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AN/1297/2024

Förderung im freiwilligen Bereich tätiger Träger - Bestandssicherung bestehender Strukturen

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) 19.09.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 12.11.2024, TOP 4.2

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

3611 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den 
Vorsitzenden des Finanzausschusses 
Herrn Dr. Gerrit Krupp 
 
An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.09.2024 
 
AN/1297/2024 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 23.09.2024 
 
Förderung im freiwilligen Bereich tätiger Träger - Bestandssicherung bestehender 
Strukturen 
Sehr geehrter Herr Dr. Krupp, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Finanzausschusses am 
23.09.2024 zu nehmen: 
 
Vor dem Hintergrund der angespannten städtischen Haushaltslage drohen Kürzun-
gen bei den freiwilligen Aufgaben. Davon sind auch die Freien Träger im Bereich der 
Jugend- und Wohlfahrtspflege sowie im Sozial-, Sport- und Kulturbereich betroffen. 
Die drohenden Sparmaßnahmen sorgen dort allerdings für große Unruhe, da diese 
Planungssicherheit für ihre Arbeit benötigen. Da der Doppelhaushalt 2025/2026 erst 
im November 2024 eingebracht und somit dieses Jahr nicht mehr verabschiedet wer-
den kann, haben diese ihre Mitarbeitenden – die nur über zeitlich befristete Verträge 
verfügen – bereits aufgefordert, sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend zu mel-
den. Teilweise werden auch Stellen gestrichen, Mitarbeitende aus noch vorhandenen 
Etats gezahlt, um soziale Härten zu vermeiden. 
 
In der Vergangenheit bestand immer Einigkeit darüber, dass der Erhalt der bestehen-
den Trägerstrukturen hohe Priorität hat, um die Gesellschaft zu stärken und den sozi-
alen Frieden zu erhalten. 
Hierzu wird auch auf die Mitteilung im Finanzausschuss (3390/2014) am 10.11.2014 
zur vorläufigen Haushaltsführung im Rahmen des § 82 GO/NRW verwiesen.

- 2 - 
 
Darin führt die damalige Stadtkämmerin unter anderem aus: „Es bleibt jedoch wie in 
den Vorjahren dabei, dass aus Anlass der vorläufigen Haushaltsführung keine struk-
turellen Einbrüche in die Finanzierung der Tätigkeit der Freien Träger erfolgen sollen. 
§ 82 GO NRW soll die Tätigkeit der Freien Träger nicht zunichtemachen.“ Dies war 
auch in den Folgejahren immer Handlungsmaxime. 
 
Es ist unbestritten von besonderer Wichtigkeit den Trägern und Institutionen der Ju-
gend- und Wohlfahrtspflege durch finanzielle Unterstützung ein Signal der Unterstüt-
zung und Verlässlichkeit zu senden. Die vorhandenen sozialen Strukturen und zwei-
fellos wichtigen Angebote für unsere Stadtgesellschaft sollen erhalten, und in ihrem 
Fortbestand gesichert werden. 
 
Herr Beigeordneter Voigtsberger kündigte in diesem Zusammenhang im Jugendhil-
feausschuss bereits eine schriftliche Handreichung für auslaufende Förderpro-
gramme an. 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir: 
 
1) Wann werden die freien Träger über die Modalitäten der nun absehbaren vorläufi-
gen Haushaltsführung informiert, insbesondere über etwaige Abschlagszahlun-
gen? 
 
2) Wann wird die angekündigte schriftliche Handreichung den freien Trägern zur 
Verfügung gestellt? 
 
3) Wurden alle möglichen Finanzmittel aus Förderprogrammen des Landes, des 
Bundes und der EU abgerufen? 
 
4) Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass eine transparente Kommunikation 
über die Fortführung oder nicht Fortführung von nicht-pflichtigen Aufgaben in den 
oben genannten Bereichen erfolgt? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

12.11.2024 Finanzausschuss
TOP 4.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1297/2024
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
Datum
19.09.2024
Erstellt
19.09.2024 10:53