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3429/2025

Information über die Umsetzung des Haushaltsbeschlusses 2025/2026 im Teilplan 0604 im Haushaltsjahr 2026 - Hausaufgabenhilfegruppen und Jugendeinrichtungen inklusive ISBA

Mitteilung Ausschuss 08.12.2025

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.12.2025, TOP 8.4.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5112 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 08.12.2025 
 3429/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 09.12.2025 
 
Information über die Umsetzung des Haushaltsbeschlusses 2025/2026 im Teilplan 0604 
im Haushaltsjahr 2026 - Hausaufgabenhilfegruppen und Jugendeinrichtungen inklusive 
ISBA 
In Umsetzung des Beschlusses des Rates über den Doppelhaushalt 2025/2026 (0138/2025) 
und zur Einhaltung des im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der 
Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen 
in den Förderbereichen 413-Hausaufgabenhilfegruppen und 426-Jugendeinrichungen inklu-
sive ISBA bereitstehenden Haushaltsrahmens werden in 2026 folgende Angebotsanpassun-
gen erforderlich:  
 
 
413 – Hausaufgabenhilfegruppen 
In 2026 stehen 248.400 Euro in diesem Förderbereich zur Verfügung. Alle Angebote werden 
daher bis einschließlich Juli 2026 beschieden und entsprechend dem Förderprogramm antei-
lig gefördert. Somit kann in allen Gruppen das Schuljahr 2025/2026 abgeschlossen werden. 
Währenddessen bemühen sich die Angebotsträger um die Vermittlung der Kinder und Ju-
gendlichen in andere Hilfsangebote, da eine Fortführung des Angebots auf Basis der bereit-
stehenden Haushaltsmittel ab August 2026 nicht möglich ist. 
 
426 - Jugendeinrichtungen inklusive ISBA 
Die vom Rat beschlossene Konsolidierung von 200.000 Euro soll über die Aussetzung der 
Förderung einer entsprechenden Anzahl von ISBA-Gruppen (ISBA - Informelle Stabilisierende 
Bildungsangebote im Kontext der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) in den Jugendeinrichtun-
gen vorgenommen werden. Eine Reduzierung im Umfang von insgesamt 6 Gruppen ist nötig, 
um die vorgegebene Konsolidierungssumme zu erreichen. 
 
Das von der Fachverwaltung gewählte Vorgehen, die Konsolidierung ausschließlich über die 
ISBA-Gruppen zu steuern, begründet sich auf der Tatsache, dass so die Regelstruktur der of-
fenen Kinder- und Jugendarbeit erhalten bleibt und sich ausschließlich der Umfang des Zu-
satzangebots der ISBA verringert.  
 
Die Auswahl der ISBA-Gruppen in den genannten Jugendeinrichtungen erfolgt auf Basis des 
Jugendhilfe-Indexes der Fachverwaltung. Dieser bezieht stadt- und trägerweit alle ISBA-Ange-
bote ein, daher wirkt sich die Einstellung der Gruppen im Teilergebnisplan des Amtes für Kin-
der, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplan-
zeile 15-Transferaufwendungen anteilig sowohl im Förderbereich 426-Jugendeinrichungen als 
auch im Förderbereich 414-ÜMB/ISBA aus, aus dem schwerpunktmäßig die ISBA-Angebote 
der Jugendzentren Köln gGmbH gefördert werden.

2 
 
Erläuterung zur Anwendung des oben genannten „Jugendhilfe-Index“:  
 
Gemäß Förderprogramm „Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) –Jugendeinrichtungen in-
klusive ISBA“ dient das Informelle Stabilisierende Bildungsangebot im Kontext der Offenen 
Kinder- und Jugendarbeit (ISBA) dazu, Kindern und Jugendlichen ab dem zehnten Lebensjahr 
(bzw. der 5. Klasse) einen stabilisierenden Rahmen für schulische Unterstützung zu geben. 
Der Bedarf ergibt sich in besonderer Weise für Kinder und Jugendliche, die einen erhöhten 
Unterstützungsbedarf aufweisen.  
Analog ähnlich angelegter Indizes im Rahmen kommunaler schulischer Bildungsressourcen 
(Schulsozialarbeit, Startchancen etc.), empfiehlt sich die Bewertung des Bedarfes an ISBA-
Angeboten auf Basis eines geeigneten Hilfeindex. Dies entspricht der in der kommunalen Kin-
der- und Jugendförderplanung zugrunde gelegten Handlungsstrategie „Ungleiches ungleich 
behandeln“, wonach ungleichen Ausgangslagen von Kölner Kindern und Jugendlichen mit un-
terschiedlichen, im Sinne von Teilhabegerechtigkeit ausgleichenden Maßnahmen begegnet 
wird. 
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik hat die kommunale Ju-
gendhilfeplanung einen für die Anwendung im Arbeitsbereich der Offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit geeigneten, spezifischen Jugendhilfeindex entwickelt, welcher folgende Indikato-
ren berücksichtigt: 
 
1. Kinderarmutsquote (Anteil SGB II- Leistungsberechtigte im Alter 0 bis unter 15 Jahre an 
allen Einwohner*innen mit Hauptwohnung im gleichen Alter)  
 
2. Alleinerziehendenhaushalte (in % der Haushalte mit Kind(ern))  
3. Jugendarbeitslosenquote (in %) 
4. Kinder und Jugendliche u21 mit Migrationshintergrund (Anteil u21-Jährige mit Migrations-
hintergrund an allen unter 21-Jährigen in %) 
5. Leistungsdichte Hilfen zur Erziehung u21  
 
Diese Indikatoren werden im Gesamtindex ohne unterschiedliche Gewichtung der Einzelindi-
katoren zusammengefasst. Aktuell beziehen sich die erfassten Daten auf das Jahr 2024 und 
werden auf Stadtteilebene generiert. 
 
Das hier dargestellte Vorgehen zur Umsetzung der Vorgaben des Haushaltsbeschlusses 
2025/2026 im Teilplan 0604 im Haushaltsjahr 2026 wurde im Rahmen der kommunalen Ju-
gendhilfeplanung im Vorfeld mit dem Fachgremium AK § 80 Jugendförderung und jugendpoli-
tischen Vertreter*innen abgestimmt.  
 
Die betroffenen Träger wurden anschließend informiert. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

09.12.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3429/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.12.2025
Erstellt
01.12.2025 13:04