3045/2018
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Gilbachstraße und Umgestaltung des Knotenpunktes Gilbachstraße/Spichernstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generali
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 3045/2018 Freigabedatum 05.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Gilbachstraße und Umgestaltung des Knotenpunktes Gilbachstraße/Spichernstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Gilbachstraße sowie der Umgestaltung des Knotenpunktes Gilbachstraße/Spichernstraße gemäß der beigefügten Planung mit Gesamtkosten in Höhe von 740.000 €. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 100.000 € für die Generalinstandsetzung der Gilbachstraße und Umgestaltung des Knotenpunktes Gilbachstraße/Spichernstraße im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Aus- zahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2018. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 06.12.2018 Finanzausschuss 17.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 740.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG noch unbekannt % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 14.800 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten noch unbekannt € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Verkehrsausschuss hat im Rahmen des Straßenerhaltungsprogramms der Kölner Stadtbezirke im Jahr 2008 bereits der Deckensanierung der Gilbachstraße zugestimmt. Da jedoch umfangreiche Erneuerungen der Versorgungsleitungen durchgeführt werden mussten, konnte die Maßnahme nicht zeitnah umgesetzt werden. In der Sitzung am 30.10.2012 (Vorlagen-Nr. 1671/2012) hat der Ver- kehrsausschuss die Verwaltung damit beauftragt, den Querschnitt der Gilbachstraße zu optimieren und eine geänderte Straßenaufteilung vorzunehmen. Die Veränderung soll durch breitere Gehwege und eine Verlagerung des halbseitigen Parkens auf die Straße eine Verbesserung der Aufenthalts- qualität bewirken. Außerdem soll das Überqueren der Fahrbahn im Bereich der Grundschule durch Querungshilfen erleichtert werden. Die Ausgestaltung der Gilbachstraße erfolgt nach den Vorgaben des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln. Die Umsetzung der Maßnahme verzögerte sich erneut aufgrund unterschiedlicher privater Hochbau- maßnahmen. Da diese Bauvorhaben und alle vorlaufenden Maßnahmen von Versorgern inzwischen abgeschlossen sind, kann nunmehr mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Die erneute Überprüfung des Zustandes und Bewertung durch einen Baugrundgutachter hat ergeben, dass der Fahrbahnaufbau der Gilbachstraße nicht dem Regelaufbau nach den Richtlinien für Stan- dardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) entspricht. Daher ist eine Deckensanie- rung nicht mehr ausreichend; vielmehr muss die Straße im Vollausbau mit abschnittsweisem Boden- austausch instand gesetzt werden. Die Lichtsignalanlage im Knotenpunkt Gilbachstraße/Spichernstraße ist zwischenzeitlich irreparabel ausgefallen und wurde nicht erneut in Betrieb genommen. Mit der Sanierung der Gilbachstraße soll die Lichtsignalanlage im Knotenpunkt vollständig zurück gebaut werden und der Knotenpunkt mit Fußgängerüberwegen in den vier Knotenarmen ersetzt werden. Im Zuge der baulichen Anpassung 3 werden die beiden östlichen Gehwege der Spichernstraße erweitert. Bei dem nördlichen Gehweg bleibt der aktuelle Bordsteinverlauf erhalten. Der freilaufende Rechtsabbieger in der Gilbachstraße, der im Bestand bereits abgepollert ist, wird zurückgebaut. Stattdessen entsteht in diesem Bereich ein breiterer Gehweg. Die Maßnahme „Generalinstandsetzung der Gilbachstraße und Umgestaltung des Knotenpunktes Gilbachstraße/Spichernstraße“ löst für die Anliegenden die Straßenbaubeitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) aus. Die zu erwartenden KAG-Beiträge werden derzeit be- rechnet. Eine Anliegerinformation erfolgt vor Baubeginn im Zuge der Bauvorbereitung. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2018 inklusive Mittelfristpla- nung 2019 – 2021 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfü- gung. Des Weiteren sind im Hpl.-Entwurf 2019 ff. in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2019 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 14.800 € berücksichtigt. Anlagen: 1. Lageplan Gilbachstraße 2. Lageplan Knotenpunkt Gilbachstraße/Spichernstraße
Anlage 1 - Lageplan Gilbachstraße
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E 32355286 N 5645940 E 32355074N 5645647 Copyright: Amt23 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Liegenschaftskarte (col) Maßstab 1:815 Datum: 24.5.2011 KölnGIS 10 m Anlage 1
Anlage 2 - Lageplan Knotenpunkt Gilbachstraße/Spichernstraße
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Anschluss an Bestand Anschluss an Straßen- unterhaltungsmaßnahme Gilbachstraße Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand R=3 R=0,5 R=1 R=0,5 R=1 R=4,5 R=40,0 m R=39,4 m 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 5 5 5 5 5 4 5 2 2 2 2 2 2 2 2 1 3 3 3 3 1 6 6 6 6 6 6 6 9 2 5 5 4 5 4 5 4 4 4 4 5 3 5 4 6 6 6 1 5 2 1 9 9 9 2 48.50 48.52 48.60 48.68 48.75 48.80 48 .83 48.70 48.95 48.72 49.0849.00 49.15 48.95 48.90 48.73 48.90 48.80 48.78 48.79 48.90 48.75 48.65 48.78 48.75 48.70 48.55 48.55 48.65 48.75 49.05 49.00 48.95 48.85 SK 49.03 48.73 48.75 48.81 48.78 48.70 48.64 48.90 SK 48.68 48.90 48.82 48.91 48.85 48.80 48.75 48.80 48.70 48.80 48.75 48.80 48.87 48.70 SK 48.65 SK 48.73 Spichernstraße Gilbachstraße Spichernstraße Goebenstraße Bord Best. Bord Best. Bord Best. Bord Best. Bord Best. Anlage 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Gilbachstraße 2
- Spichernstraße
- Goebenstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3045/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.11.2018
- Erstellt
- 12.09.2018 16:06