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2312/2017

Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 07.09.2017, TOP 9.1.7

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

12455 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/Stab 
 
Vorlagen-Nummer 
 2312/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich 
hier: Umsetzung des Werbenutzungsvertrages und Änderung in der Anzahl von FGU-Einheiten 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände 
und dem von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu.  
 
 
Alternative: 
 
keine 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde die Prioritätenliste Fah r-
gastunterstände (FGU) auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretu ngen 
als eine Grundlage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getr e-
ten ist, beschlossen (Session -Nr. 1556/2013). Inzwischen erfolgte die Umsetzung von 505 
Fahrgastunterständen im Stadtbahnbereich und 116 Fahrgastunterständen im Busbereich. 
 
Die Beschlussvorlage 1556/2013 enthält auf Seite 3 den Hinweis, dass “…die Prioritätenliste 
als Anhaltspunkt für die von der Stadt Köln und KVB AG grundsätzlich favorisierten Stando r-
te von Fahrgastunterständen zu verstehen“ ist. Basis der beschlo ssenen Haltestellenstand-
orte waren dabei die werktäglichen Einsteigerzahlen. Demnach ist an Bushaltestellen, die 
eine Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteiger/Tag vorweisen, ein Fahrgastunterstand vorg e-
sehen.  
 
Bei Beschlussfassung stand eine Detailprüfung bezüglich der konkreten Umsetzbarkeit noch 
aus und erfolgte vertragsgemäß im Zuge der konkreten Planungen. Entgegen der ursprün g-
lichen Zeitplanung konnte die Standortfestlegung und Detailprüfung im Busbereich erst ab 
dem dritten Quartal 2015 durchgeführt w erden, da zunächst in den beteiligten Stellen die 
Personalkapazitäten geschaffen werden mussten. Nach Abschluss der Detailprüfungen der 
vorgesehenen Standorte für die Fahrgastunterstände ergeben sich für den Stadtbezirk 
Chorweiler im Busbereich an 22 Halte stellenstandorten Umgestaltungsprobleme, die zu A b-
weichungen hinsichtlich der ursprünglich beschlossenen Prioritätenliste führen. Die vertrag-
lich vereinbarte Anzahl an Neuaufstellungen mit den von den Stadtbezirken und dem Ve r-
kehrsausschuss beschlossenen Standorten kann damit nicht erreicht werden.  
Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrech t-
licher Anforderungen können nach derzeitigem Stand 12 Fahrgastunterstände im Stadtbezirk 
Chorweiler nicht eingerichtet werden.  
 
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: 
 
Stadtbezirk Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenname Richtung1 vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, (ins-
gesamt 
inkl. Be-
stand) 
Austauschart Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
6 16254 Wezelostraße 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten 
6 16062 Otto-Müller-
Straße 
2+1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten 
6 16655 Further Straße 1+2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten 
6 16062 Otto-Müller-
Straße 
1+2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten 
                                                 
1 Richtung 1 entspricht der Richtung laut Strecken- und Linienverzeichnis im Fahrplanbuch; Richtung 2 entspricht der 
Gegenrichtung

3 
Stadtbezirk Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenname Richtung1 vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, (ins-
gesamt 
inkl. Be-
stand) 
Austauschart Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
6 16853 St.-Tönnis-
Straße 
2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten 
6 16061 Pescher Weg 1+2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten 
6 16654 Baptiststraße 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten 
6 16056 Esch 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten 
6 16055 Chorbuschstraße 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten 
6 16070 Kapellenweg 1 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf 
Privatgrund-
stück 
6 16863 Ramrather Weg 1 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf 
Privatgrund-
stück 
6 16601 Worringen S-
Bahn 
1+2 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf 
Privatgrund-
stück 
 
Zudem sind sechs Standorte ermittelt worden, welche den nach § 6 Bauordnung NW (BauO 
NW) notwendigen Abstand von mindestens 3,0 m nicht nachweisen können. Die Abstandfl ä-
chen liegen auf angrenzenden Privatgrundstücken. Da abstandsrechtliche Vorschriften 
grundsätzlich dem Nachbarschutz dienen, ist entsprechend den Anforderungen der BauO 
NW (hier §§ 73 i. V. m. 74 BauO NW) der jeweilige Betroffene zu beteiligen und im A n-
schluss die Interessenlagen gegeneinander abzuwägen. In einigen Fällen konnten Nachba r-
zustimmungen erzielt werden, einige Fälle stellen sich bereits deshalb besonders problem a-
tisch dar, weil bei Eigentümergemeinschaften eine Vielzahl von Eigentümern zu erreichen 
ist, was oft bereits praktisch nicht gelingt, da die Anhörungen als unzustellbar an die G e-
nehmigungsbehörde zurückgelangen.  
 
Die folgende Tabelle führt die derzeit noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend en t-
schiedenen betroffenen Bushaltestellen auf: 
Stadt
be-
zirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestel-
lenname 
Richtung Vorhan-
dene FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-  tau-
schart 
Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
Bemer-
kung 
6 16452 Fühlingen 2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
6 16864 Wieden-
felder Weg 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt)

4 
Stadt
be-
zirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestel-
lenname 
Richtung Vorhan-
dene FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-  tau-
schart 
Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
Bemer-
kung 
6 16462 Langel 
Nord 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt) 
6 16357 Weserpro-
menade 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
6 16463 Langel, 
Mohlenweg 
1 1 1 Austausch §6 Standort 
(KAW Be-
stand) 
Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
6 16864 Wieden-
felder Weg 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in 
Prüfung 
beim 
Bauauf-
sichts-
amt 
 
Darüber hinaus können vier vorgesehene Standorte wegen derzeit laufender Baumaßnahmen bzw. 
Umplanungen seitens der Verwaltung und noch ausstehender Entscheidungen der Ämter nicht in die 
Planung aufgenommen werden. 
 
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: 
Stadt-
bezirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellen-
name 
Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt inkl. 
Bestand) 
Austausch-
art 
Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
6 16358 Neißestraße 1 0 1 Neuauf-
stellung 
Zurückgestellt – 
Baumaß-
nahme durch 
Stadt Köln ge-
plant 
6 16358 Neißestraße 2 0 1 Neuauf-
stellung 
Zurückgestellt – 
Baumaß-
nahme durch 
Stadt Köln ge-
plant 
6 16863 Ramrather 
Weg 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
Antwort Amt für 
Landschafts-
pflege und 
Grünflächen 
steht aus 
6 16551 Schlettstadter 
Straße 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
Antwort Amt für 
Landschafts-
pflege und 
Grünflächen

5 
steht aus 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Durch die hier aufgeführten Änderungen würde sich die Gesamtanzahl der neuaufgestellten Fah r-
gastunterstände an den Bushaltestellen im Stadtgebiet nach derzeitigem Stand von insgesamt 382 
auf ca. 150 Einheiten verringern. Um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU dennoch zu erre i-
chen, werden im Folgenden das weitere Vorgehen erläutert und Ersatzstandorte vorgeschlagen: 
 
Die seit Mitte 2015 laufenden Detailprüfungen im Busbereich haben ergeben, dass der Vertrag nicht, 
wie ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden kann. Dies hat zu wiederholten Vertragsanpassungen 
geführt, um die Interessen von Stadt Köln und KVB AG bes ser zu inkludieren. Um die vertraglichen 
Vereinbarungen nicht zu gefährden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Ersatzhaltestellen für 
die möglicherweise nicht umsetzbaren Standorte benannt werden. In diesem Fall hat die Firma Wall 
GmbH als Vertragspartner den jeweiligen FGU bis spätestens 30. September 2018 an der Ersatzha l-
testelle zu errichten, sofern die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen. Folglich 
stehen alle Fahrgastunterstände, die bis zum 31. Dezember 2017 nicht bei der Firma Wall GmbH 
gemeldet sind, dem Fahrgast auf Dauer nicht zur Verfügung.  
 
Aufgrund der zeitaufwendigen Vorlaufarbeiten für die Beantragung der Genehmigungen sowie der 
noch andauernden Genehmigungsverfahren ist es empfehlenswert, die Ersatzstandorte bereits so  
schnell wie möglich bzw. spätestens bis zum 30. September 2017 zu benennen. Die Projektgruppe 
empfiehlt dieses Vorgehen aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte aus den genehmigungsrechtl i-
chen Anforderungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand. 
 
Aufgrund des oben dargelegten Sachstandes werden für die Haltestellenstandorte – die bedingt 
durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Anford e-
rungen nicht umgesetzt werden können – folgende Alternativen vorgeschlagen.  
Die hier aufgeführte Tabelle zeigt Haltestellenstandorte, bei denen der Abbau des Fahrgastuntersta n-
des durch die Beschlussvorlage 1556/2013 beschlossen wurde. Die Verwaltung empfiehlt, um die 
vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU zu erreichen, diese nicht abzubauen, sondern zu erhalten.  
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag 2 
neu geplan-
te FGU 
6 16053 Auweiler 1 1 0 1 
6 16253 Blockstraße 2 1 0 1 
6 16101 Chorweiler 1+2 2 0 2 
6 16064 Donatusstraße 1 1 0 1 
6 16064 Donatusstraße 2 1 0 1 
6 16054 Hermann-Löns-Straße 2 1 0 1 
6 16057 Johannes-Prassel-Straße 1 1 0 1 
6 16464 Langel, Kuhlenweg 1 1 0 1 
6 16171 Merianstraße 1 1 0 1 
6 16171 Merianstraße 2 1 0 1 
6 16481 Oranjehofstraße 1 1 0 1 
                                                 
2 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015

6 
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag 2 
neu geplan-
te FGU 
6 16481 Oranjehofstraße 2 1 0 1 
6 16482 Rheinlandstraße 1 1 0 1 
6 16482 Rheinlandstraße 2 1 0 1 
6 16484 Robert-Bosch-Straße 2 1 0 1 
6 16653 Walter-Dodde-Weg 1 1 0 1 
6 16154 Zypressenstraße 1 1 0 1 
6 16154 Zypressenstraße 2 1 0 1 
Zusätzlich werden weitere potenzielle Ersatzhaltestellen vorgeschlagen, die anhand der Einsteige r-
zahlen ausgewählt wurden. Die genannten Standorte wurden gemeinsam durch Verwaltung und KVB 
AG im Vorhinein auf eine positive Umsetzbarkeit geprüft.  
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag3 
neu ge-
plante FGU 
6 16181 Florenzer Straße 2 0 0 1 
6 16181 Florenzer Straße 1 0 0 1 
6 16254 Wezelostraße 2 0 0 1 
 
Zusätzlich zu den hier bereits genannten Haltestellenstandorten werden vorsorglich für die Standorte, 
für die keine Abweichung von den Vorschriften des § 6 BauO NW erteilt werden kann, weitere E r-
satzhaltestellen empfohlen. Die verwaltungsinterne Vorprüfung  für diese Standorte hat allerdings e r-
geben, dass die Umsetzbarkeit aufgrund der genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu diesem 
Zeitpunkt nicht garantiert und ggf. der Fahrgastunterstand nicht realisiert werden kann.  
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag4 
neu geplante 
FGU 
6 16065 Escher See 2 0 0 1 
6 16488 Marconistraße Ost 1+2 0 0 1 
 
Zusammenfassung 
Die Regelungen der BauO NW und technische Restriktionen an den vorgesehenen Haltestelle n-
standorten schränken die Umsetzung des Werbenutzungsvertrages für die Aufstellung der Fahrgas t-
unterstände voraussichtlich nicht unerheblich ein. Zur Aufrechterhaltung eines attraktiven öffentlichen 
Personennahverkehrs sollten aus Sicht von Verwaltung und KVB AG jedoch möglichst viele Haltestel-
len mit einem FGU ausgestattet werden, insbesondere die mit hohen Einsteigerzahlen. Sollte dies 
aufgrund der dargelegten Restriktionen jedoch nicht möglich sein, sind die vorgeschlagenen Ersat z-
standorte zu prüfen. Darü ber hinaus sollte von dem bereits beschlossenen Abbau der vorhandenen 
Fahrgastunterstände abgesehen werden, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU im Stadtg e-
biet anbieten zu können. 
 
 
                                                 
3 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 
4 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2312/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27