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3410/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsführung Chlodwigplatz (Az.: 02-1600-162/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 26.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 06.12.2018, TOP 4.5

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1746 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3410/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsführung Chlodwigplatz (Az.: 02-1600-162/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Anregung, lehnt aber eine Änderung 
der Beschilderung auf dem Chlodwigplatz ab. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 06.12.2018

2 
Begründung: 
Die Seniorenvertretung im Bezirk Innenstadt beantragt eine eindeutige Beschilderung auf dem 
Chlodwigplatz, weil sie der Meinung ist, dass die Beschilderung für Fahrzeugführende nicht eindeutig 
sei (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Chlodwigplatz ist als Fußgängerzone ausgewiesen. Die Fußgängerzone ist für Fahrradfahrende 
und den Linienverkehr freigegeben. Der Lieferverkehr für die ansässigen Geschäfte darf werktags in 
der Zeit von 06.00 bis 11.00 Uhr den Chlodwigplatz befahren. 
 
Die Beschilderung ist vom Ubierring kommend auf beiden Seiten aufgestellt und von der Straße Se-
verinswall kommend ist die Beschilderung einseitig angebracht. Aus stadtgestalterischen Gründen 
sind zusätzliche bauliche Absperrungen nicht gewünscht. 
 
Diese Schilderkombination befindet sich in vielen Fußgängerzonen in der Innenstadt, z. B. Breite 
Straße, Schildergasse, Eigelstein, etc.  
 
Der Bereich wird von der Verkehrsüberwachung bezüglich des verbotswidrigen Parkens verstärkt 
überwacht. 
 
Die Überwachung des verbotswidrigen Befahrens der Fußgängerzone erfolgt durch die Polizei. 
 
Aus den vorgenannten Gründen besteht kein weiterer Handlungsbedarf. 
 
Anlage 
1. Eingabe

Anlage 1- Eingabe

1545 Zeichen

SVK         Seniorenvertretung 
Köln Bezirk Innenstadt  
Svk-Innenstadt@stadt-koeln.de 
        Tel. 0221-221-91464 
 
 
 
SVK  Seniorenvertretung Köln- Innenstadt 
Bezirksrathaus Innenstadt, Ludwigstr. 8, 50667 Köln 
 
 
An die  
Bezirksvertretung Köln - Innenstadt 
Zu Hd. Herrn Andreas Hupke 
Bezirksbürgermeister 
Bezirksrathaus 
 
Herrn 
Dr. Höver 
Ltr. Bezirksverwaltung Köln-Innenstadt 
Bezirksrathaus 
 
 
       Köln, den 11. Sep. 2018 
 
 
Sehr geehrter Herr Hupke. 
 
die SVK – Innenstadt hat auf ihrer heutigen Sitzung den folgenden Antrag beschlossen, den wir 
bitten in der BV Innenstadt zu behandeln: 
 
Betr.: Chlodwigplatz 
 
Es wird beantragt, dass die Verkehrsbeschilderung auf dem Chlodwigplatz eindeutig geregelt wird 
und insbesondere das Einbiegen aus dem Kreisverkehr auf den Chlodwigplatz eindeutig nur für 
die Busse des ÖPNV und Fahrradfahrern als genehmigt erkennbar wird. 
 
Begründung 
 
Derzeit ist durch die irreführende und „Überbeschilderung“ für den Autoverkehr nicht eindeutig 
erkennbar, dass das Einbiegen auf den Chlodwigplatz nur für den ÖPNV und den Fahrradverkehr 
erlaubt ist. Diese Situation führt immer wieder zu gefährlichen Situationen für die Fußgänger, die 
z.B. den Platz überqueren wollen, insbesondere auch für ältere und behinderte Menschen, die auf 
eine geregelte Verkehrsführung angewiesen sind. Es ist immer wieder festzustellen, dass der 
Platz von KFZ befahren wird, die keine entsprechende Erlaubnis haben. 
 
 
Köln, den 11. Sept. 2018 
SVK-Köln Innenstadt 
Karl-Heinz Pasch 
Sprecher

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Ludwigstraße 8
  • Schildergasse
  • Chlodwigplatz
  • Ubierring
  • Breite Straße
  • Eigelstein

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Details

Aktenzeichen
3410/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.11.2018
Erstellt
18.10.2018 09:41