AN/0965/2024
Demokratie und Transformation lernen - Bildung für nachhaltige Entwicklung in Kölner Schulen unterstützen
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Gem. Antrag nach § 3 (KLIMA FREUNDE-GUT)
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SPD-Fraktion Fraktion DIE LINKE Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.06.2024 AN/0965/2024 Gremium Datum der Sitzung Rat 27.06.2024 01.10.2024 Demokratie und Transformation lernen - Bildung für nachhaltige Entwicklung in Kölner Schulen unterstützen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 27.06.2024 zu setzen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, dezernats- und amtsübergreifend und ggf. in Zusam- menarbeit mit Akteuren der Zivilgesellschaft ein Konzept zu erarbeiten, um die Kölner Schulen bei der Implementierung und Umsetzung von Bildung für nachhaltige Entwick- lung (BNE) im Sinne des UNESCO-Konzepts „BNE 2030“ zu unterstützen. Zentrale Elemente eines solchen Konzeptes sollen u.a. Folgende sein: die bessere Vernetzung von Schulen, Zivilgesellschaft und Verwaltung die Unterstützung der Schulen bei der partizipativen Umgestaltung hin zu einer nachhaltigen Lernumgebung und zur Klimaneutralität (z.B. durch die Erstellung von Energiebilanzierungen) Dabei soll geprüft werden... ob in den relevanten Ämtern (z.B. Regionales Bildungsbüro, Schulentwicklungsamt, Gebäudewirtschaft, Umweltamt, Koordinationsstelle Klimaschutz, …) eine oder meh- - 2 - rere zentrale Ansprechpersonen benannt werden können, die für Schulen als Unter- stützung zur Verfügung stehen und ansprechbar für Belange der Schulgemeinschaft in der Umsetzung ihrer Vorhaben ist/sind. ob durch die Einwerbung von Fördermitteln einerseits und durch Einbindung von be- stehenden Verwaltungsaufgaben in diesen Arbeitsbereichen andererseits eine eigene Stelle für diese Aufgaben eingerichtet werden kann (z.B. in einer der oben genannten Dienststellen). Geprüft werden sollen für die Deckung unter anderem die Fördermög- lichkeiten der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMWK und die EU-Förderrichtlinie „EU-Life – Programm für die Umwelt und Klimapolitik". ob, wenn die Stadt Köln keine Möglichkeit sieht, eine Stelle innerhalb der Verwaltung zu schaffen, die Zusammenarbeit mit einem zivilgesellschaftlichen Akteur möglich ist, der die oben genannten Aufgaben im Auftrag der Stadt Köln übernimmt. Auch dafür können die oben genannten Förderlinien anwendbar sein. inwieweit Modelle anderer Kommunen (aufgeführt in der Begründung) zur Unterstüt- zung schulischer BNE auf Köln übertragbar sind. Bei der Entwicklung des Konzepts sollen die Bedarfe von Schulen abgefragt werden, um ein bestmögliches Ergebnis für alle Beteiligten zu erreichen. Das erarbeitete Konzept wird dem Rat in Form einer Beschlussfassung vorgelegt. Begründung: Das Bildungskonzept „Bildung für nachhaltige Entwicklung 2030“ (BNE) der UNESCO ist ein Schlüssel - sowohl auf dem Weg zur Klimaneutralität als auch für die Demokratiebildung. BNE ist viel mehr als Energiesparen und Waldpädagogik. Als partizipatives Bildungskon- zept kann sie ein wirksamer Hebel für die Demokratiebildung und gegen die Politikver- drossenheit junger Menschen sein. Die Ausbildung mündiger Bürger:innen, die in der Lage sind, Gesellschaft aktiv mitzugestalten, ist ein wichtiger Teil des Bildungsauftra- ges unserer Schulen. Dies geschieht im von theoretischem Wissen geprägten Schulalltag allerdings viel zu wenig. Es mangelt an Ressourcen und Unterstützung auf allen Ebenen, damit Lehrkräfte diesem Auftrag wirklich nachkommen können. Wenn wir es den Schulgemein- schaften leichter machen, ihre eigene Lernumgebung nachhaltig zu transformieren, er- reichen wir nicht nur klimafreundlichere und lebenswertere Schulgebäude, sondern auch, dass junge Menschen in ihrem Engagement und damit auch für die Demokratie gestärkt werden. Die Kommune kann hier mit wenig Einsatz ein großes Potential frei- setzen, das einen großen Beitrag sowohl zur Klimaneutralität als auch zu guter Demo- kratiebildung leisten kann. Köln trägt den Titel „Modellkommune für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“. Erste vielversprechende Schritte sind im Rahmen dessen zwar schon unternommen worden, doch ein Blick in andere Städte zeigt, dass die Kommunen hier noch einen deutlich größeren Hand- lungsspielraum haben. Kommunen wie München, Dortmund, Hannover, Heidelberg, Lever- kusen oder Düsseldorf haben erfolgreich umfassende Projekte verankert, die den Handlungs- spielraum der Stadtverwaltung im Bereich BNE deutlich stärker nutzen. Dazu gehört auch die Unterstützung der Schulen bei der Verankerung und Umsetzung von BNE. Die Ziele des Antrags knüpfen direkt an die bisherigen Maßnahmen der Stadt Köln zur Modell- kommune BNE an (wie bspw. die regionale Bildungskonferenz im März 2023 des Regionalen - 3 - Bildungsbüros) und können einen großen kommunalen Beitrag zur Förderung von BNE-Pro- zessen leisten. Der Bildungsbereich Schule soll hier exemplarisch als Modellbereich vorange- hen, mittelfristig sollte ein solches Konzept auf alle Bildungsbereiche ausgeweitet werden. Folgende Aspekte sind für ein solches Konzept relevant: Schulen sind mit der größte Energieverbraucher in der kommunalen Hand. Somit ist klar, dass städtische Klimaneutralität ohne die Schulen nicht möglich ist. Eine zentrale Strategie zur Sanierung und Ausstattung mit Solar ist wichtig. Aber Projekte wie „Schools for Future“ des Wuppertal Institutes oder „Schools for Earth“ von Greenpeace haben gezeigt, dass auch die Schulen selber viel zur Verbesserung ihrer eigenen Energie- und Nachhaltigkeits- bilanz beitragen können. Ein Schwerpunkt des Konzeptes sollte dementsprechend die Energiebilanzierung von Schulen und deren Verbesserung durch schulische Aktivi- täten sein. Gespräche mit Kölner Schulen und der Zivilgesellschaft haben deutlich ge- macht, dass auch in Köln prinzipiell ein hohes Potenzial für die Klimaneutralität von Schu- len bestünde, Lehrkräfte und Schüler:innen oftmals jedoch direkt zu Beginn scheitern, da Orientierung und Ansprechpersonen in der Stadtverwaltung fehlen. Somit finden Ange- bot und Nachfrage aktuell nicht gut zueinander. Es ist dringend erforderlich, dass innerhalb der Verwaltung eine zentrale Koordinationsstelle für Schulen geschaffen wird, um das bereits bestehende Potenzial freizusetzen und Schulen so bei eigenen Aktivitäten auf dem Weg zu Klimaneutralität und Nachhaltigkeit zu unterstützen. Die Erfahrung aus erfolgreich umgesetzten Projekten zeigt, dass allein das nutzerbedingte Ein- sparpotential schon bei 5% liegt - eine Einsparung, die teilweise in die Aufrechterhaltung des Konzeptes einfließen kann, teilweise den Schulen zur Umsetzung weiterer Projekte ausgeschüttet werden kann. Die oben genannten Förderlinien der Nationalen Klimaschutz- initiative können dafür genutzt werden, da sie genau auf die Koordination von Energiespar- modellen an Schulen abzielt. Die Anschaffung und Installation von Solar-Balkon-Modulen sowie deren Nutzung als Lehr- und Lernmittel ist ein Beispiel für ein gelungenes Projekt, das derzeit an der Uni Köln entwickelt und an einer Schule in Pulheim bereits erfolgreich umgesetzt wurde. Die Ergebnisse eines solchen Projektes sind messbar und nachhaltig wirksam. Hierbei ist es von ganz entsche idender Bedeutung, vom Eigenengagement der Schule auszugehen und dieses zielführend zu unterstützen. Im Sinne eines Bottom-Up Prozesses liegt es in der Entscheidung der Schulen, ob und in welchem Bereich sie tätig werden, die Kommune steht unterstützend zur Seite. Dabei ist die Zusammenarbeit mit der lokalen Zivilgesellschaft und den freien Trägern der Jugendhilfe ein möglicher Hebel, um bereits bestehende Angebote besser mit den Bedarfen von Schulen zu verknüpfen. Auch OGS-Träger sowie Familiengrundschulzen- tren müssen dabei miteinbezogen werden. Auch bundesweit aktive zivilgesellschaftliche Akteure wie „Schule im Aufbruch“, „CO2ero e.V.“ und ähnliche zivilgesellschaftliche Bildungsakteure leisten gute Arbeit im Bereich schulischer BNE, eine Zusammenarbeit erschient hier sinnvoll und soll geprüft werden. Insbesondere, wenn innerhalb der Kölner Verwaltung keine Koordination geleistet werden kann, soll deshalb geprüft werden, ob diese Aufgabe an einen Partner, wie etwas CO2ero e.V. übertragen werden kann, wi e es auch in anderen Kommunen geschieht. Die oben genannte Förderlinie lässt sich auch dafür anwenden. Damit die Verwaltung bei der besseren Verknüpfung von BNE-Angeboten und Schulalltag unterstützen kann, könnte der weitere Aufbau eines BNE-Portals zielführend sein, auf das - 4 - Schulen Zugriff erhalten, um für sie passende Angebote aus der Zivilgesellschaft direkt abrufen zu können. Einen weiteren Baustein des Konzepts könnte das Angebot und die Koordination von Schulungen für OGS-Fachkräfte oder vereinzelt auch Lehrer:innenfortbildungen darstel- len. Außerdem können Vernetzungstreffen zwischen Schulen hilfreich sein, um Angebote zu verbessern und deren Arbeit schulübergreifend zu vernetzen. Die Möglichkeit, ein eigenes städtisches Programm für Schulen zu etablieren, die BNE im sogenannten Whole School Approach verankern wollen (vgl. Dortmunder „Fokus -Schu- len“), soll auch für Köln in Erwägung gezogen werden. gez. Christian Joisten, SPD-Fraktionsvorsitzender gez. Michael Weisenstein, Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE gez. Inga Feuser und Karina Syndicus, Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT
Anlage 1 Vorabauszug Rat 27.06.2024
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 01.07.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung des Rates vom 27.06.2024 öffentlich 3.1.7 Antrag der Fraktionen SPD, Die Linke und der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend "Demokratie und Transformation lernen - Bildung für nachhaltige Entwicklung in Kölner Schulen unterstützen" AN/0965/2024 Beschluss: Der Antrag wird zurückgestellt mit der Maßgabe, dass die Verwaltung vor der erneu- ten Befassung des Rates ein Fachgespräch zu diesem Thema anbietet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. __________ Anmerkung: Antrag auf Zurückstellung von RM Hammer.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0965/2024
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (KLIMA-GUT)
- Datum
- 01.07.2024
- Erstellt
- 17.06.2024 10:40