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0323/2018

2. Erfahrungsbericht zur Einführung der Festbetragsfinanzierung in der Projektförderung des Kulturamtes, - 41 -

Mitteilung Ausschuss 27.02.2018

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 12.04.2018, TOP 6.2

Mitteilung Ausschuss

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(Vorab-)Auszug Niederschrift - RPA 12.04.2018 -TOP 6.2

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Mitteilung Ausschuss

4113 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer  27.02.2018 
 0323/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 06.03.2018 
Rechnungsprüfungsausschuss 12.04.2018 
 
2. Erfahrungsbericht zur Einführung der Festbetragsfinanzierung in der Projektförderung des 
Kulturamtes, - 41 - 
Der Ausschuss Kunst und Kultur hat mit Vorlage 2239/2015 die Einführung der Festbetragsfinanzie-
rung beschlossen. Die Verwaltung legt nun den gewünschten Bericht über die vorliegenden Erfahrun-
gen mit dem Schwerpunkt der Prüfung der Verwendungsnachweise vor. 
 
Die Festbetragsfinanzierung wurde ab der Förderperiode 2016 für die Projektförderung des Kulturam-
tes als Regelförderung eingeführt. Die folgenden Kriterien wurden dafür festgelegt 
 
 Zuschusshöhe des Projektes bis einschließlich 10.000 €.  
 Kosten- und Finanzierungsplan kann aufgrund besonderer Erfahrungswerte verlässlich und 
nachvollziehbar begründet geschätzt werden.  
 Ausnahmen von der Regelfinanzierungsart liegen im Ermessen der Verwaltung.  
 
Darüber hinaus wurde in der Begründung auch die Möglichkeit eingeräumt, von der Finanzierungsart 
abzuweichen. Unter diesen Voraussetzungen wurden in der Förderperiode 2016 von den insgesamt 
378 Projektbewilligungen 317 mit einer Festbetragsfinanzierung ausgefertigt. Dies entspricht einem 
Anteil von 83,6%. 
 
 
Sachstand und Erfahrungen aus der Verwendungsprüfung Festbetragsfinanzierung 
Im Fazit ist festzustellen, dass die Festbetragsfinanzierung für Fördergeber und Fördernehmer ein 
sinnvolles Instrument der Kulturförderung darstellt und beibehalten werden sollte. 
 
Bis zum Zeitpunkt der Berichterstellung wurden von den 317 Festbetragsbewilligungen 154 Verwen-
dungsnachweise geprüft (ca. 49%). Davon wurde bei 25 Nachweisen (16%) eine Belegprüfung ver-
teilt über alle Sparten durchgeführt. 
 
Mit einem Anteil von 93% der geprüften Verwendungsnachweise, die defizitär, ausgeglichen oder mit 
einem maximalen Überschuss von 5% abschließen, wird die Grundidee erfüllt, die Projektträger zu 
motivieren, weitere Drittmittel zu akquirieren und wirtschaftlich mit den vorhandenen Mitteln umzuge-
hen.  
Weiter konkretisiert schließen ca. 72% der Verwendungsnachweise mit einem ausgeglichenen Er-
gebnis beziehungsweise mit einem Defizit zu Lasten der Projektträger ab. Weitere 21% der Verwen-
dungsnachweise erwirtschaften einen Überschuss zwischen 1% und 5%. Lediglich ca. 7% schließen 
mit einem Überschuss von mehr als 5% ab.  
 
Der Bearbeitungsaufwand auf Seiten der Verwaltung ist grundsätzlich verringert, da zunächst nur 
eine Plausibilitätsprüfung auf Basis der Einnahmen-Ausgabenübersicht durchgeführt wird. Sofern

2 
 
diese Plausibilitätsprüfung jedoch weitere Nachfragen aufgrund von Abweichungen gegenüber ein-
zelnen Positionen des Kosten- und Finanzierungplans erkennen lässt, werden diese überprüft und es 
wird entschieden, ob eine erweiterte Belegprüfung erfolgt. Ebenso wird nach Abschluss der Verwen-
dungsprüfung im Rahmen der Ermessensausübung entschieden, ob die Finanzierungsart beibehalten 
oder bei weiteren Förderungen wieder die Fehlbedarfsfinanzierung zur Anwendung kommt.  
Die Entscheidung wird abhängig von der Abweichung zwischen Kosten- und Finanzierungsplan und 
Ist-Ergebnissen sowie der Zuverlässigkeit des Projektträgers zur Fristeinhaltung und Nachlieferung 
von Unterlagen getroffen. Von den geprüften Verwendungsnachweisen wurde für 11 Antragssteller 
die Finanzierungsart für die nächste Förderung auf Fehlbedarf geändert. 
Allerdings wird auch für 12 Antragssteller, die in 2016 eine Förderung mit einer Fehlbedarfsfinanzie-
rung erhalten haben, der Wechsel auf Festbetragsfinanzierung für die nächste Förderung empfohlen. 
 
Die positive Wirkung für die Antragssteller setzt sich etwas verzögert durch. Einige Antragssteller fü-
gen immer noch – entgegen der Auflagen im Bewilligungsbescheid – alle Belege für den Verwen-
dungsnachweis bei. Die Verwaltung informiert dann erneut im Rahmen der Verwendungsprüfung über 
das zwischenzeitlich vereinfachte Verfahren. 
 
 
 
gez. Laugwitz-Aulbach

(Vorab-)Auszug Niederschrift - RPA 12.04.2018 -TOP 6.2

1520 Zeichen

Geschäftsführung  
Rechnungsprüfungsausschuss 
Frau Duggan 
Telefon:  (0221) 221-22928  
Fax       :  (0221) 221-25501 
E-Mail:  simone.duggan@stadt-koeln.de 
Datum: 23.04.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.04.2018 
öffentlich 
6.2 2. Erfahrungsbericht zur Einführung der Festbetragsfinanzierung in der 
Projektförderung des Kulturamtes, - 41 -  
Rechnungsprüfungsausschuss 07.02.2017, TOP 14.5 
0323/2018 
Herr Detjen bittet, dass an die Vertragspartner kommuniziert werde, dass Belege für 
eine im Einzelfall notwendige detaillierte Verwendungsnachweisprüfung auch im 
Rahmen einer Festbetragsfinanzierung angefordert werden können. Entsprechende 
Aufbewahrungsfristen seien zu regeln und zu beachten. 
Frau Laugwitz-Aulbach erläutert, dass eine entsprechende Auflage in den Bewilli-
gungsbescheiden enthalten sei. 
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Geschäftsführung  
Rechnungsprüfungsausschuss 
Frau Duggan 
Telefon:  (0221) 221-22928  
Fax       :  (0221) 221-25501 
E-Mail:  simone.duggan@stadt-koeln.de 
Datum: 23.04.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.04.2018 
nicht öffentlich 
14.1 Sachstand zu Prüffeststellungen "Förderung kultureller Projekte bei 41 
– Kulturamt"  
Rechnungsprüfungsausschuss 07.02.2017, TOP 14.5 
0294/2018 
Herr Detjen lobt den guten Bericht der Verwaltung. 
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (2)

06.03.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.04.2018 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0323/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.02.2018
Erstellt
25.01.2018 08:03