich auf den Personenkreis der Minderjährigen, also der 
bis 18-jährigen Kinder und Jugendlichen. Bei Offroad Kids entfallen nur 18 % der Kontakte auf 
                                                 
1 Im Gegensatz zum übrigen Bericht stützt sich dieser Abschnitt aber ausschließlich auf die ungewich-
tete Stichprobe der tatsächlich befragten Personen und ihre Aussagen zu den Kindern und k onnte nicht 
Mithilfe der Kölner Daten aus der Bundesstatistik untergebrachter Wohnungsloser vom 31.1.2023 (ins-
gesamt gemeldet: 10.925 Personen, darunter 7.805 Erwachsene und 3.120 Minderjährige) und der Da-
ten aus der GISS-Untersuchung „Wohnungslose ohne Un terkunft und verdeckt Wohnungslose in Nord-
rhein-Westfalen“ (1. Juliwoche 2021; Brüchmann et al. 2022a) auf eine Grundgesamtheit aller Kölner 
Wohnungslosen hochgerechnet werden.

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die Personengruppe der 14- bis 18-Jährigen, alle anderen auf junge Erwachsene bis 27 
Jahre. Die Erfahrungen dieses Trägers können somit nicht automatisch als validationstechni-
sche Stütze der GISS-Untersuchung herangezogen werden. 
 
Sowohl die vielfältigen Hintergründe von Wohnungslosigkeit wie die Heterogenität des Alters-
spektrums bedingen unterschiedliche Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung. 
Die Zuständigkeit für die Versorgung von obdach- und wohnungslosen Menschen aller Natio-
nalitäten liegt primär im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren mit der Fachstelle Wohnen und 
dem Amt für Wohnungswesen in Zusammenarbeit (beides Dezernat für Soziales, Gesundheit 
und Wohnen) mit einer Vielzahl von freien Trägern. 
 
Zentrale behördliche Anlaufstelle bei drohender oder akuter Wohnungslosigkeit ist die Fach-
stelle Wohnen beim Amt für Soziales, Arbeit und Senior*innen. Im Rahmen der Gefahrenab-
wehr gemäß § 14 OGB erfolgt eine Sicherstellung der Unterbringung oder eine Vermittlung in 
Notunterkünfte, aller betroffenen Personen. Dazu zählen alleinstehende Männer und Frauen, 
Familien in allen denkbaren Zusammensetzungen und Paare. Letztere werden gemeinsam 
und alle vulnerablen Gruppen soweit möglich bedarfsgerecht untergebracht. Unterkünfte für 
alleinstehende Kinder oder Jugendliche werden nicht angeboten. 
Wenn in einem notuntergebrachten Familienverbund Kinder vorhanden sind, erfolgt in jedem 
Fall eine standardisierte Mitteilung an das Amt für Kinder, Jugend und Familie. 
 
Das Amt für Wohnungswesen wird erst nachrangig auf Ersuchen des Amtes für Soziales, Ar-
beit und Senioren aktiv und bringt im Rahmen freier Kapazitäten dann ebenfalls nach §14 
OBG Obdach und Wohnungslose unter. Dazu gehören auch Familien mit Kindern. Aktuell sind 
die Unterbringungskapazitäten mit 1442 belegten von 1500 vorgehaltenen Plätzen fast voll-
ständig belegt. Mit der Unterbringung ist im Gegensatz zur Unterbringung über die Fachstelle 
Wohnen keine soziale Betreuung verbunden. Eine besondere Altersstatistik wird nicht geführt. 
Das Amt für Wohnungswesen bringt auch im Katastrophenfall (Brand, Einsturzgefahr) ob-
dachlos gewordene Familien mit Kindern zur Notversorgung vorübergehend unter. 
 
Darüber hinaus bringt das Amt für Wohnungswesen auch alle nach Köln zugewiesene Ge-
flüchtete bzw. unerlaubt Eingereiste unter. Hierunter sind auch viele Kinder und Jugendliche in 
Familienverbänden. Diese verbleiben nach positivem Abschluss ihres Asylverfahrens oder 
nach Erhalt eines längerfristigen Aufenthaltsstatus in den Wohnheimen, soweit sie sich nicht 
selbst mit Wohnraum versorgen können. Sie sind damit auch faktisch wohnungslos und wur-
den in der GISS-Studie mit abgebildet. Dieser Personenkreis wird von Fachkräften der Sozia-
len Arbeit des Amtes für Wohnungswesens beziehungsweise einer Vielzahl von damit beauf-
tragten freien Trägern betreut und begleitet. 
 
Sollte das Amt für Kinder, Jugend und Familie als erstes darüber Kenntnis erlangen, dass Fa-
milien mit Kindern und/oder Jugendlichen von Wohnungslosigkeit bedroht sind, erfolgt eine 
Überführung in die Zuständigkeit der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und 
Senioren. Ob die Wohnung dann für die Familie beschlagnahmt werden kann oder eine Not-
versorgung notwendig ist, obliegt der pflichtgemäßen Entscheidung des Amtes für Soziales, 
Arbeit und Senioren. Die Unterbringung von Kindern/Jugendlichen im ordnungsbehördlichen 
System bedingt demnach immer die Begleitung durch mindestens einen Erziehungsberechtig-
ten. 
 
Wenn Kinder/Jugendliche mit Ihren Eltern tatsächlich ohne Wohnung „auf der Straße“ leben 
stellt dies eine Kindeswohlgefährdung dar, der entweder durch die sofortige Überführung in 
die beschriebenen Systeme erfolgt oder durch eine Schutzmaßnahme des Jugendamtes für 
die Kinder/Jugendliche. 
 
Leben Kinder und Jugendliche vorübergehend aufgrund von Entweichung aus dem Familien-
verbund oder einer Einrichtung „auf der Straße“, dann sind auch sie nicht im eigentlichen 
Sinne „wohnungs- oder obdachlos“. Eine Rückführung wird nach Möglichkeit in die Familie o-
der in die Jugendhilfeeinrichtungen erfolgen. Allerdings gibt es Einzelfälle, in denen sich Kin-
der und Jugendliche der Unterstützung und Versorgung durch das Jugendamt entziehen.

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Streetworker der Stadt Köln oder freie Träger der Jugendhilfe, wie etwa "Off Road Kids", ar-
beiten mit dem Ziel, zu ihnen Kontakt aufzubauen und eine sichere Unterbringung zu ermögli-
chen. 
Für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA) ist eine Inobhutnahme erforderlich, 
diese Regelung findet ebenfalls Anwendung auf ortsfremde Kinder und Jugendliche, sofern 
sie ohne Begleitung in Köln angetroffen werden. Eine Kausalbeziehung zwischen der erörter-
ten Thematik und dem Phänomen der Wohnungslosigkeit lässt sich nicht evident belegen, so-
dass die Ergreifung weiterer, spezifischer Maßnahmen aus Perspektive des Amtes für Kinder, 
Jugend und Familie nicht erforderlich ist. 
 
Die Zusammenführung der statistischen Zahlen der Akteur*innen aus dem Arbeitsfeld Woh-
nungs-/Obdachlosigkeit unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie mit ab-
weichenden Schwerpunktthemen ist entsprechend nicht zielführend. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

27.01.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3008/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
17.12.2025
Erstellt
20.10.2025 15:27