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V/0439/2018

Wigbold Wolbeck

Vorlagen 14.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 04.09.2018, TOP 4.1

V-0439-2018_Anlage_2

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

V-0439-2018_Anlage_3

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Ansehen

V-0439-2018_Anlage_4

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Ansehen

V-0439-2018_Anlage_1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0439-2018_Anlage_2

129 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage V/0439/2018 
Beispiel Telgte 
Straßenquerschnitt  
mit ähnlichen 
Gebäudeabständen wie 
im Bereich Lasthaus

Anlage A

1020 Zeichen

Anlage A zur V/0439/2018 
Kurzüberblick 
Kein anderer Ortsteil kann eine so hohe geschichtliche Bedeutung aufweisen, die sich bis heute 
im Ortsbild ablesen lässt, wie Wolbeck. Das planungs- und baurechtliche Regelwerk für den Wig-
bold dient dem Erhalt dieser Qualität und sollte deshalb unverändert beibehalten werden. Um die 
aktuelle positive Dynamik im Wigbold stärker zu fördern, sollten auftretende Planungs- und Ge-
nehmigungsprobleme weiterhin durch konstruktive Lösungen im Einzelfall bewältigt werden. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 
 
 
 
Finanzierung 
 
Keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

V-0439-2018_Anlage_3

479 Zeichen

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|| Übersicht über die
erhaltenswerten Gebäude
und Bereiche

Bauliche Anlage prägt
allein oder im
Zusammenhang mit
anderen baulichen Anlagen
(8 2 Wigbold-Satzung)

EH] Denkmalwerte und
erhaltenswerte Gebäude

(8 3 Wigbold-Satzung)

Denkmalschutz

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=; (D) Baudenkmal gem. DSchG

Kartengrundlagen: Bebauungsplan Nr. 255, Urkataster 1829

V-0439-2018_Anlage_4

409 Zeichen

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Anlage 4
» zur Vorlage V/0439/2018

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| Übersicht über Bauvorhaben
mit Abweichungen vom
Bebauungsplan

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per-Straße/Angel)

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Wolere Fusistaungen

Kartengrundlagen: Bebauungsplan Nr. 255, Urkataster 1829

V-0439-2018_Anlage_1

1639 Zeichen

A-S/0014/2017 .

| Anlage l
\/ CDU MÜNSTER zur Vorlage V/0439/2018

CDU-Fraktion in der BV Südost |

Stadt Münster
Bezirksverwaltung Südost
Münsterstraße 7
48167 Münster
Münster, den 28.04.2017

Änderung der Gestaltungssatzung „Wigbold“ vom 22.10.1979

Die Bezirksvertretung möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Neufassung der
Wigboldsatzung zu formulieren, die eine Lockerung der

. Bestimmungen hinsichtlich der Vorgaben für Straßen und
Plätze (83 C: Straßen und Plätze) beinhaltet, bzw. diese
aufhebt.

Begründung

Den Wigbold, wie er 1979 in der Gestaltungssatzung
geschützt werden sollte, gibt es heute in der Form nicht {
mehr. Das Konsum- und Lebensverhalten der Menschen hat sich entsprechend der Jahrzehnte angepasst.

Vorrangiges Ziel ist es, dass Zentrum des Wigboldes wieder in einen attraktiven Ortsmittelpunkt für Jung und Alt, Anwohner,
Besucher und Gewerbetreibende zu entwickeln.

Durch die Änderung der Wigboldsatzung, sollen Grundstückseigentümer die dazu erforderlichen baulichen Änderungen,
Erweiterungen und Anpassungen für das 0.g. Klientel durchführen können.

Im Zusammenhang der Änderung der Wiegboldsatzung kann dann die Ortskernumgestaltung (Verkehrsberuhigung) in
Einklang mit heutigen Bedarfen gebracht und so ein in sich stimmiges Wigbold geschaffen werden.

Für die CDU-Fraktion:

(Franz-Josef Ruwe)
Fraktionsvorsitzender h

CDU-Kreisverband Münster e.V. Franz — Josef Ruwe

Mauritzstr. 4-6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Südost
Tel. 02511418420, Fax 0251/4184244 Haus Angelmodde 30, 48167 Münster
post@cdu-muenster.de Privat: 02506/2581

-  Wwaw.cdu-muenster.de fruwe@gmx.de

Beschlussvorlage

11156 Zeichen

V/0439/2018 
V/0439/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wigbold Wolbeck 
Antrag auf Änderung des planungs- und baurechtlichen Regelwerks 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das geltende planungs- und baurechtliche Regelwerk für den Wigbold Wolbeck – bestehend 
aus dem Bebauungsplan Nr. 255 und der örtlichen „Satzung zum Schutz des Orts- und Stra-
ßenbildes und zur Erhaltung baulicher Anlagen im Wigbold Wolbeck“ – wird unverändert bei-
behalten.  
2. Konkrete Planungs- und Genehmigungsprobleme sollen durch individuelle Einzelfallabstim-
mung und Ausschöpfen von Abweichungs- und Befreiungsmöglichkeiten gelöst werden. 
3. Der Antrag A-S/0014/2017 der CDU-Fraktion / BV Südost vom 02.05.2017 „Änderung der 
Gestaltungssatzung Wigbold vom 22.10.1979“ (Anlage 1) ist damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine. 
 
 
 
Begründung: 
 
Vorderhand zielt der in die BV Südost eingebrachte  Antrag (Anlage 1) auf eine Änderung der Erha l-
tungs- und Gestaltungssatzung für den Wigbold, um die Vorgaben des § 3 C für Straßen und Plätze 
zu lockern bzw. aufzuheben. In Gesprächen zu dem Antrag mit den Antragstellern wurde jedoch deut-
lich, dass letztlich vor allem die Festsetzung von Baulinien im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als 
hinderlich für die Entwicklung des Ortskerns gesehen und in Frage gestellt wird. In Absprache mit den 
o.g. Gesprächsteilnehmern ist der Antrag folgendermaßen zu verstehen: 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
23.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Voss 
Telefon: 492-6143 
Voss-Marlies@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0439/2018 
 
Das geltende Planungsrecht für den Wigbold Wo lbeck, insbesondere entlang der Achse Am 
Steintor / Münsterstraße, soll hinsichtlich der straßenbegleitenden Baufelder flexibilisiert we r-
den. Das kann beispielsweise dadurch geschehen, dass durch Änderung des Bebauung s-
plans die straßenseitig festgesetzten Baulinien durch Baugrenzen ersetzt und ergänzend über 
eine textliche Festsetzung Erweiterungen im rückwärtigen Bereich zugelassen werden. 
 
Die Ortssatzung mit dem Ziel der Erhaltung des typischen historischen Ortsbilds wird weiter 
unterstützt, sie soll aber das aktuell erkennbare Potenzial der zukunftsfähigen Erneuerung und 
Belebung des Wigbolds nicht behindern. Das gilt sowohl hinsichtlich einer stellen - bzw. ab-
schnittsweise moderaten Verbreiterung des Straßenraums als auch der Realisie rung zeitge-
mäßer und zukunftsfähiger Wohn- und Geschäftsgebäude.  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Das Anliegen, marode Gebäude leichter als bisher durch Neubauten ersetzen zu können und dabei 
den Straßenraum aufzulockern bzw. zu verbreitern, ist angesichts der heutigen Situation im Grun d-
satz nachvollziehbar. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, die absehbare Verbesser ung der Verkehrsla-
ge abzuwarten und das geltende planungs- und baurechtliche Regelwerk nicht einer grundlegenden 
Änderung zu unterziehen, sondern stattdessen auftretende bauliche Probleme wie in der Vergange n-
heit, ggf. noch flexibler als bisher, durch konstruktive Lösungen im Einzelfall zu bewältigen. 
 
 
Begründung: 
 
a) Geltendes Planungs- und Baurecht 
 
Das planungs- und baurechtliche Regelwerk für den Wigbold Wolbeck besteht aus dem Bebau-
ungsplan Nr. 255 und der örtlichen „Satzung zum Schutz des Orts- und Straßenbildes und zur Er-
haltung baulicher Anlagen im Wigbold Wolbeck“. Die Satzung enthält Erhaltungsvorschriften nach 
§ 39 h BBauG (heute § 172 BauGB) und Gestaltungsvorschriften nach § 103 BauO NW (heute § 
86 BauO NRW). Diese drei Regelungselemente sind in ihren Zielen und Inhalten eng aufeinander 
abgestimmt. Die wesentliche Zielsetzung des gesamten Regelwerks liegt in der Erhaltung der ein-
zigartigen städtebaulichen Besonderheiten des Wigbolds. Kein anderer Ortsteil kann eine so hohe 
geschichtliche Bedeutung aufweisen, die sich bis heute im Ortsbild ablesen lässt, wie Wolbeck. 
Damit verbunden ist das hohe Identifikationsbewusstsein der Bevölkerung mit dem Stadtteil.  
 
Wolbeck wurde im 13. Jahrhundert gegründet und war mit der Landesburg bedeutender Sitz der 
Bischöfe von Münster. Am Rande der Landesburg entwickelte sich der Wigbold im Mittelalter auf 
planmäßig angelegtem Straßennetz. Die bauliche Struktur wird weitgehend durch den Maßstab 
der Ackerbürgerhäuser geprägt, die in einigen Bereichen bis heute das Ortsbild bestimmen. Ch a-
rakteristisch sind die tiefen, schmalen Parzellen mit ihrer kleinteiligen Beb auung. Der Ortsgrun d-
riss mit seinen beiden Hauptachsen, die zu den Übergängen über die Wigbold -Umwallung am 
Münstertor, Steintor und Hoftor führen, ist noch weitestgehend erhalten. Gerade in dem Bereich 
Am Steintor / Münsterstraße ist die ältere Bebauung e rhalten und zeigt die Geschichte des Wi g-
bolds besonders anschaulich. 
 
So ist die historische Funktion des Wigbolds mit seinen ehemals vermutlich 12 Burgmannshöfen 
heute nicht nur im herausragenden Baudenkmal und ehemaligen Burgmannshof Drostenhof oder 
der Kirche ablesbar, sondern insbesondere auch in der städtebaulichen Gesamtanlage. Im Z u-
sammenspiel zwischen Ortsgrundriss und Gebäuden ergeben sich in Teilen enge Straßenräume, 
die aber ein wichtiges Kennzeichen des alten Wigbolds sind und dem Ort seinen bes onderen 
Charme geben. Aus diesem Grund sind im Bebauungsplan historisch begründet in etlichen Bere i-
chen Baulinien festgesetzt, damit diese Qualität auch bei einer Neubebauung erhalten und erle b-
bar bleibt.

- 3 - 
V/0439/2018 
b) Straßen und Plätze 
 
Die verkehrliche Problemlage im Ortskern ist seit Jahrzehnten bekannt und war deshalb ein zen t-
raler Anlass für die Planungen zur Ortsumgehung, außerdem für das Impulsprogramm Münster -
Wolbeck 2003 und zuletzt für das Entwicklungskonzept Wolbeck-Zentrum 2014. Sowohl 2003 wie 
auch 2014 st and jedoch als ebenso wichtiger Entwicklungsbaustein die Bewahrung und Aufwe r-
tung des historischen Wigbolds im Fokus. Daher  ist eine bauliche Aufweitung des Straßenraums 
Am Steintor / Münsterstraße, die in periodischen Abständen in der BV Südost diskutiert  worden 
ist, doch immer wieder zugunsten seines historischen Wertes verworfen worden. 
 
Um dennoch die Ziele des Erhaltens und des Gestaltens in Einklang zu bringen,  sind im Entwick-
lungskonzept 2014 auch Wege gesucht und gefunden worden, wie man die Verkehrssituation und 
die Straßenraumgestaltung voranbringen und gleichzeitig die städtebauliche Identität des Wi g-
bolds erhalten und stärken kann. Als ein Beispiel für gute Lösungen für eine ähnliche Aufgabe sei 
zum Vergleich die Altstadt von Telgte genannt, wo die Enge von 8-9 m zwischen den Baufluchten, 
die im Wigbold nur noch an wenigen Stellen vorhanden ist, durchgängig prägend ist und mit einer 
gelungenen Straßenraum- und Pflastergestaltung sehr gut bewältigt wird (Anlage 2: Beispiel Telg-
te). 
 
In ähnlichem Si nne schlägt das Entwicklungskonzept 2014 etliche Verbesserungsmaßnahmen 
vor, darunter Tempo 20 für den Bereich zwischen Lasthaus und Drostenhof  (Broschüre der Stadt 
Münster, S. 46 -54). Leider sind alle diese Maßnahmen erst nach voller Funktionsfähigkeit de r 
Ortsumgehung durch Anbindung der Eschstraße umsetzbar. Deshalb dauert der problematische 
verkehrliche Zustand bedauerlicherweise noch an, sein Ende ist aber abzusehen.  
 
c) Bauen 
 
Für die gewünschte Vereinfachung der Genehmigung von Bauvorhaben im Wigbold i st zu b e-
rücksichtigen, dass die geltende Erhaltungssatzung einen Genehmigungsvorbehalt beinhaltet, 
nach dem jedes Vorhaben auf seine Bedeutung für den Erhalt der städtebaulichen Gestalt zu prü-
fen ist. Dadurch können sich Hindernisse gegenüber Abbruch - und Neubaubegehren ergeben. 
Dies betrifft aber bei weitem nicht alle Gebäude im Wigbold, sondern ist auf einzelne historische 
Gebäude und städtebauliche Ensembles beschränkt (Anlage 3: Übersicht über die erhaltenswe r-
ten Gebäude und Bereiche), die für die städt ebauliche Identität des Wigbold allerdings auch von 
essentieller Bedeutung  sind. Alle anderen Gebäude können jederzeit modernisiert oder ersetzt 
werden. 
 
Dass dabei dann an den festgesetzten Baulinien zu bauen ist, sollte als Grundsatz beibehalten 
werden, denn gerade die relative enge und bewegte Abfolge von Perspektiven und Ensembles im 
Straßenraum macht den historischen Charakter und die Identität des Wigbolds aus. Probleme, die 
sich daraus im Einzelfall ergeben können, sollten durch konkrete Lösungen im Einzelfall bewältigt 
werden. Der städtebauliche Anspruch Wolbecks, der in den aufeinander abgestimmten planung s-
rechtlichen Instrumenten für den Wigbold zum Ausdruck kommt, sollte Verpflichtung für gut 
durchdachte und individuell auf den Ort zugeschnittene bauliche Lösungen sein und bleiben. 
 
In der Vergangenheit sind vielfach in Abstimmung mit den Eigentümern und Architekten sowohl 
der Ersatz von abgängiger Bausubstanz zugelassen als auch häufig Abweichungen vom Beba u-
ungsplan befürwortet worden (Anlage 4: Übersicht über Bauvorhaben mit Abweichungen vom Be-
bauungsplan). Mit dieser flexiblen Einzelfallbetrachtung konnte jeweils auf die konkre ten Planun-
gen eingegangen und, z.B. durch Veränderung der Baufelder, ein Ausgleich zwischen Erhalten 
und Gestalten auch i m Sinne der Bauherren gefunden werden. Die Zusammenarbeit zwischen 
Bauordnung, Bebauungsplanung und Denkmalbehörde und gemeinsame sorgfältige Beratung mit 
den Eigentümern bzw. ihren Architekten hat sich dabei bewährt. Bearbeitungsprobleme bei ei n-
zelnen Bauvorhaben in der jüngeren Zeit sind inzwischen ausgeräumt.

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V/0439/2018 
Fazit: 
 
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Praxis der Abstimmung im Einzelfall fortzuführen und, wo nötig, 
noch flexibler zu handhaben, um die aktuelle positive Dynamik im Ortskern zu fördern. Das planungs- 
und baurechtliche Regelwerk für den Wigbold hat sich aber im Großen und Ganzen bewährt und bi e-
tet gerade mit seiner Zielrichtung des Ausgleichs zwischen Bewahren der Historie und Gestalten für 
die Zukunft den richtigen Rahmen, um das für die Entwicklung Wolbecks wichtige Potential des histo-
rischen Wigbold noch stärker auszuschöpfen.  
 
Der hohe Wert des Regelwerks, der vor allem im Schutz der städtebaulichen Identität des Ortsteils 
besteht, sollte nicht wegen in Teilbereichen bestehender, jedoc h in absehbarer Zeit lösbarer Ve r-
kehrsprobleme oder wegen vermeintlich zeitgemäßer Standard -Neubaulösungen aufgegeben we r-
den. Die Erhaltung des städtebaulichen Ensembles ist für die historische Bedeutung, das Stadtbild 
und die Identifikation der Bürgerschaft im Wigbold Wolbeck das langfristig wichtigere Anliegen. 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
 
1. Antrag A-S/0014/2017 der CDU-Fraktion / BV Südost vom 02.05.2017  
„Änderung der Gestaltungssatzung Wigbold vom 22.10.1979“ 
 
2. Beispiel Telgte 
 
3. Übersicht über die erhaltenswerten Gebäude und Bereiche 
 
4. Übersicht über Bauvorhaben mit Abweichungen vom Bebauungsplan

Beratungsverlauf (2)

21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Mauritzstraße 4
  • Münsterstraße 7
  • Am Steintor
  • Haus Angelmodde 30
  • Eschstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0439/2018
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37