Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsführung Chlodwigplatz (Az.: 02-1600-162/18)
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3410/2018 vom 26.11.2018
Stand: Am 06.12.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 3410/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsführung Chlodwigplatz (Az.: 02-1600-162/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Anregung, lehnt aber eine Änderung der Beschilderung auf dem Chlodwigplatz ab. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 06.12.2018 2 Begründung: Die Seniorenvertretung im Bezirk Innenstadt beantragt eine eindeutige Beschilderung auf dem Chlodwigplatz, weil sie der Meinung ist, dass die Beschilderung für Fahrzeugführende nicht eindeutig sei (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Der Chlodwigplatz ist als Fußgängerzone ausgewiesen. Die Fußgängerzone ist für Fahrradfahrende und den Linienverkehr freigegeben. Der Lieferverkehr für die ansässigen Geschäfte darf werktags in der Zeit von 06.00 bis 11.00 Uhr den Chlodwigplatz befahren. Die Beschilderung ist vom Ubierring kommend auf beiden Seiten aufgestellt und von der Straße Se- verinswall kommend ist die Beschilderung einseitig angebracht. Aus stadtgestalterischen Gründen sind zusätzliche bauliche Absperrungen nicht gewünscht. Diese Schilderkombination befindet sich in vielen Fußgängerzonen in der Innenstadt, z. B. Breite Straße, Schildergasse, Eigelstein, etc. Der Bereich wird von der Verkehrsüberwachung bezüglich des verbotswidrigen Parkens verstärkt überwacht. Die Überwachung des verbotswidrigen Befahrens der Fußgängerzone erfolgt durch die Polizei. Aus den vorgenannten Gründen besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Anlage 1. Eingabe -
Anlage 1- Eingabe
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SVK Seniorenvertretung Köln Bezirk Innenstadt Svk-Innenstadt@stadt-koeln.de Tel. 0221-221-91464 SVK Seniorenvertretung Köln- Innenstadt Bezirksrathaus Innenstadt, Ludwigstr. 8, 50667 Köln An die Bezirksvertretung Köln - Innenstadt Zu Hd. Herrn Andreas Hupke Bezirksbürgermeister Bezirksrathaus Herrn Dr. Höver Ltr. Bezirksverwaltung Köln-Innenstadt Bezirksrathaus Köln, den 11. Sep. 2018 Sehr geehrter Herr Hupke. die SVK – Innenstadt hat auf ihrer heutigen Sitzung den folgenden Antrag beschlossen, den wir bitten in der BV Innenstadt zu behandeln: Betr.: Chlodwigplatz Es wird beantragt, dass die Verkehrsbeschilderung auf dem Chlodwigplatz eindeutig geregelt wird und insbesondere das Einbiegen aus dem Kreisverkehr auf den Chlodwigplatz eindeutig nur für die Busse des ÖPNV und Fahrradfahrern als genehmigt erkennbar wird. Begründung Derzeit ist durch die irreführende und „Überbeschilderung“ für den Autoverkehr nicht eindeutig erkennbar, dass das Einbiegen auf den Chlodwigplatz nur für den ÖPNV und den Fahrradverkehr erlaubt ist. Diese Situation führt immer wieder zu gefährlichen Situationen für die Fußgänger, die z.B. den Platz überqueren wollen, insbesondere auch für ältere und behinderte Menschen, die auf eine geregelte Verkehrsführung angewiesen sind. Es ist immer wieder festzustellen, dass der Platz von KFZ befahren wird, die keine entsprechende Erlaubnis haben. Köln, den 11. Sept. 2018 SVK-Köln Innenstadt Karl-Heinz Pasch Sprecher
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