V/0439/2018
Wigbold Wolbeck
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V-0439-2018_Anlage_2
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Anlage 2 zur Vorlage V/0439/2018 Beispiel Telgte Straßenquerschnitt mit ähnlichen Gebäudeabständen wie im Bereich Lasthaus
Anlage A
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Anlage A zur V/0439/2018 Kurzüberblick Kein anderer Ortsteil kann eine so hohe geschichtliche Bedeutung aufweisen, die sich bis heute im Ortsbild ablesen lässt, wie Wolbeck. Das planungs- und baurechtliche Regelwerk für den Wig- bold dient dem Erhalt dieser Qualität und sollte deshalb unverändert beibehalten werden. Um die aktuelle positive Dynamik im Wigbold stärker zu fördern, sollten auftretende Planungs- und Ge- nehmigungsprobleme weiterhin durch konstruktive Lösungen im Einzelfall bewältigt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Finanzierung Keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
V-0439-2018_Anlage_3
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= ZU! (m men S Anlage 3 = » zur Vorlage V/0439/2018 2 e = } C nn ‚u 3 m INUNLINENN. MM, B rer Sn sofa. am FR IE — IE FFZ N\ || Übersicht über die erhaltenswerten Gebäude und Bereiche Bauliche Anlage prägt allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen (8 2 Wigbold-Satzung) EH] Denkmalwerte und erhaltenswerte Gebäude (8 3 Wigbold-Satzung) Denkmalschutz att 3 =; (D) Baudenkmal gem. DSchG Kartengrundlagen: Bebauungsplan Nr. 255, Urkataster 1829
V-0439-2018_Anlage_4
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Anlage 4
» zur Vorlage V/0439/2018
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| Übersicht über Bauvorhaben
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Kartengrundlagen: Bebauungsplan Nr. 255, Urkataster 1829
V-0439-2018_Anlage_1
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A-S/0014/2017 .
| Anlage l
\/ CDU MÜNSTER zur Vorlage V/0439/2018
CDU-Fraktion in der BV Südost |
Stadt Münster
Bezirksverwaltung Südost
Münsterstraße 7
48167 Münster
Münster, den 28.04.2017
Änderung der Gestaltungssatzung „Wigbold“ vom 22.10.1979
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Neufassung der
Wigboldsatzung zu formulieren, die eine Lockerung der
. Bestimmungen hinsichtlich der Vorgaben für Straßen und
Plätze (83 C: Straßen und Plätze) beinhaltet, bzw. diese
aufhebt.
Begründung
Den Wigbold, wie er 1979 in der Gestaltungssatzung
geschützt werden sollte, gibt es heute in der Form nicht {
mehr. Das Konsum- und Lebensverhalten der Menschen hat sich entsprechend der Jahrzehnte angepasst.
Vorrangiges Ziel ist es, dass Zentrum des Wigboldes wieder in einen attraktiven Ortsmittelpunkt für Jung und Alt, Anwohner,
Besucher und Gewerbetreibende zu entwickeln.
Durch die Änderung der Wigboldsatzung, sollen Grundstückseigentümer die dazu erforderlichen baulichen Änderungen,
Erweiterungen und Anpassungen für das 0.g. Klientel durchführen können.
Im Zusammenhang der Änderung der Wiegboldsatzung kann dann die Ortskernumgestaltung (Verkehrsberuhigung) in
Einklang mit heutigen Bedarfen gebracht und so ein in sich stimmiges Wigbold geschaffen werden.
Für die CDU-Fraktion:
(Franz-Josef Ruwe)
Fraktionsvorsitzender h
CDU-Kreisverband Münster e.V. Franz — Josef Ruwe
Mauritzstr. 4-6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Südost
Tel. 02511418420, Fax 0251/4184244 Haus Angelmodde 30, 48167 Münster
post@cdu-muenster.de Privat: 02506/2581
- Wwaw.cdu-muenster.de fruwe@gmx.de
Beschlussvorlage
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V/0439/2018 V/0439/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wigbold Wolbeck Antrag auf Änderung des planungs- und baurechtlichen Regelwerks Beratungsfolge 19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das geltende planungs- und baurechtliche Regelwerk für den Wigbold Wolbeck – bestehend aus dem Bebauungsplan Nr. 255 und der örtlichen „Satzung zum Schutz des Orts- und Stra- ßenbildes und zur Erhaltung baulicher Anlagen im Wigbold Wolbeck“ – wird unverändert bei- behalten. 2. Konkrete Planungs- und Genehmigungsprobleme sollen durch individuelle Einzelfallabstim- mung und Ausschöpfen von Abweichungs- und Befreiungsmöglichkeiten gelöst werden. 3. Der Antrag A-S/0014/2017 der CDU-Fraktion / BV Südost vom 02.05.2017 „Änderung der Gestaltungssatzung Wigbold vom 22.10.1979“ (Anlage 1) ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Vorderhand zielt der in die BV Südost eingebrachte Antrag (Anlage 1) auf eine Änderung der Erha l- tungs- und Gestaltungssatzung für den Wigbold, um die Vorgaben des § 3 C für Straßen und Plätze zu lockern bzw. aufzuheben. In Gesprächen zu dem Antrag mit den Antragstellern wurde jedoch deut- lich, dass letztlich vor allem die Festsetzung von Baulinien im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als hinderlich für die Entwicklung des Ortskerns gesehen und in Frage gestellt wird. In Absprache mit den o.g. Gesprächsteilnehmern ist der Antrag folgendermaßen zu verstehen: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 23.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Voss Telefon: 492-6143 Voss-Marlies@stadt- muenster.de - 2 - V/0439/2018 Das geltende Planungsrecht für den Wigbold Wo lbeck, insbesondere entlang der Achse Am Steintor / Münsterstraße, soll hinsichtlich der straßenbegleitenden Baufelder flexibilisiert we r- den. Das kann beispielsweise dadurch geschehen, dass durch Änderung des Bebauung s- plans die straßenseitig festgesetzten Baulinien durch Baugrenzen ersetzt und ergänzend über eine textliche Festsetzung Erweiterungen im rückwärtigen Bereich zugelassen werden. Die Ortssatzung mit dem Ziel der Erhaltung des typischen historischen Ortsbilds wird weiter unterstützt, sie soll aber das aktuell erkennbare Potenzial der zukunftsfähigen Erneuerung und Belebung des Wigbolds nicht behindern. Das gilt sowohl hinsichtlich einer stellen - bzw. ab- schnittsweise moderaten Verbreiterung des Straßenraums als auch der Realisie rung zeitge- mäßer und zukunftsfähiger Wohn- und Geschäftsgebäude. Stellungnahme der Verwaltung Das Anliegen, marode Gebäude leichter als bisher durch Neubauten ersetzen zu können und dabei den Straßenraum aufzulockern bzw. zu verbreitern, ist angesichts der heutigen Situation im Grun d- satz nachvollziehbar. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, die absehbare Verbesser ung der Verkehrsla- ge abzuwarten und das geltende planungs- und baurechtliche Regelwerk nicht einer grundlegenden Änderung zu unterziehen, sondern stattdessen auftretende bauliche Probleme wie in der Vergange n- heit, ggf. noch flexibler als bisher, durch konstruktive Lösungen im Einzelfall zu bewältigen. Begründung: a) Geltendes Planungs- und Baurecht Das planungs- und baurechtliche Regelwerk für den Wigbold Wolbeck besteht aus dem Bebau- ungsplan Nr. 255 und der örtlichen „Satzung zum Schutz des Orts- und Straßenbildes und zur Er- haltung baulicher Anlagen im Wigbold Wolbeck“. Die Satzung enthält Erhaltungsvorschriften nach § 39 h BBauG (heute § 172 BauGB) und Gestaltungsvorschriften nach § 103 BauO NW (heute § 86 BauO NRW). Diese drei Regelungselemente sind in ihren Zielen und Inhalten eng aufeinander abgestimmt. Die wesentliche Zielsetzung des gesamten Regelwerks liegt in der Erhaltung der ein- zigartigen städtebaulichen Besonderheiten des Wigbolds. Kein anderer Ortsteil kann eine so hohe geschichtliche Bedeutung aufweisen, die sich bis heute im Ortsbild ablesen lässt, wie Wolbeck. Damit verbunden ist das hohe Identifikationsbewusstsein der Bevölkerung mit dem Stadtteil. Wolbeck wurde im 13. Jahrhundert gegründet und war mit der Landesburg bedeutender Sitz der Bischöfe von Münster. Am Rande der Landesburg entwickelte sich der Wigbold im Mittelalter auf planmäßig angelegtem Straßennetz. Die bauliche Struktur wird weitgehend durch den Maßstab der Ackerbürgerhäuser geprägt, die in einigen Bereichen bis heute das Ortsbild bestimmen. Ch a- rakteristisch sind die tiefen, schmalen Parzellen mit ihrer kleinteiligen Beb auung. Der Ortsgrun d- riss mit seinen beiden Hauptachsen, die zu den Übergängen über die Wigbold -Umwallung am Münstertor, Steintor und Hoftor führen, ist noch weitestgehend erhalten. Gerade in dem Bereich Am Steintor / Münsterstraße ist die ältere Bebauung e rhalten und zeigt die Geschichte des Wi g- bolds besonders anschaulich. So ist die historische Funktion des Wigbolds mit seinen ehemals vermutlich 12 Burgmannshöfen heute nicht nur im herausragenden Baudenkmal und ehemaligen Burgmannshof Drostenhof oder der Kirche ablesbar, sondern insbesondere auch in der städtebaulichen Gesamtanlage. Im Z u- sammenspiel zwischen Ortsgrundriss und Gebäuden ergeben sich in Teilen enge Straßenräume, die aber ein wichtiges Kennzeichen des alten Wigbolds sind und dem Ort seinen bes onderen Charme geben. Aus diesem Grund sind im Bebauungsplan historisch begründet in etlichen Bere i- chen Baulinien festgesetzt, damit diese Qualität auch bei einer Neubebauung erhalten und erle b- bar bleibt. - 3 - V/0439/2018 b) Straßen und Plätze Die verkehrliche Problemlage im Ortskern ist seit Jahrzehnten bekannt und war deshalb ein zen t- raler Anlass für die Planungen zur Ortsumgehung, außerdem für das Impulsprogramm Münster - Wolbeck 2003 und zuletzt für das Entwicklungskonzept Wolbeck-Zentrum 2014. Sowohl 2003 wie auch 2014 st and jedoch als ebenso wichtiger Entwicklungsbaustein die Bewahrung und Aufwe r- tung des historischen Wigbolds im Fokus. Daher ist eine bauliche Aufweitung des Straßenraums Am Steintor / Münsterstraße, die in periodischen Abständen in der BV Südost diskutiert worden ist, doch immer wieder zugunsten seines historischen Wertes verworfen worden. Um dennoch die Ziele des Erhaltens und des Gestaltens in Einklang zu bringen, sind im Entwick- lungskonzept 2014 auch Wege gesucht und gefunden worden, wie man die Verkehrssituation und die Straßenraumgestaltung voranbringen und gleichzeitig die städtebauliche Identität des Wi g- bolds erhalten und stärken kann. Als ein Beispiel für gute Lösungen für eine ähnliche Aufgabe sei zum Vergleich die Altstadt von Telgte genannt, wo die Enge von 8-9 m zwischen den Baufluchten, die im Wigbold nur noch an wenigen Stellen vorhanden ist, durchgängig prägend ist und mit einer gelungenen Straßenraum- und Pflastergestaltung sehr gut bewältigt wird (Anlage 2: Beispiel Telg- te). In ähnlichem Si nne schlägt das Entwicklungskonzept 2014 etliche Verbesserungsmaßnahmen vor, darunter Tempo 20 für den Bereich zwischen Lasthaus und Drostenhof (Broschüre der Stadt Münster, S. 46 -54). Leider sind alle diese Maßnahmen erst nach voller Funktionsfähigkeit de r Ortsumgehung durch Anbindung der Eschstraße umsetzbar. Deshalb dauert der problematische verkehrliche Zustand bedauerlicherweise noch an, sein Ende ist aber abzusehen. c) Bauen Für die gewünschte Vereinfachung der Genehmigung von Bauvorhaben im Wigbold i st zu b e- rücksichtigen, dass die geltende Erhaltungssatzung einen Genehmigungsvorbehalt beinhaltet, nach dem jedes Vorhaben auf seine Bedeutung für den Erhalt der städtebaulichen Gestalt zu prü- fen ist. Dadurch können sich Hindernisse gegenüber Abbruch - und Neubaubegehren ergeben. Dies betrifft aber bei weitem nicht alle Gebäude im Wigbold, sondern ist auf einzelne historische Gebäude und städtebauliche Ensembles beschränkt (Anlage 3: Übersicht über die erhaltenswe r- ten Gebäude und Bereiche), die für die städt ebauliche Identität des Wigbold allerdings auch von essentieller Bedeutung sind. Alle anderen Gebäude können jederzeit modernisiert oder ersetzt werden. Dass dabei dann an den festgesetzten Baulinien zu bauen ist, sollte als Grundsatz beibehalten werden, denn gerade die relative enge und bewegte Abfolge von Perspektiven und Ensembles im Straßenraum macht den historischen Charakter und die Identität des Wigbolds aus. Probleme, die sich daraus im Einzelfall ergeben können, sollten durch konkrete Lösungen im Einzelfall bewältigt werden. Der städtebauliche Anspruch Wolbecks, der in den aufeinander abgestimmten planung s- rechtlichen Instrumenten für den Wigbold zum Ausdruck kommt, sollte Verpflichtung für gut durchdachte und individuell auf den Ort zugeschnittene bauliche Lösungen sein und bleiben. In der Vergangenheit sind vielfach in Abstimmung mit den Eigentümern und Architekten sowohl der Ersatz von abgängiger Bausubstanz zugelassen als auch häufig Abweichungen vom Beba u- ungsplan befürwortet worden (Anlage 4: Übersicht über Bauvorhaben mit Abweichungen vom Be- bauungsplan). Mit dieser flexiblen Einzelfallbetrachtung konnte jeweils auf die konkre ten Planun- gen eingegangen und, z.B. durch Veränderung der Baufelder, ein Ausgleich zwischen Erhalten und Gestalten auch i m Sinne der Bauherren gefunden werden. Die Zusammenarbeit zwischen Bauordnung, Bebauungsplanung und Denkmalbehörde und gemeinsame sorgfältige Beratung mit den Eigentümern bzw. ihren Architekten hat sich dabei bewährt. Bearbeitungsprobleme bei ei n- zelnen Bauvorhaben in der jüngeren Zeit sind inzwischen ausgeräumt. - 4 - V/0439/2018 Fazit: Die Verwaltung empfiehlt daher, die Praxis der Abstimmung im Einzelfall fortzuführen und, wo nötig, noch flexibler zu handhaben, um die aktuelle positive Dynamik im Ortskern zu fördern. Das planungs- und baurechtliche Regelwerk für den Wigbold hat sich aber im Großen und Ganzen bewährt und bi e- tet gerade mit seiner Zielrichtung des Ausgleichs zwischen Bewahren der Historie und Gestalten für die Zukunft den richtigen Rahmen, um das für die Entwicklung Wolbecks wichtige Potential des histo- rischen Wigbold noch stärker auszuschöpfen. Der hohe Wert des Regelwerks, der vor allem im Schutz der städtebaulichen Identität des Ortsteils besteht, sollte nicht wegen in Teilbereichen bestehender, jedoc h in absehbarer Zeit lösbarer Ve r- kehrsprobleme oder wegen vermeintlich zeitgemäßer Standard -Neubaulösungen aufgegeben we r- den. Die Erhaltung des städtebaulichen Ensembles ist für die historische Bedeutung, das Stadtbild und die Identifikation der Bürgerschaft im Wigbold Wolbeck das langfristig wichtigere Anliegen. I.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: 1. Antrag A-S/0014/2017 der CDU-Fraktion / BV Südost vom 02.05.2017 „Änderung der Gestaltungssatzung Wigbold vom 22.10.1979“ 2. Beispiel Telgte 3. Übersicht über die erhaltenswerten Gebäude und Bereiche 4. Übersicht über Bauvorhaben mit Abweichungen vom Bebauungsplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (5)
- Mauritzstraße 4
- Münsterstraße 7
- Am Steintor
- Haus Angelmodde 30
- Eschstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0439/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37