Rheinboulevard Köln-Deutz - Freilegung und Integration archäologische Funde, hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 2337/2022 vom 22.08.2022
Stand: Am 08.09.2022 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/671/46 Vorlagen-Nummer 22.08.2022 2337/2022 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.08.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022 Finanzausschuss 05.09.2022 Rat 08.09.2022 Rheinboulevard Köln-Deutz - Freilegung und Integration archäologische Funde, hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 Der Rat nimmt die Erhöhung der Investitionsauszahlungen bei der Maßnahme „Freilegung und In- tegration der archäologische Funde am Rheinboulevard in Deutz“ über 362.200 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr rd. 898.200 € statt bisher 536.000 €. Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 27. August 2020 die Entwurfsplanung für die Freilegung und Integration der archäologische Funde am Rheinboulevard in Deutz zustim- mend zur Kenntnis genommen (1992/2020). Die Verwaltung wurde auf dieser Grundlage beauftragt, die Maßnahme mit bestätigten Gesamtkosten in Höhe von brutto 536.000 € umzusetzen. Der finanzielle Mehrbedarf gegenüber den vom RPA bestätigten Kosten (RPA-Nr.: KOB 2020/0518 (alt 2020/0439)) beläuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf rd. 362.200 €. Die Gesamtkosten inklusive Honorarkosten betragen somit rd. 898.200 €, bedingt durch die Steigerung der Baukosten. Die Gesamtkostensteigerung liegt bei rd. 68%. Damit stellen sich die heute zu bewertenden Gesamtkosten als Preissteigerungen der Baukosten dar. Die Planungskosten bleiben von den Steigerungen der Marktpreise unberührt, da diese laut Honorar- verordnung nicht vom Marktpreis, sondern von der Höhe der vorher in der Entwurfsplanung ermittel- ten Kostenberechnung abhängen. Die Steigerung der reinen Baukosten beträgt 84%. Grundsätzlich ist zu vermerken, dass bei der Ausschreibung nur wenige Angebote eingegangen sind: Im Gewerk Landschaftsbauarbeiten sind fünf Angebote, im Gewerk Metallbauarbeiten ein Angebot eingegangen. Im Gewerk Bauklempnerarbeiten waren es zwei Angebote, von denen ein Angebot nicht gewertet werden konnte. Im Gewerk Dachdeckerarbeiten liegt kein Angebot vor. Daher sollen die Dachdeckerarbeiten als Nachtrag über das Gewerk Landschaftsbauarbeiten ausgeführt werden. 2 Im Vergleich zwischen der Kostenberechnung vom 25.11.2019 und den Angeboten der Mindestbieter aus der Ausschreibung in 2022 ergeben sich die in der Tabelle dargelegten Preissteigerungen (Anga- ben in brutto): Kosten-be- rechnung 25.11.2019 Mindestbieter Ausschreibung Mai 2022 Kosten- erhöhung absolut Kosten- erhöhung relativ Landschaftsbauarbeiten 130.374,02 € 198,664,26 € 68.290,24 € 52% Beleuchtung/Elektro 17.850.00 € 7.735,00 € -10.115,00 € *** Metallbauarbeiten 203.460,25 € 418.058,90 € 214.598,65 € 105% Bauklempner 78.850 € 168.260,05 € 89.410,05 € 113% Summe aller Gewerke 430.534 € 792.718,21€ rd.362.200 € 84% Summe aller Gewerke inkl. Honorar 536.000 € rd.898.200 € rd.362.200 € 68% *** bei den Elektroarbeiten liegt nur eine sog. Kostenmitteilung als Angebot RheinEnergie vor Die hier besonders relevanten Preissteigerungen bei den Metallbauarbeiten sind bei der Position der Fassadenbekleidung aus Edelstahl festzustellen. Die Mehrkosten betragen mit Bezug auf die Kosten- berechnung etwa 105%, das sind rd. 215.000,00 € brutto. Deutlicher noch sind sie im Gewerk Bauklempnerarbeiten bei der Bronzeverkleidung zum Nachzeich- nen des Grundrisses der Kirche St. Urban festzustellen. Hier liegt die Kostensteigerung im Vergleich zur Kostenberechnung bei brutto rund 89.500 €, das sind 113%. Leider sind auch bei den Landschaftsbauarbeiten, die einen hohen Anteil an Betonfertigteilen und Fundamentarbeiten enthalten, erhebliche Preissteigerungen von 52% festzustellen. Als Gründe für die in dem Zeitraum zwischen November 2019 und Mai 2022 aufgetretenen erhebli- chen Preissteigerungen sind neben normalen inflationsbedingten Faktoren zusätzlich die Rohstoffver- knappungen und Lieferschwierigkeiten des Jahres 2022 zu nennen - dies im weitesten Sinne bedingt durch den Ukraine-Krieg. Es ist zu beachten, dass die hier beschriebenen Leistungspositionen bei den Metallelementen seit 2021 als sehr marktvolatil bekannt waren und daher für diese die Anwendung der Preisgleitklausel mit dem Anbieter vereinbart wurde. Daher kann es bei den genannten Materialpositionen bei deren spä- teren Bestellungen zu weiteren Steigerungen, im besten Falle aber auch zu verringerten Kosten kom- men, sollten die Marktpreise wieder fallen. Die Finanzierung der Mehrkosten in Höhe von 362.200 € erfolgt in 2022 innerhalb der Veranschla- gung der Finanzstelle 6700-1301-1-9730 Regionale 2010 – Rheinboulevard. Der Planwert 2022 beinhaltet auch Mittel für die Ersatzgestellung der beim Bau des Rheinboulevards entfallenen LVR Parkplätze. Da die Rückbaukosten des als Ersatz vorgesehenen Charles-de-Gaulle Platzes im konsumtiven Ergebnisplan zu finanzieren sind, können die veranschlagten Investivmittel für die Deckung der Mehrkosten Archäologie herangezogen werden. Die Herstellung dieser Maßnahme mit Gesamtkosten von rd. 898.200 € stellt in Höhe von 414.200€ eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen und in Höhe von 484.000 € zu aktivierendes Vermögen dar. Da für den Festwert Grün gem. den Vorschriften des Neuen Kommuna- len Finanzmanagements (NKF) keine Abschreibungen zu verbuchen sind, fällt im Gegenzug für Neu- und Ersatzinvestitionen im Festwert neben der Investition gleichzeitig in voller Höhe Aufwand in der konsumtiven Ergebnisrechnung an. Die Ermächtigungen für den Festwertaufwand stehen im Teiler- gebnisplan 1301 in Teilplanzeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Haushaltsjahr 2022, zur Verfügung. 3 Die Einhausung des Westtors (zu aktivierendes Vermögen) wird über die Nutzungsdauer abgeschrie- ben. Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen in Höhe von jährlich 16.133 € sind im Hpl.-Entwurf 2023/2024 incl. Mittelfristplanung ab dem Planjahr 2023, vorbe- haltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, im gleichnamigen Teilergebnisplan, Teil- planzeile14, bilanzielle Abschreibungen entsprechend eingeplant. Das Dezernat Umwelt, Klima und Liegenschaften wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die in den Folgejahren erforderlichen Abschreibungsaufwendungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Gez. Reker
Beratungsverlauf
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25.08.2022
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.13, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: Kenntnis genommen -
25.08.2022
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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