2312/2017
Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
12455 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/66/Stab
Vorlagen-Nummer
2312/2017
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich
hier: Umsetzung des Werbenutzungsvertrages und Änderung in der Anzahl von FGU-Einheiten
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände
und dem von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu.
Alternative:
keine
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung:
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde die Prioritätenliste Fah r-
gastunterstände (FGU) auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretu ngen
als eine Grundlage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getr e-
ten ist, beschlossen (Session -Nr. 1556/2013). Inzwischen erfolgte die Umsetzung von 505
Fahrgastunterständen im Stadtbahnbereich und 116 Fahrgastunterständen im Busbereich.
Die Beschlussvorlage 1556/2013 enthält auf Seite 3 den Hinweis, dass “…die Prioritätenliste
als Anhaltspunkt für die von der Stadt Köln und KVB AG grundsätzlich favorisierten Stando r-
te von Fahrgastunterständen zu verstehen“ ist. Basis der beschlo ssenen Haltestellenstand-
orte waren dabei die werktäglichen Einsteigerzahlen. Demnach ist an Bushaltestellen, die
eine Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteiger/Tag vorweisen, ein Fahrgastunterstand vorg e-
sehen.
Bei Beschlussfassung stand eine Detailprüfung bezüglich der konkreten Umsetzbarkeit noch
aus und erfolgte vertragsgemäß im Zuge der konkreten Planungen. Entgegen der ursprün g-
lichen Zeitplanung konnte die Standortfestlegung und Detailprüfung im Busbereich erst ab
dem dritten Quartal 2015 durchgeführt w erden, da zunächst in den beteiligten Stellen die
Personalkapazitäten geschaffen werden mussten. Nach Abschluss der Detailprüfungen der
vorgesehenen Standorte für die Fahrgastunterstände ergeben sich für den Stadtbezirk
Chorweiler im Busbereich an 22 Halte stellenstandorten Umgestaltungsprobleme, die zu A b-
weichungen hinsichtlich der ursprünglich beschlossenen Prioritätenliste führen. Die vertrag-
lich vereinbarte Anzahl an Neuaufstellungen mit den von den Stadtbezirken und dem Ve r-
kehrsausschuss beschlossenen Standorten kann damit nicht erreicht werden.
Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrech t-
licher Anforderungen können nach derzeitigem Stand 12 Fahrgastunterstände im Stadtbezirk
Chorweiler nicht eingerichtet werden.
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf:
Stadtbezirk Hst.-
Nr./
(VRS-
Nr.)
Haltestellenname Richtung1 vorhandene
FGU
geplante
FGU, (ins-
gesamt
inkl. Be-
stand)
Austauschart Begründung
für die Nicht-
Aufstellung
6 16254 Wezelostraße 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten
6 16062 Otto-Müller-
Straße
2+1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten
6 16655 Further Straße 1+2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten
6 16062 Otto-Müller-
Straße
1+2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten
1 Richtung 1 entspricht der Richtung laut Strecken- und Linienverzeichnis im Fahrplanbuch; Richtung 2 entspricht der
Gegenrichtung
3
Stadtbezirk Hst.-
Nr./
(VRS-
Nr.)
Haltestellenname Richtung1 vorhandene
FGU
geplante
FGU, (ins-
gesamt
inkl. Be-
stand)
Austauschart Begründung
für die Nicht-
Aufstellung
6 16853 St.-Tönnis-
Straße
2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten
6 16061 Pescher Weg 1+2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten
6 16654 Baptiststraße 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten
6 16056 Esch 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten
6 16055 Chorbuschstraße 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Gege-
benheiten
6 16070 Kapellenweg 1 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf
Privatgrund-
stück
6 16863 Ramrather Weg 1 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf
Privatgrund-
stück
6 16601 Worringen S-
Bahn
1+2 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf
Privatgrund-
stück
Zudem sind sechs Standorte ermittelt worden, welche den nach § 6 Bauordnung NW (BauO
NW) notwendigen Abstand von mindestens 3,0 m nicht nachweisen können. Die Abstandfl ä-
chen liegen auf angrenzenden Privatgrundstücken. Da abstandsrechtliche Vorschriften
grundsätzlich dem Nachbarschutz dienen, ist entsprechend den Anforderungen der BauO
NW (hier §§ 73 i. V. m. 74 BauO NW) der jeweilige Betroffene zu beteiligen und im A n-
schluss die Interessenlagen gegeneinander abzuwägen. In einigen Fällen konnten Nachba r-
zustimmungen erzielt werden, einige Fälle stellen sich bereits deshalb besonders problem a-
tisch dar, weil bei Eigentümergemeinschaften eine Vielzahl von Eigentümern zu erreichen
ist, was oft bereits praktisch nicht gelingt, da die Anhörungen als unzustellbar an die G e-
nehmigungsbehörde zurückgelangen.
Die folgende Tabelle führt die derzeit noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend en t-
schiedenen betroffenen Bushaltestellen auf:
Stadt
be-
zirk
Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestel-
lenname
Richtung Vorhan-
dene FGU
geplante
FGU,
(insge-
samt
inkl. Be-
stand)
Aus- tau-
schart
Begründung
für die Nicht-
Aufstellung
Bemer-
kung
6 16452 Fühlingen 2 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
6 16864 Wieden-
felder Weg
1 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt)
4
Stadt
be-
zirk
Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestel-
lenname
Richtung Vorhan-
dene FGU
geplante
FGU,
(insge-
samt
inkl. Be-
stand)
Aus- tau-
schart
Begründung
für die Nicht-
Aufstellung
Bemer-
kung
6 16462 Langel
Nord
1 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt)
6 16357 Weserpro-
menade
1 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
6 16463 Langel,
Mohlenweg
1 1 1 Austausch §6 Standort
(KAW Be-
stand)
Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
6 16864 Wieden-
felder Weg
2 0 1 Neuauf-
stellung
§6 Standort Ist in
Prüfung
beim
Bauauf-
sichts-
amt
Darüber hinaus können vier vorgesehene Standorte wegen derzeit laufender Baumaßnahmen bzw.
Umplanungen seitens der Verwaltung und noch ausstehender Entscheidungen der Ämter nicht in die
Planung aufgenommen werden.
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf:
Stadt-
bezirk
Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestellen-
name
Richtung vorhandene
FGU
geplante
FGU,
(insge-
samt inkl.
Bestand)
Austausch-
art
Begründung
für die Nicht-
Aufstellung
6 16358 Neißestraße 1 0 1 Neuauf-
stellung
Zurückgestellt –
Baumaß-
nahme durch
Stadt Köln ge-
plant
6 16358 Neißestraße 2 0 1 Neuauf-
stellung
Zurückgestellt –
Baumaß-
nahme durch
Stadt Köln ge-
plant
6 16863 Ramrather
Weg
2 0 1 Neuauf-
stellung
Antwort Amt für
Landschafts-
pflege und
Grünflächen
steht aus
6 16551 Schlettstadter
Straße
1 0 1 Neuauf-
stellung
Antwort Amt für
Landschafts-
pflege und
Grünflächen
5
steht aus
Weiteres Vorgehen
Durch die hier aufgeführten Änderungen würde sich die Gesamtanzahl der neuaufgestellten Fah r-
gastunterstände an den Bushaltestellen im Stadtgebiet nach derzeitigem Stand von insgesamt 382
auf ca. 150 Einheiten verringern. Um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU dennoch zu erre i-
chen, werden im Folgenden das weitere Vorgehen erläutert und Ersatzstandorte vorgeschlagen:
Die seit Mitte 2015 laufenden Detailprüfungen im Busbereich haben ergeben, dass der Vertrag nicht,
wie ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden kann. Dies hat zu wiederholten Vertragsanpassungen
geführt, um die Interessen von Stadt Köln und KVB AG bes ser zu inkludieren. Um die vertraglichen
Vereinbarungen nicht zu gefährden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Ersatzhaltestellen für
die möglicherweise nicht umsetzbaren Standorte benannt werden. In diesem Fall hat die Firma Wall
GmbH als Vertragspartner den jeweiligen FGU bis spätestens 30. September 2018 an der Ersatzha l-
testelle zu errichten, sofern die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen. Folglich
stehen alle Fahrgastunterstände, die bis zum 31. Dezember 2017 nicht bei der Firma Wall GmbH
gemeldet sind, dem Fahrgast auf Dauer nicht zur Verfügung.
Aufgrund der zeitaufwendigen Vorlaufarbeiten für die Beantragung der Genehmigungen sowie der
noch andauernden Genehmigungsverfahren ist es empfehlenswert, die Ersatzstandorte bereits so
schnell wie möglich bzw. spätestens bis zum 30. September 2017 zu benennen. Die Projektgruppe
empfiehlt dieses Vorgehen aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte aus den genehmigungsrechtl i-
chen Anforderungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand.
Aufgrund des oben dargelegten Sachstandes werden für die Haltestellenstandorte – die bedingt
durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Anford e-
rungen nicht umgesetzt werden können – folgende Alternativen vorgeschlagen.
Die hier aufgeführte Tabelle zeigt Haltestellenstandorte, bei denen der Abbau des Fahrgastuntersta n-
des durch die Beschlussvorlage 1556/2013 beschlossen wurde. Die Verwaltung empfiehlt, um die
vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU zu erreichen, diese nicht abzubauen, sondern zu erhalten.
Stadtbezirk Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestellenname Richtung vorhandene
FGU
geplante
FGU lt.
Vertrag 2
neu geplan-
te FGU
6 16053 Auweiler 1 1 0 1
6 16253 Blockstraße 2 1 0 1
6 16101 Chorweiler 1+2 2 0 2
6 16064 Donatusstraße 1 1 0 1
6 16064 Donatusstraße 2 1 0 1
6 16054 Hermann-Löns-Straße 2 1 0 1
6 16057 Johannes-Prassel-Straße 1 1 0 1
6 16464 Langel, Kuhlenweg 1 1 0 1
6 16171 Merianstraße 1 1 0 1
6 16171 Merianstraße 2 1 0 1
6 16481 Oranjehofstraße 1 1 0 1
2 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015
6
Stadtbezirk Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestellenname Richtung vorhandene
FGU
geplante
FGU lt.
Vertrag 2
neu geplan-
te FGU
6 16481 Oranjehofstraße 2 1 0 1
6 16482 Rheinlandstraße 1 1 0 1
6 16482 Rheinlandstraße 2 1 0 1
6 16484 Robert-Bosch-Straße 2 1 0 1
6 16653 Walter-Dodde-Weg 1 1 0 1
6 16154 Zypressenstraße 1 1 0 1
6 16154 Zypressenstraße 2 1 0 1
Zusätzlich werden weitere potenzielle Ersatzhaltestellen vorgeschlagen, die anhand der Einsteige r-
zahlen ausgewählt wurden. Die genannten Standorte wurden gemeinsam durch Verwaltung und KVB
AG im Vorhinein auf eine positive Umsetzbarkeit geprüft.
Stadtbezirk Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestellenname Richtung vorhandene
FGU
geplante
FGU lt.
Vertrag3
neu ge-
plante FGU
6 16181 Florenzer Straße 2 0 0 1
6 16181 Florenzer Straße 1 0 0 1
6 16254 Wezelostraße 2 0 0 1
Zusätzlich zu den hier bereits genannten Haltestellenstandorten werden vorsorglich für die Standorte,
für die keine Abweichung von den Vorschriften des § 6 BauO NW erteilt werden kann, weitere E r-
satzhaltestellen empfohlen. Die verwaltungsinterne Vorprüfung für diese Standorte hat allerdings e r-
geben, dass die Umsetzbarkeit aufgrund der genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu diesem
Zeitpunkt nicht garantiert und ggf. der Fahrgastunterstand nicht realisiert werden kann.
Stadtbezirk Hst.-Nr./
(VRS-Nr.)
Haltestellenname Richtung vorhandene
FGU
geplante
FGU lt.
Vertrag4
neu geplante
FGU
6 16065 Escher See 2 0 0 1
6 16488 Marconistraße Ost 1+2 0 0 1
Zusammenfassung
Die Regelungen der BauO NW und technische Restriktionen an den vorgesehenen Haltestelle n-
standorten schränken die Umsetzung des Werbenutzungsvertrages für die Aufstellung der Fahrgas t-
unterstände voraussichtlich nicht unerheblich ein. Zur Aufrechterhaltung eines attraktiven öffentlichen
Personennahverkehrs sollten aus Sicht von Verwaltung und KVB AG jedoch möglichst viele Haltestel-
len mit einem FGU ausgestattet werden, insbesondere die mit hohen Einsteigerzahlen. Sollte dies
aufgrund der dargelegten Restriktionen jedoch nicht möglich sein, sind die vorgeschlagenen Ersat z-
standorte zu prüfen. Darü ber hinaus sollte von dem bereits beschlossenen Abbau der vorhandenen
Fahrgastunterstände abgesehen werden, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU im Stadtg e-
biet anbieten zu können.
3 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015
4 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2312/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.09.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27