AN/1297/2024
Förderung im freiwilligen Bereich tätiger Träger - Bestandssicherung bestehender Strukturen
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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Dr. Gerrit Krupp An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.09.2024 AN/1297/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 23.09.2024 Förderung im freiwilligen Bereich tätiger Träger - Bestandssicherung bestehender Strukturen Sehr geehrter Herr Dr. Krupp, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Finanzausschusses am 23.09.2024 zu nehmen: Vor dem Hintergrund der angespannten städtischen Haushaltslage drohen Kürzun- gen bei den freiwilligen Aufgaben. Davon sind auch die Freien Träger im Bereich der Jugend- und Wohlfahrtspflege sowie im Sozial-, Sport- und Kulturbereich betroffen. Die drohenden Sparmaßnahmen sorgen dort allerdings für große Unruhe, da diese Planungssicherheit für ihre Arbeit benötigen. Da der Doppelhaushalt 2025/2026 erst im November 2024 eingebracht und somit dieses Jahr nicht mehr verabschiedet wer- den kann, haben diese ihre Mitarbeitenden – die nur über zeitlich befristete Verträge verfügen – bereits aufgefordert, sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend zu mel- den. Teilweise werden auch Stellen gestrichen, Mitarbeitende aus noch vorhandenen Etats gezahlt, um soziale Härten zu vermeiden. In der Vergangenheit bestand immer Einigkeit darüber, dass der Erhalt der bestehen- den Trägerstrukturen hohe Priorität hat, um die Gesellschaft zu stärken und den sozi- alen Frieden zu erhalten. Hierzu wird auch auf die Mitteilung im Finanzausschuss (3390/2014) am 10.11.2014 zur vorläufigen Haushaltsführung im Rahmen des § 82 GO/NRW verwiesen. - 2 - Darin führt die damalige Stadtkämmerin unter anderem aus: „Es bleibt jedoch wie in den Vorjahren dabei, dass aus Anlass der vorläufigen Haushaltsführung keine struk- turellen Einbrüche in die Finanzierung der Tätigkeit der Freien Träger erfolgen sollen. § 82 GO NRW soll die Tätigkeit der Freien Träger nicht zunichtemachen.“ Dies war auch in den Folgejahren immer Handlungsmaxime. Es ist unbestritten von besonderer Wichtigkeit den Trägern und Institutionen der Ju- gend- und Wohlfahrtspflege durch finanzielle Unterstützung ein Signal der Unterstüt- zung und Verlässlichkeit zu senden. Die vorhandenen sozialen Strukturen und zwei- fellos wichtigen Angebote für unsere Stadtgesellschaft sollen erhalten, und in ihrem Fortbestand gesichert werden. Herr Beigeordneter Voigtsberger kündigte in diesem Zusammenhang im Jugendhil- feausschuss bereits eine schriftliche Handreichung für auslaufende Förderpro- gramme an. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1) Wann werden die freien Träger über die Modalitäten der nun absehbaren vorläufi- gen Haushaltsführung informiert, insbesondere über etwaige Abschlagszahlun- gen? 2) Wann wird die angekündigte schriftliche Handreichung den freien Trägern zur Verfügung gestellt? 3) Wurden alle möglichen Finanzmittel aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU abgerufen? 4) Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass eine transparente Kommunikation über die Fortführung oder nicht Fortführung von nicht-pflichtigen Aufgaben in den oben genannten Bereichen erfolgt? Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1297/2024
- Typ
- Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
- Datum
- 19.09.2024
- Erstellt
- 19.09.2024 10:53