2793/2023
Verlängerung Auszugsmanagement 2024/2025
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/562/2 Vorlagen-Nummer 2793/2023 Freigabedatum 09.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlängerung Auszugsmanagement 2024/2025 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Verlängerung der Finanzierung von zwei befristeten Stellen für Fach- kräfte der Sozialen Arbeit bei Trägern im Rahmen des Auszugsmanagements. Die bisherige Befristung zum 31.12.2023 wird um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2025 verlängert. Als Grundlage dienen die Beschlüsse vom 14.11.2011 (Vorlage 1891/2011 Maßnahmenüber- sicht), 12.05.2015 (Vorlage 0925/2015 vorzeitige Verlängerung und Erweiterung), 28.06.2016 (Vorlage 1450/2016 Erweiterung), 14.11.2017 (Vorlage 2338/2017 Entfristung von drei Voll- zeitstellen - eine pro Träger - und Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2019), 07.11.2019 (Vorlage 3328/2019 Befristungsverlängerung von vier Vollzeitstellen bis 31.12.2021), 02.11.2021 (Vorlage 3308/2021 Befristungsverlängerung von vier Vollzeit- stellen bis 31.12.2023). Des Weiteren werden zwei befristete Vollzeitstellen mit Immobilienkaufleuten besetzt (eben- falls bei Trägern im Rahmen des Auszugsmanagements) und bis zum 31.12.2025 finanziert. Zur Finanzierung der zwei befristeten Stellen für Fachkräfte der Sozialen Arbeit stehen Auf- wandsermächtigungen in Höhe von 160.600 € für zwei Stellen im Haushaltsjahr 2024 im Teil- ergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen, zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2025 sind ebenfalls 160.600 für zwei Stellen zu berücksichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025 innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die er- forderlichen Mittel, ggfs. durch Umschichtungen, vorsehen. Zur Finanzierung der zwei befristeten Stellen für Immobilienkaufleute stehen Aufwandser- Integrationsrat 14.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 17.11.2023 Finanzausschuss 04.12.2023 Rat 07.12.2023 2 mächtigungen in Höhe von 160.000 € für zwei Stellen im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnis- plan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, Bereitstellung und Bewirt- schaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2025 sind ebenfalls 160.000 für zwei Stellen zu berück- sichtigen. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haus- haltsplanaufstellungsverfahrens 2025 innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erforder- lichen Mittel, ggfs. durch Umschichtungen, vorsehen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 320.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 320.600 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe ein- gerichtet worden. Mit der Durchführung beauftragt sind derzeit der Caritasverband, das Deut- sche Rote Kreuz und der Kölner Flüchtlingsrat. Die Finanzierung von drei unbefristeten Voll- zeitstellen ist gesichert. Weitere vier Stellen sind befristet bis zum 31.12.2023. Da sich der Caritasverband ab 01.01.2024 aus dem Projekt zurückzieht, werden die drei un- befristeten Stellen fortan zu gleichen Teilen von den verbleibenden Trägern Deutsches Rotes Kreuz und Kölner Flüchtlingsrat übernommen. Ferner übernimmt von den verbleibenden zwei befristeten Stellen der Sozialen Arbeit von den verbleibenden Trägern jeder eine. Eine Vielzahl der zum Stand 30.06.2023 (Stichtag korrespondiert mit dem Auswertungsdatum des Controllings zum Auszugsmanagement) von der Stadt Köln untergebrachten 10.953 Ge- flüchteten wird längerfristig in Köln Schutz finden. Die langfristige Integration der geflüchteten Menschen startet häufig mit einer eigenen Wohnung und stellt damit eine Grundvorausset- zung für die nächsten erfolgreichen Integrationsschritte dar. Die damit verbundene Notwendig- keit, neue Wohnraumressourcen zu akquirieren, macht es weiterhin erforderlich, ein ange- messenes Betreuungsangebot für die unterzubringenden Menschen sowie für die unterstüt- zenden Organisationen sicherzustellen und stetig zu verbessern. Die Betreuung (Versorgung) 4 dieser Geflüchteten als Pflichtaufgabe nach § 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) stellt die Stadtverwaltung vor eine langfristige und dauerhafte Herausforderung. Die Priorität muss nach wie vor darauf gelegt werden, die hier lebenden Menschen in eigenen Wohnraum zu vermitteln, um so kostenintensive oder nicht mehr zeitgemäße Unterbringungsobjekte außer Betrieb setzen zu können. Das Auszugsmanagement trägt hierzu maßgeblich bei und zeichnet sich durch erfolgreiche Unterstützung, insbesondere für die Geflüchteten und für die Stadtverwaltung bei der Bewälti- gung der ihr obliegenden Pflichtaufgaben im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung nach dem FlüAG aus. Finanzierung der Stellen Zur Finanzierung der beiden befristeten Stellen für Sozialarbeiter*innen stehen 160.600 € und der beiden Stellen Immobilienkaufleute 160.000 € (insgesamt somit 320.600 €) im Haushalts- jahr 2024 an Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2025 ff. die Mittel innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Kosten je Vollzeitstelle und Jahr inklusive Sachkosten belaufen sich ab 2024 pauschal auf 80.300 €. Bei den Immobilienkaufleuten werden rund 80.000 € pro Vollzeitstelle angesetzt. Aufgaben des Auszugsmanagements Das Auszugsmanagement ist ein gemeinsames Projekt vom Amt für Wohnungswesen und freien Trägerorganisationen. Ziel des Auszugsmanagements ist es, Geflüchtete in Köln, die in städtischen Unterkünften un- tergebracht sind, bei ihrer Suche nach privatem Wohnraum zu unterstützen. Wichtiger Be- standteil ist die aktive Akquise bei Wohnungsbaugesellschaften, privaten Vermieter*innen etc., um den geflüchteten Menschen zu ermöglichen, unbefristete Mietverträge abzuschließen und damit ihre Integration zu verbessern und ein eigenverantwortliches und selbstständiges Leben führen zu können. Zu den Aufgaben des Auszugsmanagements gehören das Erstberatungsgespräch, die Unter- stützung bei der Wohnungsfindung, die Begleitung zu Besichtigungsterminen, die Erläuterung des Mietvertrags, die Regelung der notwendigen Anträge bei den Ämtern bis hin zum Auszug aus der städtischen Unterkunft. Weitere Themen sind die Nachbetreuung, insbesondere in Problemsituationen, das Angebot von Informationsveranstaltungen in den Unterbringungseinrichtungen und die Zusammenar- beit mit ehrenamtlich Engagierten. Die Installierung der städtischen Koordinationsstelle im Jahr 2015 hat sich für die Zusammen- arbeit zwischen städtischen Dienststellen und Trägern als förderlich erwiesen. Die intensive Zusammenarbeit wird über die städtische Koordinationsstelle gesteuert. Die Durchführung von Workshops und die Unterstützung für ehrenamtlich Engagierte gehören zu den weiteren Aufgaben der Mitarbeitenden des Auszugsmanagements. Mit dem erarbeite- ten Konzept zur Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit in der Geflüchtetenarbeit, das 2019 initi- iert wurde, bringt die Stadt Köln gemeinsam mit den Trägern ihre Wertschätzung für den Bei- trag der ehrenamtlichen Arbeit zum Ausdruck. Die Akquise von Mietwohnungen wird aufgrund der bekannten Situation auf dem Wohnungs- markt zunehmend schwieriger. Um hier die Kompetenz des Auszugsmanagements zu stär- ken, soll erprobt werden, für diesen Aufgabenteil des Auszugsmanagements auf die Expertise von zwei Immobilienkaufleuten zurückzugreifen. Diese Berufsgruppe hat durch ihre fachliche Ausbildung eine andere Herangehensweise und einen anderen Zugang zu Vermieter*innen 5 und Makler*innen, die die bisherigen Akquise-Tätigkeiten des Auszugsmanagements unter- stützen und erweitern kann. Entwicklung Controlling Im Jahr 2018 wurde durch die städtische Koordinationsstelle ein Controlling implementiert. Ziel des Controllings ist, für das Auszugsmanagement sinnvolle und aussagefähige Kennzah- len zu entwickeln, um langfristig Aussagen über die Wirkungsweise des Auszugsmanage- ments tätigen zu können. Vierteljährlich erfolgt ein Datenabgleich zwischen den Trägern und der städtischen Koordinati- onsstelle, um die Datenqualität zu verbessern und Inkonsistenzen zu vermeiden. Diese Auswertung ist inzwischen etabliert und wird laufend fortgeschrieben. In den Jahren 2022 / 2023 wurden die Wohnungsvermittlungen für Geflüchtete aus der Ukraine gesondert gezählt. Fallzahlen Jahr Vermittlung Anzahl Personen Vermittlung Anzahl Wohnungen 2018 426 144 2019 371 132 2020 407 130 2021 334 110 2022 284 (davon 111 Ukrainer*innen) 103 (davon 43 an Ukrainer*innen) 2023 (bis 30.06.) 177 (davon 104 Ukrainer*innen) 75 (davon 47 an Ukrainer*innen) Gespräche und Begleitung zu Terminen durch die Mitarbeitenden des Auszugsmanagements 2022 2023 (bis 30.06.2023) Erstberatungsgespräche 189 (davon 87 mit Ukrainer*in- nen) 62 (davon 33 mit Ukrainer*in- nen) Begleitung bei Wohnungs- besichtigungen 192 (davon 78 mit Ukrainer*in- nen) 133 (davon 58 mit Ukrainer*in- nen) 6 Zum Stichtag 30.06.2023 machten die Angebote privater Vermieter*innen mit einem Anteil von 55 % im Jahr 2022 und im Jahr 2023 (bis 30.06.) mit 67 % den Großteil der vermittelten Wohnungen aus. Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine am 24. Februar 2022 wandten sich viele private Vermieter*innen an das Auszugsmanagement und unterstützten somit zahlreiche Familien beim Umzug in eine eigene Wohnung. Da viele private Vermieter*innen ausschließlich an Ge- flüchtete aus der Ukraine vermieten wollten, war der Anteil der vermittelten Wohnungen an diese Gruppe im Vergleich zu Geflüchteten aus anderen Herkunftsländern hoch. So wurden im Jahr 2022 von 57 privaten Wohnungsangeboten 30 Wohnungen an Ukrainer*innen vermittelt. In den ersten zwei Quartalen im Jahr 2023 wurden von 50 Angeboten privater Vermieter*innen 35 Wohnungen an Ukrainer*innen vermittelt. Die GAG ist mit einem Anteil von 28% im Jahr 2022 und 25 % im ersten Halbjahr 2023 an den vermittelten Wohnungen weiterhin eine sehr wichtige Kooperationspartnerin des Auszugsma- nagements. Die Mitarbeitenden des Auszugsmanagements haben zur Kooperationsförderung an zahlrei- chen Netzwerktreffen teilgenommen. Die Vernetzung u.a. mit Willkommensinitiativen, Vertre- ter*innen von Arbeitskreisen (z.B. AK Politik, AK Asyl) oder der UAG Wohnen sowie mit dem Interkulturellen Dienst ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Eine detaillierte Darstellung der Arbeit des Auszugsmanagements für 2022 erfolgte im Jahres- bericht (1009/2023). Kosten und Nutzen des Projektes Durch die Vermittlungen der Geflüchteten können Unterbringungskosten in Wohnheimen oder in gewerblichen Unterkünften eingespart werden. Dem werden die durch die Vermittlung in Wohnraum anfallenden Mietkosten sowie die zuschussfähigen Personalkosten des Projektes gegenübergestellt. Für das Haushaltsjahr 2022 konnten zunächst 174.647,27 € an kommuna- len Unterbringungskosten eingespart werden (Kosten der Wohnheime und Hotels gegenüber Mieten des angemieteten Wohnraums). Nach Abzug der Fördermittel entstand jedoch ein Zu- schussbedarf von 336.352,73 €. Einsparung kommunale Kosten durch Vermittlung in Wohnraum 2022 174.647,27 € 7 abzüglich Fördermittel Auszugsma- nagement 511.000,00 € Zuschussbedarf Projekt AM -336.352,73 € Kosten pro Haushalt -5.605,88 € Kosten pro Person -1.944,24 € Die Kosten des Projektes können sich nur teilweise durch erreichte Einsparungen amortisie- ren. Diese ergeben sich daraus, dass Geflüchtete nicht mehr öffentlich-rechtlich untergebracht werden müssen, also Plätze freigezogen werden können. 2022 und im ersten Halbjahr 2023 konnten 461 Plätze in Wohnheimen und Hotels freigezogen werde. Außerdem müssen mittel- fristig weniger neue Plätze geschaffen und zu teilweise hohen Kosten Unterkünfte vorgehalten werden. Mit der städtischen Unterbringung ist auch stets die Notwendigkeit einer sozialen Be- treuung verbunden, die mit einer eigenen privaten Mietwohnung entfällt, was hier noch nicht mit einberechnet wurde. Es können ferner mittelfristig kostenintensive Standorte oder Stand- orte mit einem niedrigen Qualitätsstandard abgebaut werden. Über materielle Einsparungen hinaus sind die erreichten integrativen und gesellschaftlichen Effekte als Erfolg des Projekts zu betonen. Geflüchtete mit Bleiberechtsperspektive werden durch die Beratung des Auszugsmanagements befähigt, sich künftig eigenständig auf dem re- gulären Wohnungsmarkt mit Wohnraum zu versorgen, was zu ihrer sozialen Stabilität beiträgt. Die Verbesserung der eigenen Lebens- und Wohnsituation der beratenen und vermittelten Geflüchteten ist der erste Baustein für den Aufbau einer eigenen, vom Staat unabhängigen wirtschaftlichen und bürgerlichen Existenz. Das Projekt wirkt somit mittelbar sozialem Un- gleichgewicht entgegen und fördert eine gesellschaftliche Integration. Das Auszugsmanage- ment ist als Beratungs- und Vermittlungsstelle ein best-practice Beispiel für die gelungene Un- terstützung von geflüchteten Menschen bei der Vermittlung in den regulären Wohnungsmarkt. Weiterführung des Projektes – Fazit und Ausblick Der Forderung nach einer Verstetigung des Projektes ist die Verwaltung durch die unbefristete Fortführung des Projektes nachgekommen. Mit Blick auf die angespannte Situation am Kölner Wohnungsmarkt kann insbesondere durch das Auszugsmanagement eine wirksame Entlas- tung der städtischen Unterkünfte erzielt werden. Die Arbeit des Auszugsmanagements ist vor allem für die längerfristige Integration notwendig und erfordert deshalb eine Kontinuität. Eine Veränderung des Arbeitsaufkommens ist nicht zu erkennen. Die unterstützende Arbeit des Auszugsmanagements ist und bleibt von großer Be- deutung. Daher hält es die Verwaltung für geboten, die Befristung der Finanzierung der vier Stellen um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Die Verwaltung wird bei den politi- schen Gremien unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Controllings rechtzeitig vor Ablauf der Befristung eine Beschlussvorlage vorlegen. Dringlichkeitsbegründung Um Planungssicherheit für die kommenden zwei Jahre auf Seiten der Träger in diesem Pro- jekt zu gewährleisten, ist eine Entscheidung in der Ratssitzung am 7.12.2023 erforderlich. Eine frühere Einbringung in die politischen Gremien war aufgrund umfangreicher verwaltungs- interner und -externer Abstimmung leider nicht möglich.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2793/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.11.2023
- Erstellt
- 30.08.2023 07:16