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3028/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Dauerhafte Anordnung der Einbahnstraßenregelung auf der Joseph-Stelzmann-Straße (Az.: 02-1600-87/20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 26.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 13.09.2021, TOP 5.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4898 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3028/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Dauerhafte Anordnung der Einbahnstraßenregelung auf 
der Joseph-Stelzmann-Straße (Az.: 02-1600-87/20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe, spricht sich allerdings gegen 
die dauerhafte Anordnung der Einbahnstraßenregelung auf der Joseph-Stelzmann-Straße im Ab-
schnitt zwischen der Kerpener Straße und Bardenheuerstraße aus. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.11.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent regt an, die Anordnung der Einbahnstraßenregelung auch nach Abschluss der Bauarbei-
ten beizubehalten und die PKW-Parkflächen neu zu ordnen (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Gemäß der Knotenstromzählung am Knoten Joseph-Stelzmann-Straße/Kerpener Straße aus Dezem-
ber 2016 wird deutlich, dass in der maximalen Spitzenstunde des Tages, in diesem Falle in der mor-
gendlichen Spitzenstunde, 117 Pkw/h aus der Kerpener Straße in die Joseph-Stelzmann-Straße ab-
biegen. In der Gegenrichtung fahren von der Joseph-Stelzmann-Straße 119 Pkw/h auf die Kerpener 
Straße. Demnach besteht keine Hauptlastrichtung. Beide Fahrtrichtungen der Joseph-Stelzmann-
Straße werden im Abschnitt zwischen der Kerpener Straße und Bardenheuerstraße gleichermaßen 
stark genutzt. Würde man auf eine Fahrtrichtung verzichten, würden sich Ausweichrouten bilden, die 
in den benachbarten Straßen ein erhöhtes Verkehrsaufkommen verursachen würden.  
 
Durch die Einrichtung dieser Einbahnstraße würde sich des Weiteren sowohl für die AnwohnerInnen, 
den Lieferverkehr, als auch für die MitarbeiterInnen, PatientInnen und BesucherInnen der Einrichtun-
gen der Uni-Kliniken die Erreichbarkeit verschlechtern.  
Erfahrungsmäßig kann zudem davon ausgegangen werden, dass bei einem Einrichtungsverkehr auf-
grund des fehlenden Gegenverkehrs und des vorhandenen breiten Straßenquerschnitts die zugelas-
sene Fahrtgeschwindigkeit zunehmend nicht eingehalten wird. Dies würde sich negativ auf die Ver-
kehrssicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen auswirken. Insbesondere die Ströme der zu Fuß Ge-
henden und Rad Fahrenden wären davon betroffen. Würde der derzeit halb auf dem Gehweg abge-
wickelte ruhende Verkehr auf beiden Seiten bei einem Einrichtungsverkehr jeweils vollständig auf die 
Fahrbahn verlegt werden, so wäre die verbleibende Restfahrbahnbreite von etwa vier Metern nach 
wie vor sehr breit. 
 
Für die Bewertung der Bürgereingabe wurde zusätzlich die Uniklinik Köln eingebunden. Die Uniklinik 
spricht sich gegen eine Einbahnstraßenführung aus, zumal die Erschließung, insbesondere der Not-
aufnahmen ins Herzzentrum der Uniklinik, der Krankentransporte und der hauseigenen Werkfeuer-
wehr, im Zweirichtungsverkehr zwingend erforderlich ist. Die mit der Stadt Köln 2013 abgestimmte 
Verkehrsführung und Straßengestaltung der Joseph-Stelzmann-Straße wurde Ende des 3. Quartals 
2020 in Verbindung mit einer eigenfinanzierten Umsetzung seitens der Uniklinik erfolgreich abge-
schlossen und soll daher nicht verändert werden. Diese abgestimmte Gestaltung sowie der Zweirich-
tungsverkehr der Joseph-Stelzmann-Straße ohne Parkflächen sollte den Eindruck einer klinikinternen 
Straße als Allee abbilden, der das Klinikum nicht wie vorher in zwei Hälften teilt. 
 
Die Einengung der Fahrbahn auf der Joseph-Stelzmann-Straße südlich der Bardenheuerstraße er-
folgte aus verkehrstechnischen Aspekten. An dieser Stelle kreuzt der, durch StudentInnen häufig ge-
nutzte, Studentenweg die Joseph-Stelzmann-Straße. Diese punktuelle  Einengung auf der Joseph-
Stelzmann-Straße soll eine Geschwindigkeitsreduktion des fließenden Verkehrs und die Sichtverhält-
nisse zwischen den Verkehrsteilnehmern verbessern. Somit trägt diese Einengung zur Erhöhung der 
Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende bei.

3 
Aus den oben genannten Gründen spricht sich die Verwaltung gegen die dauerhafte Einrichtung einer 
Einbahnstraßenregelung auf der Joseph-Stelzmann-Straße im Abschnitt zwischen der Kerpener 
Straße und Bardenheuerstraße aus und befürwortet auch nach dem Ende der Baustellensituation die 
Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs. 
 
In Bezug auf die angeregte Erweiterung der Haarnadel ergibt sich folgender Sachstand: Wenn die 
Verkehrsführung auf der Joseph-Stelzmann-Straße seitens der Bezirksvertretung Lindenthal be-
schlossen wird, kann anschließend die Prüfung, inwieweit weitere Haarnadeln als Fahrradstellplätze 
aufgestellt werden können, final abgeschlossen werden. 
 
Anlage 
Eingabe

Anlage- Eingabe.docx

2479 Zeichen

Köln, 10. Mai 2020
Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker
per E-Mail: 
helga.bloemer-frerker@stadt-koeln.de 
Bürgeranregung nach §24 Gemeindeordnung 
Dauerhafte Anordnung der Einbahnstraßenregelung auf der Joseph-Stelzmann-Straße 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker,	
sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertr
etung Lindenthal,	
aufgrund einer Baustelle ist die Joseph-Stelzmann-Straße zwischen Kerpener Straße und 
Bardenheuerstraße im Bereich des „Herzzentrums“ derzeit eine Einbahnstraße.	
Ich rege an, die Anordnung der Einbahnstraßenregelung auch nach Abschluss der Bauarbeiten 
beizubehalten und die PKW-Parkflächen neu zu ordnen.	
Zur aktuellen Situation:	
Seit April 2018 ist im oben genannten Bereich eine Einbahnstraßenregelung eingeführt worden.	
Es handelt sich um eine unechte Einbahnstraße, damit die medizinischen Einrichtungen der Uni-
Klinik (u.a. Notdienstpraxis) auch aus Richtung Gleuler Straße erreichbar bleiben.	
Die Einbahnstraßenregelung trägt zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs im Umfeld 
der Uni-Klinik bei. So hat sich der Durchgangsverkehr zwischen Gleuler und Kerpener Straße 
deutlich reduziert, während gleichzeitig der Anteil der Radfahrer gestiegen ist.	
Diese Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs ist sinnvoll, da die Straße 
außergewöhnlich oft von Fußgängern gequert wird, um die verschiedenen Einrichtungen der Uni-
Klinik aufzusuchen. Die Sicherheit der oft ortsfremden Besucher, sowie die Aufenthaltsqualität 
insgesamt wird erhöht.	
Um den Radverkehr weiter zu fördern, sollte die zukünftige Einbahnstraße auch weiterhin für 
Radfahrer freigegeben werden.	
Ggf. wäre eine Verlagerung der PKW-Parkfächen auf die Fahrbahn der Joseph-Stelzmann-Straße 
möglich. Derzeit ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Diese Flächen könnten zukünftig für 
Fahrradabstellbügel und Bänke genutzt werden.
	
Zur Verdeutlichung meines Anliegens erhalten Sie Fotos auf den nächsten Seiten.	
Ich freue mich auf Ihre Zustimmung zu meiner Anregung.	
Freundliche Grüße aus Sülz	
Seite  von 1 3
Anlage

Seite  von 2 3
Vorübergehende Einbahnstraßenregelung von der Kerpener Straße in Richtung Gleuler 
Straße
Blick Richtung Kerpener Straße, hinter dem Herzzentrum

Seite  von 3 3
Die PKW-Parkflächen könnten aufgrund der Breite der Straße neu geordnet werden.
Insbesondere unter der Woche sind die Fahrradbügel im 
näheren Umfeld komplett belegt, es sollten entsprechend 
weitere Bügel aufgestellt werden.

Beratungsverlauf (1)

13.09.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Joseph-Stelzmann-Straße 119
  • Kerpener Straße
  • Bardenheuerstraße
  • Studentenweg
  • Straße 11

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Details

Aktenzeichen
3028/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.10.2020
Erstellt
15.10.2020 14:37