Mandari Insight

2608/2021

Städtebauliches Planungskonzept Deutzer Hafen in Köln-Deutz; Hier: Anpassung des Beschlusses über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes, Fortschreibung des Integrierten Plans Deutzer Hafen im Bereich des Ostdreiecks

Beschlussvorlage Ausschuss 25.08.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.10.2021, TOP 5.1

Anlage 1 Lageplan Integrierter Plan Deutzer Hafen

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Ansehen

Anlage 7 Stellungnahme

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Ansehen

Anlage 4 Weitere Darstellungen Ostdreieck

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Ansehen

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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Ansehen

Anlage 8 Beantwortung von Rückfragen StEA

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5 BV Porz 02.09.2021 Auszug BP TOP 7.9 (2608_2021)

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Ansehen

Anlage 3 Integrierter Plan Ostdreieck bisher

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Ansehen

Anlage 2 Integrierter Plan Ostdreieck neu

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan Integrierter Plan Deutzer Hafen

6371 Zeichen

Planungsgrenze S-Bahn 
Planungsgrenze S-Bahn ex. Hochwassermauer 
Ex. Hochwasserschutzmauer 
ex. Hochwassermauer 
ex. Hochwassermauer 
46.8 
Rad- und Gehwegbrücke 
Platz 2 
Park III 
Poller Wiesen 
Platz 5 
Hafenbassin 
Park II 
Platz 1 
Platz 6 
Promenade 
Platz 3 
Promenade 
Platz 4 
Park I 
Promenade Promenade 
Hafenamt 
Rheinbad 
Bestandshalle 
Wassersport 
Multifunktionale Bühne 
Wassergebundene Wegedecke 
45,78 47.2- 
HQ 200 
45,15 
45,60 <- 3,8% 
45,71 
Multifunktionale Nutzung: Street-Skaten,Inlineskaten, Rollhockey, Tanzen, Veranstaltungen 
46,50 
44,5 
46.6 
46,5 
44,5 
46,00 
45,00 
46.50 
44.5 
44.5 
49.2 
49.2 
44,5 
47,2 
47.2 
46.8 
47.2 
47,2 
46.7 
44.5 
44.50 
44.50 
44.50 
48.5 
47.2 
48.5 
48.5 
48.5 
48.2 
47.2 
48.5 
48.2 
48.5 48.5 
47.2 
47.2 
47.2 
48.5 
47.2 
47.2 47.2 44.5 
44.5 
44.5 
47.2 
47.2 
44.5 
44.5 
47.2 
44.5 
46,5 
45.20 
47.2 
47.53 
45.3 
47.2 
44.5 
46.03 
46.9 
OK 54.90 
46.9 
46.62 
OK 54.52 
47.2 
46,5 
45.0 
45.0 
46.50 
48.5 
47.2 
48.5 
48.5 
47.2 
44.5 
55.00 
44.5 
46.50 
42,25 
46.50 
45.00 
38.5 
44,5 
47.2 
47.0 
47,2 
46.8 
47.20 
48.5 
48.5 
48.5 
48.5 
48.5 
47.2 
47.2 
44.5 
44.5 
44.5 
47.2 
47.2 
47.2 
47.2 
44.5 
47.2 
46.50 
46.25 
46.00 
47.2 
46.8 
46.8 
44.5 
OK 54.9 
46.64 
46,5 
46,5 
45.0 
48.5 
48.5 
44.5 
47.2 
44.5 
48.5 
47.2 
47.2 
47,2 
6% 
4% 
3% 
45.20 
44.5 
44.5 
45.5 3,5% 
47,2 
44,5 
46,50 
47.2 
47,2 
47,2 
1,8% 
1,5% 
46,3 
45,4 
45,4 
46,3 
4% 
44.5 
44.5 
44.5 
47,2 - HQ 200 
44,50 
4% 4% 
4% 
45,40 
46,30 
47,20 
45,40 
45,40 
47.2 
47.2- HQ 200 45.40 44.50 
4% 
4% 
4% 
46.30 
4% 
47.00 
44.86 
45.22 
45.58 
45.94 
46.30 
46.66 
47.02 
44.50 
9% 
6% 
47.20 
47.2 
44.5 
47.2 
46.5 
47.2 
47.2 
43.5 
3% 
Bolzplatz 
Kajakclub 
Halle Steil 
Sandfläche/ Beachvolleyball 
Outdoor-Fitness & Parkour 
Spielplatz 
Laufbahn 
Spielplatz 
100m 
200m 
300m 
400m 
42.8 41.1 39.4 37.7 36.0 
Bei Normalwasserstand 38.5 unter Wasser 
6,5% 
Nebelfeld 
Keine Sichtbarriere in der Halle aufstellen 
46.03 
46.03 
47.53 
47.53 
4% 
4% 
4% 
4% 
Steg Bestand 
46.8 
ex. Hochwassermauer 
VI 
25m 
Dienstleistung 
V
21m 
Dienstleistung 
VII 
21m 
Parkhaus 
VIII 
33m 
Dienstleistung 
VII 
23m 
Wohnen 
VI 
25m 
Dienstleistung 
VI 
25m 
Dienstleistung 
V+I 
19.6-23.6m 
Dienstleistung 
VI 
25m 
Dienstleistung 
III+I 
11-14m 
Wohnen 
VI 
20m 
Wohnen VI 
18.6m 
Wohnen 
IV 
14m 
Wohnen 
IV 
14m 
Wohnen VI 
18.6m 
Wohnen 
V+I 
17-20m 
Wohnen 
IV 
14m 
Wohnen III+I 
11-14m 
Wohnen 
VI+I 
20-23m 
Wohnen 
V
17m 
Wohnen, 
Dienst- 
leistung 
IV-V 
14-17m 
Wohnen 
III+I 
11-14m 
Wohnen 
VII 
21.6m 
Wohnen VI 
20m 
Wohnen 
IV 
14m 
Wohnen III+I 
11-14m 
Wohnen 
III+I 
11-14m 
Wohnen 
IV 
14m 
Wohnen 
III+I 
13-17m 
Dienstleistung 
VI 
20m 
Wohnen 
VII 
23m 
Wohnen 
VII 
23m 
Wohnen 
XIV 
60m 
Dienstleistung 
UG 
XV 
60m 
Dienstleistung/ 
Parkhaus 
XV 
60m 
Dienstleistung 
VIII 
33m 
Dienstleistung 
XVII 
68m 
Dienstleistung/Hotel
XII 
50m 
Dienstleistung 
XIV 
60m 
Dienstleistung, 
Einzelhandel
VI 
20m 
Wohnen, 
Dienst- 
leistung 
im EG 
VIII 
33m 
Dienstleistung 
VI 
25m 
Dienstleistung, 
Sonstiges UG 
V
19.6m 
Dienstleistung 
IV+I 
17-21m 
Dienstleistung 
V+I 
17-20m 
Wohnen 
XII 
50m 
Dienstleistung 
VII 
23m 
Wohnen 
KiTa EG 
VI 
20m 
Wohnen 
VII 
23m 
Wohnen, 
Dienstleistung EG 
VI+I 
20/23m 
Wohnen, 
Dienst- 
leistung 
VII 
23m 
Wohnen 
I
16m 
Markthalle 
I
Markthalle 
Angedacht als 
Umbau Bestand 
VII 
21.6m 
Wohnen 
VII 
21.6m 
Wohnen 
VII 
21.6m 
Wohnen 
VII 
21.6m 
Wohnen 
IV 
14m 
Wohnen 
VII 
21.6m 
Wohnen 
VI 
20m 
Wohnen 
VI 
18.6m 
Dienstleistung 
VIII 
33m 
Dienst- 
leistung 
IV 
14m 
Wohnen 
XIV 
45m 
Wohnen, 
Dienstleistung UG 
XIV 
45m 
Wohnen 
VII 
23m 
Wohnen, 
Dienst- 
leistung 
V
17m 
Wohnen, 
Dienst- 
leistung 
VI 
20m 
Wohnen 
VI 
20m 
Wohnen 
VII 
23m 
Wohnen 
V
17m 
Wohnen 
IV 
17m 
Dienstleistung 
VI 
20m 
Wohnen, 
Dienst- 
leistung 
VI+I 
20-23m 
Wohnen 
V
17m 
Wohnen, 
Einzel- 
handel
VII 
23m 
Wohnen, 
Einzelhandel UG 
VI 
20m 
Wohnen 
Kiosk EG 
VI 
20m 
Wohnen 
VII 
23m 
Wohnen 
IV+I 
14-17m 
Wohnen 
KiTa EG 
IV+I 
14-17m 
Wohnen 
VI 
25m 
Dienstleistung 
Café im UG 
V+I 
17-20m 
Wohnen 
VII 
29m 
Dienstleistung / 
Konferenz / Kultur 
XX 
80m 
Dienstleistung 
VI 
25m 
Dienstleistung 
VI 
25m 
Dienstleistung 
VII 
29m 
Dienstleistung/ 
Einzelhandel/ 
Cafè im EG 
P P
P P P
P
P
P
P P
P
P
V
21m 
Dienstleistung 
XIX 
60m 
Wohnen, 
Dienstleistung 
V
17m 
Wohnen 
VII 
23m 
Wohnen, 
Café 
VII 
23m 
Wohnen, 
Einzelhandel
III+I 
13-17m 
Dienstleistung 
VII 
23m 
Wohnen, 
KiTa 
V
21m 
Dienstleistung 
VI 
25m 
Dienstleistung, Einzhandel
VIII 
33m 
Dienstleistung 
VI 
25m 
Dienstleistung 
V
21m 
Dienst- 
leistung 
V-VI 
17m-20m 
Wohnen 
VI 
20m 
Wohnen 
VI 
20m 
Wohnen 
VI-VII 
20m-23m 
Wohnen, Dienst- 
leistung 
VII 
23m 
Wohnen, 
KiTa 
V-VI 
17m-20m 
Wohnen, 
KiTa 
IV-V 
14m-17m 
Wohnen 
VII 
23m 
Wohnen, Dienst- 
leistung 
VII 
28m 
Dienstleistung 
X-XIV 
40m-56m 
Dienstleistung 
V
25m 
Energizentrale inkl. 
Lage Umspannwerk 
VII 
22m 
Mobilitätshub 
VI 
23,33m 
Dienstleistung, 
parken VI 
23,33m 
Dienstleistung, 
parken 
III 
12,33m 
Wohnen, 
Dienstleistung 
XVI 
55,22m 
VII 
26,33m 
VII 
26,63m 
VII 
25,21m 
VII 
25,21m VII 
24,97m XII 
40,98m 
VI 
23,33m 
X
39,72m 
VI 
26,34m 
X
33,69m X
33,69m 
XII 
43,77m 
VI 
23,33m 
I
4m 
Dienstleistung 
VII 
28m 
Dienstleistung 
II 
10m 
IV 
16m 
Bestand mit
Add-on Kultur 
I
4m 
I-II 
Essigfabrik 
(Bestand) 
Fahrradrampe 
P
P P P
P
V+I 
17-20m 
Wohnen 
I
4m 
Einzelhandel
II 
13m 
Sporthaus 
III 
13m 
Schule 
II 
9m 
Schule IV 
17m 
Schule 
Hauptgebäude 
II 
9m 
Schule 
III 
13m 
Schule 
Tor / 
Feuerwehrzufahrt
BF 05 BF 03 
Ost 01 
Ost 03 
BF 11c 
BF 10a 
BF 10d 
BF 01b 
Auermühle 
BF 06 BF 01a 
BF 02 
Ellmühle 
BF 10b 
BF 10c 
BF 11b 
BF 11a 
BF 11d 
BF 11e BF 11g 
BF 11f 
BF 12 
BF 04 
BF 07 
Ost 04 
BF 08 
BF 09 a 
BF 09 b 
Ost 02 
Siegburger Str. 
Straßenbahn Haltestelle 
Quartiersstr. 
Im Hasental 
Kaltenbornweg 
Quartiersstr. 
Alfred Schütte Allee 
Mühlenstrasse Poller Kirchweg 
Am Schnellert 
Am Schnellert 
Drehbrücke 
RHEIN 
Parkhaus 
KFZ-Brücke 
44.5 
Stadtteilzentrum - 
Suchraum 
Einzelhandel
Inhalt :
Kontr: Maßstab: 
Projektnr.: 
Gez: Datum: Zeich.nr.: 
Revision: 
Pakhus 54, Orientkaj 4, st. 
DK - 2150 Nordhavn 
LJ / LZ 05.07.2021 
1:1000 LZ 
316_DEU_RP_P_1000_01 
Stand Übersichtsplan 
Vertiefung Freiräume 
Deutzer Hafen Köln 
316 
N
Anlage 1

Anlage 7 Stellungnahme

2493 Zeichen

A N L A G E  7  
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Ergänzungsantrag der Bezirksvertretung 7      
(Köln Porz) vom 02.09.2021 
 
Die Fraktionsvorsitzenden der Parteien CDU sowie Die Grünen der Bezirksvertretung Porz 
haben zum Beschlussentwurf für das aktualisierte Planungskonzept des Deutzer Hafens 
(Vorlagennummer 2608/2021- Fortschreibung im Bereich des Ostdreiecks) folgenden Ergän-
zungsantrag (Anfrage AN/1853/2021) gestellt:  
  
 
Ergänzungsantrag der CDU und der Grünen zu TOP 7.9 ,Städtebauliches Planungs-
konzept Deutzer Hafen in Köln-Deutz’ der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
am 02.09.21. 
 
Beschlussentwurf: 
Die Bezirksvertretung Porz stimmt dem vorgelegten Beschlussentwurf mit folgender Ergän-
zung zu: 
3. Die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen müssen zeitgleich mit der Entwicklung 
des Deutzer Hafens realisiert werden (Anbindung an die A 59, S-Bahn Anschluss, Taktver-
dichtung Linie 7 zwischen Deutz und Zündorf, usw.). 
 
Begründung: 
Die Umwandlung des Deutzer Hafens in einen Wohn- und Bürostandort ist das große Stadt-
entwicklungsprojekt der Stadt Köln in den nächsten zehn Jahren. Um die Fehler der Vergan-
genheit bei vielen Bauprojekten nicht zu wiederholen und ein dauerhaftes Verkehrschaos zu 
vermeiden ist es zwingend erforderlich, die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen zeit-
gleich mit der Entwicklung des Städtebauprojektes Deutzer Hafen zu realisieren. Dies ist ins-
besondere für Porz und Deutz von größter Wichtigkeit. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
Die Verwaltung rät dringend von einer Verknüpfung der genannten Verkehrsinfrastruktur-
maßnahmen mit der städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens ab, da diese ansons-
ten gestoppt werden müsste. 
Mit den Maßnahmen des Mobilitätskonzepts und den Netzmaßnahmen des Verkehrsgutach-
tens, die den Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz am 30.08.2021 in einem Fachge-
spräch von den beauftragten Gutachtern vorgestellt wurden, wird sichergestellt, dass die neu 
entstehenden Verkehre ohne zusätzliche Belastung der Ortslage Poll verträglich abgewickelt 
werden können. Im Gegenteil werden diese Maßnahmen u.a. dazu dienen, den motorisierten 
Individualverkehr über das übergeordnete Straßennetz zu führen. Die Entwicklung des Deut-
zer Hafens, die in den folgenden Jahren zudem schrittweise erfolgt, kann daher aus fachli-
cher Sicht unabhängig von den genannten, zum Teil (Autobahnausbau, S-Bahnbau) nicht in 
der Verantwortung der Stadt Köln liegenden Maßnahmen erfolgen.

Anlage 4 Weitere Darstellungen Ostdreieck

246 Zeichen

Anlage 4 
Ostdreieck Deutzer Hafen – Ergänzende Darstellungen 
Axonometrie Deutzer Hafen 
 
 
Axonometrischer Schnitt Umspannwerk / Parkhaus / Mobilitätsstation 
 
 
Ostdreieck

Referenzen Umspannwerke 
 
 
Referenzen Parkhäuser / Mobilitäts-Hubs

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

2078 Zeichen

A N L A G E  0  
 
 
 
Städtebauliches Planungskonzept Deutzer Hafen in Köln-Deutz; 
Anpassung des Beschlusses über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplanentwurfes, Fortschreibung des Integrierten Plans Deutzer Hafen im Bereich des 
Ostdreiecks 
 
Vorlage 2608/2021 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Beratung 
         in den Sitzungen der Bezirksvertretungen 1 und 7 am 02.09.2021 sowie 
in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 09.09.2021 
 
 
 
Der Integrierte Plan stellt die Grundlage für die Bauleitplanung im Deutzer Hafen dar. Das Verfah-
ren zum Infrastrukturbebauungsplan befindet sich derzeit in der Beteiligung der Dienststellen sowie 
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch, woraufhin sich die Offenlage zur 
Einsicht der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch noch in diesem Jahr anschließen soll.  
 
Auch die Bebauungspläne und Qualifizierungsverfahren der einzelnen Baufelder werden aus dem 
Integrierten Plan entwickelt. 
Aufgrund steigender Versorgungsbedarfe im Deutzer Hafen wird der Bau eines neuen Umspann-
werks im Ostdreieck (Baufeld Ost 04) notwendig. Durch die geplante Verortung des Umspann-
werks wurden Anpassungen der städtebaulichen Konzeption erforderlich, die Auswirkungen  auf 
Grundstücke von Dritteigentümern haben. Der angestrebte Beschluss des fortgeschriebenen Pla-
nungskonzepts fungiert somit als wichtige Grundlage für die Baufeldentwicklung durch die Drittei-
gentümer.  
 
Der Beschluss dient der Fortschreibung und Sicherung des Planungskonzepts Deutzer Hafen als 
wichtige Grundlage für das Vorantreiben der einzelnen Planungsbestandteile und für die Entwick-
lung der Baufelder durch Dritteigentümer, um in 2021 weitere wichtige Planungsschritte im Sinne 
einer zügigen Gesamtentwicklung vorantreiben zu können. 
 
 
Über die Anpassung des Beschlusses vom 19.09.21019 (vgl. Vorlagen-Nr. 2545/2019) für die 
Fortschreibung des Planungskonzepts im Bereich des Ostdreiecks zwischen Siegburger Straße 
und Poller Kirchweg soll somit direkt nach der Sommerpause 2021 beraten werden.

Anlage 8 Beantwortung von Rückfragen StEA

12881 Zeichen

1 
 
Anlage 8 
Städtebauliches Planungskonzept Deutzer Hafen 
Vorlagennummer 2608/2021 
Hier: Beantwortung von Fragen in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses 
vom 09.09.2021 
 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.09.2021 wurden mündliche Fra-
gen seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet:  
 
1. Wieso ist das Parkhaus im Baufeld Ost 04 in der Neuplanung doppelt so hoch 
wie vorher? 
Das Parkhaus auf Baufeld Ost 04 (bzw. AX 04) hatte im ursprünglichen Entwurf eine 
Höhe von 10 m. Zusätzlich war ein Parkhaus von 19 m Höhe in Baufeld Ost 01 (AX 
01) geplant. In der Neuplanung ist für das Parkhaus im Baufeld Ost 04 eine Höhe von 
22 m vorgesehen, das Parkhaus in Baufeld Ost 01 entfällt. Gründe dafür sind zum ei-
nen, dass die Kubatur des geplanten Parkhauses auf Baufeld Ost 01, das durch den 
Poller Kirchweg und die Siegburger Straße begrenzt wird, sehr schmal wäre. Hier 
wäre die Einbettung eines Parkhauses inkl. Rampen unter Einhaltung von Schlepp-
kurven sehr schwierig und eher unwirtschaftlich gewesen. 
Zum anderen erschien die Lage an der S-Bahn-Station auch im Sinne eines Park-
and-Ride-Parkplatzes für ein Parkhaus günstiger. Andere Nutzungen wie Wohnen 
wären neben der Bahntrasse sowie dem Umspannwerk ohnehin nicht möglich. 
 
 
 
Integrierter Plan, Ausschnitt Bereich Ostdreieck – bisherige Planung  
 
Integrierter Plan, Ausschnitt Bereich Ostdreieck – überarbeitete Planung / Fortschreibung  
Poller Kirchweg 
Poller Kirchweg

2 
 
 
2. Was ist ein Mobilitätshub? 
Mobilitätshubs oder Mobilitätsstationen verknüpfen verschiedene Mobilitätsangebote 
an einem Standort und sind so zugleich Umsteigemöglichkeiten zwischen verschie-
denen Verkehrsmitteln – z.B. mit Ausleihmöglichkeiten für Fahrräder und Autos, E-
Lade-Stationen für Autos und E-Bikes, Fahrradabstellanlagen sowie ein möglichst na-
her Anschluss an den Nahverkehr. Sie können mit anderen Nutzungen wie z.B. einer 
Paketstation, WC oder Kiosk erweitert werden. 
Im Plangebiet sollen ca. sechs solcher Mobillitätshubs bzw. Mobilitätsstationen ent-
stehen, die zur Nutzung öffentlich zugänglich sein sollen. Weitere Angebote zur Mobi-
lität sollen auf den einzelnen Baufeldern angeordnet werden. 
 
3. Die in der Anlage gezeigten Bilder – sind diese als konkrete Planung zu verste-
hen oder zeigen sie nur Beispiele? 
Die Bilder sind als Beispiele zu verstehen, sollen aber die hohe Qualität verdeutli-
chen, die wir gerne umsetzen möchten. 
 
4. Ist es bei (höheren) Gebäuden auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, die 
Nutzung des Gebäudes – je nach Bedarf – anzupassen oder zu ändern? 
Das hängt von den Randbedingungen des jeweiligen Standortes und den dann dort 
geltenden Festsetzungen ab.  
 
5. Es gab große Änderungen der gesamten Blockreihe entlang der Siegburger 
Straße. Sind diese zum jetzigen Zeitpunkt vonnöten, da intensive Diskussionen 
zum Integrierten Plan geführt wurden?  
Selbstverständlich müssen die vorliegenden Planungen weiter konkretisiert und fort-
geschrieben werden. Das Grundgerüst des Integrierten Plans hat sich dabei als so 
robust erwiesen, dass es mit seiner Struktur der Blöcke, der Freiräume und der Er-
schließung erhalten bleiben konnte. Für das Ostdreieck haben sich notwendige Ver-
änderungen aufgrund einer verbesserten Lage für das Umspannwerk ergeben. In Zu-
sammenhang mit einer städtebaulichen Überprüfung hat sich in Folge dessen ein 
verändertes Konzept als das beste herausgestellt. Um eine gesicherte Gesprächs-
grundlage für die Vereinbarungen mit den Eigentümern zu erhalten, hat die Verwal-
tung die Beschlussfassung für notwendig erachtet.  
 
6. Die Baumöglichkeiten in den Innenhöfen für Gewerbeflächen werden erweitert 
– damit ergibt sich eine Minderung der Innenflächen. 
Das ist soweit richtig – für eine gewerbliche Nutzung wird nur oftmals auch eine grö-
ßere Bautiefe benötigt und diese soll planerisch mit Berücksichtigung finden. Im Bau-
feld Ost 02, das sich innerhalb des Suchraums Einzelhandel befindet, soll damit au-
ßerdem die Möglichkeit für einen Einzelhandelsstandort ermöglicht werden. 
 
7. Umspannwerk und ergänzende Nutzungen: es scheint ein Widerspruch zu sein, 
dass in Zusammenhang mit dem Umspannwerk keine anderen Nutzungen mög-
lich sind und dann werden mit dem Parkhaus doch welche aufgeführt. 
Es handelt sich bei den ergänzenden Nutzungen um funktional im Zusammenhang 
stehende Nutzungen zum Parkhaus bzw. zum Umspannwerk, wie bspw. einer Rad-
station mit Werkstatt, eine Mobilitätsstation, eine E-Tankstelle oder eine Energiebera-
tung. Die Erfahrung mit anderen Umspannwerken zeigt, dass elektromagnetische 
Felder außerhalb des Baukörpers als unkritisch einzustufen sind. Eine sensible 
Wohnnutzung ist aber allein schon wegen der Nähe zur Bahntrasse und der davon 
ausgehenden Lärmemissionen nicht möglich.

3 
 
 
8. Bei der weiteren Entwicklung soll darauf geachtet werden, dass im EG kein 
Parkhaus realisiert, sondern gewerbliche Nutzungen angeordnet werden sollen, 
um ein Gesicht zum Quartier zu ermöglichen. 
Die Anregung wird aufgenommen und so weit als möglich berücksichtigt. 
 
9. Es gab kein (Begleit-)gremium, um eine gestalterische Kontrolle der Planände-
rung zu gewährleisten. 
Das Büro COBE hatte den Auftrag erhalten, planerisch verschiedene Alternativen 
aufzubereiten. In diesem Diskussionsprozess hat die Verwaltung die für sie hochwer-
tigste Lösung präferiert und dem Stadtentwicklungsausschuss als Fachgremium zur 
Entscheidung vorgelegt.  
Zur Qualitätssicherung im Zuge der weiteren Entwicklung des Deutzer Hafens arbei-
tet die Verwaltung derzeit an einem Vorschlag zur Einrichtung eines Begleitgremiums 
(vgl. Frage 16).  
 
10. Kritik an deutlich höherer Ausnutzung im Baufeld Ost 03 
Zum einen hat sich die Ausnutzung im Ostdreieck nur geringfügig erhöht (um knapp 5 
% auf rd. 56.000 qm BGF). Unabhängig von der Zahl der BGF wurde zugunsten der 
besten städtebaulichen Lösung entschieden.  
Die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme stellt das Korrektiv bei Änderungen in 
den Ausnutzungskennziffern dar und sieht einen Ausgleichsbetrag vor. 
 
11. Was ist als Einzelhandelsnutzung gedacht? Ist an einen Wochenmarkt ge-
dacht? 
Zum einen ist geplant, in einer Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkon-
zepts den Bereich um den Platz 3 als Nahversorgungsstandort (‚Stadtteilzentrum‘) 
darzustellen. Nach dem Kriterienkatalog zur Definition der Zentrenstruktur des Einzel-
handels- und Zentrenkonzepts der Stadt Köln, könnte ein Stadtteilzentrum zwei Le-
bensmittelmärkte, davon einen Supermarkt, einen Drogeriemarkt sowie weitere 
Dienstleistungsbetriebe beinhalten. 
Konkret sollen dort Geschäfte der Nahversorgung ihren Platz finden. In Baufeld 04 
wäre ein Markthallenkonzept gut vorstellbar. Auf dem Platz 3 besteht außerdem die 
Möglichkeit einer Marktnutzung. 
 
12. Die Vorlage kommt zu früh, um Änderungen aus der Veranstaltung vom 07.09. 
mit einbringen zu können. 
Schwerpunktthema der Veranstaltung war der öffentliche Raum inkl. Verkehr analog 
zum Bebauungsplan „Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur“, der die öffentlichen 
Räume – Verkehrsflächen, Plätze, Parks und Wasserflächen - festsetzt, und sich der-
zeit in der Aufstellung befindet. Wesentliche Diskussionsthemen in der Veranstaltung 
waren Fragen zur Verkehrsbelastung insbesondere in Poll sowie Fragen, wie und 
wann die Vergabe von Wohnungen (auch an unterschiedliche) Gruppen) geplant ist. 
Die Umplanung im Ostdreieck ist als Fortschreibung des Integrierten Plans zu sehen, 
sie löst weder Änderungen im Verkehr aus noch sind Vergabethemen Bestandteil der 
Vorlage. Insofern sind Informationsveranstaltung und Vorlage unabhängig voneinan-
der zu sehen.

4 
 
13. Auf den neuen Hochpunkt soll verzichtet werden, da er nicht mit dem Prozess 
zum Höhenkonzept übereinstimmt. 
Der Hochpunkt ist nicht gänzlich neu, sondern wurde gegenüber der bisherigen Pla-
nung verschoben und von 8 auf 14 Geschosse bzw. von 33 m auf 56 m erhöht. Die 
Darstellungen von COBE zeigen gut auf, wie er sich dann zwischen den geplanten 60 
m Gebäuden im Hafen, den 80 m Gebäuden an der Südkante des Hafens sowie dem 
geplanten Hochpunkt der STRABAG auf der Ostseite der Siegburger Straße einfügt. 
Insofern handelt es sich nicht um einen neuen Solitär, sondern eine Fortsetzung be-
reits bestehender Planung und eine städtebaulich gut durchdachte Lösung.  
 
14. Die Weiterentwicklung des Projektes, die in der Veranstaltung vom Dienstag 
(Öffentlichkeitsbeteiligung 07.09.2021) vorgestellt wurde, sollte auch dem STEA 
vorgestellt werden. 
Herr BG Greitemann sagt zu, die Planungen von COBE in der nächsten Sitzung des 
STEA vorstellen zu lassen. Eine Zusammenfassung der Veranstaltung, die Plakate 
der Stationen sowie der Livestream der Veranstaltung und die Beantwortung der dort 
gestellten Fragen werden auf der städtischen Homepage zur Verfügung gestellt.  
 
15. Das Verkehrskonzept, das der BV 7 zugesagt wurde, liegt weiterhin nicht vor. 
Daher soll die Vorlage vertagt werden. 
Am 30. August hat ein umfangreiches Fachgespräch mit den BVen 1 und 7 unter Be-
teiligung der Verkehrsgutachter stattgefunden. Dort wurde – auf Wunsch der BVen – 
der Stand zu den Gutachten vorgestellt. Da noch letzte Abstimmungen mit dem Lan-
desbetrieb Straßenbau (StraßenNRW) ausstehen, handelte es sich um einen Zwi-
schenbericht, welcher jedoch alle wesentlichen Aussagen zu den verkehrlichen Aus-
wirkungen enthält. Die Verwaltung wollte jedoch das zugesagte Gespräch nicht wei-
ter verschieben und es vor allem VOR der Informationsveranstaltung am 07. Septem-
ber stattfinden lassen. 
Für die geplante Offenlage des Infrastrukturplanes werden die Gutachten auch öffent-
lich zur Verfügung gestellt.  
Die Umplanungen im Bereich des Ostdreiecks haben desweiteren auch keine Auswir-
kungen auf den Verkehr. 
 
16. Wie gehen wir künftig mit gestalterischen Weiterentwicklungen um? 
Die Verwaltung arbeitet bereits an einem Vorschlag zur Einrichtung eines Begleitgre-
miums Deutzer Hafen.  
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung Deutzer Hafen werden in den kommen-
den Jahren, mehrere Wettbewerbsverfahren / Qualifizierungsverfahren stattfinden. 
Dafür soll es einen Pool an möglichen Jurymitgliedern geben, die sich aus Vertre-
ter/innen der Politik, der Verwaltung und des Gestaltungsbeirats sowie externen 
Fachleuten zusammensetzt. Je nach Wettbewerbsaufgabe wird die Jury aus diesem 
Pool zusammengestellt. 
Über die Zusammensetzung dieses Pools und dem Zusammenwirken zwischen ei-
nem Begleitgremium und den Jurymitgliedern, sowie den Schnittstellen und Aufgaben 
von Begleitgremium und Jurymitgliedern, wird die Verwaltung einen Vorschlag erar-
beiten. Dabei sollen die Erfahrungen aus anderen Großprojekten mit Begleitgremien 
(z.B. Parkstadt Süd, Messe City) einfließen.

5 
 
Des Weiteren wurden folgende Anträge zur Vorlage gestellt, zu denen die Verwaltung 
wie folgt Stellung nimmt: 
 
AN/1939/2021 / DIE LINKE 
Im Baufeld Ost 03 wird kein Hochpunkt an der Siegburger Straße mit bis zu XIV Stockwer-
ken geschaffen. Stattdessen wird an dieser Stelle eine Bebauung mit VII Stockwerken vorge-
sehen, wie im Rest des Baufeldes Ost 03. 
Stellungnahme der Verwaltung (s. Beantwortung Frage Nr. 13): 
Der Hochpunkt ist nicht neu, sondern gegenüber dem bisherigen Integrierten Plan verscho-
ben und erhöht von 8 auf bis zu 14 Geschosse bzw. von bis zu 33 m auf bis zu 56 m Höhe. 
Die Darstellungen von COBE zeigen gut auf, wie er sich dann zwischen den geplanten 60 m 
Gebäuden im Hafen, den 80 m Gebäuden an der Südkante des Hafens sowie dem geplan-
ten Hochpunkt der STRABAG auf der Ostseite der Siegburger Straße einfügt. Insofern han-
delt  es sich nicht um einen neuen Solitär, sondern ein Fortsetzung bereits bestehender Pla-
nungen und die städtebaulich beste Lösung. 
 
AN/1786/2021 
Antrag der Fraktion Die Linke betr. "Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrich-
tung eines Begleitgremiums" 
Stellungnahme der Verwaltung (s. Beantwortung Frage Nr. 16): 
Die Verwaltung arbeitet bereits an einem Vorschlag zur Einrichtung eines Begleitgremiums 
Deutzer Hafen.  
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung Deutzer Hafen werden in den kommenden Jah-
ren, mehrere Wettbewerbsverfahren / Qualifizierungsverfahren stattfinden. Dafür soll es ei-
nen Pool an möglichen Jurymitgliedern geben, die sich aus Vertreter/innen der Politik, der 
Verwaltung und des Gestaltungsbeirats sowie externen Fachleuten zusammensetzt. Je nach 
Wettbewerbsaufgabe wird die Jury aus diesem Pool zusammengestellt. 
Über die Zusammensetzung dieses Pools und dem Zusammenwirken zwischen einem Be-
gleitgremium und den Jurymitgliedern, sowie den Schnittstellen und Aufgaben von Begleit-
gremium und Jurymitgliedern, wird die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten. Dabei sollen 
die Erfahrungen aus anderen Großprojekten mit Begleitgremien (z.B. Parkstadt Süd, Messe 
City) einfließen.

Beschlussvorlage Ausschuss

16964 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 Trin Az 
Vorlagen-Nummer 
 2608/2021 
Freigabedatum 25.08.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Deutzer Hafen in Köln-Deutz; 
Hier: Anpassung des Beschlusses über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-
Entwurfes, Fortschreibung des Integrierten Plans Deutzer Hafen im Bereich des Ostdreiecks 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1.  beschließt die Anpassung des Beschlusses vom 19.09.2019 (vgl. Vorlagen-Nr. 2545/2019) für 
die Fortschreibung des städtebaulichen Planungskonzepts im Bereich des Ostdreiecks zwi-
schen Siegburger Straße und Poller Kirchweg gemäß Anlage 2 umzusetzen. 
2.  beauftragt die Verwaltung das Bebauungsplanverfahren "Deutzer Hafen" auf dieser Grundlage 
voranzutreiben. 
 
Alternative:  
keine 
 
 
  
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel 
 
Am 19.09.2019 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbei-
tung des Bebauungsplan-Entwurfes gefasst und die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage des städ-
tebaulichen Planungskonzepts einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten (Session-
Nr. 2545/2019). Darin eingeflossen sind die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). 
 
Im Bereich des sog. ‚Ostdreiecks‘ zwischen Siegburger Straße, Poller Kirchweg und Am Schnellert 
wurde das städtebauliche Planungskonzept durch das Büro Cobe in enger Abstimmung mit der 
Stadtverwaltung in der Zwischenzeit fortgeschrieben. Grund für die Überarbeitung ist die Verortung 
des neuen Umspannwerks auf Baufeld Ost 04. Die Kapazität des bestehenden Umspannwerks zwi-
schen Siegburger Straße und Poller Kirchweg (zwischen den Baufeldern Ost 01 und Ost 02) wird 
aufgrund der Entwicklung des Deutzer Hafens sowie der zu erwartenden steigenden Bedarfe nicht 
mehr ausreichen. Es ist daher ein Neubau notwendig. Für den Standort des neuen Umspannwerks 
auf Baufeld Ost 04 haben v.a. folgende Gründe gesprochen: die Nähe zum bestehenden Umspann-
werk sowie eine hochwassersichere und zentrale Verortung im Versorgungsbereich der Stadtteile 
Deutz und Poll.  
Das Umspannwerk übernimmt an dieser Stelle die Funktion der Daseinsversorgung und wird mit der 
weiteren Infrastruktur wie dem Parkhaus und der Mobilitätsstation sinnvoll gebündelt. Der Standort 
soll darüber hinaus weiter Quartiersnutzungen aufnehmen (vgl. Abschnitt „Umspannwerk“). Die Quali-
täten zur Durchwegung und Durchgrünung des Bereichs werden weitergeführt. Der Mobilitätsplatz 
erhält dabei deutlich mehr Fläche. 
 
Der südliche Teil des Baufelds, auf dem die Errichtung des Umspannwerks geplant ist, befindet sich 
bereits im Eigentum der Stadt Köln, so dass das Umspannwerk in einem ersten Bauabschnitt errichtet 
werden kann, um eine zügige Umsetzung sicherzustellen. Stadt und Entwicklungsträger führen der-
zeit Gespräche mit den Eigentümern des nördlichen Grundstücks des Baufelds Ost 04 mit dem Ziel 
des kurzfristigen Erwerbs.  
 
 
 
Siegburger Straße Am Schnellert 
Poller Kirchweg 
Umspannw erk, 
Bestand

3 
Integrierter Plan, Ausschnitt Bereich Ostdreieck – bisherige Planung  
 
 
 
Integrierter Plan, Ausschnitt Bereich Ostdreieck – überarbeitete Planung / Fortschreibung  
 
 
Durch die geplante Verortung des Umspannwerks auf Baufeld Ost 04 wurden wiederum Anpassun-
gen der städtebaulichen Konzeption in diesem Bereich notwendig. Es konnte erreicht werden, dass 
nicht nur der Mobilitätsplatz großzügiger ausgestaltet werden konnte, sondern durch die Neuordnung 
der Baumasse in den Baufeldern Ost 03 und Ost 04 der Platz an dieser Stelle eine markante städte-
bauliche Raumkannte durch den Hochpunkt in Baufeld Ost 03 erhält. Und so die städtebauliche Set-
zung an dieser Stelle weiter qualifiziert werden konnte.  
 
Die erforderliche Umplanung hat insbesondere Auswirkung auf Grundstücke, die im Eigentum Dritter 
sind. Somit dient der Beschluss des fortgeschriebenen Planungskonzepts als wichtige Grundlage für 
die Entwicklung der Baufelder durch diese Dritteigentümer. 
 
Ziel ist es, die Ideen und Grundsätze des Integrierten Plans für den Überarbeitungsbereich des Ost-
dreiecks im Sinne der Gesamtkonzeption fortzuschreiben und sicherzustellen. 
 
Umspannwerk 
Das bestehende Umspannwerk liefert Strom für die Stadtteile Deutz und Poll. Hierzu findet eine Um-
spannung von 25 kV auf 10 kV statt. Die Kapazitäten des vorhandenen Umspannwerks sind langfris-
tig nicht mehr ausreichend. Der steigende Strombedarf wird zum einen durch die Entwicklung des 
neuen Stadtquartiers Deutzer Hafen und zum anderen durch die zukünftigen Anforderungen insb. im 
Bereich der E-Mobility bedingt. Geplant ist die Errichtung eines Gebäude-Umspannwerkes mit einer 
110kV-Schaltanlage, um über größere Leistungskapazitäten zu verfügen. 
 
Das Umspannwerk soll auf dem städtischen Grundstück im südöstlichen Bereich des Baufelds 04 
entstehen. Geplant ist außerdem die Kombination mit einer Energiezentrale zur Kälte- und Wärme-
versorgung für die Quartiersversorgung sowie einem Parkhaus inklusive einer Mobilitätsstation (Ver-
netzung mit umweltverträglichen Verkehrsträgern) mit der Option, weitere mobilitäts- und energieaffi-
ne Angebote, wie z.B. Energieberatung, E-Ladestationen (Förderung nachhaltiger Mobilität), Solar-
energie, Fahrradwerkstatt u.ä. zu integrieren. Denkbar sind auch Sportangebote im oder auf dem 
Gebäude. Das Parkhaus soll die Anforderungen an ein nachhaltiges Parkhaus erfüllen (geringer CO2 
Abdruck, Beitrag zur Klimawende etc.). Im geplanten Qualifizierungsverfahren werden die entspre-
chenden Anforderungen formuliert.  
 
Städtebau 
Durch die Neustrukturierung und Neuausrichtung des Nutzungsschwerpunkts von Baufeld Ost 04 
ergeben sich auch für die angrenzenden Baufelder Änderungen der städtebaulichen Struktur.  
 
In der bisherigen Planung waren auf Baufeld Ost 04 überwiegend gewerbliche Nutzung sowie ein 
kleiner Anteil Wohnen und ein Parkhaus vorgesehen. Geplant war eine drei- bis acht-geschossige 
Bebauung, dies entspricht Gebäudehöhen von 10 – 33 m. 
Die überarbeitete Planung sieht für das Baufeld Ost 04 nun das Umspannwerk, ein Parkhaus mit Mo-
bilitätsstation sowie sonstiger mobilitäts- oder energieaffiner Nutzungen vor. Eine Wohnnutzung 
Umspannw erk, 
geplant 
Umspannw erk, 
Bestand 
Siegburger Straße Am Schnellert 
Poller Kirchweg

4 
ebenso wie eine gewerbliche Nutzung in Form von Büronutzung wird auf Baufeld Ost 04 aufgrund der 
Nähe zum Umspannwerk ausgeschlossen. Für die angrenzenden Baufelder bestehen keine Beein-
trächtigungen. Elektromagnetische Felder außerhalb des Baukörpers sind als unkritisch einzustufen 
(gemäß EMV-Berechnung zur Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit). Alle Grenzwerte aus 
der 26. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) sowie der 
Vorsorgewert der Stadt Köln werden sicher eingehalten und sogar deutlich unterschritten. Einzuhal-
tende Abstände ergeben sich im Wesentlichen aus der TA Lärm und den darauf basierenden zulässi-
gen Schallpegeln (tag / nachts). Die entsprechenden Schallleistungspegel sind in der Trafospezifika-
tion festgelegt.  
Die Höhe des neuen Gebäudeensembles auf Baufeld Ost 04 soll ca. 22-25 m betragen, um eine 
lärmabschirmende Wirkung gegenüber der Bahntrasse im Süden für die angrenzenden Baufelder 
herzustellen. Dies entspricht einer etwa sieben-geschossigen Gebäudehöhe. 
 
Auf Baufeld Ost 03 war bisher eine fünf- bis sieben-geschossige Bebauung geplant mit überwiegend 
Wohnnutzung sowie Gewerbe und Dienstleistungen. 
Nach der Überarbeitung ist auf Baufeld Ost 03 ein neuer Hochpunkt mit bis zu 14 Geschosse vorge-
sehen. Die Planung des Hochhauses erfolgte in Abstimmung mit dem geplanten Hochhaus der 
Strabag auf der gegenüberliegenden Seite der Siegburger Straße. Das geplante Hochhaus auf Bau-
feld Ost 03 fügt sich in die Silhouette der geplanten Hochpunkte im Deutzer Hafen ein. Die nun höhe-
re Bebauung auf Baufeld Ost 03 ist gleichzeitig Lärmschutz für die angrenzenden Baufelder gegen-
über der Bahnlinie im Süden. Die insgesamt höhere Dichte kann dazu dabei nicht nur die entfallenen 
gewerblichen Nutzungen und Wohneinheiten des Baufelds Ost 04 kompensieren sondern trägt zu 
einer Weiterentwicklung der städtebaulichen Figur in diesem Bereich zu Gunsten einer großzügigeren 
Platzsituation (Mobilitätsplatz) mit einer markanten Raumkannte bei. Durch die unmittelbare Nachbar-
schaft zum Parkhaus, der Mobilitätsstation und weiteren insbesondere infrastrukturellen Quartiersnut-
zungen ergibt sich ein schlüssiges Konzept aus Nutzungsdichte (unter Erhalt und Umverteilung der 
ursprünglichen Baumasse) zusammen mit der verorteten Infrastruktur. 
 
Auf Baufeld Ost 02 wurden keine wesentlichen Veränderungen der Bauvolumen sowie der bislang 
geplanten Nutzungsstruktur vorgenommen. 
 
Auf Baufeld Ost 01 war nach bisheriger Planung neben überwiegend gewerblicher Nutzung ein Park-
haus vorgesehen. Da das neue Parkhaus auf dem Baufeld Ost 04 nun wesentlich größer ausfallen 
wird, kann das Parkhaus entfallen und auf Baufeld Ost 04 verlagert werden. 
 
Der Platz (‚Mobilitätsplatz‘) zwischen Baufeld Ost 04 und dem Knotenpunkt Siegburger Straße / Am 
Schnellert fällt durch die neue Gebäudekubatur auf Baufeld Ost 04 deutlich großzügiger aus. Der 
Platz stellt die Verbindung zum geplanten S-Bahn-Halt her und bildet zugleich den südlichen Ein-
gangsbereich in das neue Quartier Deutzer Hafen. 
 
Einzelhandel 
Die Lage des Stadtteilzentrums Deutzer Hafen sowie der entsprechende Suchraum Einzelhandel 
wurde weiter geschärft und im Plan dargestellt. Räumlich gruppiert sich der Suchraum um den ge-
planten Platz 3 in unmittelbarer Nähe zu dem Stadtbahnhaltepunkt „Poller Kirchweg“. Im Suchraum 
für die Einzelhandelsstandorte des neuen Stadtteilzentrums liegen der südliche Teil des Baufelds 03, 
die Baufelder 04 und 05 sowie die Baufelder Ost 01 und Ost 02. 
Der Suchraum Einzelhandel umfasst auch Bestandsgebäude, die für zentrenrelevante Nutzungen 
umgenutzt werden können (Bestandsgebäude sind in grau dargestellt).

5 
 
Ausschnitt Integrierter Plan: Verortung Stadtteilzentrum – Suchraum Einzelhandel  
 
Zur Sicherung der Versorgung erfolgt nach der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkon-
zeptes (Entwurf 2020) perspektivisch die Ausweisung des Stadtteilzentrums Deutz, Deutzer Hafen 
auf der östlichen Hafenseite. Neben der Versorgung des Deutzer Hafens soll das neue Stadtteilzent-
rum die Versorgung im südlichen Siedlungsbereich des Stadtteils Deutz verbessern. Mit Blick auf die 
Funktionszuweisung als Stadtteilzentrum können zukünftig ein bis zwei Lebensmittelmärkte, ein Dro-
geriemarkt, ergänzende Einzelhandelsgeschäfte und Komplementärnutzungen im zentralen Versor-
gungsbereich angesiedelt werden. 
 
Die Steuerungsregeln und der Kriterienkatalog des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentren-
konzeptes 2020 sind hier maßgeblich zu beachten. Das im Entwurf vorliegende Konzept ist behör-
denverbindlich und wird in der Bauleitplanung umgesetzt.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Durch die geplante Aufsiedelung des Gebiets Deutzer Hafen entstehen insgesamt Auswirkungen auf 
den Klimaschutz. Diese werden in gesonderten Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung untersucht. 
Die vorliegende Fortschreibung des Integrierten Plans im Bereich des Ostdreiecks verursacht keine 
Änderung gegenüber der bisherigen Planung. 
Stadtteilzentrum  
Suchraum Einzelhandel 
Siegburger Straße Am Schnellert 
Poller Kirchweg

6 
 
Weitere Darstellungen 
 
In die aktuelle Darstellung des Integrierten Plans sind außerdem folgende Anpassungen im Rahmen 
der voranschreitenden Planung eingeflossen: 
 
Freiraum 
Parks, Plätze und Promenade wurden durch das Büro Cobe Architects, Kopenhagen weiter qualifi-
ziert. Dabei wurden die Spielplätze genauer verortet und der Schwerpunkt Sport und Bewegung in 
Park III sowie der Halle Steil präzisiert. Die Gestaltung der Plätze, Parks und Promenade wurde wei-
ter ausgearbeitet. Bei der Fortschreibung wurde die Durchgrünung des Quartiers weiter ausformuliert. 
Die entsprechenden Elemente wurden dabei nicht nur städtebaulich überprüft und fortgeschrieben 
sondern auch im Hinblick auf die Anforderungen, die sich aus dem Klimawandel ergeben (Verschat-
tung durch Bäume auf Plätzen, Wasserelemente, die der Regenrückhaltung dienen und das Mikro-
klima bei Hitze verbessern etc.).  
 
Der am Hafenkopf vorgeschlagene Pool wurde verlagert in unmittelbare Nähe des Parks III und der 
Schule. Gründe für die neue Lage sind der hohe Verschattungsgrad durch die lärmabschirmenden 
Hochhäuser der südlichen Baufelder, die außerdem überwiegend gewerblich genutzt werden. Auch 
das von Cobe vorgeschlagene Einhängen eines Schwimmbeckens zur Herstellung eines ebenerdigen 
Wasserspiegels stellt sich als technisch sehr aufwendig und teuer dar. Vorteile für die neue Lage des 
Freibads am Park III sind die geringe Bebauungsdichte und –höhe sowie die entstehenden Synergie-
effekte aus der Kombination von Park, Sport, Schwimmen sowie einem möglichen Hallenbad bzw. 
Lehrschwimmbecken auf dem Schulgrundstück. Das Schwimmen im Rhein ist an dieser Stelle mög-
lich und ungefährlich, das Freibad würde diese einzigartige Möglichkeit in Köln eröffnen.  
Am Hafenkopf soll eine Treppe mit Sitzstufen, die zum Wasser hinunterführen, entstehen. Von dort 
reicht der Blick über das Hafenbecken bis zum Dom. Um die Menschen dem Wasser näher zu brin-
gen, führen die Stufen hinab in das Hafenbecken, die bei höheren Pegelständen zum Teil überspült 
werden. Auf oberen Platzfläche soll ein Wasserspiel entstehen. 
 
 
Integrierter Plan – Ausschnitt Hafenkopf (Platz 4) 
 
 
Brücken 
Das Ergebnis des Wettbewerbs über die beiden Hafenbrücken (Kfz-Brücke sowie Geh- und Radweg-
brücke), bei dem der Vorschlag von Mayr Ludescher Partner mit karlundp Gesellschaft von Architek-
ten (München) als Siegerentwurf hervorging, ist in die Darstellung des Integrierten Plans eingeflos-
sen. 
 
Platz 4 
Hafenbecken 
Freitreppe 
Was
ser-
spiel 
Hafenpromenade 
Park I 
Park II

7 
 
Integrierter Plan – Ausschnitt Park III und Baufeld 12 (Schule) 
 
Schule 
Für die geplante 5-zügige Grundschule wurde eine Machbarkeitsuntersuchung von Cobe erarbeitet. 
Auf dem Grundstück (Baufeld 12) soll eine Clusterschule mit offenen Lernlandschaften nach dem 
"Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen" entstehen. Die Schule ist 
gleichzeitig auch als Bewegungsschule im Sportentwicklungsplan ausgewiesen.  
Es entsteht außerdem eine 2-fach-Sporthalle evtl. in Kombination mit einem Hallenbad / Lern-
schwimmbecken. Die Errichtung des Hallenbads wird derzeit geprüft. Dadurch könnten wiederum 
Synergien mit dem geplanten Freibad entstehen. Der angrenzende Park III bietet ein generationen-
übergreifendes komplementäres Sport- und Bewegungsangebot mit Laufstrecken, Fitnessgeräten 
und Spielfeldern, das ergänzt wird. durch multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten der Halle Steil 
durch z.B. Inlineskating oder Rollhockey sowie Tanzveranstaltungen, Theateraufführungen etc. Dies 
führt auch über die Schulzeiten hinaus zu einer intensiven Nutzung und Belebung des Standorts und 
der angrenzenden Flächen 
 
 
Ausblick 
 
Mit dem Vorgabenbeschluss vom 19.09.2019 wurde die Verwaltung außerdem beauftragt, den Be-
bauungsplan Deutzer Hafen in Teilbebauungspläne zu unterteilen und den Teilplan Infrastruktur, der 
die Verkehrsflächen, Grünflächen, Wasserflächen und Flächen für den Gemeinbedarf beinhaltet, vor-
gezogen zu bearbeiten. Der Bebauungsplan Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur - wird derzeit aus-
gearbeitet, die Beteiligungen gem. § 4 Abs. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB sind in Vorbereitung. 
 
 
Die Teilbebauungspläne der Baufelder werden nach und nach und in enger Verzahnung mit Vergabe- 
und Qualifizierungsverfahren aufgestellt. Ein Vermarktungs- und Realisierungskonzept, das durch 
den Entwicklungsträger erarbeitet wird, konkretisiert die Ziele und Zwecke der Entwicklungsmaßnah-
me und beinhaltet insbesondere Vorgaben zur zeitlichen Abfolge der Bebauung, zu anzuwendenden 
Vergabekriterien sowie zu städtebaulichen und architektonischen Qualifizierungsverfahren. 
 
 
Anlagen 
1. Integrierter Plan, Gesamtgebiet – Fortschreibung, 
2. Integrierter Plan, Ausschnitt Ostdreieck – Fortschreibung  
3. Integrierter Plan, Ausschnitt Ostdreieck – bisherige Planung 
4. Weitere Darstellungen Ostdreieck  
 
 
 
Park III 
Halle Steil 
Multifunktionale 
Nutzung 
Freibad 
Bootsanleger / Wassersport 
Spielfelder / 
Sportpark 
Sporthaus 
Schule

Anlage 5 BV Porz 02.09.2021 Auszug BP TOP 7.9 (2608_2021)

3206 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 06.09.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 02.09.2021 
öffentlich 
7.9 Städtebauliches Planungskonzept Deutzer Hafen in Köln-Deutz;  
Hier: Anpassung des Beschlusses über die Vorgaben zur Ausarbeitung 
des Bebauungsplan-Entwurfes, Fortschreibung des Integrierten Plans 
Deutzer Hafen im Bereich des Ostdreiecks 
2608/2021 
Herr Dr. Bujanowski bittet, um Abstimmung über den folgenden mündlichen Ände-
rungsantrag:  
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Stadtentwicklungsausschuss, die Vorlage zu-
rückzustellen, bis das Verkehrsgutachten vorliegt, und die Vorlage zu diesem Zeit-
punkt zur erneuten Beratung in die BV Porz. 
Herr Redlin ergänzt den Änderungsantrag AN/1853/2021 um die Ziffer 4 - Das Ver-
kehrskonzept mit dem Gutachten soll der Bezirksvertretung Porz nochmals vorgelegt 
und erläutert werden. 
Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt zuerst über den mündlichen Änderungsan-
trag der SPD-Fraktion dann über den geänderten Änderungsantrag AN/1853/2021 
und danach über die geänderte Vorlage 2608/2021 abstimmen. 
 
I Beschluss über den mündlichen Änderungsantrag: 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Stadtentwicklungsausschuss, die Vorlage zu-
rückzustellen, bis das Verkehrsgutachten vorliegt, und die Vorlage zu diesem Zeit-
punkt zur erneuten Beratung in die BV Porz 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen und der Stimme von Frau Bastian (FDP), gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, 
der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die Partei und der Stimme von Herrn Krasson 
(AfD) abgelehnt. 
Anlage 5

II. Beschluss über den geänderten Änderungsantrag A N/1853/2021: 
3. Die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen müssen z eitgleich mit der  Ent- 
wicklung des Deutzer Hafens realisiert werden (Anbindung an die A 59, S- Bahn 
Anschluss, Taktverdichtung Linie 7 zwischen Deutz und Zündorf, usw.). 
4  Das Verkehrskonzept mit dem Gutachten soll der Bezirksvertretung Porz 
 nochmals vorgelegt und erläutert werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
III. Beschluss über die geänderte Vorlage 2608/2021 : 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1.  beschließt die Anpassung des Beschlusses vom 19 .09.2019 (vgl. Vorlagen-Nr. 
2545/2019) für die Fortschreibung des städtebaulichen Planungskonzepts im 
Bereich des Ostdreiecks zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg ge- 
mäß Anlage 2 umzusetzen. 
2.  beauftragt die Verwaltung das Bebauungsplanverf ahren "Deutzer Hafen" auf 
dieser Grundlage voranzutreiben. 
3. Die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen müssen z eitgleich mit der 
 Entwicklung des Deutzer Hafens realisiert werden ( Anbindung an die A 
 59, S- Bahn Anschluss, Taktverdichtung Linie 7 zwi schen Deutz und 
 Zündorf, usw.). 
4  Das Verkehrskonzept mit dem Gutachten soll der B ezirksvertretung Porz 
 nochmals vorgelegt und erläutert werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt . 
 
Hinweis: Herr Krämer hat an der Abstimmung zu III. nicht teilgenommen.

Anlage 3 Integrierter Plan Ostdreieck bisher

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Anlage 2 Integrierter Plan Ostdreieck neu

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Beratungsverlauf (3)

02.09.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.17 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.09.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.10.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Siegburger Straße
  • Alfred-Schütte-Allee
  • Mühlenstraße
  • Poller Kirchweg 4
  • Kaltenbornweg
  • Am Schnellert
  • Im Hasental

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2608/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.08.2021
Erstellt
20.07.2021 10:27