AN/0103/2018
Wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung unverzüglich umsetzen! - Änderungsantrag zu TOP 5.3 „Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Linke Änderungsantrag nach § 13
4485 Zeichen
Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 19.01.2018 AN/0103/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 23.01.2018 Gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses Umwelt und Grün und des Verkehrsausschusses 05.02.2018 Wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung unverzüglich umsetzen! - Änderungsantrag zu TOP 5.3 „Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungs- und Ergänzungsantrag zu Top 5.3 „Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses zu nehmen: Beschluss: Der Beschlusstext der Verwaltung wird in Punkt 3 wie folgt geändert (Änderung fett gedruckt): 3. Der Rat beschließt, den Maßnahmenkatalog des Runden Tisches in den Prozess zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes der Bezirksregierung Köln einzuspeisen. Die Priorisierung der Maßnahmen wird geändert und soll entsprechend ihrer Wirksamkeit bei der NO2-Reduktion erfolgen. Der Beschlusstext der Verwaltung wird um die folgenden Punkte ergänzt: 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, sofort wirksame Maßnahmen zur NO2-Reduktion vorzubereiten und umzusetzen. Es wird nicht erst der Erlass des Luftreinhalteplanes abgewartet. Hierzu sollen konkrete Planungen für alle Einzelmaßnahmen aufgenommen werden, deren Wirkung als „hoch“ oder „mittel“ eingeschätzt wird, sofern bzw. sobald die rechtlichen Grundlagen gegeben sind. Die Planungen werden den Fachgremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 6. Der Rat stellt fest, dass auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte NO2 und Feinstaub gesundheitlich nicht unbedenklich sind. Daher wird eine Reduktion auch über die Einhaltung der Grenzwerte hinaus angestrebt. 7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen für eine nachhaltige Kölner Verkehrswende zu unternehmen, um die Ziele von Köln Mobil 2025 zu gewährleisten, den Ausstoß von Schadstoffen zu senken und die Kölner Klimaschutzziele zu erreichen. Hierzu werden in Angriff genommen: a. Einstieg in einen fahrscheinlosen, umlagefinanzierten ÖPNV; eventuell schrittweise durch eine kostenlose Nutzung des ÖPNV an Tagen, an denen die Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten werden. b. Ein beschleunigter Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur und hierzu Verzicht auf Tunnelvarianten auf der Ost-West-Achse, die ohne Vorteil für den ÖPNV Fachpersonal und Finanzmittel binden und damit andere Projekte verzögern c. Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen d. Rückbau von Autospuren zugunsten des ÖPNV und des Radverkehrs e. Einsatz von Expressbussen auf eigener Busspur z.B. entlang des Clevischen Ringes und der Inneren Kanalstraße f. Aufbau eines umfassenden Radschnellwegenetzes in Köln und hierzu als unmittelbare Maßnahmen: i. Ausbau der Gürtelverbindung als Radschnellweg von Mülheim bis Ehrenfeld ii. Vollständige und schnelle Umsetzung von „Ring frei“ Begründung: Vor allem Grenzwerte für Stickstoffdioxid werden in Köln regelmäßig überschritten, etwa am Clevischen Ring in Mülheim. Stickstoffdioxid in der Atemluft führt zu einer Zunahme von Lungenerkrankungen und von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Weitere Verzögerungen wirksamer Maßnahmen gehen auf Kosten der Gesundheit von Kölnerinnen und Kölnern, die an hochbelasteten Orten leben. Die Stadt Köln muss daher sofort tätig werden. Sie ist auch nicht daran gehindert, schon vor dem Inkrafttreten des neuen Luftreinhalteplanes wirksame Maßnahmen zur Verminderung von Schadstoffen zu umzusetzen und andere zumindest vorzubereiten. Bei der Entscheidung darüber, welche Maßnahmen zur Luftreinhaltung vorrangig umgesetzt werden sollen, muss die Wirksamkeit der Maßnahme hinsichtlich der NO2-Reduktion leitend sein. Die bisherige Priorisierung durch die Verwaltung ist wenig hilfreich. In einem Maßnahmenpakte zur Luftreinhaltung kann eine wirkungslose oder –arme Maßnahme nicht die höchste Priorität bekommen, nur weil sie schnell umsetzbar ist oder nur geringe Kosten verursacht. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0103/2018
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 29.01.2018
- Erstellt
- 19.01.2018 11:58