2608/2021
Städtebauliches Planungskonzept Deutzer Hafen in Köln-Deutz; Hier: Anpassung des Beschlusses über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes, Fortschreibung des Integrierten Plans Deutzer Hafen im Bereich des Ostdreiecks
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Anlage 1 Lageplan Integrierter Plan Deutzer Hafen
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Planungsgrenze S-Bahn Planungsgrenze S-Bahn ex. Hochwassermauer Ex. Hochwasserschutzmauer ex. Hochwassermauer ex. Hochwassermauer 46.8 Rad- und Gehwegbrücke Platz 2 Park III Poller Wiesen Platz 5 Hafenbassin Park II Platz 1 Platz 6 Promenade Platz 3 Promenade Platz 4 Park I Promenade Promenade Hafenamt Rheinbad Bestandshalle Wassersport Multifunktionale Bühne Wassergebundene Wegedecke 45,78 47.2- HQ 200 45,15 45,60 <- 3,8% 45,71 Multifunktionale Nutzung: Street-Skaten,Inlineskaten, Rollhockey, Tanzen, Veranstaltungen 46,50 44,5 46.6 46,5 44,5 46,00 45,00 46.50 44.5 44.5 49.2 49.2 44,5 47,2 47.2 46.8 47.2 47,2 46.7 44.5 44.50 44.50 44.50 48.5 47.2 48.5 48.5 48.5 48.2 47.2 48.5 48.2 48.5 48.5 47.2 47.2 47.2 48.5 47.2 47.2 47.2 44.5 44.5 44.5 47.2 47.2 44.5 44.5 47.2 44.5 46,5 45.20 47.2 47.53 45.3 47.2 44.5 46.03 46.9 OK 54.90 46.9 46.62 OK 54.52 47.2 46,5 45.0 45.0 46.50 48.5 47.2 48.5 48.5 47.2 44.5 55.00 44.5 46.50 42,25 46.50 45.00 38.5 44,5 47.2 47.0 47,2 46.8 47.20 48.5 48.5 48.5 48.5 48.5 47.2 47.2 44.5 44.5 44.5 47.2 47.2 47.2 47.2 44.5 47.2 46.50 46.25 46.00 47.2 46.8 46.8 44.5 OK 54.9 46.64 46,5 46,5 45.0 48.5 48.5 44.5 47.2 44.5 48.5 47.2 47.2 47,2 6% 4% 3% 45.20 44.5 44.5 45.5 3,5% 47,2 44,5 46,50 47.2 47,2 47,2 1,8% 1,5% 46,3 45,4 45,4 46,3 4% 44.5 44.5 44.5 47,2 - HQ 200 44,50 4% 4% 4% 45,40 46,30 47,20 45,40 45,40 47.2 47.2- HQ 200 45.40 44.50 4% 4% 4% 46.30 4% 47.00 44.86 45.22 45.58 45.94 46.30 46.66 47.02 44.50 9% 6% 47.20 47.2 44.5 47.2 46.5 47.2 47.2 43.5 3% Bolzplatz Kajakclub Halle Steil Sandfläche/ Beachvolleyball Outdoor-Fitness & Parkour Spielplatz Laufbahn Spielplatz 100m 200m 300m 400m 42.8 41.1 39.4 37.7 36.0 Bei Normalwasserstand 38.5 unter Wasser 6,5% Nebelfeld Keine Sichtbarriere in der Halle aufstellen 46.03 46.03 47.53 47.53 4% 4% 4% 4% Steg Bestand 46.8 ex. Hochwassermauer VI 25m Dienstleistung V 21m Dienstleistung VII 21m Parkhaus VIII 33m Dienstleistung VII 23m Wohnen VI 25m Dienstleistung VI 25m Dienstleistung V+I 19.6-23.6m Dienstleistung VI 25m Dienstleistung III+I 11-14m Wohnen VI 20m Wohnen VI 18.6m Wohnen IV 14m Wohnen IV 14m Wohnen VI 18.6m Wohnen V+I 17-20m Wohnen IV 14m Wohnen III+I 11-14m Wohnen VI+I 20-23m Wohnen V 17m Wohnen, Dienst- leistung IV-V 14-17m Wohnen III+I 11-14m Wohnen VII 21.6m Wohnen VI 20m Wohnen IV 14m Wohnen III+I 11-14m Wohnen III+I 11-14m Wohnen IV 14m Wohnen III+I 13-17m Dienstleistung VI 20m Wohnen VII 23m Wohnen VII 23m Wohnen XIV 60m Dienstleistung UG XV 60m Dienstleistung/ Parkhaus XV 60m Dienstleistung VIII 33m Dienstleistung XVII 68m Dienstleistung/Hotel XII 50m Dienstleistung XIV 60m Dienstleistung, Einzelhandel VI 20m Wohnen, Dienst- leistung im EG VIII 33m Dienstleistung VI 25m Dienstleistung, Sonstiges UG V 19.6m Dienstleistung IV+I 17-21m Dienstleistung V+I 17-20m Wohnen XII 50m Dienstleistung VII 23m Wohnen KiTa EG VI 20m Wohnen VII 23m Wohnen, Dienstleistung EG VI+I 20/23m Wohnen, Dienst- leistung VII 23m Wohnen I 16m Markthalle I Markthalle Angedacht als Umbau Bestand VII 21.6m Wohnen VII 21.6m Wohnen VII 21.6m Wohnen VII 21.6m Wohnen IV 14m Wohnen VII 21.6m Wohnen VI 20m Wohnen VI 18.6m Dienstleistung VIII 33m Dienst- leistung IV 14m Wohnen XIV 45m Wohnen, Dienstleistung UG XIV 45m Wohnen VII 23m Wohnen, Dienst- leistung V 17m Wohnen, Dienst- leistung VI 20m Wohnen VI 20m Wohnen VII 23m Wohnen V 17m Wohnen IV 17m Dienstleistung VI 20m Wohnen, Dienst- leistung VI+I 20-23m Wohnen V 17m Wohnen, Einzel- handel VII 23m Wohnen, Einzelhandel UG VI 20m Wohnen Kiosk EG VI 20m Wohnen VII 23m Wohnen IV+I 14-17m Wohnen KiTa EG IV+I 14-17m Wohnen VI 25m Dienstleistung Café im UG V+I 17-20m Wohnen VII 29m Dienstleistung / Konferenz / Kultur XX 80m Dienstleistung VI 25m Dienstleistung VI 25m Dienstleistung VII 29m Dienstleistung/ Einzelhandel/ Cafè im EG P P P P P P P P P P P P V 21m Dienstleistung XIX 60m Wohnen, Dienstleistung V 17m Wohnen VII 23m Wohnen, Café VII 23m Wohnen, Einzelhandel III+I 13-17m Dienstleistung VII 23m Wohnen, KiTa V 21m Dienstleistung VI 25m Dienstleistung, Einzhandel VIII 33m Dienstleistung VI 25m Dienstleistung V 21m Dienst- leistung V-VI 17m-20m Wohnen VI 20m Wohnen VI 20m Wohnen VI-VII 20m-23m Wohnen, Dienst- leistung VII 23m Wohnen, KiTa V-VI 17m-20m Wohnen, KiTa IV-V 14m-17m Wohnen VII 23m Wohnen, Dienst- leistung VII 28m Dienstleistung X-XIV 40m-56m Dienstleistung V 25m Energizentrale inkl. Lage Umspannwerk VII 22m Mobilitätshub VI 23,33m Dienstleistung, parken VI 23,33m Dienstleistung, parken III 12,33m Wohnen, Dienstleistung XVI 55,22m VII 26,33m VII 26,63m VII 25,21m VII 25,21m VII 24,97m XII 40,98m VI 23,33m X 39,72m VI 26,34m X 33,69m X 33,69m XII 43,77m VI 23,33m I 4m Dienstleistung VII 28m Dienstleistung II 10m IV 16m Bestand mit Add-on Kultur I 4m I-II Essigfabrik (Bestand) Fahrradrampe P P P P P V+I 17-20m Wohnen I 4m Einzelhandel II 13m Sporthaus III 13m Schule II 9m Schule IV 17m Schule Hauptgebäude II 9m Schule III 13m Schule Tor / Feuerwehrzufahrt BF 05 BF 03 Ost 01 Ost 03 BF 11c BF 10a BF 10d BF 01b Auermühle BF 06 BF 01a BF 02 Ellmühle BF 10b BF 10c BF 11b BF 11a BF 11d BF 11e BF 11g BF 11f BF 12 BF 04 BF 07 Ost 04 BF 08 BF 09 a BF 09 b Ost 02 Siegburger Str. Straßenbahn Haltestelle Quartiersstr. Im Hasental Kaltenbornweg Quartiersstr. Alfred Schütte Allee Mühlenstrasse Poller Kirchweg Am Schnellert Am Schnellert Drehbrücke RHEIN Parkhaus KFZ-Brücke 44.5 Stadtteilzentrum - Suchraum Einzelhandel Inhalt : Kontr: Maßstab: Projektnr.: Gez: Datum: Zeich.nr.: Revision: Pakhus 54, Orientkaj 4, st. DK - 2150 Nordhavn LJ / LZ 05.07.2021 1:1000 LZ 316_DEU_RP_P_1000_01 Stand Übersichtsplan Vertiefung Freiräume Deutzer Hafen Köln 316 N Anlage 1
Anlage 7 Stellungnahme
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A N L A G E 7 Stellungnahme der Verwaltung zum Ergänzungsantrag der Bezirksvertretung 7 (Köln Porz) vom 02.09.2021 Die Fraktionsvorsitzenden der Parteien CDU sowie Die Grünen der Bezirksvertretung Porz haben zum Beschlussentwurf für das aktualisierte Planungskonzept des Deutzer Hafens (Vorlagennummer 2608/2021- Fortschreibung im Bereich des Ostdreiecks) folgenden Ergän- zungsantrag (Anfrage AN/1853/2021) gestellt: Ergänzungsantrag der CDU und der Grünen zu TOP 7.9 ,Städtebauliches Planungs- konzept Deutzer Hafen in Köln-Deutz’ der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.09.21. Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung Porz stimmt dem vorgelegten Beschlussentwurf mit folgender Ergän- zung zu: 3. Die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen müssen zeitgleich mit der Entwicklung des Deutzer Hafens realisiert werden (Anbindung an die A 59, S-Bahn Anschluss, Taktver- dichtung Linie 7 zwischen Deutz und Zündorf, usw.). Begründung: Die Umwandlung des Deutzer Hafens in einen Wohn- und Bürostandort ist das große Stadt- entwicklungsprojekt der Stadt Köln in den nächsten zehn Jahren. Um die Fehler der Vergan- genheit bei vielen Bauprojekten nicht zu wiederholen und ein dauerhaftes Verkehrschaos zu vermeiden ist es zwingend erforderlich, die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen zeit- gleich mit der Entwicklung des Städtebauprojektes Deutzer Hafen zu realisieren. Dies ist ins- besondere für Porz und Deutz von größter Wichtigkeit. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Die Verwaltung rät dringend von einer Verknüpfung der genannten Verkehrsinfrastruktur- maßnahmen mit der städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens ab, da diese ansons- ten gestoppt werden müsste. Mit den Maßnahmen des Mobilitätskonzepts und den Netzmaßnahmen des Verkehrsgutach- tens, die den Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz am 30.08.2021 in einem Fachge- spräch von den beauftragten Gutachtern vorgestellt wurden, wird sichergestellt, dass die neu entstehenden Verkehre ohne zusätzliche Belastung der Ortslage Poll verträglich abgewickelt werden können. Im Gegenteil werden diese Maßnahmen u.a. dazu dienen, den motorisierten Individualverkehr über das übergeordnete Straßennetz zu führen. Die Entwicklung des Deut- zer Hafens, die in den folgenden Jahren zudem schrittweise erfolgt, kann daher aus fachli- cher Sicht unabhängig von den genannten, zum Teil (Autobahnausbau, S-Bahnbau) nicht in der Verantwortung der Stadt Köln liegenden Maßnahmen erfolgen.
Anlage 4 Weitere Darstellungen Ostdreieck
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Anlage 4 Ostdreieck Deutzer Hafen – Ergänzende Darstellungen Axonometrie Deutzer Hafen Axonometrischer Schnitt Umspannwerk / Parkhaus / Mobilitätsstation Ostdreieck Referenzen Umspannwerke Referenzen Parkhäuser / Mobilitäts-Hubs
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung
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A N L A G E 0
Städtebauliches Planungskonzept Deutzer Hafen in Köln-Deutz;
Anpassung des Beschlusses über die Vorgaben zur Ausarbeitung des
Bebauungsplanentwurfes, Fortschreibung des Integrierten Plans Deutzer Hafen im Bereich des
Ostdreiecks
Vorlage 2608/2021
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Beratung
in den Sitzungen der Bezirksvertretungen 1 und 7 am 02.09.2021 sowie
in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 09.09.2021
Der Integrierte Plan stellt die Grundlage für die Bauleitplanung im Deutzer Hafen dar. Das Verfah-
ren zum Infrastrukturbebauungsplan befindet sich derzeit in der Beteiligung der Dienststellen sowie
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch, woraufhin sich die Offenlage zur
Einsicht der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch noch in diesem Jahr anschließen soll.
Auch die Bebauungspläne und Qualifizierungsverfahren der einzelnen Baufelder werden aus dem
Integrierten Plan entwickelt.
Aufgrund steigender Versorgungsbedarfe im Deutzer Hafen wird der Bau eines neuen Umspann-
werks im Ostdreieck (Baufeld Ost 04) notwendig. Durch die geplante Verortung des Umspann-
werks wurden Anpassungen der städtebaulichen Konzeption erforderlich, die Auswirkungen auf
Grundstücke von Dritteigentümern haben. Der angestrebte Beschluss des fortgeschriebenen Pla-
nungskonzepts fungiert somit als wichtige Grundlage für die Baufeldentwicklung durch die Drittei-
gentümer.
Der Beschluss dient der Fortschreibung und Sicherung des Planungskonzepts Deutzer Hafen als
wichtige Grundlage für das Vorantreiben der einzelnen Planungsbestandteile und für die Entwick-
lung der Baufelder durch Dritteigentümer, um in 2021 weitere wichtige Planungsschritte im Sinne
einer zügigen Gesamtentwicklung vorantreiben zu können.
Über die Anpassung des Beschlusses vom 19.09.21019 (vgl. Vorlagen-Nr. 2545/2019) für die
Fortschreibung des Planungskonzepts im Bereich des Ostdreiecks zwischen Siegburger Straße
und Poller Kirchweg soll somit direkt nach der Sommerpause 2021 beraten werden.
Anlage 8 Beantwortung von Rückfragen StEA
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1 Anlage 8 Städtebauliches Planungskonzept Deutzer Hafen Vorlagennummer 2608/2021 Hier: Beantwortung von Fragen in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.09.2021 In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.09.2021 wurden mündliche Fra- gen seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet: 1. Wieso ist das Parkhaus im Baufeld Ost 04 in der Neuplanung doppelt so hoch wie vorher? Das Parkhaus auf Baufeld Ost 04 (bzw. AX 04) hatte im ursprünglichen Entwurf eine Höhe von 10 m. Zusätzlich war ein Parkhaus von 19 m Höhe in Baufeld Ost 01 (AX 01) geplant. In der Neuplanung ist für das Parkhaus im Baufeld Ost 04 eine Höhe von 22 m vorgesehen, das Parkhaus in Baufeld Ost 01 entfällt. Gründe dafür sind zum ei- nen, dass die Kubatur des geplanten Parkhauses auf Baufeld Ost 01, das durch den Poller Kirchweg und die Siegburger Straße begrenzt wird, sehr schmal wäre. Hier wäre die Einbettung eines Parkhauses inkl. Rampen unter Einhaltung von Schlepp- kurven sehr schwierig und eher unwirtschaftlich gewesen. Zum anderen erschien die Lage an der S-Bahn-Station auch im Sinne eines Park- and-Ride-Parkplatzes für ein Parkhaus günstiger. Andere Nutzungen wie Wohnen wären neben der Bahntrasse sowie dem Umspannwerk ohnehin nicht möglich. Integrierter Plan, Ausschnitt Bereich Ostdreieck – bisherige Planung Integrierter Plan, Ausschnitt Bereich Ostdreieck – überarbeitete Planung / Fortschreibung Poller Kirchweg Poller Kirchweg 2 2. Was ist ein Mobilitätshub? Mobilitätshubs oder Mobilitätsstationen verknüpfen verschiedene Mobilitätsangebote an einem Standort und sind so zugleich Umsteigemöglichkeiten zwischen verschie- denen Verkehrsmitteln – z.B. mit Ausleihmöglichkeiten für Fahrräder und Autos, E- Lade-Stationen für Autos und E-Bikes, Fahrradabstellanlagen sowie ein möglichst na- her Anschluss an den Nahverkehr. Sie können mit anderen Nutzungen wie z.B. einer Paketstation, WC oder Kiosk erweitert werden. Im Plangebiet sollen ca. sechs solcher Mobillitätshubs bzw. Mobilitätsstationen ent- stehen, die zur Nutzung öffentlich zugänglich sein sollen. Weitere Angebote zur Mobi- lität sollen auf den einzelnen Baufeldern angeordnet werden. 3. Die in der Anlage gezeigten Bilder – sind diese als konkrete Planung zu verste- hen oder zeigen sie nur Beispiele? Die Bilder sind als Beispiele zu verstehen, sollen aber die hohe Qualität verdeutli- chen, die wir gerne umsetzen möchten. 4. Ist es bei (höheren) Gebäuden auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, die Nutzung des Gebäudes – je nach Bedarf – anzupassen oder zu ändern? Das hängt von den Randbedingungen des jeweiligen Standortes und den dann dort geltenden Festsetzungen ab. 5. Es gab große Änderungen der gesamten Blockreihe entlang der Siegburger Straße. Sind diese zum jetzigen Zeitpunkt vonnöten, da intensive Diskussionen zum Integrierten Plan geführt wurden? Selbstverständlich müssen die vorliegenden Planungen weiter konkretisiert und fort- geschrieben werden. Das Grundgerüst des Integrierten Plans hat sich dabei als so robust erwiesen, dass es mit seiner Struktur der Blöcke, der Freiräume und der Er- schließung erhalten bleiben konnte. Für das Ostdreieck haben sich notwendige Ver- änderungen aufgrund einer verbesserten Lage für das Umspannwerk ergeben. In Zu- sammenhang mit einer städtebaulichen Überprüfung hat sich in Folge dessen ein verändertes Konzept als das beste herausgestellt. Um eine gesicherte Gesprächs- grundlage für die Vereinbarungen mit den Eigentümern zu erhalten, hat die Verwal- tung die Beschlussfassung für notwendig erachtet. 6. Die Baumöglichkeiten in den Innenhöfen für Gewerbeflächen werden erweitert – damit ergibt sich eine Minderung der Innenflächen. Das ist soweit richtig – für eine gewerbliche Nutzung wird nur oftmals auch eine grö- ßere Bautiefe benötigt und diese soll planerisch mit Berücksichtigung finden. Im Bau- feld Ost 02, das sich innerhalb des Suchraums Einzelhandel befindet, soll damit au- ßerdem die Möglichkeit für einen Einzelhandelsstandort ermöglicht werden. 7. Umspannwerk und ergänzende Nutzungen: es scheint ein Widerspruch zu sein, dass in Zusammenhang mit dem Umspannwerk keine anderen Nutzungen mög- lich sind und dann werden mit dem Parkhaus doch welche aufgeführt. Es handelt sich bei den ergänzenden Nutzungen um funktional im Zusammenhang stehende Nutzungen zum Parkhaus bzw. zum Umspannwerk, wie bspw. einer Rad- station mit Werkstatt, eine Mobilitätsstation, eine E-Tankstelle oder eine Energiebera- tung. Die Erfahrung mit anderen Umspannwerken zeigt, dass elektromagnetische Felder außerhalb des Baukörpers als unkritisch einzustufen sind. Eine sensible Wohnnutzung ist aber allein schon wegen der Nähe zur Bahntrasse und der davon ausgehenden Lärmemissionen nicht möglich. 3 8. Bei der weiteren Entwicklung soll darauf geachtet werden, dass im EG kein Parkhaus realisiert, sondern gewerbliche Nutzungen angeordnet werden sollen, um ein Gesicht zum Quartier zu ermöglichen. Die Anregung wird aufgenommen und so weit als möglich berücksichtigt. 9. Es gab kein (Begleit-)gremium, um eine gestalterische Kontrolle der Planände- rung zu gewährleisten. Das Büro COBE hatte den Auftrag erhalten, planerisch verschiedene Alternativen aufzubereiten. In diesem Diskussionsprozess hat die Verwaltung die für sie hochwer- tigste Lösung präferiert und dem Stadtentwicklungsausschuss als Fachgremium zur Entscheidung vorgelegt. Zur Qualitätssicherung im Zuge der weiteren Entwicklung des Deutzer Hafens arbei- tet die Verwaltung derzeit an einem Vorschlag zur Einrichtung eines Begleitgremiums (vgl. Frage 16). 10. Kritik an deutlich höherer Ausnutzung im Baufeld Ost 03 Zum einen hat sich die Ausnutzung im Ostdreieck nur geringfügig erhöht (um knapp 5 % auf rd. 56.000 qm BGF). Unabhängig von der Zahl der BGF wurde zugunsten der besten städtebaulichen Lösung entschieden. Die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme stellt das Korrektiv bei Änderungen in den Ausnutzungskennziffern dar und sieht einen Ausgleichsbetrag vor. 11. Was ist als Einzelhandelsnutzung gedacht? Ist an einen Wochenmarkt ge- dacht? Zum einen ist geplant, in einer Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkon- zepts den Bereich um den Platz 3 als Nahversorgungsstandort (‚Stadtteilzentrum‘) darzustellen. Nach dem Kriterienkatalog zur Definition der Zentrenstruktur des Einzel- handels- und Zentrenkonzepts der Stadt Köln, könnte ein Stadtteilzentrum zwei Le- bensmittelmärkte, davon einen Supermarkt, einen Drogeriemarkt sowie weitere Dienstleistungsbetriebe beinhalten. Konkret sollen dort Geschäfte der Nahversorgung ihren Platz finden. In Baufeld 04 wäre ein Markthallenkonzept gut vorstellbar. Auf dem Platz 3 besteht außerdem die Möglichkeit einer Marktnutzung. 12. Die Vorlage kommt zu früh, um Änderungen aus der Veranstaltung vom 07.09. mit einbringen zu können. Schwerpunktthema der Veranstaltung war der öffentliche Raum inkl. Verkehr analog zum Bebauungsplan „Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur“, der die öffentlichen Räume – Verkehrsflächen, Plätze, Parks und Wasserflächen - festsetzt, und sich der- zeit in der Aufstellung befindet. Wesentliche Diskussionsthemen in der Veranstaltung waren Fragen zur Verkehrsbelastung insbesondere in Poll sowie Fragen, wie und wann die Vergabe von Wohnungen (auch an unterschiedliche) Gruppen) geplant ist. Die Umplanung im Ostdreieck ist als Fortschreibung des Integrierten Plans zu sehen, sie löst weder Änderungen im Verkehr aus noch sind Vergabethemen Bestandteil der Vorlage. Insofern sind Informationsveranstaltung und Vorlage unabhängig voneinan- der zu sehen. 4 13. Auf den neuen Hochpunkt soll verzichtet werden, da er nicht mit dem Prozess zum Höhenkonzept übereinstimmt. Der Hochpunkt ist nicht gänzlich neu, sondern wurde gegenüber der bisherigen Pla- nung verschoben und von 8 auf 14 Geschosse bzw. von 33 m auf 56 m erhöht. Die Darstellungen von COBE zeigen gut auf, wie er sich dann zwischen den geplanten 60 m Gebäuden im Hafen, den 80 m Gebäuden an der Südkante des Hafens sowie dem geplanten Hochpunkt der STRABAG auf der Ostseite der Siegburger Straße einfügt. Insofern handelt es sich nicht um einen neuen Solitär, sondern eine Fortsetzung be- reits bestehender Planung und eine städtebaulich gut durchdachte Lösung. 14. Die Weiterentwicklung des Projektes, die in der Veranstaltung vom Dienstag (Öffentlichkeitsbeteiligung 07.09.2021) vorgestellt wurde, sollte auch dem STEA vorgestellt werden. Herr BG Greitemann sagt zu, die Planungen von COBE in der nächsten Sitzung des STEA vorstellen zu lassen. Eine Zusammenfassung der Veranstaltung, die Plakate der Stationen sowie der Livestream der Veranstaltung und die Beantwortung der dort gestellten Fragen werden auf der städtischen Homepage zur Verfügung gestellt. 15. Das Verkehrskonzept, das der BV 7 zugesagt wurde, liegt weiterhin nicht vor. Daher soll die Vorlage vertagt werden. Am 30. August hat ein umfangreiches Fachgespräch mit den BVen 1 und 7 unter Be- teiligung der Verkehrsgutachter stattgefunden. Dort wurde – auf Wunsch der BVen – der Stand zu den Gutachten vorgestellt. Da noch letzte Abstimmungen mit dem Lan- desbetrieb Straßenbau (StraßenNRW) ausstehen, handelte es sich um einen Zwi- schenbericht, welcher jedoch alle wesentlichen Aussagen zu den verkehrlichen Aus- wirkungen enthält. Die Verwaltung wollte jedoch das zugesagte Gespräch nicht wei- ter verschieben und es vor allem VOR der Informationsveranstaltung am 07. Septem- ber stattfinden lassen. Für die geplante Offenlage des Infrastrukturplanes werden die Gutachten auch öffent- lich zur Verfügung gestellt. Die Umplanungen im Bereich des Ostdreiecks haben desweiteren auch keine Auswir- kungen auf den Verkehr. 16. Wie gehen wir künftig mit gestalterischen Weiterentwicklungen um? Die Verwaltung arbeitet bereits an einem Vorschlag zur Einrichtung eines Begleitgre- miums Deutzer Hafen. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung Deutzer Hafen werden in den kommen- den Jahren, mehrere Wettbewerbsverfahren / Qualifizierungsverfahren stattfinden. Dafür soll es einen Pool an möglichen Jurymitgliedern geben, die sich aus Vertre- ter/innen der Politik, der Verwaltung und des Gestaltungsbeirats sowie externen Fachleuten zusammensetzt. Je nach Wettbewerbsaufgabe wird die Jury aus diesem Pool zusammengestellt. Über die Zusammensetzung dieses Pools und dem Zusammenwirken zwischen ei- nem Begleitgremium und den Jurymitgliedern, sowie den Schnittstellen und Aufgaben von Begleitgremium und Jurymitgliedern, wird die Verwaltung einen Vorschlag erar- beiten. Dabei sollen die Erfahrungen aus anderen Großprojekten mit Begleitgremien (z.B. Parkstadt Süd, Messe City) einfließen. 5 Des Weiteren wurden folgende Anträge zur Vorlage gestellt, zu denen die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt: AN/1939/2021 / DIE LINKE Im Baufeld Ost 03 wird kein Hochpunkt an der Siegburger Straße mit bis zu XIV Stockwer- ken geschaffen. Stattdessen wird an dieser Stelle eine Bebauung mit VII Stockwerken vorge- sehen, wie im Rest des Baufeldes Ost 03. Stellungnahme der Verwaltung (s. Beantwortung Frage Nr. 13): Der Hochpunkt ist nicht neu, sondern gegenüber dem bisherigen Integrierten Plan verscho- ben und erhöht von 8 auf bis zu 14 Geschosse bzw. von bis zu 33 m auf bis zu 56 m Höhe. Die Darstellungen von COBE zeigen gut auf, wie er sich dann zwischen den geplanten 60 m Gebäuden im Hafen, den 80 m Gebäuden an der Südkante des Hafens sowie dem geplan- ten Hochpunkt der STRABAG auf der Ostseite der Siegburger Straße einfügt. Insofern han- delt es sich nicht um einen neuen Solitär, sondern ein Fortsetzung bereits bestehender Pla- nungen und die städtebaulich beste Lösung. AN/1786/2021 Antrag der Fraktion Die Linke betr. "Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrich- tung eines Begleitgremiums" Stellungnahme der Verwaltung (s. Beantwortung Frage Nr. 16): Die Verwaltung arbeitet bereits an einem Vorschlag zur Einrichtung eines Begleitgremiums Deutzer Hafen. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung Deutzer Hafen werden in den kommenden Jah- ren, mehrere Wettbewerbsverfahren / Qualifizierungsverfahren stattfinden. Dafür soll es ei- nen Pool an möglichen Jurymitgliedern geben, die sich aus Vertreter/innen der Politik, der Verwaltung und des Gestaltungsbeirats sowie externen Fachleuten zusammensetzt. Je nach Wettbewerbsaufgabe wird die Jury aus diesem Pool zusammengestellt. Über die Zusammensetzung dieses Pools und dem Zusammenwirken zwischen einem Be- gleitgremium und den Jurymitgliedern, sowie den Schnittstellen und Aufgaben von Begleit- gremium und Jurymitgliedern, wird die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten. Dabei sollen die Erfahrungen aus anderen Großprojekten mit Begleitgremien (z.B. Parkstadt Süd, Messe City) einfließen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Trin Az Vorlagen-Nummer 2608/2021 Freigabedatum 25.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept Deutzer Hafen in Köln-Deutz; Hier: Anpassung des Beschlusses über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfes, Fortschreibung des Integrierten Plans Deutzer Hafen im Bereich des Ostdreiecks Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Anpassung des Beschlusses vom 19.09.2019 (vgl. Vorlagen-Nr. 2545/2019) für die Fortschreibung des städtebaulichen Planungskonzepts im Bereich des Ostdreiecks zwi- schen Siegburger Straße und Poller Kirchweg gemäß Anlage 2 umzusetzen. 2. beauftragt die Verwaltung das Bebauungsplanverfahren "Deutzer Hafen" auf dieser Grundlage voranzutreiben. Alternative: keine Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel Am 19.09.2019 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbei- tung des Bebauungsplan-Entwurfes gefasst und die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage des städ- tebaulichen Planungskonzepts einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten (Session- Nr. 2545/2019). Darin eingeflossen sind die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Im Bereich des sog. ‚Ostdreiecks‘ zwischen Siegburger Straße, Poller Kirchweg und Am Schnellert wurde das städtebauliche Planungskonzept durch das Büro Cobe in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung in der Zwischenzeit fortgeschrieben. Grund für die Überarbeitung ist die Verortung des neuen Umspannwerks auf Baufeld Ost 04. Die Kapazität des bestehenden Umspannwerks zwi- schen Siegburger Straße und Poller Kirchweg (zwischen den Baufeldern Ost 01 und Ost 02) wird aufgrund der Entwicklung des Deutzer Hafens sowie der zu erwartenden steigenden Bedarfe nicht mehr ausreichen. Es ist daher ein Neubau notwendig. Für den Standort des neuen Umspannwerks auf Baufeld Ost 04 haben v.a. folgende Gründe gesprochen: die Nähe zum bestehenden Umspann- werk sowie eine hochwassersichere und zentrale Verortung im Versorgungsbereich der Stadtteile Deutz und Poll. Das Umspannwerk übernimmt an dieser Stelle die Funktion der Daseinsversorgung und wird mit der weiteren Infrastruktur wie dem Parkhaus und der Mobilitätsstation sinnvoll gebündelt. Der Standort soll darüber hinaus weiter Quartiersnutzungen aufnehmen (vgl. Abschnitt „Umspannwerk“). Die Quali- täten zur Durchwegung und Durchgrünung des Bereichs werden weitergeführt. Der Mobilitätsplatz erhält dabei deutlich mehr Fläche. Der südliche Teil des Baufelds, auf dem die Errichtung des Umspannwerks geplant ist, befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Köln, so dass das Umspannwerk in einem ersten Bauabschnitt errichtet werden kann, um eine zügige Umsetzung sicherzustellen. Stadt und Entwicklungsträger führen der- zeit Gespräche mit den Eigentümern des nördlichen Grundstücks des Baufelds Ost 04 mit dem Ziel des kurzfristigen Erwerbs. Siegburger Straße Am Schnellert Poller Kirchweg Umspannw erk, Bestand 3 Integrierter Plan, Ausschnitt Bereich Ostdreieck – bisherige Planung Integrierter Plan, Ausschnitt Bereich Ostdreieck – überarbeitete Planung / Fortschreibung Durch die geplante Verortung des Umspannwerks auf Baufeld Ost 04 wurden wiederum Anpassun- gen der städtebaulichen Konzeption in diesem Bereich notwendig. Es konnte erreicht werden, dass nicht nur der Mobilitätsplatz großzügiger ausgestaltet werden konnte, sondern durch die Neuordnung der Baumasse in den Baufeldern Ost 03 und Ost 04 der Platz an dieser Stelle eine markante städte- bauliche Raumkannte durch den Hochpunkt in Baufeld Ost 03 erhält. Und so die städtebauliche Set- zung an dieser Stelle weiter qualifiziert werden konnte. Die erforderliche Umplanung hat insbesondere Auswirkung auf Grundstücke, die im Eigentum Dritter sind. Somit dient der Beschluss des fortgeschriebenen Planungskonzepts als wichtige Grundlage für die Entwicklung der Baufelder durch diese Dritteigentümer. Ziel ist es, die Ideen und Grundsätze des Integrierten Plans für den Überarbeitungsbereich des Ost- dreiecks im Sinne der Gesamtkonzeption fortzuschreiben und sicherzustellen. Umspannwerk Das bestehende Umspannwerk liefert Strom für die Stadtteile Deutz und Poll. Hierzu findet eine Um- spannung von 25 kV auf 10 kV statt. Die Kapazitäten des vorhandenen Umspannwerks sind langfris- tig nicht mehr ausreichend. Der steigende Strombedarf wird zum einen durch die Entwicklung des neuen Stadtquartiers Deutzer Hafen und zum anderen durch die zukünftigen Anforderungen insb. im Bereich der E-Mobility bedingt. Geplant ist die Errichtung eines Gebäude-Umspannwerkes mit einer 110kV-Schaltanlage, um über größere Leistungskapazitäten zu verfügen. Das Umspannwerk soll auf dem städtischen Grundstück im südöstlichen Bereich des Baufelds 04 entstehen. Geplant ist außerdem die Kombination mit einer Energiezentrale zur Kälte- und Wärme- versorgung für die Quartiersversorgung sowie einem Parkhaus inklusive einer Mobilitätsstation (Ver- netzung mit umweltverträglichen Verkehrsträgern) mit der Option, weitere mobilitäts- und energieaffi- ne Angebote, wie z.B. Energieberatung, E-Ladestationen (Förderung nachhaltiger Mobilität), Solar- energie, Fahrradwerkstatt u.ä. zu integrieren. Denkbar sind auch Sportangebote im oder auf dem Gebäude. Das Parkhaus soll die Anforderungen an ein nachhaltiges Parkhaus erfüllen (geringer CO2 Abdruck, Beitrag zur Klimawende etc.). Im geplanten Qualifizierungsverfahren werden die entspre- chenden Anforderungen formuliert. Städtebau Durch die Neustrukturierung und Neuausrichtung des Nutzungsschwerpunkts von Baufeld Ost 04 ergeben sich auch für die angrenzenden Baufelder Änderungen der städtebaulichen Struktur. In der bisherigen Planung waren auf Baufeld Ost 04 überwiegend gewerbliche Nutzung sowie ein kleiner Anteil Wohnen und ein Parkhaus vorgesehen. Geplant war eine drei- bis acht-geschossige Bebauung, dies entspricht Gebäudehöhen von 10 – 33 m. Die überarbeitete Planung sieht für das Baufeld Ost 04 nun das Umspannwerk, ein Parkhaus mit Mo- bilitätsstation sowie sonstiger mobilitäts- oder energieaffiner Nutzungen vor. Eine Wohnnutzung Umspannw erk, geplant Umspannw erk, Bestand Siegburger Straße Am Schnellert Poller Kirchweg 4 ebenso wie eine gewerbliche Nutzung in Form von Büronutzung wird auf Baufeld Ost 04 aufgrund der Nähe zum Umspannwerk ausgeschlossen. Für die angrenzenden Baufelder bestehen keine Beein- trächtigungen. Elektromagnetische Felder außerhalb des Baukörpers sind als unkritisch einzustufen (gemäß EMV-Berechnung zur Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit). Alle Grenzwerte aus der 26. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) sowie der Vorsorgewert der Stadt Köln werden sicher eingehalten und sogar deutlich unterschritten. Einzuhal- tende Abstände ergeben sich im Wesentlichen aus der TA Lärm und den darauf basierenden zulässi- gen Schallpegeln (tag / nachts). Die entsprechenden Schallleistungspegel sind in der Trafospezifika- tion festgelegt. Die Höhe des neuen Gebäudeensembles auf Baufeld Ost 04 soll ca. 22-25 m betragen, um eine lärmabschirmende Wirkung gegenüber der Bahntrasse im Süden für die angrenzenden Baufelder herzustellen. Dies entspricht einer etwa sieben-geschossigen Gebäudehöhe. Auf Baufeld Ost 03 war bisher eine fünf- bis sieben-geschossige Bebauung geplant mit überwiegend Wohnnutzung sowie Gewerbe und Dienstleistungen. Nach der Überarbeitung ist auf Baufeld Ost 03 ein neuer Hochpunkt mit bis zu 14 Geschosse vorge- sehen. Die Planung des Hochhauses erfolgte in Abstimmung mit dem geplanten Hochhaus der Strabag auf der gegenüberliegenden Seite der Siegburger Straße. Das geplante Hochhaus auf Bau- feld Ost 03 fügt sich in die Silhouette der geplanten Hochpunkte im Deutzer Hafen ein. Die nun höhe- re Bebauung auf Baufeld Ost 03 ist gleichzeitig Lärmschutz für die angrenzenden Baufelder gegen- über der Bahnlinie im Süden. Die insgesamt höhere Dichte kann dazu dabei nicht nur die entfallenen gewerblichen Nutzungen und Wohneinheiten des Baufelds Ost 04 kompensieren sondern trägt zu einer Weiterentwicklung der städtebaulichen Figur in diesem Bereich zu Gunsten einer großzügigeren Platzsituation (Mobilitätsplatz) mit einer markanten Raumkannte bei. Durch die unmittelbare Nachbar- schaft zum Parkhaus, der Mobilitätsstation und weiteren insbesondere infrastrukturellen Quartiersnut- zungen ergibt sich ein schlüssiges Konzept aus Nutzungsdichte (unter Erhalt und Umverteilung der ursprünglichen Baumasse) zusammen mit der verorteten Infrastruktur. Auf Baufeld Ost 02 wurden keine wesentlichen Veränderungen der Bauvolumen sowie der bislang geplanten Nutzungsstruktur vorgenommen. Auf Baufeld Ost 01 war nach bisheriger Planung neben überwiegend gewerblicher Nutzung ein Park- haus vorgesehen. Da das neue Parkhaus auf dem Baufeld Ost 04 nun wesentlich größer ausfallen wird, kann das Parkhaus entfallen und auf Baufeld Ost 04 verlagert werden. Der Platz (‚Mobilitätsplatz‘) zwischen Baufeld Ost 04 und dem Knotenpunkt Siegburger Straße / Am Schnellert fällt durch die neue Gebäudekubatur auf Baufeld Ost 04 deutlich großzügiger aus. Der Platz stellt die Verbindung zum geplanten S-Bahn-Halt her und bildet zugleich den südlichen Ein- gangsbereich in das neue Quartier Deutzer Hafen. Einzelhandel Die Lage des Stadtteilzentrums Deutzer Hafen sowie der entsprechende Suchraum Einzelhandel wurde weiter geschärft und im Plan dargestellt. Räumlich gruppiert sich der Suchraum um den ge- planten Platz 3 in unmittelbarer Nähe zu dem Stadtbahnhaltepunkt „Poller Kirchweg“. Im Suchraum für die Einzelhandelsstandorte des neuen Stadtteilzentrums liegen der südliche Teil des Baufelds 03, die Baufelder 04 und 05 sowie die Baufelder Ost 01 und Ost 02. Der Suchraum Einzelhandel umfasst auch Bestandsgebäude, die für zentrenrelevante Nutzungen umgenutzt werden können (Bestandsgebäude sind in grau dargestellt). 5 Ausschnitt Integrierter Plan: Verortung Stadtteilzentrum – Suchraum Einzelhandel Zur Sicherung der Versorgung erfolgt nach der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkon- zeptes (Entwurf 2020) perspektivisch die Ausweisung des Stadtteilzentrums Deutz, Deutzer Hafen auf der östlichen Hafenseite. Neben der Versorgung des Deutzer Hafens soll das neue Stadtteilzent- rum die Versorgung im südlichen Siedlungsbereich des Stadtteils Deutz verbessern. Mit Blick auf die Funktionszuweisung als Stadtteilzentrum können zukünftig ein bis zwei Lebensmittelmärkte, ein Dro- geriemarkt, ergänzende Einzelhandelsgeschäfte und Komplementärnutzungen im zentralen Versor- gungsbereich angesiedelt werden. Die Steuerungsregeln und der Kriterienkatalog des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentren- konzeptes 2020 sind hier maßgeblich zu beachten. Das im Entwurf vorliegende Konzept ist behör- denverbindlich und wird in der Bauleitplanung umgesetzt. Auswirkungen auf den Klimaschutz Durch die geplante Aufsiedelung des Gebiets Deutzer Hafen entstehen insgesamt Auswirkungen auf den Klimaschutz. Diese werden in gesonderten Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung untersucht. Die vorliegende Fortschreibung des Integrierten Plans im Bereich des Ostdreiecks verursacht keine Änderung gegenüber der bisherigen Planung. Stadtteilzentrum Suchraum Einzelhandel Siegburger Straße Am Schnellert Poller Kirchweg 6 Weitere Darstellungen In die aktuelle Darstellung des Integrierten Plans sind außerdem folgende Anpassungen im Rahmen der voranschreitenden Planung eingeflossen: Freiraum Parks, Plätze und Promenade wurden durch das Büro Cobe Architects, Kopenhagen weiter qualifi- ziert. Dabei wurden die Spielplätze genauer verortet und der Schwerpunkt Sport und Bewegung in Park III sowie der Halle Steil präzisiert. Die Gestaltung der Plätze, Parks und Promenade wurde wei- ter ausgearbeitet. Bei der Fortschreibung wurde die Durchgrünung des Quartiers weiter ausformuliert. Die entsprechenden Elemente wurden dabei nicht nur städtebaulich überprüft und fortgeschrieben sondern auch im Hinblick auf die Anforderungen, die sich aus dem Klimawandel ergeben (Verschat- tung durch Bäume auf Plätzen, Wasserelemente, die der Regenrückhaltung dienen und das Mikro- klima bei Hitze verbessern etc.). Der am Hafenkopf vorgeschlagene Pool wurde verlagert in unmittelbare Nähe des Parks III und der Schule. Gründe für die neue Lage sind der hohe Verschattungsgrad durch die lärmabschirmenden Hochhäuser der südlichen Baufelder, die außerdem überwiegend gewerblich genutzt werden. Auch das von Cobe vorgeschlagene Einhängen eines Schwimmbeckens zur Herstellung eines ebenerdigen Wasserspiegels stellt sich als technisch sehr aufwendig und teuer dar. Vorteile für die neue Lage des Freibads am Park III sind die geringe Bebauungsdichte und –höhe sowie die entstehenden Synergie- effekte aus der Kombination von Park, Sport, Schwimmen sowie einem möglichen Hallenbad bzw. Lehrschwimmbecken auf dem Schulgrundstück. Das Schwimmen im Rhein ist an dieser Stelle mög- lich und ungefährlich, das Freibad würde diese einzigartige Möglichkeit in Köln eröffnen. Am Hafenkopf soll eine Treppe mit Sitzstufen, die zum Wasser hinunterführen, entstehen. Von dort reicht der Blick über das Hafenbecken bis zum Dom. Um die Menschen dem Wasser näher zu brin- gen, führen die Stufen hinab in das Hafenbecken, die bei höheren Pegelständen zum Teil überspült werden. Auf oberen Platzfläche soll ein Wasserspiel entstehen. Integrierter Plan – Ausschnitt Hafenkopf (Platz 4) Brücken Das Ergebnis des Wettbewerbs über die beiden Hafenbrücken (Kfz-Brücke sowie Geh- und Radweg- brücke), bei dem der Vorschlag von Mayr Ludescher Partner mit karlundp Gesellschaft von Architek- ten (München) als Siegerentwurf hervorging, ist in die Darstellung des Integrierten Plans eingeflos- sen. Platz 4 Hafenbecken Freitreppe Was ser- spiel Hafenpromenade Park I Park II 7 Integrierter Plan – Ausschnitt Park III und Baufeld 12 (Schule) Schule Für die geplante 5-zügige Grundschule wurde eine Machbarkeitsuntersuchung von Cobe erarbeitet. Auf dem Grundstück (Baufeld 12) soll eine Clusterschule mit offenen Lernlandschaften nach dem "Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen" entstehen. Die Schule ist gleichzeitig auch als Bewegungsschule im Sportentwicklungsplan ausgewiesen. Es entsteht außerdem eine 2-fach-Sporthalle evtl. in Kombination mit einem Hallenbad / Lern- schwimmbecken. Die Errichtung des Hallenbads wird derzeit geprüft. Dadurch könnten wiederum Synergien mit dem geplanten Freibad entstehen. Der angrenzende Park III bietet ein generationen- übergreifendes komplementäres Sport- und Bewegungsangebot mit Laufstrecken, Fitnessgeräten und Spielfeldern, das ergänzt wird. durch multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten der Halle Steil durch z.B. Inlineskating oder Rollhockey sowie Tanzveranstaltungen, Theateraufführungen etc. Dies führt auch über die Schulzeiten hinaus zu einer intensiven Nutzung und Belebung des Standorts und der angrenzenden Flächen Ausblick Mit dem Vorgabenbeschluss vom 19.09.2019 wurde die Verwaltung außerdem beauftragt, den Be- bauungsplan Deutzer Hafen in Teilbebauungspläne zu unterteilen und den Teilplan Infrastruktur, der die Verkehrsflächen, Grünflächen, Wasserflächen und Flächen für den Gemeinbedarf beinhaltet, vor- gezogen zu bearbeiten. Der Bebauungsplan Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur - wird derzeit aus- gearbeitet, die Beteiligungen gem. § 4 Abs. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB sind in Vorbereitung. Die Teilbebauungspläne der Baufelder werden nach und nach und in enger Verzahnung mit Vergabe- und Qualifizierungsverfahren aufgestellt. Ein Vermarktungs- und Realisierungskonzept, das durch den Entwicklungsträger erarbeitet wird, konkretisiert die Ziele und Zwecke der Entwicklungsmaßnah- me und beinhaltet insbesondere Vorgaben zur zeitlichen Abfolge der Bebauung, zu anzuwendenden Vergabekriterien sowie zu städtebaulichen und architektonischen Qualifizierungsverfahren. Anlagen 1. Integrierter Plan, Gesamtgebiet – Fortschreibung, 2. Integrierter Plan, Ausschnitt Ostdreieck – Fortschreibung 3. Integrierter Plan, Ausschnitt Ostdreieck – bisherige Planung 4. Weitere Darstellungen Ostdreieck Park III Halle Steil Multifunktionale Nutzung Freibad Bootsanleger / Wassersport Spielfelder / Sportpark Sporthaus Schule
Anlage 5 BV Porz 02.09.2021 Auszug BP TOP 7.9 (2608_2021)
3206 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 06.09.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 02.09.2021 öffentlich 7.9 Städtebauliches Planungskonzept Deutzer Hafen in Köln-Deutz; Hier: Anpassung des Beschlusses über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes, Fortschreibung des Integrierten Plans Deutzer Hafen im Bereich des Ostdreiecks 2608/2021 Herr Dr. Bujanowski bittet, um Abstimmung über den folgenden mündlichen Ände- rungsantrag: Die Bezirksvertretung Porz bittet den Stadtentwicklungsausschuss, die Vorlage zu- rückzustellen, bis das Verkehrsgutachten vorliegt, und die Vorlage zu diesem Zeit- punkt zur erneuten Beratung in die BV Porz. Herr Redlin ergänzt den Änderungsantrag AN/1853/2021 um die Ziffer 4 - Das Ver- kehrskonzept mit dem Gutachten soll der Bezirksvertretung Porz nochmals vorgelegt und erläutert werden. Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt zuerst über den mündlichen Änderungsan- trag der SPD-Fraktion dann über den geänderten Änderungsantrag AN/1853/2021 und danach über die geänderte Vorlage 2608/2021 abstimmen. I Beschluss über den mündlichen Änderungsantrag: Die Bezirksvertretung Porz bittet den Stadtentwicklungsausschuss, die Vorlage zu- rückzustellen, bis das Verkehrsgutachten vorliegt, und die Vorlage zu diesem Zeit- punkt zur erneuten Beratung in die BV Porz Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen und der Stimme von Frau Bastian (FDP), gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die Partei und der Stimme von Herrn Krasson (AfD) abgelehnt. Anlage 5 II. Beschluss über den geänderten Änderungsantrag A N/1853/2021: 3. Die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen müssen z eitgleich mit der Ent- wicklung des Deutzer Hafens realisiert werden (Anbindung an die A 59, S- Bahn Anschluss, Taktverdichtung Linie 7 zwischen Deutz und Zündorf, usw.). 4 Das Verkehrskonzept mit dem Gutachten soll der Bezirksvertretung Porz nochmals vorgelegt und erläutert werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. III. Beschluss über die geänderte Vorlage 2608/2021 : Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Anpassung des Beschlusses vom 19 .09.2019 (vgl. Vorlagen-Nr. 2545/2019) für die Fortschreibung des städtebaulichen Planungskonzepts im Bereich des Ostdreiecks zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg ge- mäß Anlage 2 umzusetzen. 2. beauftragt die Verwaltung das Bebauungsplanverf ahren "Deutzer Hafen" auf dieser Grundlage voranzutreiben. 3. Die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen müssen z eitgleich mit der Entwicklung des Deutzer Hafens realisiert werden ( Anbindung an die A 59, S- Bahn Anschluss, Taktverdichtung Linie 7 zwi schen Deutz und Zündorf, usw.). 4 Das Verkehrskonzept mit dem Gutachten soll der B ezirksvertretung Porz nochmals vorgelegt und erläutert werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt . Hinweis: Herr Krämer hat an der Abstimmung zu III. nicht teilgenommen.
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Beschluss: ungeändert beschlossen
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Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
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- Im Hasental
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Details
- Aktenzeichen
- 2608/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.08.2021
- Erstellt
- 20.07.2021 10:27