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3045/2018

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Gilbachstraße und Umgestaltung des Knotenpunktes Gilbachstraße/Spichernstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generali

Beschlussvorlage Ausschuss 05.11.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 17.12.2018, TOP 7.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Lageplan Gilbachstraße

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Anlage 2 - Lageplan Knotenpunkt Gilbachstraße/Spichernstraße

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Beschlussvorlage Ausschuss

5311 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3045/2018 
Freigabedatum  05.11.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Gilbachstraße und Umgestaltung des 
Knotenpunktes Gilbachstraße/Spichernstraße sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung 
von Straßen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der 
Gilbachstraße sowie der Umgestaltung des Knotenpunktes Gilbachstraße/Spichernstraße 
gemäß der beigefügten Planung mit Gesamtkosten in Höhe von 740.000 €.  
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in 
Höhe von 100.000 € für die Generalinstandsetzung der Gilbachstraße und Umgestaltung des 
Knotenpunktes Gilbachstraße/Spichernstraße im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, 
bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2018. 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 06.12.2018 
Finanzausschuss 17.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   740.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG noch 
unbekannt           % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   14.800      € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   noch unbekannt       € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Verkehrsausschuss hat im Rahmen des Straßenerhaltungsprogramms der Kölner Stadtbezirke 
im Jahr 2008 bereits der Deckensanierung der Gilbachstraße zugestimmt. Da jedoch umfangreiche 
Erneuerungen der Versorgungsleitungen durchgeführt werden mussten, konnte die Maßnahme nicht 
zeitnah umgesetzt werden. In der Sitzung am 30.10.2012 (Vorlagen-Nr. 1671/2012) hat der Ver-
kehrsausschuss die Verwaltung damit beauftragt, den Querschnitt der Gilbachstraße zu optimieren 
und eine geänderte Straßenaufteilung vorzunehmen. Die Veränderung soll durch breitere Gehwege 
und eine Verlagerung des halbseitigen Parkens auf die Straße eine Verbesserung der Aufenthalts-
qualität bewirken. Außerdem soll das Überqueren der Fahrbahn im Bereich der Grundschule durch 
Querungshilfen erleichtert werden. Die Ausgestaltung der Gilbachstraße erfolgt nach den Vorgaben 
des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln.  
Die Umsetzung der Maßnahme verzögerte sich erneut aufgrund unterschiedlicher privater Hochbau-
maßnahmen. Da diese Bauvorhaben und alle vorlaufenden Maßnahmen von Versorgern inzwischen 
abgeschlossen sind, kann nunmehr mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.  
Die erneute Überprüfung des Zustandes und Bewertung durch einen Baugrundgutachter hat ergeben, 
dass der Fahrbahnaufbau der Gilbachstraße nicht dem Regelaufbau nach den Richtlinien für Stan-
dardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) entspricht. Daher ist eine Deckensanie-
rung nicht mehr ausreichend; vielmehr muss die Straße im Vollausbau mit abschnittsweisem Boden-
austausch instand gesetzt werden. 
Die Lichtsignalanlage im Knotenpunkt Gilbachstraße/Spichernstraße ist zwischenzeitlich irreparabel 
ausgefallen und wurde nicht erneut in Betrieb genommen. Mit der Sanierung der Gilbachstraße soll 
die Lichtsignalanlage im Knotenpunkt vollständig zurück gebaut werden und der Knotenpunkt mit 
Fußgängerüberwegen in den vier Knotenarmen ersetzt werden. Im Zuge der baulichen Anpassung

3 
werden die beiden östlichen Gehwege der Spichernstraße erweitert. Bei dem nördlichen Gehweg 
bleibt der aktuelle Bordsteinverlauf erhalten. Der freilaufende Rechtsabbieger in der Gilbachstraße, 
der im Bestand bereits abgepollert ist, wird zurückgebaut. Stattdessen entsteht in diesem Bereich ein 
breiterer Gehweg.  
Die Maßnahme „Generalinstandsetzung der Gilbachstraße und Umgestaltung des Knotenpunktes 
Gilbachstraße/Spichernstraße“ löst für die Anliegenden die Straßenbaubeitragspflicht nach dem 
Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) aus. Die zu erwartenden KAG-Beiträge werden derzeit be-
rechnet.  
Eine Anliegerinformation erfolgt vor Baubeginn im Zuge der Bauvorbereitung.  
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2018 inklusive Mittelfristpla-
nung 2019 – 2021 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, 
Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfü-
gung. 
Des Weiteren sind im Hpl.-Entwurf 2019 ff. in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 
2019 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 14.800 € berücksichtigt.  
Anlagen: 
1. Lageplan Gilbachstraße 
2. Lageplan Knotenpunkt Gilbachstraße/Spichernstraße

Anlage 1 - Lageplan Gilbachstraße

399 Zeichen

E 32355286
N 5645940
E 32355074N 5645647
Copyright: Amt23
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: Liegenschaftskarte (col)
Maßstab 1:815   Datum: 24.5.2011
KölnGIS
10 m
Anlage 1

Anlage 2 - Lageplan Knotenpunkt Gilbachstraße/Spichernstraße

827 Zeichen

Anschluss an Bestand
Anschluss an Straßen-
unterhaltungsmaßnahme
Gilbachstraße
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
R=3
R=0,5
R=1 R=0,5
R=1
R=4,5
R=40,0 m
R=39,4 m
3
3
3
3
3
3
3
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4
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5
5
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6
6
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6
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3
5
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6
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2
1
9
9
9
2
48.50
48.52
48.60
48.68
48.75
48.80
48
.83
48.70
48.95
48.72
49.0849.00
49.15
48.95
48.90
48.73
48.90 48.80
48.78
48.79
48.90
48.75
48.65
48.78
48.75
48.70
48.55
48.55
48.65
48.75
49.05
49.00
48.95
48.85
SK 49.03
48.73
48.75
48.81
48.78
48.70
48.64
48.90
SK 48.68
48.90
48.82
48.91
48.85
48.80
48.75
48.80
48.70
48.80
48.75
48.80
48.87
48.70
SK 48.65
SK 48.73
Spichernstraße
Gilbachstraße
Spichernstraße
Goebenstraße
Bord Best.
Bord Best.
Bord Best.
Bord Best.
Bord Best.
Anlage 2

Beratungsverlauf (2)

06.12.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.12.2018 Finanzausschuss
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Gilbachstraße 2
  • Spichernstraße
  • Goebenstraße

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Details

Aktenzeichen
3045/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.11.2018
Erstellt
12.09.2018 16:06