0323/2018
2. Erfahrungsbericht zur Einführung der Festbetragsfinanzierung in der Projektförderung des Kulturamtes, - 41 -
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
4113 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 27.02.2018 0323/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 06.03.2018 Rechnungsprüfungsausschuss 12.04.2018 2. Erfahrungsbericht zur Einführung der Festbetragsfinanzierung in der Projektförderung des Kulturamtes, - 41 - Der Ausschuss Kunst und Kultur hat mit Vorlage 2239/2015 die Einführung der Festbetragsfinanzie- rung beschlossen. Die Verwaltung legt nun den gewünschten Bericht über die vorliegenden Erfahrun- gen mit dem Schwerpunkt der Prüfung der Verwendungsnachweise vor. Die Festbetragsfinanzierung wurde ab der Förderperiode 2016 für die Projektförderung des Kulturam- tes als Regelförderung eingeführt. Die folgenden Kriterien wurden dafür festgelegt Zuschusshöhe des Projektes bis einschließlich 10.000 €. Kosten- und Finanzierungsplan kann aufgrund besonderer Erfahrungswerte verlässlich und nachvollziehbar begründet geschätzt werden. Ausnahmen von der Regelfinanzierungsart liegen im Ermessen der Verwaltung. Darüber hinaus wurde in der Begründung auch die Möglichkeit eingeräumt, von der Finanzierungsart abzuweichen. Unter diesen Voraussetzungen wurden in der Förderperiode 2016 von den insgesamt 378 Projektbewilligungen 317 mit einer Festbetragsfinanzierung ausgefertigt. Dies entspricht einem Anteil von 83,6%. Sachstand und Erfahrungen aus der Verwendungsprüfung Festbetragsfinanzierung Im Fazit ist festzustellen, dass die Festbetragsfinanzierung für Fördergeber und Fördernehmer ein sinnvolles Instrument der Kulturförderung darstellt und beibehalten werden sollte. Bis zum Zeitpunkt der Berichterstellung wurden von den 317 Festbetragsbewilligungen 154 Verwen- dungsnachweise geprüft (ca. 49%). Davon wurde bei 25 Nachweisen (16%) eine Belegprüfung ver- teilt über alle Sparten durchgeführt. Mit einem Anteil von 93% der geprüften Verwendungsnachweise, die defizitär, ausgeglichen oder mit einem maximalen Überschuss von 5% abschließen, wird die Grundidee erfüllt, die Projektträger zu motivieren, weitere Drittmittel zu akquirieren und wirtschaftlich mit den vorhandenen Mitteln umzuge- hen. Weiter konkretisiert schließen ca. 72% der Verwendungsnachweise mit einem ausgeglichenen Er- gebnis beziehungsweise mit einem Defizit zu Lasten der Projektträger ab. Weitere 21% der Verwen- dungsnachweise erwirtschaften einen Überschuss zwischen 1% und 5%. Lediglich ca. 7% schließen mit einem Überschuss von mehr als 5% ab. Der Bearbeitungsaufwand auf Seiten der Verwaltung ist grundsätzlich verringert, da zunächst nur eine Plausibilitätsprüfung auf Basis der Einnahmen-Ausgabenübersicht durchgeführt wird. Sofern 2 diese Plausibilitätsprüfung jedoch weitere Nachfragen aufgrund von Abweichungen gegenüber ein- zelnen Positionen des Kosten- und Finanzierungplans erkennen lässt, werden diese überprüft und es wird entschieden, ob eine erweiterte Belegprüfung erfolgt. Ebenso wird nach Abschluss der Verwen- dungsprüfung im Rahmen der Ermessensausübung entschieden, ob die Finanzierungsart beibehalten oder bei weiteren Förderungen wieder die Fehlbedarfsfinanzierung zur Anwendung kommt. Die Entscheidung wird abhängig von der Abweichung zwischen Kosten- und Finanzierungsplan und Ist-Ergebnissen sowie der Zuverlässigkeit des Projektträgers zur Fristeinhaltung und Nachlieferung von Unterlagen getroffen. Von den geprüften Verwendungsnachweisen wurde für 11 Antragssteller die Finanzierungsart für die nächste Förderung auf Fehlbedarf geändert. Allerdings wird auch für 12 Antragssteller, die in 2016 eine Förderung mit einer Fehlbedarfsfinanzie- rung erhalten haben, der Wechsel auf Festbetragsfinanzierung für die nächste Förderung empfohlen. Die positive Wirkung für die Antragssteller setzt sich etwas verzögert durch. Einige Antragssteller fü- gen immer noch – entgegen der Auflagen im Bewilligungsbescheid – alle Belege für den Verwen- dungsnachweis bei. Die Verwaltung informiert dann erneut im Rahmen der Verwendungsprüfung über das zwischenzeitlich vereinfachte Verfahren. gez. Laugwitz-Aulbach
(Vorab-)Auszug Niederschrift - RPA 12.04.2018 -TOP 6.2
1520 Zeichen
Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Frau Duggan Telefon: (0221) 221-22928 Fax : (0221) 221-25501 E-Mail: simone.duggan@stadt-koeln.de Datum: 23.04.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.04.2018 öffentlich 6.2 2. Erfahrungsbericht zur Einführung der Festbetragsfinanzierung in der Projektförderung des Kulturamtes, - 41 - Rechnungsprüfungsausschuss 07.02.2017, TOP 14.5 0323/2018 Herr Detjen bittet, dass an die Vertragspartner kommuniziert werde, dass Belege für eine im Einzelfall notwendige detaillierte Verwendungsnachweisprüfung auch im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung angefordert werden können. Entsprechende Aufbewahrungsfristen seien zu regeln und zu beachten. Frau Laugwitz-Aulbach erläutert, dass eine entsprechende Auflage in den Bewilli- gungsbescheiden enthalten sei. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Frau Duggan Telefon: (0221) 221-22928 Fax : (0221) 221-25501 E-Mail: simone.duggan@stadt-koeln.de Datum: 23.04.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.04.2018 nicht öffentlich 14.1 Sachstand zu Prüffeststellungen "Förderung kultureller Projekte bei 41 – Kulturamt" Rechnungsprüfungsausschuss 07.02.2017, TOP 14.5 0294/2018 Herr Detjen lobt den guten Bericht der Verwaltung. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0323/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.02.2018
- Erstellt
- 25.01.2018 08:03