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AN/0103/2018

Wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung unverzüglich umsetzen! - Änderungsantrag zu TOP 5.3 „Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans"

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 29.01.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2018

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

4485 Zeichen

Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 19.01.2018 
AN/0103/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 23.01.2018 
Gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses Umwelt und Grün 
und des Verkehrsausschusses 05.02.2018 
 
Wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung unverzüglich umsetzen! - Änderungsantrag zu 
TOP 5.3 „Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des 
Luftreinhalteplans" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungs- und Ergänzungsantrag zu Top 5.3 
„Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ auf die 
Tagesordnung der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses zu nehmen: 
 
Beschluss: 
Der Beschlusstext der Verwaltung wird in Punkt 3 wie folgt geändert (Änderung fett gedruckt): 
3. Der Rat beschließt, den Maßnahmenkatalog des Runden Tisches in den Prozess zur 
Fortschreibung des Luftreinhalteplanes der Bezirksregierung Köln einzuspeisen. Die 
Priorisierung der Maßnahmen wird geändert und soll entsprechend ihrer 
Wirksamkeit bei der NO2-Reduktion erfolgen. 
Der Beschlusstext der Verwaltung wird um die folgenden Punkte ergänzt:

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, sofort wirksame Maßnahmen zur NO2-Reduktion 
vorzubereiten und umzusetzen. Es wird nicht erst der Erlass des Luftreinhalteplanes 
abgewartet. 
Hierzu sollen konkrete Planungen für alle Einzelmaßnahmen aufgenommen werden, deren 
Wirkung als „hoch“ oder „mittel“ eingeschätzt wird, sofern bzw. sobald die rechtlichen 
Grundlagen gegeben sind. Die Planungen werden den Fachgremien zur Beschlussfassung 
vorgelegt. 
6. Der Rat stellt fest, dass auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte NO2 und Feinstaub 
gesundheitlich nicht unbedenklich sind. Daher wird eine Reduktion auch über die 
Einhaltung der Grenzwerte hinaus angestrebt. 
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen für eine nachhaltige Kölner 
Verkehrswende zu unternehmen, um die Ziele von Köln Mobil 2025 zu gewährleisten, den 
Ausstoß von Schadstoffen zu senken und die Kölner Klimaschutzziele zu erreichen. Hierzu 
werden in Angriff genommen: 
a. Einstieg in einen fahrscheinlosen, umlagefinanzierten ÖPNV; eventuell schrittweise 
durch eine kostenlose Nutzung des ÖPNV an Tagen, an denen die Grenzwerte für 
Luftschadstoffe überschritten werden. 
b. Ein beschleunigter Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur und hierzu Verzicht auf 
Tunnelvarianten auf der Ost-West-Achse, die ohne Vorteil für den ÖPNV 
Fachpersonal und Finanzmittel binden und damit andere Projekte verzögern 
c. Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen 
d. Rückbau von Autospuren zugunsten des ÖPNV und des Radverkehrs 
e. Einsatz von Expressbussen auf eigener Busspur z.B. entlang des Clevischen 
Ringes und der Inneren Kanalstraße 
f. Aufbau eines umfassenden Radschnellwegenetzes in Köln und hierzu als 
unmittelbare Maßnahmen: 
i. Ausbau der Gürtelverbindung als Radschnellweg von Mülheim bis Ehrenfeld 
ii. Vollständige und schnelle Umsetzung von „Ring frei“ 
 
Begründung: 
Vor allem Grenzwerte für Stickstoffdioxid werden in Köln regelmäßig überschritten, etwa am 
Clevischen Ring in Mülheim. Stickstoffdioxid in der Atemluft führt zu einer Zunahme von 
Lungenerkrankungen und von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Weitere Verzögerungen wirksamer 
Maßnahmen gehen auf Kosten der Gesundheit von Kölnerinnen und Kölnern, die an 
hochbelasteten Orten leben. 
Die Stadt Köln muss daher sofort tätig werden. Sie ist auch nicht daran gehindert, schon vor dem 
Inkrafttreten des neuen Luftreinhalteplanes wirksame Maßnahmen zur Verminderung von 
Schadstoffen zu umzusetzen und andere zumindest vorzubereiten.

Bei der Entscheidung darüber, welche Maßnahmen zur Luftreinhaltung vorrangig umgesetzt 
werden sollen, muss die Wirksamkeit der Maßnahme hinsichtlich der NO2-Reduktion leitend sein. 
Die bisherige Priorisierung durch die Verwaltung ist wenig hilfreich. In einem Maßnahmenpakte zur 
Luftreinhaltung kann eine wirkungslose oder –arme Maßnahme nicht die höchste Priorität 
bekommen, nur weil sie schnell umsetzbar ist oder nur geringe Kosten verursacht. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (5)

23.01.2018 Verkehrsausschuss
TOP 5.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
05.02.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.02.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.02.2018 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
Antrag / Anfrage

Details

Aktenzeichen
AN/0103/2018
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
29.01.2018
Erstellt
19.01.2018 11:58