3028/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Dauerhafte Anordnung der Einbahnstraßenregelung auf der Joseph-Stelzmann-Straße (Az.: 02-1600-87/20)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 Vorlagen-Nummer 3028/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Dauerhafte Anordnung der Einbahnstraßenregelung auf der Joseph-Stelzmann-Straße (Az.: 02-1600-87/20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe, spricht sich allerdings gegen die dauerhafte Anordnung der Einbahnstraßenregelung auf der Joseph-Stelzmann-Straße im Ab- schnitt zwischen der Kerpener Straße und Bardenheuerstraße aus. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.11.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt an, die Anordnung der Einbahnstraßenregelung auch nach Abschluss der Bauarbei- ten beizubehalten und die PKW-Parkflächen neu zu ordnen (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß der Knotenstromzählung am Knoten Joseph-Stelzmann-Straße/Kerpener Straße aus Dezem- ber 2016 wird deutlich, dass in der maximalen Spitzenstunde des Tages, in diesem Falle in der mor- gendlichen Spitzenstunde, 117 Pkw/h aus der Kerpener Straße in die Joseph-Stelzmann-Straße ab- biegen. In der Gegenrichtung fahren von der Joseph-Stelzmann-Straße 119 Pkw/h auf die Kerpener Straße. Demnach besteht keine Hauptlastrichtung. Beide Fahrtrichtungen der Joseph-Stelzmann- Straße werden im Abschnitt zwischen der Kerpener Straße und Bardenheuerstraße gleichermaßen stark genutzt. Würde man auf eine Fahrtrichtung verzichten, würden sich Ausweichrouten bilden, die in den benachbarten Straßen ein erhöhtes Verkehrsaufkommen verursachen würden. Durch die Einrichtung dieser Einbahnstraße würde sich des Weiteren sowohl für die AnwohnerInnen, den Lieferverkehr, als auch für die MitarbeiterInnen, PatientInnen und BesucherInnen der Einrichtun- gen der Uni-Kliniken die Erreichbarkeit verschlechtern. Erfahrungsmäßig kann zudem davon ausgegangen werden, dass bei einem Einrichtungsverkehr auf- grund des fehlenden Gegenverkehrs und des vorhandenen breiten Straßenquerschnitts die zugelas- sene Fahrtgeschwindigkeit zunehmend nicht eingehalten wird. Dies würde sich negativ auf die Ver- kehrssicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen auswirken. Insbesondere die Ströme der zu Fuß Ge- henden und Rad Fahrenden wären davon betroffen. Würde der derzeit halb auf dem Gehweg abge- wickelte ruhende Verkehr auf beiden Seiten bei einem Einrichtungsverkehr jeweils vollständig auf die Fahrbahn verlegt werden, so wäre die verbleibende Restfahrbahnbreite von etwa vier Metern nach wie vor sehr breit. Für die Bewertung der Bürgereingabe wurde zusätzlich die Uniklinik Köln eingebunden. Die Uniklinik spricht sich gegen eine Einbahnstraßenführung aus, zumal die Erschließung, insbesondere der Not- aufnahmen ins Herzzentrum der Uniklinik, der Krankentransporte und der hauseigenen Werkfeuer- wehr, im Zweirichtungsverkehr zwingend erforderlich ist. Die mit der Stadt Köln 2013 abgestimmte Verkehrsführung und Straßengestaltung der Joseph-Stelzmann-Straße wurde Ende des 3. Quartals 2020 in Verbindung mit einer eigenfinanzierten Umsetzung seitens der Uniklinik erfolgreich abge- schlossen und soll daher nicht verändert werden. Diese abgestimmte Gestaltung sowie der Zweirich- tungsverkehr der Joseph-Stelzmann-Straße ohne Parkflächen sollte den Eindruck einer klinikinternen Straße als Allee abbilden, der das Klinikum nicht wie vorher in zwei Hälften teilt. Die Einengung der Fahrbahn auf der Joseph-Stelzmann-Straße südlich der Bardenheuerstraße er- folgte aus verkehrstechnischen Aspekten. An dieser Stelle kreuzt der, durch StudentInnen häufig ge- nutzte, Studentenweg die Joseph-Stelzmann-Straße. Diese punktuelle Einengung auf der Joseph- Stelzmann-Straße soll eine Geschwindigkeitsreduktion des fließenden Verkehrs und die Sichtverhält- nisse zwischen den Verkehrsteilnehmern verbessern. Somit trägt diese Einengung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende bei. 3 Aus den oben genannten Gründen spricht sich die Verwaltung gegen die dauerhafte Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung auf der Joseph-Stelzmann-Straße im Abschnitt zwischen der Kerpener Straße und Bardenheuerstraße aus und befürwortet auch nach dem Ende der Baustellensituation die Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs. In Bezug auf die angeregte Erweiterung der Haarnadel ergibt sich folgender Sachstand: Wenn die Verkehrsführung auf der Joseph-Stelzmann-Straße seitens der Bezirksvertretung Lindenthal be- schlossen wird, kann anschließend die Prüfung, inwieweit weitere Haarnadeln als Fahrradstellplätze aufgestellt werden können, final abgeschlossen werden. Anlage Eingabe
Anlage- Eingabe.docx
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Köln, 10. Mai 2020 Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker per E-Mail: helga.bloemer-frerker@stadt-koeln.de Bürgeranregung nach §24 Gemeindeordnung Dauerhafte Anordnung der Einbahnstraßenregelung auf der Joseph-Stelzmann-Straße Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker, sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertr etung Lindenthal, aufgrund einer Baustelle ist die Joseph-Stelzmann-Straße zwischen Kerpener Straße und Bardenheuerstraße im Bereich des „Herzzentrums“ derzeit eine Einbahnstraße. Ich rege an, die Anordnung der Einbahnstraßenregelung auch nach Abschluss der Bauarbeiten beizubehalten und die PKW-Parkflächen neu zu ordnen. Zur aktuellen Situation: Seit April 2018 ist im oben genannten Bereich eine Einbahnstraßenregelung eingeführt worden. Es handelt sich um eine unechte Einbahnstraße, damit die medizinischen Einrichtungen der Uni- Klinik (u.a. Notdienstpraxis) auch aus Richtung Gleuler Straße erreichbar bleiben. Die Einbahnstraßenregelung trägt zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs im Umfeld der Uni-Klinik bei. So hat sich der Durchgangsverkehr zwischen Gleuler und Kerpener Straße deutlich reduziert, während gleichzeitig der Anteil der Radfahrer gestiegen ist. Diese Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs ist sinnvoll, da die Straße außergewöhnlich oft von Fußgängern gequert wird, um die verschiedenen Einrichtungen der Uni- Klinik aufzusuchen. Die Sicherheit der oft ortsfremden Besucher, sowie die Aufenthaltsqualität insgesamt wird erhöht. Um den Radverkehr weiter zu fördern, sollte die zukünftige Einbahnstraße auch weiterhin für Radfahrer freigegeben werden. Ggf. wäre eine Verlagerung der PKW-Parkfächen auf die Fahrbahn der Joseph-Stelzmann-Straße möglich. Derzeit ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Diese Flächen könnten zukünftig für Fahrradabstellbügel und Bänke genutzt werden. Zur Verdeutlichung meines Anliegens erhalten Sie Fotos auf den nächsten Seiten. Ich freue mich auf Ihre Zustimmung zu meiner Anregung. Freundliche Grüße aus Sülz Seite von 1 3 Anlage Seite von 2 3 Vorübergehende Einbahnstraßenregelung von der Kerpener Straße in Richtung Gleuler Straße Blick Richtung Kerpener Straße, hinter dem Herzzentrum Seite von 3 3 Die PKW-Parkflächen könnten aufgrund der Breite der Straße neu geordnet werden. Insbesondere unter der Woche sind die Fahrradbügel im näheren Umfeld komplett belegt, es sollten entsprechend weitere Bügel aufgestellt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Joseph-Stelzmann-Straße 119
- Kerpener Straße
- Bardenheuerstraße
- Studentenweg
- Straße 11
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3028/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.10.2020
- Erstellt
- 15.10.2020 14:37